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Document 52013IP0421

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Oktober 2013 zu derTätigkeit des Petitionsausschusses im Jahr 2012 (2013/2013(INI))

    ABl. C 181 vom 19.5.2016, p. 73–82 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.5.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 181/73


    P7_TA(2013)0421

    Jahresbericht über die Tätigkeiten des Petitionsaussschusses 2012

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Oktober 2013 zu derTätigkeit des Petitionsausschusses im Jahr 2012 (2013/2013(INI))

    (2016/C 181/14)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu den Beratungen des Petitionsausschusses,

    unter Hinweis auf die Artikel 10 und 11 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

    unter Hinweis auf die Artikel 24, 227, 228, 258 und 260 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

    gestützt auf Artikel 48 und Artikel 202 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Petitionsausschusses (A7-0299/2013),

    A.

    in der Erwägung, dass nach Protokoll Nr. 30 des Vertrags die Charta der Grundrechte der Europäischen Union mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon bereits Rechtsverbindlichkeit erhalten hat; in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon auch die Rechtsgrundlage für die EU schafft, der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten beizutreten sowie die europäische Bürgerinitiative einzuführen;

    B.

    in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss in der Verpflichtung steht, seine Rolle konstant zu überprüfen und gegebenenfalls auszuweiten, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung demokratischer Grundsätze, wie etwa die zunehmende Teilnahme von EU-Bürgern am europäischen Entscheidungsprozess und die Verbesserung von Transparenz und Rechenschaftspflicht; in der Erwägung, dass der Ausschuss im Rahmen seiner regelmäßigen Tätigkeit eng mit den Mitgliedstaaten, der Kommission, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und anderen Organen zusammenarbeitet, um dafür Sorge zu tragen, dass das Unionsrecht in Geist und Buchstabe voll und ganz eingehalten wird;

    C.

    in der Erwägung, dass 1 986 Petitionen im Jahr 2012 beim Petitionsausschuss eingegangen sind, die sich hauptsächlich auf die Themen Grundrechte, Umwelt, Binnenmarkt sowie Wirtschafts- und Sozialkrise beziehen; in der Erwägung, dass 1 406 Petitionen für zulässig erklärt wurden, von denen 853 an die Kommission zur weiteren Untersuchung gemäß Artikel 258 und 260 des Vertrags weitergeleitet wurden, und dass 580 Petitionen für unzulässig erklärt wurden; in der Erwägung, dass der Gegenstand von mindestens fünf im Jahr 2012 eingereichten Petitionen gemäß Artikel 258 und 260 des Vertrags beim Europäischen Gerichtshof anhängig gemacht wurden; in der Erwägung, dass mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. September 2011 in der Rechtssache T-308/07 deutlich wurde, dass auch Verfahrensentscheidungen des Parlaments in Petitionssachen der gerichtlichen Überprüfung unterliegen; in der Erwägung, dass sich laut der statistischen Analyse in diesem Bericht die größte Anzahl der Petitionen auf die EU als Ganzes bezieht (27,3 %), gefolgt von Fällen in Spanien (15 %), Deutschland (12,5 %) und Italien (8,6 %);

    D.

    in der Erwägung, dass der Ausschuss 2012 im Bereich der Grundrechte den Rechten von Menschen mit Behinderungen, den Rechten der Kinder, den Verbraucherrechten, den Eigentumsrechten, den Rechten der Freizügigkeit ohne Diskriminierung gleich aus welchem Grund, dem Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung und auf Privatsphäre, dem Recht auf Zugang zu Dokumenten und Informationen und den Rechten in Bezug auf die politische und gewerkschaftliche Vereinigungsfreiheit besondere Aufmerksamkeit geschenkt hat; in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise zu zahlreichen Petitionen zu sozialen Problemen, wie etwa im Bereich Wohnungswesen, Beschäftigung und Fehlverhalten von Banken gegenüber Sparern geführt hat;

    E.

    in der Erwägung, dass die von den Bürgern eingereichten Petitionen belegen, dass Bürger nach wie vor wegen einer Behinderung, Zugehörigkeit zu einer Minderheit oder bestimmten ethnischen Gruppe, ihres Geschlechts, Alters oder sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden;

    F.

    in der Erwägung, dass die EU-Initiativen zur Bekämpfung der Diskriminierung wie der EU-1Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma 2011 unverzüglich in die nationalen Strategien integriert werden müssen und die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Umstände kontinuierlich überprüft und überwacht werden muss;

    G.

    in der Erwägung, dass im Bereich des Umweltschutzes die Bedrohung durch Verschmutzung und umweltschädigendes Verhalten aufgrund der daraus folgenden lang andauernden und häufig lebensbedrohlichen Risiken für die biologische Vielfalt und die Ökosysteme sowie die öffentliche Gesundheit nicht zu unterschätzen ist; in der Erwägung, dass manche Mitgliedstaaten in Bezug auf die biologische Vielfalt weder die Bestimmung einer Mindestanzahl an Natura 2000-Schutzgebieten abgeschlossen noch für einen effektiven Schutz dieser Gebiete gesorgt haben; in Erwägung, dass den Zielen des Kampfes gegen die Umweltverschmutzung und den Klimawandel gebührend Rechnung getragen werden muss; in der Erwägung, dass der Ausschuss im Jahr 2012 der Umsetzung des Abfall- und Wasserrechts sowie der Folgenabschätzung von Projekten und Aktivitäten im Bereich der Umwelt und öffentlichen Gesundheit besondere Aufmerksamkeit geschenkt hat;

