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Document 52008DC0693

Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10 zum Gesamthaushaltsplan 2008 - Ausgabenübersicht nach Einzelplänen : Einzelplan III - Kommission

/* KOM/2008/0693 endg. */

52008DC0693

Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10 zum Gesamthaushaltsplan 2008 - Ausgabenübersicht nach Einzelplänen : Einzelplan III - Kommission /* KOM/2008/0693 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 31.10.2008

KOM(2008) 693 endgültig

VORENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 10 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2008

AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III - Kommission

VORENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 10ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2008

AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNENEinzelplan III - Kommission

Gestützt auf

- den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 272,

- den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 177,

- die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 des Rates[2], insbesondere auf Artikel 37,

legt die Europäische Kommission der Haushaltsbehörde den Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10 zum Haushaltsplan 2008 vor.

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 4

2. Erhöhung der Einnahmenansätze 4

2.1. Aktualisierung des Eigenmittelaufkommens 4

2.2. Sonstige Einnahmen 4

3. Kürzung der Zahlungsermächtigungen 5

3.1. Teilrubrik 1a Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung 5

3.2. Teilrubrik 1b Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung 6

3.3. Rubrik 2 Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen 7

3.4. Rubrik 3b Unionsbürgerschaft 7

3.5. Rubrik 4 Die EU als globaler Partner 8

ÜBERSICHT – NACH RUBRIKEN DES FINANZRAHMENS 11

ÄNDERUNGEN BEI DEN AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Die Änderungen bei den Ausgaben nach Einzelplänen werden getrennt über SEI-BUD übermittelt. Eine englische Fassung der Änderungen bei den Ausgaben nach Einzelplänen ist informationshalber als haushaltstechnischer Anhang beigefügt.

1. Einleitung

Der Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans (VEBH) Nr. 10 für das Haushaltsjahr 2008 umfasst folgende Elemente:

- Nettoerhöhung (1 198,7 Mio. EUR) der Einnahmenansätze infolge der Aktualisierung der Eigenmittelvorausschätzungen und der Vorausschätzungen für sonstige Einnahmen.

- Kürzung der Zahlungsermächtigungen im Betrag von insgesamt 4 891,3 Mio. EUR bei einigen Haushaltslinien der Rubriken 1a, 1b, 2, 3b und 4 nach Berücksichtigung der im Rahmen der globalen Mittelübertragung vorgeschlagenen Umschichtungen.

2. Erhöhung der Einnahmenansätze

2.1. Aktualisierung des Eigenmittelaufkommens

In Anwendung von Artikel 16 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000[3] hat die Kommission die Eigenmittelvorausschätzungen geändert. Dies betrifft vor allem die MwSt- und BNE-Salden und die traditionellen Eigenmittel.

Im Hinblick auf die MwSt- und BNE-Eigenmittelsalden und auf der Grundlage der verfügbaren Daten schlägt die Kommission vor, 1 823,7 Mio. EUR in den Haushaltsplan einzustellen. Die Erhöhung bezieht sich auf die Kapitel 3 1 und 3 2 des Einnahmenteils des Haushaltsplans.

Die Berechnungen der Salden der Mitgliedstaaten haben allerdings noch vorläufigen Charakter, da die MwSt- und die BNE-Daten noch überprüft werden. Es ist daher durchaus möglich, dass die Kommission die Zahlenangaben im Laufe des Verfahrens für diesen VEBH ändern wird.

Außerdem schlägt die Kommission schlägt vor, die traditionellen Eigenmittel (TEM) in Kapitel 12 des Einnahmenteils um 1 600 Mio. EUR zu kürzen. Im Berichtigungshaushalt Nr. 5/2008[4] waren für die traditionellen Eigenmittel insgesamt 18 536,3 Mio. EUR netto veranschlagt worden. Unter Berücksichtigung der Einnahmenentwicklung seit Jahresbeginn wird der Betrag nunmehr auf 16 936,3 Mio. EUR geschätzt. Sollten neue aktuelle Daten für das letzte Quartal des Jahres wesentliche Änderungen für diese Schätzung mit sich bringen, wird die Kommission ihre Zahlen im Laufe des Haushaltsverfahrens ändern.

