This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52010DC0226
Communication from the Commission to the European Parliament and the Council ITER status and possible way forward {SEC(2010) 571}
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ITER: aktueller Stand und Zukunftsperspektiven {SEK(2010) 571}
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ITER: aktueller Stand und Zukunftsperspektiven {SEK(2010) 571}
/* KOM/2010/0226 endg. */
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ITER: aktueller Stand und Zukunftsperspektiven {SEK(2010) 571} /* KOM/2010/0226 endg. */
[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION | Brüssel, den 4.5.2010 KOM(2010) 226 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ITER: aktueller Stand und Zukunftsperspektiven {SEK(2010) 571} MITTEILUNG DER KOMMISSIONAN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ITER: aktueller Stand und Zukunftsperspektiven 1. Einleitung Diese Mitteilung ergeht als Antwort auf das Ersuchen des Rates vom 16. November 2009 an die Europäische Kommission, die Finanzierungslücke und einschlägige Verwaltungsbedingungen im Zusammenhang mit dem ITER-Projekt zu prüfen und zu behandeln. Zweck dieser Mitteilung ist es, die verwaltungstechnischen und finanziellen Bedingungen darzulegen, unter denen die Europäische Union ihre Partner dabei unterstützen könnte, den ITER auf eine solide und tragfähige finanzielle Grundlage zu stellen. ITER[1] ist ein weltweites Projekt zum Bau und Betrieb eines Versuchsreaktors, mit dem die wissenschaftliche und technologische Realisierbarkeit der Fusionsenergie zu friedlichen Zwecken aufgezeigt werden soll. Mit der erfolgreichen Verwirklichung des Projekts ließe sich ermitteln, ob die Fusion zu einer wichtigen zukunftsfähigen Energiequelle werden kann, die zur EU-Strategie für die langfristige Sicherheit bei der Energieversorgung beiträgt. Die Kernfusion bietet die Aussicht auf eine schier unerschöpfliche Quelle für sichere und saubere Energie ohne CO2-Ausstoß. Auf das ITER-Projekt sollte ein Demonstrationsreaktor als weiterer Schritt auf dem Weg zur kommerziellen Nutzung der Fusionskraft folgen. ITER ist eine einzigartige weltweite Zusammenarbeit – eine Pionierinitiative, die gemeinsame technologische Lösungen für globale Probleme aufzeigen soll. Das Projekt wird im Rahmen eines internationalen Übereinkommens[2] zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) und sechs anderen Vertragsparteien (China, Indien, Japan, Korea, Russland und den USA) ausgeführt, das im November 2006 in Paris unterzeichnet wurde und im Oktober 2007 in Kraft trat. Mit dem Übereinkommen wurde die ITER-Organisation (IO) mit uneingeschränkter Rechtspersönlichkeit gegründet, die für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts zuständig ist. Das Übereinkommen hat zunächst eine Laufzeit von 35 Jahren für den Bau (10 Jahre), den Betrieb (20 Jahre) und die Deaktivierung (5 Jahre) der ITER-Anlagen. Mit starker Rückendeckung des Rates führte die Kommission erfolgreich mit internationalen Partnern im Namen der Gemeinschaft Verhandlungen über den Standort für die Errichtung des ITER und konnte sich mit dem europäischen Standort (Cadarache in Frankreich) durchsetzen. Neben den damit verbundenen Chancen legt dieses Übereinkommen fest, dass Europas finanzielle Zuständigkeiten (für die Bereitstellung der Gebäude und eines Reaktors) von Beginn an – d.h. ab der Bauphase - bestehen. Das bedeutet auch, dass andere ITER-Beitragsleistende von der rechtzeitigen Leistung des europäischen Beitrags abhängig sind. Der EURATOM-Beitrag für den ITER wird von dem europäischen gemeinsamen Unternehmen für den ITER – „Fusion for Energy“ (F4E) verwaltet, das als die europäische Mitgliedsstelle[3] im März 2007 vom Rat[4] gegründet wurde und in Barcelona seinen Sitz