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Document 52011SC0884
COMMISSION STAFF WORKING PAPER SUMMARY OF THE IMPACT ASSESSMENT
ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG
ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG
/* SEC/2011/0884 endg. - COD 2011/0194 */
ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG /* SEC/2011/0884 endg. - COD 2011/0194 */
Zusammenfassung Die EU ist
weltweit der wichtigste Markt für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur,
dessen Wert sich auf 55 Mrd. EUR (oder 12 Mio. t) beläuft. Die
EU-Bürger konsumieren jährlich durchschnittlich 22 kg Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse,
was 15 % ihres Eiweißbedarfs entspricht. Da sich die Konsumgewohnheiten
von einem Mitgliedstaat zum anderen stark unterscheiden, liegt der Verbrauch
zwischen 10 kg in einigen Ländern (vor allem osteuropäischen Ländern) und
über 30 kg in anderen. In allen EU-Ländern ist allerdings ein Anstieg des
Verbrauchs festzustellen. Da die EU-weite Erzeugung im letzten Jahrzehnt zurückgegangen
ist, hat auch der Selbstversorgungsgrad der EU abgenommen, und zwar von 57 %
auf 35 %. Die gemeinsame
Marktorganisation (GMO) für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur
besteht seit 1970 und ist einer der Eckpfeiler der Gemeinsamen Fischereipolitik
(GFP). Ihre Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG)
Nr. 104/2000, die 1999 erlassen wurde. Die Reform der Gemeinsamen
Fischereipolitik bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, die Ziele und
Instrumente der Marktpolitik für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur
zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Problembeschreibung
Seit 2008 führt
die Kommission umfassende Evaluierungen und Konsultationen durch, um die
Effizienz des derzeitigen Rechtsrahmens und die Entwicklung der Markttendenzen
in der EU im letzten Jahrzehnt zu beurteilen und die Meinung der betreffenden
Parteien einzuholen. Dieser Bericht enthält eine Analyse der fünf wichtigsten
Problemkreise, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
Die Marktpolitik der EU hat nicht genügend zu einer
nachhaltigen Erzeugung beigetragen;
die Marktposition der EU-Erzeugung hat sich
verschlechtert;
wir waren nicht in der Lage, Marktschwankungen
vorzugreifen und sie in den Griff zu bekommen;
unser Marktpotenzial ist weitgehend ungenutzt;
die Umsetzung der Marktpolitik wird durch
schwerfällige, zu komplexe Rahmenvorschriften erschwert.
Bis heute werden
zahlreiche EU-Fischereien nicht nachhaltig bewirtschaft. Die Marktprämien für nachhaltige
Verfahren sind unbedeutend, und der Markt kennt keine Sanktionen für potenziell
oder tatsächlich bestandsgefährdende Praktiken. Unserer Marktpolitik ist es
nicht gelungen, die stagnierende, ja sogar rückläufige Erzeugung zu
valorisieren, und sie hat bewährte Praktiken nicht gefördert. Das Angebot in der
EU ist sowohl diversifiziert als auch fragmentiert. Angesichts einer
rückläufigen Erzeugung und einer rasch voranschreitenden Globalisierung des
Marktes mangelt es dem Angebot an Wettbewerbsfähigkeit und ermöglicht es nicht,
Marktschwankungen vorzugreifen und sie in den Griff zu bekommen oder sich in
Bezug auf Vorhersehbarkeit der Menge oder die Qualität und Aufmachung der Waren
an die Nachfrage anzupassen. Neben diesen fünf
Hauptproblemen gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Probleme. Die Erzeugerorganisationen
im Fischerei- und Aquakultursektor, die bei der laufenden Umsetzung der GFP eine
wichtige Rolle spielen könnten (sofern ihre Aufgaben, Mittel und Rechte und
Pflichten entsprechend angepasst sind), verfügen in der Regel nicht über die
erforderlichen Mittel und Anreize, um die Erzeugung effizient zu organisieren und
die Fangtätigkeiten zu regeln, die Erzeugnisse in Verkehr zu bringen usw. Die
Fischerei ist zwar stark fragmentiert, aber Betreiber und Händler neigen zur
Konzentration, vor allem im Einzelhandel. Würde die Konzentration des Angebots
