This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52006SA0006
Special Report No 6/2006 concerning the environmental aspects of the Commission's development cooperation, together with the Commission's replies
Sonderbericht Nr. 6/2006 über Umweltaspekte der Entwicklungszusammenarbeit der Kommission zusammen mit den Antworten der Kommission
Sonderbericht Nr. 6/2006 über Umweltaspekte der Entwicklungszusammenarbeit der Kommission zusammen mit den Antworten der Kommission
ABl. C 235 vom 29.9.2006, pp. 1–39
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
|
29.9.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 235/1 |
SONDERBERICHT Nr. 6/2006
über Umweltaspekte der Entwicklungszusammenarbeit der Kommission zusammen mit den Antworten der Kommission
(vorgelegt gemäß Artikel 248 Absatz 4 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags)
(2006/C 235/01)
INHALT
ABKÜRZUNGEN UND TERMINOLOGIE
|
I-VI |
ZUSAMMENFASSUNG |
|
1-7 |
EINLEITUNG |
|
1-3 |
Hintergrund |
|
4-7 |
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
|
8-27 |
STRATEGIE DER KOMMISSION IN BEZUG AUF DIE UMWELTASPEKTE IHRER ENTWICKLUNGSHILFE |
|
8 |
Einleitung |
|
9-13 |
Notwendigkeit einer klaren und umfassenden Umweltstrategie |
|
14-27 |
Geeignete Verwaltungsmechanismen für die Umsetzung der Umweltintegrationsstrategie der Kommission und die Bewertung der Umweltleistung ihrer Entwicklungshilfe müssen noch geschaffen werden |
|
15-17 |
Mechanismen zur Überwachung der Umsetzung der Umweltintegrationsstrategie |
|
18-23 |
Stärkung der für die Umsetzung der Umweltintegrationsstrategie benötigten Kapazitäten bei der Kommission |
|
24-27 |
Systeme zur Bewertung der Umweltleistung der Entwicklungshilfe der Kommission |
|
28-46 |
BEWERTUNG DER WIRKSAMKEIT DER EINBEZIEHUNG DER UMWELTTHEMATIK DURCH DIE KOMMISSION |
|
28 |
Einleitung |
|
29-35 |
Im Jahr 2005 wurden Fortschritte bei den Umweltanalysen der Entwicklungsländer für die neuen Länderstrategiepapiere erzielt, die Auswirkungen können aber noch nicht beurteilt werden |
|
36-38 |
Im Hinblick auf die Einbeziehung der Umweltthematik in die Programme für Budgethilfe wurde wenig unternommen |
|
39-46 |
Verfahren zur Einbeziehung von Umweltbelangen auf Projektebene nicht systematisch genug |
|
47-81 |
BEWERTUNG DER WIRKSAMKEIT VON UMWELTPROJEKTEN UND DER DIE WIRKSAMKEIT BEEINFLUSSENDEN FAKTOREN |
|
47 |
Einleitung |
|
48-56 |
Bewertung der Projektwirksamkeit |
|
57-81 |
Analyse der die Wirksamkeit von Umweltprojekten beeinflussenden Faktoren |
|
58-63 |
Zu ehrgeizige Projektkonzeption |
|
64-67 |
Verzögerungen bei der Projektvorbereitung und -durchführung |
|
68-70 |
Begrenzte Fortschritte beim Aufbau institutioneller Kapazitäten |
|
71-72 |
Notwendigkeit einer stärkeren Konzentration auf die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen durch die lokalen Gemeinschaften |
|
73-77 |
Unzureichende Auswirkungen der Projekte auf die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen |
|
78-81 |
Unrealistisches Konzept mit Blick auf die finanzielle Tragfähigkeit |
|
82-101 |
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN |
|
82-86 |
Schlussfolgerungen |
|
87-101 |
Empfehlungen |
|
87-93 |
Ausarbeitung einer umfassenden Strategie für die Umwelt und Follow-up ihrer Umsetzung |
|
94-97 |
Erhöhung der Wirksamkeit der Umweltintegration |
|
98-101 |
Erhöhung der Wirksamkeit von Umweltprojekten |
ANHANG I — Entwicklungshilfeausschuss der OECD — Projektklassifizierung
ANHANG II — Geprüfte Umweltprojekte und Bewertung ihrer Wirksamkeit
ANHANG III — Übersicht über die Projektwirksamkeit
Antworten der Kommission
ABKÜRZUNGEN UND TERMINOLOGIE AKP Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, die das Abkommen von Cotonou unterzeichnet haben ALA Entwicklungsländer Asiens und Lateinamerikas DFID Britisches Ministerium für internationale Entwicklung DWNP Department of Wildlife and National Parks (Botsuana) ECOFAC Waldökosysteme in Zentralafrika (Ecosystèmes Forestiers d'Afrique Centrale) EEF Europäischer Entwicklungsfonds EIB Europäische Investitionsbank EuropeAid Amt für Zusammenarbeit EuropeAid FAO Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation GD Generaldirektion GEF Globale Umweltfazilität KfW Deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau MEDA Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in den Mittelmeerdrittländern OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD DAC Entwicklungshilfeausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung UNDP Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen UNEP Umweltprogramm der Vereinten Nationen WWF World Wildlife Fund
ZUSAMMENFASSUNG
|
I. |
Der Schutz der Umwelt ist ein entscheidendes Element bei der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Gemäß Vertrag muss der Umweltschutz bei der Festlegung und Durchführung sämtlicher Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen, einschließlich der Außenhilfe der Gemeinschaft, einbezogen werden. Allgemeiner gesagt: Die Umwelt bildet heute einen zentralen Punkt auf der internationalen Entwicklungsagenda, die Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit ist eines der Millenniums-Entwicklungsziele (Ziffern 1-3). |
|
II. |
Der Europäische Rechnungshof hat deshalb im Jahr 2005 geprüft, wie die Kommission die Umweltaspekte ihrer Entwicklungshilfe handhabt. Im Rahmen der Prüfung wurde untersucht, ob die Kommission über eine umfassende Strategie für die Behandlung der Umweltaspekte im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit verfügte, ob sie geeignete Verwaltungsmechanismen für die Umsetzung ihrer Strategie geschaffen hatte, inwieweit Umweltbelange in ihre Entwicklungsprogramme und -projekte einbezogen worden waren („Umweltintegration“) und welche Ergebnisse die Umweltprojekte der Kommission erbracht hatten. Der Hof untersuchte die Systeme der Kommission an ihrem Hauptsitz und in den Delegationen, ferner prüfte er 65 Umweltprojekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 560 Millionen Euro sowie 43 Umweltprogramme und -projekte ohne Umweltbezug mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1 073 Millionen Euro in 16 Ländern (Ziffern 4-7). |
|
III. |
Die Kommission muss eine klare, umfassende Strategie für die Umweltaspekte ihrer Entwicklungshilfe ausarbeiten. Seit 2001 gibt es zwar eine Strategie für die notwendige Einbeziehung von Umweltfragen in die Entwicklungszusammenarbeit, doch der Ansatz im Hinblick auf die Programm- und Projektfinanzierung in den Bereichen Umwelt und natürliche Ressourcen wurde nicht eindeutig geregelt. Die im Dezember 2005 beschlossene neue Entwicklungspolitik liefert eine gute Grundlage für die Ausarbeitung einer umfassenden Strategie (Ziffern 9-12). Der Aktionsplan der Kommission für die Umsetzung ihrer Umweltintegrationsstrategie wurde von den drei in erster Linie zuständigen Generaldirektionen nicht systematisch weiterverfolgt und koordiniert. Infolgedessen wurden geplante Maßnahmen generell mit einiger Verspätung oder gar nicht durchgeführt (Ziffern 15-17). Die Kommission hat nicht angemessen überprüft, wie sich ihre Strategie zur Einbeziehung der Umweltthematik auf den Personalbedarf auswirkt. Ein mit externen Sachverständigen besetzter Helpdesk Umwelt sollte die Kommissionsbediensteten unterstützen — von Mitte 2002 bis Mitte 2004 war jedoch kein entsprechender Helpdesk eingerichtet. Der zur Einführung 2003 vorgesehene Leitfaden Umweltintegration war Ende 2005 noch immer nicht fertig gestellt, obwohl dieser Leitfaden sowohl für die Festlegung der von den Kommissionsbediensteten zu befolgenden Verfahren zur Einbeziehung der Umweltthematik als auch als wesentlicher Bestandteil der Fortbildung von Bedeutung war. Die Teilnahme an den Fortbildungskursen war für Beamte in Schlüsselpositionen nicht obligatorisch, obwohl dies vorgesehen war. Die Kurse waren häufig schwach besucht (Ziffern 18-23). Die Berichterstattungs-, Überwachungs- und Evaluierungssysteme für die Umweltaspekte der Entwicklungszusammenarbeit der Kommission müssen weiter ausgebaut werden, damit ihre Leistung in diesem Bereich besser beurteilt werden kann (Ziffern 24-28). |
|
IV. |
Die Kommission hat seit 2001 bei der Einbeziehung der Umweltthematik in ihre Entwicklungszusammenarbeit nur geringe Fortschritte erzielt. Die von der Kommission zusammen mit den Empfängerländern erstellten Länderstrategiepapiere über die Hilfe der Kommission für die Empfängerländer betreffend den Zeitraum 2001-2006 trugen Umweltbelangen nicht ausreichend Rechnung. Bei der Ausarbeitung der neuen Generation von Länderstrategiepapieren (2007-2013) ist die Kommission mit der Erstellung von Länderumweltprofilen weitaus systematischer an die Analyse der Umweltbelange in den Empfängerländern herangegangen. Es ist allerdings noch zu früh, um zu bewerten, inwieweit diese Analyse sich auf die Länderstrategiepapiere selbst auswirken wird (Ziffern 29-35). Trotz der zunehmenden Bedeutung der Budgethilfe als Form der Entwicklungshilfe hat die Kommission für die Einbeziehung der Umwelt in diesen Bereich wenig unternommen (Ziffern 36-38). Ein kohärentes System für die Umweltanalyse neuer Projekte war nicht vorhanden. Die Kommission verfügt über kein Bestandsverzeichnis über Umweltverträglichkeitsprüfungen, die zu Entwicklungsprojekten vorgenommen wurden, und es gibt Hinweise dafür, dass diese Prüfungen nicht immer dort vorgenommen wurden, wo sie vorgenommen hätten werden sollen. Es müssen auch Verfahren festgelegt werden, um die Umsetzung der Empfehlungen aufgrund von Umweltverträglichkeitsprüfungen sicherzustellen (Ziffern 39-46). |
|
V. |
Nahezu alle geprüften Umweltprojekte entsprachen dem Bedarf der Empfängerländer und erfüllten häufig auch allgemeine Erhaltungserfordernisse, insbesondere in Bezug auf die Erhaltung von Wäldern und der biologischen Vielfalt. Die Outputs der Projekte und die realisierten Ergebnisse blieben häufig hinter den Zielsetzungen zurück. Außerdem ist es beim projektorientierten Ansatz grundsätzlich schwierig, greifbare Auswirkungen zu erzielen und die finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten (Ziffern 47-56). Folgende Hauptfaktoren beeinflussten die Projektwirksamkeit: eine allzu ehrgeizige Projektkonzeption, Verzögerungen bei der Projektvorbereitung und -durchführung, begrenzte Fortschritte beim Aufbau institutioneller Kapazitäten, Probleme bei der Deckung des Entwicklungsbedarfs der lokalen Gemeinschaften bei gleichzeitiger Erreichung der Ziele im Bereich der Erhaltung, unzureichende Auswirkung der Projekte auf die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und unrealistische Ziele in Bezug auf die finanzielle Tragfähigkeit nach dem Auslaufen der Projektfinanzierung (Ziffern 57-81). |
|
VI. |
Detaillierte Empfehlungen für die Entwicklung einer umfassenden Umweltstrategie und die Weiterverfolgung ihrer Umsetzung sowie für eine wirksamere Gestaltung sowohl der Umweltintegration als auch der Umweltprojekte sind den Ziffern 88-101 zu entnehmen. |
EINLEITUNG
Hintergrund
|
1. |
Seit der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen im Jahr 1972 in Stockholm stellen die Umweltthematik und die Frage, wie eine nachhaltige Entwicklung sichergestellt werden kann, ein internationales Anliegen dar. Im Gefolge der 1992 in Rio de Janeiro abgehaltenen Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung gewannen die Umwelt und die nachhaltige Entwicklung noch stärker an Bedeutung, und es wurden drei multilaterale Umweltübereinkommen geschlossen: das Übereinkommen über Klimaänderungen, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt und das Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung. In der zweiten Hälfte der 1990er Jahre kam es zwar zu einer gewissen Neuausrichtung der Entwicklungsagenda auf Belange der Armutsbekämpfung, dennoch stellte die ökologische Nachhaltigkeit eines der acht auf dem UN-Millenniumsgipfel 2000 ausgewählten Millenniums-Entwicklungsziele dar. Auf dem Weltgipfel von 2002 über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg standen sowohl Aspekte der Armut als auch der Umwelt im Mittelpunkt. |
|
2. |
Die Gebergemeinschaft setzte im Wesentlichen auf zwei Interventionsformen, um die Umweltaspekte der Entwicklungszusammenarbeit anzugehen:
|
|
3. |
Das Bemühen der Kommission um Einbeziehung der Umweltthematik in den Entwicklungskontext sollte nicht nur als zunehmende Anerkennung der Bedeutung dieses Ansatzes seitens der Geber, sondern auch im breiteren rechtlichen und politischen Rahmen der Europäischen Union gesehen werden. So heißt es in Artikel 6 des durch den Vertrag von Amsterdam von 1997 geänderten Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft: „Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung der (…) Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden.“ Im Juni 1998 unterstrich der Europäische Rat von Cardiff, wie wichtig es ist, den Umweltschutz und die nachhaltige Entwicklung in die großen, von der Kommission verwalteten Bereiche der Gemeinschaftspolitik, einschließlich der Entwicklungshilfe, einzubeziehen und forderte die Kommission auf, geeignete Strategien vorzulegen. Im Jahr 2000 wurde die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft angenommen, in der die Umwelt als Querschnittsthema berücksichtigt wurde. In dem Konsens über die Entwicklungspolitik, auf den sich die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament im Dezember 2005 verständigt haben, wurde die Umwelt nicht nur als Querschnittsthema beibehalten, sondern der Bereich Umwelt und natürliche Ressourcen wurde auch zu einem von neun vorrangigen Förderbereichen erklärt. |
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
|
4. |
In Anbetracht der Schlüsselrolle der Umwelt als einer der drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung und ihrer Bedeutung als eines der Millenniums-Entwicklungsziele prüfte der Europäische Rechnungshof 2005, wie die Kommission die Umweltaspekte der Entwicklungszusammenarbeit mit den Entwicklungsländern Asiens und Lateinamerikas, den Ländern des südlichen Mittelmeerraums und der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean verwaltete. Die Prüfung war konkret auf die folgenden Kernfragen ausgerichtet (1):
|
|
5. |
Der Begriff Umwelt ist nicht leicht zu definieren. Für diese Prüfung wurde „Umwelt“ in erster Linie im relativ engen Sinn der Definition des OECD-Entwicklungsausschusses zum Zwecke der Projektklassifizierung ausgelegt (siehe Anhang I). Außerdem wurde bei der Prüfung auch der Bereich natürliche Ressourcen (Forstwirtschaft, Wasser, Fischerei) berücksichtigt, wobei das Hauptaugenmerk einem dieser Bereiche, nämlich der Forstwirtschaft galt (2). Die Mittelbindungen für Programme und Projekte in diesen Bereichen in den Jahren 2003 und 2004 sind der Tabelle zu entnehmen: Tabelle Mittelbindungen im Sektor Umwelt und natürliche Ressourcen 2003-2004
|
|||||||||||||||||||||
|
6. |
Geprüft wurde im Hinblick auf die Ermittlung und Beurteilung der zwecks Verwaltung der Umweltaspekte der Entwicklungszusammenarbeit eingerichteten Systeme am Hauptsitz der Kommission, insbesondere beim Amt für Zusammenarbeit EuropeAid, bei der Generaldirektion Entwicklung, der Generaldirektion Außenbeziehungen sowie der Generaldirektion Umwelt. Vor Ort wurde in Botsuana, Brasilien, Mittelamerika, China, im Kongo, in Gabun, Indonesien, Mali, auf Mauritius, in Marokko, im Pazifikraum und in Tansania geprüft. Im Zuge dieser Besuche prüfte der Hof 65 Umweltprojekte, die im Zeitraum 1995-2005 Mittelbindungen im Wert von 560 Millionen Euro darstellen, im Hinblick auf eine Beurteilung ihrer Wirksamkeit. Außerdem wurden weitere 43 Entwicklungsprogramme und -projekte untersucht (Mittelbindungen insgesamt: 1 073 Millionen Euro), bei denen die Umweltförderung nicht oberstes Ziel war, um zu beurteilen, wie gut Umweltaspekte in diese Interventionen einbezogen worden waren. |
|
7. |
Sitzungen fanden auch statt mit Vertretern der Weltbank, des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP), des britischen Ministeriums für internationale Entwicklung (DFID) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Dadurch konnte ein Vergleich mit dem Ansatz der Kommission bei der Verwaltung der Umweltaspekte der Entwicklungszusammenarbeit gezogen werden. Außerdem wurden Sitzungen mit zwei im Entwicklungsbereich führenden Nichtregierungsorganisationen (NRO) abgehalten, dem WWF (European Policy Office) und dem Internationalen Institut für Umwelt und Entwicklung. |
STRATEGIE DER KOMMISSION IN BEZUG AUF DIE UMWELTASPEKTE IHRER ENTWICKLUNGSHILFE
Einleitung
|
8. |
Anhand der Prüfung sollte festgestellt werden,
|
Notwendigkeit einer klaren und umfassenden Umweltstrategie
|
9. |
Der Umweltschutz bildet eine der drei Säulen einer nachhaltigen Entwicklung (3) und sollte deshalb wesentlicher Bestandteil von Entwicklungszielen sein (4). Die im November 2000 angenommene Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft (mit Armutsbekämpfung als übergeordnetem Ziel) versuchte die Umweltthematik zu erfassen, indem sie sie als eine unter mehreren Querschnittsaufgaben behandelte, die in sämtliche Umweltprogramme und -projekte einzubeziehen war. Die Umwelt wurde allerdings nicht als einer der sechs Schwerpunktbereiche angesehen, auf die sich die Finanzierung von Hilfsprogrammen und -projekten konzentrieren würde.