hat. Alle Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens, d.h. EURATOM, die 27 Mitgliedstaaten und die Schweiz, sind in der Verwaltung vertreten. Der EU-Beitrag zum Bau von ITER besteht hauptsächlich in größeren Systemen und Komponenten für den ITER, die von dem gemeinsamen Unternehmen beschafft und als „Sachleistungen“ der ITER-Organisation zur Verfügung gestellt werden. Das Europäische Parlament ist dafür zuständig, dem europäischen gemeinsamen Unternehmen für den ITER Entlastung in Bezug auf den Haushalt zu erteilen. Der Bau des ITER ist - was Umfang und Komplexität angeht - technisch äußerst anspruchsvoll. Das Projekt ist ein großes technisches Unterfangen in der Größenordnung des Baus eines sehr großen kommerziellen Kraftwerks mit industriellen großmaßstäblichen Beiträgen aus den Bereichen Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik und Kerntechnik, die unter völlig neuartigen Bedingungen miteinander kombiniert werden. Die Einleitung des ITER-Projekts stellte einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung internationaler Kooperationsgroßprojekte in der Forschung dar. Für Europa ist das Projekt ein Zeichen dafür, dass die EU in der Lage ist, in Wissenschaft und Technologie auf internationaler Ebene eine Führungsrolle zu übernehmen. Die ITER-Organisation könnte als Muster für künftige internationale groß angelegte Infrastrukturprojekte, die in Kooperation durchgeführt werden, dienen. Die Verwirklichung des ITER ist deshalb Prüfstein für die künftige wissenschaftliche Zusammenarbeit der EU mit anderen Ländern bei groß angelegten Projekten. Die Kosten des Projekts liegen deutlich über den ursprünglichen Schätzungen, auf denen der EU-Haushaltsansatz beruhte. Damit die EU diese kostspielige Verpflichtung erfüllen kann, muss sie nunmehr die erforderlichen zusätzlichen Ressourcen auftun, um eine solide, tragfähige finanzielle Lösung für die Dauer des Projekts zu finden, nicht nur für zwei bis drei Jahre, sondern bis zum Ende der Projektlaufzeit. Daher muss die Haushaltsbehörde zusätzliche Mittel für dieses wichtige Projekt bereitstellen und sich für künftige Kostenüberschreitungen rüsten. 2. AKTUELLER HINTERGRUND Am 29. Mai 2009 unterbreitete die Kommission dem Rat eine Zusammenfassung über den Stand des ITER-Projekts, die Herausforderungen und die eingeleiteten Maßnahmen. Außerdem legte die Kommission mehrere „Rahmenvorgaben“ fest, die ihrer Ansicht nach erfüllt sein müssen, damit das Projekt zu akzeptablen Kosten und mit hinnehmbaren Risiken erfolgreich verwirklicht wird. Dazu gehören glaubwürdige Kostenschätzungs- und Kosteneindämmungsstrategien, ein realistischer Zeitplan und eine solide Leitung des Projekts auf allen Ebenen. Auf seiner Tagung vom 16. November 2009[5] bestätigte der Rat seine einstimmige Unterstützung für das ITER-Projekt auf der Grundlage deutlich höherer Baukosten für den ITER als anfänglich geplant und unter der Voraussetzung, dass die von der Kommission ausgearbeiteten Rahmenvorgaben letztlich erfüllt werden können. Der Rat kam ferner zu dem Schluss, dass die Ausgangsbasis[6] (Umfang, Zeitplan und Kosten) für den ITER auf diesen Rahmenvorgaben aufbauen sollte. Er forderte dazu auf, Schritte zu unternehmen, um notwendige Änderungen beim Management vorzunehmen und ein strenges Konzept zur Kostenreduzierung und –eindämmung anzuwenden. Darüber hinaus forderte der Rat die Kommission auf, Möglichkeiten zu erkunden, um die höheren, während dem laufenden Finanzrahmen erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen, einschließlich der Vor- und Nachteile eines Darlehens der Europäischen Investitionsbank (EIB) und einer Neufestlegung der Prioritäten bei der Mittelverteilung im laufenden EU-Haushalt, und dem Rat so bald wie möglich (eine) Lösung(en) zu unterbreiten. Auf der internationalen Ebene steht als nächster entscheidender Schritt für die Bauphase die Einigung der internationalen ITER-Partner über die Ausgangsbasis auf dem derzeit für Mitte Juni vorgesehenen ITER-Rat in China aus. Die Kommission hat darauf bestanden, dass die Rahmenvorgaben eingehalten werden, und es bislang abgelehnt, den im November 2009 vorgeschlagenen Zeitplan anzunehmen. Die EU muss jetzt ihren Standpunkt für die Tagung des ITER-Rats festlegen. 3. Kosten des ITER Während der Bauphase beträgt der Beitrag von EURATOM 5/11 (etwa 45 %) des Gesamtbetrags, wovon EURATOM 80 % und Frankreich 20 % finanziert. Die restlichen Kosten werden zu gleichen Teilen zwischen den anderen sechs ITER-Parteien aufgeteilt (1/11 bzw. etwa 9 % für jede Partei)[7]. Während der darauffolgenden Betriebsphase und Deaktivierungsphase wird EURATOM 34 % der Gesamtkosten tragen. 2001 wurden die Baukosten des ITER insgesamt auf 5,9 Mrd. EUR (5896 Mio. EUR in Preisen des Jahres 2008) veranschlagt. Der EURATOM-Beitrag belief sich auf 2,7 Mrd. EUR (etwa 45 %, 2680 Mio. EUR in Preisen des Jahres 2008), davon 1735 Mio. EUR für als Sachleistungen bereitzustellende Komponenten/Systeme und 945 Mio. EUR an Bargeldleistungen an die ITER-Organisation. Jede Partei hat sich verpflichtet, die vereinbarten Sachleistungen unabhängig von den endgültigen Kosten der Beschaffung und Lieferung der Komponenten zu erbringen. Die derzeitigen Kostenschätzungen des gemeinsamen Unternehmens „Fusion for Energy“ für die Bauphase (ausschließlich Kosten für Europa), die entsprechend dem vorgeschlagenen Zeitplan (2007-2020) aktualisiert und dem Vorstand des gemeinsamen Unternehmens im März 2010 vorgelegt wurden, belaufen sich auf 7,2 Mrd. EUR (7253 Mio. EUR in Preisen des Jahres 2008). Hiervon sind 6,6 Mrd. EUR[8] (6603 Mio. EUR in Preisen des Jahres 2008) für den Beitrag zum Bau des ITER und 650 Mio. EUR für die laufenden Kosten des gemeinsamen Unternehmens und sonstige Tätigkeiten vorgesehen. Nach diesen Schätzungen betrüge der EURATOM-Beitrag 5,9 Mrd. EUR (5892 Mio. EUR)[9] und Frankreich würde einen Beitrag von 1,3 Mrd. EUR leisten (1321 Mio. EUR) (alle Zahlen in Preisen des Jahres 2008)[10]. Für den Zeitraum 2012-2013 sind Mittel für Verpflichtungen aus dem Haushalt des RP7 (EURATOM) in Höhe von 2,1 Mrd. EUR (in jeweiligen Preisen) erforderlich, um die für den Beginn der Bauphase erforderlichen Beschaffungen zu gewährleisten. Angesichts der im derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehenen Mittel für Verpflichtungen (346 Mio. EUR für 2012 und 344 Mio. EUR für 2013 in jeweiligen Preisen) sieht sich EURATOM einer geschätzten Finanzlücke bei den Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von etwa 1,4 Mrd. EUR (in jeweiligen Preisen) für die Jahre 2012-2013 gegenüber (550 Mio. EUR im Jahr 2012 und 850 Mio. EUR im Jahr 2013). Angesichts des fortgeschrittenen Stadiums der Auslegung und der Tatsache, dass Kostenrechnungsmethoden angewendet wurden, bei denen detailliertere Projektdaten berücksichtigt werden konnten, wird nicht damit gerechnet, dass sich diese Schätzungen kurzfristig stark ändern werden. Der Umfang der Finanzierungslücke erfordert eine Stellungnahme der Haushaltsbehörde, die an mehrere Voraussetzungen geknüpft ist. 4. Voraussetzungen für eine solide und tragfähige Finanzierung des ITER 4.1. Verantwortungsvolle Verwaltung Die Untersuchung der Gründe der Kostenüberschreitungen durch Experten hat eine Reihe von Problemen in Bezug auf die Verwaltung des gemeinsamen Unternehmens „Fusion for Energy“ und der internationalen ITER-Organisation sichtbar gemacht, die dringend von den Mitgliedstaaten anzugehen sind. Die Verwaltung des gemeinsamen Unternehmens ist zu überprüfen. Um diese Probleme in den Griff zu bekommen, müssen die Mitgliedstaaten ein fest umrissenes Programm für die Einhaltung der Rahmenvorgaben aktiv unterstützen. Hierzu gehören bessere Kostenschätzungen, transparente Überwachung der Kostenentwicklung und Berichterstattung darüber sowie die vorausschauende Anwendung von Kosteneindämmungsmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Werttechnik, Rationalisierung der Auferlegung von Beschaffungsverpflichtungen, Vereinbarung von Standards und Nutzung größenbedingter Vorteile. Im Anschluss an den Rücktritt des Direktors des gemeinsamen Unternehmens im Januar 2010 von seinem Posten wird das Unternehmen derzeit umstrukturiert; die Überprüfung der Kosteneindämmung wird von einem neuen Direktor bereits in die Wege geleitet. Über die Bewertungsberichte der Sachverständigen hinaus können weitere Maßnahmen notwendig sein. Im Rahmen der Überprüfung der Verwaltung des gemeinsamen Unternehmens muss auch dessen Beschaffungspolitik gegenüber den europäischen Fusionsforschungseinrichtungen und den Unternehmen in diesem Bereich behandelt werden, wobei strategische Partnerschaften und Innovation anzustreben sind. Die Kosteneskalation in der Internationalen Organisation betraf die Ressourcen für Auslegung und Management. Der ITER-Rat wird zentrale Aspekte des Berichts über die Bewertung der Organisationsführung umsetzen; u. a. sind, derzeit für den Monat Juni, auch Veränderungen im Management vorgesehen. 4.2. Tragfähiger Finanzrahmen Die Kommission unterstreicht ihren Einsatz für die Aufrechterhaltung – auch in Zukunft – der ursprünglichen Zuteilung von Haushaltsmitteln an den ITER. Angesichts der Größe der Finanzierungslücke und der Notwendigkeit einer grundlegenden Lösung, die den EU-Haushalt während der gesamten Projektdauer respektiert, sind jedoch zusätzliche Finanzmittel notwendig. Die Kommission hat daher die Optionen geprüft, um deren Prüfung der Rat ersucht hatte. Darlehen der Europäischen Investitionsbank Die Europäische Investitionsbank (EIB) könnte um ein Darlehen für das gemeinsame Unternehmen „Fusion for Energy“ ersucht werden, da die entsprechenden Forschungsinfrastrukturtätigkeiten zu ihren Kreditvergabezielen zählen. Für die Gewährung einer solchen Kreditlinie müsste die EIB noch prüfen, ob eine ausdrückliche Sicherheit bzw. Garantie von EURATOM erforderlich wäre. Sollte die EIB eine ausdrückliche Garantie von EURATOM benötigen, müsste die Kommission einen Vorschlag zur Änderung des Rechtsakts zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens vorlegen, der einstimmig angenommen werden müsste. Eine Vereinbarung zwischen EURATOM (vertreten durch die Kommission), der EIB und dem gemeinsamen Unternehmen würde dann die spezifischen Bestimmungen enthalten. Ferner wären bestimmte Änderungen und/oder Präzisierungen der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens und ihrer Durchführungsbestimmungen erforderlich. Das Hauptproblem eines Darlehens zur Überbrückung der Finanzierungslücke wäre jedoch, dass keine konkreten Einkünfte vorhanden sind, die für Rückzahlungen verwendet werden könnten. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Darlehen keine geeignete Lösung für die Schließung der festgestellten Finanzierungslücke darstellt. Umverteilung von Haushaltsmitteln Ein zusätzlicher Finanzbedarf für den ITER könnte zum Teil durch die Übertragung von Mitteln aus anderen Haushaltslinien gedeckt werden. Angesichts des Umfangs der Finanzierungslücke und der Notwendigkeit, eine grundlegende Lösung für die gesamte Dauer des ITER-Projekts zu finden, hätte der Rückgriff auf das Mittel der Umverteilung vorhandener EU-Haushaltsmittel in diesem Umfang jedoch äußerst negative Auswirkungen auf verschiedene Politikbereiche und Programme, die für die „Europa 2020“-Agenda wesentlich sind. Politisch gesehen wäre es nicht geraten, derart signifikante Beschneidungen in diesen Bereichen vorzunehmen. Die Frage wurde bereits in dem jüngsten Bericht der Kommission über die Durchführung der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin[11] angesprochen. Außerdem beinhaltet keine der genannten Optionen (EIB oder Umverteilung) eine strukturelle Lösung des Problems. Die Verpflichtung des Rates, auch gegenüber dem Europäischen Parlament, für das ITER-Projekt während der gesamten Bau- und Betriebsphase eine angemessene finanzielle Unterstützung zu gewährleisten, ist Voraussetzung für eine auf Dauer tragbare Lösung. Da die Kommission ein Darlehen der EIB und die Umverteilung von Haushaltsmitteln ausschließt, kann ihrer Ansicht nach die EU ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem ITER-Projekt nur mit zwei Optionen nachkommen, die dem Umfang und der grundsätzlichen Art dieses Problems angemessen sind. OPTION 1: ZUSÄTZLICHE FINANZIERUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN Im Zeitraum 2012-2013 müssten alle EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz zusätzliche Beiträge in Höhe von 1,4 Mrd. EUR leisten und sich verpflichten, alle Kosten zu finanzieren, die über die im EU-Haushalt und im mehrjährigen Finanzrahmen für die gesamte Lebensdauer des Projekts veranschlagten Beträge hinausgehen. Die Möglichkeit zusätzlicher Beiträge der Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens ist in der Gründungsentscheidung vorgesehen. In Zukunft – ab 2014 bis zum Projektende – würde auf zusätzliche Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten zurückgegriffen, wenn die für den ITER vorgesehenen Haushaltsmittel erschöpft sind. Mögliche zusätzliche Mechanismen könnten in Betracht gezogen werden, die die Flexibilität innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens erhöhen und vor dem Rückgriff auf zusätzliche Beiträge der Mitgliedstaaten eingesetzt werden könnten. OPTION 2: FESTE HÖCHSTBETRÄGE AUF EINEM ANGEMESSENEN NIVEAU IM FINANZRAHMEN Unter der Voraussetzung, dass eine Lösung für die Finanzierung der gesamten Projektdauer gefunden wird, könnte für 2012-2013 eine Nettoanhebung des Gesamthöchstbetrags für den Finanzrahmen 2007-2013 erwogen werden. Der Rat hat jedoch bisher zur Bedingung gemacht, dass die für sieben Jahre vereinbarten globalen Höchstbeträge des Finanzrahmens für Verpflichtungen und Zahlungen nicht verändert werden dürfen[12]. In Zukunft müssten die Höchstbeträge des mehrjährigen Finanzrahmens auf einem Niveau festgesetzt werden, das es der EU ermöglicht, ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem ITER-Projekt nachzukommen. Gleichgültig, welcher Option die Haushaltsbehörde den Vorzug gibt, wird Voraussetzung für eine auf Dauer tragbare Lösung sein, dass die Mitgliedstaaten eine eindeutige finanzielle Verpflichtung für die Lebensdauer des Projekts eingehen und sich ferner verpflichten, alle Kostenüberschreitungen gegenüber dem Finanzrahmen zu finanzieren. Alle Optionen sollten einen Begrenzungsmechanismus enthalten, um eine wirtschaftliche Verwaltung der Finanzen des Projekts zu gewährleisten. 5. Zeitplan Es steht nur ein äußerst begrenzter Zeitraum zur Verfügung, um eine Lösung für die Finanzierung des ITER zu finden. Angesichts der Notwendigkeit, die Situation gegenüber den internationalen Partnern der EU zu klären, und unter Berücksichtigung der Dynamik des EU-Haushalts schlägt die Kommission vor, dass das Europäische Parlament und der Rat diese Frage unverzüglich behandeln. 6. Schlussfolgerung Die Einleitung des ITER-Projekts stellte einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung internationaler Kooperationsgroßprojekte in der Forschung dar. Für Europa ist das Projekt ein Zeichen dafür, dass die EU in der Lage ist, in Wissenschaft und Technologie auf internationaler Ebene eine Führungsrolle zu übernehmen. Würde eine wirksame, grundlegende und dauerhafte Lösung für eine solide Finanzverwaltung und eine tragfähige Finanzierung gefunden, wäre dies vorbildhaft für die künftige internationale Zusammenarbeit im Zusammenhang mit den großen globalen