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Document 52006XC1013(12)
List of residence permits referred to in Article 2(15) of Regulation (EC) No 562/2006 of the European Parliament and of the Council of 15 March 2006 establishing a Community Code on the rules governing the movement of persons across borders (Schengen Borders Code)
Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Absatz 15 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)
Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Absatz 15 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)
ABl. C 247 vom 13.10.2006, p. 1–16
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
13.10.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 247/1 |
Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Absatz 15 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)
(2006/C 247/01)
BELGIEN
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Carte d'identité d'étranger Identiteitskaart voor vreemdelingen Personalausweis für Ausländer Identity Card for aliens |
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Certificat d'inscription au registre des étrangers Bewijs van inschrijving in het vreemdelingenregister Bescheinigung der Eintragung im Ausländerregister Certificate of inscription in the aliens' register Certificato d'iscrizione nel registro degli stranieri |
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Besondere Aufenthaltstitel, die vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten ausgestellt werden:
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TSCHECHISCHE REPUBLIK
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Povolení k pobytu (štítek v pasu) (Aufenthaltserlaubnis) (Aufkleber im Pass) |
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Průkaz o povolení pobytu pro cizince (zelené provedení) (Bescheinigung der Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer) (grüner Ausweis) |
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Průkaz o povolení pobytu pro státního příslušníka členského státu Evropských společenství (fialové provedení) (Bescheinigung der Aufenthaltserlaubnis für einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften) (violetter Ausweis) |
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Cestovní doklad — Úmluva z 28. července 1951) vydávaný azylantům (modré provedení) (Reisedokument für einen Asylanten — Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951) (blauer Ausweis) |
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Průkaz o povolení k trvalému pobytu občana EU (Bescheinigung der Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger) (dunkelvioletter Ausweis) |
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Průkaz o povolení k trvalému pobytu rodinní příslušníci občana EU (Bescheinigung der Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von EU-Bürgern) (dunkelgrüner Ausweis) |
DÄNEMARK
Aufenthaltskarten
EF/EØ — opholdskort (Aufenthaltskarte EU/EWR) (Vermerk auf der Karte)
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Kort A. Tidsbegrænset EF/EØS-opholdsbevis (anvendes til EF/EØS-statsborgere) (Karte A. Befristeter EU/EWR-Aufenthaltstitel für Staatsangehörige von EU- oder EWR-Mitgliedstaaten) |
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Kort B. Tidsubegrænset EP/EØS-opholdsbevis (anvendes til EF/EØS-statsborgere) (Karte B. Unbefristeter EU/EWR-Aufenthaltstitel für Staatsangehörige von EU- oder EWR-Mitgliedstaaten) |
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Kort K. Tidsbegrænset opholdstilladelse til tredjelandsstatsborgere, der meddeles opholdstilladelse efter ER/EØS-reglerne (Karte K. Befristeter Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, deren Aufenthalt aufgrund der EU/EWR-Regelungen genehmigt wird) |
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Kort L. Tidsubegrænset opholdstilladelse til tredjelandsstatsborgere, der meddeles opholdstilladelse efter ER/EØS-reglerne (Karte L. Unbefristeter Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, deren Aufenthalt aufgrund der EU/EWR-Regelungen genehmigt wird) |
Aufenthaltsgenehmigungen (auf der Karte angegebene Bezeichnung)
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Kort C. Tidsbegrænset opholdstilladelse til udlændinge, der er fritaget for arbejdstilladelse (Karte C. Befristete Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer, die keine Arbeitsgenehmigung benötigen) |
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Kort D. Tidsubegrænset opholdstilladelse til udlændinge, der er fritaget for arbejdstilladelse (Karte D. Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer, die keine Arbeitsgenehmigung benötigen) |
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Kort E. Tidsbegrænset opholdstilladelse til udlændinge, der ikke har ret til arbejde (Karte E. Befristete Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer, denen eine Erwerbstätigkeit untersagt ist) |
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Kort F. Tidsbegrænset opholdstilladelse til flygtninge — er fritaget for arbejdstilladelse (Karte F. Befristete Aufenthaltsgenehmigung für Flüchtlinge — keine Arbeitsgenehmigung erforderlich) |
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Kort G. Tidsbegrænset opholdstilladelse til EF/EØS — stats borgere, som har andet opholdsgrundlag end efter EF-reglerne — er fritaget for arbejdstilladelse (Karte G. Befristete Aufenthaltsgenehmigung für Staatsangehörige von EU/EWR-Mitgliedstaaten, deren Recht auf Aufenthalt sich aus einer anderen Rechtgrundlage als den EU/EWR-Regelungen ergibt — keine Arbeitsgenehmigung erforderlich) |
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Kort H. Tidsubegrænset opholdstilladelse til EF/EØS — stats borgere, som har andet opholdsgrundlag end efter EF-reglerne — er fritaget for arbejdstilladelse (Karte H. Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Staatsangehörige von EU/EWR-Mitgliedstaaten, deren Recht auf Aufenthalt sich aus einer anderen Rechtgrundlage als den EU/EWR-Regelungen ergibt — keine Arbeitsgenehmigung erforderlich) |
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Kort J. Tidsbegrænset opholds- og arbejdstilladelse til udlændinge (Karte J. Befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Ausländer) |
Seit dem 14. September 1998 erteilt Dänemark neue Aufenthaltskarten im Kreditkartenformat.
Es sind noch gültige Aufenthaltskarten B, D und H in einem anderen Format in Umlauf. Es handelt sich um plastifizierte Papierkarten im Format 9 cm × 13 cm, auf denen sich das dänische Staatswappen weiß hervorhebt. Die Grundfarbe der Karte B ist beige, die der Karte D hellrosa und die der Karte H hellmauve.
