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Document 52013DC0292
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Maximising the Development Impact of Migration The EU contribution for the UN High-level Dialogue and next steps towards broadening the development-migration nexus
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Den Beitrag der Migration zur Entwicklung optimieren Beitrag der EU zum VN-Dialog auf hoher Ebene – Ausbau der Verknüpfung von Entwicklung und Migration
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Den Beitrag der Migration zur Entwicklung optimieren Beitrag der EU zum VN-Dialog auf hoher Ebene – Ausbau der Verknüpfung von Entwicklung und Migration
/* COM/2013/0292 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Den Beitrag der Migration zur Entwicklung optimieren Beitrag der EU zum VN-Dialog auf hoher Ebene – Ausbau der Verknüpfung von Entwicklung und Migration /* COM/2013/0292 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Den Beitrag der Migration zur Entwicklung
optimieren
Beitrag der EU zum VN-Dialog auf hoher Ebene – Ausbau der Verknüpfung von
Entwicklung und Migration 1. Einleitung Der Dialog auf hoher Ebene (VN-Dialog) über
internationale Migration und Entwicklung vom September 2006 war die erste von
der Generalversammlung der Vereinten Nationen ausgerichtete Veranstaltung, die
ausschließlich den vielseitigen Aspekten von internationaler Migration und
Entwicklung gewidmet war. Der zweite VN-Dialog soll am 3./4. Oktober 2013
stattfinden. Die Migration rückt auf internationaler Ebene
zunehmend ins Zentrum der Aufmerksamkeit und ist inzwischen als ein kraftvolles
Instrument zur Steigerung der Entwicklung sowohl im Herkunfts- als auch im
Zielland anerkannt. Im Bericht 2012 der Arbeitsgruppe zur VN-Entwicklungsagenda
für die Zeit nach 2015, der den Titel „Realizing the Future We Want for All“
trägt, wird die Migration als eine Triebfeder der weltweiten
Bevölkerungsentwicklung und einer integrativen wirtschaftlichen und sozialen
Entwicklung bestätigt. Die erhöhte regionale und weltweite Mobilität
der Menschen, die strukturellen Veränderungen in der Weltwirtschaft und die
aktuelle Wirtschaftskrise schaffen neue Chancen und Herausforderungen für die
Herkunfts-, Transit- und Zielländer. Der diesjährige VN-Dialog bietet eine
einmalige Gelegenheit, auf ein weltweites Konzept für eine wirkungsvolle,
integrative Migrationssteuerung hinzuarbeiten und Maßnahmen herauszustellen,
mit denen die Rolle der Migranten als Innovations- und Entwicklungsinitiatoren
gefördert werden kann. Sein Leitthema ist die Identifizierung konkreter
Maßnahmen, mit denen kohärentes Vorgehen und Zusammenarbeit auf allen Ebenen
gestärkt werden können, um die Vorteile und das Entwicklungspotenzial der
internationalen Migration für die Migranten selbst wie auch für die betroffenen
Länder zum Tragen zu bringen und die negativen Auswirkungen abzumildern[1]. Die Optimierung der positiven Auswirkungen von
Migration auf die Entwicklung ist für die EU ein wichtiges politisches
Anliegen, wie an ihrem entsprechenden zweigleisigen Politikkonzept deutlich
wird. Migration und Entwicklung sind eine der vier Säulen des Gesamtansatzes
für Migration und Mobilität (GAMM)[2],
der als übergeordneter Rahmen für die auswärtige Migrationspolitik der EU
fungiert. Ferner ist Migration eine spezifische Priorität in der EU-Agenda für
den Wandel[3],
in der der entwicklungspolitische Rahmen der EU skizziert wird. Die Perspektive
der Migranten ist zentraler Bestandteil des GAMM, und die Förderung ihrer
Menschenrechte ist als Priorität in alle migrations- und
entwicklungspolitischen EU-Maßnahmen eingebettet. Diese Mitteilung soll einerseits die Grundlage
für eine gemeinsame Haltung der EU und ihrer Mitgliedstaaten (nachstehend „EU“)
im VN-Dialog bilden und führt einige wichtige Aspekte auf, die in eine
verstärkte weltweite Zusammenarbeit einfließen sollten. Der Abschnitt 2-5 ist
daher entsprechend den Themen gegliedert, die an den vier runden Tischen des
VN-Dialogs diskutiert werden. In Abschnitt 6 der Mitteilung wird dargelegt, wie
die EU in ihren Politiken und Vorgehensweisen selbst die Zusammenhänge zwischen
Migration und Entwicklung stärken und dafür sorgen könnte, dass systematisch
das Augenmerk auf die Rolle von Migration und Mobilität im Prozess der
nachhaltigen Entwicklung gerichtet wird. Andererseits stellt dieser Abschnitt
auch eine Antwort auf die Aufforderung zu einem ehrgeizigeren und
zukunftsorientierteren migrations- und entwicklungspolitischen Ansatz auf der
EU-Ebene dar, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom
29. Mai 2012 zum GAMM formuliert hatte. 2. Runder Tisch 1: Abschätzung der Auswirkungen
der internationalen Migration auf die nachhaltige Entwicklung und Bestimmung
der Prioritäten mit Blick auf die Vorbereitung des Entwicklungsrahmens für die
Zeit nach 2015 2.1. Notwendigkeit einer
umfassenderen Betrachtung der Zusammenhänge zwischen Migration und Entwicklung Der Diskurs über Migration und Entwicklung
rückte bisher üblicherweise nur eine begrenzte Zahl von Themen ins Zentrum,
beispielsweise Überweisungen in die Herkunftsländer, die Diasporaproblematik,
die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte und die zirkuläre Migration, wobei
das Hauptaugenmerk der Einwanderung in die OECD-Länder galt und nicht etwa den
Migrationsbewegungen zwischen Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen.
Die politischen Strategien und ihre Umsetzung in diesen „traditionellen“
Bereichen können – auch auf EU-Ebene - verbessert werden[4]. Wichtig ist es aber, einen
Schritt weiter zu gehen, da dieser Ansatz nicht ausreicht, um allen Aspekten
gebührend Rechnung zu tragen. In allen Ländern der Welt gibt es Bevölkerungsbewegungen,
und der Trend zeigt eher nach oben. Von den weltweit schätzungsweise
214 Millionen internationalen Migranten gehören die meisten
(150 Millionen) Nicht-OECD-Ländern an. Meistens findet internationale
Migration innerhalb einer Region statt, vor allem in den Entwicklungsländern.
