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Document 52011SC1321
COMMISSION STAFF WORKING PAPER EXECUTIVE SUMMARY OF THE IMPACT ASSESSMENT
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG
/* SEC/2011/1321 endg. - */
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG /* SEC/2011/1321 endg. - */
Erklärung über den Haftungsausschluss
Diese Folgenabschätzung bindet ausschließlich die an ihrer Erstellung
beteiligten Kommissionsdienststellen und greift etwaigen späteren
Entscheidungen der Kommission in keiner Weise vor.
1.
Problemstellung
Das Verbraucherprogramm für die Zeit nach 2013 (im
Folgenden „Programm“) wird die Durchführung der Maßnahmen der GD SANCO im
Bereich der Verbraucherpolitik ab 2014 unterstützen. Es baut auf den mit dem
laufenden Programm (2007–2013) erzielten Ergebnissen auf. Das neue Programm wird der künftigen
Verbraucherpolitik dienen, die die EU-Bürger als mündige Verbraucher in den
Mittelpunkt des Binnenmarktes stellt, und Initiativen ergänzen, die sich auf
die Angebotsseite konzentrieren. Es besteht die Notwendigkeit einer gewissen
Kontinuität zwischen dem laufenden und dem künftigen Programm; dies geht auch
aus den Ergebnissen der Halbzeitbewertung von Strategie und Programm
2007 – 2013 hervor, wo unterstrichen wurde, dass dieser
Politikbereich auf EU-Ebene noch relativ jung und dass Kontinuität für den
Erfolg unerlässlich ist. Zugleich haben neue gesellschaftliche
Herausforderungen an Bedeutung gewonnen, u. a. die größere Komplexität der
Entscheidungsfindung (Informationsüberflutung; Übergang von mehr Verantwortung
auf die Verbraucher infolge der Liberalisierung; komplizierte Produkte,
Dienstleistungen und Werbung); die Notwendigkeit, zu einem nachhaltigeren
Verbraucherverhalten zu gelangen; die Chancen und Gefahren der Digitalisierung;
die zunehmende soziale Ausgrenzung, die wachsende Zahl besonders
schutzbedürftiger Verbraucher und die Bevölkerungsalterung. Die Hauptprobleme, die durch Finanzierung von
Maßnahmen im Rahmen des neuen Programms angegangen werden sollen, sind
folgende: i) Sicherheit Die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat
unterschiedliche Durchsetzung der Produktsicherheitsvorschriften, das
Vorhandensein unsicherer Produkte auf dem Binnenmarkt und die mit der
Globalisierung der Produktionskette zusammenhängenden Probleme zwingen die
Behörden, effektiver zusammenzuarbeiten, damit verhindert wird, dass
gefährliche Produkte auf den Binnenmarkt gelangen, und damit angemessene
Schritte unternommen werden können, falls solche gefährlichen Produkte doch auf
dem Markt auftauchen. Es ist zu prüfen, ob es angebracht ist, im Bereich der
Sicherheit von Dienstleistungen initiativ zu werden. Es fehlt eine adäquate
Struktur auf EU-Ebene, die sicherstellt, dass durch die EU-Kofinanzierung der
größtmögliche Nutzen erzielt wird. ii) Verbraucherinformation und
Verbraucherbildung ·
Monitoring
der Endverbrauchermärkte ist unterentwickelt Fehlen belastbarer, hochwertiger Daten und
Analysen zum Funktionieren des Binnenmarktes für Verbraucher; ·
Leistungsfähigkeit der Verbraucherorganisationen unzureichend, auch wegen Mangels an Mitteln und Fachwissen, besonders
in den neuen Mitgliedstaaten; ·
Fehlen transparenter, vergleichbarer,
zuverlässiger und benutzerfreundlicher Informationen für Verbraucher,
besonders in grenzübergreifenden Angelegenheiten; mangelhafte Kenntnis und
mangelhaftes Verständnis der zentralen Verbraucherrechte und
Verbraucherschutzmaßnahmen sowohl aufseiten der Verbraucher als auch aufseiten
der Einzelhändler; Unsicherheit hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit von
