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Document 52011AR0283

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Der neue mehrjährige Finanzrahmen nach 2013“

ABl. C 54 vom 23.2.2012, p. 40–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 54/40


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Der neue mehrjährige Finanzrahmen nach 2013“

2012/C 54/08

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene Höhe der Mittel als absolutes Minimum anzusehen ist, damit die ehrgeizigen Ziele umgesetzt werden können, die die Mitgliedstaaten im Vertrag und in der Europa-2020-Strategie für die EU vereinbart haben;

betont erneut, dass er jede Form der makroökonomischen Konditionalität nachdrücklich ablehnt;

spricht sich für die Einführung lediglich solcher Ex-ante-Auflagen aus, die der Verbesserung der Programmeffizienz dienen, und fordert, dass der Abschluss förmlicher Partnerschaftsvereinbarungen zwischen dem jeweiligen Mitgliedstaat und seinen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als konkrete Ex-ante-Auflage festgelegt wird;

bekräftigt seine Ablehnung der vorgeschlagenen Leistungsreserve und betont, dass Ex-post-Auflagen sowie die Aussetzung von Zuschüssen nur dann unter klar festzulegenden Voraussetzungen angebracht sind, wenn die erwarteten Resultate deutlich verfehlt werden;

unterstützt den Vorschlag des MFR, eine neue Kategorie "Übergangsgebiete" für Regionen zu schaffen;

betont, dass die vorgeschlagene Obergrenze für Kohäsionsmittel in keinem Mitgliedstaat dazu führen darf, dass weniger Mittel als im Zeitraum 2007-2013 bereitgestellt werden;

fordert, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend in die Überwachung und Verwaltung der Infrastrukturprojekte im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" einbezogen werden;

begrüßt deshalb, dass die Mittel für Forschung und Innovation im MFR beträchtlich aufgestockt werden sollen;

begrüßt die Zusage, die GAP ökologischer zu gestalten, sowie die Vorschläge zur Konvergenz der Zahlungen und zur Begrenzung der Höhe der Direktzahlungen;

bedauert, dass die Haushaltsmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums im Vergleich zu den Mitteln für Direktzahlungen nach wie vor unverhältnismäßig gering sind;

ist der Auffassung, dass wichtige EU-Ausgabenbereiche wie der EGF oder das GMES-Programm nicht außerhalb des MFR finanziert werden sollten;

ist überzeugt, dass die nationalen Beiträge durch EU-Eigenmittel ersetzt werden sollten, und unterstützt die Vorschläge der Kommission zu den Mehrwertsteuereinnahmen und zur Finanztransaktionssteuer.

Berichterstatterin

Flo CLUCAS (UK/ALDE), Mitglied des Stadtrats von Liverpool

Referenzdokumente

 

Europäische Kommission, 2011, "Ein Haushalt für ‧Europa 2020‧ ", Mitteilung der Kommission,

KOM(2011) 500 endg.

 

Europäische Kommission, 2011, Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020,

KOM(2011) 398 endg. – 2011/0177 (APP)

 

Europäische Kommission, 2011, Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union,

KOM(2011) 510 endg. – 2011/0183 (CNS)

 

Europäische Kommission, 2011, Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

KOM(2011) 511 endg. – 2011/0184 (APP)

 

Europäische Kommission, 2011, Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen und BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel

KOM(2011) 512 endg. – 2011/0185 (CNS)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemeiner Haushaltsansatz

1.

begrüßt die Vorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2014-2020, für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des MFR, für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich sowie für ein Paket zu den Eigenmitteln der EU, die die Kommission am 29. Juni 2011 vorgelegt hat; ist der Auffassung, dass diese Vorschläge als Ganzes einen verlässlichen Rahmen für die Finanzierung künftiger Prioritäten der EU und eine solide Grundlage für weitere Diskussionen bilden;

2.

ist der Auffassung, dass der EU-Haushalt trotz seines begrenzten Umfangs von grundlegender Bedeutung für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen ist, vor denen die EU steht. Die Besonderheit des EU-Haushalts gegenüber den nationalen Haushalten besteht in seinem zusätzlichen Nutzen auf europäischer Ebene, in seiner Hebelwirkung sowie darin, dass die Ausgaben des EU-Haushalts zu bis zu 94,5 % für Investitionen und nur zu 5,5 % für die Verwaltung eingesetzt werden. Der AdR ist deshalb der Auffassung, dass insbesondere bei den einzelstaatlichen Finanzministerien dahingehend ein Perspektivwechsel erforderlich ist, dass die Wahrnehmung der Kernaufgaben der EU als Investition und nicht als finanzielle Belastung gesehen wird. Die Anstrengungen sollten darauf gerichtet sein, den MFR nicht nur zum Vorbild für Rentabilität und finanzielle Effizienz, sondern auch zu einem Muster an demokratischer Steuerung und Transparenz zu machen;

3.

nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten derzeit mit erheblichen finanziellen und sozialen Problemen konfrontiert sind, und betont, dass der EU-Haushalt, die Europa-2020-Strategie und die ordnungspolitischen Strukturen Europas koordiniert ineinandergreifen sollten, damit Stabilität, nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Umweltschutz, soziales Wohlergehen und territorialer Zusammenhalt unterstützt werden und das Vertrauen in die europäische Integration wiederhergestellt wird;

4.

unterstützt die Grundprinzipien des MFR 2014–2020, einschließlich Ergebnisorientiertheit, Anreiz für Investitionen aus anderen Quellen und vor allem Vereinfachung der Durchführung, einschließlich der Zusammenführung verschiedener Förderprogramme. Besonderes Gewicht sollte auf jene Gruppen gelegt werden, die Schwierigkeiten beim Zugang zu EU-Mitteln haben. Der AdR fordert deshalb die Ausweitung der Maßnahmen zur Information und Aufklärung sowie eine Beratung bezüglich der Fonds auf EU-Ebene;