Kasten 1Gemeinsame Erklärung des Rates und der Kommission vom 10. November 2000 zur Entwicklungspolitik der EGÜbergeordnetes Ziel: ArmutsbekämpfungSchwerpunktbereiche der Zusammenarbeit:
1. Handel und Entwicklung 2. Regionale Integration und Zusammenarbeit 3. Unterstützung der makroökonomischen Politik und Förderung des gerechten Zugangs zu Sozialleistungen 4. Verkehr 5. Ernährungssicherheit und nachhaltige ländliche Entwicklung 6. Aufbau institutioneller Kapazitäten |
|
10. |
Die Entwicklungspolitik folgte einem in hohem Maße auf die Einbeziehung der Umwelt ausgerichteten Ansatz und trug der Tatsache nicht ausreichend Rechnung, dass bestehende regionale Kooperationsstrukturen mit den AKP-Staaten (5), Asien und Lateinamerika (ALA) (6) sowie der Mittelmeerregion (MEDA) (7) Möglichkeiten für eine weit reichende Finanzierung von Programmen und Projekten im Bereich Umwelt und dem weiter gefassten Bereich der natürlichen Ressourcen vorsahen: In den Haushaltslinien für technische und finanzielle Hilfe für ALA- und MEDA-Regionen waren 10 % der Finanzmittel für Umwelt und natürliche Ressourcen vorgesehen. Gleichzeitig wurde — ohne Erwähnung in der Entwicklungspolitik — in einer eigenen Verordnung über die Erhaltung und Bewirtschaftung von Wäldern die Vorgabe gemacht, diesem Verwendungsbereich im Zeitraum 2000-2006 (8) einen Betrag in Höhe von 249 Millionen Euro zuzuweisen. |
|
11. |
Dass der in der Entwicklungspolitik in Bezug auf die Umwelt zugrunde gelegte Ansatz nicht voll und ganz mit dem in den rechtlichen Rahmenregelungen für die Entwicklungszusammenarbeit vorgesehenen Ansatz übereinstimmt machte deutlich, dass eine umfassende Gesamtstrategie zu den Umweltaspekten der Entwicklungszusammenarbeit benötigt wird. Bei dem wichtigsten Strategiepapier, das die Kommission zu den Umweltaspekten ihrer Entwicklungszusammenarbeit ausgearbeitet hat, handelt es sich um das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „Einbeziehung von Umweltbelangen in die wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit der EG — Eine Gesamtstrategie“ vom April 2001. In diesem Dokument wird betont, wie wichtig die Umwelt für die nachhaltige Entwicklung ist, ferner wird herausgearbeitet, wie die Umweltbelange in die gesamte EG-Entwicklungspolitik einbezogen werden können und es werden Maßnahmen aufgeführt, die zur Durchführung der Strategie zu veranlassen sind. Dennoch handelt es sich dabei um keine umfassende Umweltstrategie in der Art, wie sie von verschiedenen anderen Gebern angenommen wurden, die nicht nur die Einbeziehung der Umweltthematik, sondern auch die Finanzierung von Umweltprogrammen und -projekten angehen. Einige der Kernthemen, die eine entsprechende Strategie sinnvollerweise aufgreifen könnte, sind Kasten 2 zu entnehmen. Kasten 2Beispiele für strategische Fragen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Umweltprogrammen und -projektenWelche Ziele und Prioritätsbereiche verfolgt die Kommission bei der Finanzierung von Umweltprogrammen und -projekten unter Berücksichtigung ihrer Stärken und Schwächen und der Rolle der anderen Geber?Wenn die Kommission ein bestimmtes Programm oder Projekt finanziert, wann sollte sie das Projekt selbst verwalten, und unter welchen Umständen könnten andere Geber das Projekt vielleicht besser verwalten?Welche komparativen Vorteile bieten jeweils die verschiedenen der Kommission für die Finanzierung von Interventionen im Umweltbereich zu Gebote stehenden Instrumente („große“ Projekte, „kleine“ Projekte, Programme zur Unterstützung der Sektorpolitik, Treuhandfonds usw.)?Wie sollte die Verbindung aussehen zwischen Projekten, die aus bilateralen Hilfen finanziert werden, und Projekten, die aus der Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ finanziert werden?Wie wirken sich die Verpflichtungen der Kommission im Rahmen der Umweltübereinkommen finanziell aus, z. B. in Bezug auf den Institutionenaufbau in Empfängerländern?Inwieweit und wie wird die Kommission die Frage der Finanzierung der globalen Kollektivgüter angehen?Welche Ziele und Finanzierungsprioritäten verfolgt die Kommission auf regionaler Ebene? |
|
12. |
Im Dezember 2005 wurde eine neue EG-Entwicklungspolitik (der „Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik“) beschlossen. Die neue Politik will die Umweltaspekte der Entwicklungshilfe der Kommission nicht nur durch Einbeziehung der Umweltbelange angehen, sondern auch durch Betrachtung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen als einen von neun prioritären Finanzierungsbereichen. Mit dem Vorschlag für dieses neue Konzept räumte die Kommission ein, dass die bisherige Politik sich zu stark auf die Einbeziehung gestützt hatte, um sicherzustellen, dass die Umweltaspekte der Entwicklungszusammenarbeit der Kommission berücksichtigt wurden (9). |
|
13. |
In der neuen Politik wird klargestellt, dass die Kommission der Finanzierung von Umweltprogrammen und -projekten höhere Priorität einräumen will; damit die Politik durchführbar wird, muss jedoch erst eine klare Strategie festgelegt werden. In der Strategie sollte zusätzlich zu den in Kasten 2 aufgeführten Themen insbesondere auch darauf eingegangen werden, wie die Kommission sicherstellen will, dass diese politische Priorität tatsächlich in Umweltprogramme und -projekte in den Länderstrategiepapieren übertragen wird. Diese Überlegung ist insofern wichtig, als dieser Bereich lediglich einer von neun Prioritätsbereichen ist und die Empfängerländer die erhaltenen Hilfsgelder nur auf einen oder zwei Schwerpunktbereiche konzentrieren müssen. Da die Umwelt in den meisten Empfängerländern nicht die oberste Priorität ist, besteht das Risiko, dass sie dem Bereich Umwelt und natürliche Ressourcen — ungeachtet des neuen Schwerpunkts auf der Finanzierung von Umweltprogrammen und -projekten in der Entwicklungspolitik der Kommission — relativ wenig Fördermittel zuweisen. |
Geeignete Verwaltungsmechanismen für die Umsetzung der Umweltintegrationsstrategie der Kommission und die Bewertung der Umweltleistung ihrer Entwicklungshilfe müssen noch geschaffen werden
|
14. |
Da das wichtigste Strategiepapier über die Umweltaspekte der Entwicklungszusammenarbeit auf die Einbeziehung der Umweltthematik ausgerichtet ist, stellt dieser Abschnitt insbesondere auf die für die Weiterverfolgung der Strategie geschaffenen Verwaltungsmechanismen ab. Außerdem werden in diesem Abschnitt die von der Kommission für die Bewertung der Gesamtumweltleistung ihrer Hilfe getroffenen Maßnahmen, sowohl unter dem Gesichtspunkt der Einbeziehung als auch der finanzierten Umweltprojekte, beurteilt. |
Mechanismus zur Überwachung der Umsetzung der Umweltintegrationsstrategie
|
15. |
Die Umsetzung von Strategien zur Einbeziehung der Umweltbelange in die Entwicklungszusammenarbeit stellt nicht nur für die Kommission, sondern auch für andere Geber eine große Herausforderung dar. Bei der Kommission wird die Aufgabe durch die Aufteilung der Zuständigkeiten für die Außenhilfe auf drei Generaldirektionen (Generaldirektion Entwicklung, Generaldirektion Außenbeziehungen, Amt für Zusammenarbeit EuropeAid) zusätzlich erschwert. |
|
16. |
Im Hinblick auf die Sicherstellung der wirksamen Umsetzung und Vereinfachung der Koordinierung erstellte die Kommission einen „Operationellen Rahmen für die weitere Einbeziehung von Umweltaspekten“ als Anhang zu ihrem internen Arbeitsdokument über die Einbeziehung von Umweltbelangen. In diesem Rahmen sind die Ziele, die Arten von Maßnahmen, die zeitlichen Vorgaben und die beteiligten Generaldirektionen ausgewiesen. Es wurde aber keine dienststellenübergreifende Lenkungsgruppe eingesetzt, um die systematische Gesamtüberwachung der Umsetzung dieses Rahmens sicherzustellen. Unter anderem aus diesem Grund variierte der Stand der Durchführung der verschiedenen, in dem „Operationellen Rahmen“ ausgewiesenen Maßnahmen beträchtlich je nach Bereich, die Umsetzung erfolgte aber fast immer spät oder gar nicht. |
|
17. |
In dem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen wird ausgeführt, dass es zur Steuerung des Prozesses der Umweltintegration notwendig sein wird, eine Reihe von Leistungskriterien zur Messung des entsprechenden Fortschritts auszuarbeiten. Solche Leistungskriterien wurden aber nicht festgelegt, und es gab auch keine interne oder externe Gesamtberichterstattung über den Durchführungsstand des „Operationellen Rahmens“. |
Stärkung der für die Umsetzung der Umweltintegrationsstrategie benötigten Kapazitäten bei der Kommission
|
18. |
Die Kommission hat die Frage, ob sie über genügend Personal für die Durchführung ihrer Umweltintegrationsstrategie verfügt, nicht angemessen überprüft. In ihrem Arbeitsdokument über die Einbeziehung von Umweltbelangen vermerkte die Kommission lediglich, dass mehr Umweltgeneralisten und Kurzzeitexperten benötigt werden. Die Kommission hat keine ausreichenden Schritte zur Deckung des Personalbedarfs unternommen, obwohl es in der Schlussfolgerung 4.3 des Europäischen Rates von Göteborg heißt: „Durch die Bereitstellung angemessener Humanressourcen sowie durch Fortbildung, den Austausch von Know-how und eine angemessene Rückmeldung soll gewährleistet werden, dass die Kommissionsdienststellen sowohl in Brüssel als auch in den Delegationen der Kommission über die Fähigkeit zur tatsächlichen Einbeziehung der Umweltbelange verfügen“. |
|
19. |
Die Kommission griff zur Stärkung ihrer Kapazitäten vor allem auf Maßnahmen zur Fortbildung und Unterstützung des bereits vorhandenen Personals im Hinblick auf die Einbeziehung von Umweltbelangen zurück und bediente sich dazu insbesondere folgender Hilfsmittel:
Da bei der Kommission intern nur begrenzt Expertenwissen vorhanden war, nahm sie für diese Tätigkeiten Umweltexperten unter Vertrag. Dennoch erwies sich die Umsetzung jeder dieser Bereiche als schwierig. |
|
20. |
Von 1992 bis 2002 war ein Helpdesk Umwelt eingerichtet, nach Auslaufen des Vertrags wurde ein neuer, aus drei Umweltexperten bestehender Helpdesk erst 2004 unter Vertrag genommen. In einer Situation, in der die Kommission sich stark auf externes Expertenwissen stützte, bewirkte dieser zweijährige Abstand eine beträchtliche Verzögerung bei der Umsetzung der Umweltintegrationsstrategie der Kommission, da der Helpdesk nicht nur beratend tätig ist, sondern auch für den Leitfaden und die Fortbildung zuständig war. |
|
21. |
Die Strategie zur Einbeziehung der Umweltthematik umfasste die Ausarbeitung eines Leitfadens Umweltintegration bis 2003. Mit der Vorbereitung wurde ursprünglich zwar 1998 begonnen, Ende 2005 war der Leitfaden aber noch nicht fertig gestellt (Einzelheiten sind Kasten 3 zu entnehmen). Kasten 3Leitfaden UmweltintegrationDie Kommission erteilte 1998 einem Beratungsunternehmen einen Auftrag für zwölf Monate, doch der letztlich 2001 vorgelegte Leitfaden wurde für ungeeignet erachtet und nicht förmlich angenommen. Folglich blieb er lediglich ein Entwurf. Der Leitfaden wurde aus folgenden Gründen wenig genutzt: erstens wegen seines Entwurfsstatus, zweitens war er ausgesprochen lang und drittens wussten manche Bedienstete nicht einmal von seiner Existenz. Erst Mitte 2004 wurde mit der Beauftragung eines neuen Beratungsunternehmens die signifikante Überarbeitung des Leitfadens in die Wege geleitet. Wegen der Komplexität der Aufgabe, der höheren Priorität, die die Kommission der Ausarbeitung eines Fortbildungsprogramms einräumte und des häufigen Wechsels bei den mit der Verwaltung des Auftrags befassten Kommissionsbediensteten war die Überarbeitung des Leitfadens Ende 2005 noch nicht abgeschlossen. |
|
22. |
In der Strategie für die Einbeziehung von Umweltbelangen war vorgesehen, dass „alle Beamten in der Zentrale oder in den Delegationen, die für einen wichtigen Politikbereich oder eine geografische Region zuständig sind“, die Fortbildungsmaßnahmen Ende 2004 absolviert haben sollten. De facto begannen die Fortbildungskurse erst im November 2004 und die Teilnahme war nicht obligatorisch. Außerdem war geplant, für die Fortbildung den neuen Leitfaden heranzuziehen, aber dies erwies sich als unmöglich (siehe Ziffer 21). Die Kurse am Hauptsitz der Kommission waren schwach besucht. In den Delegationen war die Beteiligung an den Kursen insgesamt zwar höher, es nehmen jedoch immer noch nur wenige Kommissionsbedienstete teil (siehe Kasten 4). Kasten 4Fortbildung im Bereich UmweltintegrationBei den Kursen am Hauptsitz der Kommission nahmen an den einzelnen Fortbildungsmodulen im Durchschnitt acht Personen teil — geplant war die Teilnahme von 15 Personen. Mehrere Termine mussten wegen zu geringer Teilnehmerzahlen abgesagt werden. 37 Bedienstete der GD Außenbeziehungen nahmen an einem halbtägigen Fortbildungskurs über die Einbeziehung von Umweltbelangen in der Programmplanungsphase teil, lediglich neun Bedienstete besuchten jedoch das gesamte zweitägige Fortbildungsmodul zu diesem Thema, obwohl das Jahr 2005 für die GD Außenbeziehungen entscheidend war im Hinblick auf die Ausarbeitung der Länderstrategiepapiere für den Zeitraum 2007-2013. Was die Delegationen angeht, so gestatteten die für Fortbildung zugewiesenen Haushaltsmittel nur die Abhaltung von Kursen in 20 Delegationen (an diesen Kursen nahmen Bedienstete der Delegationen und Mitarbeiter der Einrichtungen in den Empfängerländern teil). Die Fortbildungsveranstaltungen fanden für die meisten Delegationen in Asien, Lateinamerika und dem Mittelmeerraum zu spät statt, als dass sie bei der Ausarbeitung der neuen Länderstrategiepapiere noch davon hätten profitieren können. |
|
23. |
Eine Initiative mit dem Potenzial zur Stärkung der internen Kapazitäten der Kommission bei der Verwaltung der Umweltaspekte der Entwicklungszusammenarbeit stellte die Einrichtung eines „environmental focal point network“ (Netzwerk Anlaufstellen für Umweltfragen) im Jahr 2003 dar. In diesem Netzwerk sollten Bedienstete (einer je Referat) zusammenarbeiten, die sich mit der Frage der besseren Einbeziehung von Umweltbelangen in Entwicklungsprojekte befassen und zur Verbreitung bewährter Verfahren beitragen sollten. Die Netzwerk-Bediensteten kamen bis Mai 2004 viermal zusammen, seitdem fanden aber keine Sitzungen mehr statt. Außerdem gehörten dem Netzwerk vor allem Bedienstete von EuropeAid an, andere Kommissionsdienststellen, insbesondere die Delegationen, waren nicht ausreichend einbezogen. Das Netzwerk hat deshalb bisher einen geringen Beitrag zur Stärkung der internen Kapazitäten geleistet. |
Systeme zur Bewertung der Umweltleistung der Entwicklungshilfe der Kommission
|
24. |
Die Kommission nimmt auch verordnungs- und sektorbezogene Evaluierungen vor, die vom Referat Evaluierung von EuropeAid organisiert werden, sowie Evaluierungen von Einzelprojekten, die von ihren Delegationen organisiert werden. Im operationellen Rahmen der Kommission (siehe Ziffer 16) wurde die unabhängige Bewertung der Umweltleistung der Gemeinschaftshilfe im Zeitraum 1996-2000 zur Auflage gemacht, als Teil eines regelmäßigen Evaluierungsprozesses in Bezug auf die Umweltleistung. Dies hätte zur Erstellung von Basisdaten und zum Test von Leistungsindikatoren verwendet werden können (siehe Ziffer 17) sowie zur Ermittlung der aus den vorhergehenden Interventionen zu ziehenden Lehren, die wiederum in die Entwicklung einer umfassenden Umweltstrategie hätten einfließen können (siehe Ziffer 11). Die Evaluierung, die planmäßig Mitte 2002 abgeschlossen sein sollte, wurde allerdings noch immer nicht durchgeführt (10). |
|
25. |
Die zentralen Dienststellen der Kommission verfügen — auf der Ebene der einzelnen Umweltprojekte — über kein System zur Einholung und Bewertung der Ergebnisse der von den Kommissionsdelegationen veranlassten Evaluierungen. Infolgedessen gibt es keine Verfahren für die Verbreitung gewonnener Erkenntnisse und bewährter Methoden aufgrund abgeschlossener Evaluierungsprojekte. Ebenso wenig gibt es ein System für die Einholung und Bewertung von Informationen zu den Umweltauswirkungen von Projekten ohne Umweltbezug. |
|
26. |
Bei der Kommission war seit 2001 ein System zur Überwachung laufender Entwicklungsprojekte, das so genannte ergebnisorientierte Überwachungssystem, eingerichtet. Diesem System zufolge müssen sämtliche Entwicklungsprojekte im Wert von über einer Million Euro etwa alle zwölf Monate von Kontrolleuren von Beratungsunternehmen, die die Kommission eigens beauftragt, in Augenschein genommen werden. Die Kontrolleure bewerten jedes Projekt und teilen ihm auf der Grundlage von fünf Kriterien — Relevanz, Effizienz, Wirksamkeit, Auswirkungen und Nachhaltigkeit — und damit verbundenen Unterkriterien, u. a. ökologische Nachhaltigkeit, eine Punktzahl zu. Die in diesen Berichten enthaltenen quantitativen und qualitativen Feststellungen werden von den zentralen Dienststellen der Kommission jedoch nicht systematisch analysiert im Hinblick auf eine Bewertung der Gesamtleistung der Umweltprojekte und des Ausmaßes der Einbeziehung von Umweltaspekten in andere Entwicklungsprojekte. |
|
27. |
Die Kommission verwendet das OECD-DAC-System für die finanzielle Überwachung und Berichterstattung, das insofern nicht geeignet ist, als damit zwar die Projekte, für die umweltbezogene Ausgaben getätigt wurden, ermittelt werden können, nicht jedoch die entsprechenden Ausgabenbeträge. Das Kodierungssystem der Weltbank stellt eine Lösung dieses Problems dar (11). Die uneinheitliche Verwendung des Markersystems für die Ermittlung von Ausgaben im Zusammenhang mit den multilateralen Umweltübereinkommen gestattete es der Kommission außerdem nicht, ihrer Berichtspflicht im Rahmen der multilateralen Umweltübereinkommen korrekt nachzukommen. |
BEWERTUNG DER WIRKSAMKEIT DER EINBEZIEHUNG DER UMWELTTHEMATIK DURCH DIE KOMMISSION
Einleitung
|
28. |
In diesem Teil des Berichts wird beurteilt, wie wirksam die Kommission Umweltbelange in ihre Entwicklungszusammenarbeit einbezogen hat. Bewertet wurden drei unterschiedliche Interventionsformen der Kommission:
|
Im Jahr 2005 wurden Fortschritte bei den Umweltanalysen der Entwicklungsländer für die neuen Länderstrategiepapiere erzielt, die Auswirkungen können aber noch nicht beurteilt werden
|
29. |
Die Kommission arbeitete erstmals 2001 und 2002 Länderstrategiepapiere für die Länder und Regionen aus, die Entwicklungshilfe von ihr erhalten, um zu bestimmen, welche Form ihre Entwicklungshilfe bis 2006-2007 annehmen sollte. Im Prinzip sollten in den Länderstrategiepapieren die Entwicklungsprioritäten der einzelnen Länder — zwecks Sicherstellung der Eigenverantwortung der Länder — berücksichtigt werden sowie die Politiken der Kommission selbst. Die Strategie der Kommission bezüglich der Umweltaspekte ihrer Entwicklungshilfe gemäß ihrer Entwicklungspolitik 2000 und dem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zu diesem Thema war auf die Einbeziehung der Umweltbelange in alle Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit ausgerichtet. Die Einbeziehung der Umweltbelange in die Länderstrategiepapiere war für die Wirksamkeit der Gesamtstrategie unabdingbar. |
|
30. |
