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Document 52013DC0253
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Energy Technologies and Innovation
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Technologien und Innovationen im Energiebereich
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Technologien und Innovationen im Energiebereich
/* COM/2013/0253 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Technologien und Innovationen im Energiebereich /* COM/2013/0253 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Technologien und Innovationen im
Energiebereich 1. EINLEITUNG Technologien und Innovationen sind für die
Bewältigung der Herausforderungen im Energiebereich von entscheidender
Bedeutung … Die EU muss mehr unternehmen, damit neue,
hochleistungsfähige, kostengünstige, CO2-arme und nachhaltige
Energietechnologien auf den Markt gebracht werden. Neue Technologien sind
unerlässlich, damit die Ziele, die sich die EU bis 2020[1] in der Energie-, Klima-, Wirtschafts- und Sozialpolitik gesetzt hat,
sowie die für 2030 und 2050 anvisierten Ziele erreicht werden. Die EU muss über
eine wirksame und dynamische Technologie- und Innovationsstrategie verfügen, um
ihre politischen Ziele zu verwirklichen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken
und Investitionen besser zu koordinieren. … und sie ergänzen die einschlägigen
EU-Rechtsvorschriften Die EU-Politik in den Bereichen Energiebinnenmarkt,
Energieeffizienz und erneuerbare Energien fördert die Markteinführung von
Technologien, deren Bandbreite von Fotovoltaik-Modulen bis hin zu effizienten
Geräten und von intelligenten Verbrauchsmessgeräten bis zur Domotik reicht. Die
EU muss den Stellenwert der Technologien und Innovationen in der Energiepolitik
weiter stärken, und zwar nicht nur in Bezug auf bestimmte Technologien, sondern
indem sie neue Geschäftsmodelle, Anpassungsvorgänge am Markt und in der
Gesellschaft sowie Verbesserungen des Energiesystems anstößt, die eine
längerfristige strategische Investitionsperspektive bieten. … in einer sich ständig verändernden
Energielandschaft Die politischen Maßnahmen der EU hatten einen
stetigen Anstieg der globalen Investitionen in erneuerbare Energien zur Folge,
was eine größere Flexibilität und ein Energie-Management erfordert. Der
Ausstieg aus der Kernenergie in einigen Ländern und die rasche Expansion bei
der Förderung von nicht konventionellem Gas verändern weltweit die
energiewirtschaftlichen Gegebenheiten. Die Technologie- und Innovationspolitik
der EU muss zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie
rasch Kostensenkungen erreichen und zu einer beschleunigten Markteinführung
neuer nachhaltiger Technologien führen. Dies ist in Zeiten eines
wirtschaftlichen Abschwungs, der unmittelbare Auswirkungen auf die privaten
Investitionen und die nationalen Haushalte hat, von besonderer Bedeutung. 2. WAS HAT DIE EU ERREICHT? 2.1. Die Rechtsvorschriften waren
eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen Der EU-Energiebinnenmarkt trägt zur Schaffung
offener und wettbewerbsgeprägter Märkte bei, auf denen die Unternehmen der
Branche in neue und innovative Technologien und Dienstleistungen investieren. Die
Größe des Energiebinnenmarkts bietet den Marktkräften gute Möglichkeiten für
technologische Entwicklungen und Innovationen. Unterstützend wirken zudem
Bemühungen, die Netzinfrastruktur, vor allem für Strom, bis 2020 und
darüber hinaus zu modernisieren, zu integrieren und auszubauen. Die EU hat
zwölf vorrangige Korridore ausgewiesen, die u. a. zur vermehrten
Integration von Wind- und Solarstrom bei gleichzeitiger Gewährleistung einer
unterbrechungsfreien Versorgung dienen sollen. Bei den technischen Vorschriften,
die derzeit für den Binnenmarkt ausgearbeitet werden (Netzkodizes), liegt der
Schwerpunkt wegen des im Wandel begriffenen Energiesystems auf der Integration
von Technologien. Im Rahmen dieser Arbeiten entwickeln die Übertragungs- bzw.
Fernleitungsnetzbetreiber (ÜNB/FNB) neue Modellierungsmethoden und Instrumente
für einen intelligenteren Netzbetrieb. Das Ziel, Verbraucher zu aktiven
Beteiligten in einem integrierten Energiemarkt zu machen, bedeutet, dass die
EU-Politik auch die Entwicklung „intelligenter“ und IT-gestützter Technologien
wie die intelligente Verbrauchsmessung, Elektrofahrzeuge, Laststeuerung,
Mikroerzeugung und lokale Speichertechnologien vorantreibt, um eine flexible
Nachfrage und eine bessere Verbrauchssteuerung zu ermöglichen. Damit die 2020-Ziele erreicht werden,
unterstützt die EU den Übergang zu CO2‑armen
Energiegewinnungstechnologien. Unter dem Einfluss der
Erneuerbare-Energien-Richtlinie und von Fördermaßnahmen in den Mitgliedstaaten
waren ein starkes Wachstum bei den erneuerbaren Energien und deutliche
Kostensenkungen zu verzeichnen. Im Rahmen des Übergangs zu einem CO2-armen
Energiesystem hat die EU Technologien für die CO2-Abscheidung und
-Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS) und eine sicherere
Kernenergieerzeugung gefördert. Infolge der EU-Energieeffizienzpolitik und der
einschlägigen Rechtsvorschriften, einschließlich der Energieeffizienzrichtlinie
und der Öko-Design-Richtlinie, werden Technologien am Markt platziert. Parallel
dazu führen sektorspezifische Ökodesign-Vorschriften zur Entwicklung und
Einführung von Geräten mit höherer Energieeffizienz (z. B. Kessel,
Waschmaschinen, Fernsehgeräte, Computer) und zu Energieeinsparungen bei den
Verbrauchern. Im Gebäudesektor fördern die EU-Vorschriften die energieeffiziente
Renovierung von Gebäuden und den Bau von Nahezu-Nullenergie-Gebäuden. Im
Verkehrssektor werden niedrige Emissionen und Elektrofahrzeuge ebenfalls
gefördert. Das EU-Emissionshandelssystem und die
Lastenteilungsentscheidung haben den Preis für Treibhausgasemissionen
(THG-Emissionen) zu einem Faktor bei den Betriebs- und
Investitionsentscheidungen der Unternehmen in der EU gemacht und zu erheblichen
Emissionsminderungen beigetragen. Allerdings wird derzeit die Rolle des Systems
als wichtige Triebkraft für langfristige Investitionen in CO2-arme
Technologien aufgrund der negativen Signalwirkung des Kohlenstoffpreises (der
durch die Krise gesunken ist und schwankt) in Frage gestellt. 2.2. Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation Im Rahmen der Innovationsunion wurde eine
integrierte Forschungs- und Innovationsstrategie zur Verbesserung der