5.

weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen wichtigen Beitrag zur Konzipierung und Umsetzung des MFR leisten können. Die Zuständigkeit für öffentliche Investitionen liegt im selben Maße bei den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wie bei der jeweiligen Zentralregierung. Insofern spielen sie eine besonders wichtige Rolle nicht nur bei der Verwaltung von EU-finanzierten Projekten, sondern auch wenn es darum geht, den Zugang zu Mitteln zu verbessern und die Ausgaben der verschiedenen Fonds zu koordinieren;

6.

ist deshalb der Auffassung, dass ein erhebliches Potenzial besteht, bei der Konzipierung und Umsetzung des MFR die Multi-Level-Governance voranzubringen; fordert deshalb, dass die Kommission neue Formen der Zusammenarbeit und der Partnerschaft mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften prüft, die als grundlegender Bestandteil aller neuen Formen des Regierungshandelns und der Finanzierung, auch im Zusammenhang mit dem MFR, zu sehen sind;

7.

bemängelt, dass der Gleichstellung und der Gleichheit von Frauen und Männern im Kommissionsvorschlag keine besondere Bedeutung beigemessen wird, und fordert die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf, sich für die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Haushaltsplanung (Gender Budgeting) einzusetzen;

—   Mittelausstattung, Struktur und Geltungsdauer des Haushalts

8.

bekräftigt, dass die EU über einen ernst zu nehmenden Haushalt von mindestens 1 % des Unions-BNE (1) verfügen muss, um die wichtigsten Ziele gemäß der Europa-2020-Strategie und den Bedürfnissen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu verwirklichen; ist der Auffassung, dass die gegenwärtigen Vorschläge – 1 025 Mrd. EUR bzw. 1,05 % des Unions-BNE – diesem Ziel kaum gerecht werden;

9.

ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene Höhe der Mittel deshalb als absolutes Minimum anzusehen ist, damit die ehrgeizigen Ziele umgesetzt werden können, die die Mitgliedstaaten im Vertrag und in der Europa-2020-Strategie für die EU vereinbart haben. Nachdem Kommission und Parlament mit nachdrücklicher Unterstützung des Ausschusses der Regionen einen maßvollen MFR vorgeschlagen haben, der real unverändert ist gegenüber dem aktuellen MFR, müssen sie nunmehr alles in ihren Kräften Stehende tun, um diesen Vorschlag in den Verhandlungen gegen Kürzungen zu verteidigen;

10.

begrüßt, dass die Haushaltsrubriken umbenannt wurden und nun die Prioritäten der Europa-2020-Strategie besser zum Ausdruck bringen; bedauert jedoch, dass die Gelegenheit versäumt wurde, alle EU-Fonds, die der Förderung der territorialen Entwicklung dienen, unter eine Rubrik zu stellen;

11.

nimmt zudem zur Kenntnis, dass die Kommission nicht die Gelegenheit ergriffen hat, zu einem Haushaltszeitraum von zehn Jahren überzugehen; begrüßt jedoch, dass ein solcher Schritt nach 2020 möglich sein soll, um eine stabile und langfristige Finanzierung sowie eine bessere demokratische Kontrolle zu gewährleisten;

—   Flexibilität des Haushalts, Halbzeitüberprüfung, Konditionalitäten

12.

bedauert, dass es dem aktuellen Haushalt an Flexibilität mangelt, und betont, dass mehr Flexibilität erforderlich ist, damit Mittel künftig innerhalb von Haushaltsrubriken umgeschichtet werden können;

13.

bedauert, dass nicht vorgesehen ist, nicht zugewiesene Mittel bzw. Mittel nicht genutzter Spielräume in eine Flexibilitätsreserve der EU zu übertragen, statt den Mitgliedstaaten Mittel zurückzuzahlen;

14.

nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, 2016 eine Bewertung der Durchführung des MFR vorzulegen; betont jedoch, dass statt dessen 2017 eine umfassende Halbzeitüberprüfung (unter Einbeziehung der vorgeschlagenen Bewertung) erfolgen sollte, bei der es auch möglich sein soll, die Ausgaben innerhalb bestimmter Grenzen nach Maßgabe neuer Prioritäten anzupassen;

15.

betont erneut, dass er jede Form der makroökonomischen Konditionalität nachdrücklich ablehnt, nach der lokale und regionale Gebietskörperschaften infolge wirtschaftlicher Entscheidungen der nationalen Regierungen keine Mittel mehr erhalten sollen;

16.

spricht sich jedoch für die Einführung lediglich solcher Ex-ante-Auflagen in Bezug auf die Verwaltung der EU-Programme aus, die der Verbesserung der Programmeffizienz und der Bewertung der tatsächlichen technischen und administrativen Kapazität anstelle der bloßen Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften dienen. Die Anforderung, Strategien, Pläne oder Maßnahmen als Ex-ante-Auflagen zu erarbeiten, darf jedoch nicht beinhalten, dass die Mittel an die anschließende Verwirklichung dieser Auflagen, einschließlich der nicht durch EU-Mittel kofinanzierten Pläne, geknüpft werden, denn damit würde gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Subsidiaritätsprinzip verstoßen;

17.

fordert, dass der Abschluss förmlicher Partnerschaftsvereinbarungen zwischen dem jeweiligen Mitgliedstaat und seinen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als konkrete Ex-ante-Auflage festgelegt wird und von der Kommission zu überprüfen ist;

18.