ausgeweitet und gefördert, so dürfte sich die wirtschaftliche Situation der
Fischer in der EU verbessern. Eine bessere Organisation der Erzeugung ist eine notwendige
Voraussetzung für eine gute Koordinierung aller Teile der Lieferkette. Nicht alle Akteure
haben umfassenden Zugang zu Informationen über Marktnachfrage, Präferenzen der
Verbraucher, Trends und Preisbildung. Wenn die EU-Erzeuger die Marktdimension ihrer
Tätigkeit besser verstünden, könnten sie die Fischer besser zu einer Produktion
hin orientieren, die sich leichter zu einem angemessenen Preis verkaufen ließe (die
„goldene Regel“ ist hier, dass Fisch, der wahrscheinlich nicht verkauft werden
kann, besser im Wasser bleibt). Dies bedeutet, dass Angebot und Verkauf besser
gesteuert werden müssen, mit anderen Worten, es muss entschieden werden,
welches Erzeugnis zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort verkauft wird. Die politischen
Entscheidungsträger benötigen für die Politikgestaltung Hintergrundinformationen
sowie ein Frühwarninstrument für etwaige Marktkrisen. Angesichts überfischter
Bestände ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass öffentliche Gelder eingesetzt
werden, um Fisch zu vernichten; die sogenannte „Rücknahme“ von
Fischereierzeugnissen vom Markt muss abgeschafft werden. Die Interventionsmechanismen
haben sich kaum auf die Marktstabilität ausgewirkt und waren auf einige wenige
Häfen und kleine pelagische Arten begrenzt. Mit Marktinterventionen
können nur die Symptome eines plötzlichen Preisverfalls gemildert, aber niemals
die Ursachen des Problems angegangen werden. Es ist nicht zu leugnen, dass die
Fischerei eine unsichere und gefährliche Wirtschaftstätigkeit bleibt; es wird
immer schwierig sein, Timing und Fangmenge den besonderen Markterfordernissen zu
einem gegebenen Zeitpunkt anzupassen. Eine vernünftige Marktpolitik muss diesem
Problem Rechnung tragen und zumindest die Risiken für die Fischer eindämmen. EU-Vermarktungsnormen,
die einheitliche Handelsmerkmale vorgeben, sind für ein ordnungsgemäßes
Funktionieren des EU-Binnenmarktes für Fisch von großer Bedeutung. Sowohl bei
der durchgeführten Evaluierung als auch in diesem Bericht wird untersucht, inwieweit
die derzeitigen gemeinsamen Vermarktungsnormen geändert werden müssen. Die Information
der Verbraucher ist wesentlicher Bestandteil der Marktorganisation, in erster
Linie wegen der großen Vielfalt der zum Verkauf angebotenen Fische und Meerestiere
und zweitens weil sich die Menschen stets mehr der Umweltproblematik bewusst
werden und eine sachkundige Wahl treffen wollen. Ist der Fisch frisch oder
wurde er aufgetaut? Wo wurde er gefangen? Wie verhält es sich mit Nachhaltigkeit
bei Fang und Erzeugung und mit fairem Handel? Die Verbraucher haben das Recht,
auf dem Etikett eines Erzeugnisses zuverlässige Angaben darüber zu finden, was
sie kaufen. Der steigende
Verbrauch in der gesamten EU bietet Erzeugern in der Europäischen Union und in
Drittländern konkrete wirtschaftliche Möglichkeiten. Gründe für ein Tätigwerden der EU Nach Artikel 3
Absatz 1 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) hat die EU im Bereich der Erhaltung der biologischen Meeresschätze
im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik ausschließliche Zuständigkeit. Für
alle anderen Bereiche der GFP teilt sie ihre Zuständigkeit nach Artikel 4 Absatz 2
Buchstabe d AEUV mit den Mitgliedstaaten. Darin sind der Handlungsrahmen
für Maßnahmen auf Ebene der EU und der Rahmen für etwaige Maßnahmen der Mitgliedstaaten
festgelegt. Diese Bestimmungen beeinflussen auch die Form der EU-Maßnahmen,
d.h. die Wahl des Rechtsinstruments. Marktspezifische Maßnahmen im Rahmen der GMO
fallen unter Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe d AEUV und müssen
daher unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzip gerechtfertigt werden. Die Festlegung
einer Marktpolitik auf Ebene der Europäischen Union ist für die Verwirklichung des