    H.

    in Erwägung der Notwendigkeit, die natürlichen Ressourcen zu erhalten, um die Zukunft des Planeten nicht zu gefährden; in der Erwägung, dass in Bezug auf innovative Technologien wie GVO und die Nanotechnologie das Vorsorgeprinzip gelten muss;

    I.

    in der Erwägung, dass in Bezug auf das Thema Abfallwirtschaft die Informationsreise nach Italien ergeben hat, dass es für alle italienischen Behörden dringend notwendig ist, eine nachhaltige Lösung für die Abfallwirtschaft in der Provinz Rom zu finden und für den Schutz der Gesundheit und der Würde der betroffenen Bürger zu sorgen; in der Erwägung, dass, obwohl die Notsituation in der Stadt Neapel vorüber ist, noch viele Herausforderungen hinsichtlich eines umfassenden Ansatzes zur Abfallwirtschaft in der Region Kampanien in Verbindung mit der Abfallhierarchie gemäß Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie) und dem Urteil des EuGH vom März 2010 bestehen;

    J.

    in der Erwägung, dass es insbesondere im Hinblick auf Umweltfragen wichtig ist, frühzeitig zu prüfen, ob die lokalen, regionalen und einzelstaatlichen Behörden alle einschlägigen Verfahrenserfordernisse des Unionsrechts und auch das Vorsorgeprinzip ordnungsgemäß anwenden, auch wenn die Kommission die Einhaltung des Unionsrechts erst dann umfassend prüfen kann, wenn die nationalen Behörden eine endgültige Entscheidung getroffen haben;

    K.

    in der Erwägung, dass die Arbeit des Ausschusses dazu geführt hat, dass Wasser durch das Parlament zum öffentlichen Gut ernannt wurde; in der Erwägung, dass die europäische Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“ die erste Initiative war, die den Schwellenwert von einer Million Unterschriften europäischer Bürger erreicht hat;

    L.

    in der Erwägung, dass weitere unwiderrufliche Verluste der Artenvielfalt, insbesondere in den durch Natura 2000 ausgewiesenen Gebieten, verhindert werden müssen, und dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, den Schutz von besonderen Schutzgebieten gemäß der Richtlinie 92/43/EWG (Habitat-Richtlinie) und der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) sicherzustellen;

    M.

    in der Erwägung, dass sich das Parlament in seiner Entschließung vom 13. Dezember 2012 zu einer neuen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Stahlindustrie (auf der Grundlage einer eingegangenen Petition) (1) für das Verursacherprinzip ausgesprochen hat;

    N.

    in der Erwägung, dass die Kommission trotz der interinstitutionellen Vereinbarung zwischen ihr und dem Parlament abgeneigt scheint, Informationen über die Art ihrer Beratungen und Entscheidungen, die sie in Verletzungsverfahren in Bezug auf Petitionen und über die Umsetzung von Umweltrecht trifft, zeitnah bereitzustellen; in der Erwägung, dass dies zutiefst besorgniserregend ist, da unser Ökosystem und unsere Gesundheit dadurch unwiderruflich Schaden nehmen und zerstört werden können; in der Erwägung, dass die Europäischen Institutionen den Bürgerinnen und Bürgern der EU mehr Informationen zur Verfügung stellen und ihnen gegenüber transparenter werden müssen;

    O.

    in der Erwägung, dass das Jahr 2013 zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger erklärt wurde und die Bürger und Einwohner der EU, entweder einzeln oder gemeinsam mit anderen, gut in der Lage sind, sowohl die Wirksamkeit der Anwendung des Unionsrechts zu bewerten als auch auf mögliche Lücken hinzuweisen, die die ordnungsgemäße Umsetzung der Gesetzgebung und die umfassende Rechtsausübung beeinträchtigen; in der Erwägung, dass der Inhalt der „Europäischen Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum“ angemessen zu berücksichtigen ist; in der Erwägung, dass eine Grundvoraussetzung hierfür die praktikable Bereitstellung von Information über das Unionsrecht an die Bürger ist;

    P.

    in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss aus diesem Grund im Jahr 2012 viel Zeit und Mühe in die Diskussion der Bedeutung der Unionsbürgerschaft investiert hat, welche zwar in enger Verbindung mit umfassender Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit innerhalb der EU, wie sie im dritten Teil des AEUV definiert sind, steht, aber auch zahlreiche andere Rechte umfasst und jenen Bürgern nützt, die ihr Heimatland nicht verlassen; in der Erwägung, dass die Petitionen belegen, dass die Bürger und Einwohner der EU noch immer mit umfangreichen und realen Hindernissen bei der Ausübung insbesondere ihrer Rechte mit grenzüberschreitenden Bezug konfrontiert sind, was einen direkten und alltäglichen Einfluss auf das Leben und den Wohlstand Tausender Haushalte hat;

    Q.