2.2. Sonstige Einnahmen

Finanzkorrekturen im Rahmen des Strukturfonds (Posten 6 5 0 0)

In Anbetracht der unter dem Posten 6 5 0 0 verbuchten Beträge und ausgehend von der Annahme, dass diese Beträge in diesem Jahr nicht wieder verwendet werden, wird vorgeschlagen, 313 Mio. EUR in den Haushaltsplan einzustellen.

Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen (Posten 6 6 0 1)

In Anbetracht der bei Posten 6 6 0 1 tatsächlich ausgewiesenen Beträge können hier zusätzliche 33 Mio. EUR eingesetzt werden.

Verzugszinsen und Geldbußen

In den Kapiteln 7 0 und 7 1 der Einnahmenübersicht werden Verzugszinsen und Geldbußen verbucht. Im Berichtigungshaushalt Nr. 3/2008[5] wurden die in den Haushaltsplan 2008 eingestellten Beträge bereits um 849,2 Mio. EUR erhöht. In Anbetracht der Beträge, die bis dato eingegangen sind bzw. deren Einziehung wahrscheinlich ist, wird vorgeschlagen, weitere 629 Mio. EUR anzusetzen.

3. Kürzung der Zahlungsermächtigungen

Die Kommission schlägt eine Kürzung der Zahlungsermächtigungen für einzelne Haushaltslinien vor, um sie besser auf die jüngsten Bedarfsschätzungen abzustimmen und geht davon aus, dass die von der Kommission in der „globalen Mittelübertragung“ beantragte Neuverteilung der Zahlungsermächtigungen von der Haushaltsbehörde akzeptiert wird. Die vorgeschlagene Kürzung der Zahlungsermächtigungen beläuft sich auf 4 891,3 Mio. EUR.

3.1. Teilrubrik 1a Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

Abschluss des Programms für Unternehmen (- 50 Mio. EUR)

Die Zahlungsermächtigungen bei Haushaltsartikel 01 04 05 werden auf zwei Treuhandkonten überwiesen, die vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) im Namen der Kommission verwaltet werden. Die vom EIF (im Auftrag der Kommission) in Erfüllung von Verpflichtungen vorgenommenen Zahlungen werden nach Bedarf durch Abbuchungen von diesen Konten abgewickelt. Die zwei Konten umfassen die beiden Finanzinstrumente „Garantien“ und „Risikokapital“.

Im Rahmen dieses Programms benötigt die Kommission Verpflichtungsermächtigungen, um dem EIF, der als durchführende Einrichtung fungiert, den Abschluss von Verträgen mit Finanzmittlern zu ermöglichen. Zahlungsermächtigungen werden kurzfristig nur teilweise benötigt, da ihre Inanspruchnahme von der Einhaltung bestimmter Bedingungen abhängig ist:

- Bei Risikokapitalinvestitionen werden die Mittel nur dann an die Risikokapitalgesellschaft gezahlt, wenn sie für eine Investition oder zur Zahlung förderfähiger Kosten des Risikokapitalfonds notwendig sind. Liegt keine Investition vor, wird keine Zahlung getätigt.

- Bei Garantien werden die Mittel nur dann an den Finanzmittler gezahlt, wenn Ausfälle eintreten und der Finanzmittler eine Zahlung im Rahmen der Garantie fordert. Gibt es keine Ausfälle, werden keine Zahlungen getätigt.

Da der EIF jederzeit in der Lage sein muss, Zahlungen rechtzeitig durchzuführen, werden die Zahlungsermächtigungen dazu verwendet, ausreichende Mittel auf die Treuhandkonten (die der EIF im Auftrag der Kommission verwaltet) zu überweisen. Es wird regelmäßig überwacht, ob der geplante Zahlungsrhythmus eingehalten wird, um sicherzustellen, dass der EIF ständig über ausreichende Mittel verfügt. Der Begriff „ausreichend“ bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die zu erwartende Auszahlungsrate und nicht auf das gesamte Mittelbindungsvolumen, da die vom EIF abgeschlossenen Verträge eine lange Laufzeit haben. Die Abwicklung von Mittelbindungen kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Die Höhe der für ein bestimmtes Jahr erforderlichen Auszahlungen kann daher nicht genau im Voraus bestimmt werden; die Dienststellen der Kommission stehen mit dem EIF ständig in Kontakt, um den Bedarf an die tatsächlich anfallenden Zahlungen anzupassen.