Binnenmarktes für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse und für einen fairen Wettbewerb
von großer Bedeutung. Nach dem Subsidiaritätsprinzip sollten die Mitgliedstaaten
und die Wirtschaftsteilnehmer bei der Anwendung der verschiedenen Mechanismen,
die sich auf die Marktpolitik beziehen, über ein hohes Maß an Autonomie verfügen. Wechselwirkung
mit der GFP-Reform Das Hauptziel der Reform
der Gemeinsamen Fischereipolitik ist die Förderung einer nachhaltigen
Bewirtschaftung der Fischereiressourcen mittels eines wirtschaftlich rentablen
Sektors, der mehr Befugnisse zur Selbstverwaltung erhalten muss. Damit dieses
Ziel verwirklicht werden kann, müssen wir den Sektor dabei unterstützen, sich
effizienter zu organisieren. Aus der
Folgenabschätzung der GFP geht hervor, dass unter Berücksichtigung der neuen
Ziele und Instrumente der GFP eine umfassende Reform der Marktpolitik
erforderlich ist: Marktorientierte Instrumente sollten direkt oder indirekt zur
Verwirklichung der wichtigsten Ziele der GFP beitragen. Um das Problem der
Überfischung und bestandsgefährdender Praktiken zu lösen und von ausschließlich
auf die Mengen ausgerichteten Produktionsstrategien endgültig abzukommen, wird
die neue Marktpolitik Folgendes unterstützen:
Stärkung der
Rolle und der Verantwortung der Erzeugerorganisationen und gemeinsame
Verwaltung der Zugangsrechte und der Produktions- und
Vermarktungstätigkeiten;
Marktmaßnahmen,
die die Verhandlungsposition der Erzeuger (in Fischerei und Aquakultur) stärken,
bessere Vorhersage, Verhütung und Bewältigung von Marktkrisen und Förderung
von Markttransparenz und Effizienz;
Marktanreize und
Prämien für nachhaltige Praktiken; Partnerschaften für Nachhaltigkeit bei Erzeugung,
Bezugsquellen und Verbrauch; Zertifizierung (Ökolabel), Werbung, Information
der Verbraucher;
ergänzende Marktmaßnahmen
für Rückwürfe.
Ziele Für jeden der
genannten fünf Hauptproblemkreise legt die Folgenabschätzung spezifische Ziele
für die neue Marktpolitik für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse fest:
Verbesserung der
Marktanreize zur Förderung nachhaltiger Produktionspraktiken
Verbesserung der
Marktposition der EU-Produktion
Stärkung des
Zusammenhangs zwischen der Produktion in der EU und dem EU-Markt
Verbesserung des
Marktpotenzials von EU-Erzeugnissen
Förderung eines
verantwortungsvolleren Managements und Vereinfachung des Rechtsrahmens
Optionen Auf der Grundlage der Evaluierungen,
der Stellungnahmen der Akteure, der festgelegten spezifischen Ziele und der
verfügbaren politischen Instrumente wurden vier Optionen analysiert:
Option 1: Beibehaltung
der derzeitigen gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei
und der Aquakultur
Option 2: Überarbeitung
der derzeitigen gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei
und der Aquakultur
Option 3: Stärkung
der Marktpolitik für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
Option 4: Deregulierung
der derzeitigen gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der
Fischerei und der Aquakultur
Option 1 ist die
Option Status quo: Die derzeitige GMO bleibt unverändert und konzentriert sich
hauptsächlich auf Marktinterventionen zur Förderung der Preisstabilität (Rücknahmen,
Übertrag, private Lagerhaltung, Ausgleichsentschädigung für Thunfisch), autonome
Zollverfahren (Aussetzungen und Quoten), Vermarktungsnormen (Frische und Größe)
und obligatorische Information für Verbraucher (Handelsbezeichnung; Produktionsmethode:
auf See gefangen, aus Binnenfischerei oder in Aquakultur gewonnen); Ursprung (Fanggebiet
oder Ursprungsland für Erzeugnisse der Süßwasserfischerei oder Aquakulturerzeugnisse). Option 2 besteht
darin, die Interventionsmechanismen auf eine einmalige Beihilfe für die
Lagerhaltung von zum Verzehr bestimmten Fischereierzeugnissen zu begrenzen. Sie
bietet Abhilfe für die Widersprüche zwischen den Mindestanlandegrößen und den Vermarktungsgrößen.
