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Document 52011SC0884

ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG

/* SEC/2011/0884 endg. - COD 2011/0194 */

52011SC0884

ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG /* SEC/2011/0884 endg. - COD 2011/0194 */


Zusammenfassung

Die EU ist weltweit der wichtigste Markt für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, dessen Wert sich auf 55 Mrd. EUR (oder 12 Mio. t) beläuft. Die EU-Bürger konsumieren jährlich durchschnittlich 22 kg Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, was 15 % ihres Eiweißbedarfs entspricht. Da sich die Konsumgewohnheiten von einem Mitgliedstaat zum anderen stark unterscheiden, liegt der Verbrauch zwischen 10 kg in einigen Ländern (vor allem osteuropäischen Ländern) und über 30 kg in anderen. In allen EU-Ländern ist allerdings ein Anstieg des Verbrauchs festzustellen. Da die EU-weite Erzeugung im letzten Jahrzehnt zurückgegangen ist, hat auch der Selbstversorgungsgrad der EU abgenommen, und zwar von 57 % auf 35 %.

Die gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur besteht seit 1970 und ist einer der Eckpfeiler der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Ihre Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 104/2000, die 1999 erlassen wurde. Die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, die Ziele und Instrumente der Marktpolitik für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.

Problembeschreibung

Seit 2008 führt die Kommission umfassende Evaluierungen und Konsultationen durch, um die Effizienz des derzeitigen Rechtsrahmens und die Entwicklung der Markttendenzen in der EU im letzten Jahrzehnt zu beurteilen und die Meinung der betreffenden Parteien einzuholen. Dieser Bericht enthält eine Analyse der fünf wichtigsten Problemkreise, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

Die Marktpolitik der EU hat nicht genügend zu einer nachhaltigen Erzeugung beigetragen; die Marktposition der EU-Erzeugung hat sich verschlechtert; wir waren nicht in der Lage, Marktschwankungen vorzugreifen und sie in den Griff zu bekommen; unser Marktpotenzial ist weitgehend ungenutzt; die Umsetzung der Marktpolitik wird durch schwerfällige, zu komplexe Rahmenvorschriften erschwert.

Bis heute werden zahlreiche EU-Fischereien nicht nachhaltig bewirtschaft. Die Marktprämien für nachhaltige Verfahren sind unbedeutend, und der Markt kennt keine Sanktionen für potenziell oder tatsächlich bestandsgefährdende Praktiken. Unserer Marktpolitik ist es nicht gelungen, die stagnierende, ja sogar rückläufige Erzeugung zu valorisieren, und sie hat bewährte Praktiken nicht gefördert.

Das Angebot in der EU ist sowohl diversifiziert als auch fragmentiert. Angesichts einer rückläufigen Erzeugung und einer rasch voranschreitenden Globalisierung des Marktes mangelt es dem Angebot an Wettbewerbsfähigkeit und ermöglicht es nicht, Marktschwankungen vorzugreifen und sie in den Griff zu bekommen oder sich in Bezug auf Vorhersehbarkeit der Menge oder die Qualität und Aufmachung der Waren an die Nachfrage anzupassen.

Neben diesen fünf Hauptproblemen gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Probleme.

Die Erzeugerorganisationen im Fischerei- und Aquakultursektor, die bei der laufenden Umsetzung der GFP eine wichtige Rolle spielen könnten (sofern ihre Aufgaben, Mittel und Rechte und Pflichten entsprechend angepasst sind), verfügen in der Regel nicht über die erforderlichen Mittel und Anreize, um die Erzeugung effizient zu organisieren und die Fangtätigkeiten zu regeln, die Erzeugnisse in Verkehr zu bringen usw. Die Fischerei ist zwar stark fragmentiert, aber Betreiber und Händler neigen zur Konzentration, vor allem im Einzelhandel. Würde die Konzentration des Angebots ausgeweitet und gefördert, so dürfte sich die wirtschaftliche Situation der Fischer in der EU verbessern. Eine bessere Organisation der Erzeugung ist eine notwendige Voraussetzung für eine gute Koordinierung aller Teile der Lieferkette.