Auf der Grundlage der vom EIF erhaltenen Informationen schlägt die Kommission eine Kürzung der Zahlungsermächtigungen von 86,2 Mio. EUR auf 36,2 Mio. EUR (- 50 Mio. EUR) vor. Diese Schätzung basiert auf dem angenommenen Auszahlungsbedarf bis zum Jahresende 2008, wobei es höchst unwahrscheinlich ist, dass dieser 36 Mio. EUR überschreitet. Zudem befinden sich auf den Treuhandkonten ausreichende Mittel, um bei Bedarf sogar bedeutend höhere Auszahlungen decken zu können.

3.2. Teilrubrik 1b Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

Struktur- und Kohäsionsfonds (- 4 514,7 Mio. EUR)

Es wird eine Kürzung der Zahlungsermächtigungen um 4 514,7 Mio. EUR für die Teilrubrik 1b vorgeschlagen. Die Gründe werden nachstehend erläutert.

Der Großteil der operativen Programme für den neuen Programmplanungszeitraum 2007-2013 wurde im Jahr 2007 angenommen, die Zwischenzahlungen für diese Programme stellen im Jahr 2008 eine zu vernachlässigende Größe dar. Vor der Vorlage des ersten Zahlungsantrags für ein bestimmtes operatives Programm muss der betreffende Mitgliedstaat zuerst einen Bericht über die Verwaltungs- und Kontrollsysteme vorlegen, der von der Kommission angenommen werden muss. Artikel 71 der Verordnung 1083/2006[6] des Rates legt fest, dass dieser Bericht „spätestens binnen 12 Monaten nach der Genehmigung eines operationellen Programms” vorgelegt werden muss.

Ende September war die Situation bei den Berichten über die Verwaltungs- und Kontrollsysteme folgende: Bei den Programmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) waren von 117 möglichen Berichten 16 von den Mitgliedstaaten übermittelt worden; davon waren zwei angenommen worden. Bei den Programmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds waren von 316 Systemberichten 87 bei der Kommission eingetroffen, von denen 18 angenommen worden waren. Die Berichte der Mitgliedstaaten gehen langsamer ein als geplant, und dies hat eine direkte Auswirkung auf die für Zwischenzahlungen benötigten Zahlungsermächtigungen. Ferner wird die Genehmigung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme nicht notwendigerweise zu einer sofortigen Flut von Zahlungsanträgen führen, da - insbesondere für den EFRE – die Mitgliedstaaten angegeben haben, dass sie keine Ausgaben tätigen werden, bevor die Verwaltungs- und Kontrollsysteme genehmigt wurden.

Beim Kohäsionsfonds – und in geringerem Ausmaß bei bestimmten operativen Programmen des EFRE – kommt noch hinzu, dass die 949 Großprojekte ebenfalls der Kommission von den Mitgliedstaaten zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.

Das bedeutet, dass 2008 beinahe alle Zahlungen für die Programme 2007-2013 nur die vorgesehenen Vorschusszahlungen betreffen. Doch der Betrag an Zwischenzahlungen für die Programme des Zeitraums 2000-2006 ist höher als geplant, und ein bedeutender Teil der ursprünglich für die Programme des Zeitraums 2007-2013 vorgesehenen Zahlungsermächtigungen wurde für sie verwendet (7,3 Mrd. EUR wurden von den neuen Programmen auf die alten übertragen). Eine ganze Reihe von Zahlungen für die Programme des Zeitraums 2000-2006 wurde allerdings von der Kommission aufgrund von Prüfungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme bestimmter operativer Programme ausgesetzt, bis die Mitgliedstaaten die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergreifen.

In Anbetracht dieser Sachlage schlägt die Kommission vor, Zahlungsermächtigungen für die folgenden Haushaltslinien der Teilrubrik 1b zu kürzen:

Haushaltslinie | Bezeichnung | Differenz (EUR) |

04 02 17 | ESF — Konvergenz | -649 702 522 |

04 02 19 | ESF - Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung | -965 000 000 |

13 03 16 | EFRE — Konvergenz | -1 127 000 000 |

13 03 18 | EFRE - Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung | -200 000 000 |

13 03 19 | EFRE – Europäische territoriale Zusammenarbeit | -158 000 000 |

13 04 02 | Kohäsionsfonds | -1 415 000 000 |

Teilrubrik 1b insgesamt | -4 514 702 522 |

Zur Erinnerung: die Kommission ist bei der Beantragung der Mittel für die Teilrubrik 1b für das Jahr 2008 davon ausgegangen, dass die Programme des Zeitraums 2007-2013 im Jahr 2007 angenommen würden und dass ihre Durchführung sofort nach ihrer Genehmigung beginnen würde. Dies hätte zu einem entsprechenden Volumen an Zwischenzahlungen geführt.