Die Überprüfung der Zollkontingente und autonomer Aussetzungen (alle 3 Jahre)
wird flexibler. Option 3 ist
identisch mit Option 2, allerdings werden die Erzeugerorganisationen und Branchenverbände
mit zusätzlichen Aufgaben betraut und wird ihnen finanzielle Unterstützung für
die Ausarbeitung und Durchführung nachhaltiger Produktions- und
Vermarktungspläne gewährt. Im Rahmen dieser Option wird auch der
Geltungsbereich der Vermarktungsnormen vereinfacht und angepasst. Die Beachtung
internationaler Übereinkommen bei der fischereipolitischen Entscheidungsfindung
wird in autonome Zollpräferenzabkommen aufgenommen. Es wird eine europäische
Marktbeobachtungsstelle eingerichtet. Die obligatorischen Verbraucherinformationen
werden auf alle Erzeugnisse ausgedehnt (frisch, tiefgefroren, in Dosen
abgefüllt, verarbeitet). Schließlich wird ein Rahmen geschaffen, der die Genauigkeit
der Angaben im Rahmen der freiwilligen Kennzeichnung und die Kontrolle dieser
Angaben sicherstellt. Option 4: Keine GMO.
Bei dieser Option werden jegliche finanzielle Unterstützung (Intervention und Unterstützung
für gemeinsame Maßnahmen) sowie spezifische Rechtsinstrumente für Fischerei- und
Aquakulturerzeugnisse abgeschafft. Keine Voraussetzung für eingeführte Fischerei-
und Aquakulturerzeugnisse. Beurteilung
der Optionen Ökologische
Nachhaltigkeit Bei Option 1 steht
die Verwaltung der Interventionsmechanismen im Mittelpunkt. Diese Option
ermöglicht den Erzeugerorganisationen nicht, ihre Fangtätigkeiten nachhaltig
auszuüben, und sie gewährleistet auch nicht, dass bei der Aquakultur
Nachhaltigkeit vorherrscht. Die in Option 2 vorgesehene
Abschaffung der Rücknahmebeihilfe wird nur relativ begrenzte Auswirkungen
haben, da in den letzten Jahren nur sehr kleine Mengen zurückgenommen wurden. Allerdings
wird mit dieser Option ein kräftiges politisches Signal gegeben, dass es
notwendig ist, Nachfrage und Absatzmöglichkeiten besser abzuschätzen. Option 3, bei der
die Erzeugerorganisationen mit der Verwaltung, Überwachung und Kontrolle der
von den Mitgliedstaaten zugewiesenen Fangmöglichkeiten (u.a. individuelle
Fangrechte und Fischereiaufwand ihrer Mitglieder) betraut werden, würde
ermöglichen, die Nachhaltigkeit des Fischereisektors in der EU merklich zu
verbessern. Erhalten die Verbraucher Zugang zu präziseren Informationen über
alle Erzeugnisse unabhängig von ihrer Aufmachung, so könnten sich ihre
Kenntnisse über Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse merklich verbessern. Dies
würde dazu beitragen, dass die Verbraucher eine sachkundige Wahl treffen können
und sich schließlich für einen verantwortungsvolleren Verbrauch einsetzen. Bei Option 4 würde
sich die mangelnde Unterstützung für Erzeugerorganisationen nachteilig auf
deren Fähigkeit auswirken, nachhaltige Fangtechniken zu koordinieren. Ferner
würden auch die Verwaltungsanstrengungen eingeschränkt, die die Erzeugerorganisationen
derzeit unternehmen. Wenngleich private Initiativen zugunsten einer
nachhaltigen Versorgung und eines nachhaltigen Verbrauchs in der EU zunehmen, muss
sich diese neue Markttendenz noch festigen und glaubwürdiger werden. Wirtschaftliche
Nachhaltigkeit Bei Option 1
bleibt der Mehrwert der Erzeugerorganisationen notwendigerweise auf die
Möglichkeit begrenzt, Interventionsmechanismen in Anspruch zu nehmen. Es ist
ziemlich unwahrscheinlich, dass die Erzeugerorganisationen ihren Mitgliedern
zusätzliche Leistungen anbieten, um insbesondere Erzeugung und
Markterfordernisse besser abzustimmen und die Erzeugnisse zu valorisieren. Was die
Auswirkungen der Option 2 auf die Erstverkaufpreise anbelangt, so werden den
Erzeugern wahrscheinlich weiterhin die Preise auferlegt, es sei denn, sie
lernen es, ihr Angebot besser zu konzentrieren und besser für ihre Erzeugnisse
zu werben. Bei Option 3 zeigt
ein Vergleich mit dem Obst- und Gemüsesektor, dass eindeutig ein Zusammenhang
besteht zwischen der Strukturierung der Erzeugung, Preisstabilität und Mehrwert.
