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Document 52011DC0342

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Bewertung des von Italien der Kommission und dem Rat berichteten Standsder Rückforderung der von den Milcherzeugern für die Zeiträume 1995/96 bis 2001/02 geschuldeten Zusatzabgabe(gemäß Artikel 3 der Entscheidung 2003/530/EG des Rates)

/* KOM/2011/0342 endgültig */

52011DC0342

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Bewertung des von Italien der Kommission und dem Rat berichteten Standsder Rückforderung der von den Milcherzeugern für die Zeiträume 1995/96 bis 2001/02 geschuldeten Zusatzabgabe(gemäß Artikel 3 der Entscheidung 2003/530/EG des Rates) /* KOM/2011/0342 endgültig */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Bewertung des von Italien der Kommission und dem Rat berichteten Stands der Rückforderung der von den Milcherzeugern für die Zeiträume 1995/96 bis 2001/02 geschuldeten Zusatzabgabe (gemäß Artikel 3 der Entscheidung 2003/530/EG des Rates)

Den vorliegenden Bewertungsbericht hat die Kommission gemäß Artikel 3 der Entscheidung 2003/530/EG des Rates vom 16. Juli 2003 über die Vereinbarkeit einer von der Italienischen Republik zugunsten ihrer Milcherzeuger geplanten Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt erstellt.

Nach Artikel 1 der genannten Entscheidung wird die von der Italienischen Republik zugunsten der Milcherzeuger geleistete Beihilfe, bei der sie selbst in die Verpflichtung zur Zahlung der von diesen aufgrund der Zusatzabgabe auf Milch und Milcherzeugnisse für den Zeitraum 1995/96 bis 2001/02 der Gemeinschaft geschuldeten Beträge eintritt und den betreffenden Erzeugern gestattet, ihre Schulden im Rahmen eines zinslosen Zahlungsaufschubs über mehrere Jahre hinweg zu begleichen, ausnahmsweise als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar betrachtet, sofern

- die Rückzahlung in voller Höhe in gleich bleibenden Jahresraten erfolgt und

- der Rückzahlungszeitraum 14 Jahre, beginnend am 1. Januar 2004, nicht überschreitet.

Nach Artikel 2 der Entscheidung ist die Gewährung der Beihilfe davon abhängig, dass Italien den Gesamtbetrag der Zusatzabgabe für die betreffenden Zeiträume dem EAGFL meldet und die noch unbeglichene Schuld in drei Jahresraten gleicher Höhe von den vom EAGFL finanzierten Ausgaben für den Monat November 2003, den Monat November 2004 und den Monat November 2005 abzieht.

Der Gesamtbetrag der Zusatzabgabe für die betreffenden Zeiträume wurde von Italien ordnungsgemäß mit Schreiben vom 26. August 2003 gemeldet.

Der Abzug der noch unbeglichenen Schuld erfolgte ordnungsgemäß von den vom EAGFL finanzierten Ausgaben für November 2003, November 2004 und November 2005.

Nach Artikel 3 der Entscheidung haben die zuständigen italienischen Behörden dem Rat und der Kommission jährlich über den Stand der Rückforderung der von den betreffenden Erzeugern aufgrund der Zusatzabgabe für den Zeitraum 1995/96 bis 2001/02 geschuldeten Beträge zu berichten.

Die italienischen Behörden legten der Kommission gemäß dieser Bestimmung mit Schreiben der AGEA vom 15. November 2010 ihren sechsten Bericht vor, der die Jahresrate 2009 betrifft.

Zahlung der Abgabe im Rahmen der Ratenzahlungsregelung

Von den insgesamt rund 23 200 Erzeugern, die nunmehr Abgaben für die sieben Zeiträume schulden, auf die sich die Entscheidung des Rates bezieht, die aber bei nationalen Gerichten Beschlüsse auf Aussetzung der Zahlungen bis zum Vorliegen rechtskräftiger Urteile erwirkten, entschieden sich 15 384 für die Ratenzahlungsregelung. Die Entscheidung für die Ratenzahlungsregelung implizierte die Einstellung aller anhängigen Rechtsstreitigkeiten. Wird eine Jahresrate nicht gezahlt, führt dies außerdem zum Ausschluss der betreffenden Erzeuger von der Regelung und zur Einziehung des geschuldeten Gesamtbetrags zuzüglich der angefallenen Zinsen.