So leben beispielsweise schätzungsweise mehr als 80 % aller afrikanischen
Migranten in anderen Ländern Afrikas. Auch die Migration innerhalb der
Entwicklungsländer stellt ein wichtiges und doch oft ignoriertes Phänomen
dar, obwohl sie ähnliche Chancen und Herausforderungen nach sich zieht wie die
internationale Migration. Entwicklung steht nicht nur in einem engen
Zusammenhang mit Migration, sie fördert auch die Mobilität
(Kurzaufenthalte von Geschäftsreisenden, Arbeitern, Studenten, Touristen,
Familienangehörigen usw.) und ist auf sie angewiesen. Die Mobilität trägt
wesentlich zur Stärkung der Rolle von Ballungsgebieten in den
Entwicklungsländern als Entwicklungsdrehkreuze und Zentren des
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Austauschs bei und befördert die
Integration von in der Entwicklung begriffenen Volkswirtschaften in regionale
und globale Märkte. Erzwungene Migrationsbewegungen stellen weiterhin eine weltweite Herausforderung dar. Der Großteil der
weltweit insgesamt mehr als 15 Millionen Flüchtlinge lebt in
Entwicklungsländern, oft ohne Aussicht auf rasche Rückkehr, was für die
Aufnahmeländer erhebliche Probleme nach sich zieht. Allerdings kann die
Anwesenheit von Flüchtlingen und anderen unfreiwilligen Migranten dank des
Humankapitals (u.a. der Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte) und der
Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen auch Chancen und Vorteile für die
einheimische Wirtschaft auf nationaler und lokaler Ebene mit sich bringen.
Maßnahmen zur Nutzung des Potenzials der Flüchtlinge und zur Steigerung ihres
Entwicklungsbeitrags verbessern ihre Eigenständigkeit und stärken zugleich
ihren Schutz zum Nutzen auch der Aufnahmeländer. Der Klimawandel und die Schädigung der
Umwelt wirken sich schon jetzt zunehmend auf Migration und Mobilität aus. Die
bisherigen Anzeichen deuten darauf hin, dass künftig die meisten
Wanderungsbewegungen innerhalb oder zwischen Entwicklungsländern stattfinden
werden[5].
Migration und Mobilität haben tiefgreifende
positive und negative Auswirkungen auf die nachhaltige wirtschaftliche,
soziale und Umweltentwicklung der Herkunfts- und Zielländer mit niedrigem
und mittlerem Einkommen: ·
Die wirtschaftlichen Vorteile für die Herkunftsländer
sind gut belegt. Zu ihnen zählen Beiträge wie Heimatüberweisungen und
Investitionsinitiativen der Diaspora. Das Finanz-, Human- und Sozialkapital aus
der Diaspora kann unmittelbar zur Verwirklichung sozialer Entwicklungsziele
einschließlich der Milleniums-Entwicklungsziele auf den Gebieten Gesundheit und
Erziehung beitragen. Außerdem können die Heimatüberweisungen und andere
Beiträge der Migranten die Anpassung an die negativen Auswirkungen des
Klimawandels in den Herkunftsländern erleichtern. Beschäftigungsmöglichkeiten
im Ausland können auch dazu beitragen, dass junge Menschen dazu angeregt
werden, entsprechende Qualifikationen zu erwerben. Die Konsequenzen der
Migration für die gesellschaftliche Entwicklung sind jedoch komplex, wie die
Sorgen über die Abwanderung von Fachkräften und die negativen sozialen
Auswirkungen auf die Daheimgebliebenen deutlich machen. Der Verlust an
Fachkräften und die ungleiche weltweite Verteilung von Arbeitskräften im
Gesundheitswesen kann beispielsweise den Milleniums-Entwicklungszielen im
Gesundheitsbereich entgegenwirken. ·
In den Zielländern kann eine gut gesteuerte
Migration dazu beitragen, Lücken auf dem Arbeitsmarkt zu schließen,
Arbeitskräfte bereitzustellen, die wirtschaftliche Strukturveränderungen
herbeizuführen helfen, der Innovationstätigkeit zusätzliche Dynamik zu
verleihen und die Sozialversicherungssysteme zu konsolidieren. Migration und
Mobilität können die Bewältigung der Verstädterung erschweren, sind aber für
die Funktionsfähigkeit der Ballungsgebiete als Wachstumszentren unverzichtbar.
Ohne eine wirksame Steuerung kann die Migration beträchtliche Kosten
verursachen, zu sozialen Spannungen mit der einheimischen Bevölkerung führen,
die populistischen Kräften Nährboden geben, und knappe Ressourcen noch weiter
verknappen. Unkontrollierte Migration kann auch, vor allem in schwachen
Staaten, die Sicherheitslage verschlechtern. Für die Entwicklung beinhaltet die
Migration daher sowohl Chancen als auch Herausforderungen. In vielen
Fällen hat sie die Bemühungen zur Verwirklichung der
Milleniums-Entwicklungsziele zweifellos unterstützt. Doch können Nachteile
unzureichend gesteuerter Migration auch Fortschritte in Richtung auf
nachhaltige Entwicklung unterminieren. 2.2. Migration und der
Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015 Die Kommission begrüßt das wachsende Interesse
an dem Anliegen, Entwicklungsmotoren wie Migration und Mobilität in die
VN-Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 einzubeziehen[6] und zu diskutieren, ob
Qualitätsindikatoren für die verschiedenen Komponenten der Migrationssteuerung
erarbeitet werden können. Alle Beteiligten sollten nach Kräften bestrebt sein,
dass im VN-Dialog sinnvolle Beiträge zu diesen Themen erarbeitet werden, die in
den Post-2015-Prozess einfließen. In diesem Zusammenhang sind die
Post-2015-Agenda und die internationale Konferenz zu Bevölkerungsfragen und
demographischen Entwicklungen nach 2014 geeignete Foren zur Erörterung der
Bevölkerungsdynamik und der mit Migration und Mobilität verbundenen
Herausforderungen und Chancen für die Entwicklung und die Verknüpfung dieser
Problematik mit der Entwicklung des globalen Arbeitsmarkts, der breiteren
Perspektive der demographischen Trends in verschiedenen Regionen und den
Wanderungsbewegungen in den Entwicklungsländern. 2.3. Wichtigste Botschaften an den
VN-Dialog ·
Migration und Mobilität müssen als Stimuli für
Entwicklung anerkannt werden. Sie sollten von den
Akteuren der Entwicklungspolitik auf allen Ebenen beachtet und in den
Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015 einbezogen werden. Die Förderung
einer effizienten Migrationssteuerung ist unentbehrlich, wenn es darum geht,
die positiven Auswirkungen der Migration auf die Entwicklung zu stärken und
ihre negativen Folgen zu begrenzen. ·
Die Entwicklungs- und Migrationsagenda sollte
ausgeweitet werden[7]. Die zunehmende Bedeutung der Migrationsströme zwischen und innerhalb
von Entwicklungsländern sollte anerkannt werden; ihre positiven und negativen
Zusammenwirkungen mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sollten in
der nationalen und regionalen Entwicklungspolitik berücksichtigt werden. ·
Vor allem im Hinblick auf die Entwicklung gilt
es, dem Zusammenspiel von Klimawandel, Umweltschädigung und Migration größere
Aufmerksamkeit zu schenken. 3. Runder Tisch 2: gewährleistung der