Übersichtsseiten (etwa Vergleichswebsites), insbesondere im Digitalbereich; ·
Unangemessenheit der verfügbaren EU-Verbraucherbildungsinstrumente,
insbesondere bezüglich der Entwicklungen im digitalen Umfeld. iii) Verbraucherrechte und Rechtsschutz ·
suboptimaler Schutz der Verbraucherrechte,
insbesondere in grenzübergreifenden Fällen; ·
Notwendigkeit, die Einbeziehung der
Verbraucherinteressen in die EU-Politiken weiter zu verbessern; ·
Probleme der Verbraucher beim Versuch, zu ihrem
Recht zu kommen, insbesondere in anderen Ländern. iv) Durchsetzung ·
Potenzial des CPC-Netzes (Netz der
nationalen Durchsetzungsbehörden) wird nicht voll ausgeschöpft; ·
geringe Bekanntheit des EVZ-Netzes (Netz der
Europäischen Verbraucherzentren) bei den Verbrauchern; Notwendigkeit, seine
Wirksamkeit zu verstärken. Zu hoher Verwaltungsaufwand und mangelhafte
Stabilität der Finanzierung aufgrund des derzeitigen Kofinanzierungsverfahrens. v) Fazit: Handlungsschwerpunkte im
Rahmen des neuen Verbraucherprogramms Da die Probleme, mit denen sich die
Verbraucherpolitik auseinandersetzen muss, vielfältig und umfassend sind, wie
oben erwähnt, bedeutet die relativ geringe Mittelausstattung des
Verbraucherprogramms, dass die Maßnahmen, die finanziert werden sollen, auf
Bereiche zu konzentrieren sind, in denen sich mit Interventionen auf
EU-Ebene ein eindeutiger Mehrwert erreichen lässt. Ausgewählt wurden drei Bereiche: 1) Maßnahmen aufgrund rechtlicher
Verpflichtungen aus dem Vertrag und dem bestehenden EU-Verbraucherrecht. ·
Finanzierung der Pflege und des reibungslosen
Betriebs des RAPEX-Netzes, des CPC-Netzes und der Datenbanken für kosmetische
Mittel. 2) Maßnahmen, die – wegen ihrer EU-weiten
Dimension – nicht auf nationaler Ebene durchgeführt werden bzw. werden können: ·
Unterstützung der Verbraucher in
grenzübergreifenden Fragen durch: - Kofinanzierung des Betriebs des Netzes der
Europäischen Verbraucherzentren (EVZ-Netz); nationale Behörden oder
Verbraucherorganisationen sind normalerweise nicht in der Lage, die Verbraucher
in grenzübergreifenden Fragen zu beraten und zu unterstützen - Aufbau und Betrieb einer Plattform für die
Online-Streitbeilegung, auch für grenzübergreifende Fälle ·
Ausbau der Zusammenarbeit mit internationalen
Partnern im Hinblick auf die Auswirkungen der Globalisierung der
Produktionskette auf die Produktsicherheit ·
Unterstützung der Generierung von EU-weit
vergleichbaren Daten über Endverbrauchermärkte zwecks Benchmarking zwischen den
Mitgliedstaaten und Bereitstellung von Informationen als Grundlage für die
politischen Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene ·
Gewährleistung der Vertretung von Verbraucherinteressen
auf EU-Ebene durch finanzielle Unterstützung der auf EU-Ebene tätigen
Verbraucherorganisationen 3) Maßnahmen, die die Wirkung der auf
nationaler Ebene getroffenen Maßnahmen erweitern und verstärken: ·
Koordinierung und Kofinanzierung gemeinsamer Maßnahmen
im Bereich der Produktsicherheit und der Durchsetzung von Verbraucherrechten („Sweeps“) ·
Unterstützung von Sensibilisierungskampagnen zu
Verbraucherfragen zusammen mit den Mitgliedstaaten und anderen
Interessenträgern und Zusammenarbeit mit Vermittlern zwecks Versorgung der
Verbraucher mit klaren, transparenten und zuverlässigen Informationen ·
Unterstützung der Schulung von Mitarbeitern
nationaler Verbraucherorganisationen, was auf nationaler Ebene – ohne den
größenbedingten Kostenvorteil – sehr viel kostspieliger wäre ·
Bereitstellung einer Plattform für den Austausch
und die gemeinsame Nutzung bewährter Verfahren im Bereich der
Verbraucherbildung.