Tatsächlich machten Überprüfungen der ersten Generation von Länderstrategiepapieren (2001-2007) durch den Hof im Zuge der Prüfung sowie durch die Kommissionsdienststellen selbst deutlich, dass die Umweltbelange darin nicht ausreichend berücksichtigt waren. Die Analyse der Umweltbelange in den Länderstrategiepapieren war generell schwach und die Antwortstrategien der Kommission gingen auf Umweltüberlegungen in den prioritären Förderbereichen nicht angemessen ein. Bezogen auf eine Stichprobe von 60 Länderstrategiepapieren wurde nicht in einem einzigen das Millenniums-Entwicklungsziel der ökologischen Nachhaltigkeit erwähnt und nur rund ein Viertel davon enthielt Verweise auf die multilateralen Umweltübereinkommen. |
|
31. |
Bis zu einem gewissen Grad spiegelte die mangelnde Einbeziehung der Umweltthematik in die Länderstrategiepapiere die begrenzte Priorität wider, die viele Empfängerländer diesem Aspekt einräumen. Bei Ländern mit Strategiepapieren zur Armutsbekämpfung (12) bestand die Politik der Kommission in einer Angleichung ihres Länderstrategiepapiers an das Strategiepapier zur Armutsbekämpfung. Wie aus einer Studie der Weltbank hervorgeht (13), wurden Umweltbelange in der Regel nicht in Strategiepapiere zur Armutsbekämpfung einbezogen, was zum Teil darauf zurückzuführen war, dass viele Empfängerländer die starken Wechselwirkungen zwischen Umwelt und Armut nicht anerkannten. Gerade Umweltministerien sollten für Umweltbelange in nationalen Politiken eintreten, doch in der Praxis verfügen diese Ministerien selbst in stärker entwickelten Ländern mit großen Umweltanliegen — wie Brasilien und China — weder über die Mittel noch den Einfluss anderer, traditionell bestehender Ministerien. |
|
32. |
Die mangelnde Einbeziehung von Umweltbelangen in die Entwicklungshilfe spiegelt aber auch Schwachpunkte aufseiten der Kommission wider. Obwohl in dem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über die Einbeziehung von Umweltbelangen ausgeführt wird, dass Länderumweltprofile ein wichtiges Instrument für die Einbeziehung im Rahmen der Programmplanung darstellen, ergab eine von der Kommission 2002 überprüfte Stichprobe von 60 Länderstrategiepapieren, dass lediglich sechs Länderumweltprofile erstellt worden waren, und dies, obwohl diese länderspezifischen Umweltanalysen seit 1992 mit Ausgabe von diesbezüglichen Leitlinien des OECD-Entwicklungsausschusses vorbildliche Praxis sind (14). |
|
33. |
Die Kommission unternahm 2005 einen wichtigen Schritt zur Berücksichtigung dieses Aspekts mit der Ausarbeitung von Länderumweltprofilen für Empfängerländer in Asien, Lateinamerika und im Mittelmeerraum als Teil des Vorbereitungsprozesses der nächsten Generation von Länderstrategiepapieren für den Zeitraum 2007-2013. Ein ähnlicher Ansatz wird in Bezug auf die AKP-Staaten angewendet. Da die Länderstrategiepapiere bei Abschluss der Prüfung noch ausgearbeitet wurden, war es noch zu früh, um zu beurteilen, inwieweit sich die Einbeziehung von Umweltbelangen in die Länderstrategiepapiere durch die Länderumweltprofile verbessert hatte. Dies hängt letzten Endes davon ab, welche Prioritätsstufe die Empfängerländer und Kommissionsdienststellen der Berücksichtigung der in den Länderumweltprofilen aufgeworfenen Umweltfragen im Länderstrategiepapier einräumen. |
|
34. |
In dieser Hinsicht hat die Kommission seit der Annahme ihrer eigenen Umweltintegrationsstrategie bei der Bewusstseinsbildung für Umweltfragen und dem Aufbau von Kapazitäten zur Umweltintegration in den Empfängerländern nur begrenzt Fortschritte erzielt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2493/2000 verfügt die Kommission über ein spezifisches Instrument zur Förderung der Einbeziehung von Umweltbelangen in die Entwicklungszusammenarbeit. Diese Verordnung sieht für den Zeitraum 2000-2006 eine Mittelausstattung von 93 Millionen Euro vor (15). Bisher hat dieses Instrument nur begrenzt Wirkung gezeigt, es könnte jedoch wesentlich zum Aufbau von Kapazitäten im Umweltbereich in Entwicklungsländern beitragen. Die Kommission hat aber zum Kapazitätenaufbau kein Gesamtkonzept entwickelt und lediglich Einzelprojekte auf Ad-hoc-Basis ausgearbeitet. |
|
35. |
Auf der Seite der Kommission gibt zur Sorge Anlass, dass die Fortbildungsangebote im Bereich der Umweltintegration (siehe Kasten 4) von den für die Erstellung der Länderstrategiepapiere zuständigen Beamten im Jahr 2005 nur begrenzt in Anspruch genommen wurden. Bei der GD Entwicklung, der GD Umwelt und bei EuropeAid gibt es zwar spezialisierte Referate für die Überprüfung der Umweltaspekte der Länderstrategiepapiere, diese Überprüfungen beruhen in der Regel aber nicht auf einer gründlichen Kenntnis des betreffenden Landes. Die Aufsplitterung der begrenzten Personalressourcen auf diese drei Generaldirektionen bewirkt außerdem, dass Überprüfungen häufig oberflächlich sind. |
Im Hinblick auf die Einbeziehung der Umweltthematik in die Programme für Budgethilfe wurde wenig unternommen
|
36. |
Die Politik der Kommission und der Gebergemeinschaft im Allgemeinen geht dahin, der Budgethilfe einen immer höheren Anteil an der Gesamthilfe einzuräumen. Daher entfielen rund 25 % der den AKP-Ländern im Rahmen der laufenden Länderstrategiepapiere zugewiesenen EEF-Fördermittel auf die Budgethilfe. Die Kommission hat aber wenig unternommen, um Umweltbelange in diese neuere Form der Hilfe einzubeziehen, obwohl der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 31. Mai 2001 über die Umweltintegrationsstrategie der Kommission ausgeführt hat, dass „Umweltaspekte (…) bei der Vorbereitung aller (…) Strukturanpassungsprogramme und (…) bereichsspezifischen Reform- und Hilfsprogramme systematisch berücksichtigt werden [sollten]“ (16). |
|
37. |
Das wichtigste Umweltbewertungsinstrument im Zusammenhang mit Budgethilfeprogrammen ist die Strategische Umweltprüfung, die der Untersuchung der Umweltaspekte der aus der Budgethilfe finanzierten Strategien, Pläne und Programme der Empfängerländer, insbesondere der Strategiepapiere zur Armutsbekämpfung dient. In den Schlussfolgerungen des Rates heißt es dazu: „Um eine durchgängige Berücksichtigung von Umweltbelangen zu erreichen, sollte die Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung insbesondere bei der Vorbereitung struktureller und sektoraler Programme und bei groß angelegten neuen Infrastrukturmaßnahmen systematisch zum Tragen kommen“ (17). Die Bedeutung Strategischer Umweltprüfungen wird auch in der Integrationsstrategie der Kommission anerkannt. Die Kommission hat sie bislang kaum angewandt, zum Teil weil es sich im Gegensatz zu den Länderumweltprofilen und Umweltverträglichkeitsprüfungen um ein relativ neues Instrument handelt, das die Gebergemeinschaft insgesamt noch in den Griff bekommen muss (18). Dennoch hätte die Kommission ihre ausführlichen Leitfäden für Budgethilfen und sektorbezogene Unterstützung heranziehen können, um die Umweltaspekte dieser Hilfe hervorzuheben, die Leitfäden enthalten aber praktisch keinen Verweis auf die Umwelt. Die Kommissionsbediensteten verfügten somit über keine Anleitungen dazu, wann und wie Strategische Umweltprüfungen angewandt und wie weniger umfassende Umweltbewertungen vorzunehmen waren, wenn Strategische Umweltprüfungen für nicht angezeigt erachtet wurden. |
|
38. |
Dieses Fehlen von Verfahren für die Umweltbewertung schlägt sich auch in der Vorbereitung der Programme für Budgethilfe nieder:
|
Verfahren zur Einbeziehung von Umweltbelangen auf Projektebene nicht systematisch genug
|
39. |
Trotz des wachsenden Anteils der über Haushaltszuschüsse bereitgestellten Hilfe stellt die Finanzierung von Projekten nach wie vor den wichtigsten Hilfemechanismus dar. Ein erster Schritt bei der Bewertung der Umweltaspekte von Projekten besteht darin, sie im Hinblick auf mögliche Umweltrisiken und -chancen zu analysieren. Im Entwurf des Leitfadens Umweltintegration aus dem Jahr 2001 wurde diese Analyse in Form eines „Umweltintegrationsbogens“ grundsätzlich festgelegt, der für jedes Projekt gemäß den Leitlinien des Leitfadens auszufüllen war. Da der Leitfaden aber lediglich ein Entwurf geblieben ist (siehe Ziffer 21), wurde dieses Verfahren nicht systematisch eingeführt. Folglich wendeten viele Delegationen andere Verfahren oder aber auch gar keine Umweltanalyseverfahren an. Kasten 6Umweltanalyse in der Kommissionsdelegation in NicaraguaDie Regionaldelegation der Kommission in Nicaragua ist für sechs Länder zuständig und zählt über 140 Mitarbeiter. Die Prüfung des Hofes ergab, dass die Delegation keine Leitlinien für Umweltanalysen heranzieht und dass keine Umweltanalysen zu einer eingehenderen Bewertung von Projekten und Programmen des Länderpapiers 2002-2006 geführt hatten. Außerdem verfügte die Delegation über keinen Umweltexperten, obwohl ein entsprechender Experte Umweltanalyseverfahren hätte überwachen und unterstützen können. |
|
40. |
In der Praxis prüft die Kommission Umweltanalysen in erster Linie im Rahmen der Ausarbeitung von Projektfindungsbogen, die von den Delegationen am Beginn des Projektzyklus erstellt und der Qualitätssicherungsgruppe des Amts (EuropeAid) übermittelt werden. Die Umwelt stellt aber nur einen von vielen Aspekten dar, die in diesen Bogen berücksichtigt werden müssen, und die Prüfung von 20 Projektfindungsbogen durch die Qualitätssicherungsgruppe des Amts im Jahr 2005 hat ergeben, dass Umweltaspekte darin nicht angemessen berücksichtigt wurden:
|
|
41. |
Diese Mängel sind zum Teil darauf zurückzuführen, dass Umweltexperten an der Analyse von Projekten ohne Umweltbezug nicht beteiligt sind. In den Delegationen ist das Umweltfachwissen weitgehend auf Länder konzentriert, in denen die Umwelt einen Schwerpunktbereich darstellt. Auf jeden Fall wird das entsprechende Fachwissen nicht zur Kontrolle der Umweltaspekte von Projektfindungsbogen für Projekte ohne Umweltbezug verwendet. Bei EuropeAid reicht die Zahl der Umweltexperten ebenfalls gerade aus, um die Qualität von Projekten im Bereich Umwelt und natürliche Ressourcen zu bewerten, nicht aber für eine Beurteilung, ob Umweltbelange in Projekten ohne Umweltbezug berücksichtigt wurden. |
|
42. |
Schwachpunkte im Analysevorgang machten es schwierig herauszufinden, wann Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen waren. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden seit langem eingesetzt, um bereits vorab die voraussichtlichen Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt festzustellen und für die Planungs- und Durchführungsphase Maßnahmen zur Abfederung zu empfehlen. Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen gibt es in der Europäischen Union für die internen Politikbereiche seit 1985 (20). Dem Lomé-IV-Abkommen von 1990 zufolge waren Umweltverträglichkeitsprüfungen auch bei groß angelegten Projekten und bei Projekten mit erheblichen Risiken für die Umwelt durchzuführen (21). Im Jahr 1992 gab der Entwicklungshilfeausschuss der OECD Leitlinien für bewährte Vorgehensweisen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen von Entwicklungsprojekten heraus, die von allen Mitgliedern zu befolgen sind (22). |
|
43. |
Umweltverträglichkeitsprüfungen sind besonders relevant bei Infrastruktur- und Bergbauprojekten, da sich diese Projekte im Allgemeinen erheblich auf die Umwelt auswirken. Bis zu 35 % der Mittel des neunten EEF entfallen im Rahmen der geltenden Länderstrategiepapiere allein auf Straßenbauprojekte. Der Hof stieß im Zuge seiner Prüfung aber auf mehrere solcher Projekte, zu denen keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen worden war. Eine Bewertung der EG-Interventionen im Verkehrsbereich in Drittländern durch die Kommission im Jahr 2004 hat ergeben, dass bei vier der fünfzehn evaluierten Projekte keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden war. Selbst wenn eingehendere Umweltverträglichkeitsprüfungen abgeschlossen worden waren, lag ihr Schwerpunkt in der Regel auf den unmittelbaren Auswirkungen des Straßenbauprojekts auf die Umwelt und nicht auf den Umweltauswirkungen, die aufgrund der neuen wirtschaftlichen Aktivitäten, die die verbesserte Zugänglichkeit mit sich bringt, entstehen. Dieser Schwachpunkt fällt besonders bei Straßen ins Gewicht, die durch sensible Gebiete wie Tropenwälder verlaufen, denn in diesen Gebieten besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der verbesserten Zugänglichkeit und zunehmender Abholzung sowie illegaler Jagd. Kasten 7Umweltverträglichkeitsprüfungen bei großen Infrastruktur- und BergbauprojektenIn Tansania machte in Bezug auf die Instandsetzung und Modernisierung der Straßen Mwanza-Tinte und Isaka-Nzga (achter EEF, 85 Millionen Euro) in der Durchführbarkeitsstudie nur eine Seite aus, was im Finanzierungsvorschlag als Umweltverträglichkeitsprüfung bezeichnet wird.In Botsuana wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt zu einem Sysmin-Projekt (achter EEF, 30 Millionen Euro) zur Sicherung des Fortbestands der Selebi Phikwe-Kupfer-/Nickelmine, wobei die ernsthafte Gefahr eines Bruchs des Auffangbeckens bzw. die unannehmbar hohen Schwefeldioxidemissionen der Schmelzerei nicht unmittelbar berücksichtigt wurden.In Guatemala wurde zu einem Projekt zur Wiederansiedlung von Flüchtlingen (12 Millionen Euro) keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, obwohl bei Wiederansiedlungsprojekten von vorneherein anzunehmen ist, dass sie möglicherweise erhebliche Umweltauswirkungen haben. Durch die Wiederansiedlungen wurden die lokalen Ökosysteme erheblich geschädigt. |
|
44. |
Abgesehen von großen Infrastruktur-, Landwirtschafts- und Bergbauprojekten, bei denen Umweltverträglichkeitsprüfungen notwendig sind, wären sie auch bei vielen anderen Projekttypen wünschenswert oder sogar unbedingt erforderlich. Da aber keine klaren Leitlinien oder Vorgaben dafür bestanden, welche Projekte einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind, war ein erhebliches Risiko gegeben, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht vorgenommen wurden, auch wenn sie angezeigt gewesen wären. Kasten 8Umweltverträglichkeitsprüfungen bei anderen ProjekttypenIm Pazifikraum wäre eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei zumindest vier der geprüften Projekte sinnvoll gewesen. Für das Projekt „Kiribati Seaweed Development“ (siebter und neunter EEF, 2,8 Millionen Euro) zum Beispiel wurden zur Abstützung der Algenplantagen Holzpfähle benötigt, wofür die umliegende Vegetation, u. a. Mangrovenbäume, abgeholzt wurden, die für marine Ökosysteme und den Küstenschutz wichtig sind. Außerdem werden geschützte Schildkröten, die die Algenplantagen abfressen, von den Algenfarmern getötet. Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung hätten diese Sachverhalte im Vorfeld des Projekts ermittelt und Lösungen empfohlen werden können. |
|
45. |
Sofern Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgenommen und Abfederungsmaßnahmen ermittelt worden waren, gab es kein System, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen in einem im Projektverlauf umzusetzenden Umweltmanagementplan festgehalten worden waren. Auch die Einbeziehung der Empfehlungen der Umweltverträglichkeitsprüfung in die technischen Spezifikationen von Bauaufträgen, sofern angezeigt, war nicht systematisch vorgesehen. Wenn die Empfehlungen der Umweltverträglichkeitsprüfung in den Auftrag aufgenommen wurden, enthielt dieser nicht immer Sanktionen für den Fall der Nichteinhaltung der Umweltauflagen. Kasten 9Follow-up von UmweltverträglichkeitsprüfungenIm Falle des Projekts „Northern Plains Irrigation“ (Bewässerung der Nördlichen Ebenen) auf Mauritius (siebter EEF, 9 Millionen Euro) wurde eine eingehende Umweltverträglichkeitsprüfung im Hinblick auf den Austausch einer Pipeline vorgenommen und die besonderen Vorschriften des Finanzierungsabkommens sahen eine systematische Überwachung der Umweltauswirkungen vor, um sicherzustellen, dass die in der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschlagenen Abfederungsmaßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte dafür fanden sich bei der Prüfung aber nicht.In Mali wurde in der Umweltverträglichkeitsprüfung in Bezug auf das Projekt „Unterstützung des Reissektors“ (achter EEF, 15,4 Millionen Euro) empfohlen, rund um die Dörfer wieder Bäume anzupflanzen, den Grad der Wasserverschmutzung zu überwachen und eine Studie über das Recycling von Öl durchzuführen. Diese Empfehlungen wurden in die technischen Spezifikationen des Auftrags aber nicht aufgenommen.Beim Projekt „Rewa Bridge“ auf Fidschi (siebter und achter EEF, 11 Millionen Euro) enthielt der Auftrag wegen der potenziellen Auswirkungen auf die Kai-Fischerei die Auflage, die Wasserqualität zu überwachen. Der Auftragnehmer erfüllte diese Auflage nicht, der Auftrag sah aber keine Sanktionen für Nichteinhaltung vor. |
|
46. |
Die Kommission verfügt über kein zentrales Verzeichnis der Umweltverträglichkeitsprüfungen, die zu von ihr finanzierten Entwicklungsprojekten durchgeführt wurden. Dies stellt einen Schwachpunkt in der internen Managementinformation dar. Ein entsprechendes Verzeichnis würde auch den Zugang der Öffentlichkeit zu diesen Informationen erleichtern. |
BEWERTUNG DER WIRKSAMKEIT VON UMWELTPROJEKTEN UND DER DIE WIRKSAMKEIT BEEINFLUSSENDEN FAKTOREN
Einleitung
|
47. |
Zusätzlich zu den im vorhergehenden Abschnitt analysierten Maßnahmen zur Einbeziehung von Umweltbelangen in die Entwicklungszusammenarbeit war die Kommission auch bemüht, Umweltthemen durch die Finanzierung von Programmen und Projekten im Umweltbereich anzugehen. Obwohl dieser Bereich in der Entwicklungspolitik aus dem Jahr 2000 keinen Schwerpunktbereich darstellte (siehe Ziffer 9) und die Mittelbindungen auf diesem Gebiet gemessen an der Gesamthilfe vergleichsweise niedrig waren (siehe Tabelle), führte die Kommission ihre Aktivitäten auf diesem Gebiet fort und dürfte sie mit der Annahme der neuen Entwicklungspolitik, in deren Rahmen Umwelt und natürliche Ressourcen einen Schwerpunktbereich bilden werden, intensivieren (siehe Ziffer 12). Bei der Prüfung wurden die folgenden Ziele verfolgt:
|
Bewertung der Projektwirksamkeit
|
48. |
Der Hof überprüfte 65 Projekte mit Mittelbindungen in Höhe von 560 Millionen Euro in 16 Ländern. Die Projekte wurden zwischen 1995 und 2005 aus dem Gesamthaushaltsplan sowie aus dem siebten, achten und neunten EEF finanziert. Geprüft wurden im Wesentlichen zwei Arten von Projekten:
Außerdem handelte es sich bei einer geprüften Maßnahme — ein Programm zur Unterstützung sektorbezogener Politik auf dem Gebiet der Abwasseraufbereitung auf Mauritius — eher um ein Programm für Budgethilfe als um ein Projekt im herkömmlichen Sinn (neunter EEF, 29,8 Millionen Euro). Dies verdeutlicht die begrenzte Verwendung dieser Programme im Bereich Umwelt und natürliche Ressourcen. |
|
49. |
Für die Bewertung der Wirksamkeit der Projekte wurden fünf Kriterien herangezogen:
|
|
50. |
Wie der Hof jedes dieser fünf Kriterien insgesamt bewertet hat, ist der nachstehenden Abbildung zu entnehmen. Eine detaillierte Tabelle mit der Bewertung der einzelnen Projekte gemäß dieser fünf Kriterien ist Anhang II zu entnehmen, Anhang III enthält eine erläuternde Übersicht über die Projektwirksamkeit nach Ländern. Da zum Zeitpunkt der Prüfung nicht alle Projekte abgeschlossen waren und eine endgültige Beurteilung von Auswirkungen und Nachhaltigkeit erst deutlich nach Auslaufen des Projekts möglich sein dürfte, hat die Bewertung lediglich Hinweischarakter.