    in der Erwägung, dass das Petitionsverfahren eine Ergänzung zu anderen den Bürgern zur Verfügung stehenden europäischen Instrumenten, wie der Einreichung von Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten oder der Kommission, darstellt; in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss eng mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten, sonstigen Parlamentarischen Ausschüssen des Parlaments, europäischen Organen, Akteuren und Netzwerken sowie mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeitet;

    R.

    in der Erwägung, dass das Petitionsverfahren eine Ergänzung zu anderen Mechanismen der Rechtsdurchsetzung für die Bürger sein kann und sein sollte, wie beispielsweise das Einreichen von Beschwerden bei der Kommission oder dem Europäischen Bürgerbeauftragten; in der Erwägung, dass insbesondere SOLVIT ein wichtiges Instrument ist, mit dem die EU-Bürger schnelle Lösungen für Probleme aufgrund einer fehlerhaften Anwendung von Binnenmarktrecht durch die öffentlichen Stellen finden können, und in diesem Sinne Fortschritte bei gemeinsamen Maßnahmen zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten durch die Verbraucher und ihre Verbände vonnöten sind; in der Erwägung, dass das gemeinsame Internetportal „Ihre Rechte“ wichtige Informationen für Bürger enthält, die eine Beschwerde zur rechtmäßigen Anwendung des EU-Rechts einreichen möchten;

    S.

    in der Erwägung, dass sich der Anwendungsbereich und das Verfahren des Petitionsrechts, das allen Bürgern und Einwohnern der EU gemäß dem Vertrag gewährt wird, von anderen Möglichkeiten, die den Bürgern zur Verfügung stehen, unterscheiden, so zum Beispiel das Einreichen von Beschwerden bei der Kommission oder dem Bürgerbeauftragten;

    T.

    in der Erwägung, dass die Einbeziehung der Bürger in den Entscheidungsprozess der Europäischen Union mit Blick auf die Stärkung ihrer Legitimität und Verantwortung erhöht werden muss;

    U.

    in der Erwägung, dass ein neues Instrument für eine partizipative Demokratie, die „Europäische Bürgerinitiative“ seit dem 1. April 2012 zur Verfügung steht und insgesamt sechzehn Initiativen im Laufe des letzten Jahres registriert wurden; in der Erwägung, dass von verschiedenen Initiatoren europäischer Bürgerinitiativen Bedenken hinsichtlich der technischen Hindernisse geäußert wurden, die bei der eigentlichen Unterschriftensammlung auftraten; in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss eine wesentliche Rolle bei der Organisation der öffentlichen Anhörungen bei erfolgreichen Initiativen spielen wird;

    V.

    in der Erwägung, dass offensichtlich ein Mangel sowohl an klar strukturierten und weitverbreiteten Informationen als auch an Bewusstsein unter den EU-Bürgern in Bezug auf ihre Rechte herrscht; in der Erwägung, dass dies ein großes Hindernis für die aktive Wahrnehmung der Unionsbürgerschaft darstellt; in der Erwägung, dass die Mitgliedsstaaten in diesem Zusammenhang ihren Informations- und Aufklärungspflichten stärker nachkommen sollten;

    W.

    in der Erwägung, dass die europäischen Bürger und Einwohner zur Recht darauf vertrauen dürfen, dass die Probleme, die sie dem Petitionsausschuss vorbringen, ohne unnötige Verzögerungen innerhalb des rechtlichen Rahmens der Europäischen Union gelöst werden, und insbesondere dass die Ausschussmitglieder das natürliche Umfeld, die Gesundheit, die Freizügigkeit, die Würde sowie die Grundrechte und Grundfreiheiten des Petenten verteidigen; in der Erwägung, dass die Effizienz der Arbeit des Ausschusses wesentlich von Geschwindigkeit und Gründlichkeit seines Sekretariats geprägt werden und diese, insbesondere durch eine Optimierung der Bearbeitungszeiten der Petitionen sowie durch eine Systematisierung des Verfahrens zu deren Beurteilung, weiter verbessert werden könnten; in der Erwägung, dass angesichts der weiter wachsenden Anzahl an den jährlich eingehenden Petitionen, mehr Ressourcen sowie mehr Zeit in den Ausschusssitzungen für diese Themen notwendig sind; in der Erwägung, dass die Kontinuität bei der Bearbeitung von Petitionen auch über wechselnde Legislaturperioden und daraus resultierende Personalwechsel gegeben sein muss; unter Hinweis auf die zahlreichen von mit den Opfern des Franco-Diktatur und in Bezug auf entführte Kindern in Spanien eingereichten Petitionen;

    X.

    in der Erwägung, dass bestimmte Petitionen zwischen der Kommission, dem Parlament, dem Europäischen Gerichtshof und den nationalen Behörden weitergeleitet werden, ohne dass eine Lösung gefunden wird, was die Petenten verunsichert, da kein Abschluss in Aussicht ist;

    Y.

    in der Erwägung, dass die Zahl der Petitionen zu den Verstößen gegen die durch den Vertrag über die Europäische Union geschützten Grundsätze der grundlegenden demokratischen Rechte und der Rechtsstaatlichkeit beträchtlich zugenommen hat, was zeigt, dass die europäischen Bürger die Institutionen der Gemeinschaft mit wachsendem Vertrauen als Garanten ihrer Grundrechte betrachten;

