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Document 52013IP0412

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2013 zu den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Taiwan (2013/2675(RSP))

ABl. C 181 vom 19.5.2016, p. 52–56 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 181/52


P7_TA(2013)0412

Handelsbeziehungen EU/Taiwan

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2013 zu den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Taiwan (2013/2675(RSP))

(2016/C 181/09)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 2011 zu „Europa 2020“ (1),

unter Hinweis auf Artikel 3 Absatz 5 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in denen jeweils festgelegt ist, dass die Union in ihren Beziehungen zur übrigen Welt einen „Beitrag zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts“ leistet und dass die Union „auf die Kohärenz zwischen ihrer Politik und ihren Maßnahmen“ achtet,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Mai 2011 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) im Jahr 2009 (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2012 zum Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2013 zu den Beziehungen zwischen der EU und China (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2009 zur Stärkung der Rolle der europäischen KMU im internationalen Handel (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu den Auswirkungen von Produktfälschung auf den internationalen Handel (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. September 2008 zum Dienstleistungsverkehr (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2008 zum Handel mit Roh- und Grundstoffen (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Februar 2008 zu der Strategie der EU zur Öffnung der Märkte für europäische Unternehmen (10),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2007 zu Europa im Zeitalter der Globalisierung — externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit (11),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2005 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union, China und Taiwan und der Sicherheit im Fernen Osten (12),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Handel, Wachstum und Weltgeschehen — Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020“ (COM(2010)0612),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel: „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt — Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ (COM(2006)0567),

in Kenntnis des Berichts der Kommission über Handels- und Investitionshindernisse 2013 vom 28. Februar 2013 (COM(2013)0103),

in Kenntnis der Anfrage der Kommission zu den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Taiwan (O-000093/2013 — B7-0509/2013),

gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass das regelgestützte multilaterale Handelssystem, das durch die Welthandelsorganisation (WTO) geschaffen wurde, der am besten geeignete Rahmen für die Regelung und Förderung eines offenen und fairen Handels ist; in der Erwägung, dass es jedoch von entscheidender Bedeutung ist, dass auch bilaterale Abkommen als Teile eines gemeinsamen Instrumentariums in internationalen Angelegenheiten zu verstehen sind;

B.

in der Erwägung, dass die EU als bevorzugten Ansatz weiterhin ein ausgewogenes und faires Ergebnis der Entwicklungsagenda von Doha anstrebt, während sie den gleichzeitigen Abschluss bilateraler und plurilateraler Handelsabkommen mit anderen Industriestaaten ebenfalls als echte Alternative betrachtet;

C.

in der Erwägung, dass das gesamte Handelsvolumen zwischen der EU und Taiwan in den vergangenen zwei Jahrzehnten um mehr als das Zwölffache gestiegen ist und 2011 40 Milliarden EUR überschritten hat;

D.

in der Erwägung, dass Taiwan der siebtgrößte Handelspartner der EU in Asien ist und weltweit unter den Handelspartnern der EU den 23. Rang einnimmt;

E.

in der Erwägung, dass der Anteil der EU an den nach Taiwan fließenden ausländischen Direktinvestitionen 2010 31,5 % betrug und auf die EU 21 % der bereits getätigten ausländischen Direktinvestitionen entfielen und die EU damit der größte ausländische Investor in Taiwan war;

F.

in der Erwägung, dass die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Taiwan insgesamt gegenwärtig weit unter ihren Möglichkeiten bleiben;

G.

in der Erwägung, dass ein offener und gerechter Handel eine wirksame Handhabe ist, um auf der Grundlage der komparativen Vorteile jeder Volkswirtschaft sowie möglicher Synergien aus einer größeren wirtschaftlichen Integration und neuer Inputs für eine wissensbasierte Wirtschaft Wachstum und gesellschaftlichen Wohlstand zu schaffen;

H.

in der Erwägung, dass die Zölle zwischen den beiden Handelspartnern generell bereits auf einem niedrigen Niveau sind; in der Erwägung, dass die EU und Taiwan einen regelmäßigen, strukturierten Dialog führen, in dem es um Handels- und Investitionsfragen geht, die für beide Seiten von Interesse und Bedeutung sind; in der Erwägung, dass im Rahmen dieses Dialogs vier technische Arbeitsgruppen eingesetzt worden sind, die sich mit Fragen im Zusammenhang mit den Rechten des geistigen Eigentums, technischen Handelshemmnissen und gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen und dem Pharmasektor befassen;