3.3. Rubrik 2 Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen

Reserve für Fischereiabkommen (- 20,7 Mio. EUR)

Die Reservelinie 40 02 41 02 enthält Mittel für neue Fischereiabkommen, die eventuell mit bestimmten Drittländern abgeschlossen werden. Auf der Grundlage des derzeitigen Standes der Verhandlungen mit Liberia, Sierra Leone, Tansania, Kenia und dem Senegal ist nicht davon auszugehen, dass die Abkommen mit diesen Ländern bis zum Jahresende 2008 abgeschlossen sein werden. Daher können die nicht verwendeten Zahlungsermächtigungen von 20,7 Mio. EUR aufgehoben werden. Die entsprechenden Zahlungsermächtigungen wurden bereits im Rahmen der Mittelübertragung DEC22/2008 in Anspruch genommen.

3.4. Rubrik 3b Unionsbürgerschaft

Programm im Bereich des Öffentlichen Gesundheitswesens (- 13,6 Mio. EUR)

Bei Posten 17 03 01 01 „Abschluss des Programms im Bereich des Öffentlichen Gesundheitswesens (2003-2008)“ wird für das Jahr 2008 erwartet, dass ca. 14 Mio. EUR an Zahlungsermächtigungen nicht in Anspruch genommen werden. Dafür gibt es hauptsächlich zwei Gründe:

Erstens wurden im letzten Quartal 2007 ca. 7 Mio. EUR an zweckgebundenen Einnahmen für das Programm im Bereich des Öffentlichen Gesundheitswesens gebunden; dadurch konnten zusätzliche interessante Projekte aus dem Programm finanziert werden. Es war ein entsprechender Betrag an Zahlungsermächtigungen verfügbar, doch wegen des Zeitpunkts der Mittelbindung konnten 2007 noch keine Zahlungen vorgenommen werden. Diese Zahlungsermächtigungen wurden automatisch auf 2008 übertragen, sie waren jedoch bei der Erstellung des Haushaltsvorentwurfs 2008 zu Jahresbeginn 2007 nicht vorgesehen. Dies hat einen Überschuss an Zahlungsermächtigungen von ca. 7 Mio. EUR bei diesem Haushaltsposten zur Folge.

Zweitens wurden für zahlreiche Finanzhilfen im Rahmen des Programms im Bereich des Öffentlichen Gesundheitswesens Verlängerungen gewährt, da die Finanzhilfeempfänger Schwierigkeiten haben, die geforderten Ergebnisse zeitgerecht zu liefern. Einige Finanzhilfeempfänger haben auch ihre Kostenerstattungsaufstellungen oder die zugehörigen Belege nicht rechtzeitig vorgelegt. Daher wurden mehrere Zahlungen bis zu einem Gesamtbetrag von 7 Mio. EUR auf 2009 verschoben.

Übergangsfazilität für den Institutionenaufbau nach dem Beitritt (- 26,7 Mio. EUR)

Der Hauptgrund für die Nicht-Inanspruchnahme von Zahlungsermächtigungen ist die Aussetzung der Zahlungen an Bulgarien im Rahmen der PHARE-Heranführungshilfe (siehe unten) und der Übergangsfazilität. Am 23. Juli 2008 hat die Kommission eine Entscheidung erlassen, mit der sie zwei der vier bulgarischen Durchführungsstellen das Recht zur Verwaltung von Programmen im Rahmen der beiden oben erwähnten Finanzinstrumente entzogen hat. Daher wird vorgeschlagen, die Zahlungsermächtigungen für Artikel 22 03 01 um 26,7 Mio. EUR zu kürzen.

3.5. Rubrik 4 Die EU als globaler Partner

Heranführungsinstrument (IPA) – Entwicklung der Humanressourcen (- 47,6 Mio. EUR)

Die Kommission hat bisher das Akkreditierungspaket und den Antrag auf die Übertragung der Verwaltungsbefugnisse für IPA-Komponente IV (Humanressourcen) noch nicht von den türkischen Behörden erhalten. Die förmliche Übermittlung des Pakets wurde nach Informationen der türkischen Regierung während des Seminars über das Finanzierungsabkommen, das Mitte Juli 2008 stattfand, für Ende Juli erwartet.