|
|
51. |
Die Prüfung hat ergeben, dass praktisch alle Projekte — in unterschiedlichem Ausmaß — für die Bedürfnisse der Empfängerländer relevant waren und häufig auch allgemeine Erhaltungserfordernisse, insbesondere in Bezug auf die Erhaltung von Wäldern und der biologischen Vielfalt erfüllten. In Ermangelung umfassender Umweltbewertungen konnte nicht festgestellt werden, ob die finanzierten Projekte den Bedürfnissen der Empfänger am besten entsprachen. Die zunehmend systematische Verwendung von Länderumweltprofilen (sie sollen eine umfassende Bewertung der Umweltaspekte in jedem Empfängerland liefern) durch die Kommission ab 2005 (siehe Ziffer 33) sollte sie in die Lage versetzen, die Projekte mit oberster Priorität besser zu ermitteln. |
|
52. |
Der Bewertung des Hofes zufolge wurden bei 63 % der Projekte die Outputs vollständig erbracht bzw. dürften vollständig erbracht werden. In 37 % der Fälle waren die Outputs nur teilweise erbracht bzw. dürften in der Projektlaufzeit teilweise erbracht werden. |
|
53. |
Bei 58 % der Projekte wurden fast alle Ergebnisse erzielt, bei 21 % der Projekte wurden einige Ergebnisse erzielt und bei weiteren 21 % wurden wenige Ergebnisse erzielt. Selbstredend sind die Ergebnisse im Allgemeinen nicht zu erzielen, wenn die Outputs nicht erbracht wurden. |
|
54. |
Bei 42 % der Projekte wurden die Auswirkungen als groß bzw. voraussichtlich mittel bis groß eingestuft, in 58 % der Fälle wurden die Auswirkungen als gering eingestuft. Die Auswirkungen stellen immer einen Schlüsselaspekt dar, waren bei vielen der geprüften Umweltprojekte aber insofern besonders wichtig als diese Projekte als Pilot- bzw. Demonstrationsprojekte im Hinblick auf ihre spätere Nachbildung in anderen Regionen des Empfängerlandes konzipiert waren. |
|
55. |
Bei 45 % der Projekte bestanden gute Aussichten auf Nachhaltigkeit, in 55 % der Fälle galten sie jedoch als begrenzt. Die finanzielle Tragfähigkeit ist ein ganz wichtiger Aspekt der Nachhaltigkeit, denn da Umweltprojekte eher auf Erhaltung als auf Entwicklung ausgelegt sind, könnte nach Auslaufen der Unterstützung der Geberländer eine weitere Finanzierung seitens der Empfängerländer für die Erhaltungsmaßnahmen bei Verzicht auf mögliche wirtschaftliche Vorteile erforderlich sein. |
|
56. |
An diesen Prozentanteilen lässt sich der allgemeine Trend ablesen, dass die Projekte nahezu immer relevant sind, aber nicht immer alle geplanten Outputs erbringen. Knapp über die Hälfte erzielen alle geplanten Ergebnisse zur Gänze, etwas weniger als die Hälfte haben greifbare Auswirkungen über das Projekt hinaus und werden voraussichtlich nachhaltig sein. Das Beispiel in Kasten 10 veranschaulicht diese unterschiedlichen Aspekte der Projektwirksamkeit an einem der wichtigsten von der Kommission finanzierten Projekte. Kasten 10Veranschaulichung der Bewertungskriterien — der Fall des Regionalprogramms zur Erhaltung und rationellen Nutzung der Waldökosysteme in Zentralafrika (ECOFAC)Die Kommission spielt seit 1992 eine führende Rolle beim Anstoßen von Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Waldökosysteme in Zentralafrika, insbesondere über das Regionalprogramm zur Erhaltung und rationellen Nutzung der Waldökosysteme in Zentralafrika (ECOFAC) (sechster, siebter, achter und neunter EEF, 72,45 Millionen Euro).Das Programm ist äußerst relevant, da es zur Erhaltung des nach dem Amazonas zweitgrößten geschlossenen Regenwaldgebiets beiträgt und dadurch zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und Verhinderung von Klimaänderungen im weltweiten Interesse. Der Wald stellt auf der regionalen und nationalen Ebene eine wichtige Einnahmequelle für die zentralafrikanischen Länder dar durch die industrielle und gewerbliche Nutzung von Holz und anderen Forsterzeugnissen sowie durch Wildfleisch.Was die Outputs anbetrifft, wurden mittels ECOFAC verschiedenste Infrastrukturen (Zufahrtsstraßen, Wege, Brücken, Forschungszentren, Empfangszentren, Touristencamps, Aussichtspunkte, Buschflughäfen, Ausrüstung für Waldhüter und Mitarbeiter) zur Verwaltung von Schutzgebieten geschaffen.Was die Ergebnisse anbetrifft, hat das Programm das Bewusstsein für die notwendige Erhaltung der Waldökosysteme in Zentralafrika geschärft und einen Beitrag geleistet zu Einrichtung, Ausweitung und Bewahrung wichtiger Schutzgebiete, die für die Erhaltung der einzigartigen biologischen Vielfalt der Region ausschlaggebend sind. Das Programm ermöglichte ferner umfangreiche wissenschaftliche Forschungen. Die Förderung des natürlichen und kulturellen Erbes dieser Schutzgebiete durch den Ausbau des Tourismus war aufgrund verschiedener Faktoren begrenzt (Flugkosten, Ebola-Epidemie, relativer Misserfolg bei der Gewöhnung von Gorillas an die Anwesenheit von Menschen im Lopé-Reservat in Gabun, mangelnde Beteiligung nationaler Behörden und mangelndes Interesse privater Investoren).Außerhalb der Schutzgebiete waren die Auswirkungen des Programms gering. Das Programm widmete Schlüsselaspekten wie der legalen und illegalen Abholzung und der illegalen Jagd außerhalb der Schutzgebiete wenig Augenmerk. Der Beitrag zur Bekämpfung der Armut bei den Waldvölkern war gering, was zum Teil auf fehlgeschlagene Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung zurückzuführen war.Bei den Schutzgebieten ist noch keine finanzielle Nachhaltigkeit gegeben, sie hängen weiterhin in hohem Maße von externer Finanzierung ab. Aus diesem Grund wurde ECOFAC seit 1992 immer wieder verlängert. Im Rahmen des Programms konnte ein Netzwerk von Schutzgebieten in Zentralafrika („Réseau des aires protégées d'Afrique centrale“ (RAPAC)) zusammen mit den für die Verwaltung des Schutzgebietes zuständigen Institutionen und Verwaltungsstellen, etwa der COMIFAC („Conférence Ministérielle des Forêts d'Afrique Centrale“) eingerichtet werden. Dies war ein guter Schritt, um eine stärkere Beteiligung der nationalen Behörden sicherzustellen, die Finanzressourcen blieben aber aus. |
Analyse der die Wirksamkeit von Umweltprojekten beeinflussenden Faktoren
|
57. |
In diesem Berichtsabschnitt werden Schlüsselfaktoren ermittelt, die die Wirksamkeit von Projekten beeinflusst haben. Da die Entwicklungshilfe der Kommission auf dem Grundsatz der Partnerschaft mit den Empfängerländen beruht, ergaben sich einige der festgestellten Probleme zumindest teilweise aus Schwachstellen aufseiten des Empfängerlandes. Dennoch ist es auch Aufgabe der Kommission, diese Probleme so weit wie möglich anzugehen. |
Zu ehrgeizige Projektkonzeption
|
58. |
Größere bilaterale Projekte werden von der Kommission gemeinsam mit den Regierungen der Empfängerländer und mit Hilfe von Beratern konzipiert, wobei die endgültige Beurteilung vor dem Finanzierungsbeschluss dann Aufgabe der Kommission ist. Für die Konzeption der in der Regel kleineren Projekte, die aus der Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ finanziert werden, sind die NRO zuständig, obwohl deren Beurteilung gleichfalls Aufgabe der Kommission ist. Etwa die Hälfte aller geprüften Projekte war zu ehrgeizig konzipiert, vor allem wegen der angesichts des verfügbaren Zeitrahmens zu hohen Zielsetzungen. In den betreffenden Fällen wurde bei der Projektkonzeption mitunter nicht ausreichend berücksichtigt, dass viel Zeit auf Beratungen mit den lokalen Gemeinschaften und auf die Sicherung ihrer aktiven Mitwirkung verwendet werden muss, damit Umweltprojekte wirksam sind. |
|
59. |
Gemäß der Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ mussten Projekte innerhalb von höchstens 36 Monaten, mitunter nur 24 Monaten durchgeführt werden. Dies war in den meisten Fällen nicht realistisch. Durch die Tatsache, dass zur Finanzierung eingereichte Projektvorschläge mit anderen Projekten konkurrieren, entsteht die Gefahr, dass die Projektziele zu ehrgeizig sind, weil Projekte, die mehr Ergebnisse versprechen, eher Finanzmittel erhalten könnten. |
|
60. |
Seit 2002 muss laut Haushaltsordnung die Vertragsvergabe für alle Projekte innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Mittelbindung für das Projekt vollständig abgeschlossen sein. Diese neue Vorgabe ist möglicherweise besonders schwer zu erfüllen, wenn es um die Konzeption der großen, aus bilateraler Hilfe finanzierten Umweltprojekte geht. |
|
61. |
Viele Umweltprojekte werden in großen und entlegenen geografischen Gebieten durchgeführt. Dennoch werden in ein einziges Projekt mitunter unnötigerweise mehrere Regionen einbezogen, obwohl die Ausrichtung auf eine Region besser wäre. In solchen Fällen könnte der zu ehrgeizige Ansatz auf eine unzureichende Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen zurückzuführen sein. In Indonesien musste die geografische Reichweite zweier geprüfter Projekte im Verlauf der Durchführung zurückgenommen werden, da die Konzeption zu ehrgeizig war. |
|
62. |
Die externen Berater und NRO, die in der Regel die detaillierte Projektplanung erstellen, verfügen nicht immer über genaue Kenntnisse der Durchführungsverfahren der Kommission, die — selbst bei unverzüglicher Umsetzung — relativ langwierig sind. Dass die für die Einhaltung dieser Verfahren benötigte Zeit unterschätzt wurde, ist ein weiterer Grund dafür, dass manche Projektziele zu ehrgeizig waren. |
|
63. |
Seit 2002 hat EuropeAid erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Projektbewertungsverfahren im Wege der Qualitätssicherungsgruppe des Amts zu verbessern. Zusätzlich zu diesen Überprüfungsverfahren am Hauptsitz der Kommission ist es jedoch erforderlich, ausreichende Ressourcen für die Projektbewertung vor Ort durch Teams aus Kommissionsbediensteten bereitzustellen, die über ausreichendes Fachwissen im Umweltbereich und Kenntnis der lokalen Gegebenheiten sowie der Kommissionsverfahren verfügen. Kasten 11Beispiel für eine zu ehrgeizige ProjektkonzeptionMit dem Projekt „Natural forest management“ (Management der natürlichen Wälder) in China (16,9 Millionen Euro) soll binnen fünf Jahren ein gänzlich neuer Ansatz in der chinesischen Forstwirtschaft eingeführt werden, das auf dem Konzept des „Komanagements“ zwischen Bewohnern in staatlichen Wäldern gelegenen Dörfern und Unternehmen beruht. Wie dieses „Komanagement“ in China vor sich gehen soll, ist nach wie vor nicht definiert. Das Projekt erstreckt sich auf drei Provinzen in Südwestchina (Sichuan, Hunan, Hainan) und umfasst Maßnahmen in sechs Kreisen, elf Gemeinden und 58 Dörfern in diesen drei Provinzen. Neben der Kernaufgabe des „Komanagements“ sind in der Komponente Armutsbekämpfung des Projekts mindestens 290 kleine öffentliche Infrastrukturprojekte in den Dörfern vorgesehen. Neue Einrichtungen, etwa Ausschüsse für „Komanagement“ Dorf-Gemeinde und Mikrofinanzierungsstellen sollen in jedem am Projekt teilnehmenden Kreis und jeder teilnehmenden Gemeinde eingerichtet werden. Außerdem muss der Staatlichen Forstverwaltung auf Provinz- und Kreisebene — wo die Kapazitäten gering sind — erhebliche Unterstützung beim Institutionenaufbau gewährt werden, damit diese Verwaltungsstelle ihre Aufgabe im Rahmen des Projekts wahrnehmen kann. Die ersten 18 Monate der Projektlaufzeit blieben anschließend ungenutzt, weil die Ausschreibung für technische Hilfe annulliert wurde. |
Verzögerungen bei der Projektvorbereitung und -durchführung
|
64. |
Die Gesamtverantwortung für die Festlegung des Verfahrensrahmens für die Projektvorbereitung und -durchführung liegt bei der Kommission. Die Behörden der Empfängerländer oder die NRO führen die Projekte dann im Allgemeinen durch, wobei in jedem Stadium von den Kommissionsdienststellen eingehende Prüfungen vorgenommen werden. Nicht nur sind die Projektziele häufig unrealistisch, weil die für die Durchführung der Projekte nach Maßgabe der Verfahren der Kommission benötigte Zeit nicht berücksichtigt wird. Bei den meisten geprüften Projekten kam es zudem zu erheblichen unvorhergesehenen Verzögerungen bei der Vorbereitung und Durchführung. In den meisten Fällen handelte es sich bei den aufgetretenen Problemen nicht um für den Umweltsektor spezifische Probleme, sondern um Probleme, die auch bei Projekten in anderen Sektoren auftreten können. Verantwortlich für diese Verzögerungen sind sowohl die Kommission als auch die Behörden der Empfängerländer (bzw. die NRO). |
|
65. |
Häufig verstrich viel Vorbereitungszeit zwischen Projektfindung und -genehmigung. Anders als bei der Durchführungsphase gibt es für diese Phase keine zeitliche Begrenzung. Bei Projekten, die aus der Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ finanziert wurden, benötigte die Kommission zu viel Zeit von der Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen bis zur Unterzeichnung des Zuschussvertrags. So wurden in Bezug auf die im Januar 2001 veröffentlichte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen die Verträge über etwa 50 % der zur Finanzierung genehmigten Projekte erst im zweiten Halbjahr 2002 unterzeichnet, die verbleibenden 50 % erst im zweiten Halbjahr 2003. Diese Verzögerungen bewirkten mitunter eine Verringerung der Projektrelevanz, da sich das Projektumfeld seit Einreichung des ursprünglichen Projektvorschlags geändert hatte (siehe Kasten 12). |
|
66. |
Zu Verzögerungen kam es vielfach zwischen der Genehmigung der Projekte und ihrer eigentlichen Durchführung. Die zwei häufigsten Gründe dafür waren Verzögerungen bei der Erstüberweisung von Mitteln sowie bei der Bereitstellung technischer Hilfe für das Projekt. Während der Durchführung erfordern Umweltprojekte — anders als die kleinen, aus der Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ finanzierten Projekte — tendenziell zahlreiche verschiedene Beschaffungsaufträge (Infrastruktur, Dienstleistungen, Ausrüstung), Zuschussverträge sowie die Ausarbeitung und Genehmigung von Arbeitsprogrammen, damit ihre Outputs und Ziele erreicht werden können. Dadurch sind sie eher Verzögerungen ausgesetzt als Projekte in bestimmten anderen Sektoren. Eine besondere Schwierigkeit lag vor, wenn Ausrüstungen, die bereits in einer frühen Phase des Projekts verfügbar sein sollten, damit die Projektergebnisse erzielt und das damit arbeitende Personal des Empfängerlandes von Mitarbeitern der technischen Hilfe geschult werden konnte, erst gegen Ende der Projektlaufzeit geliefert wurden. Auf das „Liaoning Integrated Environmental Programme“ (Integriertes Umweltprojekt Liaoning) in China beispielsweise wirkte es sich nachteilig aus, dass die Ausrüstung für drei Komponenten (Wasserressourcen, Luftqualität und Energie) erst gegen Ende der Projektlaufzeit verfügbar wurde. |
|
67. |
Bei zwei Projekten in Brasilien, einem in Guatemala und einem in Marokko verzögerte sich die Durchführung, weil die Projekte ausgesetzt werden mussten, solange wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten ermittelt wurde. Die Projekte in Brasilien wurden nach Aufklärung der Unregelmäßigkeiten fortgeführt, in Guatemala und Marokko wurde beschlossen, die Projekte einzustellen. Kasten 12Beispiele für Verzögerungen, die die Relevanz von Projekten mindertenDas Projekt „Café: un ejemplo de producción y consumo responsable“ (verantwortungsvoller Konsum und Anbau von Kaffee) in Nicaragua (1,2 Millionen Euro) wurde erst zwei Jahre nach Einreichung genehmigt, wodurch Schlüsselaktivitäten, wie etwa ein Programm zum biologischen Kaffeeanbau und Marktöffnung, vom Empfänger mit anderen Finanzressourcen durchgeführt wurden.Das Projekt „Promotion of Ecologically Sustainable, Socially Equitable, and Economically Viable Forest Management Through Implementation of Credible Certification Systems“ (Förderung der ökologisch nachhaltigen, sozial gerechten und wirtschaftlich tragfähigen Forstwirtschaft durch Umsetzung eines brauchbaren Zertifizierungssystems) in Indonesien (0,9 Millionen Euro) wurde ebenfalls zwei Jahre nach Einreichung genehmigt. Diese Tatsache — in Verbindung mit der geplanten Projektdauer von lediglich zwei Jahren — hatte zur Folge, dass die ursprünglich vorgesehenen Zielregionen von fünf auf drei zurückgenommen wurden.Die nachhaltige Entwicklung des Projekts „Cuiabá-Santarem Wirtschaftskorridor“ in Brasilien (1,5 Millionen Euro) wurde gleichfalls zwei Jahre nach Einreichung genehmigt. Zwischenzeitlich entstand in der Region, in der das Projekt verwirklicht werden sollte, eine beunruhigende Lage mit Interessenkonflikten und Gewalt, die die Tätigkeiten der für die Durchführung des Projekts zuständigen NRO in Mitleidenschaft zogen. |
Begrenzte Fortschritte beim Aufbau institutioneller Kapazitäten
|
68. |
Der Aufbau institutioneller Kapazitäten bildet, wie bereits angemerkt (Ziffer 34), ein Kernstück jeder Entwicklungszusammenarbeit, doch Umweltministerien und andere Umwelteinrichtungen sind häufig relativ neu und benötigen daher diese Unterstützung besonders. Dies gilt umso mehr in Ländern, in denen aufgrund kürzlich erfolgter Dezentralisierungsmaßnahmen Umweltzuständigkeiten verstärkt auf die regionale und lokale Ebene verlagert wurden. Projekte ohne wirksame Unterstützung beim Institutionenaufbau haben geringe Aussichten auf Nachhaltigkeit, selbst wenn die unmittelbaren technischen Ergebnisse erzielt werden. |
|
69. |
Wenn die Kommission den Institutionenaufbau unterstützte, hat sie nicht immer dafür gesorgt, dass auf einer hohen Ebene im Empfängerland genügend Engagement bestand, um die Wirksamkeit der Unterstützung sicherzustellen. Ein weitgehend auf den Institutionenaufbau im „Department of Wildlife and National Parks“ (DWNP) ausgerichtetes Großprojekt (14 Millionen Euro) wurde ohne ausreichende Mitwirkung und ausreichendes Engagement seitens des Ministeriums für wild lebende Tiere, Umwelt und Tourismus, dem das DWNP unterstellt ist, durchgeführt (siehe Kasten 13). Die technische Hilfe stellt zwar das Hauptinstrument im Hinblick auf den Institutionenaufbau dar, Kapazitäten konnten jedoch nur aufgebaut werden, wenn aufseiten der begünstigten Institution genügend Pendants auf einer entsprechenden hierarchischen Ebene zur Zusammenarbeit bereitgestellt werden. Dies ist in der Praxis häufig nicht der Fall, und die üblicherweise hohe Personalfluktuation führt dazu, dass etwaige positive Auswirkungen aus Fortbildungsmaßnahmen der technischen Hilfe für die Institution wieder verloren gehen. |
|
70. |
Da geeignetes lokales Personal aus den Behörden in den Empfängerländern nicht greifbar war, übernahm die technische Hilfe allzu oft eine exekutive statt beratende Funktion in dem Versuch, die Realisierung der Projektergebnisse sicherzustellen, allerdings zulasten der Entwicklung längerfristiger Nachhaltigkeit. Außerdem können sich hoch qualifizierte technische Assistenten auch in der Zeit, die sie für Beschaffungs- und Verwaltungsangelegenheiten aufwenden müssen, nicht mit dem Thema Nachhaltigkeit befassen. Den Projekten hat zudem häufig geschadet, dass die Zusammensetzung des Technische-Hilfe-Teams während der Laufzeit des üblicherweise Drei- oder Vierjahresvertrags, den die Teammitglieder erhalten, einmal oder mehrmals geändert wurde. Kasten 13Beispiel für Probleme bei Projekten zum InstitutionenaufbauDas „Wildlife Conservation and Management Programme“ (Programm zur Erhaltung und Nutzung der Wildfauna und -flora) in Botsuana (achter EEF, 14 Millionen Euro) veranschaulicht viele der Probleme, die sich bei Projekten zum Institutionenaufbau stellen. Aus einem Projekt des siebten EEF wurde die Unterstützung des Bereichs wild lebende Tiere finanziert, Fragen des Institutionenaufbaus wurden aber kaum berücksichtigt. Dieses Projekt des achten EEF sollte diesen Mangel beheben. Der Status des DWNP war ungewiss, denn es bestand die Möglichkeit, dass es in eine halbstaatliche Einrichtung umgewandelt würde. Dies hat die Projektvorbereitung und -durchführung erschwert. Der Leiter des Technische-Hilfe-Teams war im DWNP nicht im oberen, sondern nur im mittleren Management tätig. Sein Pendant war kein Beamter des DWNP. Stattdessen beauftragte das DWNP einen weiteren ausländischen technischen Assistenten. Der erste Teamleiter musste nach elf Monaten ersetzt werden, seine tatsächliche Ablösung war jedoch erst fünf Monate später möglich. Der Leiter des Technische-Hilfe-Teams wendet viel Zeit für Projektverwaltung auf, was keiner wirtschaftlichen Nutzung seiner Zeit entspricht. Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts sollte eine Verwaltungsprüfung des DWNP sein, doch zur Halbzeit des Projekts war sie nicht durchgeführt, weil die Unterstützung seitens des DWNP und das Engagement seitens des Ministeriums fehlten. Auch ein Berater für technische Hilfe im Bereich Stärkung der Institutionen war vorgesehen, die Stelle wurde jedoch erst zur Halbzeit des Projekts besetzt. |
Notwendigkeit einer stärkeren Konzentration auf die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen durch die lokalen Gemeinschaften
|
71. |
Eine Grundvoraussetzung dafür, dass Umweltprojekte ihre Ziele vollständig erreichen und eine nachhaltige Wirkung entfalten können, ist, dass die lokalen Gemeinschaften in ihre Vorbereitung und Durchführung einbezogen sind. Die Kommission widmet diesem Aspekt immer mehr Augenmerk, teilweise aufgrund der im Jahr 2000 festgelegten Entwicklungspolitik mit Schwerpunkt Armutsbekämpfung, denn dazu musste die Entwicklung der Gemeinschaften neben Fragen der Naturerhaltung stärker berücksichtigt werden. |
|
72. |
Dennoch stellt es eine große Herausforderung dar, die wirtschaftlichen Bedürfnisse der lokalen Gemeinschaften und die notwendige Naturerhaltung aufeinander abzustimmen. Bei den Projekten wurde nicht ausreichend beachtet, wie den lokalen Gemeinschaften ermöglicht werden kann, aus natürlichen Ressourcen in nachhaltiger Weise Einkommen zu erzielen. Die illegale Jagd (Wilderei) der lokalen Gemeinschaften beispielsweise bleibt eine ernsthafte Gefahr für die Ergebnisse von Naturerhaltungsprojekten sowie deren ökologische Nachhaltigkeit. Dies trifft selbst auf Gebiete zu, in denen die Kommission über lange Zeiträume hinweg Unterstützung gewährt hat, etwa den Nationalpark Serengeti in Tansania und von ECOFAC geförderte Schutzgebiete in Zentralafrika. Die Entwicklung des Tourismus ist eine Möglichkeit zur Verbesserung des lokalen wie auch des nationalen Einkommens. Das Projekt „Wildlife“ (Wildtiere) des achten EEF in Botsuana trug jedoch kaum zur Entwicklung des Tourismus im Nationalpark Makgadikgadi bei, obwohl in einer im Rahmen des sechsten EEF durchgeführten Tourismusstudie zu Botsuana ein entsprechendes Konzept empfohlen wurde. ECOFAC hat — ungeachtet der Erfolge des Programms im Bereich Naturschutz — im Zusammenhang mit Tourismusfragen wenige Fortschritte erzielt (siehe Kasten 10). Dies verdeutlicht, dass die Kommission weiterhin nach Wegen suchen muss, wie für die lokalen Gemeinschaften alternative Einkommensquellen geschaffen werden können. Kasten 14Projekt, das veranschaulicht, wie wichtig bei Umweltprojekten die Bewertung der Bedürfnisse der lokalen Gemeinschaften istDas Pilotprojekt „Entwicklung eines Modells für die Bewirtschaftung der Fauna in den Wäldern Zentralafrikas“ im Nordosten Gabuns (1,9 Millionen Euro) sollte das Problem der kommerziellen Wilderei in den Wäldern des Kongobeckens angehen und umfasste dementsprechend mehrere Maßnahmen, die von Einheiten zur Bekämpfung der Wilderei durchgesetzt werden sollten. Die Projektplaner berücksichtigten dabei allerdings nicht, dass auch die meisten der lokalen Gemeinschaften mit Jagd zu tun hatten, weshalb das Projekt keine Möglichkeiten für ihre Unterstützung vorsah. Während eines Besuchs des Prüfungsteams räumten Vertreter einer der örtlichen Fischergemeinschaften ein, dass sie fünf Jagdstützpunkte im Wald hätten, die von den Einheiten zur Bekämpfung der Wilderei zerstört worden seien und gaben an, dass sie vor dem Dilemma eines realen Rückgangs des Wildbestandes und der Notwendigkeit der Deckung ihres kurzfristigen Bedarfs stünden. |