betont, dass Ex-post-Auflagen sowie die Aussetzung von Zuschüssen nur dann unter klar festzulegenden Voraussetzungen angebracht sind, wenn die erwarteten Resultate deutlich verfehlt werden, und fordert, auf innerstaatliche Bedingungen für die Rückforderung bereits bewilligter Gelder Rücksicht zu nehmen. Gleichzeitig muss es bei der Festsetzung dieser Ex-post-Auflagen eine enge Zusammenarbeit mit den nationalen, regionalen und lokalen Behörden geben, um zu vermeiden, dass die Aussetzung der Finanzierung auf Kriterien beruht, die nicht rein objektiv und messbar sind;

19.

betont, dass Ergebnisse und Ziele gemeinsam mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vereinbart werden müssen und dass zusätzlicher Verwaltungsaufwand auf ein Mindestmaß reduziert werden sollte. Das gegenwärtige System, bei dem die aufgewandten Beträge und die Resultate im Einzelnen gemessen werden, sollte durch ein System ersetzt werden, bei dem die erzielten Wirkungen gemessen werden. Wenn mit Auflagen gearbeitet wird, muss den Betroffenen klarer und besser erläutert werden, wie dieser Ansatz in der Praxis funktionieren soll;

20.

betont, dass die nachhaltige Nutzung der Ressourcen im neuen mehrjährigen Finanzrahmen der EU uneingeschränkt zu berücksichtigen ist, und fordert, dass die CO2-Bilanz der aus dem EU-Haushalt geförderten Investitionen gründlicher geprüft wird;

Haushaltsrubrik 1 –   Intelligentes und integratives Wachstum

—   Vorschläge zur Kohäsionspolitik

21.

billigt, dass sich die Kohäsionspolitik dem Vorschlag zufolge auf alle Mitgliedstaaten und Regionen erstrecken soll, wobei der Großteil der Mittel zwar in die ärmeren Regionen gehen soll, wohlhabendere Regionen jedoch auch die Möglichkeit haben, weiter an der Bewältigung ihrer Probleme zu arbeiten; begrüßt den ausdrücklichen Verweis auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt als Teilobergrenze der Haushaltsrubrik 1, bedauert jedoch, dass kein Spielraum vorgesehen ist. Dieser würde es ermöglichen, die Mittel innerhalb dieser Teilobergrenze aufzustocken, wenn anderweitige Mittel nicht ausgeschöpft werden;

22.

nimmt ferner zur Kenntnis, dass die für die Strukturfonds vorgeschlagenen Mittel (336 Mrd. EUR für EFRE, ESF und Kohäsionsfonds, aber ohne den Fonds "Connecting Europe") um 3 % unter der gegenwärtigen Mittelausstattung in Höhe von 347 Mrd. EUR liegen. Ziel sollte sein, die Finanzierung der Strukturfondsprogramme inflationsbereinigt zumindest auf dem gegenwärtigen Niveau zu halten;

23.

lehnt den Vorschlag ab, dass reichere Regionen "alle" ihnen bereitgestellten Strukturfondsmittel, außer den Mitteln des ESF, "primär" für Energieeffizienz, Entwicklung von KMU und Innovation einsetzen müssen. Zwar sollte jedes operative Programm einen gewissen Schwerpunkt aufweisen, doch werden derartige Beschränkungen auf EU-Ebene keinen Nutzen bringen, da die europäischen Regionen erhebliche Unterschiede aufweisen und nicht vor denselben Herausforderungen stehen. Es sollte möglich sein, eine freiere Auswahl aus einem breiteren Spektrum an thematischen Zielen der Europa-2020-Strategie zu treffen;

24.

bekräftigt, dass er gegen die vorgeschlagene Leistungsreserve in Höhe von 5 % der Mittel für die Kohäsionspolitik ist. Angesichts der Tatsache, dass die Reserve auf der Grundlage im Voraus festgelegter nationaler Finanzrahmen zugewiesen wird, besteht die Gefahr, dass letztlich alle Seiten dabei verlieren. Wenn die Leistungskriterien nicht erfüllt werden (was auf objektive und äußere Gründe zurückzuführen sein kann), gehen die für die Leistungsreserve vorgesehenen Mittel schlicht und einfach verloren. Die erfolgreiche Umsetzung der Programmziele an sich ist Belohnung genug, und die Mittel sollten besser für vorbereitende Maßnahmen wie fachliche Unterstützung beim Aufbau institutioneller Kapazitäten eingesetzt werden;

25.

unterstützt den Vorschlag des MFR, eine neue Kategorie "Übergangsgebiete" für Regionen zu schaffen, deren BIP zwischen 75 % und 90 % des EU-Durchschnitts liegt, und begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag für ein Sicherheitsnetz für die aus der Konvergenz-Förderung fallenden Regionen; betont jedoch, dass die Glaubwürdigkeit der Kohäsionspolitik dadurch beeinträchtigt wird, dass die herangezogenen BIP-Zahlen bereits mehrere Jahre alt sind und nicht mehr den aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechen;

26.

ist der Auffassung, dass die Kommission die zahlreichen Regionen berücksichtigen muss, deren BIP seit dem Bezugszeitraum 2006–2008 zurückgegangen ist, indem sie die Möglichkeiten einer flexiblen Handhabung des vorgeschlagenen Finanzrahmens nutzt, die vorgeschlagenen Anpassungen gemäß Artikel 5 des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des MFR vornimmt, sowie in Form einer Halbzeitüberprüfung des MFR im Jahr 2017. In den Programmplanungsdokumenten müssen die unterschiedlichen Auswirkungen des Wirtschaftsabschwungs auf die einzelnen Regionen berücksichtigt werden;

27.

bekräftigt, dass der ESF fester Bestandteil der Kohäsionspolitik der EU bleiben muss. In der Tat kann der ESF wesentlich besser durch integrierte standortspezifische Programme in den Gebietskörperschaften als durch getrennte thematische oder sektorale Programme auf nationaler Ebene umgesetzt werden;

