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Document 52012DC0040
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the evaluation of the Union's finances based on the results achieved
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Evaluierung der Finanzen der Union auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Evaluierung der Finanzen der Union auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse
/* COM/2012/040 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Evaluierung der Finanzen der Union auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse /* COM/2012/040 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT über die Evaluierung der Finanzen der Union
auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse
1.
Vorbemerkungen
Dies ist der erste
Bericht, den die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß
Artikel 318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) zur Evaluierung der Finanzen der Union auf der Grundlage der erzielten
Ergebnisse vorlegt. Nach
Artikel 318 AEUV legt die Kommission: „dem Europäischen Parlament und dem Rat (…)
einen Evaluierungsbericht zu den Finanzen der Union vor, der sich auf die
Ergebnisse stützt, die insbesondere in Bezug auf die Vorgaben erzielt wurden,
die vom Europäischen Parlament und vom Rat nach Artikel 319 erteilt wurden.“ Gemäß Artikel 319 AEUV erteilt das
Europäische Parlament der Kommission auf Empfehlung des Rates Entlastung zur
Ausführung des Haushaltsplans. Der Artikel sieht ferner vor, dass der Rat und
das Europäische Parlament zu diesem Zweck die Rechnung, die Übersicht und den
Evaluierungsbericht nach Artikel 318 AEUV sowie den Jahresbericht des
Rechnungshofs zusammen mit den Antworten der Organe auf dessen Bemerkungen und
die in Artikel 287 AEUV genannte Erklärung über die Zuverlässigkeit der
Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde
liegenden Vorgänge prüfen. Die Kommission prüft zurzeit, wie die gemäß
den verschiedenen Verfahren zu erstellenden Berichte unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Zeitrahmen und Abdeckungsbereiche der Evaluierungen und
Haushaltsentlastungsverfahren besser miteinander abgestimmt und Doppelarbeiten
vermieden werden können. Dies wird nachfolgend näher erläutert. Dabei handelt
es sich um einen kontinuierlichen Prozess, bei dem in jedem Jahr auf den
Erfahrungen der Vorjahre aufgebaut wird. Ab Beginn des
Haushaltsentlastungsverfahrens 2011 wird die Kommission versuchen, den
Evaluierungsbericht jährlich bis spätestens Mitte November vorzulegen.
2.
Einleitung
Einer der Hauptaspekte von Artikel 318
besteht darin, dass der Schwerpunkt des Berichts auf den Finanzen der Union
unter dem Gesichtspunkt der von den jeweiligen Programmen erzielten Ergebnisse
liegen soll. Zur Bewertung der Gesamtergebnisse und
–auswirkungen führt die Kommission während der Laufzeit der verschiedenen
Finanzprogramme und nach deren Abschluss Evaluierungen durch, um zu
analysieren, inwiefern diese Programme ihre Ziele erreicht und welche Wirkung
sie in der Gesellschaft entfaltet haben. Die Durchführung
von Programmen erfordert zunächst den Aufbau von Kapazitäten, und es kann Jahre
dauern, bis die Dynamik der Veränderungen an Schwung und Tempo gewinnt. Deshalb
werden die betreffenden Ausgaben über mehrere Jahre verteilt. Langzeitwirkungen
manifestieren sich erst im Laufe der Zeit und nicht notwendigerweise einheitlich
oder in regelmäßigen jährlichen Abständen. Für die
Evaluierung der Ergebnisse und die nachgeschalteten Entscheidungsprozesse ist
es außerdem wichtig, dass diesen Datentendenzen anstelle von konkreten
Datensätzen zugrunde liegen, weil nur so fundierte Schlussfolgerungen gezogen
werden können. Ausreichende und zuverlässige Informationen zu den Ergebnissen
und Wirkungen spezifischer Programme stehen im Allgemeinen erst mehrere Jahre
nach Abschluss des gesamten Programms zur Verfügung. Im Gegensatz dazu
ist das jährliche Entlastungsverfahren für den EU-Haushalt ein spezifischer
Prozess, der endgültige Ergebnisse der jährlichen Ausgaben aufzeigen soll.
Dieser Prozess folgt einem festen Zeitplan, der einen Abschluss für das
Jahr X spätestens im Mai des Jahres X+2 ermöglicht. Außerdem wurde
beim Entlastungsverfahren in der Vergangenheit vor allem auf die Rechtmäßigkeit
und auf die Regelmäßigkeit geachtet, wohingegen nunmehr ein breiterer Fokus
entwickelt wird. Folglich sind
Zeitrahmen und Abdeckungsbereich der Evaluierungen von Finanzprogrammen
einerseits und der Entlastung für die jährlichen Ausgaben andererseits nicht
deckungsgleich. Die Vorgaben, die vom Europäischen Parlament und vom Rat in
Verbindung mit dem Verfahren für die finanzielle Entlastung für die innerhalb
eines Jahres getätigten Ausgaben erteilt werden, stehen nicht immer in
Beziehung zum entsprechenden Abschnitt des Finanzprogramms und zu den zum
gleichen oder annähernd gleichen Zeitpunkt ermittelten Evaluierungsergebnissen.
Eine Vielzahl detaillierter Informationen zur
Bewertung der Ergebnisse und Wirkungen verschiedener Finanzprogramme der EU
wird bereits im Rahmen individueller Evaluierungen und Folgenabschätzungen
sowie durch die jährlichen Tätigkeitsberichte[1],
den Synthesebericht zur Managementbilanz, die Tätigkeitsübersichten[2] und den Bericht über die
Folgemaßnahmen zur Entlastungsentschließung und –empfehlung bereitgestellt, die
allesamt jährlich veröffentlicht werden. Außerdem sollte der
Evaluierungsbericht nach Artikel 318 AEUV keine Doppelarbeiten in Verbindung
mit der Evaluierung erforderlich machen, die aufgrund der Basisrechtsakte,
durch die die EU-Programme aufgelegt wurden, vorzunehmen ist. Daher hat die Kommission geprüft, ob der
Evaluierungsbericht systematisch alljährlich sämtliche Programme abdecken
sollte, oder sich alljährlich nur auf jene Programme erstrecken sollte, zu
denen genügend sachdienliche neue Informationen vorliegen. Die alljährliche
Erfassung sämtlicher von der EU finanzierter Programme würde das Risiko mit sich
bringen, dass ein sehr umfangreicher Bericht ohne klaren Fokus entstehen
könnte, der auch Informationen aus früheren Berichten über Programme enthalten
würde, in denen sich seit dem letzten Bericht keine wesentlichen Entwicklungen
vollzogen hätten. Zielorientierter und fokussierter würden dagegen Berichte
ausfallen, die sich in jedem Jahr auf eine begrenzte Anzahl von Programmen
konzentrieren und dabei die Bedeutung der einzelnen Programme und die
vorliegenden Evaluierungsergebnisse berücksichtigen, gleichzeitig aber
sicherstellen, dass mittelfristig eine Vielzahl unterschiedlicher
Finanzsektoren erfasst wird. Um Doppelarbeiten zu vermeiden und diesen
neuen Berichterstattungsprozess in Gang zu bringen, hat die Kommission
beschlossen, in diesem Evaluierungsbericht bestimmte Politikbereiche in den
Mittelpunkt zu stellen. In dem Bericht wird auf zwei Bereiche eingegangen:
Bildung und Kultur sowie Forschung. Diese Bereiche bieten sich für diesen
ersten Bericht an, da sie einen Beitrag zu den Kernzielen und Leitinitiativen
von Europa 2020[3]
leisten. Für sie werden Mittel in beträchtlicher Höhe (fast
8 Mrd. EUR im Jahr 2010) bereitgestellt. Sie sind zudem
Schlüsselbeispiele für politische Strategien, die auf zentraler Ebene (d.h.