Im Reisepass anzubringender Aufkleber mit folgendem Vermerk:
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Sticker B. Tidsbegrænset opholdstilladelse til udlændinge, der ikke har ret til arbejde (Aufkleber B. Befristete Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer, denen eine Erwerbstätigkeit untersagt ist) |
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Sticker C. Tidsbegrænset opholds- og arbejdstilladelse (Aufkleber C. Befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung) |
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Sticker D. Medfølgende slægtninge (opholdstilladelse til børn, der er optaget i forældres pas) (Aufkleber D. Begleitende Familienangehörige (Aufenthaltsgenehmigung für Minderjährige, die im Reisepass ihrer Eltern eingetragen sind) |
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Sticker H. Tidsbegrænset opholdstilladelse til udlændinge, der er fritaget for arbjdstilladelse (Aufkleber H. Befristete Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer, die keine Arbeitsgenehmigung benötigen) |
Aufkleber, die vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten erteilt werden:
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Sticker E — Diplomatisk visering (Aufkleber E. — Diplomatenvisum) — Für auf den Diplomatenlisten verzeichnete Diplomaten und ihre Familienangehörigen sowie für in vergleichbarem Rang stehendes Personal internationaler Organisationen in Dänemark. Berechtigt zum Aufenthalt und zur mehrfachen Einreise, solange die betreffende Person in den Diplomatenlisten in Kopenhagen verzeichnet ist. |
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Sticker F — Opholdstilladelse (Aufkleber F. — Aufenthaltsgenehmigung) — Für entsandte Angehörige des Verwaltungs- und technischen Personals und ihre Familienangehörigen sowie für vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten des Herkunftslandes mit einem Dienstpass entsandte Angehörige des Hauspersonals von Diplomaten. Wird ebenfalls erteilt für in vergleichbarem Rang stehendes Personal internationaler Organisationen in Dänemark. Berechtigt zum Aufenthalt und zur mehrfachen Einreise für die Dauer der Mission. |
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Sticker S (i kombination med sticker E eller F) (Aufkleber S (in Verbindung mit einem Aufkleber E oder F). Aufenthaltsgenehmigung für begleitende enge Familienangehörige, wenn letztere im Reisepass eingetragen sind. |
Hinweis: Vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten für ausländische Diplomaten, Angehörige des Verwaltungs- und technischen Personals, Hauspersonal usw. ausgestellte Identitätskarten berechtigen nicht zur visumfreien Einreise, da sie keinen Nachweis für eine Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark darstellen.
Andere Dokumente:
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Liste der Personen, die innerhalb der Europäischen Union an Schülerreisen teilnehmen. |
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Wiedereinreisegenehmigung in Form einer Visummarke mit dem nationalen Vermerk „D“. |
DEUTSCHLAND
I. Allgemein
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Aufenthaltserlaubnis |
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Niederlassungserlaubnis |
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Aufenthaltserlaubnis — EU für Familienangehörige von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines EWR-Staates, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR sind |
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Fiktionsbescheinigung, bei der auf Seite 3 das dritte Feld „der Aufenthaltstitel als fortbestehend (§ 81 Absatz 4 AufenthG)“ angekreuzt ist. Die Einreise wird nur in Verbindung mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel oder Visum ermöglicht. Das erste und zweite Ankreuzfeld ermöglichen ausdrücklich nicht die visumfreie Einreise. |
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Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft und ihre Familienangehörigen, die nicht Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind |
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Zudem berechtigen die folgenden vor dem 1. Januar 2005 ausgestellten Titel zur visumfreien Einreise:
Diese Titel gelten anstelle eines Visums zur visumfreien Einreise nur dann, wenn sie in einem Pass bzw. im Zusammenhang mit einem Pass als Blattvisa erteilt wurden; sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz als Inlandsdokument erteilt wurden. Die „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)“ sowie die „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber“ gelten gleichfalls nicht für die visumfreie Einreise. |
II. Ausweise für die Mitglieder der diplomatischen Vertretungen
Die jeweiligen Vorrechte ergeben sich aus dem Text auf der Rückseite des Ausweises.
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Für Diplomaten und deren Familienangehörige ausgestellte Ausweise: Rückseitig durch ein „D“ gekennzeichnet:
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Für das Verwaltungs- und technische Personal und dessen Familienangehörige ausgestellte Ausweise: Rückseitig durch ein „VB“ gekennzeichnet:
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Für das dienstliche Hauspersonal und dessen Familienangehörige ausgestellte Ausweise: Rückseitig durch ein „DP“ gekennzeichnet:
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Für Ortskräfte und deren Familienangehörige ausgestellte Ausweise: Rückseitig durch ein „OK“ gekennzeichnet:
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Für privates Hauspersonal ausgestellte Ausweise: Rückseitig durch ein „PP“ gekennzeichnet:
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III. Ausweise für die Mitglieder der berufskonsularischen Vertretungen
Die jeweiligen Vorrechte ergeben sich aus dem Text auf der Rückseite des Ausweises.