28.

betont, wie wichtig es ist, dass die Gleichheit und die Gleichstellung von Mann und Frau in der EU und in Drittstaaten durch die Bereitstellung ausreichender Mittel für den ESF, den Europäischen Entwicklungsfonds und weitere Sozialprogramme gefördert wird;

29.

begrüßt den Vorschlag, dass der Kohäsionsfonds weiterhin ein Drittel der Zuweisungen an beihilfefähige Mitgliedstaaten (deren BIP unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt) im Rahmen der Kohäsionspolitik ausmachen soll;

30.

unterstützt die Aufstockung der Mittel für die territoriale Zusammenarbeit in Europa von 9 Mrd. EUR auf 13 Mrd. EUR und stellt fest, dass INTERREG und andere Programme zur Förderung der Zusammenarbeit der europäischen Regionen bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen einen erheblichen zusätzlichen Nutzen bringen;

31.

unterstützt nachdrücklich den Vorschlag, einen gemeinsamen strategischen Rahmen zu schaffen, der zu einheitlichen strategischen Leitlinien für die wichtigsten EU-Fonds mit territorialer Dimension führt. Der gemeinsame strategische Rahmen sollte jedoch mehr leisten als nur die Angleichung der Fonds auf strategischer Ebene, um gemeinsame Praktiken und Verfahren für die Umsetzung der verschiedenen Fonds zu gewährleisten;

32.

billigt den Ansatz, die Obergrenze für Kohäsionsmittel auf einen Anteil festzulegen, der den gegenwärtigen Ausführungsquoten und der tatsächlichen Aufnahmekapazität der einzelnen Mitgliedstaaten entspricht; betont jedoch, dass die neue Obergrenze so hoch sein muss, dass in allen Mitgliedstaaten eine wirksame Kohäsionspolitik umgesetzt werden kann. Insbesondere sollte die vorgeschlagene Obergrenze in keinem Mitgliedstaat dazu führen, dass weniger Mittel als im Zeitraum 2007-2013 (inflationsbereinigt) bereitgestellt werden;

33.

fordert nachdrücklich, dass das Partnerschaftsprinzip verwirklicht, aktiv gefördert und konsequent durchgesetzt wird. Der AdR begrüßt das Instrument der Partnerschaftsvereinbarung als Möglichkeit der strategischen Programmplanung, weist aber nachdrücklich darauf hin, dass bei der konkreten Ausgestaltung der Partnerschaftsvereinbarung das Subsidiaritätsprinzip beachtet und insbesondere die Verteilung der Zuständigkeiten in den Mitgliedstaaten respektiert werden müssen. Der Geltungsbereich muss deshalb auf die Maßnahmen der Kohäsionspolitik und andere GSR-Fonds beschränkt bleiben. Die zuständigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften müssen bei der Vorbereitung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Strukturfondsprogramme und der damit zusammenhängenden Partnerschaftsabkommen als gleichberechtigte Partner der nationalen Behörden behandelt werden. Es sollten auch Territorialpakte zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und den nationalen Behörden möglich sein, um in Verbindung mit den nationalen Regierungen formale Partnerschaftsvereinbarungen abzuschließen;

34.

bekräftigt seine Forderung nach der Einführung und Förderung von Bürgeranleihen zur Unterstützung der Entwicklung in den Kommunen. Durch Bürgeranleihen könnten von der EU geförderte Projekte eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch einzelne Bürger oder andere öffentliche Mittel erhalten, die im Gegenzug zu einer garantierten und angemessenen Gegenleistung Investitionen tätigen;

35.

betont zudem, dass lokale Lösungen für Energiefragen in Form von "intelligenten Städten" entwickelt werden müssen, die die Bereitstellung sauberer und effizienter Energie fördern, und fordert mehr Unterstützung für lokale und regionale Gebietskörperschaften, vor allem für die Sicherstellung des technischen Fachwissens, das zur Erstellung lokaler und regionaler Aktionspläne zur Eindämmung des Klimawandels erforderlich ist, sowie bei der Förderung eines fruchtbaren Ideenaustauschs; weist in diesem Zusammenhang auf die wichtige Rolle des Bürgermeisterkonvents hin, dem mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten, damit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in größerem Umfang technischer Sachverstand für die Erstellung von Aktionsplänen zur Eindämmung des Klimawandels zur Verfügung gestellt werden kann und konkretere Aufgaben im Zusammenhang mit Energie und Ressourcen, wie die Bewirtschaftung der Wasserressourcen, angegangen werden können;

—   Fazilität "Connecting Europe"

36.

nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, eine neue Fazilität "Connecting Europe" mit Mitteln in Höhe von 40 Mrd. EUR zu schaffen, mit der Investitionen in die Verkehrs-, Energie- und IKT-Infrastruktur von europäischer Bedeutung unterstützt werden sollen, und ist der Auffassung, dass die Beseitigung von Engpässen in diesen Netzen von großem Vorteil für die Gesellschaft ist. Allerdings müssen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend in die Überwachung und Verwaltung dieser Infrastrukturprojekte einbezogen werden, was in den derzeit vorgeschlagenen Regelungen im Hinblick auf eine zentrale Verwaltung jedoch nicht vorgesehen ist;

37.

verweist auf seine Unterstützung für die Einführung von Anleihen für EU-Projekte zur Finanzierung von Infrastrukturvorhaben und erinnert daran, dass solche Anleihen eine höchst positive Hebelwirkung in Bezug auf den EU-Haushalt haben können. Allerdings sind derartige Instrumente als wertvolle Ergänzung und nicht als Ersatz für Finanzhilfen aus den Strukturfonds zu sehen;

—   Forschungs- und Innovationsförderung: "Horizont 2020"

38.