nicht gemeinsam mit den Mitgliedstaaten) durchgeführt werden. Die Kommission
beabsichtigt, in Zukunft über die wichtigsten Finanzprogramme, die entweder
zentral oder aber gemeinsam mit den Mitgliedstaaten bzw. dezentral verwaltet
werden, alljährlich Bericht zu erstatten und dabei jedes Jahr einen anderen
Bereich (z.B. die Regionalpolitik oder einen anderen Strukturfondsbereich,
Unternehmen, Steuern, Energie, Mobilität und Verkehr oder die
Informationsgesellschaft) abzudecken. Da für die beiden ausgewählten Bereiche
aktuelle Evaluierungsergebnisse vorliegen, auf die weiter unten in diesem
Bericht eingegangen wird, eignen sie sich gut für die Erfassung, auch wenn in
diesem Jahr aufgrund der Vorbereitungen für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen
aktuelles Evaluierungsmaterial für zahlreiche Finanzprogramme zur Verfügung
steht. In anderen Jahren werden unter Umständen nicht so viele aktuelle
Evaluierungsergebnisse verfügbar sein, weil die Evaluierungsplanung weitgehend
auf den Beschlussfassungsprozess ausgerichtet ist. Die Kommission bemüht sich daher
um eine bessere Abstimmung zwischen den Überwachungs- und Evaluierungsmaßnahmen
und dem Programmplanungszyklus, sodass wahrscheinlich mehr Evaluierungsmaterial
für die Erarbeitung neuer Vorschlage vorliegen wird und weniger in den anderen
Jahren. Die Prüfung der beiden ausgewählten
Politikbereiche hätte gemäß Artikel 318 AEUV eigentlich mit der
Entlastungsempfehlung von 2009 (d.h. mit den diese Bereiche betreffenden
Forderungen des Europäischen Parlaments und des Rates) verbunden werden müssen.
Die Entlastungsbehörde hat aber in der Entschließung und Empfehlung von 2009
keine spezifischen Angaben zu den Politikergebnissen der Bereiche Bildung und
Kultur und Forschung gemacht. In den nachfolgenden Abschnitten werden
zunächst die erfassten Programme vorgestellt und anschließend deren Rolle und
aktuelle Ziele zusammengefasst. Zudem werden die aktuellen
Evaluierungsergebnisse analysiert, und es wird geprüft, in welchem Umfang die
Programme ihre Ziele erfüllt und die erwartete Wirkung gezeigt haben. Da die Programme
noch laufen, werden die wichtigsten Schlussfolgerungen zu den bisher erzielten
Fortschritten präsentiert. Um ein möglichst vollständiges und stimmiges Bild zu
zeichnen, wird gelegentlich auf Evaluierungen früherer Programme
zurückgegriffen. Das beiliegende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen
enthält eine Liste der Referenzdokumente.
3.
Bildung und Kultur
3.1.
Einleitung
Der Politikbereich
der Bildung und Kultur umfasst folgende allgemeine Ziele: (1)
Erhöhung des Niveaus und der Relevanz der Qualifikationen
und damit der Chancen auf Spitzenleistungen und Gerechtigkeit sowie
Ermöglichung der Mobilität für alle jungen Lernenden und Wissenschaftler; (2)
Förderung von Kreativität, des interkulturellen
Dialogs sowie des kulturellen und sprachlichen Reichtums und Ausbau des
Beschäftigungspotenzials der Kreativwirtschaft; (3)
Stärkung der Teilhabe, Solidarität und des
zwischenmenschlichen Austauschs, wobei die junge Generation im Mittelpunkt
stehen sollte; (4)
Zusammenarbeit mit Partnerländern und Regionen
weltweit sowie internationalen Organisationen zur globalen Förderung
europäischer Werte und zur Förderung direkter persönlicher Kontakte; (5)
Das Programm für lebenslanges Lernen, das
Europäische Institut für Innovation und Technologie, die Marie-Curie-Aktionen
(im Rahmen des Programms „Menschen“ des 7. Rahmenprogramms), „Jugend in
Aktion“, das Kultur-Programm und „MEDIA 2007“ stellen mit einem Gesamtbudget
von fast 14 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013 die wichtigsten
Finanzinstrumente zur Erreichung der allgemeinen Ziele dar. Damit leisten sie
auch einen Beitrag zu mehreren Leitinitiativen der Agenda Europa 2020
(Jugend in Bewegung, Agenda für neue Kompetenzen und
Beschäftigungsmöglichkeiten, Innovationsunion, digitale Agenda und Plattform
zur Bekämpfung der Armut) und tragen zu Fortschritten bei der Verwirklichung
der Kernziele von „Europa 2020“ im Bereich der Bildung[4] bei. Der Mehrwert der Programme liegt im
transnationalen Charakter der vorgesehenen Tätigkeiten, die zusätzlich zu
nationalen oder regionalen Aktionen durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass
europäische Aktionen eine umfassendere Verbreitung der Ergebnisse gewährleisten
und damit zu einer fundierteren unionsweiten Politikgestaltung beitragen
können.
3.2.