öffentlichen Finanzierung und zur Beseitigung der Hindernisse, die privaten
Investitionen im Wege stehen, festgelegt. Bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen
wurden bedeutende Fortschritte erzielt, zu denen ein einheitlicher Patentschutz
(mit einer daraus resultierenden drastischen Senkung der Patentkosten), eine
wirksame EU-weite Regelung für Risikokapital und eine modernere Ausgestaltung
der Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe gehören. Der Europäische
Forschungsraum verbessert die Wirkung der mitgliedstaatlichen
Forschungsfinanzierung und die Rahmenbedingungen für Forscher, u. a. durch
eine Koordinierung der Finanzierung durch die verschiedenen Mitgliedstaaten,
die Verbesserung der Laufbahnaussichten und der Mobilität der Forscher sowie
den Zugang zu wissenschaftlichen Infrastrukturen von Weltniveau für die
Forscher. 2.3. Der SET-Plan als treibende
Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU Der EU-Strategieplan für Energietechnologie
(SET-Plan) wurde 2008 erstellt, um der EU-Energie- und Klimapolitik einen
Rahmen zu geben, der einen Technologieschub herbeiführen soll. Die Struktur für
seine Umsetzung umfasst drei Säulen: eine Lenkungsgruppe, die Europäischen
Industrieinitiativen (EII) und das Europäische Energieforschungsbündnis (EERA);
unterstützt wird die Struktur durch ein Informationssystem (SETIS)[2]. Die Lenkungsgruppe für strategische Energietechnologien hat einen
strukturierten Dialog mit den Mitgliedstaaten ermöglicht, der zu einer
stärkeren Angleichung der nationalen Forschungs- und Innovationspolitik im
Energiebereich geführt und eine Entwicklung hin zu gemeinsamen Aktionen
gefördert hat, damit gemeinsame Ziele schneller und effektiver erreicht werden. Im SET-Plan wurde den Technologien mit der
größten Relevanz für die energie- und klimapolitischen Ziele bis 2020
Priorität gegeben: Windkraft, Sonnenenergie, Stromnetze, CCS, Bioenergie,
Kernenergie, Brennstoffzellen und Wasserstoff sowie Energieeffizienz. Die
Europäischen Industrieinitiativen, die für all diese Sektoren ins Leben gerufen
wurden, haben im Rahmen von Technologieplänen (es gibt auch einen speziellen
Plan für Werkstoffe[3]) vorrangige Forschungs- und Innovationsfelder bestimmt und den
Schwerpunkt ihrer Maßnahmen auf große Projekte mit einem europäischen Mehrwert
gelegt. Durch das EERA werden nationale Forschungskapazitäten gebündelt, um
neue Lösungen zu entwickeln, die Auswirkungen auf die Zeit nach 2020 haben
werden. Europäische Mittel sind in erster Linie durch
das 7. Forschungsrahmenprogramm (RP7) zur Verfügung gestellt worden, wobei
ihre Mobilisierung im Rahmen verschiedener Programmteile, etwa des
Programmteils „Energie“ oder „Grundlegende Technologien“ (z. B. IKT und
Werkstoffe), erfolgte. Im Zeitraum 2007-2012 wurden ca. 350 Projekte
mit rund 1,8 Mrd. EUR aus Mitteln des RP7 für den Themenbereich
Energie gefördert. Erhebliche Unterstützung hat das RP7 auch durch
öffentlich-private Partnerschaften und Finanzierungsinstrumente geleistet
(siehe unten). Darüber hinaus erfolgte eine Förderung auf EU-Ebene im Rahmen
des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) und seiner
Wissens- und Innovationsgemeinschaft InnoEnergy. Erhebliche zusätzliche Mittel
stammten aus dem europäischen Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR) und
aus dem Programm „New Entrance Reserve“ (NER) 300. Die öffentlichen und
privaten Investitionen in die technologische Entwicklung für die im SET-Plan
ausgewiesenen Sektoren stiegen von 3,2 Mrd. EUR im Jahr 2007 auf
5,4 Mrd. EUR im Jahr 2010[4]
(Abbildung 1). Derzeit finanziert die Industrie etwa 70 % der
gesamten Forschungs- und Innovationsinvestitionen in den vorrangigen Sektoren
des SET-Plans, während ca. 20 % von den Mitgliedstaaten und
ca. 10 % von der Europäischen Kommission getätigt werden. Abbildung 1 –
Schätzung der öffentlichen und privaten FuE-Investitionen im Jahr 2010,
aufgeschlüsselt nach Technologien und Quellen (JRC/SETIS)[5] Das Ergebnis dieser Bemühungen waren
bedeutende Erfolge bei technologischen Entwicklungen sowie Kostensenkungen bei
den Technologien des SET-Plans. In den letzten zwanzig Jahren sind die Preise
für Fotovoltaiksysteme auf der ganzen Welt gesunken, was in erheblichem Maße
auf Technologie- und Marktentwicklungen zurückzuführen ist. Die Kosten für
Fotovoltaik-Module gingen stark zurück (innerhalb von zwei Jahren um den
Faktor 3)[6].
Der Zielwert des SET-Plans von 1 EUR/kW[7]
bis 2030 könnte bereits bis zum Jahr 2020 Wirklichkeit werden,
wodurch die Kosten für die Verbraucher deutlich sinken würden. Die Windkraft (überwiegend an Land) leistet
bereits einen erheblichen Beitrag zur Energieproduktion: Mit einer
Ende 2012 installierten Windkraftkapazität von 106 GW wurden
210 TWh bzw. 7 % des europäischen Stroms erzeugt[8]. 2012 betrug der Jahresumsatz der größten Lieferanten von
Windkraftanlagen 20 Mrd. EUR. Wenngleich die Windenergie ein globaler
Markt ist, weist sie starke lokale Einflüsse auf: Der Weltmarktanteil der
Turbinenhersteller hängt stark von der Lage auf ihrem jeweiligen heimischen
Markt ab. Auch im Bereich der Offshore-Windkraftanlagen, wo die Technik weiter
verbessert wird und die Kosten sinken, setzt die EU ihre Bemühungen fort. Im Verkehrssektor konzentrieren sich die
Bemühungen der EU darauf, einen Anteil erneuerbarer Energieträger am
Energieverbrauch von 10 % zu erreichen, vor allem durch alternative
Kraftstoffe. Um gegen indirekte Landnutzungsänderungen (indirect land use
change, ILUC) vorzugehen, hat die Kommission vorgeschlagen, dass höchstens die Hälfte
des 10 %-Ziels mithilfe konventioneller Biokraftstoffe erreicht werden
sollte, wodurch die Nachfrage nach fortschrittlichen Biokraftstoffen auf
6 Mio. t RÖE bzw. 15 Anlagen mit einer jährlichen Kapazität
von jeweils 100 Kt RÖE steigen würde. Ein positiver Anfang wurde
dadurch gemacht, dass im Rahmen des RP7 neun großtechnische
Demonstrationsprojekte für Biokraftstoffe aus Lignocellulose mit einer
Kapazität von 40 000 bis 80 000 Tonnen pro Jahr finanziert
werden. 2.4. Programm „Intelligente
Energie – Europa“ (IEE) Seit 2007 wurden mithilfe des
Innovationsprogramms „Intelligente Energie für Europa“ (IEE) die
Markteinführung von Technologien gefördert und nicht technologische
(finanzielle, rechtliche und administrative) Hemmnisse in Angriff genommen. Der
Schwerpunkt des Programms lag auf Energieeffizienz und erneuerbaren Energien.