hält den gegenwärtigen Forschungshaushalt der Gemeinschaft für unzureichend und begrüßt deshalb, dass die Mittel für Forschung und Innovation im MFR beträchtlich aufgestockt werden sollen (von 53 Mrd. EUR auf 80 Mrd. EUR). Dies ist ein Schritt hin zur Verwirklichung des Europa-2020-Ziels, 3 % des BIP der EU in Forschung und Innovation zu investieren, und dient der Schaffung einer Innovationsunion. Der AdR fordert insbesondere den Ausbau des Programms "Wissensorientierte Regionen", hält es jedoch für wesentlich, die Anwendung der Forschungsergebnisse auf dem Markt zu beschleunigen; unterstützt den Vorschlag einer stärkeren Unterstützung von Cluster-Initiativen und anderen lokalen Vereinbarungen, die zur Erhöhung des Innovationspotenzials beitragen;

39.

unterstützt die Schaffung eines gemeinsamen strategischen Rahmens für Forschung und Innovation "Horizont 2020", da damit die Möglichkeit besteht, die verschiedenen einschlägigen Förderprogramme wie das Forschungsrahmenprogramm (RP7) sowie das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu vereinfachen und zu konsolidieren; weist jedoch darauf hin, dass der gemeinsame strategische Rahmen für Forschung und Innovation gut koordiniert werden und mit dem für die Territorialfonds vorgeschlagenen gemeinsamen strategischen Rahmen in Einklang stehen muss;

—   Allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend

40.

begrüßt die vorgeschlagene Aufstockung der Mittel für die EU-Programme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend (einschließlich Sport) auf 15 Mrd. EUR. Diese Programme sollten auch durch Ausgaben aus Mitteln des ESF ergänzt werden. Der AdR begrüßt insbesondere, dass der Schwerpunkt auf die Rationalisierung und Vereinfachung des derzeitigen Spektrums an Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend gelegt wird, indem ein einheitliches, integriertes Programm geschaffen wird und die Verfahren vereinfacht werden. Mit dem Programm "Bildung Europa" sollten jedoch nicht nur Hochschulstudenten angesprochen werden, sondern es sollte auch das komplexe Problem der Schulabbrecher berücksichtigt werden, zu dessen Bewältigung die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen erheblichen Beitrag leisten können. Der AdR betont darüber hinaus die zunehmende wirtschaftliche und soziale Bedeutung der Kultur- und Kreativbranche und die Notwendigkeit, diese Branche im Rahmen des EFRE und des ESF ausreichend zu unterstützen;

41.

hält es für dringend erforderlich, bei der Neuordnung der Förderprogramme weiterhin eine auf die spezifischen Belange des Jugendbereichs ausgerichtete Förderung der Jugend vorzusehen. Dabei sollte dieses neue integrierte Programm auf den positiven Grundlagen des jetzigen Programms Jugend in Aktion aufbauen. Es sollte im Einklang mit der EU-Jugendstrategie nicht nur den Ausbau des Jugend- und Fachkräfteaustauschs, sondern auch die verstärkte Beteiligung der Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa fördern;

Haushaltsrubrik 2 –   Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

42.

nimmt zur Kenntnis, dass – wie auch bei den Strukturfonds – die vorgeschlagene Mittelausstattung für die Gemeinsame Agrarpolitik von 396 auf 372 Mrd. EUR gesunken ist; stellt jedoch fest, dass die GAP mit ihren beiden Säulen nach wie vor ein größerer Ausgabenposten des EU-Haushalts ist als die Strukturfonds mit ihren vorgeschlagenen 336 Mrd. EUR;

43.

ist der Überzeugung, dass die GAP angesichts ihrer wichtigen Aufgabe, nicht nur den Lebensmittelbedarf zu decken, sondern auch zur Verwirklichung der europäischen Kernziele beizutragen, stärker in Einklang mit der Europa-2020-Strategie gebracht werden sollte, damit Landwirte auf einer gerechten Grundlage Zuschüsse erhalten können, um öffentliche Güter bereitzustellen wie ein erweitertes Konzept in Sachen Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Schutz der Artenvielfalt, Eindämmung des Klimawandels sowie die Wiederbelebung des ländlichen Raums insgesamt;

44.

begrüßt insbesondere, dass die Kommission nicht zu einer weiteren Zersplitterung der Förderkapazitäten der EU beigetragen hat, indem sie einen eigenen sektoralen Fonds für den Klimawandel geschaffen hat, sondern dass sie stattdessen einen stärker integrierten Querschnittsansatz gewählt hat, nach dem 30 % der Ausgaben der ersten Säule für Umweltziele einzusetzen sind; betont aber, dass die Ökologisierung nicht zu einer Aushöhlung mitgliedstaatlicher Agrarumweltprogramme führen darf;

45.

begrüßt die Zusage, die GAP ökologischer zu gestalten; fordert, dass bei der Ökologisierung der GAP klare, verbindliche und genau definierte Kriterien für die Begünstigten angewandt werden, die die Aspekte Bodenschutz, effiziente Nutzung des Grundwassers sowie Maßnahmen zur Abschaffung aller umweltschädlich wirkenden Beihilfen betreffen;

46.

begrüßt die Vorschläge zur Konvergenz der Zahlungen und zur Begrenzung der Höhe der Direktzahlungen. Diese Maßnahme dürfte zu einem gerechten System der Mittelzuweisung an alle Mitgliedstaaten führen. Der AdR unterstützt zudem uneingeschränkt den Vorschlag, mehr Flexibilität zwischen den beiden Säulen der GAP, den Direktzahlungen und der Entwicklung des ländlichen Raums, zuzulassen;

47.