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Für Konsularbeamte ausgestellte Ausweise: Rückseitig durch ein „K“ gekennzeichnet:
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Für das berufskonsularische Verwaltungs- und technische Personal ausgestellte Ausweise: Rückseitig durch ein „VK“ gekennzeichnet:
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Für das berufskonsularische dienstliche Hauspersonal ausgestellte Ausweise: Rückseitig durch ein „DH“ gekennzeichnet:
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Für die Familienangehörigen von Konsularbeamten oder Mitgliedern des Verwaltungspersonals, des technischen Personals und des dienstlichen Hauspersonals ausgestellte Ausweise: Rückseitig durch ein „KF“ gekennzeichnet:
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Für berufskonsularische Ortskräfte ausgestellte Ausweise: Rückseitig durch ein „OK“ gekennzeichnet:
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Für berufskonsularisches privates Hauspersonal ausgestellte Ausweise: Rückseitig durch ein „PP“ gekennzeichnet:
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IV. Sonderausweise
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Für Mitglieder von internationalen Organisationen und deren Familienangehörige ausgestellte Ausweise: Rückseitig durch ein „IO“ gekennzeichnet:
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Für Haushaltsangehörige im Sinne von § 27 Abs. 1 Nr. 5 der Aufenthaltsverordnung ausgestellte Ausweise: Rückseitig durch ein „S“ gekennzeichnet:
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V. Liste der Reisenden für Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union
ESTLAND
Der Aufkleber im Aufenthaltstitel kann folgenden Vermerk tragen:
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befristeter Aufenthaltstitel, |
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unbefristeter Aufenthaltstitel, |
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langfristig Aufenthaltsberechtigter EU. |
Am 1. Juni 2006 traten die relevanten Änderungen des Ausländergesetzes in Kraft. Gemäß diesen Änderungen werden künftig statt unbefristeten Aufenthaltstiteln Aufenthaltstitel für langfristig Aufenthaltsberechtigte ausgestellt. Jedem Ausländer, der im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels ist, wird automatisch der Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten zuerkannt.
Der Aufenthaltstitel kann also
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befristet (maximal fünf Jahre) oder |
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langfristig |
gültig sein.
GRIECHENLAND
1. |
Άδεια παραμονής αλλοδαπού (ενιαίου τύπου) Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige (einheitliches Modell) (Gültigkeitsdauer sechs Monate bis unbegrenzt. Wird allen Drittstaatsangehörigen erteilt, die sich rechtmäßig in Griechenland aufhalten.) Die oben genannte Aufenthaltsgenehmigung wird auf von Griechenland anerkannte Reisedokumente aufgeklebt. Ist ein Drittstaatsangehöriger nicht im Besitz eines von Griechenland anerkannten Reisedokuments, so kleben die zuständigen griechischen Stellen die Aufenthaltsgenehmigung (einheitliches Modell) auf ein spezielles Formblatt auf. Dieses wird von den griechischen Behörden auf der Grundlage des Artikels 7 der Verordnung (EG) Nr. 333/2002 ausgestellt, trägt im Einklang mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Sicherheitsanforderungen drei vertikale Streifen in den Farben orange-grün-orange und wird als „Φύλλο επί του οποίου τίθεται άδεια διαμονής“ (Formblatt für die Anbringung einer Aufenthaltsgenehmigung) bezeichnet. |
2. |
Άδεια παραμονής αλλοδαπού (χρώμα μπεζ-κίτρινο) (1) (Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige) (beige-gelb) (Wurde allen Drittstaatsangehörigen erteilt, die sich rechtmäßig in Griechenland aufhalten. Gültigkeitsdauer ein Jahr bis unbegrenzt.) |
3. |
Άδεια παραμονής αλλοδαπού (χρώμα λευκό) (2) (Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige) (weiß) (Wurde Drittstaatsangehörigen erteilt, die Ehepartner von griechischen Staatsangehörigen sind; Gültigkeitsdauer fünf Jahre.) |
4. |
Άδεια παραμονής αλλοδαπού (βιβλιάριο χρώματος λευκού) (3) (Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige) (weißes Heft) (Wird Personen erteilt, die als Flüchtlinge im Sinne des Genfer Abkommens von 1951 anerkannt wurden.) |
5. |
Δελτίο ταυτότητας αλλοδαπού (χρώμα πράσινο) (4) (Identitätskarte für Drittstaatsangehörige) (grün) (Wird ausschließlich Drittstaatsangehörigen griechischer Herkunft erteilt; Gültigkeitsdauer zwei oder fünf Jahre.) |
6. |
Ειδικό δελτίο ταυτότητας ομογενούς (χρώμα μπεζ) (4) (Besondere Identitätskarte für Personen griechischer Herkunft) (beige) (Wird albanischen Staatsangehörigen griechischer Herkunft erteilt; Gültigkeitsdauer drei Jahre. Die gleiche Identitätskarte wird auch Ehepartnern und Nachkommen griechischer Herkunft erteilt, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, sofern ihre Familienbande durch ein offizielles Dokument belegt werden.) |
7. |
Ειδικό δελτίο ταυτότητας ομογενούς (χρώμα ροζ) (4) (Besondere Identitätskarte für Personen griechischer Herkunft) (rosa) (Wird Staatsangehörigen der ehemaligen UdSSR, die griechischer Herkunft sind, erteilt; unbegrenzte Gültigkeitsdauer.) |
8. |
Ειδικές Ταυτότητες της Διεύθυνσης Εθιμοτυπίας του Υπουργείου Εξωτερικών (Vom Protokolldienst des Außenministeriums ausgestellte besondere Identitätskarten)
Bei Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten und den oben aufgeführten Kategorien A bis E ist auf den neuen Identitätskarten rückseitig die Fahne der Europäischen Union abgebildet. |
9. |
Liste der Reisenden für Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union |
SPANIEN
Inhabern einer gültigen Rückreisegenehmigung ist die Einreise ohne Visum gestattet.