2.
Subsidiaritätstest und Mehrwert
Rechtsgrundlage für das Handeln der EU sind die
Artikel 169 und 12 AEUV. Die Begünstigten des Programms werden Verbraucher,
nationale für den Verbraucherschutz zuständige Behörden und
Verbraucherorganisationen sein, wobei das übergeordnete Ziel eine
Besserstellung der Verbraucher in der gesamten EU ist. Das Programm wird
Verbraucherorganisationen auf EU- und auf nationaler Ebene ebenso
Unterstützung anbieten wie den nationalen, für Produktsicherheit und
Durchsetzung zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten. De facto
werden auch seriöse und innovative Unternehmen von dem Programm
profitieren, da eine wirksame Verbraucherpolitik das ordnungsgemäße
Funktionieren des Binnenmarktes erleichtert. Und schließlich wird es für
die Wirtschaftsakteure von Nutzen sein, wenn aufgrund klarer Regeln und einer
besser koordinierten Durchsetzung gleiche Bedingungen für alle herrschen. Vor
diesem Hintergrund wird das Programm auch zur Stimulierung des
Wirtschaftswachstums beitragen. Das Programm wird die Ziele der künftigen
Verbraucherpolitik unterstützen, die sich mit der Nachfrageseite des Binnenmarktes
befasst. i) Produktsicherheit Der Betrieb des RAPEX-Systems ist eine der
Verpflichtungen, die der Kommission aus der Richtlinie über die allgemeine
Produktsicherheit (RaPS) und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 erwachsen.
Ohne finanzielle Unterstützung würde nicht im notwendigen Umfang und nicht
regelmäßig genug gehandelt, um die Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung zu
verbessern und eine einheitlichere Durchsetzung der Rechtsvorschriften über
Produktsicherheit zu gewährleisten. Ein Handeln auf EU-Ebene und die Zusammenarbeit im
RaPS-Netz führt zu besseren Ergebnissen, als es Einzelmaßnahmen der
Mitgliedstaaten täten; auf diese Weise ließen sich Informationslücken – auch
durch Nutzung der von anderen Staaten (z. B. China) erfassten Informationen
– schließen und unterschiedliche Entwicklungen im Binnenmarkt vermeiden. Dies
ist von großer Bedeutung, wenn für die Unternehmen wirklich gleiche Bedingungen
geschaffen werden sollen. So kommt ein kohärentes Vorgehen gegen die von
Verbraucherprodukten ausgehenden Gefahren zustande, und so kann für die
Verbraucher in der gesamten EU ein hohes Schutzniveau sichergestellt werden. ii) Verbraucherbildung und
Verbraucherinformation ·
Überwachung der Endverbrauchermärkte: Damit das Wohl der Verbraucher zu einem zentralen Anliegen im
Binnenmarkt wird, müssen auf der Nachfrageseite des Binnenmarktes bessere Daten
generiert und muss die Marktüberwachung weiterentwickelt werden. Nur auf
EU-Ebene ist eine Erhebung und Analyse vergleichbarer Daten möglich als
Grundlage für eine Gesamtanalyse des Funktionierens des Binnenmarktes und für
die Festlegung von Benchmarks. Dazu wird die harmonisierte Methodik zur
Klassifizierung und Meldung von Verbraucherbeschwerden beitragen. Im Allgemeinen sollen die Daten ausreichend
belastbar und repräsentativ sein, um nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch auf
nationaler Ebene verwendet werden zu können. Maßnahmenspezifische
Verhaltensstudien und entsprechende Tests sind praktische Instrumente, die
helfen, intelligentere Rechtsvorschriften zu erarbeiten. ·
Unterstützung von Verbraucherorganisationen: Eine starke und geschlossene Verbrauchervertretung auf EU-Ebene trägt
zu einem konsolidierten Input der Verbraucher zum EU-Entscheidungsprozess, für