Mit mehr als 300 Projekten hat es Investitionen in Höhe von mehr als
4 Mrd. EUR in allen Endverbrauchssektoren, einschließlich des
Verkehrssektors, ausgelöst. Das Programm IEE hat zur Verbreitung
neuer Geschäftsmodelle geführt, die eine Hebelwirkung bei der privaten
Finanzierung erzeugen. Ein Beispiel für ein solches Geschäftsmodell ist das
Einspar-Contracting, bei der die anfänglichen Investitionen in
Energiesparmaßnahmen durch die infolge einer höheren Energieeffizienz
eingesparten Kosten gedeckt werden. Mit dem IEE wurde dieses Geschäftsmodell
bislang in 10 Mitgliedstaaten verbreitet (auch in einigen, in denen das
Konzept weitgehend unbekannt war). Das Programm IEE hat auch eine
erfolgreiche Zusammenarbeit mit Finanzinstitutionen etabliert, sodass mit
seinen Fazilitäten zur Unterstützung der Projektentwicklung (mit der
ELENA-Fazilität[9] und der Initiative „Mobilisierung lokaler Investitionen in nachhaltige
Energie“) Investitionen von rund 2 Mrd. EUR (mit EU-Mitteln in Höhe
von 38 Mio. EUR) zugunsten der nachhaltigen Energienutzung
mobilisiert werden konnten. Das Programm hat bei der Förderung von Akteuren im
Bereich der Energieumwandlung (lokale und regionale Behörden, Schulen, Krankenhäuser,
sozialer Wohnungsbau usw.) eine Vorreiterrolle eingenommen und den
Erfordernissen von Fachleuten aus der Praxis durch Schulungsangebote und die
Bereitstellung von Informationen Rechnung getragen. Die Investitionen werden
voraussichtlich zu Energieeinsparungen von mehr als 2000 GWh/Jahr führen. Mit seiner Qualifizierungsinitiative richtet
sich das Programm an die Fachleute, die in der gesamten EU
Nahezu-Nullenergie-Gebäude bauen sollen. Im Bereich der energieintensiven
Industrien konnte das Projekt CARE+ KMU in der chemischen Industrie dafür
gewinnen, 10 % bis 20 % Energie einzusparen. 2.5. Öffentlich-private
Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen Mithilfe des vom RP7 geförderten gemeinsamen
Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (FCH JU) konnte ein von der
Wirtschaft geleitetes Programm mit Forschungs- und Demonstrationsaktivitäten
für Anwendungen im Verkehrsbereich und im Bereich der stationären
Stromerzeugung umgesetzt werden. Die bislang gewährten Finanzhilfen in Höhe von
380 Mio. EUR haben verschiedene Anwendungen (z. B. Fahrzeuge für
den Materialumschlag, Notstromversorgungssysteme) näher an den Markt gebracht,
wobei gleichzeitig die Kosten gesenkt und die Effizienz und die Lebensdauer der
Anwendungen verbessert wurden. Die forschungsorientierten öffentlich-privaten
Partnerschaften (ÖPP) zur Energieeffizienz in Gebäuden, zu den Fabriken der
Zukunft sowie zu umweltfreundlichen Kraftfahrzeugen haben die Interessenträger
in den jeweiligen Sektoren zusammengeführt, um eine gemeinsame Agenda zu
erstellen und EU-Mittel zugunsten ihrer Ziele zu kanalisieren.
Zwischen 2009 und 2012 wurden von der EU Mittel in Höhe von
1,6 Mrd. EUR gebunden, denen Investitionen des privaten Sektors in
ähnlicher Höhe gegenüberstanden. Die ÖPP konnten eine starke Beteiligung von
KMU verzeichnen. 2.6. Verbesserung des Zugangs zu
Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) Im Rahmen des RP7 unterstützt die RSFF die
Europäische Investitionsbank (EIB), sodass diese Darlehenszusagen in Höhe von
10 Mrd. EUR (mit einem EU-Beitrag von 1 Mrd. EUR) geben kann, um
mehr als 20 Mrd. EUR an Forschungs- und Innovationsinvestitionen
hauptsächlich von großen und mittleren Unternehmen zu mobilisieren. Die RSFF
ermutigt Projektträger, Forschungs- und Innovationsaktivitäten durchzuführen,
die mit einem hohen Risiko verbunden sind. Im Zeitraum 2009-2012 machte
der Energiesektor 14-18 % des RSFF-Portfolios aus, das u. a. große
Erstinvestitionen in Wind- und Sonnenenergie sowie Investitionen zur
Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere im Automobilsektor, umfasst. 2.7. Regionale Dimension –
Unterstützung durch die Kohäsionspolitik Im Haushalt für die Kohäsionspolitik sind mit
mehr als 10 Mrd. EUR, die im Programmplanungszeitraum 2007-2013
für Investitionen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien
vorgesehen sind, beträchtliche Mittel für nachhaltige Energieprojekte bestimmt.
Ein Beispiel hierfür ist das Wave-Hub-Projekt in Südwestengland, bei dem das
weltweit größte Prüfgelände für Anlagen zur Stromerzeugung aus Wellenenergie
entstehen soll. Ein weiteres Beispiel ist das Projekt
„Bau.Energie.Umwelt Cluster“ in Niederösterreich, das Fachleute des
Baugewerbes mit Forschern vernetzt, um Lösungen zur Bewältigung von Herausforderungen
wie dem Klimawandel zu finden, und das Innovationen durch Kooperation
ermöglicht. 2.8 Bewertung des EU-Rahmens für
Technologien und Innovationen im Energiebereich Europa ist bei der Förderung der Entwicklung
von Energietechnologien und bei der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für
Innovationen auf dem richtigen Weg. Dennoch bleibt noch viel zu tun. Die sich rasch verändernde Energielandschaft
erfordert ein systembezogenes Konzept und die Fähigkeit, auf neue Entwicklungen
zu reagieren. Sowohl die Evaluierung der Durchführung des SET-Plans[10] als auch die öffentliche Konsultation[11], die im
Zusammenhang mit dieser Mitteilung stattfand, bestätigen, dass der SET-Plan
hierzu stärker auf die Integration des Energiesystems, auf die Verzahnung von
Aktivitäten entlang der Innovationskette und auf eine verstärkte Koordinierung
der Europäischen Industrieinitiativen und des EERA ausgerichtet werden muss.