Wahrung der Menschenrechte aller Migranten, insbesondere der Frauen und Kinder,
sowie Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel und Gewährleistung einer
geregelten, regulären und sicheren migration 3.1. Menschenrechte aller
Migranten Die Einhaltung der Rechte von Migranten und
Flüchtlingen ist zentraler Bestandteil der EU-Politik. Die EU hat
Strategien zum Schutz der Rechte von Migranten entwickelt. Im vergangenen
Jahrzehnt hat die EU mehrere Richtlinien erlassen, um ihre Gleichbehandlung auf
dem Stellenmarkt und im Bildungswesen zu gewährleisten. Der Gleichheitsgrundsatz
ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der
EU-Grundrechtecharta verankert, die nicht nur für EU-Bürger gilt, sondern auch
für Drittstaatsangehörige. Dank der Migrationsvorschriften der EU
genießen Migranten einen Rechtsanspruch auf soziale Sicherheit wie
nirgendwo sonst in der Welt. So haben Drittstaatsangehörige beispielsweise nach
fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts im Aufnahmeland unter bestimmten
Voraussetzungen die gleichen Rechte im Hinblick auf Sozialversicherung, sozialen
Beistand und sozialen Schutz wie Inländer[8]. Die EU bekämpft Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung von Migranten und Menschen mit
Migrationshintergrund (wie beispielsweise Migranten der zweiten und dritten
Generation), setzt sich für eine faire Behandlung Drittstaatsangehöriger ein
und unterstützt eine Integrationspolitik mit Rechten und Pflichten, die
denen von EU-Bürgern vergleichbar sind. Die EU hat mehrere Instrumente zur
Förderung der Integration aufenthaltsberechtigter Migranten geschaffen, wie den
Europäischen Integrationsfonds, die Europäische Website für Integration, das
Europäische Integrationsforum und das „Integrationshandbuch für politische
Entscheidungsträger und Praktiker“. Die EU ist gewillt, die gleichen hohen
Standards auch mit ihrer externen Migrationspolitik zu fördern. Den Schutz der Menschenrechte
von Migranten zu stärken ist eine Querschnitts-Priorität in der
Kooperation mit Drittländern. Die EU setzt sich für eine verbesserte
Integrationspolitik und die Förderung des Schutzes der Rechte von Migranten und
Flüchtlingen in und durch ihre Partnerländer ein; dazu gehören die Gewährung
von Grundrechten wie des Rechts auf Bildung, Gesundheitsleistungen, Arbeit,
Freizügigkeit, die Abschaffung der Staatenlosigkeit, die Beseitigung der
willkürlichen Inhaftierung von Migranten, der Zugang zur Justiz und die
Gleichbehandlung mit Einheimischen in Beschäftigungsangelegenheiten. Die Rechte der Migranten werden durch einen
umfassenden internationalen Rechtsrahmen abgesichert. Zu den wichtigsten
Vorschriften, die sowohl auf Migranten als auch auf Inländer anzuwenden sind,
zählen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationalen Pakt
über bürgerliche und politische Rechte, der Internationale Pakt über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Genfer
Flüchtlingskonvention von 1951 und das Protokoll zu dieser Konvention von 1967,
das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954, das
VN-Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961, die
Kinderrechtskonvention, die beiden Palermo-Protokolle der VN gegen die
Schleusung von Migranten und Menschenhandel, das Übereinkommen gegen
Rassendiskriminierung, das VN-Übereinkommen gegen Folter sowie das
ILO-Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte. Dennoch
bedarf es noch deutlicher Anstrengungen für eine bessere Umsetzung der
internationalen Übereinkünfte und für die Durchsetzung der
Menschenrechte von Migranten vor allem auf nationaler und regionaler Ebene. In
diesem Zusammenhang sollten Strategien und Maßnahmen im Hinblick auf die
Menschenrechte und den Schutz von Personen entwickelt werden, die sich in einer
irregulären Situation befinden. EU-Mitgliedstaaten haben die VN-Konvention
über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer
Familienangehörigen von 1990 nicht unterzeichnet. Dass in der Konvention
nicht ausreichend zwischen den wirtschaftlichen und sozialen Rechten regulärer
und irregulärer Migranten unterschieden wird, widerspricht der Politik der
Mitgliedstaaten und der EU und stellt somit ein fundamentales Hindernis für
eine Unterzeichnung dar. In der Substanz bieten die EU-Instrumente jedoch
sowohl regulären als auch irregulären Migranten weitreichenden Schutz und
häufig umfassendere Garantien als die oben genannte Konvention. Längerfristig
könnte sich ein Spielraum für eine Überprüfung der bestehenden Rahmennormen
eröffnen, beispielsweise für Vorarbeiten zu einer neuen, den Realitäten und
Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepassten Konvention über den Schutz
der Rechte aller Wanderarbeitnehmer. 3.2. Gesteuerte, reguläre und
sichere Migration 2011 eröffnete die Kommission das EU-Zuwanderungsportal[9], mit dem Migranten über
ihre Rechte und über Einwanderungsverfahren informiert werden. Es enthält
Informationen für Personen aus Nicht-EU-Ländern, die in die EU ziehen möchten.
Die Informationen über die Aufnahmeverfahren sind gegliedert nach Mitgliedstaat
und Migrantenkategorie. Darüber hinaus plant die EU die Unterstützung von
speziellen Migrations- und Mobilitäts-Ressourcenzentren in bestimmten
Partnerländern, um Ausreisevorbereitungs-, Rückkehr- und
Wiedereingliederungsmaßnahmen zu erleichtern. Da oftmals Menschen mit unterschiedlichen
Merkmalen und Bedürfnissen die gleichen Strecken und Verkehrsmittel nutzen,
ist die Feststellung der Bedürfnisse der unterschiedlichen Gruppen für manche
Länder nicht immer einfach. Bei der Steuerung dieser Migrationsströme müssen
die Behörden gewährleisten, dass Schutzbedürftige den ihnen zustehenden
internationalen Schutz erhalten und irreguläre Migranten würdevoll und nicht
wie Kriminelle behandelt werden. Migranten in irregulärer Situation sind oft anfälliger
für Ausbeutung und Missbrauch. Irreguläre Migration schränkt ihre Fähigkeit zur
Unterstützung ihrer Herkunftsländer ein und macht negative Entwicklungsfolgen
in den Zielländern wahrscheinlicher. Die EU ist sehr darauf bedacht, Gesetze und
Maßnahmen durchzusetzen, mit denen die irreguläre Einwanderung reduziert wird.
Sie fördert Routen für die legale Zuwanderung und setzt sich – auch durch
Grenzmanagement und eine Rückkehr- und Rückübernahmepolitik - die Verhinderung
und Bekämpfung der irregulären Migration zum Ziel. Ferner ergreift sie
Maßnahmen zur Sanktionierung des Missbrauchs von Migranten. Ein
wichtiges Instrument hierzu ist die Richtlinie über Arbeitgebersanktionen von
2009. Sie enthält Bestimmungen, mit denen die Rechtsunsicherheit reduziert und
die Ausbeutung von Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis verhindert werden soll.