Nicht alle Akteure haben umfassenden Zugang zu Informationen über Marktnachfrage, Präferenzen der Verbraucher, Trends und Preisbildung. Wenn die EU-Erzeuger die Marktdimension ihrer Tätigkeit besser verstünden, könnten sie die Fischer besser zu einer Produktion hin orientieren, die sich leichter zu einem angemessenen Preis verkaufen ließe (die „goldene Regel“ ist hier, dass Fisch, der wahrscheinlich nicht verkauft werden kann, besser im Wasser bleibt). Dies bedeutet, dass Angebot und Verkauf besser gesteuert werden müssen, mit anderen Worten, es muss entschieden werden, welches Erzeugnis zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort verkauft wird.

Die politischen Entscheidungsträger benötigen für die Politikgestaltung Hintergrund­informationen sowie ein Frühwarninstrument für etwaige Marktkrisen.

Angesichts überfischter Bestände ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass öffentliche Gelder eingesetzt werden, um Fisch zu vernichten; die sogenannte „Rücknahme“ von Fischereierzeugnissen vom Markt muss abgeschafft werden. Die Interventions­mechanismen haben sich kaum auf die Marktstabilität ausgewirkt und waren auf einige wenige Häfen und kleine pelagische Arten begrenzt.

Mit Marktinterventionen können nur die Symptome eines plötzlichen Preisverfalls gemildert, aber niemals die Ursachen des Problems angegangen werden. Es ist nicht zu leugnen, dass die Fischerei eine unsichere und gefährliche Wirtschaftstätigkeit bleibt; es wird immer schwierig sein, Timing und Fangmenge den besonderen Markterfordernissen zu einem gegebenen Zeitpunkt anzupassen. Eine vernünftige Marktpolitik muss diesem Problem Rechnung tragen und zumindest die Risiken für die Fischer eindämmen.

EU-Vermarktungsnormen, die einheitliche Handelsmerkmale vorgeben, sind für ein ordnungsgemäßes Funktionieren des EU-Binnenmarktes für Fisch von großer Bedeutung. Sowohl bei der durchgeführten Evaluierung als auch in diesem Bericht wird untersucht,  inwieweit die derzeitigen gemeinsamen Vermarktungsnormen geändert werden müssen.

Die Information der Verbraucher ist wesentlicher Bestandteil der Marktorganisation, in erster Linie wegen der großen Vielfalt der zum Verkauf angebotenen Fische und Meerestiere und zweitens weil sich die Menschen stets mehr der Umweltproblematik bewusst werden und eine sachkundige Wahl treffen wollen. Ist der Fisch frisch oder wurde er aufgetaut? Wo wurde er gefangen? Wie verhält es sich mit Nachhaltigkeit bei Fang und Erzeugung und mit fairem Handel? Die Verbraucher haben das Recht, auf dem Etikett eines Erzeugnisses zuverlässige Angaben darüber zu finden, was sie kaufen.

Der steigende Verbrauch in der gesamten EU bietet Erzeugern in der Europäischen Union und in Drittländern konkrete wirtschaftliche Möglichkeiten.

Gründe für ein Tätigwerden der EU

Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die EU im Bereich der Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik ausschließliche Zuständigkeit. Für alle anderen Bereiche der GFP teilt sie ihre Zuständigkeit nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe d AEUV mit den Mitgliedstaaten. Darin sind der Handlungsrahmen für Maßnahmen auf Ebene der EU und der Rahmen für etwaige Maßnahmen der Mitgliedstaaten festgelegt. Diese Bestimmungen beeinflussen auch die Form der EU-Maßnahmen, d.h. die Wahl des Rechtsinstruments. Marktspezifische Maßnahmen im Rahmen der GMO fallen unter Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe d AEUV und müssen daher unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzip gerechtfertigt werden.