Die industriellen Zulieferketten müssen weiterentwickelt werden. Gleichzeitig
ist entlang der Forschungs- und Innovationskette eine stärkere Koordinierung
der Akteure und Investitionen für eine beschleunigte Entwicklung und
Marktverwertung notwendig. Überdies ist der Einsatz der Mitgliedstaaten
für den SET-Plan derzeit nicht optimal, obwohl sie gemeinsame Ziele im Bereich
der Industrie und der Forschung haben. Koordinierte und/oder gemeinsame
Investitionen der Mitgliedstaaten und der EU müssen gefördert werden, um
Investitionen des Privatsektors zugunsten der Technologiepläne der Europäischen
Industrieinitiativen und der gemeinsamen Programme des EERA zu mobilisieren.
Ebenso muss eine klare Verpflichtung der Partner aus der Industrie, auch im
Fall von ÖPP, auf der Grundlage eines gemeinsamen Zukunftsbildes und eindeutig
definierter Ziele gewährleistet sein, während die Forschungskapazitäten im
Rahmen des EERA stärker integriert werden müssen, um durch engere Verbindungen
zur Industrie schneller Ergebnisse zu erzielen. Eine externe Evaluierung des
Programms IEE im Jahr 2011[12] ergab,
dass das Programm eine entscheidende Rolle spielt bei der Förderung von
Innovationen, beim Aufbau von Wissen und Kapazitäten und bei der Entwicklung
neuer Geschäftsmodelle, die eine Hebelwirkung bei der privaten Finanzierung der
Markteinführung von Energieeffizienz- und Erneuerbare-Energien-Technologien
erzeugen. Aufbauend auf diesem erfolgreichen Beispiel müssen Maßnahmen zur
Unterstützung der Markteinführung innovativer Lösungen im Energiebereich auf
andere Bereiche der Energiepolitik ausgeweitet werden, zudem sollten sie
stärker mit den Struktur- und Kohäsionsfonds verknüpft werden. In ähnlicher Weise führte die
Interimsevaluierung des FCH JU[13] zu der
Empfehlung, die angewandte Forschung und groß angelegte
Demonstrationsaktivitäten im Zusammenhang mit den Erfordernissen des Energiesystems,
etwa der Nutzung von Wasserstoff zur Speicherung von regenerativ erzeugtem
Strom, stärker in den Fokus zu nehmen. Diese Ausführungen machen deutlich, dass eine
integrierte Forschungs- und Innovationskette auf EU-Ebene notwendig ist, die
von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung reicht. 3. ENERGIETECHNOLOGIE- UND
INNOVATIONSSTRATEGIE BIS 2020 UND DARÜBER HINAUS Die europäische Energietechnologie- und
Innovationsstrategie muss Innovationen im Bereich modernster CO2-armer
Technologien und innovativer Lösungen beschleunigen und die Lücke zwischen
Forschung und Markt schließen. In den Vorschlägen der Kommission für das
Programm „Horizont 2020“, mit denen die EU-Forschungs- und
-Innovationsförderung (einschließlich der Nachfolgeprogramme des aktuellen RP7
und des aktuellen Programms IEE II sowie der Unterstützung für das
Europäische Technologieinstitut, EIT) in einem vereinfachten Rahmen
zusammengeführt werden sollen, wird dies klar anerkannt. Die EU-Finanzierung
macht jedoch nach wie vor nur einen begrenzten Anteil der Gesamtfinanzierung in
ganz Europa aus. Die zentralen Grundsätze und Entwicklungen müssen sich auch in
der Privatwirtschaft und in den Investitionen der Mitgliedstaaten
widerspiegeln. Die Umsetzung muss verstärkt auf Partnerschaften gründen, die
die erforderliche Größenordnung wie auch den notwendigen Umfang erreichen und
mit den knappen öffentlichen und privaten Ressourcen eine größere Wirkung
erzielen. 3.1. Zentrale Grundsätze Schaffung eines Mehrwerts auf EU-Ebene Ein Tätigwerden der EU muss auf die Bereiche
gerichtet sein, in denen dadurch tatsächlich ein zusätzlicher Nutzen erzielt
werden kann. Das Handeln sollte sich auf groß angelegte Maßnahmen
konzentrieren, die über das hinausgehen, was die Mitgliedstaaten alleine oder
bilateral erreichen können, und die Innovationen rechtlich und finanziell
fördern. Zudem sollte es den Aufbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten
unterstützen, um für schnellere Entwicklungen zu sorgen und Größenvorteile
entstehen zu lassen. Betrachtung des gesamten Energiesystems
bei der Festlegung von Prioritäten Die Entwicklung von Energietechnologien sollte
aus der Perspektive der Bereitstellung kosteneffizienter
Energiedienstleistungen für die Endverbraucher etwa in den Sektoren
Beleuchtung, Wärme, Kälte, umweltfreundlicher Verkehr usw. betrachtet werden.
Einzelne technologische Entwicklungen sollten unter dem Aspekt ihrer
Integration in das gesamte Energiesystem (Produktion, Transport, Verteilung und
Nutzung von Energie) und ihrer Auswirkungen auf das gesamte System bewertet
werden. Ein systembezogener Ansatz bedeutet, dass die bestehende Trennung
zwischen verschiedenen Energiequellen und verschiedenen Endnutzungsformen
überwunden wird, und sollte daher Synergien zwischen den Sektoren (z. B.