Lebenslanges Lernen
Das
Programm für lebenslanges Lernen (PLL) setzt sich aus fünf Sektorprogrammen
zusammen: (1)
„Comenius“ (Primar- und Sekundarschulbildung), (2)
„Erasmus“ (Hochschulbildung/tertiäre Bildung), (3)
„Leonardo da Vinci“ (berufliche Aus- und
Weiterbildung), (4)
„Grundtvig“ (Erwachsenenbildung), (5)
Querschnittsprogramm und „Jean Monnet“ (zur
Unterstützung von Querschnittsaktivitäten wie der politischen Zusammenarbeit
und Innovation). Das
PLL fördert die Mobilität von Schülern, Studenten und Lehrkräften aus allen
Bildungssektoren, damit sie sich vor Ort mit dem Bildungssystem eines anderen
Mitgliedstaats vertraut machen können. Im Einklang mit der Strategie
„Europa 2020“ besteht das allgemeine Ziel darin, dazu beizutragen, dass
sich die EU zu einer fortschrittlichen wissensbasierten Gesellschaft mit
nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung, mehr und besseren Arbeitsplätzen und
größerem sozialem Zusammenhalt entwickelt. Die
Zwischenevaluation von 2011[5]
kommt zu dem Ergebnis, dass das PLL den Erfordernissen der jeweiligen Sektoren
insgesamt in effektiver Weise gerecht wird. Es
wird festgestellt, dass die durchgeführten Maßnahmen einen eindeutigen Mehrwert
gegenüber nationalen Aktivitäten darstellen. Zudem
würden die meisten der Programmziele erreicht bzw. die Durchführung und bislang
erzielten Ergebnisse deuteten darauf hin, dass diese Ziele sehr wahrscheinlich
erreicht werden. Ferner erreiche das Programm
die wichtigsten Zielgruppen. Es wird
eingeschätzt, dass das Programm die Qualifikation sowie die Anpassungs- und
Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden verbessert und zu mehr Offenheit und
Effizienz an den Arbeitsmärkten beiträgt. Es
fördere die berufliche Entwicklung des Personals von Bildungseinrichtungen und
erhöhe damit die Effektivität der europäischen Bildung. Weiter
wird in der Zwischenbewertung festgestellt, dass seit 1987 2,4 Millionen
Studierende vom Erasmus-Unterprogramm, das zunächst sehr schleppend angelaufen
war, profitiert haben, und dass sich diese Zahl bis 2013 auf 3 Millionen
erhöhen dürfte. Der Marktwert dieser Art von Austausch wird von über 40 %
der Arbeitgeber bestätigt, die der Ansicht sind, dass Hochschulabsolventen mit
internationaler Erfahrung über bessere Kompetenzen als jene ohne diese
Erfahrungen verfügen. Über
40 000 Hochschulmitarbeiter nehmen jährlich an diesem Programm teil. In
der Zwischenevaluierung des PLL wird ferner festgestellt, dass über
77 000 Menschen von der im Rahmen des Teilprogramms „Leonardo da
Vinci“ angebotenen Lern- und Lehrmobilität Gebrauch gemacht haben. Von den
Teilnehmern der Mobilitätsaktionen im Rahmen des Programms „Leonardo da Vinci“
sind 85 % der Ansicht, dass sich derartige Praktika positiv auf ihre
Karriere ausgewirkt haben. Aus
der Zwischenevaluierung geht hervor, dass das PLL durch Stärkung der
europäischen Dimension des Lernens in allen seinen Bereichen und Teilprogrammen
seinen Mehrwert unter Beweis gestellt hat. Der
europäische Mehrwert[6]
des Hochschulunterprogramms „Erasmus“ sei messbar und gehe über eine
„Inspiration“ oder einen „Einfluss“ hinaus. Insgesamt
kommt man zu dem Schluss, dass das PLL eine gute Effizienz und Effektivität
aufweist und die Ziele nach wie vor relevant sind. Implementierungsprobleme
seien vor allem auf negative externe Faktoren wie mangelnde Sprachkenntnisse
potenzieller Teilnehmer zurückzuführen. Das
Teilprogramm Erasmus nimmt sich dieser Problematik ganz direkt an. Die
Ergebnisse der Zwischenevaluierung weisen jedoch auch eindeutig darauf hin,
dass die verschiedenen Teilprogramme unterschiedlich leistungsfähig sind und
dass der Ehrgeiz der Zielsetzungen in bestimmten Fällen – vor allem im Falle
von „Comenius“ - in keinem Verhältnis zu den bereitgestellten Mitteln steht. Die Zahl der spezifischen und operativen Ziele sei
zu groß, was die ohnehin vorhandene Zersplitterung des PLL weiter verstärken
könne. Zudem mangele es einigen spezifischen
Ziele an einem klaren Bezug zu den allgemeinen Zielen, und in einigen Fällen
bestehe eine Überschneidung der Ziele. Diese
Erkenntnisse lieferten wichtige Signale für das gestraffte und inzwischen als
Vorschlag vorliegende Programm „Erasmus für alle“.
3.3.
Europäisches Institut für Innovation und
Technologie
Das
kürzlich gegründete Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT)
stellt auf die Integration von Hochschulbildung, Forschung und Innovation ab.
Den Schwerpunkt bildet die Überführung langfristiger Innovationstätigkeiten in
die kommerzielle Nutzung, vor allem durch die Gründung von Jungunternehmen
(„Start-ups“) und von aus Forschungsinstituten hervorgehenden Unternehmen
(„Spin-offs“). Die
ersten durch das EIT geförderten Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge
and Innovation Communities, „KIC“) nahmen ihre Arbeit im Jahr 2010 auf,
wobei 75 % ihres Budgets aus anderen Finanzierungsquellen stammen. Die erste Evaluierung[7] bestätigte, dass das EIT die
wichtigsten operativen Ziele der Anlaufphase im Wesentlichen erfüllt hat,
wenngleich es aufgrund seiner inhärenten Komplexität zu einigen Verzögerungen
gekommen war. Wie
außerdem festgestellt wird, unternimmt das EIT auf dieser frühen Stufe seiner
Entwicklung weiter Anstrengungen, um das Ziel, als Referenzmodell zu dienen, zu
erreichen. Noch verfüge es nicht über ein ausreichendes Maß an Erfahrungen und
Kompetenz in allen seinen Funktionen. Zudem bestünden noch Reserven, was die
Teilnahme von Universitäten und Innovationszentren von Weltrang und die
komplementäre Beziehung zwischen dem EIT und anderen EU-Programmen betrifft.
Das Verfahren und die Kriterien für die Auswahl beteiligter Akteure bedürften
der weiteren Präzisierung. Die Erkenntnisse dieser Evaluierung sind in den
jüngsten Vorschlag der Kommission für eine Änderung der EIT-Verordnung
(Verordnung (EG) Nr. 294/2008) eingeflossen, und es ist geplant, auf der
Grundlage der Evaluierungsergebnisse einen Aktionsplan zu erarbeiten.
3.4.
Marie-Curie-Aktionen[8]
Marie-Curie-Aktionen
zur Unterstützung der Mobilität und Ausbildung von Wissenschaftlern werden aus
dem spezifischen Programm „Menschen“ im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms
(RP7) finanziert. Die jüngste Zwischenevaluierung des RP7 ist zu dem Schluss
gelangt, dass das Programm „Menschen“ bislang erfolgreich verlief und dass die
Aktionen gut strukturiert und ausgewogen sind. Die Aktionen setzen wertvolle
Maßstäbe für die Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsnormen der europäischen
Wissenschaftler. Für die verbleibende Laufzeit des RP7 wurde empfohlen, von der
Einführung neuer Förderprogramme abzusehen.
3.5.
„Jugend in Aktion“
Das
im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ aufgelegte Programm „Jugend in
Aktion“ zielt darauf ab, Möglichkeiten für die grenzüberschreitende
Lernmobilität und die Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen und
Jugendarbeitern sowie die persönliche Entwicklung und den Unternehmergeist zu
fördern. Laut der Zwischenbewertung des Programms[9] haben seit 2007 mehr als
500 000 Jugendliche und Jugendarbeiter an durch das Programm geförderten
Projekten teilgenommen. Bis 2011 wurden über 130 000 „Youth
Pass“-Bescheinigungen über nicht-formale Lernergebnisse als Nachweis für
bessere Kompetenzen, die wiederum die Beschäftigungsfähigkeit verbessern,
ausgestellt. Bei
der Zwischenbewertung bestätigte sich der Mehrwert des Programms: die
Unterstützung benachteiligter junger Menschen. Darin
unterscheidet sich dieses Programm von anderen Programmen. Nach Ansicht von 95 % der teilnehmenden
Jugendlichen hat ihnen das Programm geholfen, besser mit Menschen zu
kommunizieren, die eine andere Sprache sprechen, und 66 % glauben, dass
ihre Beschäftigungschancen dank der Erfahrung aus den kofinanzierten Projekten
gestiegen sind. Die Evaluierung und jüngere
Kontrollumfragen[10]
bestätigen, dass das Programm einen wirksamen Beitrag zur aktiven Teilhabe
junger Menschen an der Gesellschaft leistet. Allerdings
wurde auch festgestellt, dass das Programm durch zu viele Ziele und Aktionen an
klarer Ausrichtung und Kohärenz verliert. Der Rahmen des künftigen Programms
„Erasmus für alle“ bietet Gelegenheit, die aktuellen Ziele zu überdenken und
neu zu ordnen und so für mehr Kohärenz und Einheitlichkeit zu sorgen.