Die Festlegung einer Marktpolitik auf Ebene der Europäischen Union ist für die Verwirklichung des Binnenmarktes für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse und für einen fairen Wettbewerb von großer Bedeutung. Nach dem Subsidiaritätsprinzip sollten die Mitgliedstaaten und die Wirtschaftsteilnehmer bei der Anwendung der verschiedenen Mechanismen, die sich auf die Marktpolitik beziehen, über ein hohes Maß an Autonomie verfügen.

Wechselwirkung mit der GFP-Reform

Das Hauptziel der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik ist die Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen mittels eines wirtschaftlich rentablen Sektors, der mehr Befugnisse zur Selbstverwaltung erhalten muss. Damit dieses Ziel verwirklicht werden kann, müssen wir den Sektor dabei unterstützen, sich effizienter zu organisieren.

Aus der Folgenabschätzung der GFP geht hervor, dass unter Berücksichtigung der neuen Ziele und Instrumente der GFP eine umfassende Reform der Marktpolitik erforderlich ist: Marktorientierte Instrumente sollten direkt oder indirekt zur Verwirklichung der wichtigsten Ziele der GFP beitragen.

Um das Problem der Überfischung und bestandsgefährdender Praktiken zu lösen und von ausschließlich auf die Mengen ausgerichteten Produktionsstrategien endgültig abzukommen, wird die neue Marktpolitik Folgendes unterstützen:

Stärkung der Rolle und der Verantwortung der Erzeugerorganisationen und gemeinsame Verwaltung der Zugangsrechte und der Produktions- und Vermarktungstätigkeiten; Marktmaßnahmen, die die Verhandlungsposition der Erzeuger (in Fischerei und Aquakultur) stärken, bessere Vorhersage, Verhütung und Bewältigung von Marktkrisen und Förderung von Markttransparenz und Effizienz; Marktanreize und Prämien für nachhaltige Praktiken; Partnerschaften für Nachhaltigkeit bei Erzeugung, Bezugsquellen und Verbrauch; Zertifizierung (Ökolabel), Werbung, Information der Verbraucher; ergänzende Marktmaßnahmen für Rückwürfe.

Ziele

Für jeden der genannten fünf Hauptproblemkreise legt die Folgenabschätzung spezifische Ziele für die neue Marktpolitik für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse fest:

Verbesserung der Marktanreize zur Förderung nachhaltiger Produktionspraktiken  Verbesserung der Marktposition der EU-Produktion Stärkung des Zusammenhangs zwischen der Produktion in der EU und dem EU-Markt Verbesserung des Marktpotenzials von EU-Erzeugnissen Förderung eines verantwortungsvolleren Managements und Vereinfachung des Rechtsrahmens

Optionen

Auf der Grundlage der Evaluierungen, der Stellungnahmen der Akteure, der festgelegten spezifischen Ziele und der verfügbaren politischen Instrumente wurden vier Optionen analysiert:

Option 1: Beibehaltung der derzeitigen gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur Option 2: Überarbeitung der derzeitigen gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur Option 3: Stärkung der Marktpolitik für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse Option 4: Deregulierung der derzeitigen gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur

Option 1 ist die Option Status quo: Die derzeitige GMO bleibt unverändert und konzentriert sich hauptsächlich auf Marktinterventionen zur Förderung der Preisstabilität (Rücknahmen, Übertrag, private Lagerhaltung, Ausgleichsentschädigung für Thunfisch), autonome Zollverfahren (Aussetzungen und Quoten), Vermarktungsnormen (Frische und Größe) und obligatorische Information für Verbraucher (Handelsbezeichnung; Produktions­methode: auf See gefangen, aus Binnenfischerei oder in Aquakultur gewonnen); Ursprung (Fanggebiet oder Ursprungsland für Erzeugnisse der Süßwasserfischerei oder Aquakulturerzeugnisse).

Option 2 besteht darin, die Interventionsmechanismen auf eine einmalige Beihilfe für die Lagerhaltung von zum Verzehr bestimmten Fischereierzeugnissen zu begrenzen. Sie bietet Abhilfe für die Widersprüche zwischen den Mindestanlandegrößen und den Vermarktungsgrößen. Die Überprüfung der Zollkontingente und autonomer Aussetzungen (alle 3 Jahre) wird flexibler.

