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Document 52008DC0570

Bericht der Kommission an den Rat über den Trockenfuttersektor

/* KOM/2008/0570 endg. */

52008DC0570

Bericht der Kommission an den Rat über den Trockenfuttersektor /* KOM/2008/0570 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 19.9.2008

KOM(2008) 570 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

über den Trockenfuttersektor

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

über den Trockenfuttersektor

EINLEITUNG

Gemäß Artikel 184 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (durch den die Verpflichtung gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1786/2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter übernommen wurde) berichtet die Kommission dem Rat vor dem 30. September 2008 auf der Grundlage einer Bewertung der gemeinsamen Marktorganisation für Trockenfutter über den Trockenfuttersektor. Der Bericht geht insbesondere auf die Entwicklung der Anbauflächen von Hülsenfrüchten und sonstigem Grünfutter, die Erzeugung von Trockenfutter und die erzielte Einsparung an fossilen Brennstoffen ein. Die Kommission fügt dem Bericht erforderlichenfalls geeignete Vorschläge bei.

Für den vorliegenden Bericht hat die Kommission einen externen Bewertungsbericht über den Trockenfuttersektor berücksichtigt[1].

BESCHREIBUNG DER BEIHILFEREGELUNG

Hintergrund

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 1067/74 des Rates wurde mit Wirkung vom 1. April 1974 die gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Trockenfutter eingerichtet, um die heimische Versorgung mit eiweißreichem Tierfutter zu verbessern. Ein einheitliches Beihilfeniveau wurde eingeführt, wobei das Wirtschaftsjahr jeweils am 1. April begann und am 31. März endete. Beihilfen wurden nur für Trockenfutter gezahlt, das bestimmte Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Feuchtigkeit und des Eiweißgehalts erfüllte.

Im Jahre 1978 wurde im Anschluss an eine Überprüfung die Verordnung (EWG) Nr. 1117/78 des Rates erlassen. Mit dieser Verordnung wurde ein Zielpreis festgesetzt, um den Erzeugern ein angemessenes Einkommen zu gewährleisten. Da auch sonnengetrocknetes Futter dem Wettbewerb mit Tierfutter aus Drittländern ausgesetzt war, wurde eine Beihilfe für sonnengetrocknetes Futter eingeführt; diese war jedoch niedriger als die Beihilfe für künstlich getrocknetes Futter.

In den achtziger Jahren ist die Produktion stetig gestiegen. Dies führte zu einem Anstieg der Gesamtkosten, der nicht kontrolliert werden konnte, weil für die beihilfefähigen Mengen keine Höchstgrenze festgesetzt worden war. Deshalb wurde 1995 die Verordnung (EG) Nr. 603/95 des Rates erlassen, um die Kosten zu begrenzen und das Produktionsniveau in der EU zu steuern. Eine garantierte Höchstmenge (GHM) von 4 412 400 Tonnen für künstlich getrocknetes Futter sowie von 443 500 Tonnen für sonnengetrocknetes Futter wurde eingeführt.

Weitere Anpassungen der Regelung wurden mit der Reform von 2003 vorgenommen und in der Verordnung (EG) Nr. 1786/2003 des Rates festgelegt.

Geltende Beihilferegelung

Seit dem 1. April 2008 ist die GMO für Trockenfutter durch die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) geregelt. Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 1786/2003, mit der die GMO für Trockenfutter im Zuge der Reform von 2003 eingerichtet und die seit 2005 angewandt wurde. Die Verarbeitungsunternehmen erhalten eine Beihilfe von 33 EUR pro Tonne künstlich getrocknetes bzw. sonnengetrocknetes Futter. Um die Ausgaben zu kontrollieren, wurde für künstlich getrocknetes bzw. sonnengetrocknetes Futter eine GHM von 4 960 723 Tonnen pro Wirtschaftsjahr festgesetzt und auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt. Bei Überschreitung der GHM wird die Beihilfe für den/die betroffenen Mitgliedstaat(en), in dem/denen die garantierte einzelstaatliche Menge überschritten wurde, prozentual anteilig zu dieser Überschreitung gekürzt.

Die Beihilfe wird nur für Trockenfutter gewährt, das bestimmte Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Feuchtigkeit und des Eiweißgehalts erfüllt.

Mit der Reform von 2003 wurden die pro Jahr für die Verarbeitungsbeihilfe für Trockenfutter zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf 163 Mio. EUR [33 EUR x 4,96 Mio. Tonnen (GHM)] gesenkt; vor der Reform lagen sie bei etwa 300 Mio. EUR. Die tatsächlichen Ausgaben betrugen 152 Mio. EUR im Wirtschaftsjahr 2005/06 und 143 Mio. EUR im Wirtschaftsjahr 2006/07. Diese Nichtausschöpfung der Haushaltsmittel lässt sich auf die Reduzierung der Beihilfe auf 33 EUR pro Tonne zurückführen, die bewirkt hat, dass geringere Mengen produziert wurden.