Folgende Aufenthaltstitel ermöglichen Ausländern, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit der Visumpflicht unterliegen würden, innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsdauer die visumfreie Einreise in das spanische Hoheitsgebiet:
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Modelo uniforme de permiso de residencia conforme al Reglamento CE 1030/02 del Consejo de 13 de Junio de 2002, |
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Tarjeta de extranjeros „régimen comunitario“, |
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Tarjeta de extranjeros „estudiante“. |
Inhabern der folgenden gültigen, vom Außenministerium ausgestellten Akkreditierungsnachweise ist die visumfreie Einreise gestattet:
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Tarjeta especial (Sonderausweis, rot) mit der Angabe auf dem Einband „Cuerpo Diplomático. Embajador. Documento de Identidad“ (Diplomatisches Korps. Botschafter. Identitätsdokument), ausgestellt für akkreditierte Botschafter |
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Tarjeta especial (Sonderausweis, rot) mit der Angabe auf dem Einband „Cuerpo Diplomático. Documento de Identidad“ (Diplomatisches Korps. Identitätsdokument), ausgestellt für das in einer diplomatischen Vertretung akkreditierte Personal mit Diplomatenstatus. Für den Ehegatten oder die Ehegattin und die Kinder wird bei der Ausstellung ein F eingefügt |
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Tarjeta especial (Sonderausweis, gelb) mit der Angabe auf dem Einband „Misiones Diplomáticas. Personal Administrativo y Técnico. Documento de Identidad“ (Diplomatische Vertretungen. Verwaltungspersonal und technisches Personal. Identitätsdokument), ausgestellt für Verwaltungsbeamte einer akkreditierten diplomatischen Vertretung. Für den Ehegatten oder die Ehegattin und die Kinder wird bei der Ausstellung ein F eingefügt |
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Tarjeta especial (Sonderausweis, rot) mit der Angabe auf dem Einband „Tarjeta Diplomática de Identidad“ (Diplomatischer Identitätsnachweis), ausgestellt für das Personal mit Diplomatenstatus bei der Vertretung der Liga der Arabischen Staaten und für das bei der Vertretung der Allgemeinen Palästinensischen Delegation (Oficina de la Delegación General) akkreditierte Personal. Für den Ehegatten oder die Ehegattin und die Kinder wird bei der Ausstellung ein F eingefügt |
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Tarjeta especial (Sonderausweis, rot) mit der Angabe auf dem Einband „Organismos Internacionales. Estatuto Diplomático. Documento de Identidad“ (Internationale Organisationen. Diplomatenstatus. Identitätsdokument), ausgestellt für Personal mit Diplomatenstatus, das bei internationalen Organisationen akkreditiert ist. Für den Ehegatten oder die Ehegattin und die Kinder wird bei der Ausstellung ein F eingefügt |
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Tarjeta especial (Sonderausweis, blau) mit der Angabe auf dem Einband „Organismos Internacionales. Personal Administrativo y Técnico. Documento de Identidad“ (Internationale Organisationen. Verwaltungspersonal und technisches Personal. Identitätsdokument), ausgestellt für Verwaltungsbeamte, die bei internationalen Organisationen akkreditiert sind. Für den Ehegatten oder die Ehegattin und die Kinder wird bei der Ausstellung ein F eingefügt |
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Tarjeta especial (Sonderausweis, grün) mit der Angabe auf dem Einband „Functionario Consular de Carrera. Documento de Identidad“ (Konsularberufsbeamter. Identitätsdokument), ausgestellt für Konsularberufsbeamte, die in Spanien akkreditiert sind. Für den Ehegatten oder die Ehegattin und die Kinder wird bei der Ausstellung ein F eingefügt |
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Tarjeta especial (Sonderausweis, grün) mit der Angabe auf dem Einband „Empleado Consular. Expedida a favor de … Documento de Identidad“ (Konsularbeamter. Ausgestellt für … Identitätsdokument), ausgestellt für Konsularbeamte im Verwaltungsdienst, die in Spanien akkreditiert sind. Für den Ehegatten oder die Ehegattin und die Kinder wird bei der Ausstellung ein F eingefügt |
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Tarjeta especial (Sonderausweis, grau) mit der Angabe „Personal de Servicio. Misiones Diplomáticas, Oficinas Consulares y Organismos Internacionales. Expedida a favor de … Documento de Identidad“ (Dienstpersonal. diplomatische Vertretungen, Konsulate und internationale Organisationen. Ausgestellt für … Identitätsdokument). Ausgestellt für das Hauspersonal der diplomatischen Vertretungen, Konsulate und internationalen Organisationen (Dienstpersonal) und das Personal mit Diplomaten- oder Konsularberufsstatus (persönliches Hauspersonal). Für den Ehegatten oder die Ehegattin und die Kinder wird bei der Ausstellung ein F in den Ausweis eingefügt. |
FRANKREICH
1. |
Volljährige Drittausländer müssen im Besitz folgender Dokumente sein:
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2. |
Minderjährige Drittausländer müssen im Besitz folgender Dokumente sein:
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3. |
Liste der Reisenden für Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union Hinweis 1: Es sei darauf hingewiesen, dass die Empfangsbescheinigung für den ersten Antrag auf einen Aufenthaltstitel nicht zur visumfreien Einreise berechtigt. Hingegen wird die Empfangsbescheinigung für den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels oder Änderung desselben anerkannt, wenn sie mit dem alten Titel vorgelegt wird. Hinweis 2: Die vom Protokolldienst des Außenministeriums ausgestellten Dienstbescheinigungen („attestations de fonctions“) gelten nicht als Aufenthaltstitel. Die Inhaber dieser Dokumente müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels nach gemeinem Recht sein. |