    Z.

    in der Erwägung, dass Einzelpersonen und lokale Gemeinschaften sowie ehrenamtliche Organisationen und Unternehmen gut dazu in der Lage sind, die Wirksamkeit des europäischen Rechts zu beurteilen, da es für sie selbst gilt, sowie auf mögliche Lücken aufmerksam zu machen, die zu prüfen sind, um eine bessere, einheitlichere und vergleichbare Umsetzung von Unionsrechts in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten;

    1.

    nimmt zur Kenntnis, dass bei den im Jahr 2012 von Bürgern und Einwohnern der Europäischen Union eingereichten Petitionen angebliche Verstöße gegen EU-Recht in den Bereichen Grundrechte, Umwelt, Binnenmarkt und Eigentumsrechte im Mittelpunkt standen; ist der Ansicht, dass die Petitionen belegen, dass es noch immer häufige und weitverbreitete Fälle einer unvollständigen Umsetzung oder fehlerhaften Anwendung des Unionsrechts gibt;

    2.

    stellt fest, dass die Grundrechte weiterhin ein zentrales Thema der eingereichten Petitionen sind, wobei insbesondere Probleme in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Rechte von Kindern, die Eigentumsrechte, das Recht auf Freizügigkeit inklusive der Übertragbarkeit von Sozialleistungsansprüchen ohne jegliche Form der Diskriminierung gleich aus welchem Grund, den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung und auf Privatsphäre, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Zugang zu Dokumenten und Informationen angeführt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Rechte gemäß dem Vertrag korrekt umzusetzen und einzuhalten, und fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um säumige Mitgliedstaaten dazu zu verpflichten, die Lücke zwischen den einzelstaatlichen Gesetzen und den Grundrechten der EU-Bürger zu schließen; ist der Ansicht, dass dem Recht auf Aufarbeitung der Geschichte und dem Recht der Familien, die Opfer der Franco-Diktatur wurden, auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Entschädigung sowie dem Recht der entführten Kinder in Spanien auf Kenntnis ihrer biologischen Abstammung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;

    3.

    ist der Ansicht, dass ein über den Internetauftritt des Europäischen Parlaments zugänglicher interaktiver Leitfaden ähnlich dem des Internetauftritts der Europäischen Bürgerbeauftragten, die Zahl der eingereichten Petitionen mit einem Gegenstand, der nicht in den Tätigkeitsbereich der EU fällt, verringern könnte;

    4.

    bestätigt die wichtige Rolle, die der Petitionsausschuss bei der Suche nach außergerichtlichen Lösungen für die Bürger spielt, durch die er in der Praxis erfährt, wie die Europäische Union von den Bürgern Europas gesehen wird, was wiederum Rückschlüsse zulässt, ob das europäische Recht tatsächlich die erhofften Ergebnisse liefert und den Erwartungen der Bürger an die Union entspricht;

    5.

    fordert den Petitionsausschuss auf, die Auswirkungen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Zulässigkeit von Petitionen des Equal Rights Trusts zu prüfen, die selbst im Fall lediglich innerstaatlichen Rechts, den Unionsbürgern ein höheres Schutzniveau verleiht, falls sich einzelstaatliche Urteile auf die Ausübung ihrer Rechte als Unionsbürger auswirken; fordert, der Frage nachzugehen, welche tatsächlichen Hindernisse für Unionsbürger bestehen, in Rechtssachen vor den einzelstaatlichen Gerichten mit Anträgen, die auf Vorabentscheidungen des EuGH gerichtet sind, eine verlässliche Auslegung des Europarechts in Rechtssachen zu erlangen;

    6.

    fordert im Zuge der Bemühungen um die Verbesserung der Arbeit des Ausschusses ein Verfahren unter Einbeziehung von Informationsreisen, dass einerseits das Recht eines jeden Mitglieds der Informationsreisen sicherstellt, die Fakten aus seiner Sicht darzustellen, andererseits jedem Ausschussmitglied die Möglichkeit gewährleistet, an der Entscheidungsfindung im Hinblick auf die vom Petitionsausschuss zu ziehenden Schlussfolgerungen mitzuwirken;

    7.

    ist entschlossen, das Petitionsverfahren effizienter, transparenter, unparteiischer und unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Mitglieder des Petitionsausschusses so zu gestalten, dass die Bearbeitung von Petitionen auch in den Verfahrungsschritten gerichtlichen Überprüfungen standhalten kann;

    8.

    macht auf die anhaltende Diskriminierung gegen Bürger aus Gründen ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihrer Zugehörigkeit zu einer Minderheit, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung aufmerksam; warnt insbesondere davor, dass die Roma-Bevölkerung in der EU noch immer Hindernisse hinsichtlich ihrer Inklusion erfährt; fordert die Kommission daher auf, die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen in diesem Bereich zu fördern, ausreichende Gelder für die Umsetzung der nationalen Strategien für die Inklusion der Roma zur Verfügung zu stellen und aktiv zu überwachen, ob diese Strategien in den Mitgliedstaaten tatsächlich umgesetzt werden;

    9.

    fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag einzubringen, um die Probleme in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung der Familienstanddokumente durch die Mitgliedstaaten und ihre Auswirkungen endlich zu lösen und dabei gleichzeitig im Sinne des Subsidiaritätsprinzips die gesellschaftspolitischen Traditionen der einzelnen Mitgliedsstaaten zu respektieren;

    10.

    bekräftigt seine bisherigen Appelle an die Mitgliedstaaten, die Freizügigkeit für alle Unionsbürger und ihre Familien zu gewährleisten, und zwar ohne Diskriminierung aus Gründen ihrer sexuellen Ausrichtung oder ihrer Staatsangehörigkeit; fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, die nach den Artikeln 2 und 3 der Richtlinie 2004/38/EG gewährten Rechte voll und ganz umzusetzen, nicht nur für Ehegatten des anderen Geschlechts, sondern auch für den eingetragenen Lebenspartner, das Haushaltsmitglied und den Partner, mit dem ein Unionsbürger eine ordnungsgemäß bescheinigte, stabile Beziehung hat, einschließlich der Partner gleichgeschlechtlicher Paare, auf der Grundlage der Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung, Gleichheit, Nichtdiskriminierung und Würde sowie des Schutzes des Privat- und Familienlebens; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass die Richtlinie strikt angewandt wird und gegebenenfalls letztlich zu diesem Zweck entsprechend überarbeitet wird sowie dafür zu sorgen, dass gegen säumige Mitgliedstaaten gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird;

    11.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Umwelt auch weiterhin ein weiteres zentrales Thema der Petitionen ist, was belegt, dass die öffentlichen Stellen in den Mitgliedstaaten wiederholt dabei versagen, den Schutz der biologischen Vielfalt, der natürlichen Ressourcen und der Ökosysteme sicherzustellen und die höchsten Standards der öffentlichen Gesundheit zu garantieren; weist insbesondere auf die zahlreichen eingereichten Petitionen zu den Themen Abfallmanagement, Wasser, mögliche Gefahren von Atomenergie und Gentechnik, geschützte Arten und Folgenabschätzung von Projekten und Aktivitäten bezüglich der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit, wie beispielsweise die Gewinnung von Schiefergas mittels Fracking hin; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Rahmen des Umweltrechts und den Kampf gegen den Klimawandel und vor allem seine korrekte Umsetzung zu stärken; bedauert, dass einige Mitgliedstaaten trotz ihrer Bemühungen nicht in der Lage waren, nachhaltige Lösungen für die Probleme in Bezug auf das Abfallmanagement zu finden;

    12.

    fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Mitgliedstaaten Wasser als öffentliches Gut begreifen und behandeln; ist der Auffassung, dass das Vorsorgeprinzip auf die Nutzung von Biotechnologie und Nanotechnologie bei den Erzeugnissen, die die Gesundheit der Verbraucher ernsthaft gefährden können, genauestens anzuwenden ist;

    13.

    erwartet, dass die überarbeitete Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU nicht nur durch die Bereitstellung klarerer Parameter gestärkt wird, sondern vor allem, dass sie von den Mitgliedstaaten voll und ganz umgesetzt wird;

    14.

    ist der Ansicht, dass für Petitionen mit Dringlichkeit Verfahren entwickelt werden müssen, durch die Informationsreisen auch in der langen sitzungsfreien Zeit während der Europawahlen und auch — wenn es die Natur der Petition gebietet — während der sitzungsfreien Zeit im Sommer, möglich sind (Beispiel Damüls, wo der Zeitraum einer Informationsreisen auf die Sommermonate begrenzt war);

    15.

    begrüßt das Ende der Notsituation in der Stadt Neapel sowie die neuen Initiativen in Bezug auf die Abfallwirtschaft und erwartet, dass die bestehenden Herausforderungen in der Region Kampanien angemessen angegangen werden, d. h. mittels einer umfassenden regionalen Abfallbehandlungsanlage in Übereinstimmung mit der Hierarchie der Abfallrahmenrichtlinie der EU und dem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2010; zeigt sich weiterhin besorgt über den Ansatz zur Abfallwirtschaft in der Region Lazio, insbesondere in Bezug auf die Folgemaßnahmen nach der Schließung der Malagrotta-Deponie;

    16.

    weist ferner darauf hin, dass die Bürger in der Europäischen Union zudem weiterhin mit Hindernissen auf dem Binnenmarkt konfrontiert sind, insbesondere bei der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit als Einzelpersonen, als Lieferanten oder Erbringer und Verbraucher von Gütern und Dienstleistungen und als Arbeitnehmer, wie z. B. im Fall von rumänischen und bulgarischen Arbeitnehmern, die in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt unterliegen; bemerkt insbesondere, dass die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit und Wirksamkeit noch immer ein Bereich ist, der im Zentrum der Aufmerksamkeit steht; kommt zu dem Schluss, dass eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Harmonisierung insgesamt einen wichtigen Nutzen für den Schutz der Rechte der Bürger und den wirtschaftlichen Aufschwung hat;

    17.

    fordert die Kommission auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang der Verbraucher zur Informations- und Kommunikationstechnologie mit den entsprechenden Garantien bezüglich Sicherheit und Transparenz und insbesondere den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen zu erleichtern;

    18.