Ab 2005 wurden 133 Mio. EUR der bisher für die Trockenfutter-Verarbeitungsbeihilfe zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entkoppelt und in die Betriebsprämienregelung integriert, wobei sich die Beihilfeansprüche der Erzeuger nach den Mengen richten, die sie während des Referenzzeitraums 2000–2002 an Verarbeitungsunternehmen geliefert haben.

Bei einem durchschnittlichen Marktwert von 110 EUR pro Tonne hat die EU-Erzeugung von 4,5 Mio. Tonnen einen Gesamtmarktwert von 495 Mio. EUR. Das Beihilfeniveau (143 Mio. EUR im Wirtschaftsjahr 2006/07) entspricht etwa 30 % des Wertes der vermarkteten Produktion (495 Mio. EUR).

Die Aufschlüsselung der Ausgaben nach Mitgliedstaaten zeigt, dass die Beihilfe hauptsächlich in Spanien, Frankreich und Italien in Anspruch genommen wird. Auf diese drei Mitgliedstaaten entfielen 86 % der Haushaltsmittel für 2006/07. Deutschland, die Niederlande, Dänemark und das Vereinigte Königreich nahmen gemeinsam 10,5 % der Haushaltsmittel in Anspruch. In den neuen Mitgliedstaaten ist der Trockenfuttersektor eher klein: die EU-10-Staaten nahmen 2006 nur 1,6 % der Haushaltsmittel in Anspruch.

Die Komplexität der Beihilferegelung für Trockenfutter hat im öffentlichen wie im privaten Sektor in den Mitgliedstaaten zu einem beträchtlichen Verwaltungsaufwand geführt. Die geschätzten Verwaltungskosten sind je nach Mitgliedstaat unterschiedlich hoch; sie liegen zwischen 0,63 EUR/Tonne in Frankreich und 4,42 EUR/Tonne in Italien.

Entwicklung der Bedingungen für die Förderfähigkeit

Von 1974 bis 1999 legten die aufeinanderfolgenden Durchführungsbestimmungen der Kommission fest, dass die Temperatur beim Lufteintritt 93° C betragen musste.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 676/1999 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 785/95 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 603/95 des Rates über die GMO für Trockenfutter wurde die Mindesttemperatur beim Lufteintritt auf 350° C festgesetzt, um die industriellen Merkmale der Erzeugnisse zu gewährleisten. Die vorgeschriebene hohe Temperatur war in der Praxis ein technisches Hemmnis (und ein Hemmnis für neue Verarbeitungsunternehmen). Diese Vorschrift verlangsamte außerdem die Entwicklung neuer Verfahren für die der Heuerzeugung vorausgehende Phase ebenso wie die Einführung von Biomasse als Brennstoff für die Trockner.

Mit der Reform von 2003 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 382/2005 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1786/2003 des Rates die Mindesttemperatur der Trockner auf 250° C reduziert, um den Einsatz weniger energieintensiver Verfahren zu fördern und die Erzeuger zu ermutigen, weniger nasses Grünfutter zu verwenden. Die niedrigere Temperatur hat zum verstärkten Einsatz einschlägiger Verfahren für die der Heuerzeugung vorgeschaltete Grünfuttertrocknung geführt und bewirkt, dass verstärkt Biomasse, deren Brennwert 350° C nicht erreicht, eingesetzt werden kann.

Vor kurzem wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 382/2005 der Kommission, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1388/2007, die technischen Vorschriften für Trockner in Bezug auf die künstliche Trocknung von Frischfutter (Lufteintrittstemperatur, Durchgangsdauer und Dicke der einzelnen Lagen) aufgehoben, um ein breiteres Spektrum neuer kommerzieller Anwendungen zu ermöglichen und die Entwicklung effizienterer und umweltgerechterer Herstellungsverfahren zu erleichtern.

STRUKTUR DES TROCKENFUTTERSEKTORS

Fläche

In der EU handelt es sich bei etwa der Hälfte des gesamten verbrauchten Tierfutters um Grünfutter. Dieses wird entweder direkt abgegrast oder durch Mähen und Haltbarmachen gewonnen, und zwar auf Dauer- oder Wechselgrünland, Weideland oder Anbauflächen mit ein- oder mehrjährigem Futterbau (Luzerne, Klee, Silomais usw.).