3.6.
Kultur
Das
Programm „Kultur“ fördert die grenzüberschreitende Mobilität von im
Kulturbereich tätigen Menschen, die grenzüberschreitende Verbreitung von
künstlerischen und kulturellen Werken und Erzeugnissen sowie den
interkulturellen Dialog. Der
Zusatznutzen des Programms besteht vor allem in seinem Beitrag zur stärkeren
Sensibilisierung für das gemeinsame europäische Erbe, zum interkulturellen
Dialog, zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt und des Reichtums der
europäischen Kulturen sowie zur Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität
von Künstlern und Kulturakteuren und ihrer Werke. Analog zur Strategie
„Europa 2020“ leistet die durch EU-Aktionen (z. B. Kulturhauptstädte
Europas, literarische Übersetzungen, EU-Preise) geförderte Kultur- und
Kreativbranche einen Beitrag zur Innovation, zur Schaffung von Arbeitsplätzen,
zur lokalen und regionalen Entwicklung und zur sozialen Integration. Allein
im Jahr 2010 beteiligten sich fast 20 000 Künstler und
Kulturschaffende an Projekten im Rahmen der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit in verschiedenen Mitgliedstaaten, und dank der bereitgestellten
Fördermittel konnten mehrere Tausend Kunstwerke in verschiedenen Ländern der EU
gezeigt werden. Dadurch hatten Millionen von Europäern Zugang zu Werken der
europäischen Kultur. Beispielsweise besuchten etwa 25 Millionen Menschen
2010 im Rahmen der durch das Programm kofinanzierten Tage des europäischen
Erbes über 22 600 für die Öffentlichkeit zugängliche Kulturstätten. Laut
der Zwischenevaluierung[11]
trägt das Programm maßgeblich zur Förderung der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit, des Peer-Learning und zur Professionalisierung des Sektors bei
und verbessert so den Zugang der europäischen Bürger zu nicht nationalen Werken
europäischen Ursprungs. Bei
der Evaluierung wurde allerdings auch festgestellt, dass die drei spezifischen
Ziele des Programms besser auf die tatsächlichen Erfordernisse der
Projektträger abgestimmt werden sollten. Die Erfahrung mit
Kooperationsprojekten wirft die Frage auf, wie die Programmziele künftig
verstanden, formuliert und gefördert werden sollten. Bei der Verwaltung des
Programms selbst besteht hinsichtlich einiger Aspekte der das Programm
unterstützenden Informationssysteme weiterer Verbesserungsbedarf. Daher sollen
mit dem Vorschlag der Kommission für das künftige Rahmenprogramm „Kreatives
Europa“ die erforderlichen Anpassungen vorgenommen werden, um die
Herausforderungen, denen sich die Kultur- und Kreativbranche derzeit in Europa
gegenübersieht, zu meistern.
3.7.
„MEDIA 2007“
Im
Einklang mit der Strategie „Europa 2020“ besteht das Hauptziel des
Programms „MEDIA“ darin, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
audiovisuellen Branche zu stärken. Das Programm unterstützt die Ausbildung und
Vernetzung von Fachkräften und den Ausbau des grenzüberschreitenden Umlaufs
europäischer Filme und audiovisueller Werke. Der neue
MEDIA-Produktions-Garantiefonds erleichtert europäischen audiovisuellen
Produktionsfirmen den Zugang zur Finanzierung. „MEDIA Mundus“ fördert die
Zusammenarbeit zwischen Fachkräften aus der EU und aus Drittstaaten. Schätzungen
der Kommission zufolge dürften dank der Hebelwirkung des MEDIA-Produktions-Garantiefonds
Kredite für Filmproduzenten in Höhe von über 100 Mio. EUR zustande
kommen. Etwa 300 neue Filme werden jährlich durch den „MEDIA“-Schwerpunkt
Entwicklung gefördert, und die durch den Schwerpunkt Vertrieb geförderten Filme
machen 50 % aller europäischen Kinofilme aus. Man schätzt, dass jeder aus
dem Programm „MEDIA 2007“ investierte Euro sechs Euro aus privaten
Finanzierungsquellen generiert, und bei der Finanzierung des Filmtheatersektors
soll der Faktor sogar 14 betragen. In
der Zwischenevaluierung von „MEDIA 2007“ wird eingeschätzt, dass das
Programm sein Hauptziel erreicht. Es trägt
wesentlich zur Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa bei. Die Wirksamkeit der kofinanzierten Aktionen wurde
bekräftigt, zudem sei das Programm mit einem Mehrwert gegenüber
einzelstaatlichen Maßnahmen verbunden. Aus den
für „MEDIA Plus“ und „MEDIA 2007“ vorliegenden Evaluierungen[12] geht hervor, dass diese
Programme zu einer ausgewogeneren Produktion audiovisueller Werke in
europäischen Ländern mit unterschiedlicher audiovisueller Produktionskapazität
beigetragen haben. Die
Zwischenevaluierung macht allerdings auch deutlich, dass die Wirksamkeit des
Programms „MEDIA“ bezüglich der Förderung von Rundfunk und Fernsehen sowie der
Entwicklung von interaktiven Werken online sowie offline zu wünschen übrig
lässt. Zwar bemühe man sich, das Programm
„MEDIA“ anzupassen, aber mit seinen traditionellen Interventionsmöglichkeiten
könne das Programm bisweilen den sich rasch verändernden Bedürfnissen des
Sektors nicht gerecht zu werden. Die
Kommission hat vorgeschlagen, im Rahmen des künftigen Programms „Kreatives
Europa“ diesbezüglich Abhilfe zu schaffen.
4.
Forschung[13]
4.1.