Unzureichende Auswirkungen der Projekte auf die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen
|
73. |
Ohne klare und flankierende politische und rechtliche Rahmenbedingungen bestehen nur sehr geringe Aussichten, dass ein Projekt über unmittelbare Outputs und Ergebnisse hinaus eine langfristige Nachhaltigkeit und weitergehende Auswirkungen entfalten kann. Die Kommission hat bei der Projektfindung nicht genug Aufmerksamkeit darauf verwendet, ob entsprechende Rahmenbedingungen gegeben sind, und wenn sie nicht gegeben sind, ob die Finanzierung des Projekts zu einer Veränderung der Rahmenbedingungen beitragen kann. |
|
74. |
Ein unvollständiger Rechtsrahmen, besonders in Bezug auf die Landrechte von Projektbegünstigten in lokalen Gemeinschaften, behinderte beispielsweise Forstprojekte in Indonesien und China. In Botsuana und Tansania konnten die Projekte ihre volle Auswirkung ebenfalls nicht entfalten, da endgültige Gesetze zur Festlegung der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen durch die lokalen Gemeinschaften sowie zur Ausweisung von Gebieten für die Bewirtschaftung der wild lebenden Pflanzen und Tiere fehlten. In mehreren Ländern wurde die Nachhaltigkeit von Projekten nach deren Abschluss untergraben durch mangelnde Ressourcen oder mangelnden Willen zur Durchsetzung von Gesetzen gegen die Wilderei zum Schutz wild lebender Tiere. |
|
75. |
Eine Möglichkeit, das politische und rechtliche Umfeld über Projekte zu verändern, besteht darin, dass die Kommission die Finanzierung an Bedingungen knüpft. Dieses Konzept ist aber nicht durchführbar im Falle von Projekten, die von NRO verwirklicht und aus der Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ finanziert werden, da die Regierungen der Empfängerländer nicht Adressaten der Hilfe sind. In einigen Fällen wurde im Rahmen von der Kommission finanzierter bilateraler Projekte versucht, den Regierungen der Empfängerländer im Hinblick auf die Festlegung einer angemessenen Politik die Ergreifung „flankierender Maßnahmen“ zur Auflage zu machen. Diese Maßnahmen wurden von der Kommission aber nicht immer klar definiert und verfolgt. |
|
76. |
Durch die begrenzten Finanzbeträge zu diesen relativ großen bilateralen Projekten ist es außerdem schwieriger, auf die tatsächliche Ergreifung der flankierenden Maßnahmen zu bestehen. In Tansania etwa versuchte die Kommission sicherzustellen, dass die Regierung mehr Einnahmen aus den Jagdlizenzen für die Betriebskosten der Wildreservate zuwies. Die Kommission befasste sich allerdings nicht mit der fundamentalen Frage der undurchsichtigen Vergabe der Jagdlizenzen, was noch dadurch erschwert wurde, dass das betroffene Projekt einen Finanzrahmen von lediglich 2 Millionen Euro hatte. In diesem Zusammenhang wäre es besser, Maßnahmenpakete zu Umweltpolitik und Rechtsreform in umfangreiche direkte Budgethilfen einzubinden, um den Rahmen zu schaffen, der nötig ist, damit Maßnahmen auf Projektebene nachhaltig sein und Auswirkungen entfalten können. |
|
77. |
Die Verbreitung von Projektergebnissen und gewonnenen Erkenntnissen kann die Politik ebenfalls maßgeblich beeinflussen. Im Allgemeinen enthält die Projektplanung jedoch kein klares Konzept für die Verbreitung. Außerdem wurde durch zu ehrgeizige Zeitvorgaben und daraus resultierende Verzögerungen der Spielraum der technischen Hilfe und der NRO, die Ergebnisse vor Auslaufen des Projekts zu verbreiten, eingeengt. Die Auswirkungen auf das politische Umfeld gestalten sich in Bezug auf die Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ besonders problematisch. Eines der Hauptziele der Haushaltslinie besteht in der Förderung von Pilotprojekten, um zur Entwicklung neuer politischer Konzepte beizutragen. Die Kommission hat für die Umsetzung dieser Politiken aber weitgehend NRO herangezogen und keine Mechanismen festgelegt, um sicherzustellen, dass die Regierungen in den Empfängerländern über die Ergebnisse dieser Projekte systematisch unterrichtet werden. Kasten 15Beispiel für verminderte Projektwirkung und Nachhaltigkeit aufgrund eines problematischen politischen und rechtlichen RahmensIn Brasilien finanziert die Kommission im Wege des „Natural Resources Policy Programme“ (NRPP — Naturressourcenpolitikprogramm) die Ausarbeitung und Realisierung eines integrierten Umweltmanagementmodells und dessen Verlagerung von der zentralen Regierung auf die Ebene der einzelnen Bundesstaaten und Gemeinden in fünf Amazonas-Staaten (16,7 Millionen Euro). Das NRPP war das wichtigste im Rahmen des „Rain Forest Pilot Programme“ (PPG7 — Pilotprogramm zur Erhaltung der Regenwälder) geförderte Projekt mit dem obersten Ziel, die Abholzung im Amazonas-Gebiet einzudämmen und umzukehren.Das Umweltmanagementmodell hat sich bei der Eindämmung der Abholzung als weniger wirksam erwiesen als erwartet. Dafür gab es mehrere Gründe, entscheidend war jedoch das mangelnde politische Engagement auf bundesstaatlicher Ebene. Die prekäre Finanzlage der meisten Bundesstaaten und Gemeinden sowie die wirtschaftlichen Partikularinteressen einiger bundesstaatlicher und lokaler Eliten führen dazu, dass lokale Regierungen Holzeinschlag-Konzessionen erteilen und die Expansion der Landwirtschaft akzeptieren, die auf Kosten der Waldbewirtschaftung Einnahmen und Arbeit schaffen. Das Modell hatte deswegen in einigen Bundesstaaten wenig Auswirkungen auf die öffentliche Politik oder wurde schlimmstenfalls als rein restriktives Instrument eingesetzt. Außerdem wurde es eher genutzt, um Gebiete für eine weitere Wirtschaftsexpansion zu ermitteln als für Umweltmanagement. Der Bundesstaat Mato Grosso, in dem das Modell am weitesten entwickelt ist, wies gleichwohl die höchste Abholzungsrate im Jahr 2004 auf.Das Programm konnte bislang nicht gewährleisten, dass Umweltbelange in den Bundesstaaten wirksam in andere Sektoren wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bildung, Verkehr usw. einbezogen wurden. Dieser Aspekt ist insofern entscheidend, als das Programm in einem politischen und wirtschaftlichen Kontext kurzfristiger entwicklungsfördernder Politiken und Prioritäten abgewickelt wird, die sich nicht mit nachhaltiger Entwicklung decken. Wegen der mangelhaften Politik zur Einbeziehung von Umweltbelangen müssen die bundesstaatlichen Umweltagenturen sich zu stark auf die Erteilung von Anweisungen und die Kontrolle ihrer Einhaltung („command-and-control procedures“) stützen. Hierbei setzt allerdings der Mangel an finanziellen Ressourcen und geschultem Personal enge Grenzen, so dass eine wirksame Genehmigung und Kontrolle nicht möglich ist. |
Unrealistisches Konzept mit Blick auf die finanzielle Tragfähigkeit
|
78. |
Kommissionsprojekte im Umweltbereich beruhen — wie in anderen Bereichen auch — auf der Annahme, dass sie letztlich finanziell nachhaltig sein sollten. Bei einnahmenwirksamen Projekten lässt sich dieses Ziel realistisch verfolgen. Tatsächlich wurden bei den Abwasseraufbereitungsprojekten auf Mauritius und in Mzwanza, der zweitgrößten Stadt Tansanias, gute Fortschritte mit Blick auf diese Zielsetzung gemacht, mit Wasserpreisen, die stetig erhöht werden bis hin zu dem Niveau, auf dem sie die Betriebs- und Abschreibungskosten decken werden. Andererseits gab es bei Mülldeponie-Projekten auf Fidschi und Tuvalu Probleme, weil die Bevölkerung nicht gewillt war, für die Dienstleistung zu zahlen. |
|
79. |
Bei Projekten zulasten der Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ besteht eine Option darin, diese relativ kleinen Projekte, häufig mit Pilotcharakter, zusätzlich in Form größerer Projekte zu fördern, die aus dem EEF und der geografischen Haushaltslinie finanziert werden. Dies war in der Praxis allerdings selten der Fall, was zum Teil darauf zurückzuführen war, dass die Kommission über keine klare Strategie in Bezug auf die Weiterführung dieser kleineren Pilotprojekte durch größere bilaterale Projekte verfügte. Tatsächlich bestand sowohl bei der Kommission als auch in den Empfängerländern eine Tendenz, eine verfügbare Finanzierung aus der Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ als Grund anzusehen, dem Umweltbereich keine bilateralen Mittel zuzuweisen. |
|
80. |
Jedenfalls sind die Aussichten auf finanzielle Tragfähigkeit ohne Unterstützung der Regierung in den meisten Ländern äußerst gering, und in den meisten Entwicklungsländern reichen die Staatshaushalte für die Finanzierung von Umwelterhaltungsmaßnahmen nicht aus. Um die Regierungen der Empfängerländer zu ermutigen, den Umweltschutz stärker zu finanzieren, könnten Kommission und andere Geber die Forschung stärker fördern und den Dialog mit den Empfängerländern ausbauen in Bezug auf die wirtschaftlichen Vorteile der Umwelterhaltung und die Notwendigkeit, die nicht nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen zu vermeiden. Dennoch können viele Regierungen in Empfängerländern — zumindest kurzfristig — größere wirtschaftliche Vorteile erzielen, wenn die in Schutzgebieten vorhandenen natürlichen Ressourcen genutzt werden. Bei der Prüfung wurden mehrere entsprechende Fälle festgestellt, bei denen die Gefahr bestand, dass die durch die Projekte erzielten Ergebnisse ausgehöhlt würden (siehe Kasten 16). |
|
81. |
Gleichzeitig sollten die der Europäischen Union aus dem konsequenten Schutz der Umwelt in Entwicklungsländern erwachsenden Vorteile klar anerkannt werden. Unter diesen Umständen sollte die Frage aufgeworfen werden, ob sich das traditionelle Konzept der Kommission für Entwicklungsprojekte, das darin besteht, ein Projekt nur einige Jahre zu finanzieren, wobei es danach finanziell tragfähig sein muss, für den Umweltbereich eignet. Wenn die Kommission über eine umfassende Strategie für die Handhabung von Umweltfragen im Kontext der Entwicklungshilfe verfügt hätte (siehe Ziffer 11), hätten die folgenden alternativen Hilfskonzepte stärker in Erwägung gezogen werden können:
Kasten 16Wirtschaftliche Aktivitäten, die die Wirksamkeit von Projekten aushebeln könntenIn Indonesien unterstützte die Kommission die Entwicklung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Berau-Gebiet auf Kalimantan. Die Berau Coal Company besitzt allerdings eine Genehmigung für 25 % des Gebietes, in dem sich 16 der 18 geförderten langfristigen Forschungsstellen befinden. Der Kohlebergbau ist offiziell zwar bis zumindest 2011 (dem ursprünglichen Ende des laufenden Projekts) ausgesetzt, doch Erkundungsaktivitäten bezüglich der Kohleschichten fanden sogar während des Prüfbesuchs des Hofes im Juni 2005 statt. Illegaler Holzeinschlag beeinträchtigte ebenfalls weiterhin die Wirksamkeit der Unterstützung der Kommission für den Forstwirtschaftssektor in Indonesien.In China wurde trotz eines generellen Abholzungsverbots in zwei (Hainan, Hunan) der drei Provinzen, die unter das Natürliche Wälder-Projekt fallen, weiter abgeholzt.In Tansania wurden Maßnahmen zur Erkundung von Bodenschätzen im Wildreservat Kigosi — einem der aus dem EEF finanzierten Reservate — durchgeführt. |
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN
Schlussfolgerungen
|
82. |
Die Kommission muss die Umweltaspekte ihrer Entwicklungszusammenarbeit noch ausreichend berücksichtigen und eine umfassende Umweltstrategie für ihre Entwicklungszusammenarbeit festlegen. Die im Dezember 2005 beschlossene neue Entwicklungspolitik schafft eine klarere Grundlage für die Ausarbeitung einer entsprechenden Strategie, indem anerkannt wird, dass es nicht nur wichtig ist, Umweltbelange in alle Entwicklungsprogramme und -projekte einzubeziehen, sondern die Umwelt auch zu einem prioritären Ausgabenbereich zu machen. Ohne eine klare Strategie, die die operative Umsetzung des Umweltkonzepts der neuen Entwicklungspolitik ermöglicht, könnten die potenziellen Vorteile nicht zum Tragen kommen. |
|
83. |
Zwischen 2001 und 2005 war die Strategie der Kommission weitgehend auf die Einbeziehung der Umweltbelange in die Entwicklungszusammenarbeit ausgerichtet. Die Umsetzung der Strategie ging jedoch langsam und ohne angemessenes Follow-up vor sich, und die Folgen der Strategie im Hinblick auf zusätzlich benötigtes Personal wurden nicht angemessen beachtet. Für das bestehende Personal wurde zwar ab 2005 mit Fortbildungsmaßnahmen im Hinblick auf die Einbeziehung von Umweltbelangen begonnen, diese Maßnahmen wurden jedoch dadurch beeinträchtigt, dass die Teilnahme daran für Beamte in Schlüsselpositionen nicht obligatorisch war. Die Ausarbeitung des Leitfadens Umweltintegration hat sich erheblich verzögert und eine Fertigstellung zeichnete sich Ende 2005 erst ab. Ganz allgemein hätte auch der Überwachung, Bewertung und Berichterstattung in Bezug auf die Umweltleistung der Entwicklungszusammenarbeit der Kommission mehr Augenmerk gewidmet werden können. |
|
84. |
Einige dieser Mängel sind mit ein Grund dafür, dass Umweltbelange erst noch wirksam in die Entwicklungszusammenarbeit der Kommission einbezogen werden müssen. In den geltenden Länderstrategiepapieren (2001-2006) werden Umweltbelange nicht angemessen berücksichtigt, obwohl die Kommission umfangreiche Schritte unternommen hat, um die für die derzeit in Ausarbeitung befindlichen Länderstrategiepapiere der nächsten Generation verfügbare Umweltanalyse zu verbessern. Inwieweit diese verbesserte Analyse tatsächlich Eingang in die neuen Länderstrategiepapiere finden wird, hängt nach wie vor davon ab, welche Priorität Kommission und Empfängerländer der Umwelt einräumen. Die Einbeziehung von Umweltbelangen in direkte Budgethilfen stellt eine große Herausforderung für alle Geber dar, die Kommission hat zur Lösung dieser wichtigen Frage allerdings wenig unternommen. Auf Projektebene wurde die Einbeziehung von Umweltbelangen dadurch erschwert, dass es in Ermangelung eines Leitfadens mit klar festgelegten, verbindlich zu befolgenden Schlüsselverfahren keine systematischen Verfahren gab. |
|
85. |
Die finanzierten Umweltprojekte waren relevant, die erzielten Outputs und Ergebnisse blieben jedoch häufig hinter den Zielsetzungen zurück, auch wenn dies in einigen Fällen auf eine zu ehrgeizige Projektkonzeption zurückzuführen war. Abgesehen von Problemen bei der Planung und Umsetzung ist es beim projektorientierten Ansatz — zumindest ohne Koppelung mit anderen Hilfsinstrumenten — grundsätzlich schwierig, greifbare Auswirkungen zu erzielen und die finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten. Dies deutet darauf hin, dass der mögliche Einsatz anderer Instrumente geprüft werden sollte, um diese Aspekte im Rahmen einer globalen Umweltstrategie besser zu berücksichtigen. |
|
86. |
Die Kommission muss klarstellen, welchen Prioritätsgrad sie der Umwelt unter den zahlreichen anderen Prioritäten zuweist, auf die sie im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit eingehen muss. Wenn die Umwelt als eine der drei Säulen nachhaltiger Entwicklung anzusehen ist, dann muss die Kommission sich bemühen sicherzustellen, dass diese politische Priorität auch in Umweltprogramme und -projekte in den Länderstrategiepapieren umgesetzt wird, dass intern ausreichendes Umweltfachwissen vorhanden ist und dass klare Verfahren für die Einbeziehung von Umweltbelangen vorgegeben und befolgt werden. |
Empfehlungen
Ausarbeitung einer umfassenden Strategie für die Umwelt und Follow-up ihrer Umsetzung
|
87. |
Die Kommission sollte auf der Grundlage des im Rahmen der Entwicklungspolitik 2005 angenommenen neuen Ansatzes in Bezug auf Umweltfragen eine umfassende Strategie für die Umweltaspekte ihrer Entwicklungszusammenarbeit ausarbeiten. |
|
88. |
Die Kommission sollte einen neuen operationellen Rahmen für die Umsetzung ihrer Umweltstrategie schaffen und klare Leistungsindikatoren und Koordinierungsmechanismen für deren Durchführung vorgeben. |
|
89. |
Die Kommission sollte überprüfen, ob ihre internen Kapazitäten für die Durchführung ihrer Entwicklungsstrategie ausreichend sind. |
|
90. |
Der Leitfaden Umweltintegration sollte so schnell wie möglich fertig gestellt und genehmigt sowie die entsprechenden Mechanismen eingerichtet werden, um die systematische Anwendung der im Leitfaden festgelegten Verfahren sicherzustellen. |
|
91. |
Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen — unter Berücksichtigung des neuen Leitfadens — sollte für sämtliches Personal in Schlüsselpositionen obligatorisch sein, wobei hierfür ausreichende Mittel bereitzustellen wären. |
|
92. |
Die Kommission sollte ein umfassendes System für die Überprüfung ihrer Umweltleistung einrichten, indem sie eine Gesamtbewertung vornimmt, die Systeme für die Bewertung von Einzelprojekten verbessert und Daten aus ihrem externen Überwachungssystem besser auswertet. |
|
93. |
Die Kommission sollte ihr internes Finanzberichtssystem überprüfen, um sicherzustellen, dass umweltbezogene Ausgaben im Rahmen von Projekten erfasst werden, bei denen die Umwelt nicht oberstes Ziel ist. |
Erhöhung der Wirksamkeit der Umweltintegration
|
94. |
Die Kommission sollte sicherstellen, dass die Analysen und Empfehlungen der aktuellen Länderumweltprofile bei der Ausarbeitung der neuen Länderstrategiepapiere systematisch und transparent verfolgt werden. |
|
95. |
Die Kommission sollte besondere Anstrengungen unternehmen, um Umweltbelange besser in ihre direkten Budgethilfen einzubeziehen, insbesondere indem sie gewährleistet, dass strategische Umweltprüfungen durchgeführt werden und indem sie nach Möglichkeiten für die Aufnahme von Umweltindikatoren sucht. |
|
96. |
Spezifische Verfahren sollten eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass alle Projekte einer Umweltanalyse unterzogen werden. Die Verfahren sollten von Umwelt-Anlaufstellen in den Delegationen und von den Umweltfachleuten bei EuropeAid kontrolliert werden. |
|
97. |
Spezifische Kontrollen sollten eingeführt werden, um sicherzustellen, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen in allen geeigneten Fällen durchgeführt und die Empfehlungen in Umweltmanagementplänen und Vertragsklauseln weiterverfolgt werden. |
Erhöhung der Wirksamkeit von Umweltprojekten
|
98. |
Die Kommission sollte der Vor-Ort-Beurteilung von Vorschlägen für Umweltprojekte höhere Priorität einräumen. |
|
99. |
Die Kommission sollte weitere Schritte zur Ermittlung und Ausräumung von Engpässen bei Beschaffungsverfahren unternehmen. |
|
100. |
Die Kommission sollte sich verstärkt darum bemühen, den lokalen Gemeinschaften Wege zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen aufzuzeigen. |
|
101. |
Im Hinblick auf die Verbesserung der Auswirkungen und der Nachhaltigkeit, einschließlich des Aufbaus institutioneller Kapazitäten, sollte die Kommission die Wirksamkeit verschiedener Hilfeinstrumente im Umweltbereich analysieren. Als Alternativen zum derzeitigen Ansatz in Form relativ kurzfristiger Projekte sollten ein verstärkter Einsatz von Programmen zur Unterstützung sektorbezogener Politik, Treuhandfonds und die Kofinanzierung mit der Globalen Umweltfazilität sowie die Finanzierung traditioneller Projekte über längere Zeiträume erwogen werden. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 15. Juni 2006 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Huber WEBER
Präsident
(1) Bei der Prüfung dieser Kernfragen wurde den Leitlinien für Umweltprüfungen der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) Rechnung getragen.
(2) Hauptgrund für den Schwerpunkt auf der Forstwirtschaft ist die Tatsache, dass die Kommission über eine eigene Haushaltslinie für tropische und andere Wälder verfügt (siehe Ziffer 10). Im Jahr 2004 wurde eine spezielle AKP-EU-Wasserfazilität geschaffen, die Umsetzung befindet sich aber noch in der Anfangsphase.
(3) Die beiden anderen Säulen sind wirtschaftliches Wohlergehen und soziale Entwicklung. Gemäß der am häufigsten verwendeten Definition für nachhaltige Entwicklung ist dies eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können (Brundtland-Bericht zu Umwelt und Entwicklung, 1987).
(4) In Artikel 177 des EG-Vertrags heißt es, dass die nachhaltige Entwicklung eines der Ziele der Entwicklungszusammenarbeit darstellt.
(5) Artikel 32 des am 23. Juni 2000 unterzeichneten Partnerschaftsabkommens von Cotonou (ABl. L 317 vom 15.12.2000).
(6) Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 443/92 des Rates vom 25. Februar 1992 über die finanzielle und technische Hilfe zugunsten der Entwicklungsländer Asiens und Lateinamerikas sowie über die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit diesen Ländern (ABl. L 52 vom 27.2.1992, S. 1).
(7) Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1488/96 des Rates vom 23. Juli 1996 über finanzielle und technische Begleitmaßnahmen (MEDA) zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer (ABl. L 189 vom 30.7.1996, S. 1).
(8) Verordnung (EG) Nr. 2494/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. November 2000 über Maßnahmen zur Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung tropischer und anderer Wälder in Entwicklungsländern (ABl. L 288 vom 15.11.2000, S. 6).
(9) Dem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „Vorschlag für eine gemeinsame Erklärung des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission: Die Entwicklungspolitik der Europäischen Union“ vom 13. Juli 2005 zufolge soll der Umweltdimension einer nachhaltigen Entwicklung durch deren Aufwertung von einem Querschnittsthema zu einem erklärten Ziel der EU-Hilfe in Form ausführlicher thematischer Prioritäten der Gemeinschaftshilfe mehr Aufmerksamkeit zuteil werden.
(10) Die Kommission hat — nach Maßgabe der Verordnungen aus dem Jahr 2004 — eine spezifischere Evaluierung in Bezug auf die Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ veranlasst.
(11) Die Weltbank führte 2002 ein neues, zweidimensionales Kodierungssystem ein. Jedes Darlehen wird mit Themen- und Sektorkodes versehen. Die elf Themenkodes entsprechen den Zielsetzungen der Tätigkeiten der Bank, die zwölf Sektorkodes weisen die Wirtschaftszweige aus, die direkt in den Genuss von Bankdarlehen kommen. Die Bewirtschaftung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen bildet eines von elf Themen.
(12) Seit Ende der 1990er Jahre erstellen Entwicklungsländer Strategiepapiere zur Armutsbekämpfung als Rahmen für nationale Strategien und Programme sowie für ausländische Hilfe mit dem übergeordneten Ziel der Minderung der Armut.
(13) „Status and evolution of environmental priorities in the poverty reduction strategies: an assessment of fifty poverty reduction papers“. Environment department papers, Weltbank, November 2003.
(14) OECD Development Assistance Committee. Guidelines on Aid and Environment. No. 2: „Good Practices for Country Environmental Surveys and Strategies“. Der entsprechende von der Kommission verwendete Begriff lautet Länderumweltprofil.