ist besorgt darüber, dass die vorgeschlagene neue Krisenreserve für die Landwirtschaft in Höhe von 3,5 Mrd. EUR und die Erweiterung des Geltungsbereichs des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung Ausdruck dessen ist, dass die Kommission eher auf vollendete Tatsachen reagiert, als vorbeugend tätig zu werden, und ist der Auffassung, dass die Krise mit einer größeren Haushaltsflexibilität besser bewältigt werden kann als mit einer ständig vergrößerten Palette an verschiedenen Reserven, Fonds und Soforthilfeinstrumenten außerhalb des MFR; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass eine nachhaltige Gemeinsame Agrarpolitik nicht möglich ist ohne die Beibehaltung der Marktregulierungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Preisschwankungen und zur Gewährleistung stabiler Preise für Erzeuger und Verbraucher;

48.

bedauert, dass die Haushaltsmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums (90 Mrd. EUR) im Vergleich zu den Mitteln für Direktzahlungen nach wie vor unverhältnismäßig gering sind; begrüßt jedoch, dass der ELER enger mit den anderen Territorialfonds des gemeinsamen strategischen Rahmens verknüpft werden soll. GAP und Kohäsionspolitik dürfen nicht isoliert voneinander betrachtet, sondern müssen enger als derzeit koordiniert werden. Der AdR betont angesichts der Abschaffung des nach Achsen gegliederten Konzepts, dass andere, nicht in den Bereich der Landwirtschaft fallende Ziele, z.B. die Förderung der sozialen Integration, die Armutsbekämpfung und die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum (neue Priorität 6), künftig nicht weniger Aufmerksamkeit erhalten dürfen;

49.

fordert die Beibehaltung des Europäischen Nahrungsmittelhilfeprogramms für besonders Bedürftige im selben Umfang wie im aktuellen Programmplanungszeitraum. Wenn die Zuständigkeit für das Programm von der Gemeinsamen Agrarpolitik auf den Europäischen Sozialfonds verlagert wird, sollten auch die Mittel in der Haushaltsstruktur entsprechend umgeschichtet werden;

50.

ist besorgt, dass die Einbeziehung der Fischereipolitik in die integrierte Meerespolitik im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) eine Senkung der für die Fischerei bereitstehenden Mittel mit sich bringen kann. Dies ist angesichts der Herausforderungen, vor denen von der Fischerei abhängige Gemeinschaften stehen, nicht angemessen;

51.

betont die Bedeutung des Programms LIFE+ und begrüßt seine Aufstockung auf 3,2 Mrd. EUR;

Haushaltsrubrik 3 –   Sicherheit und Unionsbürgerschaft

52.

begrüßt die zu dieser Rubrik unterbreiteten Haushaltsvorschläge und betont, wie wichtig eine ausreichende Mittelausstattung des Budgets für Einwanderung, Asyl und Sicherheit ist; unterstreicht insbesondere, dass ein koordiniertes Konzept für die Sicherung der EU-Außengrenzen erforderlich ist, und begrüßt die Schritte zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems, da die einzige Lösung in diesem Bereich ganz klar in der Zusammenarbeit auf EU-Ebene besteht. Zwischen den Ausgaben für die Sicherheit (auch für die innere Sicherheit) und grenzpolitischen Aufgaben einerseits und den Ausgaben in Bereichen wie Integration von Migranten und Aufnahmebedingungen für Asylsuchende, in denen Maßnahmen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften von eindeutigem Nutzen sind, muss ein ausgewogenes Verhältnis hergestellt werden;

53.

betont, dass für die Stärkung der Grundrechte, der Demokratie und der Teilhabe der Bürger angemessene Mittel bereitgestellt werden müssen, da dies der Herausbildung der Unionsbürgerschaft dient; hält es deshalb für außerordentlich wichtig, dass den Partnerschaften zur Förderung der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene im Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" besonderes Gewicht eingeräumt wird;

54.

ist der Auffassung, dass die Sicherheit der EU eng mit der Förderung von Demokratie, verantwortungsbewusstem Regierungshandeln und Rechtsstaatlichkeit sowohl in der EU als auch in Drittstaaten verknüpft ist und dass die Union diese Werte weltweit unterstützen muss;

55.

betont, wie wichtig die für das EU-Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit vorgeschlagenen Mittel in Höhe von 396 Mio. EUR sind, und unterstreicht, dass eine ausreichende Finanzierung für soziale, biologische und technische Innovation im Bereich der Gesundheitsleistungen erforderlich ist; verweist auf die Bedeutung von Gesundheitsdiensten und sozialen Pflegediensten als wichtige beschäftigungsfördernde Branchen der Zukunft und betont deshalb, dass die Beseitigung gesundheitlicher Benachteiligungen eine haushaltspolitische Priorität sein muss;

56.

betont die Bedeutung der vorgeschlagenen Mittelausstattung des Programms "Kreatives Europa" in Höhe von 1,6 Mrd. EUR und unterstreicht, dass allen Akteuren der Kultur- und Kreativbranche, die einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Europa-2020-Ziele leisten, ausreichende Mittel bereitgestellt werden müssen;

Haushaltsrubrik 4 –   Globales Europa

57.

stellt fest, dass die EU auf internationaler Ebene beträchtliche Verantwortung trägt, die über die Summe der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten hinausgeht, und dass die Herausforderungen, vor denen die EU steht, eine globale Antwort erfordern; begrüßt deshalb, dass für Nachbarschaftspolitik und Entwicklungszusammenarbeit mehr Mittel bereitgestellt werden sollen (36 Mrd. EUR);

58.

unterstützt den Vorschlag der Kommission, die Instrumente für die Erweiterung durch die Schaffung eines einheitlichen integrierten Heranführungsinstruments rationeller zu gestalten;

59.

bekräftigt seine Forderung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallenden Staaten finanzielle Unterstützung für ihre Mitarbeit in den einschlägigen Gremien erhalten;

