This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52013PC0778
Recommendation for a COUNCIL DECISION on the approval of the conclusion by the Commission, on behalf of the European Atomic Energy Community, of a Protocol to the Stabilisation and Association Agreement between the European Communities and their Member States, of the one part, and the former Yugoslav Republic of Macedonia, of the other part, to take account of the accession of the Republic of Croatia to the European Union
Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES über die Genehmigung des Abschlusses eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft
Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES über die Genehmigung des Abschlusses eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft
/* COM/2013/0778 final */
Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES über die Genehmigung des Abschlusses eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft /* COM/2013/0778 final */
BEGRÜNDUNG Am 24. September 2012
ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Europäischen Union, ihrer
Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien Verhandlungen mit der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien über den Abschluss eines Protokolls zum
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen den Europäischen
Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen
jugoslawische Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der
Republik Kroatien zur Europäischen Union einzuleiten. Diese Verhandlungen begannen am Dienstag, 18.
Dezember 2012 nach entsprechenden technischen Konsultationen mit der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien. Weitere Verhandlungsrunden fanden am
25. Januar und am 10. April 2013 statt. Die Regierung der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien bestätigte ihre Zustimmung zum Protokoll am
25. Oktober 2013. Das Protokoll wurde aktualisiert, um dem EU-Zolltarif 2013
und der schrittweisen Abschaffung von Zöllen im Rahmen des SAA Rechnung zu
tragen. Der Wortlaut des Protokolls ist beigefügt. Die Kommission schlägt vor,
dass der Rat über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des
Protokolls im Namen der Europäischen Union beschließt und das Protokoll im
Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten schließt. Die
Europäische Atomgemeinschaft (EAG) ist ebenfalls Vertragspartei des
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. Im Hinblick auf den Abschluss des
Protokolls im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft schlägt die Kommission
schlägt vor, dass der Rat seine Zustimmung gemäß Artikel 101 Absatz 2 des
Vertrags zur Gründung der EAG erteilt. Gemäß Artikel 101 EAG-Vertrag
wird der Beschluss über die Unterzeichnung eines Abkommen von der Kommission,
der Beschluss über den Abschluss eines Abkommens von der Kommission nach
Zustimmung des Rates angenommen. Daher ist es erforderlich, für die
Unterzeichnung und den Abschluss des Protokolls durch die EU und die EAG
jeweils einen getrennten Beschluss zu fassen. Für den Abschluss des
Protokolls im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft schlägt die Kommission
dem Rat vor, –
gemäß Artikel 101 Absatz 2 des Vertrags zur
Gründung der EAG seine Zustimmung zu erteilen. Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES über die Genehmigung des Abschlusses eines
Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den
Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des
Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union im Namen der
Europäischen Atomgemeinschaft DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der
Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2, auf Empfehlung der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Am 24. September 2012 ermächtigte der Rat die
Kommission, Verhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
über den Abschluss eines Protokolls zum Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur
Europäischen Union einzuleiten. (2)
Diese Verhandlungen sind erfolgreich abgeschlossen
worden. (3)
Der Abschluss des Protokolls durch die Kommission
sollte für die Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen
Atomgemeinschaft fallen, genehmigt werden. (4)
Die Unterzeichnung und der Abschluss des Protokolls
sind Gegenstand eines getrennten Verfahrens im Hinblick auf die
Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallen - BESCHLIESST: Einziger Artikel Der Abschluss des Protokolls zum
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen
Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der
Republik Kroatien zur Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll“) wird im
Namen der Europäischen Atomgemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist dem Beschluss
des Rates über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen
Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der
Republik Kroatien zur Europäischen Union im Namen der Europäischen
Atomgemeinschaft beigefügt Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident