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Document 52010IP0176

    Bemühungen der Union zur Bekämpfung der Korruption Erklärung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu den Bemühungen der Union zur Bekämpfung der Korruption

    ABl. C 161E vom 31.5.2011, p. 62–62 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.5.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 161/62


    Dienstag, 18. Mai 2010
    Bemühungen der Union zur Bekämpfung der Korruption

    P7_TA(2010)0176

    Erklärung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu den Bemühungen der Union zur Bekämpfung der Korruption

    2011/C 161 E/09

    Das Europäische Parlament,

    gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass Korruption die Rechtsstaatlichkeit untergräbt, zum Missbrauch von EU-Steuergeldern und zu Wettbewerbsverzerrungen führt und in der derzeitigen Wirtschaftskrise eine Rolle gespielt hat,

    B.

    in der Erwägung, dass die Union das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ratifiziert hat, und 78 % der EU-Bürger Korruption in ihrem Land für ein großes Problem halten (Eurobarometer, Dezember 2009),

    C.

    unter Hinweis darauf, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung zum Programm von Stockholm für einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts betont hat, wie wichtig die Bekämpfung der Korruption ist,

    D.

    unter Hinweis auf den Internationalen Tag gegen die Korruption (9. Dezember), an dem diese Erklärung initiiert wurde,

    1.

    fordert die europäischen Institutionen auf, umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption anzunehmen und einen eindeutigen Mechanismus festzulegen, mit dem die Lage in den Mitgliedstaaten regelmäßig beobachtet werden kann;

    2.

    fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Ressourcen bereitzustellen, damit dieser Kontrollmechanismus auch eingeführt wird, und zu gewährleisten, dass den Schlussfolgerungen und Erkenntnissen wirksame Maßnahmen folgen;

    3.

    fordert die Kommission und die einschlägigen Agenturen der Union auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Bereitstellung ausreichender Ressourcen, um zu gewährleisten, dass es bei der Inanspruchnahme der Mittel der EU nicht zu Korruption kommt, und abschreckende Sanktionen einzuführen, wenn Korruption und Betrug festgestellt werden;

    4.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner (1) dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  Die Liste der Unterzeichner wird in Anlage 1 des Protokolls vom 18. Mai 2010 veröffentlicht (P7_PV(2010)05-18(ANN1)).


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