Sie sieht keine Sanktionen gegen irreguläre Migranten vor, sondern bezieht sich
in erster Linie auf Arbeitgeber, die Migranten in schwierigen Situationen
ausbeuten. Ferner unterstützt die EU die
Entwicklungsländer bei Maßnahmen und dem Aufbau von Kapazitäten, die der
Gewährleistung einer gesteuerten, regulären und sicheren Migration dienen. Sie
fördert Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und sozialem Schutz
sowie zur Erleichterung regionaler Arbeitskräftemobilität. Zudem setzt sie sich
für ein integriertes Grenzmanagement ein, um offene und sichere Grenzen
zu verwirklichen und die Einhaltung von Grundrechten einschließlich des Rechts,
einen Antrag auf Asyl zu stellen, zu fördern. Weitere Aufmerksamkeit sollte auf
internationaler Ebene dem Hilfs- und Schutzbedarf von Migranten gewidmet
werden, die sich unterwegs oder im Aufnahmeland in einer humanitären oder
lebensbedrohlichen Notlage befinden. Hierbei muss vor allem den
Bedürfnissen von Frauen, Kindern oder sonstigen Personen Rechnung getragen
werden, die sich in einer besonders prekären Situation befinden. 3.3. Menschenhandel Die Entschlossenheit der EU, das Schleusen von
Migranten zu bekämpfen und den Menschenhandel zu beseitigen, spiegelt sich
schon seit den 1990er Jahren in zahlreichen Initiativen, Maßnahmen und
Förderprogrammen wider. Mit der Annahme der Richtlinie zur Verhütung und
Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer[10] im Jahr 2011 wurde in dieser
Hinsicht ein bedeutender Fortschritt erzielt. Die Richtlinie befasst sich nicht
nur mit Strafverfolgungsmaßnahmen, sondern zielt auch darauf ab, Straftaten zu
verhüten und sicherzustellen, dass Menschenhandelsopfer geschützt werden, sich
erholen und wieder in die Gesellschaft integriert werden können. Die
EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels von 2012[11] enthält Maßnahmen zur besseren
Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen allen Akteuren (Staaten,
Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen). Zu den künftigen
Maßnahmen zählen die finanzielle Förderung von Forschung und Projekten, die
Einrichtung von Foren, die Ausarbeitung von Leitfäden und praktischen
Hinweisen, Schulungen usw. Der Menschenhandel ist ein wichtiges Thema in
der außenpolitischen Zusammenarbeit der EU und wird systematisch in sämtliche
einschlägigen Abkommen und Partnerschaften mit Drittländern und in sämtliche
EU-Dialoge über Migration und Mobilität einbezogen. 3.4. Wichtigste Botschaften an den
VN-Dialog ·
Alle Staaten sollten den Schutz der
Menschenrechte von Migranten als Querschnittspriorität definieren und die
einschlägigen internationalen Instrumente zum Schutz der Menschenrechte
mittragen. ·
Sämtliche Staaten sollten die Würde und die
Grund- und Menschenrechte der Migranten unabhängig von ihrem Rechtsstatus
achten. Alle Staaten sollten sich verpflichten,
Asylsuchende und gefährdete Migranten wie unbegleitete Minderjährige, Opfer von
Menschenhandel, Frauen und Kinder, zu schützen und Hilfe zur Selbsthilfe zu
leisten. ·
Sämtliche Staaten sollten Konzepte zur
gesellschaftlichen Integration der Migranten und zur Vorbeugung und Bekämpfung
von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung, auch für Menschen mit
Migrationshintergrund, entwickeln. Sie sollten gegen
jegliche Form der Ausbeutung legaler und irregulärer Migranten vorgehen und
wirkungsvolle Sanktionen gegen Personen verhängen, die irreguläre ausländische
Arbeitskräfte beschäftigen. ·
Sämtliche Staaten sollten die internationalen
Instrumente zur Bekämpfung des Menschenschmuggels und –handels ratifizieren und
anwenden. Auf nationaler und regionaler Ebene sollten
der Menschenhandel systematisch und intensiver bekämpft und die Zusammenarbeit
bei Prävention, Verfolgung der Menschenhändler und Opferschutz verstärkt
werden. ·
Die Bedeutung der Information (potenzieller)
Migranten über Einwanderungsverfahren, ihre Rechte und die sozioökonomischen
Bedingungen in ihrem angestrebten Zielland sollte unterstrichen werden. 4. Runder Tisch 3: Intensivierung der
Partnerschaften und Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Migration,
tatsächliche Einbettung von Migrationsfragen in die Entwicklungspolitik und
Förderung der Kohärenz auf allen Ebenen 4.1. Partnerschaft und
Zusammenarbeit Funktionierende internationale Partnerschaften
auf Staatenebene sind unverzichtbar, um die positiven Folgen der Migration für
die Herkunfts- und die Zielländer sowie für die Migranten selbst zu maximieren. Die EU befindet sich in einem umfassenden
Dialog- und Kooperationsverhältnis mit zahlreichen Nicht-EU-Ländern und
Weltregionen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf alle vier gleichermaßen
wichtige Bereiche des GAMM: a) Erleichterung von legaler Migration und
Mobilität, b) Verhütung und Bekämpfung von irregulärer Migration und
Menschenhandel, c) Maximierung der positiven Auswirkungen von Migration und
Mobilität auf die Entwicklung und d) Förderung des internationalen Schutzes. Die EU hat regionale und bilaterale Dialoge
zu Migration und Mobilität mit ihren Nachbarn und anderen vorrangigen Partnern
eingerichtet, in denen Prioritäten für ein gemeinsames Handeln entlang der
Migrationsrouten festgelegt werden. Zwei bilaterale Rahmen, Mobilitätspartnerschaften
und gemeinsame Agenden zu Migration und Mobilität ermöglichen engere,
bedarfsgerechte politische Dialoge und eine operationelle Zusammenarbeit mit
Partnerländern in allen GAMM-Bereichen. Zu den ausgehandelten und umgesetzten Rechtsinstrumenten
zählen Visaerleichterungsabkommen (zusammen mit Rückübernahmeabkommen), um die
Kontakte der Menschen in der EU und ihren vorrangigen Partnerländern zu
fördern. Darüber hinaus werden zahlreiche Programme und Aktionen finanziert. Sämtliche politischen Dialoge über Migration
und Entwicklung sollten umfassend angelegt sein und gegebenenfalls auch
nichtstaatliche Akteure wie die Privatwirtschaft, Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerverbände, die Wissenschaft und die Zivilgesellschaft sowie
Migranten- und Menschenrechtsorganisationen einbeziehen. 4.2. Einbettung von
Migrationsfragen in die Entwicklungspolitik Die Einbeziehung von Aus- und Einwanderung in
Entwicklungskonzepte auf allen Ebenen stellt einen immens wichtigen ersten
Schritt dar, um politische Rahmenbedingungen für eine optimale Ausschöpfung des
Entwicklungspotenzials von Migration und Mobilität zu fördern. Bisher
allerdings reichen die Fortschritte insbesondere, was die Strategien der
Partnerländer wie die Strategiedokumente zur Armutsbekämpfung (PRSP) anbelangt,
noch nicht aus. Die systematische Eingliederung der
Migrationspolitik in die einzelstaatlichen Entwicklungsstrategien ist weiter
voranzutreiben. Ausgehend von Entwicklungsmodellen, -zielen und -prioritäten
unserer Partnerländer kann die Einbeziehung der Migrationsthematik in nationale
und sektorale Entwicklungsstrategien Eigenverantwortung, Nachhaltigkeit und
Kohärenz signifikant verbessern und damit den Entwicklungsbeitrag der
Migration maximieren. Die Maßnahmen sollten auf einem Konzept fußen, an dem
sämtliche zuständigen Ministerien beteiligt sind. Weitere Fortschritte sind ebenfalls auf der