    weist auf die Bemühungen dieses Ausschusses hin, das Ersuchen vieler Bürger um einen EU-Rechtsrahmen, der einen größeren Schutz und Verbesserungen für das Wohl der Tiere, einschließlich der Haustiere und streunenden Tiere, bietet, zu vermitteln;

    19.

    unterstreicht die Bedeutung der Schaffung der Arbeitsgruppe über das spanische Küstengesetz, die die Petitionen zu diesem Thema und die Änderung des Gesetzes genau untersucht hat, und die als Beispiel für weitere Initiativen dieser Art dienen könnte; bestätigt die Bedeutung des direkten Kontakts mit den spanischen Behörden in Bezug auf dieses Thema und betont die dringende Notwendigkeit einer weiteren verstärkten Zusammenarbeit, um mehr Ausgewogenheit zwischen den Eigentumsrechten und ihrer gesellschaftlichen Funktion sowie bessere Lösungen zu finden, wenn aus übergeordneten Gründen des Umweltschutzes eine Enteignung vonnöten ist; bringt seine Befürchtungen zum Ausdruck, dass mit dem neuen, vom spanischen Parlament angenommenen Küstengesetz weder die Bedenken der Petenten gelöst werden noch Pläne für weitere Umweltschutzmaßnahmen im Küstenbereich Spaniens vorgesehen sind;

    20.

    betont die Notwendigkeit einer wirksamen Regulierung des Küstenschutzes, weist jedoch darauf hin, dass das Küstengesetz den gesteckten Zielen gegenüber nicht kohärent ist, da davon historisches Erbe und traditionelle Siedlungen betroffen sind und es negative Auswirkungen auf Bewohner von kleinen Küstenorten hat, die stets auf nachhaltige Weise mit der See und ihren Ökosystemen im Einklang gelebt haben;

    21.

    begrüßt die Schlussfolgerungen des Ausschusses aus der Informationsreise nach Berlin zu Angelegenheiten hinsichtlich des Jugend- und Familienwohls, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sorgerechtsfällen; weist jedoch darauf hin, dass es angesichts der noch immer eingehenden Petitionen dieser Art eindeutig ist, dass das Problem der grenzüberschreitenden Sorgerechtsfälle weiterhin besteht, und dass der Ausschuss auf ähnliche Fälle aus anderen Mitgliedstaaten, insbesondere Dänemark, aufmerksam gemacht wurde; nimmt des Weiteren zur Kenntnis, dass es im Falle Dänemarks auch um Fälle von Ausländern und Ausländerinnen geht, welche im Land selbst leben, und dass hier Kindesentführungen (auch aus dem Ausland) belegt sind;

    22.

    ist der Ansicht, dass eine bessere Verwaltungspraxis und effizientere Verfahren zur Rechtsdurchsetzung unmittelbar mit der Transparenz und dem Zugang zu Informationen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 zusammenhängen;

    23.

    erachtet es als wichtig, die auf Gegenseitigkeit beruhende Zusammenarbeit mit den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu stärken und, wo nötig, die Behörden der Mitgliedstaaten zur vollständig und transparenten Umsetzung und Anwendung der Unionsrechts anzuhalten; unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit der Kommission mit den Mitgliedstaaten und bedauert die Nachlässigkeit einiger Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Durchsetzung des europäischen Umweltrechts;

    24.

    weist diesbezüglich auf eine Eurobarometer-Meinungsumfrage hin, die zeigt, dass nur 36 % der EU-Bürger sich gut über ihre Rechte und nur 24 % sich gut darüber informiert fühlen, was sie tun können, wenn ihre Rechte nicht respektiert werden; betont daher die dringende Notwendigkeit eines besseren Zugangs zu Informationen und einer deutlicheren Unterscheidung zwischen den Funktionen der verschiedenen nationalen und europäischen Institutionen, damit Petitionen und Beschwerden an die richtigen Stellen übermittelt werden können;

    25.

    fordert insbesondere die Kommission auf, das Internetportal „Ihre Rechte“ nutzerfreundlicher zu gestalten und seine Bekanntheit unter den EU-Bürgern zu verbessern;

    26.

    ist entschlossen, bis Ende 2013 ein praktischeres und sichtbareres Internetportal für Petitionen einzurichten, um den Zugang zu dem Petitionsverfahren zu erleichtern und wertvolle Informationen über Petitionen, ihre öffentliche Verbreitung und einen interaktiven Ansatz zum Petitionsverfahren sowie über Verfahren zur Rechtsdurchsetzung bereitzustellen; fordert, dass dem Petitionsrecht auf der Website des Parlaments mehr Sichtbarkeit eingeräumt wird;

    27.

    betont, dass der Petitionsausschuss neben anderen Organen, Einrichtungen und Instrumenten, wie der europäischen Bürgerinitiative, dem Europäischen Bürgerbeauftragten, der Kommission und den Untersuchungsausschüssen eine eigenständige und klar definierte Rolle als Anlaufstelle für jeden einzelnen Bürger innehat; betont außerdem, dass der Petitionsausschuss auch in Zukunft ein Bezugspunkt für die Bürger sein muss, deren Rechte angeblich verletzt wurden;

    28.

    begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Europäischen Bürgerbeauftragten, wie beispielsweise im Falle des Sonderberichts des Europäischen Bürgerbeauftragten zum Flughafen Wien hinsichtlich der korrekten Anwendung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung; unterstützt die Aktivitäten des Bürgerbeauftragten in Bezug auf Missstände bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union; erwartet, dass diese Aktivitäten weiterhin auf voller Unabhängigkeit gründen werden, wie es bisher der Fall war;

    29.

    bekräftigt, dass nicht allen Unionsbürgern ein Bürgerbeauftragter mit umfangreichen Befugnissen auf nationaler Ebene zur Verfügung steht und somit nicht alle Unionsbürger den gleichen Zugang zu Abhilfemöglichkeiten haben; ist der Ansicht, dass das europäische Netz der Bürgerbeauftragten mit einem nationalen Bürgerbeauftragten in jedem Mitgliedstaat eine wichtige Unterstützung für den Europäischen Bürgerbeauftragten darstellen würde;

    30.

    begrüßt die kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Kommission hinsichtlich der Prüfung von Petitionen im Bereich der Anwendung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten; betont dennoch, dass der Ausschuss erwartet, dass er eingehend und umgehend über Entwicklungen in Bezug auf Verletzungsverfahren informiert wird; fordert die Kommission auf, Petitionen und Beschwerden gleichermaßen zu berücksichtigen, was die Funktionsweise der Verletzungsverfahren angeht; fordert die Kommission außerdem auf, dem Ausschuss die Details und eine statistische Analyse aller von ihr untersuchten Beschwerden zu übermitteln; betont, dass für die volle Achtung des Rechts auf Petitionen eine gründliche Analyse und eine von der Kommission erbetene Antwort von wesentlicher Bedeutung sind, wobei nicht nur die formellen oder verfahrensrelevanten Themen beurteilt werden, sondern auch der wesentliche Inhalt der Sache;

    31.

    betont, dass der Zugang zu Informationen, über die die EU-Organe verfügen, gemäß Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 von größtem Interesse für Bürger ist, die den Entscheidungsprozess besser verstehen wollen, insbesondere wenn es um Projekte mit Auswirkungen auf die Umwelt geht; ist der Auffassung, dass ein besserer Zugang zu Informationen über Untersuchungen und Vertragsverletzungsakte von der Kommission gewährt werden könnte, ohne dass dadurch der Zweck der Untersuchungen gefährdet wird, und dass ein überwiegendes öffentliches Interesse sehr wohl den Zugang zu diesen Akten rechtfertigen könnte, insbesondere in Fällen, in denen es um Grundrechte, die Gesundheit von Mensch oder Tier und den Schutz der Umwelt vor irreversiblen Schäden geht, bzw. wenn ein Verfahren wegen Diskriminierung einer Minderheit oder wegen Verletzung der menschlichen Würde eingeleitet wurde, solange der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und sensiblen Daten im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, Wettbewerbssachen und Personalakten gewährleistet ist;

    32.

    fordert von der Kommission einen vorbeugenden und auf Prävention abzielenden Ansatz bei der Bewertung von Projekten mit potenziellen negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit, und zwar in einer frühen Zusammenarbeit mit den betreffenden Mitgliedstaaten; weist auf die Möglichkeit von vorläufigen Maßnahmen hin, die während der Beratung ergriffen werden können, wenn irreversible Schäden zu erwarten sind;

    33.

    nimmt insbesondere den wichtigen Beitrag des SOLVIT-Netzwerks zur Kenntnis, den dieses bei der Aufdeckung und Lösung von Problemen in Bezug auf die Umsetzung des Binnenmarktrechts leistet; fordert zur Verbesserung dieses Mittels der EU auf, indem die Mitgliedstaaten den nationalen SOLVIT-Stellen geeignete Personalressourcen zur Verfügung stellen; ist ebenfalls der Ansicht, dass gemeinsame Maßnahmen zur Beilegung von Konflikten durch die Verbraucher und ihre Verbände entwickelt werden müssen;

    34.

    betont, dass die Tätigkeitsbereiche der Institutionen der Europäischen Union nach dem Vertrag, wie vom Juristischen Dienst in seiner Stellungnahme vom 29. Februar 2012 bestätigt, über die bloße Summe der von der Union ausgeübten Zuständigkeiten hinausgehen; berücksichtigt die Ansicht des Juristischen Dienstes des Parlaments, dass das Parlament befugt ist, interne Verwaltungsentscheidungen zu treffen, die darauf abzielen, ein Verfahren zur Bearbeitung der von den Bürgern eingereichten Petitionen zu schaffen; bedauert in diesem Zusammenhang das Versäumnis der zuständigen Dienststelle des Parlaments, sich an die Entschließung des Parlaments vom 21. November 2012 über die Tätigkeiten des Petitionsausschusses im Jahr 2011 (2) zu halten; nimmt schließlich Kenntnis vom Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Rechtssache T-280/09), in dem festgestellt wird, dass eine Petition hinreichend klar und deutlich formuliert sein muss, um gemäß den in Artikel 227 AEUV festgelegten Kriterien verständlich zu sein;

    35.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, das Unionsrecht in vollkommener Transparenz umzusetzen und anzuwenden, und erachtet es angesichts dieses Ziels als unabdingbar, die frühe Zusammenarbeit der Kommission mit den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu verbessern;