Einleitung
Im Einklang mit dem Vertrag, der Strategie
Europa 2020 und der Leitinitiative „Innovationsunion“[14] umfasst die europäische
Forschungspolitik drei allgemeine Ziele: (6)
Entwicklung einer sich auf Wissen und Innovation
gründenden Wirtschaft; (7)
angemessene Mobilisierung und Koordinierung von
Forschung und Innovation, um die großen gesellschaftlichen Herausforderungen
wie den Klimawandel, die Energie- und Ressourceneffizienz sowie Fragen der
Gesundheit und des Alterns der Bevölkerung zu bewältigen; (8)
Stärkung der Wissensbasis und Entwicklung der
Spitzenforschung in Europa. Mit einem Gesamthaushalt von über
50 Mrd. EUR ist das RP7[15]
das wichtigste politische Instrument der Europäischen Union im
Forschungsbereich. Das RP7 ist konsequent auf die Förderung einer
Spitzenforschung von Weltrang und entsprechende Investitionen ausgerichtet. Die
Durchführung des RP7 erfolgt durch vier spezifische Programme:
„Zusammenarbeit“, „Ideen“, „Menschen“[16]
und „Kapazitäten“. Im Rahmen des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“
werden Fördermittel für Verbundforschungsprojekte bereitgestellt, die von
transnationalen Industrie- und Hochschulkonsortien in den zehn folgenden
Themenbereichen durchgeführt werden: Gesundheit, Lebensmittel, Landwirtschaft
und Fischerei sowie Biotechnologie, Informations- und
Kommunikationstechnologien, Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe
und neue Produktionstechnologien, Energie, Umwelt (einschließlich Klimawandel),
Verkehr (einschließlich Luftfahrt), Sozial-, Wirtschafts- und
Geisteswissenschaften, Weltraum und Sicherheit.[17] Durch das spezifische Programm „Ideen“
werden Fördermittel für Wissenschaftler und ihre Teams bereitgestellt, die
Pionierforschung in neuen Bereichen des wissenschaftlichen und technischen
Fortschritts betreiben. Die Durchführung des Programms erfolgt durch den
Europäischen Forschungsrat (ERC). Der ERC wurde mit dem Ziel eingesetzt, die
Exzellenz, Dynamik und Kreativität der europäischen Forschung zu stärken und
die Attraktivität des Standorts Europa für die besten wissenschaftlich
angeregten Forschungsprojekte zu erhöhen. Mit dem spezifischen Programm „Kapazitäten“
werden Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Forschungsinfrastruktur und der
Forschungskapazität von KMU gefördert. Es umfasst kleinere Programme zu den
Themen Wissenschaft in der Gesellschaft, wissensorientierte Regionen,
Forschungspotenzial, internationale Zusammenarbeit sowie kohärente Entwicklung
forschungspolitischer Konzepte. Für die ersten vier Jahre des RP7 (2007 bis
2010) wurden 245 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt,
zu denen 59.140 Vorschläge[18]
von 312.600 Antragstellern eingingen. Davon wurden fast 12.500 Vorschläge von
rund 69.399 Teilnehmern für Finanzierungsgespräche ausgewählt, wobei sich der
geplante EU-Beitrag auf insgesamt 20,4 Mrd. EUR belief.[19] Im Jahr 2010 kamen 35 % aller Teilnehmer an
ausgewählten Vorschlägen aus dem Sekundar- und Hochschulbereich, hauptsächlich
von Universitäten. Weitere 27 % der Teilnehmer kamen aus der Wirtschaft sowie
24 % von Forschungsorganisationen. Die Kommission achtet besonders darauf, dass
im Rahmen des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ KMU nach Maßgabe des im
Beschluss zur Auflage des RP7 vorgesehenen 15-Prozent-Ziels gefördert werden.[20] Da die Beteiligung von KMU an
den Themen des Programms „Zusammenarbeit“ einen Schwerpunkt des Programms
bildet, sind mehr als 14 % der Programmmittel für KMU vorgesehen. Angesichts
der sich speziell an KMU richtenden Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen, die im Rahmen der Arbeitsprogramme 2011 und 2012 vorgesehen
wurden, wird das 15-Prozent-Ziel voraussichtlich vor dem Ende des RP7 im Jahr
2013 erreicht werden. Die hochgradig
grenzübergreifende Ausrichtung des Rahmenprogramms wird durch die Tatsache
veranschaulicht, dass an den Tätigkeiten des RP7 insgesamt 169 Länder
teilnehmen. Das RP7 läuft von
2007 bis 2013. Die genannten Angaben stammen aus der im Jahr 2010
durchgeführten Zwischenevaluierung des RP7 und aus der – etwas umfassenderen –
Ex-post-Evaluierung des sechsten Rahmenprogramms (RP6), die im Jahr 2009
vorgelegt wurde.
4.2.
Die Rahmenprogramme 6 und 7
Der
Ex-post-Evaluierungsbericht zum RP6 bestätigt, dass das Rahmenprogramm ein
leistungsstarker Impulsgeber für die Forschung und Entwicklung in Europa ist,
der nur durch gemeinsames Handeln auf europäischer Ebene aktiviert werden kann.
Es wird festgestellt, dass die im Rahmen des RP6 durchgeführten Maßnahmen einen
europäischen Mehrwert erzeugen, allgemein zur Steigerung der industriellen
Wettbewerbsfähigkeit beigetragen, externe Netzwerkeffekte bewirken und die
Wissensinfrastruktur in Europa gestärkt haben.[21]
Konkret, aber noch
immer unter Bezugnahme auf die Ergebnisse des Gesamtprogramms, wird
festgestellt, dass das RP6 eine Reihe erstklassiger Projekte unter Beteiligung
hochrangiger Wissenschaftler und gut geführter Konsortien umfasste. Diese haben
zur verbesserten Mobilität von Forschern und zur Internationalisierung von
Forschungsteams beigetragen. Dies wiederum hat dazu beigetragen, dass in Europa
die Möglichkeiten für eine international wettbewerbsfähige Forschung sowohl an
den Grenzen von Wissenschaft und Technologie als auch in Forschungsbereichen
von sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung ausgebaut werden konnten. Verbesserungsbedarf besteht insbesondere in
Bezug auf die Erreichung des angestrebten 40-prozentigen Frauenanteils im
wissenschaftlichen Bereich. Dieses Ziel ist noch längst nicht erreicht und
stellt eine besondere Herausforderung dar, denn gegenwärtig beträgt dieser
Anteil gerade einmal 30 %. Auf den höchsten Führungsebenen ist der
Frauenanteil noch niedriger, auch wenn hier mit schrittweisen Verbesserungen zu
rechnen ist. Ein weiteres
Problem stellt die rückläufige Beteiligung der Wirtschaft – ob gemessen als
Finanzierungsanteil oder als Zahl der Teilnehmer – an Forschungsvorhaben dar,
wenngleich die Bedeutung der Teilnahme großer, mittlerer und kleiner
Unternehmen an der Forschung zur Schließung der Lücke zwischen
Forschungsergebnissen und Innovation allgemein anerkannt wird. Die Beteiligung
der Wirtschaft sank von 39 % im RP4 auf 31 % im RP6 und beträgt
derzeit im RP7 gerade einmal 25 %. Es gibt noch immer Anzeichen dafür,
dass sich KMU leichter von der Komplexität der Verfahren und von den
Verzögerungen bei den Verträgen abschrecken lassen. Das ist selbst dann der
Fall, wenn mit einer stärkeren Beteiligung der Industrie im Rahmen gemeinsamer
Technologieinitiativen gerechnet werden kann, die nur schleppend in Gang
gekommen sind. Dennoch hat das RP7 eine Vielzahl von
unterschiedlichen Vernetzungstätigkeiten zwischen zahlreichen nationalen