Die Beurteilung der Einhaltung der Bedingungen dauert noch an, und es wurde noch kein neuer Zeitpunkt für die Einreichung des Akkreditierungspakets bei der Kommission bekanntgegeben. Selbst wenn das Paket vor Ende September eingereicht worden wäre, wäre es den Prüfern der Kommission nicht möglich gewesen, es zu bewerten, den Akkreditierungsbesuch vorzubereiten und (falls der Besuch keine Beanstandungen ergeben hätte, was sehr unwahrscheinlich ist) sicherzustellen, dass die Übertragung der Verwaltungsbefugnisse vor Jahresende zur Annahme durch die Kommission bereit gewesen wäre.

Ferner wurde über den Text des Finanzierungsabkommens mit den türkischen Behörden noch keine Einigung erzielt. Im Anbetracht der Tatsache, dass Mitte Oktober noch ein „Informationsseminar“ geplant ist und dass die Verhandlungen und die Anpassung des Standardabkommens der Kommission erst danach beginnen können, scheint es nicht realistisch zu sein, dass vor Jahresende ein Finanzierungsabkommen abgeschlossen wird.

Da die Übertragung der Verwaltungsbefugnisse und die Unterzeichnung des Finanzierungsabkommens, die Bedingung für die Vorfinanzierung sind, nicht vor Jahresende abgeschlossen werden können, wird vorgeschlagen, die Zahlungsermächtigungen für Artikel 04 06 01 um 47,6 Mio. EUR zu kürzen.

Heranführungsinstrument IPARD für die Entwicklung des ländlichen Raums (- 70 Mio. EUR)

Wie in der Rechtsgrundlage festgelegt, können keine Zahlungen (auch keine Vorfinanzierungen) getätigt werden, bevor die Kommission eine Entscheidung zur „Übertragung der Verwaltungsbefugnisse” erlässt. Da die „Übertragung“ im Jahr 2008 für keines der Beitrittsländer durchgeführt wird, werden die für 2008 vorgesehenen Zahlungsermächtigungen nicht in Anspruch genommen.

Die Beitrittsländer müssen die entsprechenden Strukturen (nationale Behörden und/oder Agenturen) schaffen, die die Umsetzung der Programme nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung ermöglichen, und danach mit allen Akkreditierungskontrollen auf nationaler Ebene fortfahren. Nach einer entsprechenden Mitteilung durch die Beitrittsländer muss die Kommission die Verwaltungsstruktur bewerten und feststellen, ob die für jede Maßnahme eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme die Gemeinschaftsnormen erfüllen.

Obwohl die Beitrittsländer wesentliche Anstrengungen unternommen haben, damit die Übertragung im Jahr 2008 erfolgen kann, steht inzwischen fest, dass dies nicht möglich sein wird. Die jüngste Prognose lässt erkennen, dass Kroatien die Akkreditierung der Maßnahmen bis Ende Oktober 2008 genehmigen wird. Danach wird die „Übertragung der Verwaltungsbefugnisse“ bei der Kommission beantragt, die im ersten Halbjahr 2009 genehmigt werden dürfte. Bei den anderen beiden Beitrittsländern wird es länger dauern, da die Akkreditierung auf nationaler Ebene noch nicht abgeschlossen ist und diesen Ländern die Erfahrung bei der Verwaltung von Gemeinschaftsmitteln fehlt. Daher wird vorgeschlagen, die Zahlungsermächtigungen für Artikel 05 05 02 um 70 Mio. EUR zu kürzen.

Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA) — Abschluss sonstiger früherer Projekte (2000 bis 2006) (- 100 Mio. EUR)

Die Zahlungsermächtigungen bei der Haushaltslinie 13 05 01 01 sind für den Abschluss von Projekten in Bulgarien und Rumänien bestimmt. Die Vorausschätzungen der Zahlungsanträge bei dieser Haushaltslinie wurden von diesen Mitgliedstaaten beträchtlich nach unten korrigiert. Diese Verringerung ergibt sich daraus, dass die Anzahl an Erstattungsanträgen in beiden Ländern geringer war als angenommen, sowie aus der Aussetzung der Zahlungen für zwei bulgarische Projekte. Nachdem die Aussetzung der Zahlungen im Juli 2008 von der Kommission beschlossen wurde, werden für die betroffenen Projekte in diesem Jahr keine Zahlungsanträge erwartet. Bis Ende November 2008 sollten die bulgarischen Behörden eine Reihe von Maßnahmen umsetzen (weitere Prüfungen, die Entwicklung und Umsetzung eines Aktionsplans und Änderungen in den Finanzverwaltungs- und -kontrollsystemen), um die gesamte Verwaltung der beiden von der Aussetzung betroffenen Projekte zu verbessern. Die Kommission wird die Umsetzung dieser Maßnahmen nach ihrem Abschluss weiterverfolgen, und sie könnte – abhängig von den Ergebnissen - entweder die Aussetzung aufheben oder eine finanzielle Korrekturmaßnahme beschließen.

Wegen der Verringerung der Zahlungsvorausschätzungen wird daher für Posten 13 05 01 01 eine Kürzung der Zahlungsermächtigungen um 100 Mio. EUR beantragt.

Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien (– 48 Mio. EUR)

Mehrere im Jahr 2008 bei Haushaltsposten 19 10 01 01 vorgesehene Zahlungsermächtigungen sollten aus folgenden Gründen gekürzt oder aufgehoben werden:

- Bangladesch (Bildungsprogramm): Die Umsetzung des Programms geht wegen der durch den Wirbelsturm im November 2007 entstandenen Schäden viel langsamer voran. Aufgrund einer Empfehlung für eine Halbzeitüberprüfung des Programms wird die Höhe der Auszahlungen für 2008 um 17 Mio. EUR reduziert.

- Indien (sektorbezogene Budgethilfe im Gesundheitsbereich): Während das Finanzierungsabkommen mit der indischen Regierung verhandelt wurde, wurde die Unterzeichnung des Abkommens aufgrund von administrativen Schwierigkeiten auf Empfängerseite verzögert. Daher wird der ursprünglich angesetzte Betrag um 13 Mio. EUR verringert.

- Indien: Bei einem Vertrag über ein Programm zur Verbesserung der Schulbildung ist der geforderte Endbetrag wegen einer unvorhergesehenen Einziehungsanordnung gegenüber dem Vertragsnehmer um 1,7 Mio. EUR niedriger als erwartet.

- Kambodscha (Budgethilfeprogramm): Da die Umsetzung der Maßnahmen, die die Regierung durchführen muss, bevor Mittel freigegeben werden, nur langsame Fortschritte macht, werden die Tranchen zu 5 Mio. EUR 2008 nicht gezahlt.

- Myanmar: Die ursprünglich vorgesehene Zahlung von 4,3 Mio. EUR für den Vertrag mit dem Büro der Vereinten Nationen für Projektdienste (UNOPS) im Hinblick auf den “Three Diseases Fund” (HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose) wurde auf 2 Mio. EUR reduziert, da die Prüfung einige Beanstandungen ergeben hat, die keine Auszahlung des gesamten Betrages gestatten (Kürzung um 2,3 Mio. EUR).

- Pakistan: Die Zahlung einer Tranche von 6 Mio. EUR für das „Förderprogramm für den Bildungssektor” ist für 2008 nicht zu erwarten, da die Weltbank beschlossen hat, ihre Programmfinanzierungsmodalitäten zu ändern, was für die EU die Formulierung einer neuen Maßnahmenmatrix erforderlich macht. Daher wird die Zahlung der Budgethilfe verzögert.

- Indonesien (Rechts- und Sicherheitsprogramm): Die Unterzeichnung des Finanzierungsabkommens wurde von der Regierung verzögert, sodass die Aufträge noch nicht vergeben wurden. Die mit der Unterzeichnung dieser Aufträge (3 Mio. EUR) verbundenen Zahlungen werden auf nächstes Jahr verschoben.