Herausforderungen (z. B. der Energieversorgung). Auf seiner Tagung vom 16. November 2009 bestätigte der Rat seine Unterstützung für das ITER-Projekt trotz der beträchtlichen Kostensteigerungen, unter der Voraussetzung, dass die von der Kommission ausgearbeiteten Rahmenvorgaben erfüllt werden könnten. Er forderte die Kommission auf, innerhalb des geltenden mehrjährigen Finanzrahmens Finanzierungsmöglichkeiten zu erkunden. Auf der Grundlage der in dieser Mitteilung enthaltenen Erwägungen ersucht die Kommission das Europäische Parlament und den Rat, die notwendigen zusätzlichen Ressourcen für den gesamten Zeitraum des ITER-Baus zur Verfügung zu stellen und einen grundsätzlichen Beschluss über die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel zu fassen. Nach Auffassung der Kommission sollte dies so bald wie möglich geschehen, damit sie ihre internationalen Partner, die auf einen Beschluss von EURATOM über die Ausgangsbasis für den ITER („ITER Baseline“) warten, anlässlich der nächsten Tagung des ITER-Rates Mitte Juni informieren kann. Sobald eine entsprechende Zusage vorliegt, wird die Kommission die erforderlichen Vorschläge zur Finanzierung des zusätzlichen Mittelbedarfs für den ITER in den Jahren 2012 und 2013 im Einklang mit dem jüngsten Bericht über die Interinstitutionelle Vereinbarung vorlegen. [1] Ursprüngliche Bezeichnung: „Internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor“ (International Thermonuclear Experimental Reactor). [2] ABl. L 358 vom 16.12.2006, S. 62. [3] Nach dem ITER-Übereinkommen hat jedes Mitglied seine eigene „Mitgliedsstelle“, die für die Verwaltung seines Beitrags zuständig ist, insbesondere für die Beschaffung der verschiedenen Komponenten, die für den Bau von ITER erforderlich und der ITER-Organisation als Sachleistungen bereitzustellen sind. [4] ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58. [5] Unterlagen 15815/09 RECH 401 ATO 136 + ADD 1 RESTREINT UE [6] Die Ausgangsbasis ( Baseline ) bezieht sich auf die miteinander zusammenhängenden Elemente von Umfang (Spezifikationen des zu bauenden Reaktors), Zeitplan (Zeitplan für den Bau) und Kosten. [7] „Cost Sharing for all Phases of the ITER Project“ („Kostenteilung für alle Phasen des ITER-Projekts“), Anlage 2 b) des Abschlussberichts der Verhandlungen über die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts, 1. April 2006. [8] Da die endgültigen Baukosten des gesamten ITER-Reaktors nicht ermittelt werden können, da für jede Partei spezifische Kostensteigerungen anfallen werden, ist nur schwer zu schätzen, welchen prozentualen Anteil an den Gesamtkosten des ITER-Baus die 6,6 Mrd. EUR ausmachen würden. [9] Dieser Betrag kann wie folgt aufgeschlüsselt werden:geschätzter Finanzbedarf für den Zeitraum 2007-2011 (5 Jahre): etwa 1,3 Mrd. EUR;geschätzter Finanzbedarf für den Zeitraum 2012-2013 (2 Jahre): etwa 2 Mrd. EUR;geschätzter Finanzbedarf für den Zeitraum 2014-2020 (7 Jahre): etwa 2,6 Mrd. EUR. [10] Zu diesem Beitrag sind etwa 40 Mio. EUR hinzuzurechnen, die von den anderen Mitgliedern des gemeinsamen Unternehmens (EURATOM, die 27 Mitgliedstaaten und die Schweiz) – außer EURATOM und Frankreich – stammen. [11] KOM (2010) 185 vom 27.4.2010. [12] Die Höchstbeträge können wie folgt angepasst werden: a) im Rahmen eines Ausgleichsmechanismus, wobei die Erhöhung bei einer Haushaltslinie durch eine entsprechende Senkung bei einer anderen Haushaltslinie ausgeglichen wird, oder b) durch Erhöhung des Gesamthöchstbetrags. In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach auf den Ausgleichsmechanismus zurückgegriffen. Die Kommission rechnet jedoch damit, dass bis Ende 2013 die verfügbaren Margen stark reduziert sein werden. Diese eingeschränkten Margen sollten zum Teil unangetastet bleiben, um die Möglichkeit zu haben, gegebenenfalls auf konkurrierenden Mittelbedarf zu reagieren.