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Document 52012PC0534

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Demokratischen Volksrepublik Laos zur Welthandelsorganisation

/* COM/2012/0534 final - 2012/0255 (NLE) */

52012PC0534

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Demokratischen Volksrepublik Laos zur Welthandelsorganisation /* COM/2012/0534 final - 2012/0255 (NLE) */


BEGRÜNDUNG

I. EINFÜHRUNG

Die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) und die Demokratische Volksrepublik Laos (DVR Laos) haben über die Bedingungen für den Beitritt des Landes zur WTO verhandelt; diese Verhandlungen haben das Schlussstadium erreicht. 1997 hatte das Land die Mitgliedschaft beantragt. Die Verhandlungen dauerten somit 14 Jahre. Der Beitrittsantrag der DVR Laos wurde nach den Leitlinien im Beschluss des Allgemeinen Rates der WTO vom 10. Dezember 2002 über den Beitritt der am wenigsten entwickelten Länder (Least-Developed Countries, LDC) geprüft. Bevor die EU den Beitritt der DVR Laos formell unterstützen kann, muss der Rat die Beitrittsbedingungen in einem Beschluss genehmigen.

Die Beitrittsbedingungen werden im Folgenden zusammengefasst.

II.        ZUSAMMENFASSUNG DER BEDINGUNGEN FÜR DEN BEITRITT DER DVR LAOS ZUR WTO NACH SEKTOREN

Verpflichtungsliste

Der gebundene Endzollsatz (Final Bound Rate, FBR) der DVR Laos in den Beitrittsverpflichtungen beträgt im Durchschnitt 18,4 %.

Während der durchschnittliche FBR für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit 17,8 % leicht unter dem FBR für gewerbliche Waren (18,6 %) liegt, sind die Spitzensätze für landwirtschaftliche Erzeugnisse höher (90 % gegenüber 50 %).

Die DVR Laos wird die FBR ab dem Beitritt anwenden. Nur für einige wenige Erzeugnisse ist eine Übergangsfrist vorgesehen (Reis, Getreide, Erölerzeugnisse).

Die Höhe der durchschnittlichen Zollsätze ist in Anbetracht des LDC-Status der DVR Laos sowie seiner geringen Größe und der Anfälligkeit seiner Wirtschaft durchaus akzeptabel. Nach gängiger Praxis der EU gegenüber LDC werden Zollsätze dieser Höhe für Volkswirtschaften vergleichbarer Größe als angemessen akzeptiert.

Gewerbliche Waren

– Der durchschnittliche FBR für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse beträgt 18,61 %.

– Die höchsten durchschnittlichen FBR von etwa 35 % findet man für Erzeugnisse der Leder-, Möbel- und Holzbranchen.

– Die niedrigsten von etwa 7 % gelten für Erzeugnisse der Informationstechnologie, landwirtschaftliche Geräte und Stahlerzeugnisse.

– Die höchsten Spitzensätze liegen in den einzelnen Branchen bei oder unter 50 %, mit einer einzigen Ausnahme: für Motorräder betragen sie 60 %.

Agrarerzeugnisse

– Der durchschnittliche FBR für landwirtschaftliche Waren beträgt 17,9 %.

– Die höchsten Spitzensätze für landwirtschaftliche Erzeugnisse betreffen Reis (80 und 90 %); danach folgen Tabak und Kaffee mit jeweils 60 %.

Dienstleistungen

Die Liste der spezifischen Verpflichtungen der DVR Laos im Dienstleistungssektor ist in Anbetracht seines LDC-Status zufriedenstellend. Beim Marktzugang und bei der Inländerbehandlung wird die DVR Laos in einem breiten Spektrum von Dienstleistungsbereichen Verpflichtungen eingehen, dazu zählen auch freiberufliche Dienstleistungen, EDV‑ und andere Unternehmensdienstleistungen, Kommunikationsdienstleistungen (Kurierdienste und Telekommunikation), Bauleistungen, Vertriebsleistungen, Dienstleistungen im Bereich Privatunterricht, Umweltdienstleistungen, Finanzdienstleistungen (Versicherungen und Banken), private Gesundheitsdienste sowie Tourismus- und Verkehrsdienstleistungen (Luftverkehr).

Im Protokoll niedergelegte Verpflichtungen

Im abschließenden multilateralen Stadium des Beitrittsprozesses haben sich die WTO-Mitglieder gemeinsam bemüht, dafür zu sorgen, dass das Handelsrecht und die Institutionen der DVR Laos grundsätzlich mit den WTO-Regeln und ‑Übereinkommen vereinbar sein werden. Deshalb haben sie entsprechende Verpflichtungen im Beitrittsprotokoll und im Bericht der betreffenden Arbeitsgruppe festgehalten. Folgende Punkte sind für die EU von besonderem Interesse:

Handelsrechte

Die DVR Laos bestätigt, dass das Land jeder natürlichen oder juristischen Person eines WTO-Mitgliedstaats, unabhängig von deren physischen Anwesendheit oder deren Investitionen in der DVR Laos das Recht gewähren wird, binnen zwei Jahren nach dem WTO‑Beitritt als eingetragener Einführer für eine begrenzte Zahl von Erzeugnissen (Reis, Erdöl und Gas, bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse) beziehungsweise ab dem WTO‑Beitritt für alle sonstigen Waren zu fungieren. Unter denselben Vorgaben wird die DVR Laos im Einklang mit den WTO-Übereinkommen diskriminierungsfrei und unterschiedslos Handelsrechte gewähren. Ab dem Beitritt werden alle für Dienstleistungen erhobenen Gebühren und Entgelte, die auf Einfuhren und Ausfuhren angewendet werden oder in diesem Zusammenhang anfallen, mit den WTO‑Übereinkommen konform sein.