Energie, IKT, Verkehr, Landwirtschaft) unter Nutzung sektorübergreifender
ergänzender Wirkungen und Spillover-Effekte ausschöpfen sowie auf dem gesamten
Lebenszyklus basierende Lösungen anstreben, die durch eine Verringerung von
Abfällen und die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien zu einer
Senkung des Energiebedarfs insgesamt führen. Verzahnung von Maßnahmen entlang der
Innovationskette im Energiebereich und Stärkung der Verbindung zur
Energiepolitik Die Förderung des Innovationszyklus von der
Grundlagenforschung bis zur Markteinführung umfasst Folgendes: die
Unterstützung von Maßnahmen für die Marktverwertung zwecks Aufbau von
Kapazitäten, den Nachweis der Tauglichkeit von Konzepten für Technologien der
nächsten Generation, das Vorgehen gegen rechtliche Hemmnisse, die Analyse der
Marktbedingungen für bestimmte Technologien und die Schaffung eines
innovationsfreundlichen Investitionsklimas und innovationsfreundlicher
Perspektiven. Bündelung von Ressourcen und Nutzung
einer Vielzahl von Finanzierungsinstrumenten Die Energiefrage erfordert Investitionen in
Forschung und Innovation, die die Möglichkeiten einzelner Mitgliedstaaten oder
privater Akteure übersteigen. In einer Zeit, in der forschungsgetriebene
Lösungen dringend benötigt werden und die öffentlichen Haushalte unter Druck
stehen, muss mit den Investitionen der Mitgliedstaaten eine Hebelwirkung
erzeugt werden, um die Industrie durch Programme, die ehrgeizige und umfassende
Entwicklungen in der Industrie ermöglichen, und indirekt durch eine verstärkte
Integration der institutionellen Finanzierung und der Forschungseinrichtungen
der Mitgliedstaaten, zu unterstützen. Unterschiedliche Innovations- und
Einführungsstadien erfordern jeweils angemessene Finanzierungsmechanismen. Die
Nutzung von Synergien mit den EU-Strukturfonds und dem Europäischen
Investitionsfonds sollte vor allem durch nationale und/oder regionale
Forschungs- und Innovationsstrategierahmen für intelligente Spezialisierungen[14] gefördert werden. Für die Finanzierung von Innovationen können auch
andere Programme genutzt werden, beispielsweise die Fazilität „Connecting
Europe“ (für intelligente Stromnetze und Stromautobahnen),
Finanzierungsinstrumente wie diejenigen, die in der Komponente des
Rahmenprogramms Horizont 2020 vorgesehen sind, die den Zugang zur
Risikofinanzierung betrifft, oder solche, die direkt von der Europäischen
Investitionsbank eingesetzt werden. Darüber hinaus könnten
Finanzierungsmechanismen des Emissionshandelssystems, die dem
Programm „NER 300“ ähneln, für die Zukunft ins Auge gefasst werden. Offenhalten der Optionen und
Fokussierung auf die vielversprechendsten Technologien für die Zeit
nach 2020 Die meisten Energietechnologien haben lange
Vorlaufzeiten. Investitionsentscheidungen, die jetzt getroffen werden, wirken
sich daher weit über das Jahr 2020 hinaus aus. Infolgedessen muss die EU
die Entwicklung einer Vielzahl von Technologien vorantreiben, die
möglicherweise erst nach 2020 ausgereift sein werden. Die
Energietechnologie- und Innovationsstrategie schafft einen Rahmen für die kurz-
wie auch langfristige Bereitstellung wirtschaftlicher und tragfähiger
Technologien und Lösungen im Energiebereich sowohl für den EU-Markt als auch
für den globalen Markt. Sie baut auf dem Vorschlag der Europäischen Kommission
für das Programm „Horizont 2020“ auf, über den derzeit im Zuge des
Gesetzgebungsverfahrens entschieden wird. Die Ergebnisse der Diskussion über
das Grünbuch zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 werden
ebenfalls in die Strategie Eingang finden. 3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen Erschließung des gesamten
Energieeffizienzpotenzials mit Schwerpunkt auf dem Endverbrauch Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen
kommen den Verbrauchern in Form von Einsparungen zugute und ermöglichen es den
Unternehmen in der EU, von Energiepreisen weniger abhängig zu sein, ihre Kosten
zu senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Mit fast 40 % des Endenergieverbrauchs
haben Gebäude eine hohe Priorität; die Quote energieeffizienter
Renovierungsarbeiten bei bestehenden Gebäuden muss steigen, und es müssen mehr
Neubauten als Nahezu-Nullenergie-Gebäude realisiert werden. Neue
Baumaterialien, neue Konzepte für die Integration erneuerbarer Energien in
Gebäuden sowie neue Konzepte und Geschäftsmodelle für die energieeffiziente
Gebäuderenovierung müssen entwickelt und demonstriert werden. Dafür ist die
Unterstützung durch konvergierende nationale und regionale rechtliche
Herangehensweisen notwendig, um den Bürokratieaufwand zu verringern,
standardisierte Methoden zur Messung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
festzulegen und den Binnenmarkt zu verwirklichen. Die Entwicklung und Verbreitung von
Innovationen, die die Energiekosten der Industrie erheblich senken, müssen
insbesondere für energieintensive Industriezweige und KMU Vorrang haben
(beispielsweise würde durch den systematischen Einsatz von Dämmmaterialien in
der Industrie in ganz Europa der jährliche Energieverbrauch um 4 % gesenkt
werden). Dazu gehört, dass durch die Ausbildung von Energieauditoren und Energiemanagern
die Entwicklung von Kompetenzen gefördert wird, um Energieeinsparungen in der
Industrie realisieren zu können. Bereitstellung wettbewerbsfähiger
Lösungen für ein umweltfreundliches, nachhaltiges, sicheres und effizientes
Energiesystem Innovationen zur Gewährleistung der
Flexibilität und der Sicherheit des europäischen Energiesystems werden zur
Senkung der Kosten der gesamten Energieinfrastruktur beitragen und es für die
Aufnahme wesentlich größerer Mengen an regenerativ erzeugter Energie rüsten.