I.

in der Erwägung, dass das Handelsvolumen zwischen der EU und Taiwan trotz relativ niedriger Zölle hinter dem der EU mit anderen wichtigen Handelspartnern zurückbleibt;

J.

in der Erwägung, dass in der IKT-Branche ein großer Mehrwert geschaffen wird und dieser Sektor für die EU und Taiwan gleichermaßen als Wachstumsgenerator von Bedeutung ist, insbesondere für die weitere Entwicklung intelligenter Produkte und Dienste;

K.

in der Erwägung, dass die EU und Taiwan ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiter vertiefen können, so dass sie beiden Seiten wirklich zum Vorteil gereichen, auch damit gemeinsame gesellschaftliche Herausforderungen in Angriff genommen werden können;

L.

in der Erwägung, dass Taiwan seit 2002 Vollmitglied der Welthandelsorganisation WTO sowie Vollmitglied der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftskooperation (APEC) und der Asiatischen Entwicklungsbank ist;

M.

in der Erwägung, dass der Beitritt Taiwans zum WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement, GPA) Ende 2009 ein wichtiger und begrüßenswerter Schritt war, womit das Land nicht nur von der entsprechenden Öffnung für GPA-Märkte profitieren dürfte, sondern auch die Effizienz auf seinem Inlandsmarkt verbessern kann;

N.

in der Erwägung, dass Taiwan und die Volksrepublik China einen konstruktiven Ansatz verfolgt und damit zum Abschluss von 19 Abkommen zwischen der taiwanesischen Stiftung „Straits Exchange Foundation“ — für Taiwan — und der Vereinigung für Beziehungen beiderseits der Taiwanstraße — für die Volksrepublik China — beigetragen haben; in der Erwägung, dass diese Abkommen das Rahmenabkommen zwischen China und Taiwan über wirtschaftliche Zusammenarbeit (EFCA) und das Abkommen über die Rechte des geistigen Eigentums, die beide am 29. Juni 2010 unterzeichnet wurden, sowie das Abkommen über Investitionen und das Abkommen über die Zusammenarbeit im Zollbereich, die am 9. August 2012 unterzeichnet wurden, umfassen;

O.

in der Erwägung, dass andere konstruktive Alternativen dazu geführt haben, dass Taiwan 31 bilaterale Investitionsabkommen mit Drittländern geschlossen hat — darunter mit Japan am 22. September 2011 — und ein Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Neuseeland am 10. Juli 2013 sowie seine Gespräche mit den USA über das Handels- und Investitionsrahmenabkommen am 10. März 2013 wiederaufgenommen hat und gegenwärtig ein Investitionsabkommen mit der Republik Korea und ein Freihandelsabkommen mit Singapur aushandelt;

P.

in der Erwägung, dass das die wirtschaftliche und kulturelle Vertretung Taipehs in den Vereinigten Staaten und das amerikanische Institut in Taiwan sich auf eine Gemeinsame Erklärung zu den Grundsätzen für internationale Investitionen und IKT-Dienstleistungen geeinigt haben; in der Erwägung, dass Taiwan ebenso mit 25 Ländern, darunter 9 EU-Mitgliedstaaten, umfassende Steuerabkommen eingegangen ist;

Q.

in der Erwägung, dass engere wirtschaftliche Beziehungen mit Taiwan keinesfalls im Widerspruch zur Ein-China-Politik der EU stehen, da sowohl China als auch Taiwan 1991 der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftszusammenarbeit (APEC) und 2002 der Welthandelsorganisation (WTO) beigetreten sind;

1.

ist der Auffassung, dass das in der WHO verankerte multilaterale Handelssystem mit Abstand der effektivste Rahmen ist, mit dem ein offener und freier Handel auf weltweiter Basis erreicht werden kann; ist der Auffassung, dass die EU und Taiwan dazu beitragen sollten, die multilateralen Handelsverhandlungen voranzutreiben;