Steuerung und Konzentration des Angebots sollten daher stabilere
Erstverkaufpreise bewirken. Angemessene marktspezifische Kenntnisse äußern sich
in einer Stärkung der Marktposition und der Fähigkeit, Markttrends und Marktkrisen
vorherzusehen. Eine Stärkung der Verhandlungsposition der Erzeuger würde eine
gerechtere Verteilung des Mehrwertes bewirken. Werden die Verbraucher präziser
über den Ursprung (beispielsweise Bestand, FAO-Untergebiet, genaues
Meeresgebiet wie z.B. Golf von Biscaya, Ärmelkanal) informiert, so wird dies
dazu beitragen, dass sie lokal kaufen und sich für nachhaltigen Verbrauch
einsetzen. Handwerkliche Fischereiflotten könnten ihre Erzeugung besser
absetzen, und das Vertrauen der Verbraucher würde wieder hergestellt oder
gewahrt. Würden die Informationsauflagen auf Verarbeitungserzeugnisse
ausgedehnt, so könnte den Erwartungen der Verbraucher entsprochen und
betrügerisches Verhalten vermieden werden. Bei einer
Abschaffung der marktpolitischen Instrumente, wie sie in Option 4 vorgesehen
ist, würden jegliche Anreize für eine Strukturierung des Sektors wegfallen. Die
Verhandlungsposition der Erzeuger würde geschwächt und ihre Fähigkeit, das
Angebot an die Nachfrage anzupassen (fragmentiertes Angebot, fehlende Koordinierung
zwischen den Erzeugern), beeinträchtigt. Da sich die Marktteilnehmer für eine
nachhaltige Erzeugung einsetzen, ist Schaffung eines fakultativen Informationssystems
für Verbraucher eine brauchbare Option. Allerdings wird hiermit das Ziel, die
Verbraucher in der EU besser zu informieren und ihre Kenntnisse über Fischerei-
und Aquakulturerzeugnisse zu verbessern, nicht verwirklicht. Es gibt Fälle, in
denen falsche Behauptungen über die Umweltfreundlichkeit die Verbraucher
irregeführt oder verwirrt haben, und dies führt dazu, dass alle Bemühungen um
eine Wiederherstellung des Image des Sektors untergraben werden. Soziale Nachhaltigkeit Bei Option 1 und 2
bleiben die Auswirkungen auf die Einkommen sehr begrenzt, zum einen, weil sie
nur Fälle betreffen, in denen Preisstürze verhindert werden müssen, und zum
anderen weil die Beihilfeintentsität sehr gering ist (0,2 % des Produktionswertes).