(15) Verordnung (EG) Nr. 2493/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. November 2000 über Maßnahmen zur Förderung der vollen Einbeziehung der Umweltaspekte in den Entwicklungsprozess der Entwicklungsländer (ABl. L 288 vom 15.11.2000, S. 1).
(16) Schlussfolgerungen des Rates über eine Strategie für die Einbeziehung von Umweltbelangen in die wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit der EG zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, Punkt 3.6 (8971/01).
(17) Schlussfolgerungen des Rates über eine Strategie für die Einbeziehung von Umweltbelangen in die wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit der EG zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, Punkt 3.14 (8971/01).
(18) Zum Zeitpunkt der Prüfung war beim Entwicklungshilfeausschuss der OECD eine Arbeitsgruppe zum Thema Verwendung Strategischer Umweltprüfungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit eingerichtet.
(19) Die folgenden drei Kategorien sind vorgesehen: A — Große Umweltauswirkungen, B — Erhebliche potenzielle Umweltrisiken und -chancen, C — Geringe Umweltauswirkungen.
(20) Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175 vom 5.7.1985, S. 40), geändert durch die Richtlinie 97/11/EG vom 3. März 1997 (ABl. L 73 vom 14.3.1997, S. 5).
(21) Artikel 37 des Vierten AKP-EWG-Abkommens unterzeichnet in Lomé am 15. Dezember 1989 (ABl. L 229 vom 17.8.1991).
(22) Entwicklungshilfeausschuss der OECD, Guidelines on Aid and Environment No. 1 „Good Practices for Environmental Impact Assessment of Development Projects“, Paris 1992.
ANHANG I
ENTWICKLUNGSHILFEAUSSCHUSS DER OECD — PROJEKTKLASSIFIZIERUNG
|
DAC5- Code (1) |
CRS- Code (2) |
Beschreibung |
Erläuterungen/Bemerkungen zur Bandbreite |
|
410 |
|
Umweltschutz allgemein |
Nicht sektorspezifisch. |
|
|
41 010 |
Umweltpolitik und -verwaltung |
Umweltpolitik; Gesetze, Regulierungen und wirtschaftliche Instrumente zur Förderung des Umweltschutzes; Verwaltungseinrichtungen und -praktiken; Umwelt- und Landnutzungsplanung und Entscheidungsfindungsverfahren; Seminare; Tagungen; verschiedene Erhalt- und Schutzmaßnahmen, die nachstehend nicht spezifiziert sind. |
|
|
41 020 |
Schutz der Biosphäre |
Luftverschmutzungsbekämpfung; Umweltsanierung; Maßnahmen zur Erhaltung der Ozonschicht; Bekämpfung der Meeresverschmutzung. |
|
41 030 |
Biodiversität |
Einschließlich Naturschutzgebiete und Maßnahmen in benachbarten Gebieten; andere Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume (z. B. Feuchtgebietserhaltung). |
|
|
41 040 |
Gebietsschutz |
Bezieht sich auf einzigartige Kulturlandschaften einschließlich Orte/Objekte von historischem, archäologischem, ästhetischem, wissenschaftlichem oder erzieherischem Wert. |
|
|
41 050 |
Hochwasserschutz |
Überschwemmungen durch Flüsse oder Meer; einschließlich der Bekämpfung des Eindringens von Meerwasser und von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anstieg des Meerwasserspiegels. |
|
|
|
41 081 |
Umwelterziehung/Umweltfortbildung |
|
|
41 082 |
Umweltforschung |
Einschließlich der Einrichtungen von Datenbanken; Bestandsaufnahme materieller und natürlicher Ressourcen; Umweltprofile und Wirkungsuntersuchungen, soweit nicht sektorspezifisch. |
(1) Code des Entwicklungshilfeausschusses der OECD.
(2) Code lt. Creditor-Reporting-System (Förderbereichsschlüssel).
ANHANG II
GEPRÜFTE UMWELTPROJEKTE UND BEWERTUNG IHRER WIRKSAMKEIT
|
|
Relevanz |
Outputs |
Erzielte Ergebnisse |
Auswirkungen |
Aussichten auf Nachhaltigkeit |
|||||
|
Land/Region |
Projektbeschreibung |
Finanzierungsquelle |
Betrag in Euro |
Starttermin des Projekts |
Abschlusstermin des Projekts |
Ja/Nein |
Ja/Teilweise/N/Z |
Fast alle/Einige/Wenige/N/Z |
Gross/Mittel/Gering/N/Z |
Gut/Begrenzt |
|
Botsuana |
7th EDF Wildlife |
EEF |
6 400 000 |
20.12.1993 |
30.6.2004 |
Ja |
Teilweise |
Einige |
Gering |
Begrenzt |
|
Botsuana |
8th EDF Wildlife |
EEF |
14 000 000 |
6.11.2001 |
31.12.2007 |
Ja |
Teilweise |
Wenige |
Gering |
Begrenzt |
|
Botsuana |
Okavango Research Centre |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
1 500 000 |
29.12.1999 |
28.2.2005 |
Ja |
Teilweise |
Wenige |
Gering |
Begrenzt |
|
Botsuana |
7th EDF forestry |
EEF |
3 000 000 |
18.12.1992 |
30.6.2004 |
Ja |
Teilweise |
Wenige |
Gering |
Begrenzt |
|
Botsuana |
8th EDF forestry |
EEF |
2 000 000 |
25.1.2000 |
6.3.2002 |
Ja |
Teilweise |
Wenige |
Gering |
Begrenzt |
|
Brasilien |
Ecological Corridors |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
7 000 000 |
1.5.2002 |
1.5.2007 |
Ja |
Teilweise |
N/Z |
N/Z |
Gut |
|
Brasilien |
Natural Resources Policy Subprogram — NRPP |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
16 700 000 |
1.7.1995 |
30.6.2006 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Gering |
Gut |
|
Brasilien |
Extractive Reserves — RESEX, Phase II |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
7 000 000 |
22.11.2000 |
31.7.2007 |
Ja |
Teilweise |
Einige |
Gering |
Gut |
|
Brasilien |
Sustainable Development of the Cuiabà-Santarem economic corridor in central Amazonian: reconciling economic growth and large scale forest conservation |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
1 497 295 |
17.9.2003 |
17.9.2006 |
Ja |
Teilweise |
Einige |
Gering |
Gut |
|
Brasilien |
Demonstration Projects — PD/A |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
4 000 000 |
20.9.1994 |
31.12.2003 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Gering |
Begrenzt |
|
Brasilien |
Directed research Program, Phase II |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
5 000 000 |
29.7.1998 |
28.2.2003 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Gering |
Begrenzt |
|
Region Zentralafrika |
ECOFAC |
EEF |
72 450 000 |
1992 |
1.9.2004 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Gering |
Begrenzt |
|
Region Zentralafrika |
Programme régional de gestion de l'information environnementale (PRGIE) |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
3 334 697 |
1.3.1998 |
7.4.2003 |
Ja |
Teilweise |
Wenige |
Gering |
Begrenzt |
|
China |
Environmental Management Cooperation Programme |
Haushaltslinie ALA |
13 000 000 |
11.6.1998 |
30.9.2005 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Mittel |
Gut |
|
China |
Liaoning Integrated Environmental Programme (LIEP) |
Haushaltslinie ALA |
37 000 000 |
11.6.1998 |
30.6.2005 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Mittel |
Gut |
|
China |
Natural Forest Management Programme |
Haushaltslinie ALA |
16 900 000 |
6.11.2001 |
31.10.2006 |
Ja |
Teilweise |
Wenige |
Gering |
Begrenzt |
|
China |
Energy-Environment Programme |
Haushaltslinie ALA |
20 000 000 |
3.4.2002 |
31.3.2007 |
Ja |
Teilweise |
N/Z |
N/Z |
Begrenzt |
|
Fidschi |
Environment programme |
EEF |
8 500 000 |
31.12.2002 |
31.12.2005 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Mittel |
Gut |
|
Gabun |
Valorisation des aires protégées (PSVAP) |
EEF |
4 700 000 |
31.12.2001 |
31.12.2006 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Mittel |
Begrenzt |
|
Gabun |
Chasse villageoise et conservation |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
1 400 000 |
25.9.2003 |
25.9.2005 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Mittel |
Begrenzt |
|
Gabun |
Appui régional à l'École Nationale des Eaux et Forêts |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
4 410 000 |
1.12.2002 |
31.12.2006 |
Ja |
Teilweise |
N/Z |
Gering |
Begrenzt |
|
Gabun |
Conservation par la valorisation des espèces phares |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
1 696 537 |
27.2.2003 |
26.2.2006 |
Ja |
Teilweise |
Wenige |
Gering |
Begrenzt |
|
Guatemala |
Protection and Regional Management of Coastal Resources in the Gulf of Honduras |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
1 120 415 |
1.2.2003 |
31.1.2006 |
Ja |
Teilweise |
Einige |
Gering |
Begrenzt |
|
Guatemala |
Forest livelihood for the poor regional project: certification and market development for sustainable forestry in Central America |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
2 221 846 |
15.3.2003 |
15.3.2006 |
Ja |
Teilweise |
Wenige |
Gering |
Begrenzt |
|
Honduras |
Proyecto de comanejo sustentable de la Biosfera Tawahka Asangni y parte sur de la Biosfera de Río Plátano |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
1 623 838 |
1.1.2005 |
1.1.2008 |
Ja |
N/Z |
N/Z |
N/Z |
Gut |
|
Honduras |
Programa de desarrollo y gestión sostenible de las cuencas de Honduras |
Haushaltslinie ALA |
34 000 000 |
1.7.2004 |
1.7.2010 |
Ja |
Teilweise |
N/Z |
N/Z |
Gut |
|
Honduras |
Protección del bosque húmedo tropical Biosfera Tawahka Asangni |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
861 445 |
27.4.1999 |
31.12.2003 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Hoch |
Gut |
|
Indonesien |
Improving governance of forest resources and reducing illegal logging and associated trade with full civil society participation in S.E. Asia |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
2 000 000 |
1.4.2005 |
31.3.2008 |
Ja |
N/Z |
N/Z |
N/Z |
Gut |
|
Indonesien |
Promotion of ecologically sustainable, socially equitable and economically viable forest management in Indonesia through implementation of credible certification systems (LEI) |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
924 648 |
1.3.2004 |
28.2.2006 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Mittel |
Gut |
|
Indonesien |
Leuser Development Programme (LDP) |
Haushaltslinie ALA |
27 670 327 |
1.5.1995 |
1.11.2004 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Mittel |
Gut |
|
Indonesien |
South Sumatra forest fire management project (SSFFMP) |
Haushaltslinie ALA |
8 500 000 |
20.12.2001 |
20.12.2006 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Mittel |
Gut |
|
Indonesien |
EC-Indonesia FLEGT support project (FLEGT) |
Haushaltslinie ALA |
15 000 000 |
30.3.2005 |
30.3.2013 |
Ja |
N/Z |
N/Z |
N/Z |
Gut |
|
Indonesien |
Berau forest management project (BFMP) B51 |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
7 926 767 |
1.4.1996 |
1.3.2002 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Gering |
Begrenzt |
|
Indonesien |
Berau forest bridging project (BFBP) |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
697 986 |
1.9.2002 |
30.6.2004 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Gering |
Begrenzt |
|
Indonesien |
Participatory land use planning for sustainable forest resource management in the Tanimbar Islands, Eastern Indonesia (Tanimbar) |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
991 905 |
1.11.2002 |
31.10.2005 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Mittel |
Begrenzt |
|
Indonesien |
Participative management of natural resources in Berau and Bulungan (PMNRBB) |
Haushaltslinie ALA |
17 000 000 |
27.3.2003 |
21.12.2010 |
Ja |
Teilweise |
N/Z |
N/Z |
Begrenzt |
|
Indonesien |
Illegal logging response centre (ILRC) |
Haushaltslinie ALA |
2 000 000 |
1.4.2001 |
1.2.2006 |
Ja |
Ja |
Einige |
Gering |
Begrenzt |
|
Mali |
Lutte contre l'ensablement |
EEF |
7 359 099 |
21.1.1994 |
30.9.2001 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Hoch |
Gut |
|
Mali |
Lutte contre la désertification |
EEF |
14 000 000 |
22.5.2001 |
31.12.2006 |
Ja |
Ja |
Einige |
Mittel |
Begrenzt |
|
Mali |
Gestion intentionnelle des ressources (AGIR) |
EEF |
2 000 000 |
1.7.2000 |
31.12.2005 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Gering |
Begrenzt |
|
Mauritius |
Wastewater Sectoral Policy support Programme |
EEF |
29 800 000 |
26.1.2004 |
31.12.2009 |
Ja |
Ja |
Einige |
Mittel |
Gut |
|
Mauritius |
St Martins Wastewater plant |
EEF |
16 700 000 |
15.4.1999 |
1.1.2005 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Mittel |
Gut |
|
Mauritius |
Rodrigues Anti-Érosion |
EEF |
4 000 000 |
15.3.1999 |
30.6.2004 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Mittel |
Gut |
|
Mauritius |
Regional Environmental Education Programme |
EEF |
2 000 000 |
2.5.2000 |
31.12.2005 |
Ja |
Teilweise |
N/Z |
N/Z |
Begrenzt |
|
Mauritius |
Support to Regional Environmental Programmes |
EEF |
11 000 000 |
8.7.1993 |
31.12.2003 |
Ja |
Teilweise |
Wenige |
Gering |
Begrenzt |
|
Marokko |
Protection de la biodiversité des ressources en eau du bassin versant de la Moulouya |
LIFE-Drittländer |
169 423 |
11.11.2002 |
31.12.2005 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Mittel |
Gut |
|
Marokko |
Projet de démonstration sur les stratégies de lutte contre la désertification dans les zones arides avec implication directe des communautés agropastorales locales en Afrique du Nord (Maroc et Tunisie) |
MEDA-SMAP |
3 446 678 |
2.9.2002 |
1.4.2007 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Hoch |
Gut |
|
Marokko |
Amélioration de la qualité de l'air urbain — Tetouan |
MEDA-SMAP |
2 020 745 |
21.12.2001 |
30.9.2005 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Mittel |
Gut |
|
Marokko |
Protection et gestion participative des écosystèmes forestiers du Rif (Gefrif) |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
1 950 000 |
1.6.1998 |
30.9.2001 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Gering |
Begrenzt |
|
Marokko |
Création d'une maison de l'environnement pour les villes de Meckhnes et Fez |
LIFE-Drittländer |
320 000 |
24.11.1999 |
30.6.2003 |
Nein |
Teilweise |
Wenige |
Gering |
Begrenzt |
|
Nicaragua |
Café: un ejemplo de producción y consumo responsable |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
1 221 620 |
1.5.2003 |
20.4.2006 |
Ja |
Teilweise |
Einige |
Mittel |
Gut |
|
Pazifikraum |
Sustainable Management of sites globally important for biodiversity in the Pacific |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
1 293 032 |
6.9.2003 |
6.9.2007 |
Ja |
Ja |
N/Z |
N/Z |
Begrenzt |
|
Pazifikraum |
Reducing vulnerability of Pacific ACP States |
EEF |
7 000 000 |
1.4.2002 |
31.3.2006 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Gering |
Begrenzt |
|
Pazifikraum |
Pacific Environmental Information Network (PEIN) |
EEF |
1 120 000 |
1.6.2000 |
31.12.2003 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Gering |
Begrenzt |
|
Pazifikraum |
Coral Gardens Initiative (CGI) |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
543 040 |
29.7.2003 |
29.7.2005 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Gering |
Begrenzt |
|
Tansania |
Buiding community Roles and Incentives in Ecosystem |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
2 070 025 |
28.12.2004 |
31.3.2010 |
Ja |
N/Z |
N/Z |
N/Z |
Gut |
|
Tansania |
Mahale Ecosystem Management project |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
1 758 723 |
28.5.2003 |
28.5.2008 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Mittel |
Gut |
|
Tansania |
Project of Serengeti National Park |
EEF |
8 605 620 |
2.2.1994 |
30.6.2002 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Mittel |
Gut |
|
Tansania |
Biological conservation and sustainable management of the Mount Meru natural System, Tanzania |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
815 360 |
31.12.1999 |
30.11.2003 |
Ja |
Ja |
Fast alle |
Hoch |
Gut |
|
Tansania |
Mwanza Sewerage System Rehabilitation |
EEF |
5 500 000 |
5.12.2000 |
31.12.2004 |
Ja |
Ja |
Wenige |
Gering |
Gut |
|
Tansania |
Special programme to Refugees affected area, 7th EDF |
EEF |
19 295 768 |
5.9.1997 |
31.8.2003 |
Ja |
Ja |
Einige |
Gering |
Begrenzt |
|
Tansania |
Support to Tanzania Game Reserves |
EEF |
1 980 000 |
20.2.2004 |
30.6.2009 |
Ja |
N/Z |
N/Z |
N/Z |
Begrenzt |
|
Tansania |
Selous Black rhinoceros Protection Project |
Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ |
565 188 |
1.6.2000 |
31.5.2003 |
Ja |
Teilweise |
Einige |
Gering |
Begrenzt |
|
Tansania |
Water Supply Programme Regional Centres |
EEF |
33 660 000 |
6.6.2003 |
1.12.2007 |
Ja |
N/Z |
N/Z |
N/Z |
Gut |
|
Tuvalu |
Development Support Programme (DSP) |
EEF |
5 865 135 |
9.2.2000 |
31.12.2004 |
Ja |
Ja |
Einige |
Gering |
Begrenzt |
|
|
|
|
560 087 162 |
|
|
|
|
|
|
|
ANHANG III
ÜBERBLICK ÜBER DIE PROJEKTWIRKSAMKEIT
Dieser Anhang soll dem Leser Hintergrundinformationen zu einzelnen Umweltprojekten liefern, die in den jeweiligen Ländern/Regionen im Zuge der Prüfung des Hofes kontrolliert wurden. Er soll jedoch keine Schlussfolgerung über die Gesamtwirksamkeit von Umweltprojekten in einem bestimmten Land liefern.