die EU-Institutionen und zum Dialog auf EU-Ebene bei. Hiermit wird außerdem ganz unmittelbar den
besonders schwachen Verbraucherorganisationen in den neuen Mitgliedstaaten
Hilfestellung geleistet und ihre Handlungskompetenz gesteigert. Maßnahmen zur
Steigerung der Leistungsfähigkeit (Capacity Building) nationaler
Verbraucherorganisationen ergänzen nationale Initiativen, führen zu
Größenvorteilen und fördern die Entstehung transnationaler Netze – auch zwecks
Mentoring und Peer-Review – zwischen den Teilnehmern. ·
Verbraucherbildung und Verbraucherinformation EU-Initiativen zur Verbraucherinformation und
Verbraucherbildung steigern das Wissen und das Vertrauen der Verbraucher, was
grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte betrifft, und fördern so die Vollendung
des Binnenmarktes. Sie erleichtern den Austausch bewährter Verfahren zwischen
den Mitgliedstaaten und tragen zur Schaffung einer einheitlichen, kohärenten
und verlässlichen Informations- und Bildungsquelle auf EU-Ebene bei. iii) Verbraucherrechte und Rechtsschutz ·
Gewährleistung eines hohen
Verbraucherschutzniveaus gemäß Artikel 169 AEUV. ·
Die Verpflichtung, die Verbraucherinteressen einzubeziehen,
ergibt sich aus Artikel 12 AEUV. ·
Rechtsschutz: Die
vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass der Rechtsschutz für Verbraucher
gestärkt werden muss. In diesem Kontext wird die Kommission die Möglichkeit in
Betracht ziehen, Initiativen im Bereich der alternativen Streitbeilegung (AS)
und der Online-Streitbeilegung (OS) zu ergreifen. Mit alternativen Streitbeilegungsverfahren wird
Verbrauchern und Unternehmen ein kostengünstiger, rascher und einfacher Weg zum
– außergerichtlichen – Rechtsschutz in der gesamten EU eröffnet. AS-Systeme,
die zentralen Qualitätsgrundsätzen entsprechen, werden für alle Streitigkeiten
zur Verfügung stehen und auf diese Weise gleiche Bedingungen für alle
sicherstellen. Durch Einrichtung einer OS-Plattform erhalten die
nationalen AS-Systeme die Möglichkeit, grenzübergreifende Streitigkeiten im
Zusammenhang mit dem Internetverkauf von Waren oder Dienstleistungen wirksamer
in einem vollständig über das Internet ablaufendem Verfahren zu bearbeiten. Die
Finanzierung einer europäischen Plattform wird eine koordinierte
Vorgehensweise sowie Größenvorteile und Synergieeffekte ermöglichen, die
nur durch ein Handeln auf EU-Ebene zustande kommen können. iv) Durchsetzung ·
Die Kommission ist mit der Verwaltung des CPC-Netzes
(Netz nationaler Durchsetzungsbehörden) beauftragt. Auch die Verordnung über
die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz sieht gemeinsame Projekte, gemeinsame
Durchsetzungsmaßnahmen und den Austausch von öffentlichen Bediensteten vor. Die
Organisation gemeinsamer Maßnahmen mehrerer Mitgliedstaaten, etwa „Sweeps“
(die vom Programm und von den Mitgliedstaaten kofinanziert werden), ist dafür
ein wirksames Instrument. ·
Das EVZ-Netz (Netz der Europäischen Verbraucherzentren),
kofinanziert von der Kommission und den Mitgliedstaaten, informiert die
Verbraucher über ihre Rechte beim Einkauf jenseits der Grenzen und unterstützt
sie, wenn etwas schief geht und sie Rechtsschutz gegenüber einem Unternehmer in
einem anderen EU-Mitgliedstaat benötigen. Nationale Verbraucherorganisationen
stehen den Verbrauchern bei grenzübergreifenden Fällen nicht zur Seite. Das
Netz erfasst alle Mitgliedstaaten und gewährleistet EU-weit die Unterstützung
der Verbraucher und die Förderung ihrer Rechte.
3.