60.

betont sein Eintreten für die Beseitigung der Armut und insbesondere für die Millennium-Entwicklungsziele, die bis 2015 verwirklicht sein sollen, und unterstützt das Ziel, 0,7 % des BIP für Entwicklungshilfe aufzuwenden; betont insbesondere den wichtigen Beitrag der EU zur Koordinierung der humanitären Hilfe und fordert alle Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre entwicklungspolitischen Zusagen einzuhalten;

Haushaltsrubrik 5 –   Verwaltung

61.

betont, dass in allen EU-Institutionen und beratenden Einrichtungen permanent Einsparungspotenziale in der Verwaltung ermittelt und entsprechende Kosteneinsparungen umgesetzt werden müssen, dass dabei jedoch nicht deren wichtige Rolle bei der Verwirklichung der europäischen Ziele untergraben werden darf;

62.

betont, dass beträchtliche Einsparungen durch Umstrukturierung und interinstitutionelle Zusammenarbeit sowie durch eine bessere Organisation der Tätigkeiten der Institutionen mittels der integrierten Anwendung von e-Lösungen erzielt werden könnten;

Mittel außerhalb des MFR und Korrekturmechanismen

63.

ist grundsätzlich der Auffassung, dass wichtige EU-Ausgabenbereiche wie der Europäische Entwicklungsfonds (EEF), der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), das Programm für Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) sowie andere Instrumente, die 58 Mrd. EUR der EU-Haushaltsaufwendungen ausmachen, nicht außerhalb des MFR finanziert werden sollten. Dies beschränkt die demokratische Mitwirkung des Parlaments und untergräbt die Transparenz. Grundsätzlich sollten alle Ausgabenposten der EU, auch die längerfristigen sowie jene, die möglicherweise nicht realisiert werden, zu den gleichen Bedingungen erörtert werden wie der MFR;

64.

unterstützt die angekündigte Vereinfachung des sehr komplexen Systems der Rabatte und Korrekturen und begrüßt, dass neue Korrekturen in Form von Pauschalzahlungen zeitlich begrenzt werden; begrüßt zudem den Vorschlag der Kommission, die bestehenden Rabattsysteme durch einen allgemeinen Korrekturmechanismus zu ersetzen. Ein solcher Korrekturmechanismus muss in jedem Fall gewährleisten, dass sich die Positionen grundsätzlich nicht erhöhen und es im Ergebnis zu einem gerechten Ausgleich im Verhältnis der Mitgliedstaaten untereinander kommt. Eine Reihe von Korrekturmechanismen wird 2013 automatisch auslaufen, allerdings sind die dem Vereinigten Königreich gewährte Korrektur und die Rabatte wegen dieser Korrektur, die Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Schweden gewährt werden, bislang nicht zeitlich befristet. Der AdR ist jedoch der Auffassung, dass eine Überprüfung des Korrekturmechanismus nur vorgenommen werden kann, wenn auch die legitimen Gründe, die diesen Mechanismen zugrunde liegen, erörtert werden;

Eigenmittel der EU

65.

ist überzeugt, dass die nationalen Beiträge durch EU-Eigenmittel ersetzt werden sollten, und verweist noch einmal darauf, dass alle Mitgliedstaaten und nationalen Parlamente Artikel 311 AEUV unterzeichnet haben, wonach der Haushalt vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden soll; unterstützt deshalb Initiativen, die darauf abzielen, die Direktbeiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt zu senken und die Einnahmen aus Eigenmitteln zu erhöhen, die der Bewältigung künftiger Herausforderungen dienen sollen;

66.

unterstützt deshalb den Vorschlag der Kommission, eine neue Finanzierungsquelle aus Mehrwertsteuereinnahmen zu erschließen. Diese Vorschläge sind zwar ehrgeizig, aber dringend notwendig;

67.

begrüßt den Vorschlag zur Einführung einer europaweit koordinierten Finanztransaktionssteuer. Die Besteuerung der Finanzbranche wäre ein wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit und würde bewirken, dass die Zahl der Finanzaktivitäten und insbesondere die Spekulation begrenzt werden können;

68.

ist der Auffassung, dass jedes neue System zur Finanzierung des EU-Haushalts die Einhaltung der Grundsätze der Ausgewogenheit, der wirtschaftlichen Stabilität, der Solidarität, der Transparenz und der Einfachheit gewährleisten und für alle Mitgliedstaaten gelten sollte. Dazu muss eine gründliche Folgenabschätzung und Durchführbarkeitsstudie erstellt werden, bevor eine Vereinbarung über neue Eigenmittel erzielt wird. Wichtiger noch ist, dass innerhalb der Mitgliedstaaten eine Diskussion eingeleitet wird, an der auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend beteiligt werden;

Verfahren und Zeitplan

69.

begrüßt, dass der MFR konkrete Bestimmungen für den Fall enthält, dass er nicht bis Ende 2012 verabschiedet wird; räumt jedoch ein, dass dies eine rechtzeitige Einigung verhindern könnte; fordert die EU-Organe deshalb auf, innerhalb des vorgesehenen Zeitplans zu einer Einigung über die Vorschläge zu gelangen;

70.

bedauert, dass das Europäische Parlament beim MFR nach wie vor nur seine Zustimmung erteilen und nicht uneingeschränkt mitentscheiden, d.h. die Vorschläge nicht formal abändern kann, und fordert Rat und Kommission deshalb auf, den Ausschuss der Regionen und das Europäische Parlament durch die Schaffung gestärkter Kooperationsmechanismen möglichst umfassend einzubeziehen;

71.

behält sich vor, diese Stellungnahme im Verlauf des Jahres 2012 entsprechend den Fortschritten in Bezug auf den MFR zu ändern.

