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Document 52014AP0054

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2014 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, des Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials, das am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommen wurde (15113/2013 — C8-0004/2014 — 2013/0184(NLE))

    ABl. C 289 vom 9.8.2016, p. 77–77 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.8.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 289/77


    P8_TA(2014)0054

    Protokoll betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials***

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2014 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, des Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials, das am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommen wurde (15113/2013 — C8-0004/2014 — 2013/0184(NLE))

    (Zustimmung)

    (2016/C 289/13)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (15113/2013),

    unter Hinweis auf das Protokoll zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials, das am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommen wurde (1),

    unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 81 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C8-0004/2014),

    gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Rechtsausschusses (A8-0030/2014),

    1.

    gibt seine Zustimmung zur Genehmigung des Protokolls;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 331 vom 16.12.2009, S. 5.


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