In den acht Hauptanbauländern (Spanien, Frankreich, Italien, Niederlande, Dänemark, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich und Deutschland), auf die 96 % der garantierten Höchstmenge entfallen, beliefen sich die für die Erzeugung von Trockenfutter im Wirtschaftsjahr 2005/06 vertraglich gebundenen Flächen auf 430 400 ha bzw. lediglich 1 % der gesamten Grünfutterfläche der EU. Davon waren 80 % oder 344 400 ha mit Luzerne bepflanzt (insbesondere in Frankreich, Spanien und Italien), 86 000 ha waren Grünland (hauptsächlich in Deutschland, Dänemark und den Niederlanden). Dies entspricht 24 % der gesamten Luzerne-Anbaufläche bzw. 0,24 % des gesamten Grünlands der EU.

Obwohl über die für die Erzeugung von Trockenfutter vertraglich gebundene Fläche für die letzten Jahre keine zuverlässigen Daten vorliegen, gehen Schätzungen von einem Rückgang auf etwa 415 000 ha im Wirtschaftsjahr 2007/08 aus (was einem Rückgang um 3,5 % gegenüber 2005/06 gleichkäme). Dagegen ist die Gesamt-Anbaufläche für Luzerne (Futterleguminosen) in der EU unverändert geblieben, während die gesamte Grünland-Fläche 2006/07 gegenüber 2005/06 um 2 % zugenommen hat.

Erzeugung

Auf die drei größten Erzeuger (Frankreich, Spanien und Italien) entfallen 85 % der im Rahmen der GMO geförderten Produktion der EU-27. Zwei Drittel der EU-Produktion werden in drei Regionen dieser Mitgliedstaaten erzeugt: Champagne-Ardennen (80 % der französischen Erzeugung), Aragonien und Katalonien (75 % der spanischen Erzeugung) sowie Emilia-Romagna und Venetien (75% der italienischen Erzeugung). In diesen Haupterzeugerländern wurde auf den für die Erzeugung von Trockenfutter vertraglich gebundenen Flächen im Wirtschaftsjahr 2005/06 hauptsächlich Luzerne angebaut (98 % in Frankreich, 97 % in Spanien und 75 % in Italien). In den weiter nördlich gelegenen Ländern handelt es sich dagegen bei den für die Erzeugung von Trockenfutter vertraglich gebundenen Flächen hauptsächlich um Grünland (93 % in Deutschland, 80 % in Dänemark und 64 % in den Niederlanden). EU-weit sind die für die Erzeugung von Trockenfutter vertraglich gebundenen Flächen zu 80 % mit Luzerne bepflanzt.

In den acht bedeutendsten Erzeugerländern[2] erzeugen etwa 60 000 Landwirte Grünfutter im Rahmen von Verträgen über Verarbeitungsbeihilfen. Es gibt 300 Verarbeitungsbetriebe und ein Drittel davon befindet sich in Spanien.

Schätzungen gehen davon aus, dass in der EU-27 im Verarbeitungssektor 3 000 VZÄ (Vollzeitäquivalente) direkt und 1 500 VZÄ indirekt beschäftigt sind.

Bedeutung des Trockenfutters in der Futtermittelindustrie

Die 4 439 000 Tonnen Trockenfutter, die im Wirtschaftsjahr 2007/08 die Voraussetzungen für eine Förderung aus EU-Mitteln erfüllten, entsprechen etwa 700 000 Tonnen Roheiweiß und somit etwa 1 % des gesamten Roheiweißverbrauchs des EU-Viehbestands.

Etwa 30 % des Trockenfutters werden von der Mischfuttermittelindustrie verarbeitet, die übrigen 70 % werden direkt an die Tiere verfüttert. Bei der Direktverfütterung wird schätzungsweise die Hälfte des Futters in Form von Pellets verfüttert, die andere Hälfte in Form von Ballen.

Schätzungsweise 20 % des Trockenfutters müssen spezifischen Qualitätsanforderungen (z. B. von Seiten der Milchwirtschaft oder als Kaninchenfutter) gerecht werden, während die übrigen 80 % als Protein- und Rohfaserquelle dienen und somit durch andere Protein- und Rohfaserquellen ersetzt werden könnten. Daraus folgt, dass Trockenfutter zu einem Preis angeboten werden muss, der gegenüber den Preisen anderer Proteinquellen, zum Beispiel Sojaschrot, Sonnenblumenschrot und Rapsschrot, wettbewerbsfähig ist.

Trocknungstechnik (künstliche Trocknung / sonnengetrocknetes Futter)

Zwei Arten von Verfahren zur Trocknung von Grünfutter können durch Beihilfen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) gefördert werden: künstliche Trocknung und Sonnentrocknung.