Ebene der Geber erforderlich; das schließt auch die Kommission ein. Die
Kommission hat bei der Einbeziehung der Migrationsthematik als vorrangigen
Aspekt in der außenpolitischen Zusammenarbeit erhebliche Fortschritte erzielt
und zwischen 2004 und 2012 fast eine Milliarde Euro in mehr als 400
migrationsbezogene Projekte investiert. Beim Aufbau von Kapazitäten zur
Migrationssteuerung im Sinne ihrer Ziele im Bereich der Migrationspolitik und
der Armutsbekämpfung hat die EU in der außenpolitischen Zusammenarbeit
bemerkenswerte Ergebnisse erzielt. Allerdings sind angesichts der zunehmenden
Mobilität der Menschen weitere Anstrengungen vonnöten, damit das Potenzial
einer sinnvoll gesteuerten Migration und Mobilität für die Entwicklung eines
Landes oder einer Region auch in die entwicklungspolitischen Initiativen der EU
in anderen Bereichen wie Beschäftigung, Menschenrechte, Handel, Landwirtschaft
oder Umwelt einfließt. Zur Unterstützung der Bemühungen um ein
übereinstimmendes Bild aller Akteure in der Entwicklungspolitik von der
Bedeutung der Migration müssen mehr Daten zu den positiven oder negativen
Beiträgen der Migration zu den Entwicklungszielen insbesondere in jenen
Bereichen erhoben werden, die von Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklungen
am meisten beeinflusst werden. Darüber hinaus müssen Instrumente entwickelt
werden, mit denen dieses Wissen in praktische Handlungsvorgaben übersetzt
werden kann, damit die politischen Absichtserklärungen zur zentralen Rolle der
Migrationsproblematik nicht leere Versprechungen bleiben. Die Kommission hat 2005 als erste Migrationsprofile
in ihre entwicklungspolitischen Programme einfließen lassen und betrachtet sie
als wirksames Instrument zur Ermittlung vergleichbarer Daten und zur
Unterstützung der Migrationspolitik. Kurze Migrationsprofile sind nützliche
Quellen für vergleichbare Daten zu Migrationsströmen, beispielsweise durch die
Verwendung der von der Gruppe „Globale Migration“ erarbeiteten Indikatoren und
des Leitfadens „Migration Profiles – making the most of the process“. In den jüngsten Jahren hat die EU sich
nachdrücklich für erweiterte Migrationsprofile eingesetzt, bei denen
alle Beteiligten länderspezifisch zusammenarbeiten. Die Federführung obliegt
dem Partnerland, und die Nachhaltigkeit wird durch den Aufbau einschlägiger
Kapazitäten gewährleistet. Die Kommission wird Partnerländer beim Rückgriff auf
erweiterte Migrationsprofile unterstützen, um sämtliche Auswirkungen der
Migration auf ihre wirtschaftliche, soziale und Umweltentwicklung besser zu
verstehen und als Grundlage für gezieltere Maßnahmen zu nutzen. Die politische Kohärenz ist für eine
gelungene Integration der Migrations- in die Entwicklungspolitik sehr wichtig
und sollte auf und zwischen allen Ebenen (nationale PRSP, aber auch regionale,
lokale und multilaterale Ebene) angestrebt werden. Die EU selbst bietet ein
gutes Beispiel, wie die regionale Zusammenarbeit die Politikkohärenz im
Interesse der Entwicklung in Migrationsfragen fördern kann. Die
Verpflichtung zu einer kohärenten Politik ist im EU-Vertrag verankert, und zu
diesem Zweck wurde eine Reihe operativer Instrumente wie der alle zwei Jahre
vorzulegende Bericht entwickelt[12]. Der Entwicklungsplanung lokaler Behörden
muss in den Erörterungen zu Migration und Entwicklung größere Aufmerksamkeit
zuteil werden. Die Rolle der Kommunalverwaltungen ist von zentraler Bedeutung,
da die zunehmende Migration und die Urbanisierung eng miteinander verknüpfte
Themenfelder mit weltweit großen gesellschaftlichen Konsequenzen sind. Die
Städte können als Katalysator sozialer Veränderungen wirken. Die Städte auf der
Südhalbkugel stehen jedoch vor signifikanten Herausforderungen, von denen die
Bewerkstelligung einer nachhaltigen Urbanisierung nur eine unter mehreren ist.
Der Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den Städten zu Themen wie
Arbeitsmarktzugang, Integration, Stadtplanung und Infrastruktur, vor allem zur
Herausstellung des Beitrags von Migranten zur städtischen und regionalen
Entwicklung sollte z.B. durch die weltweite Vernetzung von Städten und
Städteregionen gefördert werden. 4.3. Kohärenz der
Migrationssteuerung auf multilateraler Ebene Die Kommission erkennt den beträchtlichen
Beitrag des Besonderen Vertreters für internationale Migration und Entwicklung
beim Generalsekretär (SRSG) zur Befassung mit dem Themenkomplex Migration und
Entwicklung und die potenzielle Rolle der Gruppe Globale Migration als
Koordinierungsforum in Migrationsfragen an. Eine verstärkte Koordinierung
sämtlicher betroffenen VN-Einrichtungen in Bezug auf Migrationsfragen wäre ein
ernstzunehmender Beitrag zu einer kohärenteren globalen Migrations- und
Entwicklungspolitik. Die Internationale
Organisation für Migration (IOM) als in diesem Bereich führende internationale
Organisation, sollte die intensivere Koordinierung mit dem System der VN
proaktiv in Angriff nehmen. Der SRSG kann hierbei eine wichtige Rolle spielen,
gerade was die Schaffung einer funktionierenden Schnittstelle im VN-System
unter Einschluss der Gruppe „Globale Migration“ anbelangt. Das Globale Forum für Migration und
Entwicklung hat sich als wertvolles Forum für einen offenen Meinungsaustausch
erwiesen und die Beziehungen zu den Akteuren aus der Zivilgesellschaft,
einschließlich von Migrantenorganisationen, gestärkt und dank seines
informellen Charakters dazu beigetragen, Vertrauen zwischen den Beteiligten
aufzubauen. Weitere Fortschritte könnten bei der Nachbearbeitung und der
Kontrolle der Umsetzung der Empfehlungen des Forums erzielt werden. Im Einklang
mit den Prioritäten des Vorsitzes des Forums sollte der Entwicklungsfokus des
Forums weiter gestärkt werden. Die EU wird weiterhin aktiv und engagiert in
der multilateralen Zusammenarbeit mitwirken. Als Rechtspersönlichkeit mit
spezifischen Kompetenzen im Bereich von Migration und Entwicklung sowie im
Einklang mit dem Vertrag von Lissabon sollte die EU eine angemessene Rolle in
allen internationalen Einrichtungen wahrnehmen können, die sich mit
Migrationsfragen befassen. 4.4. Wichtigste Botschaften an den
VN-Dialog ·
Sämtliche Staaten sollten sich am Dialog und an
der Zusammenarbeit mit einschlägigen Partnern beteiligen, um gemeinsame
Prioritäten herauszuarbeiten und die bilaterale und regionale Steuerung der
Migration zu stärken. Außerdem muss angestrebt werden,
dass die Zivilgesellschaft an globalen, regionalen, nationalen und lokalen
Planungen zu Migration und Entwicklung wirkungsvoll beteiligt wird. ·
Geber und andere Akteure der Entwicklungspolitik
sollten Migrations- und Mobilitätsfragen in ihre Entwicklungspolitik und ihre
Instrumente einbeziehen. Zum Zusammenhang zwischen
Mobilität und Entwicklung sollten weitere Fakten gesammelt werden. Außerdem
sollten die Instrumente weiterentwickelt werden, mit denen die Einbettung der
Migrations- in eine umfassendere Politik unterstützt wird. ·
Größere Anstrengungen zur Bereitstellung einer
ausreichenden Wissensgrundlage sind erforderlich, wenn der Nutzen der Migration
für die Entwicklung voll ausgeschöpft werden soll. Es