Forschungszentren ausgelöst und gefördert. Damit konnten Chancen für
Wissenschaftler erschlossen und bestehende Finanzierungsmöglichkeiten ergänzt
werden (beispielsweise durch die Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung). Der
Beitrag, den das RP7 zur Förderung der Verbundforschung mit ausgeprägter
internationaler Beteiligung leistet, die 169 Länder weltweit umfasst,
wurde bekräftigt.[22]
Im Zuge der Evaluierung wird festgestellt, dass das RP7 eine beeindruckende
Reichweite erreicht, ganz gleich, ob man die Zahl der beteiligten
Wissenschaftler, die geografische Verteilung der Forschungsteams oder die
Themenpalette zugrunde legt.[23]
Konkret kommt die Zwischenevaluierung des RP7
zu dem Schluss, dass das RP7, obwohl es als vorwettbewerbliches Forschungs- und
Entwicklungsprogramm definiert ist, über einige wesentliche Komponenten
verfügt, die Innovationsprozesse und ‑kapazitäten unterstützen, welche zu
Industrie- und Markteffizienz beitragen. Es wird auf die Art und Weise
verwiesen, in der Forschungsteams aus verschiedenen Ländern
sektorenübergreifend zusammenarbeiten und die ein wesentliches Merkmal
dynamischer Innovationssysteme darstellt. Daraus wird die Erkenntnis
abgeleitet, dass Teilnehmer aus Industrie, Forschung und Lehre ein hohes Maß an
interdisziplinärer Zusammenarbeit und Anwendungsorientierung erreichen.[24] In den Evaluierungen wird anerkannt, dass das
Rahmenprogramm ordnungsgemäß umgesetzt worden ist, dass sich die Organisation
der Programmevaluierung in den vergangenen Jahren erheblich verbessert[25] hat, und dass, was die Verfahrensweise anbelangt, die Aufforderungen
zur Einreichung von Vorschlägen effizient ausgearbeitet und abgewickelt wurden
und durch diese Verfahren sichergestellt wurde, dass die Mittel zeitig und
ordnungsgemäß zugeteilt[26] wurden. Gleichwohl wurde in beiden Evaluierungen unter
Hinweis auf die mit der komplexen Funktionsweise der Rahmenprogramme
verbundenen Probleme hervorgehoben, dass es dringend geboten ist, die
Rahmenprogramme weiter zu vereinfachen. In der Ex-post-Evaluierung des RP6 wird
kritisiert, dass das Programm nach wie vor zu großen Verwaltungsaufwand
erfordert hat. Sachverständige haben darauf hingewiesen, dass dieser Aufwand
gerade bei neuen Teilnehmern besonders hoch ist, seien es KMU, junge Forscher
oder Teilnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten oder aus Drittländern[27]. Zwei Jahre später (2010) kam das Zwischenbewertungsgremium
für das RP7 zu dem Schluss, dass mehrere Änderungen, die an dem Rahmenprogramm
vorgenommen worden waren, von der Forschungsgemeinschaft begrüßt wurden und
zweifelsfrei von Erfolg gekrönt waren, so insbesondere das zentrale
Registrierungssystem, das Programm für die elektronische Antragseinreichung und
die weniger anspruchsvollen Prüfanforderungen. Dennoch zeigten sich die
Sachverständigen darüber enttäuscht, dass bei vielen bekannten Problemen keine
Fortschritte zu verzeichnen waren.[28]
4.2.1.
Das Programm
„Zusammenarbeit“
Das Programm
„Zusammenarbeit“ stellt eine der wichtigsten öffentlichen Finanzierungsquellen
für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der EU dar und sorgt damit für
einen europäischen Mehrwert. In den bisherigen Evaluierungen wird nachdrücklich
auf die Bedeutung des Programms für die Bildung europaweiter Netzwerke
verwiesen. Laut der Zwischenevaluierung des RP7 bilden Verbundprojekte den Kern
des Europäischen Forschungsraums, und das RP7 schließt Lücken, die zwischen
nationalen Forschungsaktivitäten bestehen. Damit sorgt es in vielen Bereichen
für die erforderliche kritische Masse und einen europäischen Mehrwert. Viele
Aktivitäten im Rahmen des RP7 hätten ohne Finanzierung auf europäischer Ebene
nicht stattgefunden.[29] Eine der Hauptschlussfolgerungen der Arbeiten
zum Thema Forschungsnetze ist die, dass die Rahmenprogramme einen wichtigen
Beitrag zur wachsenden Kultur des Wissensaustauschs geleistet haben. Laut einer
dieser Studien hat das RP6 durch Verbesserung der Integration und Koordinierung
der Forschung in ganz Europa zur Schaffung des EFR und zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit beigetragen. Die Studie hebt hervor, dass sich Einstellung
und Verhalten vieler Teilnehmer am RP6 deutlich verändert haben und dass vor
allem mehr Offenheit gegenüber dem internationalen Wissensaustausch und der
Verbundforschung zu verzeichnen ist.[30] Eine der
Schlussfolgerungen aus der Evaluierung des FP7 ist die, dass sich der
wichtigste Mehrwert der Verbundforschung im Bereich Gesundheit auf EU-Ebene aus
der transnationalen Zusammenarbeit, der Integration verschiedener Aktivitäten
und Teilnehmer in unterschiedlichen Projekten sowie der Konzentration
europäischer Aktivitäten auf weniger, aber wichtigere Schwerpunkte ableitet.
Weiter heißt es dort, die im Rahmen des RP7 durchgeführte Forschung im Bereich
Verkehr befasse sich auch stärker und umfassender mit den entsprechenden
Herausforderungen, zu denen Überlegungen zur Integration der verschiedenen
Verkehrsträger, die Bedeutung der Rolle der Infrastruktur und von
Nutzungsstrukturen zählen. Bei der Evaluierung bestätigte sich, dass
multimodale Aktivitäten, die unterschiedliche Verkehrsarten wie den Straßen-,
Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr miteinander kombinieren, einen
beträchtlichen europäischen Mehrwert bieten, da sich einzelstaatliche Programme
seltener diesen Fragen widmen. Ferner zeigte sich bei der Evaluierung des FP7, dass das Programm
„Zusammenarbeit“ kleineren Mitgliedstaaten dabei hilft, das für die Teilnahme
und Mitarbeit erforderliche Potenzial und die damit verbundenen Kapazitäten zu
entwickeln.
4.2.2.
Das Programm
„Ideen“
Bei der
Zwischenevaluierung des RP7 wurde in Bezug auf das Programm „Ideen“ der Schluss
gezogen, dass insbesondere dank der Finanzmittel für führende Wissenschaftler
das Kriterium der Exzellenz bei der Projektauswahl im Wesentlichen durchgesetzt
werden konnte, dass die Qualität der Vorschläge generell als hoch eingeschätzt
werden kann und dass sich der Wettbewerb um Fördermittel verschärft hat. Dem
Europäischen Forschungsrat (ERC) sei es gelungen, Forschung von Weltrang nach
Europa zu holen und zu finanzieren, womit er entscheidenden Anteil an der
Ansiedlung führender Wissenschaftler in der EU habe. Die Finanzierung von wettbewerbsfähigen
Forschungsvorschlägen, die von Wissenschaftlern selbst angeregt wurden, habe es
dem ERC ermöglicht, Forschungsvorhaben zu fördern, die sowohl von unmittelbarer
Bedeutung für die Erfordernisse der EU-Politik sind als auch potenzielle
Ansätze für die Bewältigung künftiger Herausforderungen bieten. Entdeckungen im
Rahmen von durch den ERC geförderten Vorhaben wurden von der
Forschungsgemeinschaft als „Meilensteine“ und „außergewöhnliche Fortschritte“
begrüßt.