Künstlich getrocknetes Futter

Die künstliche Trocknung bei hohen Temperaturen ist das von den im Rahmen der GMO geförderten Unternehmen am häufigsten angewandte Verfahren. Das Verfahren besteht darin, bei Temperaturen von 250–900° C Luft in einen Trockner einzublasen, durch den das Grünfutter geleitet wird. Die heiße Luft sorgt für eine sehr schnelle Trocknung, wodurch das Protein, der Energiewert und die Farbe des Futters erhalten bleiben.

Der ursprüngliche Feuchtigkeitsgehalt der Pflanzen ist je nach dem Vorbehandlungsverfahren nach der Ernte sowie von Region zu Region unterschiedlich: Er kann unter 40 % liegen, wenn das Futter nach dem Mähen mehrere Stunden auf dem Boden liegen geblieben ist (Spanien, Italien) und er kann in den nördlichen Regionen Europas, wo ein solches Vortrocknen aufgrund der Witterungsbedingungen nicht möglich ist, über 75 % erreichen (Dänemark, Schweden).

Vor der Reform von 2003 war die Förderung von künstlich getrocknetem Futter auf eine garantierte Höchstmenge von 4 517 223 Tonnen pro Wirtschaftsjahr beschränkt.

Auf nationaler Ebene sind bei der Produktion sehr unterschiedliche Tendenzen zu beobachten: In Spanien und Italien ist die Produktion von künstlich getrocknetem Futter erheblich angestiegen, während sie in anderen Mitgliedstaaten, etwa in Frankreich, den Niederlanden und Deutschland, zurückgegangen ist.

Sonnengetrocknetes Futter

Futter wird traditionell von der Sonne auf dem Feld getrocknet. Das auf diese Weise entstandene Heu wird anschließend aufbereitet und gelagert. Damit eine Beihilfe gezahlt werden kann, muss das sonnengetrocknete Futter in einem Verarbeitungsbetrieb gemahlen werden. Dieses Verfahren ist keine Alternative zur künstlichen Trocknung, weil das Fertigprodukt vermeintlich weniger hochwertig ist: geringerer Eiweißgehalt (Blattverlust auf dem Feld), geringerer Vitamin- und Mineraliengehalt und schlechtere hygienische Qualität infolge der niedrigeren Trockentemperatur.

Vor der Reform von 2003 war die Förderung von sonnengetrocknetem Futter auf eine garantierte Höchstmenge (GHM) von 443 500 Tonnen pro Wirtschaftsjahr beschränkt. Nur fünf Mitgliedstaaten nahmen die garantierte einzelstaatliche Menge (GEM) für sonnengetrocknetes Futter in Anspruch. Italien und Spanien sind die einzigen Mitgliedstaaten, die weiterhin erhebliche Mengen produzieren. Die übrigen Mitgliedstaaten haben ein niedriges Produktionsniveau (Frankreich und Portugal) oder haben die Produktion nunmehr ganz eingestellt (Griechenland).

AUSWIRKUNGEN DER VERARBEITUNGSBEIHILFE

Auswirkungen auf die Erzeugung

Die Entwicklung der Trockenfuttererzeugung in der EU-15 lässt im Zeitraum 1995–2005 eine fortschreitende Zunahme um 2 % pro Jahr erkennen. Als Ergebnis der Reform von 2003, deren Maßnahmen ab 2005 zur Anwendung kamen, sank die förderfähige Erzeugung von künstlich getrocknetem Futter in der EU im Wirtschaftsjahr 2005/06 um etwa 17 % und im Wirtschaftsjahr 2006/07 um etwa 23 % gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2004/05 (siehe Anhang).

In den Wirtschaftsjahren 2006/07 und 2007/08 stabilisierte sich die Erzeugung von Trockenfutter bei etwa 4,45 Millionen Tonnen; hierbei handelt es sich um 3,9 Millionen Tonnen künstlich getrocknetes Futter und 0,55 Millionen Tonnen sonnengetrocknetes Futter.

Die Reform von 2003 hat keine wesentliche Umstellung von künstlich getrocknetem auf sonnengetrocknetes Futter bewirkt.

Auswirkungen auf die Landwirte

Als Ergebnis der Reform von 2003 waren Einkommensverbesserungen zu verzeichnen, weil ein Teil der bisherigen Verarbeitungsbeihilfe in entkoppelte Zahlungen an die Landwirte umgewandelt worden war. Hinsichtlich der Rentabilität ist allerdings festzustellen, dass die Bruttogewinnspanne für Grünfutter zurückgegangen ist, weil der Erzeuger-Verkaufspreis im Wirtschaftsjahr 2005/06 gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2004/05 gesunken ist.