|
1. |
In Botsuana stellte die Umwelt keinen Schwerpunktbereich im Rahmen des neunten EEF dar, beträchtliche Mittel wurden für diesen Bereich aber im Rahmen der früheren EEF vorgesehen. Obgleich die Kommission im Rahmen des achten EEF bestrebt war, den Schwerpunkt verstärkt auf den Institutionenaufbau im Umweltbereich zu legen, waren die Ergebnisse bisher sehr begrenzt. Das aus dem achten EEF finanzierte Projekt „Forestry“ (Forstwirtschaft; 2 Millionen Euro) wurde nach der Halbzeitüberprüfung eingestellt, hauptsächlich wegen des mangelnden Engagements der Behörden der Empfängerländer im Zusammenhang mit der Verbesserung der Verwaltungspraktiken und der Einführung einer neuen Forstwirtschaftspolitik. Zum Zeitpunkt der Prüfung war ein großes Projekt zum Institutionenaufbau (14 Millionen Euro, achter EEF) im „Department of Wildlife and National Parks“ (DWNP) kaum vorangekommen, ebenfalls hauptsächlich wegen des mangelnden Engagements auf Empfängerseite. Das Projekt dient zur Aufhebung der Wechselwirkungen zwischen Armut und Umwelt durch die Förderung der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen durch die lokalen Gemeinschaften, gibt jedoch keine klare Antwort in Bezug auf den vom Tourismus zu erbringenden Beitrag. |
|
2. |
In Brasilien bildet die Umwelt einen Schwerpunktbereich der Zusammenarbeit im Länderstrategiepapier 2001-2006, insbesondere in Form der Unterstützung der Bemühungen Brasiliens zur Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung des Amazonas-Regenwaldes. Die Europäische Union beteiligt sich als zweitgrößter Geber am „Rain Forest Pilot Programme“ (PPG7 — Pilotprogramm zur Erhaltung der brasilianischen Regenwälder) (1). Mithilfe des PPG7 war es der brasilianischen Regierung möglich, neue Umweltpolitiken festzulegen und die betroffenen Einrichtungen sowie die Zivilgesellschaft zu stärken. Das Programm trug ferner zur Schaffung von Schutzgebieten bei, zur Errichtung, Ausweisung und Legalisierung von 22 Millionen Hektar Land als Gebiete mit indigener Bevölkerung und zur Einführung von „Reservas Extrativistas“ (Nutzreservaten). Neue Konzepte zur Verhütung von Waldbränden, für Waldfeldbau, für die Einteilung in umwelt-ökologische Zonen und integrierte Umweltmanagementpläne wurden entwickelt und rund 160 Demonstrationsprojekte im Bereich der Entwicklung natürlicher Ressourcen durchgeführt. Doch trotz dieser wertvollen Beiträge wurde die Eindämmung der Abholzung im Amazonas-Gebiet nicht erreicht. |
|
3. |
Bei dem laufenden „Natural Resources Policy Programme“ (NRPP — Naturressourcenpolitikprogramm) und RESEX-Projekt („Reservas extrativistas“ — Nutzreservate) dürften wegen der schleppenden Durchführung im vorgesehenen Zeitrahmen ebenfalls nicht alle Ziele erreicht werden. Die Wirksamkeit der entwickelten Umweltmanagementinstrumente wird von dem politischen Willen abhängen, sie auch einzusetzen. Strukturelle Schwächen in den Umweltagenturen der Bundesstaaten lassen Zweifel daran aufkommen, dass die Maßnahmen des NRPP in einigen Bundesstaaten ohne zusätzliche Finanzierung nachhaltig sein werden. Das RESEX-Projekt hat seinen Status als Modell für „produktive Erhaltung“ wegen Verzögerungen und Änderungen des Umfelds teilweise eingebüßt. Die Nachhaltigkeit der Nutzreservate ist nicht gesichert wegen der Abhängigkeit von Kautschuk und Paranüssen und weil es im Rahmen von RESEX nicht gelang, die brasilianischen Behörden von der Einführung von Finanztransfersystemen zur Belohnung der Nutzer für die von ihnen erbrachten Umweldienstleistungen zu überzeugen. Die abgeschlossenen Demonstrationsprojekte und das abgeschlossene zielgerichtete Forschungsprogramm mussten weitere — von anderen Gebern finanzierte Phasen zur Konsolidierung der Ergebnisse und Gewährleistung der Nachhaltigkeit durchlaufen. Die meisten Demonstrationsprojekte waren wegen des kurzen Durchführungszeitraums (drei Jahre) sowie der unzureichenden Entwicklung ihrer kommerziellen Komponenten nicht nachhaltig. Die Ergebnisse des zielgerichteten Forschungsprogramms wurden — ungeachtet ihrer Relevanz — nicht flächendeckend umgesetzt, so dass sein Beitrag zum PPG7 begrenzt blieb. |
|
4. |
In China stellen Umwelt und nachhaltige Entwicklung im Länderstrategiepapier 2002-2006 einen der prioritären Bereiche für die Zusammenarbeit dar. Dies steht zum Teil im Zusammenhang damit, dass Chinas gegenwärtige Wirtschaftswachstumsraten zunehmend zum Treibhauseffekt und Klimawandel beitragen. Die Ergebnisse der vier derzeit laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Hauptprogramme divergieren. Das „Liaoning Integrated Environmental Programme“ (integriertes Umweltprogramm Liaoning) trug insgesamt — abgesehen vom Teilbereich Stadtplanung — wirksam zur Verbesserung der Umwelt bei. Das „Environmental Management Co-operation Programme“ (Umweltmangement-Kooperationsprogramm) ermöglichte den Aufbau gewisser Kapazitäten im öffentlichen Sektor, es wurden jedoch kaum Fortschritte im Bereich der Sensibilisierung der Industrie für Umweltbelange und des stärkeren Engagements von dieser Seite erzielt. Das neuere „Natural Forest Management Programme“ (Management der natürlichen Wälder) dürfte seinen sehr ehrgeizigen Zielsetzungen nicht gerecht werden. Das „Energy-Environment Programme“ (Energie-Umwelt-Programm) befindet sich noch in einem frühen Stadium, hatte jedoch einen schwierigen Start. Die Aussichten auf Nachhaltigkeit sind gut, denn China engagiert sich nachdrücklich für die Verbesserung des Umweltschutzes und verfügt über die institutionellen und finanziellen Kapazitäten, um erfolgreiche Pilotprojekte zu reproduzieren. |
|
5. |
In der Region Zentralafrika stellen Umwelt und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen einen Schwerpunktbereich der Zusammenarbeit in der regionalen Strategie dar (siebter, achter und neunter EEF), nicht aber in den Länderstrategien der beiden besuchten Länder Kongo Brazzaville und Gabun. Das „Programme régional de gestion de l'information environnementale“ (PRGIE — Regionalprogramm zur Verwaltung von Umweltinformationen) wurde wegen der schwachen Ergebnisse vorzeitig eingestellt. Im Rahmen des Projekts „Espèces phare“ (richtungsweisendes Artenschutzprogramm) in Gabun ist es noch nicht gelungen, Gorillas an die Anwesenheit von Menschen zu gewöhnen, und der Tourismus muss erst anlaufen. Andere geprüfte Projekte waren wirksamer. Die Renovierung der Forschungsstation Marokou (PSVAP 2) ermöglichte deren Wiedereröffnung. Durch das Projekt „Chasse villageoise“ (Dörfliche Jagd) scheint die Wilderei bereits eingedämmt worden zu sein. Das große Regionalprogramm ECOFAC hat Bewusstsein für die notwendige Erhaltung des Regenwaldes am Äquator geschaffen und zur Bewahrung wichtiger Schutzgebiete sowie zur Einrichtung operativer Strukturen beigetragen. Dennoch befindet sich das Programm ECOFAC, das 1992 begann, wegen mangelnder finanzieller Tragfähigkeit von Schutzgebieten nun in der vierten Phase und dient zur Lösung von Problemen aus früheren Phasen. Dazu zählen insbesondere die bedingt erfolgreichen Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, die notwendige Ausschöpfung des Tourismuspotenzials, die Wilderei, die legale und illegale Abholzung außerhalb der Schutzgebiete sowie die Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung der nationalen Behörden. Die Nachhaltigkeit des Projekts „Chasse villageoise“ ist ebenfalls nicht sichergestellt, da sie von der Finanzierung der mobilen Brigaden, der Beteiligung der nationalen Behörden sowie davon abhängt, dass der an der kommerziellen Jagd beteiligten örtlichen Bevölkerung wirtschaftliche Alternativen angeboten werden. |
|
6. |
In Mittelamerika stellen die Verringerung der Gefährdung und die Verbesserung der Umwelt einen Schwerpunktbereich der Zusammenarbeit im Regionalen Strategiepapier 2002-2006 dar, da diese Region besonders anfällig für Naturkatastrophen ist. Bezogen auf die drei besuchten Länder stellt die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, insbesondere im Zusammenhang mit Wasser und Land, einen Schwerpunktbereich der Zusammenarbeit in Honduras, nicht aber in Nicaragua und Guatemala dar. Die zwei innovativsten Maßnahmen des Projekts „Café: Un ejemplo de producción y consumo responsable“ (Verantwortungsvoller Konsum und Anbau von Kaffee) in Nicaragua (Programm zum Schattenanbau von Kaffee und Marktöffnung in Spanien) haben keine wesentlichen Ergebnisse erzielt. In Honduras hatte das „Proyecto de comanejo sustenable de la biosfera Tawahka Asangni“ (Nachhaltige Bewirtschaftung des Reservats Tawahka Asangni) große Auswirkungen auf die Erhaltung des Reservats und die Verbesserung der Lebensbedingungen der lokalen Gemeinschaften. Die langfristige Verwaltung des Reservats steht jedoch vor Herausforderungen, die über die Kapazitäten der durchführenden NRO und eines auf drei Jahre angelegten Projekts hinausgehen. Viele der abgeschlossenen Maßnahmen sind ohne zusätzliche technische und finanzielle Hilfe nicht nachhaltig (2). Das Projekt „Regional Management of Coastal Resources“ (Regionale Bewirtschaftung der Küstenressourcen) wird ebenfalls weitere Unterstützung zur Konsolidierung der Ergebnisse und zum Abschluss noch laufender Maßnahmen benötigen. |
|
7. |
In Indonesien bildete im Länderstrategiepapier 2002-2006 die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, insbesondere bezogen auf Wälder, Wasser und ländliche Umwelt, einen der Schwerpunktbereiche der Zusammenarbeit. Ungeachtet ihrer Relevanz sind die Auswirkungen der Projekte und die Aussichten auf Nachhaltigkeit in den meisten Fällen ungewiss oder zweifelhaft, da der Druck auf die Umwelt, und die Wälder insbesondere, insgesamt bestehen bleibt und in den letzten Jahren aufgrund des Bevölkerungswachstums und der legalen und illegalen kommerziellen Nutzung sogar zugenommen hat. Ferner ist die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel zur Fortführung der Maßnahmen in der Regel ungewiss. Das Leuser-Ökosystem ist bedroht durch illegalen Holzeinschlag und Straßenbaupläne, weshalb dauerhafte Schutzmaßnahmen erforderlich sein werden. Die Nachhaltigkeit des Berau-Waldgebietes ist fraglich aufgrund von Problemen in Bezug auf lokale Eigentumsrechte und fortgesetzten illegalen Holzeinschlag sowie wegen der Gefährdung des Gebietes durch möglichen Kohlebergbau, für den die Behörden eine Lizenz erteilt haben. Andere Entwicklungen könnten sich jedoch positiv auf die Nachhaltigkeit auswirken, so wird in neuen Projekten beispielsweise versucht, mehr eigenverantwortliche Mitwirkung auf der lokalen Ebene zu erreichen sowie die örtlichen NRO und andere Akteure der Zivilgesellschaft stärker einzubinden. |
|
8. |
In Mali bildete die Umwelt keinen Schwerpunktbereich des achten und neunten EEF. Beträchtliche Mittel wurden aber im Rahmen des siebten und achten EEF dem Projekt „Lutte contre la désertification“ (Bekämpfung der Wüstenbildung) zugewiesen, das positive Ergebnisse erzielt hat, auch wenn Klimaänderungen die Nachhaltigkeit noch gefährden können. Beim Projekt AGIR haben die lokalen Bevölkerungsgruppen die Projektkonzeption ebenfalls akzeptiert und Umweltmaßnahmen in die Entwicklungspläne 2005-2009 der Kommunen einbezogen. Allerdings ist noch nicht klar, ob das Projekt das Verhalten der lokalen Bevölkerung dauerhaft verändert hat, und die Nachhaltigkeit hängt von der Bereitschaft der lokalen Behörden ab, sich die im Rahmen des Projekts angeregten Änderungen zu Eigen zu machen. |
|
9. |
Auf Mauritius galt die Umwelt als ein Schwerpunktbereich des achten und neunten EEF. Die Hilfe brachte insgesamt gute Ergebnisse, insbesondere die Errichtung einer großen Abwasseraufbereitungsanlage im Rahmen des achten EEF gefolgt von einer Unterstützung sektorbezogener Politik im Rahmen des neunten EEF. Die im Indischen Ozean geprüften regionalen Umweltprojekte waren im Allgemeinen problematischer. Das regionale Umweltprojekt des siebten EEF brachte mit der Mittelausstattung von 11 Millionen Euro begrenzte unmittelbare Ergebnisse hervor, wenngleich einige Studien später im Rahmen des regionalen Programms des neunten EEF verwendet wurden. Beim „Regional Environmental Education Programme“ (regionales Umwelterziehungspilotprogramm) des achten EEF bleibt abzuwarten, ob alle nationalen Bildungsministerien die im Rahmen des Programms entwickelten Pilotlehrpläne annehmen werden. |
|
10. |
In Marokko stellt die Umwelt im Länderstrategiepapier 2002-2006 keinen Schwerpunktbereich der Zusammenarbeit dar, obwohl einige Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere die Unterstützung des Wassersektors durch Zinsvergünstigungen der Europäischen Investitionsbank, vorgesehen sind. Die Ergebnisse von Umweltprojekten variieren, und ihre Nachhaltigkeit ist nicht immer gewährleistet. Die Ergebnisse des Projekts „Gefrif“ waren beispielsweise generell positiv, doch der partizipative Ansatz in der Folgephase gewährleistete nicht die Eigenverantwortung und Mitwirkung der lokalen Gemeinschaft. Im Rahmen des Projekts „Amélioration de la qualité de l'air urbain — Tetouan“ (Verbesserung der Luftqualität in der Stadt) wurde in Tetouan eine Vorstudie zur Verringerung der Luftverunreinigung in dem Gebiet erstellt und eine Reihe von Stationen zur Prüfung der Luftqualität und ein von der Universität Tetouan zu betreibendes Labor eingerichtet. Auch das Projekt „Lutte contre la désertification“ (Bekämpfung der Wüstenbildung) wurde von der lokalen Gemeinschaft uneingeschränkt mitgetragen und lieferte ermutigende Ergebnisse. Beim abgeschlossenen Projekt „Maison de l'Environnement“ (Haus der Umwelt) waren Ergebnisse und Nachhaltigkeit hingegen sehr begrenzt, weil es nicht gelungen ist, langfristige Partnerschaften zur Förderung der Umwelt in Fes und Meknes einzurichten. |
|
11. |
Im Pazifikraum bildete die Umwelt einen Schwerpunktbereich des achten und neunten EEF. Sie war in den drei besuchten Ländern Fidschi, Kiribati und Tuvalu ebenfalls ein Schwerpunktbereich des achten EEF, nicht jedoch des neunten EEF. Die geprüften Umweltprojekte erbrachten eine Reihe infrastruktureller und technologischer Vorteile für Länder in der Region. Es wurden jedoch nicht alle erwarteten Ergebnisse erzielt. Eine Kampagne zur Sensibilisierung für die Umwelt im Zusammenhang mit einer Abfalldeponie in Naboro im Hinblick auf verstärktes Recycling und die Akzeptanz neuer Gebühren für die Abfallentsorgung durch die breite Öffentlichkeit wurde noch nicht organisiert. Damit die Umweltvorteile des ehrgeizigen Projekts „Reducing Vulnerability“ (Gefährdung verringern) realisiert werden können, wird mehr Zeit benötigt, um die gewonnenen Informationen konkret zu verwerten. Auf Tuvalu wird das Entsorgungssystem für feste Abfälle nach wie vor kaum in Anspruch genommen, und wer nicht bereit ist, die jährliche Gebühr für den Entsorgungsdienst zu zahlen, entsorgt seinen Müll weiterhin wild. Die Aussichten auf Nachhaltigkeit sind im Pazifikraum relativ gut, denn die regionalen Organisationen sind durchaus in der Lage, weitere Unterstützung zu leisten. Die Nachhaltigkeit wird allerdings auch von einer stärkeren Beteiligung und Eigenverantwortung der örtlichen Gemeinschaften abhängen. |
|
12. |
In Tansania wurden dem Umweltsektor im Rahmen des siebten und achten EEF beträchtliche Mittel zugewiesen, er bildet jedoch im neunten EEF keinen Schwerpunktbereich mehr. Das Projekt des siebten EEF in Bezug auf den Nationalpark Serengeti trug dazu bei, dass der Park finanziell tragfähig wurde. Beim wichtigsten Umweltprojekt, das im Rahmen des Sonderprogramms Flüchtlingsgebiete des siebten EEF finanzierte „Support to the North West Game Reserves“ (Unterstützung der nordwestlichen Wildreservate), das auch aus dem neunten EEF finanziert wird, wurden mit begrenzten Mitteln gute Ergebnisse bei der Verbesserung der Infrastruktur und Verwaltung erzielt. Äußerst geringe Fortschritte waren wegen des mangelnden Engagements der „Wildlife Division“ bisher hingegen bei der Einrichtung von Gebieten zur Verwaltung des Wildtierbestands auf örtlicher Ebene zu verzeichnen. Die Kommission muss sich erst noch umfassend mit sensiblen Fragen der Governance in Bezug auf die undurchsichtige Vergabe von Jagdlizenzen befassen, die — bei ordnungsgemäßer Handhabung — Nachhaltigkeit zuließe. Ähnliche Governance-Fragen müssen im Zusammenhang mit der Unterstützung des „Selous Game Reserve“ (Wildreserat Selous) zum Schutz des vom Aussterben bedrohten Schwarzen Nashorns aufgeworfen werden. Im Rahmen eines Abwasserprojekts in Mwanza ist es nicht gelungen, die Verschmutzung der in den Viktoriasee mündenden Gewässer auf die vorgeschriebenen Normen zu verringern, obwohl die Situation sich möglicherweise bessert, wenn verbundene Projekte durchgeführt werden. |
(1) Dieses Programm wurde 1990 auf dem Gipfel der sieben wichtigsten Industrieländer (G7) aufgrund der wachsenden Besorgnis wegen der rasch fortschreitenden Abholzung im Amazonas-Becken ins Leben gerufen. Die brasilianische Regierung startete das Programm 1992 auf dem Erdgipfel in Rio de Janeiro.
(2) Ein weiteres aus der Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ finanziertes Projekt dient der Weiterverfolgung der Maßnahmen des Biosphärenreservats Tawahka Asangni.
ANTWORTEN DER KOMMISSION
ZUSAMMENFASSUNG
|
III. |
Nach der Unterzeichnung des Europäischen Konsens zur Entwicklungspolitik im Dezember 2005, womit den Umweltaspekten in der Entwicklungspolitik ein höherer Stellenwert zuerkannt wird, wird die Kommission ihre Strategie zur Einbeziehung von Umweltaspekten in die Entwicklungszusammenarbeit 2001 überprüfen und aktualisieren und ihren Erfassungsbereich erweitern. Die Kommission wird dazu eine dienststellenübergreifende Lenkungsgruppe zu Umweltaspekten in der Entwicklungszusammenarbeit einsetzen, die die neue Richtung in der Entwicklungspolitik vorgeben und für eine bessere Koordinierung sorgen soll. Hinsichtlich des Personalbedarfs ist zu bedenken, dass beim Einsatz begrenzter Mittel der Schwerpunkt besonders auf den Aufbau von Kapazitäten bei nicht spezialisierten Mitarbeitern gesetzt werden sollte, damit diese befähigt werden, mit grundlegenden Verfahren zur Einbeziehung der Umweltproblematik in die Entwicklungszusammenarbeit (Screening) umzugehen, und Experten nur auf Anfrage während der Ermittlung und Ausformulierung dieser Aspekte zur Verfügung gestellt werden. Der Entwurf des Leitfadens zur Integration der Umweltdimension in die Entwicklungszusammenarbeit steht kurz vor dem Abschluss. Teile davon werden bereits angewandt und wurden intensiv konsultiert. Von November 2004 bis Ende 2005 wurden ca. 350 Mitarbeiter am Hauptsitz der Kommission und in den Delegationen entsprechend geschult. Die Kommission sieht ein, dass der Kenntnisstand der Bediensteten weiter ausgebaut werden muss und denkt daran, thematische Schulungskurse für einen bestimmten Kern von Bediensteten verbindlich vorzuschreiben. Die Monitoring- und Evaluierungssysteme weisen bereits einen hohen Entwicklungsstand auf, doch wird die Kommission prüfen, wie die Verbreitung von vorbildlichen Verfahren (Best Practice) bei Evaluierungen auf der Projektebene weiter verbessert werden kann. |
|
IV. |
Im Hinblick auf die bessere Einbeziehung der Umweltdimension in die nächste Generation von Länderstrategiepapieren (2007-2013) hat die Kommission systematisch Länderumweltprofile erstellt, doch hängt ihre Wirkung auf die neue Art der Länderstrategiepapiere letzten Endes vom Stellenwert ab, den die Partnerländer Umweltfragen beimessen. Allgemeine Budgethilfe (General Budget Support — GBS) beinhaltet einen breit angelegten entwicklungspolitischen Dialog über die Entwicklungsstrategien der Partnerländer, wobei der Schwerpunkt auf Armutsbekämpfung, makroökonomischer Stabilität und besserem Management der öffentlichen Finanzen nach einschlägigen Rechtsvorschriften und eingegangenen Verpflichtungen (wie gemäß Artikel 61 Absatz 2 des Abkommens von Cotonou) liegt. Die Kommission wird versuchen, die Umweltdimension gegebenenfalls auf der Ebene des sachpolitischen Dialogs in die Diskussion einzubringen. Im Falle von sektorspezifischer Budgethilfe (Sector Budget Support — SBS) können sektorspezifische Umweltanliegen im Wege des sektorspezifischen sachpolitischen Dialogs sowie über die Programmgestaltung selbst mit berücksichtigt werden. Auch ein rein auf die Umwelt ausgerichteter SBS-Ansatz wäre möglich. Bei der gegenwärtigen Überarbeitung ihrer Leitfäden zur allgemeinen und zur sektorspezifischen Budgethilfe berücksichtigt die Kommission bereits die Umweltdimension. Das Screening von Projekten unter Umweltaspekten kann weiter verbessert werden. Es wurde bereits mit der Erstellung einer Sammlung von Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Entwicklungsprojekten begonnen, die bald fertig gestellt sein dürfte und dann regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden soll. |
|
V. |
Angesichts des schwierigen Kontexts, in dem sich die Entwicklungszusammenarbeit abspielt, hält die Kommission die Projekte im Großen und Ganzen für wirksam. Dabei wurde auch an die große Anzahl von Faktoren gedacht, die sich im Zuge der Durchführung von Projekten auf diese auswirken können (so auch die Gefahr politischer Instabilität und Probleme mit der Durchsetzung von Rechtsvorschriften), auf die man vom Projekt her häufig keinen Einfluss hat, und wodurch die Chancen für die Erreichung der angestrebten Ergebnisse und der Entfaltung der erwarteten Wirkung beeinträchtigt werden können. Bei den meisten Umweltmaßnahmen hat man versucht, Umweltschutzziele so mit dem lokalen Entwicklungsbedarf zu vereinbaren, dass man die nachhaltige Nutzung von Umweltressourcen und anderer Einkommen schaffender Tätigkeiten (wie Öko-Tourismus) unterstützt und die für Umweltschutz zuständigen lokalen Verwaltungen zu stärken versucht hat. Die Kommission will jetzt die Projektbewertungsverfahren weiter verbessern sowie den Projektauswahl- und Projektmanagementprozess weiter beschleunigen. Zu diesem Vorhaben gehört auch die jüngste Überarbeitung der Ausschreibungsverfahren. Die finanzielle Nachhaltigkeit ist eine komplexe Herausforderung, die sich für die meisten Entwicklungsprojekte und erst recht für die Projekte stellt, die in erster Linie auf eine Verbesserung der Umweltbedingungen abstellen. Daher wird versucht, neue Formen der Bereitstellung von Hilfe zu konzipieren und dabei vom klassischen Projektansatz abzurücken (sektorumfassender Ansatz, Unterstützungsprogramme für sektorspezifische Entwicklungskonzepte), was u. a. durch die Sorge um die langfristige Nachhaltigkeit von Projekten gerechtfertigt erscheint. |