Bei Option 3 sollte
die bessere Strukturierung der Erzeugung dazu beitragen, Krisen vorwegzunehmen
und den Mehrwert durch eine Diversifizierung der Vermarktungsstrategien zu
steigern. So könnten Beschäftigungs- und Einkommensniveau gewahrt bleiben. Bei Option 4 dürfte
sich die Abschaffung der Marktinstrumente auf bestimmte Sektoren auswirken (kleine
pelagische Konservenfabriken), die sich außerhalb der EU niederlassen könnten. Dies
hätte beträchtliche Auswirkungen auf Beschäftigung und Einkommen auf lokaler
Ebene. Vergleich
der Optionen Unter
Berücksichtigung der untersuchten Auswirkungen und der festgestellten Risiken
werden die Optionen mit dem Basisszenario (Status quo) verglichen, was ihre
Wirksamkeit und Effizienz bei der Verwirklichung der Ziele und die Kohärenz mit
den großen Zielen der EU (den GFP-Zielen, aber auch andere
bereichsübergreifende Themen) anbelangt. Dieser Vergleich lässt sich wie folgt
zusammenfassen: Die Option 1 (Status
quo) wurde eingehend beurteilt und gilt mit Blick auf die aktuellen Ziele als
teilweise unzweckmäßig und zu komplex. Bisher stand im Mittelpunkt der GMO, die
Preisstabilität durch Marktinterventionen zu gewährleisten. Dies System hat
kaum Wirkung gezeigt und ist wenig effizient; es ging eher die Symptome als die
tatsächlichen Ursachen an, gab die falschen politischen Signale und ließ den
Betreibern nur geringe oder überhaupt keine Verantwortung. Die derzeitige GMO
ist heute, 12 Jahre nach ihrem Erlass, den Herausforderungen des EU-Marktes
nicht gewachsen. Im Rahmen der reformierten GFP könnte sie noch ineffizienter
sein und möglicherweise den Zielen dieser neuen GFP überhaupt nicht mehr entsprechen. Option 2 zielt auf
eine Beseitigung der wichtigsten Mängel der derzeitigen GMO ab, indem
Anpassungen und Vereinfachungen vorgeschlagen werden, die die Funktionsweise
verbessern. Die Relevanz für die wichtigsten Ziele der GFP-Reform ist jedoch
fragwürdig. Bei Option 4 würde
die gesamte EU-Marktpolitik abgeschafft. Es trifft zu, dass marktorientierte
Entwicklungen eine bedeutendere Rolle spielen und es mehr Anreize für
Nachhaltigkeit gibt, und das Engagement von Verarbeitern und Einzelhändlern
zusammen mit dem wachsenden Druck seitens der NGO und der Gesellschaft,
nachhaltige Erzeugnisse herzustellen, dürfte bewirken, dass wir uns unseren
Umweltzielen annähern. Allerdings würden die wichtigsten Probleme, nämlich die
komplexe und fragmentierte Versorgung der EU und die mit irreführenden oder
ungenauen Informationen verbundenen Gefahren, nicht beseitigt werden. Dem
Sektor würde zwar größere Verantwortung bei der Verwaltung seiner Tätigkeiten
eingeräumt, aber die fehlende Unterstützung bei der Strukturierung der
Erzeugung und die Tatsache, dass keine Begleitmaßnahmen auf dem Markt
vorgesehen sind, würde dem Ziel der Reform, nämlich eher marktorientierte
Instrumente (statt kostspieliger Strukturmaßnahmen) zu unterstützen und den
Erzeugern zu helfen, die Vermarktung ihrer Erzeugnisse zu erleichtern, zuwiderlaufen.
Bei Option 3 wird
vorgeschlagen, der Marktpolitik neue Impulse zu geben, damit in Fischerei und Aquakultur
der Übergang zu nachhaltigen Produktionsmethoden erleichtert wird. Bei Organisation
und Vermarktung kann noch viel getan werden, um die Vorhersehbarkeit des
Angebots zu verbessern und die Transaktionskosten zu senken. Bei dieser Option wird
unterstrichen, welch bedeutende Rolle die wichtigsten Akteure bei der Förderung
nachhaltiger Praktiken spielen können. Im Rahmen dieser Option
wären Struktur und Ziele der neuen Marktpolitik umfassender und ehrgeiziger:
Mehrere Instrumente, insbesondere der
Marktinterventionsmechanismus, werden aufgegeben. Dies bedeutet ein
starkes politisches Signal und eine erhebliche Vereinfachung.
Einige Elemente, wie die Vermarktungsnormen
und eine autonome Zollpolitik, bleiben erhalten, werden aber gelockert; es
werden zusätzliche Ziele aufgenommen (Förderung von Fernabsatz und E-Commerce,
gleiche Wettbewerbsbedingungen usw.).