Politische Ziele
Mit dem Programm sollte das allgemeine Ziel
unterstützt werden, den mündigen Verbraucher in den Mittelpunkt des
Binnenmarktes zu stellen. Die europäische Verbraucherpolitik soll die
nationale Politik so unterstützen und ergänzen, dass die EU-Bürgerinnen und
EU-Bürger die Vorteile des Binnenmarktes in vollem Umfang wahrnehmen können und
ihre Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen dabei angemessen geschützt sind. Die Maßnahmen werden die folgenden vier
Einzelziele unterstützen: i) Sicherheit: Konsolidierung
und Steigerung der Produktsicherheit durch wirksame Marktüberwachung in der
gesamten Union. ii) Information und Bildung:
Verbesserung der Verbraucherbildung, der Verbraucherinformation und des Wissens
der Verbraucher über ihre Rechte, Aufbau einer Daten- und Informationsgrundlage
für die Verbraucherpolitik und Unterstützung von Verbraucherorganisationen. iii) Rechte und Rechtsschutz:
Konsolidierung der Verbraucherrechte insbesondere durch Regulierungsmaßnahmen
und Verbesserung des Zugangs zu Rechtsschutzinstrumenten, darunter auch
alternativen Streitbeilegungsverfahren. iv) Durchsetzung: Unterstützung
der Durchsetzung von Verbraucherrechten durch Stärkung der Zusammenarbeit
zwischen den nationalen Durchsetzungsbehörden und durch Beratung der
Verbraucher. Diese Ziele tragen in den Bereichen Wachstum
und Wettbewerbsfähigkeit umfassend zur Strategie Europa 2020 bei. Sie
berücksichtigen Europa-2020-spezifische Fragen: digitale Agenda (die
Digitalisierung soll zu echten Verbesserungen für die Verbraucher führen); nachhaltiges
Wachstum (das Verbraucherverhalten soll nachhaltiger werden); soziale
Integration (die spezifische Situation besonders schutzbedürftiger
Verbraucher und die Bedürfnisse einer älter werdenden Bevölkerung sollen
berücksichtigt werden); intelligente Regulierung (die Marktüberwachung
soll bei der Ausarbeitung intelligenter und zielgerichteter Vorschriften
helfen).
4.
Handlungsoptionen
Basisszenario Das Basisszenario entspricht der Option 1
für die Initiativen zu den vier Einzelzielen. Nach dieser Option wird die
Mehrzahl der Maßnahmen, die im Rahmen des Programms 2007–2013 durchgeführt
werden, mit gewissen Anpassungen fortgesetzt. Einige Maßnahmen werden erheblich
reduziert oder nicht weitergeführt, weil sie nicht mehr relevant sind; dagegen
werden einige neue, weniger ambitionierte Maßnahmen gestartet (z. B. über
Rechtsschutz). Die hierfür bereitgestellten Mittel sind gleich hoch oder
geringer als im Rahmen des laufenden Programms. Die Folgen der nachstehenden gesellschaftlichen
Veränderungen führen dazu, dass die Wirkung ähnlicher im Rahmen des Programms
2007-2013 durchgeführter Maßnahmen verändert oder reduziert wird: stärkere
Globalisierung der Produktionskette und wachsende Bedeutung der
Dienstleistungen im Bereich der Sicherheit; größere Komplexität der
Verbraucherentscheidungsprozesse; Notwendigkeit, zu einem nachhaltigeren
Verbraucherverhalten zu gelangen; Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse
besonders schutzbedürftiger und älter werdender Verbraucher; weitere
Digitalisierung; Online-Shopping; Vermittler. Auch wenn es schwierig ist, Prognosen für die
Zeit ab 2014 zu machen, steht zu erwarten, dass bei den nationalen Behörden,
die sich mit Verbraucherfragen befassen, etwa mit Marktüberwachung und
Durchsetzung, der Druck auf die Ressourcen weiterbestehen wird.