In Anbetracht der Vielfalt der bestehenden Produktions- und Vermarktungssysteme ist es jedoch sehr schwierig, zuverlässige Daten zur durchschnittlichen Rentabilität von Grünfutter zu erstellen.

Im Hinblick auf die Betriebsführung zeigt die Bewertung auch, dass die Landwirte das Säen und Ernten sowie weitere Produktionstätigkeiten verstärkt an die Verarbeitungsindustrie auslagern. Es ist zu beachten, dass die Bewertung von AND-International gezeigt hat, dass Kulturen, die im Rahmen des Fruchtwechsels im Anschluss an Luzerne angebaut werden, von deren positiven agronomischen Eigenschaften profitieren, was bei diesen Kulturen zu höheren Erträgen führt.

Auswirkungen auf die Verarbeitungsunternehmen

Die Versorgung des Sektors mit Rohmaterial setzt voraus, dass die Verarbeitungsunternehmen den Landwirten für die Rohware einen Preis anbieten können, aufgrund dessen diese eine Bruttogewinnspanne erzielen, die mit der Gewinnspanne bei anderen Kulturen (Getreide und Ölsaaten) vergleichbar ist. In Anbetracht des Marktpreisniveaus des Endproduktes sowie der Verarbeitungskosten ist ein wettbewerbsfähiges Preisniveau für das Rohmaterial (Luzerne, Grass) in hohem Maße von Gemeinschaftsbeihilfen abhängig.

Die Wettbewerbsposition von Trockenfutter gegenüber anderen Proteinquellen ist in hohem Maße von den Energiekosten abhängig. Folglich bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den nördlichen Regionen der EU, wo die Verarbeiter mit hohen Trocknungskosten zu kämpfen haben, und den südlichen Regionen, wo Luzerne in der Sonne vorgetrocknet werden kann, wodurch die Trocknungskosten niedriger ausfallen.

In Anbetracht der großen Bedeutung der Beihilfe für das Gesamteinkommen des Wirtschaftszweiges müssten die meisten Verarbeitungsunternehmen, vor allem in den nördlichen Regionen, ihre Tätigkeit einstellen und die entsprechenden Arbeitsplätze würden verlorengehen, wenn die Regelung abgeschafft würde.

Umweltauswirkungen

Boden und Wasser

Luzerne wird besonders im Rahmen des Fruchtwechsels geschätzt, um eine Getreide-Monokultur zu vermeiden, und gilt wegen seiner positiven Auswirkungen auf die Böden, das Wasser, die biologische Vielfalt und die Landschaft als umweltfreundlicher als alternative Kulturen (vor allem Mais und in geringerem Maße Weizen).

Luzerne verbessert die Bodenstruktur, sie wurzelt tief, bildet eine mehrjährige Bodendecke, erstickt Unkraut, beschränkt die Auswaschung und verringert den Pestizidgebrauch. Die Fähigkeit von Leguminosen, Stickstoff aus der Luft zu binden, führt zu einem verringerten Einsatz von Stickstoffdünger. Der erosionsbedingte Bodenverlust fällt somit deutlich geringer aus als bei Mais.

Grünfutter absorbiert Wasser wirksamer als andere Kulturen; der Regenwasserablauf ist geringer und der Boden kann das Wasser besser binden. Infolge des geringen Inputs und der ständigen Bedeckung hat Luzerne positive Auswirkungen auf die Wasserqualität. Bei künstlicher Bewässerung braucht Luzerne 17 % mehr Wasser pro Jahr als Mais, aber der Bedarf ist gleichmäßiger über das Jahr verteilt, sodass sommerliche Spitzen vermieden werden.

Die mehrjährige Anpflanzung, die Reduzierung der Monokulturen und die Diversifizierung der Lebensräume werden als positiv für die biologische Vielfalt und für die Landschaft angesehen.

Verbrauch fossiler Brennstoffe

Die zur Trocknung von Futter verwendete Menge fossiler Brennstoffe ist beträchtlich. Die GMO erlaubt einen hohen Energieverbrauch durch die Industrie, vor allem durch Verbrennung fossiler Brennstoffe, was erhebliche Emissionen von Treibhausgasen zur Folge hat.

Im Wirtschaftsjahr 2004/05, dem letzten Wirtschaftsjahr vor der Anwendung der Reform von 2003, lag der Energieverbrauch der Verarbeitungsunternehmen in den acht bedeutendsten Erzeugerländern bei etwa 526 000 t RÖE (Tonnen Rohöleinheiten); 90 % dieser Energie wurde aus fossilen Brennstoffen erzeugt.