ITALIEN
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Carta di soggiorno (validità illimitata) Aufenthaltskarte (unbegrenzte Gültigkeit) |
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Permesso di soggiorno con esclusione delle sotto elencate tipologie: (Aufenthaltsgenehmigung ausgenommen die nachstehenden Arten:)
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Carta d'identità M.A.E.: (Personalausweis des Außenministeriums)
Hinweis: Die Modelle 6 (orange) und 9 (grün), die jeweils für das Personal internationaler Organisationen ohne jegliche Immunität und für ausländische Honorarkonsuln bestimmt waren, werden nicht mehr ausgestellt; sie wurden durch das Modell 11 ersetzt. Besagte Dokumente behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zu dem darauf eingetragenen Verfallsdatum. |
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Liste der Reisenden für Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union |
LETTLAND
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Unbefristeter Aufenthaltstitel, grün, vor dem 1. Mai 2004 ausgestellt (Pastāvīgās uzturēšanās atļauja) |
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Aufenthaltstitel, für befristeten oder unbefristeten Aufenthalt, seit dem 1. Mai 2004 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 ausgestellt (Uzturēšanās atļauja) |
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Fremdenpass, violett (Nepilsoņa pase) |
LITAUEN
1. |
Leidimas laikinai gyventi Lietuvos Respublikoje (Befristeter Aufenthaltstitel für die Republik Litauen — Karte) |
2. |
Leidimas nuolat gyventi Lietuvos Respublikoje (Unbefristeter Aufenthaltstitel für die Republik Litauen — Karte) |
3. |
Europos Bendrijų valstybės narės piliečio leidimas gyventi (Aufenthaltstitel für einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU — Karte) |
4. |
Europos Bendrijų valstybės narės piliečio leidimas gyventi nuolat (Unbefristeter Aufenthaltstitel für einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU — Karte) |
5. |
Asmens grįžimo pažymėjimas (Repatriierungsnachweis, nur für die Rückkehr in die Republik Litauen — gelb-grüner Ausweis) |
6. |
Akreditacijos pažymėjimas „A“ (Akkreditierungsnachweis Kategorie A — gelbe Karte). Für das diplomatische Personal der Botschaft und seine Familienangehörigen. Grundsätzlich gilt, dass dieser Nachweis nur in Verbindung mit einem Visum der Kategorie D zum Aufenthalt berechtigt (Ausnahmebestimmungen in einigen bilateralen Verträgen). |
7. |
Akreditacijos pažymėjimas „B“ (Akkreditierungsnachweis Kategorie B — gelbe Karte). Für das technische Personal der Botschaft und seine Familienangehörigen. Grundsätzlich gilt, dass dieser Nachweis nur in Verbindung mit einem Visum der Kategorie D zum Aufenthalt berechtigt (Ausnahmebestimmungen in einigen bilateralen Verträgen). |
LUXEMBURG
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Carte d'identité d'étranger (Ausländerausweis) Hinweis: Gültigkeit nur bis zum Ablaufen der bereits ausgestellten Ausweise. |
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Carte diplomatique délivrée par le Ministère des Affaires étrangères (Vom Außenministerium ausgestellter Diplomatenausweis) |
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Titre de légitimation délivré par le Ministère des Affaires étrangères au personnel administratif et technique des Ambassades (Vom Außenministerium erteilter Legitimationstitel für das an den Botschaften für Verwaltungsaufgaben und technische Belange tätige Personal) |
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Titre de légitimation délivré par le Ministère des Affaires étrangères au personnel des institutions et organisations internationales établies au Luxembourg (Vom Außenministerium erteilter Legitimationstitel für das Personal internationaler Institutionen und Organisationen mit Sitz in Luxemburg) |
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Liste scolaire pour les voyages d'école dans l'Union européenne (Liste der Reisenden für Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union) |
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Carte de séjour de membre de famille d'un ressortissant d'un Etat membre de l'Union européenne, de l'Espace économique européen ou de la Confédération helvétique (Aufenthaltskarte für einen Familienangehörigen eines Bürgers eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder eines Bürgers der Schweizerischen Eidgenossenschaft) |
UNGARN
1. |
Humanitárius tartózkodási engedély (Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen) (Kartenform) — in Verbindung mit einem nationalen Reisepass |
2. |
Tartózkodási engedély (Aufenthaltstitel) (Kartenform) — in Verbindung mit einem nationalen Reisepass |
3. |
Tartózkodási engedély (Aufenthaltstitel) (Aufkleber) — im nationalen Reisepass angebracht |
4. |
Bevándoroltak részére kiadott személyazonosító igazolvány (Personalausweis für Zuwanderer) — in Verbindung mit einem nationalen Reisepass, in dem die Erteilung dieses Personalausweises vermerkt ist |
5. |
Letelepedési engedély (Unbefristeter Aufenthaltstitel) — in Verbindung mit einem nationalen Reisepass, in dem die Erteilung dieses Aufenthaltstitels vermerkt ist |
6. |
Letelepedettek részére kiadott tartózkodási engedély (Aufenthaltstitel für Personen mit ständigem Aufenthalt) (Aufkleber) — im nationalen Reisepass angebracht |
7. |
Diáklista (Liste der an einer Schulreise innerhalb der EU teilnehmenden Personen) |
8. |
Igazolvány diplomáciai képviselÿk és családtagjaik részére (Sonderbescheinigung für Diplomaten und ihre Familienangehörigen) (Diplomatenausweis) — erforderlichenfalls in Verbindung mit einem vom Außenministerium erteilten D-Visum |
9. |
