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Document 52010IP0195

    Lage in Thailand Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zu Thailand

    ABl. C 161E vom 31.5.2011, p. 152–153 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.5.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 161/152


    Donnerstag, 20. Mai 2010
    Lage in Thailand

    P7_TA(2010)0195

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zu Thailand

    2011/C 161 E/22

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

    unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

    unter Hinweis auf die Grundprinzipien der Vereinten Nationen für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schusswaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen von 1990,

    unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton vom 8. und 13. April 2010 zur politischen Lage in Thailand,

    unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretärs der ASEAN vom 12. April 2010 zur Lage in Thailand,

    gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass es in Thailand zu einem gewaltsamen Konflikt zwischen den „Rothemden“ einerseits und der von den „Gelbhemden“ unterstützten Regierung und Armee andererseits gekommen ist, welcher bereits zu über 60 Todesopfern und über 1 700 Verletzten geführt hat,

    B.

    in der Erwägung, dass in über 20 thailändischen Provinzen der Ausnahmezustand verfügt wurde,

    C.

    in der Erwägung, dass es in Bangkok am 10. April 2010 zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften gekommen ist,

    D.

    in der Erwägung, dass Premierminister Abhisit Vejjajiva am 3. Mai 2010 einen Fahrplan mit einem Fünf-Punkte-Plan mit dem Ziel allgemeiner Wahlen am 14. November 2010 vorgelegt hat,

    E.

    in der Erwägung, dass in Bangkok seit dem 13. Mai 2010 eine neue Welle gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen militanten Demonstranten und Sicherheitskräften zu verzeichnen ist,

    F.

    in der Erwägung, dass der von der thailändischen Regierung verfügte Ausnahmezustand zur Zensur eines Satellitenfernsehsenders, mehrerer Radio- und Fernsehsender sowie von Websites geführt hat und dass die Europäische Union tief besorgt über die Gefährdung der Medienfreiheit ist und auf die Freiheit der Meinungsäußerung als ein in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankertes Grundrecht pocht,

    G.

    in der Erwägung, dass die Armeeoperation vom 19. Mai 2010 zum Zweck der verstärkten Abriegelung des Hauptversammlungsorts der Demonstranten zu mehreren Todesopfern, unter denen sich auch ein italienischer Journalist befand, und Duzenden Verletzten geführt hat,

    H.

    in der Erwägung, dass UN-Generalsekretär Ban Ki-moon seine Besorgnis über den Gewaltausbruch äußerte und sowohl die Demonstranten als auch die thailändischen Behörden aufgefordert hat, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um weitere Gewalt und Todesopfer zu vermeiden; in der Erwägung, dass Vietnam, das zurzeit den Vorsitz in der ASEAN führt, seine Besorgnis über die Verschärfung der Lage in Thailand geäußert und alle Parteien zur Gewaltvermeidung und Versöhnung aufgefordert hat,

    1.

    ist tief besorgt über den gewaltsamen Konflikt zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften in Thailand, welcher eine Gefahr für die Demokratie im Land darstellt, und erklärt seine Solidarität mit dem thailändischen Volk und allen Familien, die in den vergangenen Wochen den Verlust von Angehörigen zu beklagen hatten;

    2.

    weist darauf hin, dass nach den Grundprinzipien der Vereinten Nationen für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schusswaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen „Beamte mit Polizeibefugnissen […] bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten soweit als möglich nichtgewaltsame Mittel einzusetzen [haben], bevor sie Gewalt anwenden oder von Schusswaffen Gebrauch machen“ und „wenn der rechtmäßige Einsatz von Gewalt oder Schusswaffen unabwendbar ist, […] Zurückhaltung bei dem Einsatz zu üben und die Verhältnismäßigkeit gegenüber der Schwere der Straftat und dem legitimen Handlungsziel zu wahren [haben]“;

    3.

    fordert alle Parteien auf, sich äußerste Selbstbeherrschung aufzuerlegen und die politische Gewalt zu beenden;

    4.

    begrüßt den Beschluss der thailändischen Regierung zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses unter Teilnahme forensischer Sachverständiger und wissenschaftlicher Einrichtungen zur Aufklärung der Todesfälle vom 10. April 2010 und fordert die Regierung auch zur Untersuchung der jüngsten Todesfälle auf; begrüßt die vom thailändischen Ministerium für soziale Entwicklung und menschliche Sicherheit angekündigte Einrichtung einer Hilfsstelle für Verletzte und Angehörige der Todesopfer bei den Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Anhängern der United Front for Democracy against Dictatorship;

    5.

    anerkennt den von Premierminister Abhisit Vejjajiva am 3. Mai 2010 vorgelegten Fahrplan;

    6.

    fordert die thailändische Regierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass der von ihr verfügte Ausnahmezustand die Grundrechte und persönlichen Freiheiten nicht unverhältnismäßig beschränkt, und die Zensur und Einschränkung der freien Meinungsäußerung zu beenden;

    7.

    fordert alle Parteien zu einem sofortigen konstruktiven Dialog mit dem Ziel einer raschen ausgehandelten Konfliktbeilegung und Lösung der gegenwärtigen Krise auf friedlichem und demokratischem Weg auf;

    8.

    begrüßt die von der nationalen Menschenrechtskommission ergriffene Initiative zu einem Konsultativtreffen von Intellektuellen, Vertretern der sozialen Bewegungen, religiösen Würdenträger sowie den vier ehemaligen Premierministern Anand Panyarachun, Banharn Silapa-acha, Chavalit Yongchaiyudh und Chuan Leekpai zwecks Erarbeitung eines Vorschlags zur Beilegung der Krise;

    9.

    bekräftigt seine Bereitschaft zur Unterstützung der Demokratie in Thailand unter Berücksichtigung der ausgezeichneten Beziehungen der EU zu diesem Land und dessen Rolle bei der Schaffung von Wohlstand und Stabilität in dieser Weltgegend;

    10.

    fordert die internationale Gemeinschaft auf, alles in ihrer Macht Stehende zur Beendigung der Gewalt zu tun; fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, die politische Lage in Thailand genau zu verfolgen und gemeinsame Initiativen mit der ASEAN zur Förderung des Dialogs und Stärkung der Demokratie in Thailand zu koordinieren;

    11.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der thailändischen Regierung, dem Generalsekretär der ASEAN sowie dem UN-Generalsekretär zu übermitteln.


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