Verbraucherorganisationen müssen befürchten, dass die Finanzhilfen, die sie von
der öffentlichen Hand erhalten, erheblich gekürzt werden, besonders in den
neuen Mitgliedstaaten. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten sparen die
Hersteller an allen Ecken und Enden und könnten eher versucht sein zu tricksen;
die Verbraucher ihrerseits neigen dazu, billige Ware einzukaufen, und sie
fallen eher auf Betrüger herein. Weitere Optionen: Bei einer Gesamtbetrachtung der für jedes der
vier Ziele des Programms relevanten Elemente lassen sich die weiteren Optionen
folgendermaßen zusammenfassen: – Option 0 entspricht dem
absoluten Minimum an Maßnahmen, die aufgrund der rechtlichen Verpflichtungen
aus dem Vertrag und dem bestehenden EU-Verbraucherrecht finanziert werden
müssen. – Option 2
entspricht einem anspruchsvolleren Konzept im Einklang mit den Schwerpunkten
der Kommission (Europa 2020, Binnenmarktakte) und den laufenden
Überlegungen zur Zukunft der Verbraucherpolitik[1]. Mittelumfang für
diese Option: jährlich rund 25 Mio. EUR. – Option 3
würde gegenüber dem laufenden Programm eine Mittelerhöhung für zusätzliche
Maßnahmen bei einigen Programmkomponenten erfordern, etwa: Entwicklung einer
öffentlichen Datenbank zur Sicherheit von Verbraucherprodukten; Rechtsschutz:
Einrichtung eines Fonds zur Unterstützung der Finanzierung grenzübergreifender
Rechtsschutzmaßnahmen. In der Mitteilung
KOM(2011) 500 vom 29. Juni 2011 werden für das
Verbraucherprogramm in den Jahren 2014-2020 (in konstanten Preisen von 2011)
175 Mio. EUR vorgeschlagen. Option 3,
die zunächst in Betracht gezogen worden war, wurde deshalb verworfen, da sie
mit dieser Mittelzuweisung nicht vereinbar ist.
5.
Vergleich der Optionen
Die Auswahl der bevorzugten Option entsprechend
den vier Zielen des Programms wird nachstehend beschrieben. Option 0, also die Minimallösung, bei der nur
die gesetzlich vorgeschriebenen Interventionen aufrechterhalten und mehrere
Maßnahmen auf EU-Ebene eingestellt würden, hätte eine Verringerung der
EU-Unterstützung für die Verbraucherpolitik zur Folge und liefe den von der EU
eingegangenen Verpflichtungen entgegen, die vor allem in der Strategie
Europa 2020 und in der Binnenmarktakte sowie in den Schlussfolgerungen der
Bewertung der verbraucherpolitischen Strategie und in der laufenden
Finanzplanung niedergelegt sind. Sie wäre auch nicht geeignet, eine adäquate
Unterstützung für die in Ausarbeitung befindliche künftige Verbraucherpolitik
sicherzustellen. Option 1, deren Mittelausstattung gleich hoch
oder geringer als beim laufenden Programm wäre, ermöglichte es nicht, in den
nächsten Jahren angemessen auf die Herausforderungen zu reagieren, die sich den
Verbrauchern und den verbraucherpolitischen Entscheidungsträgern stellen.
Dagegen dürfte Option 3, für die eine erhebliche Erhöhung des
Verbraucherschutzbudgets erforderlich wäre, unrealistisch sein und
beträchtliche Zusatzkosten verursachen, die in keinem Verhältnis zu den
entsprechenden zusätzlichen Vorteilen stünden. Option 2 (entsprechend Option 2 für jede
der Maßnahmen) ist unter dem Kosten-Nutzen-Gesichtspunkt die beste. Für diese
Option wären jährlich rund 25 Mio. EUR Haushaltsmittel bereitzustellen,
was mit dem Mittelansatz für das Verbraucherprogramm in der Mitteilung KOM(2011) 500
vom 29. Juni 2011 in Einklang stünde. Mit dieser Option würden auch die
festgestellten Probleme bei der Mittelverwaltung gelöst:
Partnerschaftsvereinbarungen, die derzeit zur Unterstützung der
EU-Verbraucherorganisationen genutzt werden, könnten auch zur Kofinanzierung
von EVZ zum Einsatz kommen; die Einrichtung einer EU-weit tätigen
Koordinierungsstelle für sicherheitsbezogene Marktüberwachung sollte auch zu
einer Straffung des Finanzierungsverfahrens in diesem Bereich führen. Geprüft werden soll zudem die Möglichkeit einer
möglichst weitgehenden Verwendung von Pauschalbeträgen, um den
Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Auch die Verwaltung durch die Exekutivagentur für
Gesundheit und Verbraucher trägt zur Straffung der Verwaltungsverfahren im
Rahmen des Finanzierungsvorgangs bei. Mit dieser Option kann das Programm die Ziele der
Strategie Europa 2020 und der künftigen Verbraucherpolitik unterstützen, in
deren Mittelpunkt Sicherheit, Information und Bildung, Rechte und Rechtsschutz
sowie Durchsetzung stehen werden.