Igazolvány konzuli képviselet tagjai és családtagjaik részére (Sonderbescheinigung für Mitglieder konsularischer Vertretungen und ihre Familienangehörigen) (Konsularausweis) — erforderlichenfalls in Verbindung mit einem vom Außenministerium erteilten D-Visum |
10. |
Igazolvány képviselet igazgatási és mÿszaki személyzete és családtagjaik részére (Sonderbescheinigung für Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer Missionen und ihre Familienangehörigen) — erforderlichenfalls in Verbindung mit einem vom Außenministerium erteilten D-Visum |
11. |
Igazolvány képviselet kisegítÿ személyzete, háztartási alkalmazottak és családtagjaik részére (Sonderbescheinigung für das Dienstpersonal diplomatischer Missionen, Privatbedienstete und ihre Familienangehörigen) — erforderlichenfalls in Verbindung mit einem vom Außenministerium erteilten D-Visum |
NIEDERLANDE
1. |
Folgende Dokumente für Ausländer:
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2. |
Het Geprivilegeerdendocument (Dokument für privilegierte Personen) Dokument, das einer Gruppe von „privilegierten Personen“ ausgestellt wird, zu der Mitglieder des diplomatischen Korps, des konsularischen Korps und bestimmter internationaler Organisationen und ihre Familienangehörigen zählen. |
3. |
Visum voor terugkeer (Rückreisevisum) |
4. |
Liste der Reisenden für Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union |
ÖSTERREICH
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Sichtvermerke; wurden bis 31. Dezember 1992 von Inlandsbehörden, aber auch von Vertretungsbehörden in Form eines Stempels ausgestellt |
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Aufenthaltstitel in Form einer grünen Vignette bis Nr. 790.000 |
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Aufenthaltstitel in Form einer grün-weißen Vignette ab Nr. 790.001 |
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Aufenthaltstitel in Form der Vignette entsprechend der Gemeinsamen Maßnahme 97/11/JI des Rates vom 16. Dezember 1996, Amtsblatt L 7 vom 10.1.1997 zur einheitlichen Gestaltung der Aufenthaltstitel — In Österreich ausgegeben seit 1. Januar 1998 |
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Aufenthaltstitel in Form der Vignette entsprechend den Gemeinsamen Maßnahmen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige — In Österreich ausgegeben seit 1. Januar 2005 |
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Aufenthaltstitel „Niederlassungsnachweis“ im Kartenformat ID1 entsprechend den Gemeinsamen Maßnahmen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige — In Österreich ausgegeben im Zeitraum 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2005 |
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Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung“, „Familienangehöriger“, „Daueraufenthalt-EG“, „Daueraufenthalt-Familienangehöriger“ und „Aufenthaltsbewilligung“ im Kartenformat ID1 entsprechend den Gemeinsamen Maßnahmen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige — In Österreich ausgegeben seit 1. Januar 2006 |
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Aufenthaltstitel „Daueraufenthaltskarte“ für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten EWR-Bürgern gemäß § 54 NAG 2005 |
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Aufenthaltstitel „Lichtbildausweis für EWR-Bürger“ gemäß § 9 Abs. 2 NAG 2005 |
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„Bestätigung über den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels“ in Form einer Vignette aufgrund § 24/1 NAG 2005 |
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Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger/-innen und Schweizer Bürger/-innen gemäß § 51 bis 53 und 57 NAG 2005 in Form eines A4-Blattes |
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Konventionsreisepass, ausgestellt seit 1. Januar 1996 |
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Lichtbildausweis für Träger von Privilegien und Immunitäten in den Farben rot, gelb und blau, ausgestellt vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten |
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Lichtbildausweis im Kartenformat für Träger von Privilegien und Immunitäten in den Farben rot, gelb, blau, grün, braun, grau und orange, ausgestellt vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten |
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Aufenthaltsberechtigungskarte gemäß § 51 AsylG 2005, ausgegeben seit 1. Januar 2006 |
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Karte für subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 52 AsylG 2005 |
POLEN
1. |
Karta pobytu (Aufenthaltskarte, Serie „KP“, seit 1. Juli 2001 ausgestellt, und Serie „PL“, seit 1. September 2003 ausgestellt) Aufenthaltskarte für einen Ausländer, der Folgendes erhalten hat:
Diese Karte ist ein Personalausweis, der in Verbindung mit einem Reisedokument den Inhaber zur visumfreien Einreise in das polnische Hoheitsgebiet berechtigt. |
2. |
Karta stałego pobytu (Daueraufenthaltskarte, Serie „XS“, vor dem 30. Juni 2001 ausgestellt) Daueraufenthaltskarte für einen Ausländer, der einen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten hat. Diese Karte ist ein Personalausweis, der in Verbindung mit einem Reisedokument den Inhaber zur visumfreien Einreise in das polnische Hoheitsgebiet berechtigt. Zehn Jahre gültig. Die letzte Karte dieser Ausgabe gilt bis zum 29. Juni 2011. |
3. |
Vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten ausgestellte besondere Akkreditierungskarten:
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4. |
Aufenthaltskarte — für Familienangehörige von EU-Bürgern oder Staatsangehörige von EWR-Mitgliedstaaten auf der Grundlage des erteilten befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitels; wird als Identitätskarte ausgestellt und berechtigt nicht zum Überschreiten der Landesgrenze |