sollte ein Konsens darüber angestrebt werden, welche Art von Daten und
Berichten erforderlich ist, um verlässliche und vergleichbare Informationen
über Migrationsthemen auf regionaler und globaler Ebene zu erhalten. Es sollte
geprüft werden, wie nationale Daten, beispielsweise Migrationsprofile,
untereinander ausgetauscht werden könnten. Unterstützt werden müssen
Initiativen, die den Entwicklungsländern dabei helfen, ihre Kapazitäten zum
Erheben und Auswerten von Daten über den Zusammenhang zwischen Migration, Mobilität
und Entwicklung auszubauen. Weltweit muss die wirksame Koordinierung im Bereich
der Datenerhebung und Forschung gefördert werden. ·
VN-Einrichtungen und internationale
Organisationen sollten sich auf eine vollständig integrierte, koordinierte internationale
Migrationsagenda verpflichten, damit eine Überschneidung von Kompetenzen und
eine Verschwendung knapper Ressourcen vermieden wird. 5. Runder Tisch 4: Internationale und
regionale Mobilität von Arbeitskräften und ihre Auswirkung auf die Entwicklung 5.1. Arbeitskräftemobilität Die EU ist ein einzigartiges Beispiel für eine
erfolgreiche regionale Integration und ihre positiven Folgen für die
Entwicklung. Die EU hat einen einheitlichen Wirtschaftsraum und einen Raum des
freien Personenverkehrs geschaffen, in dem 480 Millionen Bürger frei
reisen, studieren, arbeiten und leben können. Mehr und mehr baut die EU auch
einen integrierten Arbeitsmarkt auf; sie regelt die Anerkennung
beruflicher Qualifikationen und die Übertragbarkeit von Sozialversicherungs-
und Altersversorgungsansprüchen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Die
Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU hat zahlreiche Vorteile mit sich
gebracht, wie zunehmende wirtschaftliche Konvergenz, den Wissenstransfer
zwischen den Mitgliedstaaten, mehr innereuropäische Heimatüberweisungen und die
Entlastung von Arbeitsmärkten, die eine hoher Arbeitslosigkeit aufweisen.
EU-Gesetzgebungsakte[13]
räumen Drittstaatsangehörigen Mobilitätsrechte ein, die es ihnen gestatten, in
einem anderen Mitgliedstaat zu leben und zu arbeiten. In der heutigen extrem wettbewerbsorientierten
globalisierten Wirtschaft spielt trotz der hohen Arbeitslosenzahlen in
der EU die Einwanderung von Arbeitskräften aus Drittstaaten eine Rolle in den
Bemühungen der EU um den Aufbau einer anpassungsfähigen, hochqualifizierten
Erwerbsbevölkerung, die die demographischen und wirtschaftlichen Veränderungen
bewältigen kann. Die EU ist gewillt, das Potenzial der inländischen
Erwerbsbevölkerung, wozu auch bereits legal in der EU lebende Migranten zählen,
bestmöglich zu nutzen und eine Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen in
Bereichen zu ermöglichen, in denen sich ein Mangel an Arbeitskräften und/oder
Qualifikationen abzeichnet. Angesichts der zunehmenden internationalen
(Arbeitskräfte-)Mobilität müssen die Arbeiten in Bereichen wie der Anerkennung
ausländischer Qualifikationen oder Übertragung von Renten- und sonstigen
Versorgungsansprüchen – nach Möglichkeit auch auf internationaler Ebene –
intensiviert werden. Die von der G20 im Jahr 2011 vereinbarte Arbeitsgruppe aus
Vertretern der Sozialschutz-Behörden sollte die Frage des sozialen Schutzes von
Migranten aufgreifen. Die regionale Arbeitskräftemobilität
ist auch in sich entwickelnden Regionen ein bedeutsamer Aspekt der Migration;
sie stellt eine wichtige Broterwerbsstrategie dar. Die Arbeitskräftemobilität
trägt zu einer besseren Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem
Arbeitsmarkt bei. Da die Umschichtung des weltweiten Wohlstands voranschreitet,
werden einige Entwicklungsländer mehr und mehr zu Zielländern für eine
regionenübergreifende Migration von Arbeitskräften. Tatsächlich hat im Zuge der
weltweiten Wirtschaftskrise die Mobilität von Arbeitskräften aus
EU-Mitgliedstaaten in Richtung auf bestimmte lateinamerikanische und
afrikanische Länder zugenommen. Allerdings sind die Grundlagen für eine
Steuerung der Arbeitskräftemigration in vielen Zielländern mit niedrigem oder
mittlerem Einkommen noch schwach ausgeprägt und sollten gestärkt werden, um die
positiven Entwicklungsfolgen der Migration zum Tragen zu bringen und den
Migranten einen adäquaten Schutz und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu
bieten. Besondere Aufmerksamkeit sollte auch der Rolle
regionaler Organisationen in diesem Bereich gelten, da sie geeignete
Gremien sind, um die Steuerung der regionalen Arbeitskräftemobilität zu
verbessern. Die EU ist gewillt, ihre Erfahrungen bei der Steuerung der
Arbeitskräftemobilität weiterzugeben und sie mit regionalen Organisationen in
Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu teilen. 5.2. Wichtigste Botschaften an den
VN-Dialog ·
Alle Staaten sollten die bestehenden Hindernisse
für die Mobilität der Menschen überprüfen und Schranken abbauen, die nicht aus
Sicherheitsgründen gerechtfertigt sind und die wirtschaftliche
Wettbewerbsfähigkeit und regionale Integration beeinträchtigen. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei der Erleichterung der Einreise
von Bona-fide-Geschäftsreisenden und der Senkung der Kosten für die
Dokumentenausstellung und der Einstellungsgebühren gewidmet werden. In diesem
Zusammenhang sollte die Einberufung einer Konferenz über internationale
Arbeitskräftemobilität und Entwicklung im Rahmen der Vereinten Nationen in
Betracht gezogen werden. ·
Verfahren zur Förderung einer geordneten
binnenregionalen Migration und Mobilität zwischen Entwicklungsländern und auf
diesem Gebiet tätige regionale Organisationen sollten unterstützt werden. ·
Zur Förderung der Arbeitskräftemobilität
innerhalb einer Region sollten Qualifizierungsprogramme und Zertifizierungs-
und Anerkennungsregelungen insbesondere in Wirtschaftszweigen unterstützt
werden, in denen es an ausgebildeten Arbeitskräften mangelt und die von
zugewanderten Arbeitskräften profitieren könnten. Parallel
dazu werden zuverlässige Übersichten über die in den einzelnen Regionen
benötigten Qualifikationen[14]
benötigt, die in die Qualifizierungsprogramme eingehen und Mobilitätschancen
aufzeigen. ·
Die zirkuläre Migration sollte erleichtert
werden, um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowohl im Herkunfts- als
auch im Zielland zu unterstützen. ·
Ein effektiver Zugang zu den
Sozialversicherungssystemen in den Aufnahmeländern und die Übertragbarkeit von
Sozialversicherungs- und Rentenansprüchen sollten – auch über bilaterale und
regionale Übereinkommen – gefördert werden, da sie die Mobilität und die
zirkuläre Migration erleichtern und Schwarzarbeit unattraktiver machen würden. 6. Was die EU tun sollte: nächste Schritte
zum Ausbau der Verknüpfung von Entwicklungs– und Migrationsfragen Die obigen Kernbotschaften richten sich an die
weltweite Staatengemeinschaft. Vieles kann und sollte jedoch im Rahmen der
vorhandenen Maßnahmen und Programme der EU in Angriff genommen werden. In ihrer auswärtigen Migrationspolitik hat die
EU bei der Optimierung der positiven Auswirkungen der Zuwanderung in die EU auf
die Entwicklung der Herkunftsländer bereits beträchtliche Fortschritte erzielt.