Option 3 ist identisch mit Option 2, allerdings werden die Erzeugerorganisationen und Branchenverbände mit zusätzlichen Aufgaben betraut und wird ihnen finanzielle Unterstützung für die Ausarbeitung und Durchführung nachhaltiger Produktions- und Vermarktungspläne gewährt. Im Rahmen dieser Option wird auch der Geltungsbereich der Vermarktungsnormen vereinfacht und angepasst. Die Beachtung internationaler Übereinkommen bei der fischereipolitischen Entscheidungsfindung wird in autonome Zollpräferenzabkommen aufgenommen. Es wird eine europäische Marktbeobachtungsstelle eingerichtet. Die obligatorischen Verbraucherinformationen werden auf alle Erzeugnisse ausgedehnt (frisch, tiefgefroren, in Dosen abgefüllt, verarbeitet). Schließlich wird ein Rahmen geschaffen, der die Genauigkeit der Angaben im Rahmen der  freiwilligen Kennzeichnung und die Kontrolle dieser Angaben sicherstellt.

Option 4: Keine GMO. Bei dieser Option werden jegliche finanzielle Unterstützung (Intervention und Unterstützung für gemeinsame Maßnahmen) sowie spezifische Rechtsinstrumente für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse abgeschafft. Keine Voraussetzung für eingeführte Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse.

Beurteilung der Optionen

Ökologische Nachhaltigkeit

Bei Option 1 steht die Verwaltung der Interventionsmechanismen im Mittelpunkt. Diese Option ermöglicht den Erzeugerorganisationen nicht, ihre Fangtätigkeiten nachhaltig auszuüben, und sie gewährleistet auch nicht, dass bei der Aquakultur Nachhaltigkeit vorherrscht.

Die in Option 2 vorgesehene Abschaffung der Rücknahmebeihilfe wird nur relativ begrenzte Auswirkungen haben, da in den letzten Jahren nur sehr kleine Mengen zurückgenommen wurden. Allerdings wird mit dieser Option ein kräftiges politisches Signal gegeben, dass es notwendig ist, Nachfrage und Absatzmöglichkeiten besser abzuschätzen.

Option 3, bei der die Erzeugerorganisationen mit der Verwaltung, Überwachung und Kontrolle der von den Mitgliedstaaten zugewiesenen Fangmöglichkeiten (u.a. individuelle Fangrechte und Fischereiaufwand ihrer Mitglieder) betraut werden, würde ermöglichen, die Nachhaltigkeit des Fischereisektors in der EU merklich zu verbessern. Erhalten die Verbraucher Zugang zu präziseren Informationen über alle Erzeugnisse unabhängig von ihrer Aufmachung, so könnten sich ihre Kenntnisse über Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse merklich verbessern. Dies würde dazu beitragen, dass die Verbraucher eine sachkundige Wahl treffen können und sich schließlich für einen verantwortungsvolleren Verbrauch einsetzen.

Bei Option 4 würde sich die mangelnde Unterstützung für Erzeugerorganisationen nachteilig auf deren Fähigkeit auswirken, nachhaltige Fangtechniken zu koordinieren. Ferner würden auch die Verwaltungsanstrengungen eingeschränkt, die die Erzeugerorganisationen derzeit unternehmen. Wenngleich private Initiativen zugunsten einer nachhaltigen Versorgung und eines nachhaltigen Verbrauchs in der EU zunehmen, muss sich diese neue Markttendenz noch festigen und glaubwürdiger werden.

Wirtschaftliche Nachhaltigkeit

Bei Option 1 bleibt der Mehrwert der Erzeugerorganisationen notwendigerweise auf die Möglichkeit begrenzt, Interventionsmechanismen in Anspruch zu nehmen. Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass die Erzeugerorganisationen ihren Mitgliedern zusätzliche Leistungen anbieten, um insbesondere Erzeugung und Markterfordernisse besser abzustimmen und die Erzeugnisse zu valorisieren.