PORTUGAL
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Cartão de Identidade (emitido pelo Ministério dos Negócios Estrangeiros) (Personalausweis, ausgestellt vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten) Corpo Consular, Chefe de Missão (Konsularisches Korps, Leiter der Mission) |
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Cartão de Identidade (emitido pelo Ministério dos Negócios Estrangeiros) (Personalausweis, ausgestellt vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten) Corpo Consular, Funcionário de Missão (Konsularisches Korps, Beamter der Mission) |
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Cartão de Identidade (emitido pelo Ministério dos Negócios Estrangeiros) (Personalausweis, ausgestellt vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten) Pessoal Auxiliar de Missão Estrangeira (Hilfspersonal der Auslandsvertretung) |
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Cartão de Identidade (emitido pelo Ministério dos Negócios Estrangeiros) (Personalausweis, ausgestellt vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten) Funcionário Administrativo de Missão Estrangeira (Verwaltungsbeamter der Auslandsvertretung) |
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Cartão de Identidade (emitido pelo Ministério dos Negócios Estrangeiros) (Personalausweis, ausgestellt vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten) Corpo Diplomático, Chefe de Missão (Diplomatisches Korps, Leiter der Mission) |
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Cartão de Identidade, emitido pelo Ministério dos Negócios Estrangeiros (Personalausweis, ausgestellt vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten) Corpo Diplomático, Funcionário de Missão (Diplomatisches Korps, Beamter der Mission) |
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Título de Residência (Aufenthaltstitel) |
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Autorização de Residência Temporária (Befristete Aufenthaltsgenehmigung) |
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Autorizaçåo de Residência Permanente (Unbefristete Aufenthaltserlaubnis) |
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Autorização de Residência Vitalícia (Auf Lebenszeit erteilte Aufenthaltserlaubnis) |
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Cartão de Identidade de Refugiado (Flüchtlingsausweis) |
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Autorização de Residência por razões humanitárias (Aufenthaltsbefugnis aus humanitären Gründen) |
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Cartão de Residência de nacional de um Estado-membro da Comunidade Europeia (Aufenthaltskarte für Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft) |
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Cartão de Residência Temporária (Befristete Aufenthaltskarte) |
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Cartâo de Residência (Aufenthaltskarte) |
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Autorização de Permanência (Aufenthaltstitel) |
SLOWAKEI
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Povolenie na pobyt — vo forme nálepky (nalepená v cestovnom doklade cudzinca) (Aufenthaltstitel in Form eines Aufklebers) (Aufkleber im Reisedokument von Ausländern) |
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Povolenie na pobyt — vo forme identifikačnej karty (polykarbonátová karta) (Aufenthaltstitel in Form einer Identitätskarte) (Polycarbonatkarte) |
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Povolenie na pobyt — vo forme identifikačnej karty, v ktorom je uvedený názov „osoba s dlhodobým pobytom — ES“ (je vydávaný cudzincom, ktorých pobyt na území SR zodpovedá dlhodobému pobytu cudzinca v Európskom hospodárskom priestore) (Aufenthaltstitel in Form einer Identitätskarte mit dem Vermerk „langfristig aufenthaltsberechtigte Person — ES“. Dieses Dokument für den Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik wird Personen ausgestellt, die auch im Europäischen Wirtschaftsraum langfristig aufenthaltsberechtigt sind.) |
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Povolenie na pobyt — vo forme identifikačnej karty, v ktorom je uvedený názov „rodinný príslušník občana Európskeho hospodárskeho priestoru“ (od 1.5.2006 bude vydávaný cudzincovi tretej krajiny, ktorý je zároveň rodinným príslušníkom občana Európskeho hospodárskeho priestoru) (Aufenthaltstitel in Form einer Identitätskarte mit dem Vermerk „Familienangehöriger eines Bürgers des Europäischen Wirtschaftsraums“. Dieses Dokument wird seit dem 1. Mai 2006 Drittstaatsangehörigen ausgestellt, die Familienangehörige von EWR-Bürgern sind.) |
SLOWENIEN
a) |
Dovoljenje za stalno prebivanje (Unbefristeter Aufenthaltstitel) |
b) |
Dovoljenje za začasno prebivanje (Befristeter Aufenthaltstitel) |
c) |
Osebna izkaznica begunca (Personalausweis für Flüchtlinge) |
d) |
Diplomatska izkaznica (Vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten ausgestellter Diplomatenpass) |
e) |
Službena izkaznica (Vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten ausgestellter amtlicher Pass) |
f) |
Konzularna izkaznica (Vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten ausgestellter Konsularpass) |
FINNLAND
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Vor dem 1. Mai 2004 ausgestellt:
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Seit dem 1. Mai 2004 ausgestellt: Unbefristete oder befristete Aufenthaltstitel: Befristete Aufenthaltstitel werden für einen vorläufigen Aufenthalt (Aufenthaltstitel für einen vorläufigen Aufenthalt) oder einen ununterbrochenen Aufenthalt (Aufenthaltstitel für einen ununterbrochenen Aufenthalt) erteilt.
