Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52009DC0177

Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 zum Gesamthaushaltsplan 2009 - Ausgabenübersicht nach Einzelplänen - Einzelplan III : Kommission

/* KOM/2009/0177 endg. */

52009DC0177

Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 zum Gesamthaushaltsplan 2009 - Ausgabenübersicht nach Einzelplänen - Einzelplan III : Kommission /* KOM/2009/0177 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 15.4.2009

KOM(2009) 177 endgültig

VORENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 5 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2009

AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III - Kommission

VORENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 5ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2009

AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNENEinzelplan III - Kommission

Gestützt auf

- den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 272,

- den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 177,

- die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf Artikel 37,

legt die Europäische Kommission der Haushaltsbehörde den Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 zum Haushalt 2009 vor.

ÄNDERUNGEN DER EINNAHMENÜBERSICHT

Die Änderungen der Einnahmenübersicht werden getrennt über SEI-BUD übermittelt. Eine englische Fassung der Änderungen der Einnahmenübersicht ist informationshalber als technischer Anhang beigefügt.

BEGRÜNDUNG

Der vorliegende Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2009 dient dazu, den Überschuss aus der Ausführung des Haushaltsplans 2008 in den Haushaltsplan einzustellen. Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften [2] hat dieser VEBH nur diesen Punkt zum Gegenstand, und er muss innerhalb von 15 Tagen nach der Vorlage der vorläufigen Rechnungen vorgelegt werden. Diese wurden am 31. März 2009 vorgelegt.

1. Die Ausführung des Haushaltsplans 2008 ergab einen Überschuss im Betrag von 1 796 151 821 EUR (ohne die Beiträge der EFTA-EWR-Staaten), der folglich als Einnahme in den Haushaltsplan 2009 eingestellt wird.

Die Entstehung des Überschusses kann wie folgt analysiert werden:

2008 | EFTA-EWR | Europäische Gemeinschaften | Gesamtbetrag |

Einnahmen für das Haushaltsjahr | 199 139 557,00 | 121 385 242 727,55 | 121 584 382 284,55 |

Zahlungen zu Lasten der Mittel des Haushaltsjahres | -183 598 206,59 | -115 366 374 174,96 | -115 549 972 381,55 |

auf das Jahr N+1 übertragene Zahlungsermächtigungen | 0,00 | -3 912 336 487,46 | -3 912 336 487,46 |

aus dem Jahr N-1 übertragene EFTA-Mittel | -2 324 641,86 | 0,00 | -2 324 641,86 |

Annullierung aus dem Jahr N-1 übertragener nicht in Anspruch genommener Zahlungsermächtigungen | 564 626,36 | 187 331 191,58 | 187 895 817,94 |

Wechselkursdifferenzen im Jahresverlauf | 0,00 | -497 711 435,90 | -497 711 435,90 |

Haushaltsergebnis 2008 | 13 781 334,91 | 1 796 151 820,81 | 1 809 933 155,72 |

2. Mit der Einstellung des Überschusses in den Haushaltsplan verringert sich der Gesamtbeitrag der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des EU-Haushalts entsprechend. Bei der Umlegung dieses globalen Rückgangs auf die einzelnen Mitgliedstaaten sind auch die aktualisierten Eigenmittelvorausschätzungen (TEM, MwSt und BNE), einschließlich des revidierten Korrekturbetrags zugunsten des Vereinigten Königreichs, zu berücksichtigen. Im Juni wird die Kommission in einem gesonderten Vorentwurf eines Berichtigungshaushaltsplans aktualisierte Vorausschätzungen vorlegen, die weitere Änderungen der Länderbeiträge nach sich ziehen werden.

[1] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

[2] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

Top