4.2.3.
Das Programm
„Kapazitäten“
Die vorliegenden
Daten zeigen, dass das RP7 die europäischen Kapazitäten für die Durchführung
wissenschaftlicher Arbeiten auf hohem Niveau gestärkt, sich zum Ausgangspunkt
für die Vernetzung von mehr als 500 nationalen Forschungsinfrastrukturen
(FI)[31]
in unterschiedlichen Bereichen entwickelt und im Rahmen der über die FI
angeregten Interaktionen zur erstklassigen Aus- und Fortbildung junger
Wissenschaftler beigetragen hat. Ferner wurde festgestellt, dass die aus dem
RP7 geförderten FI als Experimentierfeld für die Förderung der Innovation und
die Schaffung von Chancen für einen „Forschungsmarkt“ für die Wirtschaft einen
Beitrag zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit geleistet haben.[32]
5.
Schlussfolgerungen
Mit diesem gemäß Artikel 318 AEUV
vorgelegten Bericht will die Kommission einen Überblick über die wichtigsten
Ergebnisse der unlängst durchgeführten Evaluierungen vermitteln, in deren
Mittelpunkt die verschiedenen Entwicklungsabschnitte der beiden wichtigsten
Bereiche der finanziellen Interventionen der EU standen: die Bereiche Bildung
und Kultur sowie Forschung. Im Mittelpunkt des
Berichts stehen die Ergebnisse und Wirkungen, die den jüngsten und
umfangreichsten Evaluierungen ausgewählter Programme und Aktionen zufolge durch
die EU-Finanzierung erzielt wurden, wobei in einigen Fällen ältere
Evaluierungen herangezogen wurden. Der Bericht bietet im Vergleich zu
ausführlicheren Berichten und anderen Dokumenten, die zu spezifischen Elementen
der Programme bereits vorliegen, einen Überblick über die neuesten wichtigsten
Evaluierungsergebnisse in Bezug auf die ausgewählten Programme. Der Bericht
erstreckt sich auf die Bereiche Bildung und Kultur sowie Forschung, wobei das
Hauptaugenmerk auf der Verbindung zu den Kernzielen und Leitinitiativen von
Europa 2020, den verfügbaren Informationen über Ergebnisse und
Evaluierungen und der Methode der zentralen Mittelverwaltung liegt. Der Bericht
stützt sich auf detaillierte Informationen aus den zahlreichen im Bericht
aufgeführten Quellen. Dabei geht es darum, einen Überblick über die Ziele der
unter die Gemeinschaftsfinanzierung fallenden Programme sowie die Ergebnisse
und Wirkungen zu vermitteln, die in dem betreffenden Programmabschnitt zum
Zeitpunkt der jeweiligen Evaluierung erzielt wurden. Für den Bereich
Bildung und Kultur macht der Bericht deutlich, dass sich die bereitgestellten
Finanzinstrumente je nach Stand der Durchführung bewährt und greifbare
Ergebnisse erzielt haben bzw. dass davon ausgegangen werden kann, dass die
Mehrzahl der Ziele dieser Instrumente erreicht oder voraussichtlich erreicht
wird. Ferner werden in dem Bericht verschiedene konkrete Beispiele für die
Schaffung eines Mehrwerts genannt, z.B. in Form der Einführung einer
transnationalen Dimension, der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und einer
umfassenderen Verbreitung von Wissen oder durch die Erzeugung einer
Hebelwirkung wie im Falle des Programms „Media 2007“. Außerdem werden
Bereiche aufgezeigt, in denen Verbesserungsbedarf besteht, der beispielsweise
den Bereich der Verwaltung und eine bessere Definition und Ausrichtung der
Zielsetzungen betrifft. Zu beiden Punkten sehen die vorgeschlagenen
Folgeprogramme entsprechende Korrekturen vor. Im Bereich
Forschung haben die Rahmenprogramme dem Bericht zufolge die Ziele erreicht bzw.
es kann davon ausgegangen werden, dass die erwarteten Ergebnisse erreicht
werden. Die Rahmenprogramme werden als leistungsstarker Impulsgeber für die
Katalyse von Forschungsarbeiten bezeichnet, die sich nur durch ein Vorgehen auf
europäischer Ebene verwirklichen lassen. Zudem wird festgestellt, dass diese
Rahmenprogramme einen europäischen Mehrwert erzeugen, zur Steigerung der
wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit beitragen, externe Vernetzungseffekte
bewirken und die Wissensinfrastruktur in Europa stärken. Das RP7 leistet
eindeutig einen wichtigen Beitrag zur europäischen Wissenschaft und zur
Entwicklung des Europäischen Forschungsraums und verfügt über eine enorme und
beeindruckende Reichweite. Weiterer Handlungsbedarf besteht laut dem
vorliegendem Bericht in Bezug auf die Vereinfachung und Durchführung der
Rahmenprogramme. Entsprechende Schritte in diese Richtung wurden bei der
Gestaltung der neuen Programme für den nächsten Finanzrahmen eingeleitet,
insbesondere mit den Vorschlägen für das Programm „Horizont 2020“. Durch die
jährliche Erfassung einer begrenzten Zahl von Programmen, für die jeweils
Evaluierungen vorliegen, soll dieser Bericht mittelfristig eine Vielzahl von
unterschiedlich verwalteten Finanzprogrammen abdecken. Die Ergebnisse der
in diesem Bericht genannten Evaluierungen sind in die Vorschläge für den neuen
mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum von 2014 bis 2020 eingeflossen. Die
bei den Evaluierungen gewonnenen Erfahrungen werden bei der Gestaltung
künftiger Evaluierungsmaßnahmen herangezogen werden, um den Prozess zu stärken
und die Ergebnisse zu verbessern. Die Kommission wird sich im Hinblick auf die
Planung, Organisation und Nutzung der Programmüberwachung und ‑evaluierung
im nächsten Finanzrahmen um mehr Koordination und Kohärenz sowie um einen
intensiveren Informationsaustausch sowohl innerhalb der Kommission als auch mit
den Mitgliedstaaten bemühen. Mit der
Erarbeitung dieses Berichts wirft die Kommission auch die Frage bezüglich der
Funktion und des Zeitpunktes dieses Berichts im Verhältnis zum jährlichen
Haushaltsentlastungsverfahren auf, insbesondere angesichts der
unterschiedlichen Zeitpunkte und Zeiträume, auf die sich die Evaluierungen
beziehen, im Vergleich zum eher jährlichen Fokus des
Haushaltsentlastungsverfahrens. Die Kommission
prüft zurzeit näher, wie dieser Bericht nach Maßgabe der in Artikel 318 AEUV
festgelegten Kriterien und der vom Europäischen Parlament und vom Rat
geäußerten Interessen inhaltlich weiterentwickelt werden könnte, und sie ist
bereit, ihn im Lichte der Reaktionen des Europäischen Parlaments und des Rates
auf diesen Bericht anzupassen. [1] Jeder Generaldirektor bzw. Leiter eines Dienstes legt
seiner Institution jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht vor, dem Finanz- und
Verwaltungsinformationen beigefügt sind. Dieser Bericht gibt unter