Andere Elemente werden herausgestellt: Der Sektor
wird reorganisiert und der Schwerpunkt wird stärker auf die Fähigkeit der
Erzeuger gelegt, ihre Erzeugung zu steuern und ihre Erzeugnisse zu vermarkten;
es ist eine vereinfachte einmalige Lagerhaltungsbeihilfe vorgesehen (zu
lagerndes, zu verarbeitendes und wieder auf den Markt zu bringendes
Erzeugnis) und die Verbraucherinformationen werden bezüglich Geltungsbereich
und Inhalt beträchtlich ausgedehnt.
Ein neues Element ist die EU-Marktbeobachtungsstelle.
Aus der
Folgenabschätzung der GFP geht hervor, dass eine tiefgreifende Reform der Marktpolitik
erforderlich ist, eine Reform, die die Rolle der Erzeugerorganisationen und Branchenverbände
stärkt, sowie generell Vermarktungsmaßnahmen. Dies trägt zu den Reformzielen,
nämlich wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit, bei. Die Marktpolitik sollte
die Erzeugung auf Gebiete hin ausrichten, in denen die Marktbedingungen gut
sind und es einen Markt für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse gibt. Die Marktpolitik soll dazu beitragen, den Mehrwert von
Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen in einem Kontext zu steigern, in dem
eine finanzielle Unterstützung nicht mehr für die Flotten (insbesondere
Abwracken und vorübergehende Einstellung der Tätigkeit), sondern für
intelligente, ökologische, innovative und marktorientierte Lösungen für den
Fischerei- und Aquakultursektor gewährt wird. Insbesondere sollen bestimmte Aspekte
der Marktreform die Durchführung der reformierten GFP flankieren und
unterstützen:
Ermächtigung der
Erzeugerorganisationen mit Blick auf Verwaltung, Durchführung und
Kontrolle der Fangtätigkeiten ihrer Mitglieder.
Marktorientierte
übertragbare Fanganteile, die dem Fischereisektor ermöglichen, die
Flottenkapazität an die verfügbaren Meeresschätze anzupassen, ohne dass
eine öffentliche Intervention erforderlich ist; die Erzeugerorganisationen
könnten die kollektive Verwaltung der übertragbaren Fanganteile übernehmen.
Marktmaßnahmen,
die eine aktive Politik für die obligatorische Anlandung aller Fänge bei
Beständen, die Fangbeschränkungen unterworfen sind, flankieren, sollten
klar definiert und könnten von den Erzeugerorganisationen durchgeführt
werden.
Valorisierung einer
selektiveren und nachhaltigeren Erzeugung und Aufgabe der auf Mengen
basierenden Strategie zugunsten einer besseren Steuerung von Erzeugung und
Vermarktung durch die Erzeugerorganisationen; die Verbraucher in der EU
könnten hierbei eine aktivere Rolle spielen, wenn sie in der Lage sind,
eine sachkundige Wahl zu treffen.
Zwischen den
einzelnen Gebieten oder Regionen gibt es kaum Unterschiede bei den
Verteilungseffekten, da die Erzeugerorganisationen in gleicher Weise Zugang zu
den Finanzinstrumenten und allen Vorschriften haben. Option 3 wäre für
eine große Anzahl von Akteuren sehr interessant. Erhalten die Erzeugerorganisationen
mehr Verantwortung und mehr Mittel, so verbessern sich die
Geschäftsmöglichkeiten der Erzeuger von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen,
was bewirken könnte, dass sie eine Mitgliedschaft in der Erzeugerorganisation
attraktiver finden. Die neue Zollpolitik verbessert die Vorhersehbarkeit des
Angebots an Rohstoffen und ermöglicht so den Verarbeitungsbetrieben, ihre Tätigkeiten
besser zu planen. Die Koordinierung des gesamten Sektors wäre besser, und er
würde angehalten, Initiativen von gemeinsamem Interesse, insbesondere zur
Förderung einer nachhaltigen Fangtätigkeit zu ergreifen. Die Verbraucher könnten
dank einer genaueren Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
eine sachkundigere Wahl treffen. Schließlich würden sich die Vereinfachung und Verringerung
der Verwaltungslasten positiv auf die Kommission, die Verwaltungen der Mitgliedstaaten
und die Wirtschaftsteilnehmer auswirken. Unter Berücksichtigung dieser Folgenabschätzung
unterstützt die GD MARE Option 3, die darin besteht, der Marktpolitik für Erzeugnisse
der Fischerei und der Aquakultur neue Impulse zu verleihen.