Was die Auswirkungen der Option 2 auf die Erstverkaufpreise anbelangt, so werden den Erzeugern wahrscheinlich weiterhin die Preise auferlegt, es sei denn, sie lernen es, ihr Angebot besser zu konzentrieren und besser für ihre Erzeugnisse zu werben.

Bei Option 3 zeigt ein Vergleich mit dem Obst- und Gemüsesektor, dass eindeutig ein Zusammenhang besteht zwischen der Strukturierung der Erzeugung, Preisstabilität und Mehrwert. Steuerung und Konzentration des Angebots sollten daher stabilere Erstverkaufpreise bewirken. Angemessene marktspezifische Kenntnisse äußern sich in einer Stärkung der Marktposition und der Fähigkeit, Markttrends und Marktkrisen vorherzusehen. Eine Stärkung der Verhandlungsposition der Erzeuger würde eine gerechtere Verteilung des Mehrwertes bewirken. Werden die Verbraucher präziser über den Ursprung (beispielsweise Bestand, FAO-Untergebiet, genaues Meeresgebiet wie z.B. Golf von Biscaya, Ärmelkanal) informiert, so wird dies dazu beitragen, dass sie lokal kaufen und sich für nachhaltigen Verbrauch einsetzen. Handwerkliche Fischereiflotten könnten ihre Erzeugung besser absetzen, und das Vertrauen der Verbraucher würde wieder hergestellt oder gewahrt. Würden die Informationsauflagen auf Verarbeitungserzeugnisse ausgedehnt, so könnte den Erwartungen der Verbraucher entsprochen und betrügerisches Verhalten vermieden werden.

Bei einer Abschaffung der marktpolitischen Instrumente, wie sie in Option 4 vorgesehen ist, würden jegliche Anreize für eine Strukturierung des Sektors wegfallen. Die Verhandlungsposition der Erzeuger würde geschwächt und ihre Fähigkeit, das Angebot an die Nachfrage anzupassen (fragmentiertes Angebot, fehlende Koordinierung zwischen den Erzeugern), beeinträchtigt. Da sich die Marktteilnehmer für eine nachhaltige Erzeugung einsetzen, ist Schaffung eines fakultativen Informationssystems für Verbraucher eine brauchbare Option. Allerdings wird hiermit das Ziel, die Verbraucher in der EU besser zu informieren und ihre Kenntnisse über Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse zu verbessern, nicht verwirklicht. Es gibt Fälle, in denen falsche Behauptungen über die Umweltfreundlichkeit die Verbraucher irregeführt oder verwirrt haben, und dies führt dazu, dass alle Bemühungen um eine Wiederherstellung des Image des Sektors untergraben werden.

Soziale Nachhaltigkeit

Bei Option 1 und 2 bleiben die Auswirkungen auf die Einkommen sehr begrenzt, zum einen, weil sie nur Fälle betreffen, in denen Preisstürze verhindert werden müssen, und zum anderen weil die Beihilfeintentsität sehr gering ist (0,2 % des Produktionswertes).

Bei Option 3 sollte die bessere Strukturierung der Erzeugung dazu beitragen, Krisen vorwegzunehmen und den Mehrwert durch eine Diversifizierung der Vermarktungsstrategien zu steigern. So könnten Beschäftigungs- und Einkommensniveau gewahrt bleiben.

Bei Option 4 dürfte sich die Abschaffung der Marktinstrumente auf bestimmte Sektoren auswirken (kleine pelagische Konservenfabriken), die sich außerhalb der EU niederlassen könnten. Dies hätte beträchtliche Auswirkungen auf Beschäftigung und  Einkommen auf lokaler Ebene.