Die EU ist gewillt, die Arbeiten auf „klassischen“ Feldern der
Migrationspolitik (Heimatüberweisungen, Diaspora, Verlust qualifizierter
Arbeitskräfte, zirkuläre Migration) fortzusetzen. Die mit der Gemengelage von Migration und
Entwicklung für die Partnerländer verbundenen Herausforderungen und Chancen
sind jedoch umfassender und komplexer als die bisher behandelten. Die
Kommission wird gewährleisten, dass ihre künftigen Maßnahmen im Bereich von
Migration und Entwicklung wahrhaft umfassend sind und sämtliche
positiven und negativen Auswirkungen der Migration auf die nachhaltige wirtschaftliche,
soziale und ökologische Entwicklung sowohl der Herkunfts- als auch der
Zielländer mit niedrigem und mittlerem Einkommen einbeziehen. Dazu müssen
entwicklungspolitische Anliegen ins Zentrum des Handelns gerückt werden. Zur
praktischen Umsetzung dieses ganzheitlichen Ansatzes müssen, gerade im Rahmen
der Entwicklungspolitik der EU, eine Reihe bisher vernachlässigter Aspekte
konsequenter angegangen werden, wozu folgende Maßnahmen erforderlich wären: ·
Ausweitung der Maßnahmen im „traditionellen“
Bereich des Themenkomplexes Migration/Entwicklung auf den „Süd-Süd-Kontext“, z.B. Erleichterung der Heimatüberweisungen zwischen
Entwicklungsländern, Unterstützung der Erforschung der Rolle der Diaspora in
Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen als Impulsgeber für die
Entwicklung in den Herkunftsländern; ·
Bemühungen um ein besseres Kosten/Nutzen-Verhältnis
von Einwanderung und Mobilität in den Zielländern mit niedrigem oder
mittlerem Einkommen mit besonderem Augenmerk auf Wanderungsbewegungen innerhalb
einzelner Regionen; Förderung der Kohärenz von einzelstaatlicher
Beschäftigungspolitik und aktiver Arbeitskräftemigration; ·
eingehendere Untersuchung der sozialen und
wirtschaftlichen Folgen der Migration für die Entwicklung insbesondere in
Sektoren wie Gesundheit, Bildung, Beschäftigung und Landwirtschaft; ·
Maßnahmen zur Einbeziehung der Problematik
erzwungener Migration in die Konzepte zu Entwicklung und Migration und
Sicherstellung, dass Flüchtlinge und andere unfreiwillige Migranten in
langfristige Entwicklungspläne einbezogen werden. Die Kommission wird sich vor
allem dafür einsetzen, dass lang andauernde Flüchtlingssituationen in die
Entwicklungsagenda aufgenommen werden, um zu gewährleisten, dass ihre Lage und
ihr potenziell positiver Beitrag von den Aufnahmestaaten anerkennt wird, damit
künftige Vertreibungen verhindert und die Bemühungen um dauerhafte Lösungen
intensiviert werden. ·
weitere Erkundung und Berücksichtigung der
Zusammenhänge zwischen Klimawandel, Umweltschädigung und Migration sowie
der Bedeutung der Anpassung an den Klimawandel und der Verringerung des
Katastrophenrisikos (DRR) für die Eingrenzung der Vertreibung und der Rolle der
Migration als Strategie zur Stärkung von Anpassung und DRR. ·
weitere Untersuchung der Zusammenhänge von Mobilität
und Entwicklung, einschließlich des Verhältnisses von interner und
internationaler Mobilität und zwischen Mobilität und Urbanisierung. Darüber hinaus wird die Kommission im Rahmen
des GAMM und des Programms für einen Wandel die Steuerung der Migration
und die politische Kohärenz auf allen Ebenen fördern, um das Entwicklungspotenzial
von Migration und Mobilität zu nutzen. Die Kommission wird insbesondere i) die Einbeziehung der
Migrationsthematik in entwicklungspolitische Strategien fördern. Die
Kommission wird im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der EU weiterhin an
thematischen Kriterien orientierte finanzielle Unterstützung leisten und die
Migrationsproblematik viel intensiver als bisher in Entwicklungsinitiativen
einbeziehen, wo immer es sinnvoll ist. Sie wird ferner die Entwicklungsländer
bei der Einbettung der Migrationsproblematik in ihre Politik unterstützen und
zu diesem Zweck unter anderem erweiterte Migrationsprofile und einzelstaatliche
Migrationsstrategien fördern. ii) die Steuerung der
Migration und die Zusammenarbeit in und zwischen den Entwicklungsländern
(insbesondere auf regionaler Ebene) stärken, um die Entwicklung der
Herkunfts-, Transit- und Zielländer zu unterstützen. Die Kommission ist bereit,
zum Kapazitätsaufbau in allen relevanten Bereichen beizutragen, u.a. durch die
Bereitstellung ihrer Fachkenntnis in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte
von Migranten, Integration, Arbeitskräftemigration, Asylpolitik und
internationaler Schutz, Bekämpfung des Schleusens und des Menschenhandels und
integrierte Grenzverwaltung. Diese Maßnahmen sollten in vollem Einklang mit den
migrationspolitischen Zielen der einschlägigen Entwicklungsstrategien stehen. iii) für eine intensivere Berücksichtigung
des Migrationsaspekts als zentrale Querschnittspriorität in allen
EU-Maßnahmen im Bereich Migration und Entwicklung mit dem Ziel eintreten, den
Entwicklungsbeitrag der Migranten fördern. Bei sämtlichen Initiativen sollten
die Auswirkungen auf individueller und gesellschaftlicher Ebene, auf die
Migranten selbst, die Aufnahmegesellschaften und die im Land Verbliebenen
beachtet werden. Die Kommission wird in ihrem alle zwei Jahre
erscheinenden GAMM-Bericht sowie in ihren Berichten über die Umsetzung der
EU-Agenda für den Wandel auf die im Rahmen dieser Initiativen erzielten
Fortschritte eingehen. 7. Fazit Die EU hat einen Raum des freien Personenverkehrs
zwischen den europäischen Ländern geschaffen, der weltweit vielen als
Inspirationsquelle dient. Sie hat im Sinne der