Stromspeichertechnologien werden auf der Übertragungs- und Verteilerebene eine
große Rolle spielen. Innovationen sind erforderlich, um durch einen
kosteneffizienten Ausgleich von Leistungsungleichgewichten bei regenerativ
erzeugtem Strom die Kontinuität der Stromversorgung zu gewährleisten und die
nachgefragten Infrastrukturen besser auszulasten. Auf lokaler Ebene
soll dies durch Laststeuerung und Flexibilität und auf der Übertragungsebene
durch Innovationen im Bereich des Stromtransports über große Entfernungen
erfolgen, um einen Ausgleich zwischen mehreren Erneuerbare-Energien-Standorten
zu ermöglichen, z. B. durch die Anbindung von Offshore-Windkraftanlagen. Mithilfe von Technologien, die eine aktive
Beteiligung der Verbraucher ermöglichen, lässt sich die Energieeffizienz
der Netze verbessern, wofür stärker von IKT Gebrauch gemacht wird. Notwendig
sind Innovationen bei den Verteilernetzen und die Entwicklung eines
Marktumfelds, das die Einflussnahme der Verbraucher dahingehend stärkt, dass
sie von den besten Preis- und Energiebedingungen profitieren und ihren eigenen
Strom erzeugen und verkaufen können, wobei für einen angemessenen Schutz der
schutzbedürftigen Verbrauchergruppen gesorgt wird. Obwohl einige Technologien (Onshore-Windkraft
und Fotovoltaik) mithilfe von Fördermaßnahmen für die Markteinführung
erfolgreich entwickelt und auf den Markt gebracht wurden, ist ein offener
und flexibler Ansatz für die weitere Entwicklung kosteneffizienter und
nachhaltiger Optionen im Energiebereich erforderlich. Weitere vielversprechende
Technologiefelder im Bereich der erneuerbaren Energien sind schwimmende und
andere Offshore-Windkraftanlagen auf hoher See, Anlagen, die die Meeresenergie
nutzen, die fortgeschrittene konzentrierte Solarenergie und neuartige
Fotovoltaikanwendungen. Die Forschung zu Technologien für den Wärme- und den
Kältesektor sowie zu Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien sollte auch
in Zukunft ein Schwerpunkt sein. Innovationsbedarf besteht auch bei neuen
Werkstoffen, bei grundlegenden Technologien wie den IKT, der Nanotechnologie,
der Mikro- und Nanoelektronik, der Fotonik und der Biotechnologie sowie bei
fortschrittlichen Prozesswegen. Das Projekt ITER[15]
(International Thermonuclear Experimental Reactor/Internationaler
Thermonuklearer Versuchsreaktor) ist ein Kernstück der langfristigen
EU-Forschung auf dem Gebiet der Fusionsenergie. Auch zur Unterstützung des sicheren
Betriebs von Nuklearsystemen und zur Entwicklung nachhaltiger Lösungen für die
Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie von Kompetenzen im Nuklearbereich
sind technologische Entwicklungen notwendig. Dabei sollte der
Schwerpunkt auf der Sicherheit bestehender Kernkraftwerke liegen, insbesondere
im Hinblick auf eine Verlängerung der Laufzeiten, und auf der Sicherheit
künftiger kerntechnischer Systeme. Die Forschungsarbeiten müssen fortgesetzt
werden, um zu langfristigen Lösungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle in
Europa durch die Verwirklichung der Endlagerung in geologischen Formationen zu
gelangen. Diese Bemühungen sollten durch multidisziplinäre Forschungsarbeiten
zu den Risiken niedriger Strahlendosen begleitet werden. Kernspaltungsreaktoren
der nächsten Generation wie die „Systeme der vierten Generation“ stellen die
potenziellen Langfristoptionen im Bereich der Kernenergie dar. Es sind nachhaltige alternative Kraftstoffe
für den Kraftstoffmix in Europa im Einklang mit der
Strategie für alternative Kraftstoffe[16] zur
langfristigen Substitution von Erdöl als Energiequelle für alle Verkehrsträger
bereitzustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kraftstoffe (insbesondere
fortgeschrittene Biokraftstoffe, Biomethan und Wasserstoff) sowie die
Technologien für Anwendungen im Verkehrssektor gezielt entwickelt und deren
Kosten gesenkt werden. Förderung von Innovationen unter realen
Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen Besonderes Augenmerk muss auf die Städte
gelegt werden, die wesentlich mehr Energie verbrauchen als sie produzieren
können. Die Energie-, Informations- und Verkehrsströme in den Städten, Bezirken
und Gemeinschaften müssen weiter integriert und optimiert werden. Hier kommt
die Europäische Innovationspartnerschaft „Intelligente Städte und
Gemeinschaften“[17] zum Tragen, bei der es um die Demonstration intelligenter städtischer
Anwendungen im kommerziellen Maßstab auf der Basis von IKT im Energie- und im
Verkehrssektor geht, die zu kosteneffizienten Lösungen für europäische
Stadtgebiete führen können. Für die Einführung sämtlicher innovativer
Energietechnologien sind Maßnahmen für deren Übernahme durch den Markt notwendig,
um höhere Investitionen in die Lieferketten zu ermöglichen und die Umsetzung
politischer Konzepte im Bereich der Netze, der erneuerbaren Energien und der
Energieeffizienz, die nicht technische Hindernisse in Angriff nehmen, zu
unterstützen. Diese schließen Folgendes ein: ·
Aufbau der Kapazitäten der Marktteilnehmer
und der Behörden im Hinblick auf die Einführung wirksamer Strategien und
Maßnahmen, die Technologien auf den Markt bringen. Hierzu gehört die ständige
Weiterbildung der einschlägigen Fachleute (z. B. Fortbildungen für
Techniker, Ingenieure); ·
Unterstützung der Entwicklung und der Einführung
innovativer Finanzierungslösungen für erneuerbare Energien und
Energieeffizienz, einschließlich der Bereitstellung entsprechender finanzieller
Mittel für ihre Einführung. Nationale und regionale Innovationsstrategien
müssen bei der Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen eine
entscheidende Rolle spielen. Sie sollten eingesetzt werden, um den Aufbau von
Forschungs- und Innovationskapazitäten zu unterstützen und die Nutzung und
Verbreitung der Forschungs- und Innovationsergebnisse auf dem Markt zu
beschleunigen, wobei besonders auf die Schaffung eines innovationsfreundlichen
Geschäftsumfelds für KMU sowie für die regionale und lokale Wirtschaft, die
eine Verbesserung des Zugangs zur Risikofinanzierung einschließt, geachtet
werden sollte. 4. UMSETZUNG DER ENERGIETECHNOLOGIE- UND
INNOVATIONSSTRATEGIE Der SET-Plan ist nach wie vor das zentrale
Instrument zur Bewältigung der oben dargestellten Herausforderungen. Er bildet
den Bezugspunkt für Investitionen der EU wie auch für nationale, regionale und
private Investitionen in Forschung und Innovationen im Energiebereich. Allerdings muss auch der SET-Plan gestärkt
werden, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden und die Forschungs-
und Innovationskapazitäten und ‑Ressourcen in ganz Europa besser zu