ÜBERSICHT – NACH RUBRIKEN DES FINANZRAHMENS

Finanzrahmen Rubrik/Teilrubrik | Finanzrahmen 2008 | Haushaltsplan 2008 (einschl. BH Nr. 1-6/2008 u. VEBH Nr. 7-9/2008 | VEBH Nr. 10/2008 | Haushaltsplan 2008 + BH Nr. 1-6/2008 u. VEBH Nr. 7-10/2008 |

|VE |ZE |VE |ZE |VE |ZE |VE |ZE | | 1. NACHHALTIGES WACHSTUM | | | | | | | | | | 1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung |10 386 000 000 | |11 086 000 000 |9 768 739 600 |0 |-50 000 000 |11 086 000 000 |9 718 739 600 | |1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung |47 267 000 000 | |47 255 948 720 |40 538 785 026 |0 |-4 514 702 522 |47 255 948 720 |36 024 082 504 | | Gesamtbetrag | 57 653 000 000 | |58 341 948 720 | 50 307 524 626 | 0 |-4 564 702 522 | 58 341 948 720 | 45 742 822 104 | | Spielraum[7] | | |-188 948 720 | | | |-188 948 720 | | | 2. BEWAHRUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG DER NATÜRLICHEN RESSOURCEN | | | | | | | | | | Davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |46 217 000 000 | |41 006 490 000 |40 889 550 500 | | |41 006 490 000 |40 889 550 500 | | Gesamtbetrag | 59 193 000 000 | |56 314 715 538 | 53 241 270 053 | 0 |-20 682 000 | 56 314 715 538 | 53 220 588 053 | | Spielraum | | |2 878 284 462 | | | |2 878 284 462 | | | 3. UNIONSBÜRGERSCHAFT, FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT | | | | | | | | | | 3a. Freiheit, Sicherheit und Recht |747 000 000 | |730 274 000 |533 196 000 | | |730 274 000 |533 196 000 | |3b. Unionsbürgerschaft |615 000 000 | |888 034 197 |981 444 203 |0 |-40 300 000 |888 034 197 |941 144 203 | | Gesamtbetrag | 1 362 000 000 | |1 618 308 197 | 1 514 640 203 | 0 |-40 300 000 | 1 618 308 197 | 1 474 340 203 | | Spielraum[8] | | |16 883 000 | | | |16 883 000 | | | 4. DIE EU ALS GLOBALER PARTNER[9] | 7 002 000 000 | | 7 311 218 000 | 8 112 728 400 | 0 |-265 600 000 | 7 311 218 000 | 7 847 128 400 | | Spielraum | | | -70 000 000 | | | | -70 000 000 | | | 5. VERWALTUNG[10] | 7 380 000 000 | |7 279 207 193 | 7 279 767 193 | 0 |0 |7 279 207 193 | 7 279 767 193 | | Spielraum | | | 177 792 807 | | | | 177 792 807 | | | 6. AUSGLEICHSZAHLUNGEN | 207 000 000 | |206 636 292 | 206 636 292 | 0 |0 |206 636 292 | 206 636 292 | | Spielraum | | | 363 708 | | | | 363 708 | | | INSGESAMT | 132 797 000 000 | 129 681 000 000 | 131 072 033 940 | 120 662 566 767 | 0 |-4 891 284 522 | 131 072 033 940 | 115 771 282 245 | | Spielraum | | |2 814 375 257 | 9 607 842 430 | | |2 814 375 257 | 14 499 126 952 | |

[1] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

[2] ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9.

[3] ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1.

[4] Angenommen am 2. September 2008.

[5] ABl. L 208 vom 5.8.2008, S. 1.

[6] ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.

[7] Bei der Berechnung des bei der Teilrubrik 1a verbleibenden Spielraums wurde der Europäische Globalisierungsfonds (EGF) nicht berücksichtigt. Das Flexibilitätsinstrument wurde für einen Betrag von 200 Mio. EUR in Anspruch genommen.

[8] Der Betrag aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union wird – wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 (ABl. C 139 vom 14.6.2006) vorgesehen - unter Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken eingesetzt.

[9] Bei der Berechnung des bei der Rubrik 4 verbleibenden Spielraums in 2008 wurden die Mittel für die Soforthilfereserve nicht berücksichtigt. Das Flexibilitätsinstrument wurde für einen Betrag von 70 Mio. EUR in Anspruch genommen.

[10] Bei der Berechnung des bei der Rubrik 5 verbleibenden Spielraums wurde ein Betrag von 77 Mio. EUR an Beiträgen des Personals zur Versorgungsordnung berücksichtigt (gemäß Fußnote (1) zur Tabelle des Finanzrahmens 2007-2013).

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