Zollwertermittlung

Spätestens zum Zeitpunkt des Beitritts wird die DVR Laos die WTO-Bestimmungen zur Zollwertermittlung vollständig anwenden, einschließlich des WTO-Übereinkommens über die Durchführung des Artikels VII des GATT 1994 und des Anhangs I (Auslegungsregeln).

Wesentliche Bereiche, für die eine Übergangsfrist beantragt wurde

Schutzmaßnahmen: Die DVR Laos hat mit der Abfassung von Rechtsvorschriften begonnen, benötigt aber eine Übergangsfrist von 5 Jahren ab dem Beitritt, um die Rechtsvorschriften in Kraft zu setzten, die mit den Bestimmungen des WTO-Übereinkommens über Schutzmaßnahmen konform sind. Die DVR Laos stellte fest, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt nur Maßnahmen ergreifen werde, die generell mit den genannten Bestimmungen konform seien.

Technische Handelshemmnisse (TBT): Die DVR Laos wird das TBT-Übereinkommen der WTO schrittweise umsetzen und es ab dem 1. Januar 2015 vollumfänglich anwenden.

Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS‑Maßnahmen): Die DVR Laos hat einen Maßnahmenplan für die Durchführung des Übereinkommens über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen vorgelegt. Der Rechtsrahmen der DVR Laos bezüglich Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit wird spätestens am 31. Dezember 2012 mit dem genannten Übereinkommen konform sein. Die vollumfängliche Anwendung beginnt am 1. Januar 2015.

Rechte des geistigen Eigentums: Bis zum Beitritt wird die DVR Laos Rechtsvorschriften verabschieden, die seine Regeln zum Schutz geistigen Eigentums in Einklang mit den WTO-Regeln bringen. Die vollumfängliche Anwendung wird ab Dezember 2016 gewährleistet sein.

Transparenz: Die DVP Laos hat sich verpflichtet, binnen 3 Jahren nach dem Beitritt ein Amtsblatt einzuführen. Bis zu diesem Zeitpunkt kommt die DVR Laos ihren Veröffentlichungspflichten mittels offizieller Websites oder Zeitungen nach.

III. EMPFEHLUNG

Die dem Rat zur Zustimmung vorgelegten Bedingungen für den Beitritt der DVR Laos zur WTO sind nach Auffassung der Kommission ein ausgewogenes und zugleich anspruchsvolles Bündel von Marktöffnungsverpflichtungen; es wird der DVR Laos ebenso wie ihren Handelspartnern in der WTO erhebliche Vorteile bringen.

2012/0255 (NLE)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Demokratischen Volksrepublik Laos zur Welthandelsorganisation

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Am 16. Juli 1997 stellte die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Laos (DVR Laos) einen Antrag auf Beitritt zum Übereinkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) nach Artikel XII dieses Übereinkommens.

(2)       Am 19. Februar 1998 wurde die Arbeitsgruppe für den Beitritt der DVR Laos zur WTO eingesetzt, um sich auf Beitrittsbedingungen zu verständigen, die für die DVR Laos und alle WTO-Mitglieder annehmbar sind.

(3)       Die Kommission handelte im Namen der Europäischen Union eine ganze Reihe von Marktöffnungsverpflichtungen seitens der DVR Laos aus, die den Forderungen der Europäischen Union gerecht werden und mit dem Entwicklungsstand der DVR Laos vereinbar sind.

(4)       Diese Verpflichtungen wurden in das Protokoll über den Beitritt der DVR Laos zur WTO aufgenommen.

(5)       Der WTO-Beitritt dürfte einen anhaltend positiven Beitrag zum Prozess der Wirtschaftsreform und der nachhaltigen Entwicklung der DVR Laos leisten.

(6)       Das Beitrittsprotokoll sollte daher genehmigt werden.

(7)       Artikel XII des Übereinkommens zur Errichtung der WTO bestimmt, dass die Beitrittsbedingungen zwischen dem Beitrittskandidaten und der WTO zu vereinbaren sind und dass die WTO-Ministerkonferenz die Beitrittsbedingungen auf Seiten der WTO genehmigt. Artikel IV Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der WTO bestimmt, dass zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz der Allgemeine Rat deren Aufgaben wahrnimmt.

(8)       Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den Standpunkt der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der WTO bezüglich des Beitritts der DVR Laos zur WTO festzulegen –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Einziger Artikel

1.           Die Europäische Union befürwortet den Beitritt der Demokratischen Volksrepublik Laos zur WTO im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation.

2.           Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

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