Vergleich der Optionen

Unter Berücksichtigung der untersuchten Auswirkungen und der festgestellten Risiken werden die Optionen mit dem Basisszenario (Status quo) verglichen, was ihre Wirksamkeit und Effizienz bei der Verwirklichung der Ziele und die Kohärenz mit den großen Zielen der EU (den GFP-Zielen, aber auch andere bereichsübergreifende Themen) anbelangt. Dieser Vergleich lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Die Option 1 (Status quo) wurde eingehend beurteilt und gilt mit Blick auf die aktuellen Ziele als teilweise unzweckmäßig und zu komplex. Bisher stand im Mittelpunkt der GMO, die Preisstabilität durch Marktinterventionen zu gewährleisten. Dies System hat kaum Wirkung gezeigt und ist wenig effizient; es ging eher die Symptome als die tatsächlichen Ursachen an, gab die falschen politischen Signale und ließ den Betreibern nur geringe oder überhaupt keine Verantwortung. Die derzeitige GMO ist heute, 12 Jahre nach ihrem Erlass, den Herausforderungen des EU-Marktes nicht gewachsen. Im Rahmen der reformierten GFP könnte sie noch ineffizienter sein und möglicherweise den Zielen dieser neuen GFP überhaupt nicht mehr entsprechen.

Option 2 zielt auf eine Beseitigung der wichtigsten Mängel der derzeitigen GMO ab, indem Anpassungen und Vereinfachungen vorgeschlagen werden, die die Funktionsweise verbessern. Die Relevanz für die wichtigsten Ziele der GFP-Reform ist jedoch fragwürdig.

Bei Option 4 würde die gesamte EU-Marktpolitik abgeschafft. Es trifft zu, dass marktorientierte Entwicklungen eine bedeutendere Rolle spielen und es mehr Anreize für Nachhaltigkeit gibt, und das Engagement von Verarbeitern und Einzelhändlern zusammen mit dem wachsenden Druck seitens der NGO und der Gesellschaft, nachhaltige Erzeugnisse herzustellen, dürfte bewirken, dass wir uns unseren Umweltzielen annähern. Allerdings würden die wichtigsten Probleme, nämlich die komplexe und fragmentierte Versorgung der EU und die mit irreführenden oder ungenauen Informationen verbundenen Gefahren, nicht beseitigt werden. Dem Sektor würde zwar größere Verantwortung bei der Verwaltung seiner Tätigkeiten eingeräumt, aber die fehlende Unterstützung bei der Strukturierung der Erzeugung und die Tatsache, dass keine Begleitmaßnahmen auf dem Markt vorgesehen sind, würde dem Ziel der Reform, nämlich eher marktorientierte Instrumente (statt kostspieliger Strukturmaßnahmen) zu unterstützen und den Erzeugern zu helfen, die Vermarktung ihrer Erzeugnisse zu erleichtern, zuwiderlaufen.

Bei Option 3 wird vorgeschlagen, der Marktpolitik neue Impulse zu geben, damit in Fischerei und Aquakultur der Übergang zu nachhaltigen Produktionsmethoden erleichtert wird. Bei Organisation und Vermarktung kann noch viel getan werden, um die Vorhersehbarkeit des Angebots zu verbessern und die Transaktionskosten zu senken. Bei dieser Option wird unterstrichen, welch bedeutende Rolle die wichtigsten Akteure bei der Förderung nachhaltiger Praktiken spielen können.

Im Rahmen dieser Option wären Struktur und Ziele der neuen Marktpolitik umfassender und ehrgeiziger:

Mehrere Instrumente, insbesondere der Marktinterventionsmechanismus, werden aufgegeben. Dies bedeutet ein starkes politisches Signal und eine erhebliche Vereinfachung. Einige Elemente, wie die Vermarktungsnormen und eine autonome Zollpolitik, bleiben erhalten, werden aber gelockert; es werden zusätzliche Ziele aufgenommen (Förderung von Fernabsatz und E-Commerce, gleiche Wettbewerbsbedingungen usw.). Andere Elemente werden herausgestellt: Der Sektor wird reorganisiert und der Schwerpunkt wird stärker auf die Fähigkeit der Erzeuger gelegt, ihre Erzeugung zu steuern und ihre Erzeugnisse zu vermarkten; es ist eine vereinfachte einmalige Lagerhaltungsbeihilfe vorgesehen (zu lagerndes, zu verarbeitendes und wieder auf den Markt zu bringendes Erzeugnis) und die Verbraucherinformationen werden bezüglich Geltungsbereich und Inhalt beträchtlich ausgedehnt. Ein neues Element ist die EU-Marktbeobachtungsstelle.