    36.

    bedauert die bürokratischen Hindernisse für die europäischen Bürgerinitiativen aufgrund mangelnder EDV-Unterstützung; bedauert insbesondere, dass dieses Instrument für Bürger wegen der unterschiedlichen Verfahrensweisen in den Mitgliedstaaten so unterschiedlich in den verschiedenen Verwaltungen zur Anwendung kommt;

    37.

    begrüßt, dass das Jahr 2013 zum Jahr der Europäischen Bürgerinnen und Bürger erklärt wurde; fordert alle Institutionen und Einrichtungen sowohl der Europäischen Union als auch der Mitgliedsstaaten auf, ihre Leistungen für die europäischen Bürger und Einwohner im Laufe dieses Jahres in Einklang mit den Grundsätzen der Verträge und angesichts der in diesem Bericht dargelegten Tatsachen zu verbessern und verstärkt zu kommunizieren;

    38.

    weist darauf hin, dass das Petitionsverfahren keine bloße Dienstleistung, sondern ein Recht aller europäischen Bürger und Einwohner ist; verspricht, das Petitionsverfahren effizienter, transparenter, unparteiischer und unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Mitglieder des Petitionsausschusses so zu gestalten, dass die Bearbeitung von Petitionen auch in Verfahrensfragen gerichtlichen Überprüfungen standhält;

    39.

    unterstreicht die wichtige Rolle von Informationsreisen im Petitionsverfahren, nicht nur als Recht der parlamentarischen Mitwirkung, sondern als Verpflichtung gegenüber den Petenten; bekräftigt nach den Ausführungen im vorherigen Bericht dieses Ausschusses erneut die Notwendigkeit präziserer und schriftlich niedergelegter Verfahrensregeln über die Vorbereitung, Durchführung und inhaltliche Evaluierung von Informationsreisen, um sicherzustellen, dass einerseits alle Mitglieder einer Informationsreise das Recht haben, die Fakten aus ihrer Sicht darzustellen, andererseits jedem Ausschussmitglied die Möglichkeit gewährleistet wird, an der Entscheidungsfindung im Hinblick auf die vom Petitionsausschuss zu ziehenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen mitzuwirken;

    40.

    fordert die Konferenz der Präsidenten des Parlaments auf, die investigative Rolle dieses Ausschusses zu stärken;

    41.

    ist der Ansicht, dass öffentliche Anhörungen nützlich sind, um die von den Petenten vorgebrachten Probleme detailliert zu untersuchen; macht zum Beispiel auf die öffentliche Anhörung über die Erforschung und Nutzung unkonventioneller Energiequellen aufmerksam, in der Bedenken von EU-Bürgern, die sie in Petitionen geäußert hatten, berücksichtigt wurden; erkennt das Recht der Mitgliedstaaten an, ihren Energiemix selbst festzulegen, und die Notwendigkeit einer besseren EU-weiten Koordination im Rahmen der Realisierung der drei Ziele der EU-Energiepolitik insgesamt, nämlich Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit;

    42.

    sieht der Organisation von öffentlichen Anhörungen bei erfolgreichen europäischen Bürgerinitiativen gemeinsam mit dem zuständigen Rechtsausschuss nach Maßgabe des Artikels 197a der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments erwartungsvoll entgegen; bekräftigt seine Auffassung, dass dieses neue Mittel die demokratischen Institutionen der EU stärken wird und dem Konzept der Unionsbürgerschaft mehr Bedeutung verleihen wird;

    43.

    ist dennoch besorgt über die in den ersten Monaten der praktischen Anwendung der europäischen Bürgerinitiative zu Tage getretenen bürokratischen und technischen Hürden für die Bürger; fordert daher die Kommission auf, eine Vorverlegung der gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 vorgeschriebenen Überprüfung ernsthaft ins Auge zu fassen;

    44.

    unterstreicht die Notwendigkeit den Sachstand der europäischen Bürgerinitiativen regelmäßig zu überprüfen, um das Verfahren zu verbessern und schnellstmöglich effiziente Lösungen für auftretende Hindernisse in jedem einzelnen Verfahrensschritt zu finden;

    45.

    ist der Überzeugung, dass die Rolle und Verantwortlichkeiten des Petitionsausschusses am besten zum Ausdruck kommen und seine Sichtbarkeit, Effizienz, Rechenschaftspflicht und Transparenz am besten gefördert werden könnten, wenn man seine Möglichkeiten, Angelegenheiten, die für europäische Bürger von Bedeutung sind, im Plenum vorzubringen, verbessern und seine Befugnisse, Zeugen vorzuladen, Untersuchungen durchzuführen und Anhörungen zu organisieren, stärken würde;

    46.

    beschließt zu prüfen, inwieweit für die Umsetzung der oben genannten formalen Anforderungen an Informationsreisen und Entschließungen im Plenum gemäß Artikel 202 seiner Geschäftsordnung Änderungen der Geschäftsordnung angemessen erscheinen;

    47.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Bericht des Petitionsausschusses dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Bürgerbeauftragten, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, deren Petitionsausschüssen und Bürgerbeauftragten sowie vergleichbaren zuständigen Stellen zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0510.

    (2)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0445.


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