konsolidieren. Zu diesem Zweck werden folgende Änderungen vorgeschlagen: ·
Im Hinblick auf die Integration des Energiesystems
und der Innovationskette sollte unter der Leitung der Lenkungsgruppe des
SET-Plans ein integrierter Fahrplan erstellt werden, der die in dieser
Mitteilung dargelegten zentralen Grundsätze und Maßnahmen berücksichtigt. Durch
diesen Fahrplan sollten die (aktualisierten) Technologiepläne des SET-Plans
konsolidiert werden, jedoch sollten die technologischen Spezifizitäten
beibehalten werden. Er sollte die gesamte Forschungs- und Innovationskette von
der Grundlagenforschung bis hin zur Demonstration und Unterstützung der
Markteinführung umfassen, klare Rollen und Aufgaben für die verschiedenen
Akteure wie das EERA, die EII, das EIT, die einschlägigen europäischen
öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) sowie andere Beteiligte wie
Hochschulen, Investoren und Geldgeber festlegen und dabei gleichzeitig
Synergien und Wechselwirkungen zwischen diesen fördern. Der erste „integrierte
Fahrplan“ sollte Ende 2013 ausgearbeitet sein. ·
Auf der Grundlage des integrierten Fahrplans
sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission einen Aktionsplan
aufstellen, der koordinierte und/oder gemeinsame Investitionen umfasst, die von
einzelnen Mitgliedstaaten, mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam oder von
Mitgliedstaaten und der EU getätigt werden. Diese Investitionen sollten über
Finanzhilfen hinausgehen und Finanzierungsinstrumente und die Vergabe
öffentlicher Aufträge einschließen. Der Aktionsplan sollte einen flexiblen
Ansatz verfolgen und auf unterschiedliche Weise umgesetzt werden können,
z. B. durch die Ausrichtung der Finanzierungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten
und der EU auf die Prioritäten des integrierten Fahrplans sowie gemeinsame
Investitionen von Mitgliedstaaten mit anderen Mitgliedstaaten und/oder mit der
Europäischen Union. Er sollte die institutionelle Förderung und die
Forschungskapazitäten des EERA einbeziehen. Der Aktionsplan sollte bis Mitte
2014 ausgearbeitet, danach regelmäßig aktualisiert und durch Netz(e) von
Fördereinrichtungen unterstützt werden. ·
Über ein robustes Berichtssystem auf der Grundlage
des Europäischen Energietechnologie-Informationssystems (SETIS) des
SET-Plans würde die Umsetzung des integrierten Fahrplans und des Aktionsplans
überwacht. Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten
sollten jährlich Berichte über die Fortschritte vorgelegt werden, um eine
Beurteilung der Auswirkungen auf die energiepolitischen Ziele und eine bessere
Ausrichtung der EU-Förderung und der nationalen Förderung zu ermöglichen. ·
Im Rahmen der Lenkungsgruppe des SET-Plans sollte
eine Koordinierungsstruktur zur Förderung von Investitionen in Forschung
und Innovation auf dem Gebiet der Energieeffizienz eingerichtet werden, die für
die einschlägigen europäischen öffentlichen und privaten Partnerschaften in
diesem Bereich, die Europäische Innovationspartnerschaft „Intelligente Städte
und Gemeinschaften“ (Smart Cities and Communities) und andere Initiativen zur
Erleichterung der Markteinführung von Nutzen sein soll. Diese Struktur sollte
Vertreter der Wissenschaft, der Industrie und der Marktakteure sowie Behörden
und Geldgeber umfassen. Zusammensetzung, Arbeitsweise und Mandat der
Lenkungsgruppe des SET-Plans müssen daher unter Umständen erweitert werden, um
der Herausforderung der Entwicklung des integrierten Fahrplans gewachsen zu
sein. Auch die Europäischen Industrieinitiativen
und die damit zusammenhängenden Europäischen Technologieplattformen werden
ihren Auftrag, ihre Struktur und ihre Zusammensetzung anpassen müssen,
u. a. durch eine stärkere industrielle Komponente, um ihre jeweiligen
Technologiepläne aktualisieren und zum „integrierten Fahrplan“ beitragen zu
können. Neue Technologien und neue Entwicklungen müssen behandelt werden,
insbesondere die Energiespeicherung und die Meeresenergie im Zusammenhang mit
der „Strategie des blauen Wachstums“. Gleichzeitig muss das Europäische
Energieforschungsbündnis (EERA) in enger Zusammenarbeit mit den
Europäischen Industrieinitiativen seine Forschungskapazitäten weiter
integrieren und die Marktwirkung bzw. den kommerziellen Nutzen seiner
Ergebnisse steigern. In all diese
Strukturen müssen neue Akteure einbezogen werden, um Fragen der nicht
technologischen Innovation und die Beseitigung rechtlicher, finanzieller,
marktbezogener und verhaltensbedingter Barrieren anzugehen und so die
Marktbedingungen zu verbessern. Zu diesen Akteuren gehören die lokalen
Interessenträger, KMU, IKT, Regulierungsbehörden, Netzbetreiber, Investoren und
Verbraucher. Die externe Dimension sollte zur
Stärkung der Exzellenz und der Attraktivität der Union als Forschungspartner
beitragen. Die internationale Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit sollte
sich im Einklang mit der Strategie für die internationale Zusammenarbeit[18] und im Rahmen von „Horizont 2020“ auf diejenigen zentralen
Herausforderungen für Forschung und Innovation im Energiebereich konzentrieren,
bei denen ein Mehrwert und Vorteile für die EU erzielt werden können. Die
externe Dimension der Energiepolitik, einschließlich der bilateralen
Energiedialoge[19] und der von der Kommission geschlossenen Kooperationsabkommen mit
Drittländern im Bereich Wissenschaft und Technologie, sollten auf koordinierte
und sich gegenseitig unterstützende Weise umgesetzt werden. Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen (UNFCCC), ein internationaler Rahmen für
Klimaschutz- und Energietechnologien, ist ebenfalls ein wichtiger Partner.
Mithilfe seines „Technologiemechanismus“ dürfte der Weltmarkt für den
Technologietransfer in die Schwellen- und Entwicklungsländer wachsen. In Ländern wie den USA, Japan und China werden
derzeit ehrgeizige Programme zur Senkung der CO2-Emissionen
eingeleitet bzw. durchgeführt, die beträchtliche Kooperationsmöglichkeiten in
Forschung und Innovation für den europäischen Forschungssektor sowie
Marktchancen für die Industrie beinhalten, beispielsweise bei intelligenten
Netzen, Brennstoffzellen und Wasserstoff sowie erneuerbaren Energien oder bei
der nuklearen Sicherheit und der Kernfusion. Die multilaterale Zusammenarbeit
zwischen der EU, den USA und Japan bei kritischen Energierohstoffen muss
fortgesetzt werden. Das Potenzial der Solarenergie sollte in Zusammenarbeit mit
den Partnerländern im Mittelmeerraum stärker ausgeschöpft werden. 5. FAZIT Die Strategie der EU für Technologien und
Innovationen im Energiebereich ist integraler Bestandteil ihrer Energiepolitik.