II.   ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE

Änderungsvorschlag 1

Erwägungsgrund 2

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Angesichts des Erfordernisses einer angemessenen Berechenbarkeit für die Vorbereitung und Ausführung mittelfristiger Investitionen, sollte die Geltungsdauer des Finanzrahmens auf sieben Jahre ab dem 1. Januar 2014 festgelegt werden. Die Durchführung des Finanzrahmens sollte zur Halbzeit bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Bewertung sollten in den letzten drei Jahren der Laufzeit des Finanzrahmens berücksichtigt werden.

Angesichts des Erfordernisses einer angemessenen Berechenbarkeit für die Vorbereitung und Ausführung mittelfristiger Investitionen, sollte die Geltungsdauer des Finanzrahmens auf sieben Jahre ab dem 1. Januar 2014 festgelegt werden. Die Durchführung des Finanzrahmens sollte zur Halbzeit werden. Die Ergebnisse dieser sollten in den letzten drei Jahren der Laufzeit des Finanzrahmens berücksichtigt werden.

Begründung

Siehe Ziffer 13 des Stellungnahmeentwurfs.

Der Ausschuss der Regionen hat am 24. Oktober 2011 ein Schreiben des Sekretariats des Ministerrats erhalten, in welchem er um Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (KOM(2011) 398 endg.) ersucht wird. Mit dem Stellungnahmeentwurf soll auf diese Befassung reagiert werden.

Änderungsvorschlag 2

Erwägungsgrund 8

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Die Zuweisungen an die Mitgliedstaaten von Mitteln für Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung werden auf der Grundlage der Vorausschätzungen des Bruttoinlandsprodukts (das "BIP") vom Frühjahr 2011 festgesetzt. Angesichts der Unsicherheit von Vorausschätzungen und der Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten mit begrenzten Zuweisungen sollte eine Halbzeitbewertung zum Vergleich des geschätzten und des tatsächlichen BIP und seiner Auswirkungen auf die Mittelansätze vorgenommen werden. Weicht das BIP für den Zeitraum 2014-2016 um mehr als +/– 5 % von der 2011 herangezogenen Vorausschätzung ab, sind die Mittel für die betreffenden Mitgliedstaaten für die Jahre 2018-2020 anzupassen. Die Regeln für diese Anpassung sind festzulegen.

Die Zuweisungen an die Mitgliedstaaten von Mitteln für Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung werden auf der Grundlage der Vorausschätzungen des Bruttoinlandsprodukts (das "BIP") vom Frühjahr 2011 festgesetzt. Angesichts der Unsicherheit von Vorausschätzungen und der Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten mit begrenzten Zuweisungen sollte eine zum Vergleich des geschätzten und des tatsächlichen BIP und seiner Auswirkungen auf die Mittelansätze vorgenommen werden. Weicht das BIP für den Zeitraum 2014-2016 um mehr als +/– 5 % von der 2011 herangezogenen Vorausschätzung ab, sind die Mittel für die betreffenden Mitgliedstaaten für die Jahre 2018-2020 anzupassen. Die Regeln für diese Anpassung sind festzulegen.

Begründung

Siehe Ziffer 20 des Stellungnahmeentwurfs.

Der Ausschuss der Regionen hat am 24. Oktober 2011 ein Schreiben des Sekretariats des Ministerrats erhalten, in welchem er um Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (KOM(2011) 398 endg.) ersucht wird. Mit dem Stellungnahmeentwurf soll auf diese Befassung reagiert werden.

Änderungsvorschlag 3

Artikel 5

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Wenn das kumulierte Bruttoinlandsprodukt (BIP) eines Mitgliedstaats im Zeitraum 2014-2016 um mehr als +/– 5 % von dem kumulierten BIP abweicht, das 2011 zur Bestimmung der Zuweisungen von Kohäsionsmitteln an die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2014-2020 zugrunde gelegt wurde, passt die Kommission die Beträge, die der betreffende Mitgliedstaat in diesem Zeitraum aus Mitteln zur Förderung der Kohäsion erhalten hat, bei der technischen Anpassung für das Jahr 2018 entsprechend an.

Wenn das kumulierte Bruttoinlandsprodukt (BIP) eines Mitgliedstaats im Zeitraum 2014-2016 um mehr als +/– 5 % von dem kumulierten BIP abweicht, das 2011 zur Bestimmung der Zuweisungen von Kohäsionsmitteln an die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2014-2020 zugrunde gelegt wurde, passt die Kommission die Beträge, die der betreffende Mitgliedstaat in diesem Zeitraum aus Mitteln zur Förderung der Kohäsion erhalten hat, bei der technischen Anpassung für das Jahr 2018 entsprechend an.

Begründung

Siehe Ziffer 20 des Stellungnahmeentwurfs.

Der Ausschuss der Regionen hat am 24. Oktober 2011 ein Schreiben des Sekretariats des Ministerrats erhalten, in welchem er um Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (KOM(2011) 398 endg.) ersucht wird. Mit dem Stellungnahmeentwurf soll auf diese Befassung reagiert werden.

Änderungsvorschlag 4

Artikel 15

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

2016 legt die Kommission eine Bewertung der Durchführung des Finanzrahmens gegebenenfalls mitsamt einschlägiger Vorschläge vor.

legt die Kommission eine der Durchführung des Finanzrahmens gegebenenfalls mitsamt einschlägiger Vorschläge vor.

Begründung

Es wird deutlich gemacht, dass die Bewertung Teil der vorgeschlagenen umfassenden Halbzeitüberprüfung sein soll und dass es sich nicht um zwei getrennte Vorgänge handelt.

Brüssel, den 14. Dezember 2011

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  Sämtliche Angaben zum Haushalt beziehen sich auf die Verpflichtungsermächtigungen, nicht auf die Zahlungsermächtigungen.


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