Die 15 384 teilnehmenden Erzeuger schuldeten im Jahr 2004 vor Zahlung der ersten Rate einen Betrag von insgesamt rund 345 Mio. EUR, was etwa einem Viertel des noch ausstehenden Gesamtbetrags der Zusatzabgabe auf Erzeugerebene entsprach. Hieraus ergibt sich, dass sich die Mehrzahl der für geringere Einzelüberschreitungen der Lieferquoten verantwortlichen Erzeuger für die Inanspruchnahme dieser Regelung entschieden hat. Dagegen haben es Erzeuger mit höheren Einzelüberschreitungen der Lieferquoten (etwa 8000 Erzeuger, denen für die sieben Zeiträume geschuldete Abgaben in Höhe von etwa 1 Mrd. EUR in Rechnung gestellt wurden) vorgezogen, die Regelung nicht in Anspruch zu nehmen. Die italienischen Behörden haben im Laufe des Jahres 2009 jedoch noch 58 neue Anträge auf Ratenzahlung erhalten, die etwa 1,7 Mio. EUR entsprechen.

Die sechste Rate in Höhe von insgesamt 24 501 645,02 EUR musste von 11 502 Erzeugern vor dem 31. Dezember 2009 gezahlt werden. Die von den italienischen Behörden durchgeführten Überprüfungen haben ergeben, dass 11 354 Erzeuger im Jahr 2009 ordnungsgemäß Beträge im Gesamtwert von 23 580 227,82 EUR gezahlt haben. Damit haben im Rahmen der sechsten Rate 99 % der Erzeuger 96,2 % der Abgaben fristgerecht gezahlt. Bei der ersten, zweiten, dritten, vierten und fünften Rate waren 99,6 %, 97,9 %, 99,5 %, 99,7 % bzw. 96,4 % des jeweils fälligen Betrags fristgerecht gezahlt worden. Insgesamt wurden im Rahmen der ersten fünf Raten rund 151 Mio. EUR (rund 98 % des fälligen Gesamtbetrags) eingezogen.

Auch wenn diese Prozentsätze zweifellos darauf schließen lassen, dass die teilnehmenden Erzeuger bereit sind, ihren Verpflichtungen nachzukommen, ist die Kommission der Ansicht, dass die Weiterverfolgung von Fällen, in denen Zahlungen nicht fristgerecht eingegangen sind, ein äußerst wichtiger Indikator dafür ist, in welchem Maße sich die Behörden um die Gewährleistung der korrekten Erfüllung der Bedingungen der Regelung und letztendlich um die vollständige Einziehung der geschuldeten Abgabe bemühen.

Für die sechste Rate in Höhe von 921 417,20 EUR wurden für die restlichen 148 Erzeuger keine Zahlungen verzeichnet.

Ende 2008 hatten 166 Erzeuger die Raten für den fünften Ratenzahlungszeitraum in Höhe von 908 072,62 EUR noch nicht gezahlt. Nach Angaben der italienischen Behörden haben die zentralen Behörden alle diese Fälle den zuständigen regionalen Behörden gemeldet, damit diese die Zahlung des gesamten fälligen Betrags (einschließlich Zinsen) außerhalb der Ratenzahlungsregelung durchsetzen können.

In der Folge stellte sich heraus, dass von den 166 Erzeugern, von denen zunächst angenommen wurde, dass sie nicht gezahlt hatten, nur 54 tatsächlich nicht gezahlt hatten. Für diese Erzeuger wurde die Möglichkeit der Ratenzahlung abgeschafft und das Beitreibungsverfahren eingeleitet.

Geschuldete Abgaben für die Zeiträume 1995/96 bis 2001/02, für die die Ratenzahlungsregelung nicht in Anspruch genommen wurde

Es wurde auf die relativ geringe Attraktivität der Ratenzahlungsregelung in Bezug auf den Betrag der Abgaben verwiesen, für die die Regelung nicht in Anspruch genommen wurde. Für rund drei Viertel des Gesamtbetrags an ausstehenden Abgaben für den betreffenden Zeitraum wurde die Ratenzahlungsregelung nicht in Anspruch genommen. Die Abgaben, die nicht in die Regelung von 2003 aufgenommen wurden, belaufen sich auf 767 Mio. EUR, und ungefähr 91 % dieses Betrags (rund 701 Mio. EUR) werden zurzeit vor den italienischen Gerichten angefochten.

In den vorherigen Bewertungsberichten an den Rat erklärte die Kommission, die künftig von Italien vorgelegten Jahresberichte müssten speziell auf die Rechtsstreitigkeiten eingehen, die sich auf die sieben betroffenen Zeiträume beziehen, und Angaben enthalten, die zeigen, dass die vor Gericht unterlegenen Erzeuger die Abgaben gezahlt haben. Ohne diese Angaben ist die Kommission nicht in der Lage, den Stand der Einziehung des Teils der Abgaben, für den die Ratenzahlungsregelung nicht in Anspruch genommen wurde, korrekt zu überwachen.

Leider enthalten die Berichte über den fünften und den sechsten Ratenzahlungszeitraum, anders als der vierte Bericht Italiens, keine Angaben zu diesen Gerichtsverfahren.