Seit dem Wirtschaftsjahr 2005/06 ist die Erzeugung von Trockenfutter und somit auch der Brennstoffverbrauch zurückgegangen. Der Rückgang, der vom Wirtschaftsjahr 2004/05 zum Wirtschaftsjahr 2006/07 verzeichnet wurde, wird auf über 127 000 t RÖE geschätzt, wovon 114 500 t RÖE auf fossile Brennstoffe entfallen.

Energieverbrauch (8 Haupterzeugerländer) |

Mitgliedstaat | 2004/05(1) | 2005/06(1) | 2006/07(2) |

Trocken-futter (Mio. t) | t RÖE | Trocken-futter (Mio. t) | t RÖE | Trocken-futter (Mio. t) | t RÖE |

Deutschland | 0,327 | 84 086 | 0,272 | 68 648 | 0,239 | 54 186 |

Dänemark | 0,143 | 31 324 | 0,097 | 21 248 | 0,077 | 11 928 |

Spanien | 2,166 | 90 766 | 1,793 | 62 755 | 1,793 | 60 440 |

Frankreich | 1,175 | 195 833 | 1,163 | 193 833 | 1,004 | 205 669 |

Italien | 0,779 | 64 175 | 0,500 | 41 310 | 0,418 | 21 985 |

Niederlande | 0,194 | 45 267 | 0,182 | 42 467 | 0,138 | 33 591 |

Vereinigtes Königreich | 0,047 | 9 182 | 0,048 | 9 383 | 0,041 | 7 655 |

Tschechische Republik | 0,033 | 5 186 | 0,021 | 5 250 | 0,027 | 3 139 |

Insgesamt | 4,864 | 525 819 | 4,076 | 444 894 | 3,737 | 398 593 |

t RÖE/t Trocken-futter | 0,1081 | 0,1091 | 0,1067 |

Quelle: (1) AND International, (2) GD AGRI. |

Das Verhältnis „t RÖE/t Trockenfutter“ ist offenbar im Zeitraum von 2004/05 bis 2006/07 konstant geblieben. Dies bedeutet, dass beim Energieverbrauch pro Tonne Trockenfutter keine wesentlichen Einsparungen infolge verbesserter Technologien erzielt wurden. Auch die Senkung der Mindesttrocknungstemperatur hat offenbar keine Auswirkungen auf den Energieverbrauch pro Tonne Trockenfutter gehabt. Die Senkung des Gesamtenergieverbrauchs steht in einem unmittelbaren Verhältnis zur Senkung der Trockenfutterproduktion. Spanien und Italien weisen beim Verhältnis „t RÖE/t Trockenfutter“ die besten Ergebnisse auf, aber dort herrschen auch die günstigsten Witterungsbedingungen. Die Niederlande, Deutschland und Frankreich verbrauchen infolge ungünstigerer Wetterverhältnisse mehr Brennstoff pro Tonne Trockenfutter. Im Vereinigten Königreich und in Dänemark wird offenbar mehr zukunftsfähige Technologie in der Trockenfutterproduktion eingesetzt.

Treibhausgasemissionen

Der Energieverbrauch der Trocknungsindustrie leistet einen erheblichen Beitrag zum Verbrauch fossiler Brennstoffe und zu den Treibhausgasemissionen. Zu den Umweltauswirkungen der Verwendung von nicht-erneuerbaren Energieträgern kommt hinzu, dass bei der Verbrennung dieser Brennstoffe gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel freigesetzt werden. Im Wirtschaftsjahr 2004/05 belief sich die Gesamtmenge der Treibhausgase, die infolge der Verbrennung fossiler Brennstoffe durch Trocknungsunternehmen in der EU freigesetzt wurden, auf 1 622 000 Tonnen CO2-Äquivalent.

Der Rückgang der Trockenfuttererzeugung infolge der GMO-Reform von 2003 hat zu Einsparungen von über 80 000 Tonnen Brennstoff geführt. Im Wirtschaftsjahr 2005/06 entsprach dies einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um etwa 250 000 t CO2-Äquivalent; das sind etwa 15 % der Gesamtemissionen des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.

Auswirkungen auf den Tierfuttermarkt

Die Beihilfen für Trockenfutter hatten nur begrenzte Auswirkungen auf die EU-Erzeugung von Protein für Tierfutter Im Wirtschaftsjahr 2005/06 betrafen sie etwa 1 % des gesamten vom EU-Viehbestand verzehrten Proteins. Es sei daran erinnert, dass das Trocknen des Futters lediglich ein Mittel zur Konservierung des Proteins darstellt.

Da nur 25 % der Luzerneproduktion Gegenstand von Verträgen zur Trockenfuttererzeugung sind, würde die Luzerneproduktion auch im Falle der Abschaffung der Beihilferegelung nicht völlig eingestellt.