Partnerschaft eine völlig neue, ausgewogene und umfassende auswärtige
Migrationspolitik entwickelt. Sie ist der
weltweit größte Geldgeber für Entwicklungshilfe und wird auch in den kommenden
Jahren substanzielle Unterstützung leisten. Die
EU ist bereit, ihre Erfahrungen mit interessierten Ländern und Organisationen
auszutauschen. Sie hofft, dass die
VN-Konferenz 2013 den Beginn einer neuen Ära globaler Zusammenarbeit in der
Migrations- und Entwicklungspolitik einläutet. Die Kommission fordert alle auf dem Gebiet der
Migration und Entwicklung tätigen Einrichtungen und internationalen
Organisationen auf, einen kohärenteren, umfassenden und besser koordinierten
Ansatz auf globaler Ebene zu verfolgen. Die
Weltgemeinschaft muss in die Lage versetzt werden, die Chancen der
internationalen Migration zu nutzen und die mit ihr verbundenen
Herausforderungen zu bewältigen. In der
globalisierten Welt von heute stehen sämtliche Länder auch bei den Themen
Migration und Entwicklung ähnlichen Herausforderungen gegenüber. Dennoch gehen sie in unterschiedlicher Weise an die
Probleme heran, da sie sich im Hinblick auf ihre Prioritäten, ihre Größe und
ihre demographische und wirtschaftliche Situation voneinander unterscheiden. Deshalb ist internationale Zusammenarbeit
erforderlich, damit die Menschen, die auf der Suche nach einem besseren Leben
auswandern, ihre Rechte unter sicheren Rahmenbedingungen wahrnehmen können. Die Europäische Kommission ruft die
Entscheidungsträger und die Praktiker in der Entwicklungspolitik auf,
mittels einer besseren Integration von Migrations- und Mobilitätsaspekten in
ihre Entwicklungsplanung und einer intensiveren Beteiligung an den
einschlägigen internationalen Gremien verstärkt dem Zusammenhang von
Entwicklung und Migration Rechnung zu tragen. Der
Entwicklungsprozess ist auf Mobilität als einen Motor für eine wirksame
Anpassung an die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts und für den Transfer sozialer,
finanzieller und menschlicher Ressourcen angewiesen. Die
Entwicklung fungiert ebenfalls als Mobilitätsbeschleuniger, da sie den Menschen
durch mehr Ressourcen die Suche nach Chancen mittels eines Ortswechsels
erleichtert. Bestimmte Prozesse - Umschichtung
des weltweiten Wohlstands, regionale und weltweite Wirtschaftsintegration,
Umweltschädigungen aufgrund des Klimawandels - werden die Mobilität künftig
antreiben. Wenn Entwicklungskonzepte dem
21. Jahrhundert gewachsen sein wollen, müssen sie die Rolle von Migration
und Mobilität als Entwicklungsbeschleuniger begreifen und die Unentbehrlichkeit
einer wirksamen Migrationssteuerung für die Begrenzung möglicher negativer
Auswirkungen der Migration auf die Entwicklung anerkennen. Schließlich ruft die Europäische Kommission
die Entscheidungsträger und die Praktiker in der Migrationspolitik auf,
Entwicklungsaspekten in der Migrationspolitik umfassend Rechnung zu tragen und
ihrer Verantwortung für die Einhaltung und den Schutz der Menschenrechte sämtlicher
Migranten vermehrt nachzukommen und bei sämtlichen Maßnahmen zur Steuerung der
Migration Menschenrechtserwägungen einzubeziehen. Migration
und Mobilität sind Ausdruck von Freiheit. Durch
sie hat jede Person die Chance und die Möglichkeit, ihre eigene wirtschaftliche
und soziale Lage zu beeinflussen. Die Achtung
der Menschenrechte nutzt nicht nur dem einzelnen Migranten, sondern wirkt sich
auch positiv auf die Gesellschaft des Herkunftslandes und die Gesellschaft aus,
in der die Migranten leben und arbeiten. Die
Befähigung der Menschen, ihre Rechte wahrzunehmen, erleichtert sowohl die
Steuerung der Migration als auch die nachhaltige Entwicklung. Der VN-Dialog 2013 sollte, ganz besonders
durch die Einbeziehung von Migration und Mobilität als eine sichtbare
Querschnittspriorität in die entwicklungspolitische Agenda für die Zeit nach
2015, zur Bewältigung der heutigen globalen Herausforderungen beitragen. [1] Resolution 67/219 der Generalversammlung der Vereinten
Nationen vom 21. Dezember 2012. [2] KOM(2011) 743 endg.: Gesamtansatz für Migration und
Mobilität. [3] KOM(2011) 637 endg.: Für eine EU-Entwicklungspolitik mit
größerer Wirkung: Agenda für den Wandel. [4] Das der Kommissionsmitteilung über den Gesamtansatz für
Migration und Mobilität vom 18. November 2011 beigefügte Arbeitspapier der
Kommissionsdienststellen zu Migration und Entwicklung (SEC(2011) 1353 final.)
enthält eine Reihe einschlägiger Vorschläge. [5] SWD(2013) 138 final, Arbeitspapier der
Kommissionsdienststellen „Climate Change, Environmental Degradation, and
Migration“. [6] Der Standpunkt der Europäischen Kommission zur
VN-Entwicklungsagenda nach 2015 wird ausführlicher in der Mitteilung
COM(2013) 92 final „Beseitigung der Armut und Gestaltung einer
nachhaltigen Zukunft für die Welt“ dargelegt. [7] Maßnahmen, die auf Ebene der EU zu ergreifen sind,
werden in Abschnitt 6 beschrieben. [8] Artikel 11 der Richtlinie 2003/109/EG des Rates
betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten
Drittstaatsangehörigen, ABl. L 16 vom 23.1.2004. [9] http://ec.europa.eu/immigration [10] Richtlinie 2011/36/EU. [11] KOM(2012) 286 endg. [12] Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen: „EU 2011
Report on Policy Coherence for Development“, SEC(2011) 1627 final. [13] Die Richtlinie über langfristig Aufenthaltsberechtigte
(2003/109/EG) oder die „Blue Card“-Richtlinie (2009/50/EG). [14] Die EU hat zu diesem Zweck ein Kompetenzpanorama
entwickelt, das noch weiter entwickelt wird: http://euskillspanorama.ec.europa.eu/..