Aus zusätzlichen Informationen, die die italienischen Behörden auf Anfrage der Kommission übermittelt haben, geht allerdings hervor, dass die italienische Verwaltung in Fällen mit einem Gesamtwert von rund 13 Mio. EUR erfolgreich war. Die tatsächlich eingezogenen Beträge belaufen sich auf 6,8 Mio. EUR. Aus den im Mai 2010 eingegangenen Angaben geht außerdem hervor, dass rund 580 Mio. EUR immer noch vor italienischen Gerichten angefochten werden. Im April 2009 hat Italien ein Gesetz erlassen, das ein System für die Erstattung der geschuldeten Abgaben zuzüglich Zinsen in Höhe eines für die Union geltenden und um mehrere Prozentpunkte erhöhten Referenzzinssatzes vorsieht. Im Juli 2010 wurde der Übertragung der aufgrund dieses Gesetzes geschuldeten Zahlungen zugestimmt. Geplant war, diese Übertragung im Rahmen einer „De-minimis“-Regelung zu gewähren.

Die Kommission bedauert sehr, dass der Teil der Abgaben, für den die Ratenzahlungsregelung nicht in Anspruch genommen wurde, nur langsam eingezogen wird und dass die von den italienischen Behörden übermittelten Angaben lückenhaft sind. Diese langsamen Fortschritte hängen sowohl mit der Dauer der Gerichtsverfahren als auch mit der langwierigen Rückforderung der Beträge nach Abschluss der Verfahren zusammen (der italienische Bericht über die sechste Ratenzahlung enthält keine Angaben zur Rückforderung; frühere Informationen, die auf Anfrage der Kommission übermittelt wurden, zeigen aber, dass bis 2010 nur etwa 6,8 Mio. EUR nach erfolgreichen Gerichtsverfahren eingezogen wurden). Darüber hinaus weisen die Angaben über die Einziehung der Abgabenbeträge, die nicht angefochten wurden und daher unmittelbar zurückgefordert werden können, auf Mängel bei der tatsächlichen Einziehung hin (rund 18 Mio. EUR von 66 Mio. EUR an Abgaben, die nicht angefochten wurden, sind immer noch nicht eingezogen).

Die Kommission verfolgt weiterhin aufmerksam die Einziehung der geschuldeten Beträge in Italien, insbesondere die Einziehung der Abgabe, für die die Ratenzahlungsregelung nicht in Anspruch genommen wurde. Die Kommissionsdienststellen haben den italienischen Behörden wiederholt ihre Feststellungen (einschließlich negativer Anmerkungen) mitgeteilt und nähere Angaben zu verschiedenen Aspekten der Einziehung der Milchabgabe angefordert.

Fazit

Nach Auffassung der Kommission zeigen die Fortschritte der italienischen Behörden bei der Rückforderung der von den Erzeugern geschuldeten Beträge, die die 2003 vom Rat für die Zeiträume 1995/96 bis 2001/02 genehmigten Ratenzahlungsregelung in Anspruch genommen haben, dass die Regelung angemessen umgesetzt wird. Die Kommission bedauert jedoch, dass sie ohne Angaben zu den Beträgen, die von den teilnehmenden Erzeugern eingezogen wurden, die Raten nicht gezahlt haben und damit von einer weiteren Teilnahme ausgeschlossen wurden, nicht beurteilen kann, mit welcher Sorgfalt bei der Einziehung dieser Beträge vorgegangen wurde oder welche Fortschritte dabei erzielt wurden. Die künftigen Berichte der italienischen Behörden müssen ausreichend detaillierte Informationen über die Einziehung dieser Beträge enthalten.

Bereits in ihrem Bewertungsbericht, den sie 2010 dem Rat vorgelegt hat, äußerte die Kommission ihre Unzufriedenheit darüber, dass bei der Wiedereinziehung der Milchabgabebeträge, die nicht in die Ratenzahlungsregelung aufgenommen wurden und die Gegenstand von Gerichtsverfahren vor italienischen Gerichten sind, nur äußerst langsame Fortschritte erzielt werden, und vertrat die Auffassung, dass die Rückforderung dieser Beträge deutlich verbessert werden muss. Die Zahlen zeigen jedoch, dass keine größeren Fortschritte festzustellen sind und dass angesichts des so hohen Betrags der über einen so langen Zeitraum nicht gezahlten Abgaben die Wirksamkeit der EU-Vorschriften in diesem Fall noch lange nicht erreicht ist.

Die Kommission erwartet, dass die Entwicklung der anhängigen Rechtsstreitigkeiten für die Zeiträume 1995/96 bis 2001/02 und die Vollstreckung rechtskräftiger Urteile, in denen die geschuldeten Abgaben bestätigt werden, in künftigen Jahresberichten dokumentiert werden.

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