2.

ist der Auffassung, dass die EU sich nicht nur um engere wirtschaftliche Beziehungen zu China bemühen, sondern gleichzeitig prüfen sollte, ob sie nicht ebenso engere wirtschaftliche Beziehungen zu Taiwan anstreben sollte, um so konsequent weiterhin das demokratische System Taiwans, den sozialen Pluralismus und die erfolgreiche Bilanz bei der Achtung der Menschenrecht und der Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen;

3.

ist daher der Ansicht, dass die EU positiv auf die Bereitschaft Taiwans reagieren sollte, Verhandlungen über bilaterale Abkommen über Investitionsschutz und Marktzugang aufzunehmen, damit die Rechtssicherheit bei Investitionen weiter gestärkt wird, und den Umfang und die Qualität der Investitionstätigkeit erhöhen sollte;

4.

ist der Auffassung, dass die Entscheidung, solche Verhandlungen mit Taiwan aufzunehmen, mit wirtschaftlichen Argumenten begründet werden sollte und nicht mit einer Bewertung der Beziehungen zwischen der EU und China verknüpft werden darf;

5.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass es die Abkommen mit Taiwan über Investitionsschutz und Marktzugang befürwortet, die zu einer Vertiefung der bestehenden wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Taiwan führen würden;

6.

ist der Auffassung, dass die Abkommen zwischen der EU und Taiwan über Investitionsschutz und Marktzugang großen potenziellen Nutzen haben und zu einer Win-win-Situation führen könnten, die für beide Seiten von Vorteil wäre;

7.

weist darauf hin, dass die KMU in jedem Abkommen gebührend berücksichtigt und ihre Fähigkeit, im Ausland zu investieren, verbessert werden sollte;

8.

weist ebenfalls darauf hin, dass die EU und Taiwan bereits gut funktionierende wirtschaftliche Beziehungen unterhalten, auf beiden Seiten generell niedrige Zölle erhoben werden und ein durchstrukturierter Dialog geführt wird, der regelmäßig stattfindet, um bilaterale Handels- und Investitionsfragen zu klären;

9.

betont, dass in dem Abkommen ein starkes Engagement der Vertragsparteien für eine nachhaltige und breitenwirksame Entwicklung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte von Investitionen vorgesehen sein sollte;

10.

betont, dass bei von der EU abgeschlossenen Investitionsabkommen die Interventionsfähigkeit des Staates geachtet werden muss, insbesondere was politische Ziele betrifft, beispielsweise in Bezug auf soziale und ökologische Standards, Menschenrechte, Sicherheitsaspekte, Arbeitnehmer- und Verbraucherrechte, Aspekte der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit und kulturelle Vielfalt; fordert die Aufnahme entsprechender spezifischer Klauseln in das Abkommen;

11.

empfiehlt in Bezug auf den Marktzugang, dass beide Vertragsparteien bestimmte Branchen von den Verpflichtungen zur Liberalisierung ausnehmen können, um nationale strategische Interessen zu schützen;

12.

fordert erneut die Aufnahme einer wirksamen Klausel zur sozialen Verantwortung der Unternehmen und wirksamer Sozial- und Umweltklauseln;

13.

weist erneut mit Nachdruck darauf hin, dass ausländische Investoren in der EU laut diesem Abkommen verpflichtet werden müssen, europäische soziale Standards sowie die Anforderungen an den sozialen Dialog einzuhalten;

14.

fordert die Kommission auf, mit den Gesprächen über solche Abkommen zwischen der EU und Taiwan aufzunehmen;

15.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung Taiwans und dem Legislativ-Yuan von Taiwan zu übermitteln.


(1)  ABl. C 188 E vom 28.6.2012, S. 42.

(2)  ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 35.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0334.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0097.

(5)  ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 31.

(6)  ABl. C 67 E vom 18.3.2010, S. 101.

(7)  ABl. C 45 E vom 23.2.2010, S. 47.

(8)  ABl. C 295 E vom 4.12.2009, S. 67.

(9)  ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 5.

(10)  ABl. C 184 E vom 6.8.2009, S. 16.

(11)  ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 128.

(12)  ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 471.


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