Sojaschrot ist weiterhin die wichtigste Proteinquelle für den EU-Tierfuttermarkt; über 60 % des pflanzlichen Eiweißes werden aus Sojaschrot hergestellt. Sojaschrot hat einen höheren Proteingehalt (zwischen 40 % und 45 %) als die Alternativpflanzen. Der in der EU verbrauchte Sojaschrot wird zumeist eingeführt, denn die heimische Sojabohnenerzeugung entspricht lediglich 2 % des EU-Verbrauchs.

Die zweite Proteinquelle ist Rapsschrot, der einen etwas geringeren Proteingehalt hat (zwischen 30 % und 35 %) und im Wesentlichen in Europa erzeugt wird.

Da 80 % der Nachfrage nach Trockenfutter durch andere, vor allem importierte Proteinquellen gedeckt werden könnten, ist die EU-Förderregelung als nicht effizient zu bewerten.

SCHLUSSBEMERKUNGEN

Vorteile der geltenden Regelung | Nachteile der geltenden Regelung |

Hersteller | Wettbewerbsfähige Preise für Rohmaterial | Preise für Rohmaterial abhängig von Gemeinschaftsbeihilfen |

Industrie | Erhaltung von Arbeitsplätzen (etwa 4 500 Arbeitsplätze) Beihilfe = 22 % der Gesamteinnahmen | Die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des größten Teils der Branche ist von EU-Beihilfen abhängig |

Verbraucher (Viehhalter) | Wettbewerbsfähige Preise für Trockenfutter | 80 % der Nachfrage nach Trockenfutter könnte durch andere Proteinquellen gedeckt werden |

Umwelt | Auf Betriebsebene: positive Auswirkungen auf – Boden – Wasserqualität – biologische Vielfalt. | Auf Betriebsebene: negative Auswirkungen auf – Nettobilanz für fossile Brennstoffe (526 000 t RÖE/Jahr für 2004/05) – Nettobilanz Treibhausgasemissionen (1 622 000 t C02 für 2004/05). |

Auf dem Futtermittelmarkt ist Trockenfutter schon jetzt als Quelle von pflanzlichem Eiweiß von begrenzter Bedeutung. Entwicklungen auf dem Futtermittelmarkt wie die verbesserte Futterverwertung, der langsamere Zuwachs in der Fleischproduktion sowie die Verfügbarkeit billiger eiweißreicher Nebenerzeugnisse aus der Herstellung von Biokraftstoffen tragen ebenfalls zur Marginalisierung des Trockenfutters bei.

Die Rentabilität des Sektors ist in starkem Maße von Beihilfen abhängig. Die Wertschöpfung liegt im Trockenfuttersektor bei 22 % der Gesamteinnahmen, was in etwa dem EU-Beihilfebudget entspricht.

Aus der Sicht des Umweltschutzes ist festzustellen, dass zur Herstellung von Trockenfutter beträchtliche Mengen fossiler Brennstoffe verbraucht werden, was zu erheblichen Treibhausgasemissionen führt.

Die Kommission hat am 20. Mai 2008 Vorschläge für Rechtsvorschriften infolge des GAP-Gesundheitschecks vorgelegt [KOM(2008) 306 endg.], wobei sie unter anderem die vollständige Entkopplung der Beihilfen für den Trockenfuttersektor ab 1. April 2011 vorschlägt [Artikel 8 Buchstabe c des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Anpassung der Gemeinsamen Agrarpolitik durch Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 320/2006, (EG) Nr. 1234/2007, (EG) Nr. 3/2008 und (EG) Nr. […]/2008]. Dort heißt es in Erwägungsgrund 15, die Beihilfe solle „mit einer kurzen Übergangsfrist von zwei Jahren zur Erleichterung der Anpassung der Wirtschaft entkoppelt werden“.

Deshalb ist es nicht erforderlich, diesem Bericht separate Vorschläge beizufügen.