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Sonstige Genehmigungen:
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SCHWEDEN
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Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Aufklebers mit dem Vermerk „Sverige Permanent uppehållstillstånd. Utan tidsbegränsning“ (Schweden — unbefristete Aufenthaltsgenehmigung) im Reisepass |
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Befristete Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Aufklebers mit dem Vermerk „Sverige Uppehållstillstånd“ (Schweden — Aufenthaltsgenehmigung) im Reisepass |
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Aufenthaltsgenehmigung in Form einer Karte für EU/EWR-Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, wobei folgende Gruppen unterschieden werden:
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Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Aufklebers der Kanzlei der Ministerien (Außenministerium) für ausländische Diplomaten, technisches/administratives Personal, Dienstpersonal und Privatbedienstete, die an Botschaften und konsularische Vertretungen, die von Berufskonsularbeamten geleitet werden, gebunden sind, sowie ihre Familienangehörigen |
ISLAND
Seit 1. Juli 2004 erteilt Island einheitliche EU-Aufenthaltstitel in Form von Aufklebern. Die Direktion „Zuwanderung“ stellt folgende Aufenthaltstitel aus:
a) |
Dalarleyfi án atvinnuþátttöku (Genehmigungen, die zum Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit berechtigen), |
b) |
Dalarleyfi vegna atvinnuþátttöku sem er grundvöllur búsetuleyfis (Genehmigungen, die zum Aufenthalt aufgrund einer Erwerbstätigkeit berechtigen und die Grundlage für die Erteilung eines Aufenthaltstitels bilden), |
c) |
Dalarleyfi vegna atvinnuþátttöku með takmörkunum (Genehmigungen, die mit Einschränkungen zum Aufenthalt aufgrund einer Erwerbstätigkeit berechtigen), |
d) |
Óendurnýjanlegt dvalarleyfi vegna atvinnuþátttöku (Verlängerbare Genehmigungen, die zum Aufenthalt aufgrund einer Erwerbstätigkeit berechtigen), |
e) |
Dvalarleyfi fyrir aðstandendur skv. 13. gr. útlendingalaga (Aufenthaltsgenehmigungen für Familienangehörige gemäß Abschnitt 13 des Ausländergesetzes), |
f) |
Dvalarleyfi vegna námsdvalar (Genehmigungen, die zum Aufenthalt zu Studienzwecken berechtigen), |
g) |
Dvalarleyfi vegna vistráðningar (Genehmigungen, die zum Aufenthalt aufgrund einer „Au-pair“-Beschäftigung berechtigen), |
h) |
Dvalarleyfi af mannúðarástæðum skv. 2. mgr. 11. gr. útlendingalaga (Aus humanitären Gründen ausgestellte Aufenthaltsgenehmigungen gemäß Abschnitt 11 zweiter Absatz des Ausländergesetzes), |
i) |
Bráðabirgðadvalarleyfi skv. 3. mgr. 11. gr. útlendingalaga (Vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen gemäß Abschnitt 11 dritter Absatz des Ausländergesetzes), |
j) |
Dvalarleyfi til EES- eða EFTA-útlendings (Aufenthaltsgenehmigungen für Staatsangehörige der EU- und der EFTA-Staaten), |
k) |
Búsetuleyfi skv. 15. gr. útlendingalaga (Aufenthaltsgenehmigungen gemäß Abschnitt 15 des Ausländergesetzes). |
NORWEGEN
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Oppholdstillatelse (Aufenthaltsgenehmigung) |
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Arbeidstillatelse (Arbeitsgenehmigung) |
— |
Bosettingstillatelse (Berechtigt zur Niederlassung/Erwerbstätigkeit und zum ständigen Aufenthalt) |
Vor dem 25. März 2000 ausgestellte Aufenthaltsgenehmigungen haben die Form von Stempeln (und nicht von Aufklebern) in den Reisedokumenten der Inhaber. Bei visumpflichtigen Ausländern werden diese Stempel ergänzt durch eine norwegische Visummarke für die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung. Die seit der Anwendung des Schengener Übereinkommens am 25. März 2001 ausgestellten Aufenthaltsgenehmigungen sind mit einem Aufkleber versehen. Mit einem alten Stempel versehene Reisedokumente von Ausländern bleiben bis zu dem Zeitpunkt gültig, zu dem die norwegischen Behörden in den Aufenthaltsgenehmigungen den Stempel durch den neuen Aufkleber ersetzen müssen.
Die vorgenannten Genehmigungen gelten nicht als Reisedokumente. Benötigt der ausländische Staatsangehörige ein Reisedokument, so kann eines der beiden folgenden Dokumente zur Ergänzung der Arbeits-, Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung verwendet werden:
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ein Reisedokument für Flüchtlinge („Reisebevis“) (blau), |
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ein Pass für Einwanderer („Utlendingspass“) (grün). |
Der Inhaber eines dieser Dokumente hat die Gewähr, während der Gültigkeit des Dokuments wieder in das norwegische Hoheitsgebiet einreisen zu dürfen.
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EWR-Karte wird Staatsangehörigen der EWR-Mitgliedstaaten sowie deren Familienangehörigen, die Staatsangehörige eines Drittlandes sind, ausgestellt. Die Karten erhalten stets eine Kunststoffbeschichtung. |
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Identitetskort for diplomater (Diplomatenausweis — rot) |
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Identitetskort for hjelpepersonale ved diplomatisk stasjon (Identitätskarte für Aushilfskräfte der diplomatischen Vertretungen — braun) |
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Identitetskort for administrativt og teknisk personale ved diplomatisk stasjon (Identitätskarte für Verwaltungs- und technisches Personal — blau) |
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Identitetskort for utsendte konsuler (Identitätskarte für entsandte Konsuln — grün) |
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Residence/Visa sticker (Aufenthaltsvisum in Form eines Aufklebers) wird visumpflichtigen Inhabern von Diplomaten-, Dienst- oder sonstigen amtlichen Pässen sowie den Bediensteten ausländischer Vertretungen, die Inhaber eines nationalen Reisepasses sind, erteilt. |
(1) Wird seit dem 1. Juli 2003 nicht mehr ausgestellt.
(2) Gilt bis zu ihrem jeweiligen Ablauf. Wird seit dem 2. Juni 2001 nicht mehr ausgestellt.
(3) Diese Art der Aufenthaltsgenehmigung soll durch das in der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vorgesehene „eigenständige Dokument“ ersetzt werden. Die Mitgliedstaaten werden von dieser Änderung unverzüglich unterrichtet werden.
(4) Idem.