6.
Monitoring und Bewertung
Für das Programm ist eine Halbzeitbewertung und
eine Ex-post-Bewertung vorgesehen. Die (vor Ende 2015 geplante) Ex-post-Bewertung des
laufenden Programms (2007-2013) wird auch nützliche Hinweise für die
Durchführung des nächsten Programms liefern. Zur Überwachung der Programmdurchführung wurden
für die vier Einzelziele Indikatoren festgelegt: Ziel 1: Sicherheit – Konsolidierung und
Steigerung der Produktsicherheit durch wirksame Marktüberwachung in der
gesamten Union Indikator || Quelle || Gegenwärtiger Stand || Ziel Prozentsatz der RAPEX-Meldungen, die mindestens 1 Reaktion (aus mindestens 1 anderen Mitgliedstaat) zur Folge hatten || RAPEX || 43 % (843 Meldungen) im Jahr 2010 || + 10 % in 7 Jahren Verhältnis zwischen der Zahl der Reaktionen und der Zahl der Meldungen (ernste Risiken)* || RAPEX || 107,5 % im Jahr 2010 || + 15 % in 7 Jahren *
Eine Meldung kann verschiedene Reaktionen der Behörden anderer Mitgliedstaaten
auslösen. Ziel 2: Information und Bildung –
Verbesserung der Verbraucherbildung, der Verbraucherinformation und des Wissens
der Verbraucher über ihre Rechte, Aufbau einer Daten- und Informationsgrundlage
für die Verbraucherpolitik und Unterstützung von Verbraucherorganisationen Indikator || Quelle || Gegenwärtiger Stand || Ziel Zahl der Beschwerdestellen, die beim Europäischen System zur Registrierung von Verbraucherbeschwerden (ECCRS) Beschwerden einreichen || ECCRS || – || 60 % der Beschwerdestellen in 7 Jahren Vertrauen in grenzübergreifende Rechtsgeschäfte – Prozentsatz der Verbraucher, die genauso viel oder mehr Vertrauen haben, wenn sie Internetkäufe bei Anbietern aus einem anderen EU-Staat tätigen || Verbraucher-Eurobarometer || 37 % im Jahr 2010 || 50 % in 7 Jahren Ziel 3: Rechte und Rechtsschutz –
Konsolidierung der Verbraucherrechte insbesondere durch Regulierungsmaßnahmen
und Verbesserung des Zugangs zu Rechtsschutzinstrumenten, darunter auch
alternativen Streitbeilegungsverfahren Indikator || Quelle || Gegenwärtiger Stand || Ziel Prozentsatz der grenzübergreifenden Fälle, die von Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) zur alternativen Streitbeilegung (AS) weitergeleitet werden || jährlicher EVZ-Bericht || 9 % im Jahr 2010 || 50 % in 7 Jahren Zahl der Fälle, die über die OS-Plattform bearbeitet werden || Datenbank der OS-Plattform || 17 500 (bei EVZ eingegangene Beschwerden über E-Commerce-Geschäfte) im Jahr 2010 || 38 500 (+ 120 %) in 7 Jahren Ziel 4: Durchsetzung – Unterstützung der
Durchsetzung von Verbraucherrechten durch Stärkung der Zusammenarbeit zwischen
den nationalen Durchsetzungsbehörden und durch Beratung der Verbraucher Indikator || Quelle || Gegenwärtiger Stand || Ziel Intensität des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit innerhalb des CPC-Netzes: – Zahl der Anträge auf Informationsaustausch zwischen CPC-Behörden – Zahl der Anträge auf Durchsetzungsmaßnahmen zwischen CPC-Behörden – Zahl der Warnmeldungen innerhalb des CPC-Netzes || Datenbank des CPC-Netzes (CPCS) || Jahresdurchschnitt 2007-2010 - 129 - 142 - 63 || + 40 % in 7 Jahren + 40 % in 7 Jahren + 30 % in 7 Jahren Zahl der Kontakte der EVZ mit Verbrauchern || EVZ-Bericht || 71 000 im Jahr 2010 || + 50 % in 7 Jahren [1] Diese Überlegungen könnten in eine Verbraucheragenda
münden, die im Jahr 2012 veröffentlicht würde.