ANHANG

ENTWICKLUNG DER BEIHILFEFÄHIGEN TROCKENFUTTERPRODUKTION (in Tonnen) |

Künstlich getrocknet | GHM | 1995/96 |1996/97 |1997/98 |1998/99 |1999/00 |2000/01 |2001/02 |2002/03 |2003/04 |2004/05 |2005/06 |2006/07 | | BLWU |8 000 |4 043 |4 329 |4252 |2786 |1 941 |1 740 |1 088 |1 596 |2 743 |3 551 |0 |0 | |Dänemark |334 000 |270 695 |206 784 |224 637 |266 204 |186 339 |168 062 |147 136 |147 337 |124 316 |142 690 |91 580 |76 862 | |Deutschland |421 000 |342 663 |300 088 |307 729 |320 637 |333 899 |356 535 |334 324 |348 011 |250 821 |327 449 |274 287 |239 365 | |Griechenland |32 000 |46 288 |30 026 |38 345 |46 195 |51 550 |43 637 |51 160 |57 833 |48 823 |49 611 |49 475 |34 668 | |Spanien |1 224 000 |1 261 548 |1 413 616 |1 571 256 |1 667 746 |1 769 309 |1 954 585 |1 812 214 |1 882 314 |2 058 269 |2 165 614 |1 793 801 |1 792 986 | |Frankreich |1 455 000 |1 307 201 |1 090 997 |1 263 874 |1 346 364 |1 303 912 |1 224 880 |1 166 802 |1 093 974 |1 193 269 |1 175 125 |1 156 929 |1 003 591 | |Irland |5 000 |4 677 |5 859 |6 288 |5 458 |4 941 |4 737 |4 908 |4 338 |4 953 |4 546 |3 974 |4 002 | |Italien |523 000 |526 344 |498 540 |561 078 |637 826 |674 152 |676 847 |658 562 |715 757 |661 845 |778 513 |474 112 |418 327 | |Niederlande |285 000 |220 783 |176 387 |209 514 |223 312 |193 883 |214 347 |181 067 |203 311 |169 889 |194 215 |177 697 |137 576 | |Österreich |4 400 |2 221 |1 959 |2 132 |1 847 |1 978 |2 057 |1 997 |2 688 |1 292 |1 794 |2 087 |1 783 | |Portugal |5 000 |800 |1 936 |3 555 |2 507 |935 |2 209 |3 691 |104 |43 |263 |0 |0 | |Finnland |3 000 |1 785 |1 325 |1 056 |1 209 |495 |572 |518 |635 |964 |527 |463 |124 | |Schweden |11 000 |9 493 |7 146 |5 286 |6 615 |6 476 |6 004 |7 506 |8 659 |8 075 |6 196 |4 440 |6 443 | |Vereinigtes Königreich |102 000 |71 810 |78 902 |83 572 |81 378 |69 527 |63 309 |50 035 |48 377 |45 262 |47 232 |48 936 |40 616 | | SUMME EU-15 | 4 412 400 |4 070 351 |3 817 894 |4 282 574 |4 610 084 |4 599 337 |4 719 521 |4 421 008 |4 514 934 |4 570 564 |4 897 326 |4 077 782 |3 756 342 | | Tschechische Republik |27 942 | | | | | | | | | |27 |32 522 |27 264 | |Litauen |650 | | | | | | | | | |1 |509 |856 | |Ungarn |49 593 | | | | | | | | | |57 |49 724 |36 405 | |Polen |13 538 | | | | | | | | | |5 |4 715 |4 168 | |Slowakische Republik |13 100 | | | | | | | | | |3 |3 026 |2 512 | | SUMME EU-12 | 104 823 | | | | | | | | | | 92 |90 495 |71 204 | |SUMME EU-27 | 4 517 223 | | | | | | | | | | 4 897 418 |4 168 277 |3 827 547 | | | | | | | | | | | | | | | | | Sonnen-getrocknet | GHM | 1995/96 |1996/97 |1997/98 |1998/99 |1999/00 |2000/01 |2001/02 |2002/03 |2003/04 |2004/05 |2005/06 |2006/07 | | Griechenland |5 500 |2 550 |1 630 |114 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |0 |205 | |Spanien |101 000 |40 716 |36 628 |52 582 |92 814 |84 726 |108 250 |226 792 |104 955 |117 837 |95 197 |119 465 |119 256 | |Frankreich |150 000 |165 830 |86 048 |14 478 |3 725 |2 513 |2 742 |4 368 |2 585 |2 212 |2 675 |3 157 |3 087 | |Italien |162 000 |190 146 |124 520 |86 724 |53 462 |72 920 |90 018 |74 187 |107 352 |91 733 |66 787 |325 130 |395 741 | |Portugal |25 000 |3 144 |3 996 |2 526 |1 365 |1 622 |1 555 |565 |934 |1 784 |1 742 |2 441 |1 717 | | SUMME EU-27 | 443 500 |402 386 |252 823 |156 424 |151 366 |161 781 |202 565 |305 912 |215 826 |213 566 |166 401 |450 193 |520 006 | |

[1] „Etude d’évaluation des mesures communautaires dans le secteur des fourrages séchés“, ANDI, COGEA, Univ. Lleida, DACS, September 2007.http://ec.europa.eu/agriculture/eval/reports/fourrage/index_fr.htm

[2] Spanien, Frankreich, Italien, Deutschland, Niederlande, Dänemark, Vereinigtes Königreich und Tschechische Republik.

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