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Document 52012IP0454

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2012 zur Lage in Gaza (2012/2883(RSP))

    ABl. C 419 vom 16.12.2015, p. 122–124 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    16.12.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 419/122


    P7_TA(2012)0454

    Lage in Gaza

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2012 zur Lage in Gaza (2012/2883(RSP))

    (2015/C 419/19)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 19. November 2012,

    unter Hinweis auf die Presseerklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, vom 18. und 19. November 2012,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zum Friedensprozess im Nahen Osten vom 14. Mai 2012, 18. Juli und 23. Mai 2011 und 8. Dezember 2009,

    unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin Catherine Ashton vom 12. November 2012 zur jüngsten Eskalation der Gewalt zwischen Gaza und Israel und vom 16. November 2012 zur weiteren Eskalation der Gewalt in Israel und dem Gazastreifen,

    unter Hinweis auf die Waffenstillstandsvereinbarung vom 21. November 2012,

    unter Hinweis auf das Vierte Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten von 1949,

    unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

    unter Hinweis auf das Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen vom 18. September 1995,

    unter Hinweis auf die Abkommen von Oslo (Grundsatzerklärung über die Übergangsregelungen für die Autonomie) vom 13. September 1993,

    gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass die jüngste Gewalteskalation zum Verlust von Menschenleben geführt und für die Zivilbevölkerung beider beteiligter Parteien nicht hinnehmbares Leid verursacht hat;

    B.

    in der Erwägung, dass der ägyptische Außenminister Mohamed Kamel Amr und US-Außenministerin Hillary Clinton auf einer Pressekonferenz in Kairo am 21. November 2012 einen Waffenstillstand verkündeten; in der Erwägung, dass diesem Waffenstillstand zufolge „Israel sämtliche Feindseligkeiten zu Lande, zu Wasser und in der Luft im Gazastreifen sowie Einfälle und gezieltes Vorgehen gegen Einzelpersonen einzustellen hat“, während "alle Palästinensergruppen sämtliche Feindseligkeiten aus dem Gazastreifen gegen Israel, einschließlich Raketenangriffen und Angriffen entlang der Grenze, einzustellen haben;

    C.

    in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt seine Unterstützung der Zwei-Staaten-Lösung zum Ausdruck gebracht hat, bei der der Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer und lebensfähiger Staat Palästina friedlich und sicher Seite an Seite leben, und die Wiederaufnahme direkter Friedensgespräche zwischen den Parteien gefordert hat;

    D.

    in der Erwägung, dass ungeachtet zahlreicher Appelle der internationalen Staatengemeinschaft, die Grenzübergänge von und nach Gaza für humanitäre Hilfslieferungen sowie für den Waren- und Personenverkehr zu öffnen, wie dies auch in den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012 gefordert wird, der Gazastreifen nach wie vor abgeriegelt ist und die dortige humanitäre Krise andauert;

    E.

    in der Erwägung, dass das Europäische Parlament wiederholt sein starkes Engagement für die Sicherheit des Staates Israel zum Ausdruck gebracht hat; in der Erwägung, dass auch in den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012 das grundlegende Engagement der EU und ihrer Mitgliedstaaten für die Sicherheit Israels nochmals bekräftigt wurde, dass die Gewaltakte, die — wie die Raketenangriffe aus dem Gazastreifen — absichtlich gegen Zivilisten gerichtet sind, darin auf das Schärfste verurteilt werden und gefordert wird, den Schmuggel von Waffen in den Gazastreifen wirksam zu unterbinden;

    1.

    erklärt sich sehr beunruhigt über die Lage in Gaza und Israel und bedauert zutiefst, dass Zivilpersonen, darunter auch Frauen und Kinder, zu Tode gekommen sind; begrüßt die in Kairo verkündete Waffenstillstandsvereinbarung und ruft zu ihrer vollständigen Umsetzung auf; betont, dass sämtliche Angriffe unverzüglich eingestellt werden müssen, da sie nicht zu rechtfertigendes Leid unter der unschuldigen Zivilbevölkerung verursachen, und fordert eine rasche Deeskalation und das Ende der Kampfhandlungen; würdigt die Bemühungen Ägyptens und weiterer Akteure um Vermittlung in Richtung auf einen dauerhaften Waffenstillstand und begrüßt den Besuch des Generalsekretärs der Vereinten Nationen in der Region.

    2.

    verurteilt auf das Schärfste die vom Gazastreifen ausgehenden Raketenangriffe auf Israel, die die Hamas und die anderen bewaffneten Gruppierungen sofort einstellen müssen; bekräftigt das Recht Israels, seine Bevölkerung vor derartigen Angriffen zu schützen, betont jedoch, dass Israel dabei verhältnismäßig handeln und stets für den Schutz von Zivilpersonen Sorge tragen muss; hebt hervor, dass alle Seiten das humanitäre Völkerrecht uneingeschränkt achten müssen und dass es keine Rechtfertigung für gezielte Angriffe gegen unschuldige Zivilpersonen geben darf;

    3.

    verurteilt den Terroranschlag auf einen mit Zivilisten besetzten Bus am 21. November 2012 in Tel Aviv;

    4.

    bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für eine Zwei-Staaten-Lösung auf der Grundlage der vor 1967 bestehenden Grenzen mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten, wobei der Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer und lebensfähiger Staat Palästina friedlich und sicher Seite an Seite leben;

    5.

    betont erneut, dass ein gerechter und dauerhafter Frieden zwischen Israelis und Palästinensern nur mit friedlichen und gewaltfreien Mitteln erreicht werden kann; fordert erneut, dass die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme direkter Friedensgespräche durch die beiden Konfliktparteien geschaffen werden;

    6.

    unterstützt in diesem Zusammenhang den Antrag Palästinas auf Verleihung des Status eines beobachtenden Nichtmitgliedstaats bei der UNO und erachtet dies als wesentlichen Schritt, um die palästinensischen Forderungen stärker ins Blickfeld zu rücken, ihnen Nachdruck zu verleihen und ihre Wirksamkeit zu erhöhen; fordert in diesem Zusammenhang die EU-Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, eine in diese Richtung zielende Einigung zu erreichen;

    7.

    fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, bei den Bemühungen um einen gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern eine aktivere Rolle zu übernehmen; unterstützt die Hohe Vertreterin in ihren Bemühungen um eine glaubwürdige Perspektive für die Wiederbelebung des Friedensprozesses;

    8.

    fordert in Anerkennung der legitimen Sicherheitserfordernisse Israels erneut die Aufhebung der Blockade des Gazastreifens, begleitet von einem wirksamen Kontrollmechanismus, um zu verhindern, dass Waffen nach Gaza geschmuggelt werden; fordert ferner Maßnahmen, um den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Erholung Gazas zu ermöglichen;

    9.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess, dem Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, dem Sondergesandten des Nahost-Quartetts, der Knesset und der Regierung Israels, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.


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