Aus der Folgenabschätzung der GFP geht hervor, dass eine tiefgreifende Reform der Marktpolitik erforderlich ist, eine Reform, die die Rolle der Erzeugerorganisationen und Branchenverbände stärkt, sowie generell Vermarktungsmaßnahmen. Dies trägt zu den Reformzielen, nämlich wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit, bei. Die Marktpolitik sollte die Erzeugung auf Gebiete hin ausrichten, in denen die Marktbedingungen gut sind und es einen Markt für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse gibt.

Die Marktpolitik soll dazu beitragen, den Mehrwert von Fischerei- und Aquakultur­erzeugnissen in einem Kontext zu steigern, in dem eine finanzielle Unterstützung nicht mehr für die Flotten (insbesondere Abwracken und vorübergehende Einstellung der Tätigkeit), sondern für intelligente, ökologische, innovative und marktorientierte Lösungen für den Fischerei- und Aquakultursektor gewährt wird. Insbesondere sollen bestimmte Aspekte der Marktreform die Durchführung der reformierten GFP flankieren und unterstützen:

Ermächtigung der Erzeugerorganisationen mit Blick auf Verwaltung, Durchführung und Kontrolle der Fangtätigkeiten ihrer Mitglieder. Marktorientierte übertragbare Fanganteile, die dem Fischereisektor ermöglichen, die Flottenkapazität an die verfügbaren Meeresschätze anzupassen, ohne dass eine öffentliche Intervention erforderlich ist; die Erzeugerorganisationen könnten die kollektive Verwaltung der übertragbaren Fanganteile übernehmen. Marktmaßnahmen, die eine aktive Politik für die obligatorische Anlandung aller Fänge bei Beständen, die Fangbeschränkungen unterworfen sind, flankieren, sollten klar definiert und könnten von den Erzeugerorganisationen durchgeführt werden. Valorisierung einer selektiveren und nachhaltigeren Erzeugung und Aufgabe der auf Mengen basierenden Strategie zugunsten einer besseren Steuerung von Erzeugung und Vermarktung durch die Erzeugerorganisationen; die Verbraucher in der EU könnten hierbei eine aktivere Rolle spielen, wenn sie in der Lage sind, eine sachkundige Wahl zu treffen.

Zwischen den einzelnen Gebieten oder Regionen gibt es kaum Unterschiede bei den Verteilungseffekten, da die Erzeugerorganisationen in gleicher Weise Zugang zu den Finanzinstrumenten und allen Vorschriften haben.

Option 3 wäre für eine große Anzahl von Akteuren sehr interessant. Erhalten die Erzeugerorganisationen mehr Verantwortung und mehr Mittel, so verbessern sich die Geschäftsmöglichkeiten der Erzeuger von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, was bewirken könnte, dass sie eine Mitgliedschaft in der Erzeugerorganisation attraktiver finden. Die neue Zollpolitik verbessert die Vorhersehbarkeit des Angebots an Rohstoffen und ermöglicht so den Verarbeitungsbetrieben, ihre Tätigkeiten besser zu planen. Die Koordinierung des gesamten Sektors wäre besser, und er würde angehalten, Initiativen von gemeinsamem Interesse, insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Fangtätigkeit zu ergreifen. Die Verbraucher könnten dank einer genaueren Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen eine sachkundigere Wahl treffen. Schließlich würden sich die Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungslasten positiv auf die Kommission, die Verwaltungen der Mitgliedstaaten und die Wirtschaftsteilnehmer auswirken.

Unter Berücksichtigung dieser Folgenabschätzung unterstützt die GD MARE Option 3, die darin besteht, der Marktpolitik für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur neue Impulse zu verleihen.

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