Berücksichtigung der genutzten Ressourcen Aufschluss über die Erreichung der
wichtigsten politischen Ziele und die Kerntätigkeiten der Generaldirektion oder
des Dienstes. [2] Tätigkeitsübersichten enthalten die wichtigsten Elemente
zur Begründung der Höhe der von der Kommission in ihrem Haushaltsentwurf (HE)
beantragten Mittel. Sie enthalten Details zu den nach Tätigkeiten zugewiesenen
(personellen und finanziellen) Mitteln sowie zu den betreffenden Zielen,
Indikatoren und Ergebnissen. Darin sind auch wichtige Ergebnisse und
Evaluierungsresultate enthalten. Folglich begründen sie den HE der Kommission
im Hinblick auf zielorientierte Informationen (Ziele, Indikatoren,
Evaluierungsergebnisse und Leistungen), d.h. sie vermitteln einen Eindruck vom
Nutzen der EU-Programme für die Begünstigten. [3] KOM(2010) 2020 endgültig. [4] Senkung der Schulabbrecherquote der 18- bis 24-Jährigen bis 2020 auf
unter 10 %
(Rückgang von 17,6 % im Jahr 2000 auf 14,4 % im
Jahr 2009); Steigerung des
Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener Hochschulbildung auf
mindestens 40 %
im gleichen Zeitraum (Anstieg von 22,4 % im
Jahr 2000 auf 32,3 % im Jahr 2009). [5] Zwischenevaluierung des Programms für lebenslanges
Lernen (2007-2013) von 2011:
http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/education/2011/llpreport_en.pdf. [6] Für weitere Einzelheiten zum europäischen Mehrwert siehe SEC(2011) 867: Commission Staff Working
Paper - The added value of the EU budget -accompanying the
document COM(2011)500: A budget for Europe 2020. [7] Evaluierung des Europäischen Instituts für Innovation und
Technologie von 2011: http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/education/2011/eitreport_en.pdf. [8] Obwohl Marie-Curie-Aktionen unter das aus dem
7. Rahmenprogramm finanzierte Programm „Menschen“ fallen, sind sie nach
der ABB-Nomenklatur Bestandteil des Politikbereichs Bildung und Kultur und
wurden deshalb in diesen Abschnitt aufgenommen. [9] Zwischenenvaluierung des Programms „Jugend in Aktion“
von 2011:
http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/youth/2011/interimreport_en.pdf. [10] Kontrollumfragen zum Programm „Jugend in Aktion“:
http://ec.europa.eu/youth/focus/doc/monitoring_survey/report_monitoring_survey_2011.pdf. [11] Zwischenevaluierung des Programms „Kultur“ (2007-2013) von
2011:
http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/culture/2010/progreport_en.pdf. [12] Zwischenevaluierung des Programms „MEDIA 2007“ von 2010: http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/culture/2010/media_en.pdf.
Abschließende Evaluierung der Programme „MEDIA Plus“ und „MEDIA Formation“
von 2007: http://ec.europa.eu/culture/media/programme/docs/overview/evaluation/reports/media%20plus/rapport_finale_m_plus.pdf. [13] Dieser Abschnitt befasst sich mit Forschungstätigkeiten,
die im Gesamthaushaltsplan unter Titel 8 „Forschung“ fallen. Tätigkeiten
des 7. Rahmenprogramms, die nach der ABB-Nomenklatur Bestandteil anderer
Politikbereiche sind, werden nicht berücksichtigt. [14] SEK(2010) 1161. [15] Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm
der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und
Demonstration (2007 bis 2013), ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1-43. [16] Die Berichterstattung über die Umsetzung der
Marie-Curie-Aktionen erfolgt im Abschnitt Bildung und Kultur, da die GD
„Bildung und Kultur“ seit 2010 für dieses Programm zuständig ist. [17] Teile des Programmes „Zusammenarbeit“ (Weltraum und
Sicherheit) werden von der GD „Unternehmen und Industrie“ durchgeführt, und die
GD „Informationsgesellschaft und Medien“ ist für die IKT-Aktivitäten des
Programms „Zusammenarbeit“ zuständig. [18] Förderungsfähige Vorschläge, ohne sich auf die erste Phase
von Zweiphasenausschreibungen beziehende Vorschläge. [19] Diese und die in den drei folgenden Absätzen genannten
Zahlenangaben wurden dem im Jahr 2010 vorgelegten vierten Monitoringbericht zum
7. Rahmenprogramm entnommen:
http://ec.europa.eu/research/evaluations/index_en.cfm?pg=fp7-monitoring. [20] Ziel ist, mindestens 15 % aller Finanzmittel des Programms
für KMU zuzuweisen. [21] Evaluierung des sechsten Rahmenprogramms für Forschung und
technologische Entwicklung 2002–2006: http://ec.europa.eu/research/reports/2009/pdf/fp6_evaluation_final_report_en.pdf. [22] Zwischenevaluierung des siebten Rahmenprogramms:
http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/other_reports_studies_and_documents/fp7_interim_evaluation_expert_group_report.pdf. [23] Zwischenevaluierung des siebten Rahmenprogramms: http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/other_reports_studies_and_documents/fp7_interim_evaluation_expert_group_report.pdf. [24] Zwischenevaluierung des siebten Rahmenprogramms: http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/other_reports_studies_and_documents/fp7_interim_evaluation_expert_group_report.pdf. [25] Siehe S. 7 der Ex-post-Evaluierung des 6.
Rahmenprogramms. [26] Siehe S. 7 der Zwischenevaluierung des 7.
Rahmenprogramms. [27] Siehe S. 36 der Ex-post-Evaluierung des 6.
Rahmenprogramms. [28] Siehe S. 56-57 der
Zwischenevaluierung des 7. Rahmenprogramms. [29] Zwischenevaluierung des siebten Rahmenprogramms: http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/other_reports_studies_and_documents/fp7_interim_evaluation_expert_group_report.pdf. [30] „NetPact: Structuring effects of Community research. The
impact of the RTD Framework Programme on network formation"; Abschlussbericht
an die Europäische Kommission:
http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/fp6-evidence-base/evaluation_studies_and_reports/evaluation_studies_and_reports_2009/structuring_effects_of_community_research_-_the_impact_of_the_framework_programme_for_rtd_on_network_formation.pdf#view=fit&pagemode=none. [31] Unter das Programm „Kapazitäten“ fallende IKT-basierte
Infrastrukturen („elektronische Infrastrukturen“) werden von der GD
„Information und Gesellschaft“ verwaltet. [32] Siehe Fotkis C. (2010): „FP7 Interim Evaluation: Analyses
of FP7 supported research infrastructures initiatives in the context of the
European Research Area“, http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/fp7-evidence-base/experts_analysis/c.%20fotakis_-_research_infrastructure.pdf#view=fit&pagemode=none.