Sie muss die bestehenden rechtlichen Maßnahmen ergänzen, sicherstellen, dass
die EU bei Innovationen auf den internationalen Energiemärkten eine
Spitzenstellung einnimmt, und die Herausforderungen der gegenwärtigen
wirtschaftlichen Lage bewältigen. Außerdem muss sie zur Stärkung unserer
preislichen Wettbewerbsfähigkeit im Energiebereich und zu einer zuverlässigen
Versorgung beitragen. In der vorliegenden Mitteilung hat die Kommission ihre
Strategie dargestellt, mit der sie gewährleisten will, dass die EU im Bereich
Technologie und Innovation weiterhin Weltrang genießt, um so die Herausforderungen
bis 2020 und darüber hinaus bewältigen zu können. Zur Unterstützung dieses Ansatzes ·
wird die Kommission: ·
gemeinsam mit den Akteuren im Rahmen des SET-Plans
gewährleisten, dass bis Ende 2013 ein integrierter Fahrplan auf der Grundlage
der Prioritäten der EU-Energietechnologie- und Innovationsstrategie erstellt
wird, ·
zusammen mit den Mitgliedstaaten bis Mitte 2014
einen Aktionsplan für gemeinsame und individuelle Investitionen zur
Unterstützung des integrierten Fahrplans ausarbeiten, ·
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten das System für
die Berichterstattung zur Überwachung des integrierten Fahrplans und des
Aktionsplans ausbauen, das sich auf das Europäische
Energietechnologie-Informationssystem (SETIS) und den SET-Plan stützt, ·
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der
Lenkungsgruppe die Europäischen Industrieinitiativen und die damit
zusammenhängenden Europäischen Technologieplattformen auffordern, ihren
Auftrag, ihre Struktur und ihre Zusammensetzung anzupassen, ihre jeweiligen
Technologiepläne zu aktualisieren und zum „integrierten Fahrplan“ beizutragen, ·
eine Koordinierungsstruktur im Rahmen der
Lenkungsgruppe des SET-Plans zur Förderung von Investitionen in Forschung und
Innovation auf dem Gebiet der Energieeffizienz einrichten; ·
fordert die Kommission das Europäische Parlament
und den Rat auf, –
ihre Unterstützung für den SET-Plan als Teil der
europäischen Energie- und Klimaschutzpolitik und unterstützendes Element für
die Entwicklung von Technologien und Innovationen im Energiebereich, wie in
dieser Mitteilung dargelegt, zu bekräftigen, –
die vorgeschlagenen zentralen Grundsätze und
Entwicklungen für Technologien und Innovationen im Energiebereich in der
gesamten EU zu billigen; –
zu unterstützen, dass die EU-Mittel sowie die
nationalen, regionalen und privaten Ressourcen entsprechend diesem integrierten
Forschungs- und Innovationskonzept verwendet werden; ·
fordert die Kommission die Mitgliedstaaten und
Regionen auf, die Umsetzung des integrierten Fahrplans und des Aktionsplans zu
unterstützen, indem sie –
ihre Forschungs- und Innovationsprogramme im
Energiebereich stärker koordinieren und die EU-Strukturfonds und den
Europäischen Investitionsfonds sowie die Einnahmen aus dem
EU-Emissionshandelssystem nutzen, –
bei Projekten mit einem europäischen Mehrwert verstärkt
im Rahmen gemeinsamer Maßnahmen und Cluster zusammenarbeiten, –
die institutionelle Förderung auf nationaler Ebene
und die nationalen Forschungskapazitäten über das Europäische
Energieforschungsbündnis verstärkt zusammenführen und –
eine raschere Markteinführung nachhaltiger
Energietechnologien unterstützen. [1] Gemäß der Mitteilung zum SET-Plan aus dem Jahr 2007
(KOM(2007) 723) und der Mitteilung über Investitionen in die Entwicklung
von Technologien mit geringen CO2-Emissionen (KOM(2009) 519)
aus dem Jahr 2009. [2] Die Lenkungsgruppe des SET-Plans, die sich aus
Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, hat den Auftrag, gemeinsame
Maßnahmen zu konzipieren und Ressourcen für die Umsetzung des SET‑Plans
verfügbar zu machen. Die Europäischen Industrieinitiativen basieren auf den
Europäischen Technologieplattformen und schlagen Technologiepläne vor, um die
Anstrengungen der EU, der Mitgliedstaaten und der Industrie auf die
Verwirklichung gemeinsamer Ziele hin auszurichten. Das Europäische
Energieforschungsbündnis (EERA) – ein Zusammenschluss der führenden
Energieforschungseinrichtungen der EU – hat den Auftrag, gemeinsame Programme
durch die gemeinsame Nutzung nationaler Kapazitäten in Europa umzusetzen. Die
Europäische Innovationspartnerschaft „Intelligente Städte und Gemeinschaften“
begann als Energieeffizienz-Komponente des SET-Plans und umfasst mittlerweile
Anwendungen im realen Maßstab in den Bereichen Energie, Verkehr und innovative
IKT-Lösungen in Städten und Gemeinschaften. Das Europäische Energietechnologie-Informationssystem
(SETIS) der Kommission wird von der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) geleitet
und koordiniert. [3] SEK(2011) 1609 – Arbeitspapier der
Kommissionsdienststellen „Materials Roadmap Enabling Low Carbon Energy
Technologies“. [4] In der Mitteilung KOM(2009) 519 wurde geschätzt,
dass 8 Mrd. EUR pro Jahr notwendig sind, um die Maßnahmen des
SET-Plans wirksam voranzubringen. [5] Die Aufwendungen im Nuklearbereich betreffen Euratom. [6] Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen, Technologiefolgenabschätzung
Abbildung 3.2. [7] 1 EUR/kW für schlüsselfertige 100 kW-Systeme
bis zum Jahr 2030 (in Preisen des Jahres 2011 ohne Umsatzsteuer). [8] JRC-Berechnungen auf der Basis eines Kapazitätsfaktors
von 23 %, d. h. des Durchschnittswerts für Europa 2011. [9] Die ELENA-Fazilität für die Umsetzung von Technologie in
marktfähige Produkte wurde von der Kommission und der Europäischen
Investitionsbank (EIB) im Dezember 2009 geschaffen, um Investitionen in
Projekte im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien zu
fördern. Sie wird vom Programm IEE der Europäischen Kommission finanziert
und von der EIB, KfW, CEB und EBWE betrieben. [10] Der Bericht über die Prüfung des SET-Plans durch die
JRC/SETIS kann unter folgender Internet-Adresse abgerufen werden: http://setis.ec.europa.eu/set-plan-implementation/set-plan-review-2010-2012 [11] Der
vollständige Bericht über die öffentliche Konsultation kann unter folgender Internet-Adresse
abgerufen werden: http://ec.europa.eu/energy/technology/consultations/20130315_technology_innovation_en.htm [12] „Ex-ante-Bewertung eines Nachfolgerprogramms zum Programm
„Intelligente Energie – Europa II“ (2007-2013), abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/energy/intelligent/files/doc/2011_iee2_programme_ex_ante_en.pdf. [13] Siehe
http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/other_reports_studies_and_documents/eval_fuel_cell_hydro_report_2011.pdf. [14] In dem Vorschlag für die Regionalpolitik im Zeitraum
2014-2020 ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten bzw. Regionen solche
Strategien entwickeln müssen. [15] Gemeinschaftsentwicklung von Japan, China, Indien,
Südkorea, Russland, den USA und der EU. [16] COM(2013) 17 final. [17] COM(2012) 4701 final. [18] COM (2012) 497 final. [19] KOM (2011) 539 endg.