|
VI. |
Die Antworten der Kommission auf die einzelnen Empfehlungen des Rechnungshofs sind in den Absätzen 88-101 wiedergegeben. |
STRATEGIE DER KOMMISSION IN BEZUG AUF DIE UMWELTASPEKTE IHRER ENTWICKLUNGSHILFE
|
9.-13. |
Die Kommission wird die Strategie zur Integration der Umweltdimension 2001 überprüfen und aktualisieren und ihren Erfassungsbereich erweitern, so dass auch die neue Entwicklungspolitik, die nachhaltige Entwicklungsstrategie und das thematische Programm für Umwelt und nachhaltiges Management der natürlichen Ressourcen einschließlich Energie (ENRTP) mit berücksichtigt werden können. Der neue Konsens zur Entwicklungspolitik von 2005 bietet Möglichkeiten für einen umfassenderen Ansatz, da darin die Umwelt und die natürlichen Ressourcen als Sektoren genannt werden, die für die Hilfe in Betracht kommen. Außerdem wird hier zum ersten Mal eine Strategie anvisiert, die auch von den Mitgliedstaaten und dem Parlament mitgetragen wird. Das ENRTP-Programm ist breiter angelegt als das Vorgängerprogramm und mit etwas mehr Mitteln ausgestattet. Neben der Ermittlung der Schwerpunkte für Entwicklungsmaßnahmen enthält es auch spezifische Ziele zur Förderung der Einbeziehung der Umweltdimension in geografische Instrumente (Mainstreaming). Mit der Erstellung von Länderumweltprofilen dürfte man dem Ziel deutlich näher kommen, im Rahmen eines Dialogs mit den Partnerländern einen angemessenen Teil der Finanzmittel in die Sektoren Umwelt und natürliche Ressourcen zu lenken. Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Strategie wird die Durchführung von strategischen Umweltbewertungen (Strategic Environmental Assessments — SEA) in Einklang mit der Grundsatzerklärung zur Entwicklungspolitik (Development Policy Statement) unter Aufstellung von Kriterien und einer entsprechenden Berichterstattung werden. Bisher waren die geografischen und die thematischen Instrumente nicht genügend aufeinander abgestimmt. Die Lage wird sich allerdings ändern, wenn die neuen Instrumente für die Entwicklungszusammenarbeit eingeführt werden. Darin wird betont, dass die thematischen Programme subsidiär und komplementär zu den geografischen Programmen zu verstehen sind. Hinsichtlich der vom Rechnungshof in Absatz 13 erwähnten unterschiedlich intensiven Finanzierung der Umweltdimension in den verschiedenen Ländern weist die Kommission darauf hin, dass sich die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft nach den Grundsätzen der Partnerschaft und der eigenverantwortlichen Mitwirkung der Empfängerländer (Ownership) richtet. Dies bedeutet, dass die Prioritäten der geografischen Kooperationsmechanismen im Wege eines Konsultationsprozesses vereinbart werden, in dem manche begünstigte Partnerländer vielleicht größere Anstrengungen zugunsten der sozialen Sektoren wie Gesundheit und Bildung unternehmen möchten. Dennoch wird die Kommission in ihren bilateralen Beziehungen mit den Partnerländern weiter versuchen, ein stärkeres Bewusstsein für die Umweltdimension zu wecken. Aufgrund von spezifischen Verordnungen über Maßnahmen zur Förderung der vollen Einbeziehung der Umweltaspekte in den Entwicklungsprozess der Entwicklungsländer (2493/2000) und über Maßnahmen zur Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung tropischer und anderer Wälder in Entwicklungsländern (2494/2000) stand für den Zeitraum 2000-2006 ein Finanzierungsrahmen von 93 Mio. EUR bzw. 249 Mio. EUR zur Verfügung. |
|
15.-16. |
Zum Thema Berücksichtigung der Umweltdimension in der Entwicklung plant die Kommission die Einsetzung einer dienststellenübergreifenden Lenkungsgruppe, die für ein systematischeres Follow-up zum gemeinsamen operationellen Rahmen und der entsprechenden Berichterstattung sorgen soll, und dies zusätzlich zu den bestehenden dienststellenübergreifenden Koordinierungsmechanismen, die bereits zur Umsetzung der verschiedenen Aspekte der Strategie der Einbeziehung der Umweltdimension als Querschnittsaufgabe beitragen. Dazu gehören auch die Länderteams, die die geografische Programmierung mitverfolgen, und außerdem die einschlägigen Regionalreferate der GD Umwelt und die dienststellenübergreifende Gruppe zur Qualitätssicherung (interservice Quality Support Group — iQSP), die die Qualitätskontrolle der Länderstrategiepapiere und der regionalen Strategiepapiere einschließlich der angemessenen Umsetzung der Strategie zur Einbeziehung der Umweltdimension als Querschnittsaufgabe durchführt. Darüber hinaus gibt es eine dienststellenübergreifende Koordinierung zur Überwachung der Kerntätigkeiten des Helpdesks für Umweltfragen und für die Programmierung und Umsetzung der thematischen Haushaltslinien. |
|
17. |
Leistungskriterien waren bisher auf Programmierungsaspekte ausgerichtet. Dazu gehört die Anzahl und Qualität der umfassenden Länderumweltprofile und die Frage, wie sich diese in den Länderstrategiepapieren niedergeschlagen haben. Die Kommission erarbeitet gegenwärtig eine umfassende Serie von Leistungskriterien. |
|
18. |
Ein Ziel der Reform der Außenhilfe war die Stärkung der Humanressourcen, die die Außenhilfe verwalten. Zwar sind hier Fortschritte zu verzeichnen, doch liegt man noch weit unter dem Durchschnitt der europäischen Geber. Die Kommission hat organisatorische Schritte unternommen, damit das Problem der knappen Humanressourcen in ihren Dienststellen ausgeglichen und das Thema der Personalausstattung in der jährlichen Strategie für die Entwicklungspolitik überprüft werden kann. In allen betroffenen Generaldirektionen sind Hauptansprechpartner ermittelt worden. In der GD RELEX wurde ein Netzwerk von Umweltkorrespondenten eingerichtet. Die Länderreferate in der GD Umwelt spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der GD RELEX zur Schärfung des Profils von Umweltthemen bei der Erstellung von Länderstrategiepapieren. Kurzfristige Fachberatung in Umweltfragen wird vom Umwelt-Helpdesk bereitgestellt (siehe Absätze 19-22). Nach der Dezentralisierung der Zuständigkeiten für die Verwaltung der Außenhilfe gibt es in den meisten EG-Delegationen inzwischen einen Hauptansprechpartner für Umweltfragen, obwohl diese Person nicht nur ausschließlich mit diesem Thema betraut sein muss. Das beim Amt für Zusammenarbeit EuropeAid vorhandene thematische Expertenwissen ist im März 2005 so umstrukturiert worden, dass die Delegationen jetzt auf effiziente Weise Unterstützung von hoher Qualität erhalten können. |
|
19.-22. |
Als die Programmierung für den neuen Kooperationszyklus (2007-2013) anlief, war auch der Helpdesk wieder einsatzbereit und konnte den Länderreferenten Schulung und Beratung anbieten. Obwohl das Umwelthandbuch bislang nur als Entwurf vorliegt, hat man sich in der Programmierungsphase bereits häufig darauf bezogen und auch die dortigen Musterschemata (Templates) für die Aufgabenstellung für die Länderumweltprofile und verschiedene andere Bewertungsinstrumente in Anspruch genommen. Der Helpdesk beantwortete 2005 über 160 Anfragen, die sich meistens auf Programmierungsaspekte bezogen. Der Rückstand bei der Fertigstellung des Umwelthandbuchs war 2005 im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Integration der Umweltdimension in die neuen Formen der Bereitstellung von Hilfe im Wege angemessener (wirksamer und effizienter) Modalitäten geregelt werden musste. Dies stellt — wie der Rechnungshof auch zugibt — eine Herausforderung dar, mit der die meisten Geber noch ihre Schwierigkeiten haben. Parallel dazu laufen Arbeiten im Entwicklungsausschuss (DAC) der OECD zu Umweltbewertungsinstrumenten, die für den Einsatz in der Umweltpolitik, in Programmen und bei (größeren) Plänen geeignet sind. Von November 2004 bis Ende 2005 haben ca. 350 Bedienstete der Kommission an umweltbezogenen Schulungskursen am Hauptsitz der Kommission und an den Delegationen teilgenommen. |
|
23. |
Die meisten der elf von EuropeAid koordinierten thematischen Netzwerke wurden mit der Umstrukturierung von EuropeAid im Jahr 2005 in ihrer alten Form abgeschafft. Anfang 2006 wurde ein gemeinsames Konzept zu ihrer Wiedereinsetzung erarbeitet, wobei auch die veränderten Umstände berücksichtigt werden, die sich aus der Dezentralisierung der Zuständigkeit für die Verwaltung der Hilfe an die Delegationen und die Umstrukturierung von EuropeAid ergeben haben. Dadurch konnte der sektorspezifische Sachverstand, der sich zuvor auf verschiedene geografische Direktionen verteilte, in den neu geschaffenen thematischen Referaten zusammengefasst werden, wodurch die Qualität der Eingriffe gefördert werden soll. Der neue Ansatz im Wege der thematischen Netzwerke soll die Hinwendung zu den Delegationen betonen. Auf dieser Grundlage wurden einige Tätigkeiten im Rahmen der thematischen Netzwerke eingeleitet, wie etwa Konsultationen der Hauptansprechpartner für Umweltfragen in den Delegationen zu dem geplanten Umwelthandbuch. |
|
24. |
2003-2004 konzentrierte sich die Kommission vorrangig auf eine umfassende Evaluierung der Verordnungen im Bereich Umwelt und Regenwälder, wie es in der Rechtsgrundlage der beiden Programme vorgesehen war. Die Stichprobe für die praktische Prüfphase des Umweltteils umfasste 35 Projekte in 16 Ländern. |
|
25.-26. |
Die Kommission hat die Einrichtung einer Datenbank mit einer Zusammenstellung sämtlicher Projektevaluierungen in Angriff genommen, die mit Suchbegriffen einschließlich des Begriffs „Umwelt“/„Environment“ zugänglich und abfragbar wird, wodurch sich Ergebnisse systematischer bewerten lassen. Ergebnisorientierte Monitoring-Berichte sollen kurz und bündig abgefasste Unterlagen werden, die sich auf die Hauptkomponenten eines Projekts beziehen und vorrangig als ein Instrument zur Unterstützung zügiger Entscheidungen zum Projektmanagement dienen sollen. |
|
27. |
Das von der Kommission hinzugezogene „Policy Marker System“ des DAC der OECD ermöglicht eine Umweltberichterstattung im Einklang mit den DAC-Richtlinien. Die Kommission hat inzwischen dem DAC für die Jahre 2003 und 2004 nach diesen „Rio Policy Markers“ Bericht erstattet. Wie vom Rechnungshof erkannt kann mit dem Berichterstattungssystem des DAC nicht so ausführlich Bericht erstattet werden, dass sämtliche Anforderungen (die sich stets weiterentwickeln) gemäß den Umweltübereinkommen damit erfüllt werden könnten, insbesondere nicht in Bezug auf die Ausgabenbeträge für Maßnahmen zur Unterstützung einzelner MEA-Ziele (Mainstreaming Environmental Assessments). Die Kommission versucht, im Wege einer möglichst effizienten Nutzung aller verfügbaren Instrumente zur Berichterstattung und Informationssysteme die Genauigkeit der gelieferten Informationen stetig weiter zu verbessern. |
BEWERTUNG DER WIRKSAMKEIT DER EINBEZIEHUNG DER UMWELTTHEMATIK DURCH DIE KOMMISSION
|
29.-35. |
Es sind zwar Verbesserungen vorgenommen worden, doch konnten Fortschritte beim Umwelt-Mainstreaming in der Länderprogrammierung nicht so rasch erzielt werden, wie man es sich erwartet hatte. Von den im Jahr 2002 überprüften 60 Ländern hatten Ende 2005 lediglich 2 noch überhaupt kein Länderumweltprofil. Nach Einschätzung der Kommission verfügten 19 über ein durchaus akzeptables Umweltprofil, 24 über ein kurzes Umweltprofil (unter 10 Seiten), bei 4 war es in einem Regionalen Umweltprofil mit enthalten und bei 11 Ländern war die Erstellung bereits im Gang oder zumindest ins Auge gefasst. Zwar konnten diese Länderumweltprofile bei der ersten Generation von Länderstrategiepapieren (2001-2007) nicht zur Einbeziehung von Umweltaspekten beitragen, doch bilden sie einen guten Ausgangspunkt für die Einbeziehung der Umweltthematik in die zweite Generation von Länderstrategiepapieren. Immer mehr Länder-/Regionale Strategiepapiere wurden inzwischen angenommen, und bei der Kommission sind dienststellenübergreifende Mechanismen vorhanden, mit denen die angemessene Integration der Empfehlungen aus den Länderumweltprofilen in die geografischen Kooperationsinstrumente überwacht werden kann. Die dienststellenübergreifende Gruppe zur Qualitätssicherung (iQSG), die sämtliche Länderstrategiepapiere und Regionalen Strategiepapiere überwacht, versucht zu gewährleisten, dass die Kohärenz bei diesen Papieren gewahrt wird. Allerdings hängt der Fortschritt auf diesem Gebiet auch vom Stellenwert ab, den die Partnerländer diesen Themen beimessen. Im Rahmen der von der Kommission vorgenommenen unabhängigen Halbzeitbewertung der Verordnung (EG) Nr. 2493/2000 wird empfohlen, dass der Programmierungszyklus auch über 2006 hinaus klar auf Mainstreaming ausgerichtet bleiben sollte. Diese Empfehlung sollte für das neue Programm beherzigt werden. Außerdem soll der Erarbeitung eines kohärenten Gesamtkonzepts für den Aufbau von Kapazitäten in Entwicklungsländern mehr Beachtung geschenkt werden. Wenn Beamte aus den begünstigten Ländern die Möglichkeit zur Teilnahme an Schulungen bekommen, die vom Umwelt-Helpdesk bei den Delegationen abgehalten werden (siehe Absatz 22) würde dies zum Aufbau von Kapazitäten beitragen und das Bewusstsein für die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Entwicklungszusammenarbeit auch in diesen Ländern schärfen. (siehe Absatz 34). Der gesamte Prozess der Erstellung von Länderumweltprofilen, die auf einer breit angelegten Konsultation unter Einbeziehung einer Vielzahl von Begünstigten in den Empfängerländern basiert, dürfte ebenfalls einen wirksamen Beitrag zur Schärfung des Umweltbewusstseins und zur Verbesserung der Mainstreaming-Kapazitäten leisten. Was Lehrgänge am Hauptsitz der Kommission anbelangt (siehe Absatz 35), so nahmen bis zu 70 Bedienstete von den für die Programmierung zuständigen GD an regelmäßigen oder Ad-hoc-Lehrgängen teil, die ab November 2004 in Brüssel abgehalten wurden und auf Programmierungsaspekte ausgerichtet waren. Man beachte hierzu auch Absatz 22. Hinsichtlich der Verfahren zur Überprüfung der Umweltaspekte der Länderstrategiepapiere wird auf ein aktives Netzwerk von Umweltansprechpartnern in der GD RELEX verwiesen, von denen die meisten in den geografischen Direktionen eingesetzt sind und sich demnach sowohl mit Umweltfragen als auch mit länderspezifischen Fragen auskennen. Eine verstärkte Koordinierung zwischen den hauptsächlich betroffenen GD wird zu mehr Synergieeffekten und einer angemessenen Aufteilung der Verantwortung beitragen und damit das derzeitige Kontrollniveau bei den Länderstrategiepapieren/Regionalen Strategiepapieren weiter verbessern helfen. |
|
36.-38. |
Allgemeine Budgethilfe beinhaltet einen breit angelegten sachpolitischen Dialog über die Entwicklungsstrategien der Partnerländer unter besonderer Berücksichtigung von Armutsbekämpfung, makroökonomischer Stabilität und besserem Management der öffentlichen Finanzen nach den geltenden Rechtsvorschriften und eingegangenen Verpflichtungen (wie Artikel 61 Absatz 2 des Abkommens von Cotonou). Umweltfragen sind in der Regel keine Bedingung bzw. gehören nicht zu den Auszahlungsbedingungen für allgemeine Budgethilfe, sondern sollten in einem breiter angelegten sachpolitischen Dialog angegangen werden. Im spezifischen Fall Tansania (Kasten 5) wies die Armutsbekämpfungsstrategie des Landes selbst eine starke Umweltkomponente auf. Dementsprechend ist im Rahmen für die Leistungsbewertung die Umsetzung der umweltbezogenen Maßnahmen im Hinblick auf die Auszahlung als eines der Elemente dargestellt, die von der Kommission bei der Bewertung der Umsetzung der Armutsbekämpfungsstrategie des Landes mit berücksichtigt werden. Im Falle von Budgethilfe zur Unterstützung umweltsensibler Sektoren (sektorspezifische Budgethilfe) können sektorspezifische Umweltanliegen im Wege eines sektorspezifischen sachpolitischen Dialogs oder auch im Wege der Programmkonzeption selbst mit berücksichtigt werden. Auch eine ausschließlich auf die Umwelt ausgerichtete sektorspezifische Budgethilfe wäre eine Möglichkeit. Strategische Umweltbewertungen (SEA — Strategic Environment Assessments) sind ein wertvolles Instrument, dessen Nutzung — gegebenenfalls auf der Ebene des sachpolitischen Dialogs — die Kommission fördern möchte. Die Kommission berücksichtigt die Umweltproblematik bereits bei ihrer derzeitigen Aktualisierung der Leitfäden zur allgemeinen und zur sektorspezifischen Budgethilfe. In diesen Leitfäden und im Umwelthandbuch wird sie die Verfahren harmonisieren, nach denen das Verhältnis zwischen Umweltfragen und Budgethilfe geregelt werden soll. |
|
39.-46. |
Das Umwelt-Screening von Projekten ist ebenfalls weiter verbesserungsfähig. Das Umwelthandbuch wird entsprechende Anhaltspunkte und kohärentere Angaben zum Screening-Prozess enthalten. Ansonsten sind Verweise auf die Umwelt bei einer (begrenzten) Anzahl von sektorübergreifenden Aspekten in den Standard-Projektermittlungs- und -formulierungsbögen kein Hindernis für die ordnungsgemäße Einarbeitung von Umweltaspekten in die Projektkonzeption. Hinsichtlich der Anzahl der Bediensteten, die für die Einbeziehung der Umweltaspekte vorgesehen sind, wird auf die Antwort in Absatz 18 verwiesen. Bei der Prioritätensetzung für den Einsatz begrenzter Mittel sollte der Schwerpunkt auf den Aufbau von Fähigkeiten bei nicht spezialisierten Bediensteten zur besseren Beherrschung von Verfahren zur Einbeziehung von Umweltaspekten (Screening) gesetzt werden, und Expertenwissen sollte für die Ermittlung und Ausformulierung nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Zum Thema UVP ist zu vermelden, dass im November 2005 eine erste, wenn auch noch nicht erschöpfende Bestandaufnahme von Umweltverträglichkeitsprüfungen in Angriff genommen wurde. Die UVP betrafen zumeist den Verkehrssektor und wurden mit Hilfe des Umwelt-Helpdesks zusammengestellt. Dieses Inventarium wird weiter vervollständigt und regelmäßig aktualisiert, so dass auf Anfrage von EU-Bediensteten oder der breiten Öffentlichkeit die einschlägigen Informationen bereitgestellt werden können. Die in Kasten 6 erwähnte Delegation in Nicaragua hat regionale Zuständigkeit und befasst sich mit sechs Ländern, wobei die Mitarbeiter in Nicaragua, Guatemala, Costa Rica und Panama eingesetzt sind. |
BEWERTUNG DER WIRKSAMKEIT VON UMWELTPROJEKTEN UND DER DIE WIRKSAMKEIT BEEINFLUSSENDEN FAKTOREN
|
50.-56. |
Angesichts der schwierigen Verhältnisse, unter denen Entwicklungszusammenarbeit stattfindet, hält die Kommission die Projekte im Großen und Ganzen für wirksam. Dabei muss an die große Anzahl von Faktoren gedacht werden, die während der Durchführungsphase die Chancen für die Erreichung der angestrebten Ziele beeinträchtigen können (wie politische Instabilität und Probleme bei der Durchsetzung von Rechten), auf die man vom Projekt her häufig keinerlei Einflussmöglichkeiten hat. Die finanzielle Nachhaltigkeit ist eine komplexe Herausforderung, die sich für die meisten Entwicklungsprojekte und erst recht für die Projekte stellt, die in erster Linie auf eine Verbesserung der Umweltbedingungen abstellen. Bei den meisten von der EG geförderten Umweltmaßnahmen hat man versucht, Umweltschutzziele mit dem lokalen Entwicklungsbedarf so zu vereinbaren, dass man die nachhaltige Nutzung von Umweltressourcen und anderer Einkommen schaffender Tätigkeiten (wie Öko-Tourismus) unterstützt und die für Umweltschutz zuständigen lokalen Verwaltungen zu stärken versucht hat. Dennoch dürften die wirtschaftlichen Vorteile, die sich aus diesen Tätigkeiten ergeben, weit hinter dem zurückbleiben, was für die Gewährleistung der langfristigen finanziellen Nachhaltigkeit solcher Anstrengungen zur Erhaltung der Umwelt erforderlich wäre, wobei erst noch eine genaue Bewertung der Auswahl an lokalen und globalen Umweltleistungen vorgenommen werden müsste, die sich in solchen Schutzgebieten anbieten würden. Die Kommission hat in den letzten Jahren Schritte zur Verbesserung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Projekten unternommen und wird die Umweltleistung von finanzierten Projekten im Hinblick auf zusätzliche Verbesserungen weiter überwachen. Kasten 10. Die Kommission ist der Ansicht, dass sich der Öko-Tourismus zwar entwickelt hat, es jedoch noch weiteren Entwicklungsspielraum gibt. Zur Bekämpfung der illegalen Jagd in Schutzgebieten und den angrenzenden Gebieten ist viel geleistet worden. Dass einige Entwicklungsmaßnahmen nur in begrenztem Umfang Ergebnisse zeitigten, hat mehr mit einem Mangel an Erfahrung oder an einem Modell für diese Art von menschlicher und physischer Umwelt zu tun, die von einer sehr geringen Aufgeschlossenheit für diese Konzepte geprägt ist. Im Rahmen des Ecofac-Programms wurde mit verschiedenen Anthropologen-Teams, die auf diese Art von Umwelt spezialisiert sind, zusammengearbeitet, um diese Problematik besser in den Griff zu bekommen. |
|
58.-59. |
Die Kommission ist bestrebt, die Projektbewertungsverfahren weiter zu verbessern (siehe Absatz 63). Damit müsste man schon in einem sehr frühen Stadium erkennen können, ob ein Projekt übertrieben ehrgeizig angelegt ist, oder ob es Unstimmigkeiten zwischen den Projektzielen und den dafür bereitgestellten Mitteln oder aber der Projektlaufzeit gibt. Hierbei kommt es in erster Linie auf die Bewertungen der Delegationen an. Die Qualität des Projektplanungsrahmens (Logical Framework) und die Verfügbarkeit geeigneter objektiv überprüfbarer Indikatoren sind ebenfalls wichtige Elemente. Eine Grundvoraussetzung für die Auswahl eines Projekts ist die Einbeziehung der örtlichen Gemeinschaften, und dieser Aspekt wird bei der Bewertung eines Vorschlags gründlich untersucht. Außerdem versucht die Kommission, den Projektauswahl- und -Managementprozess zu beschleunigen. Dazu gehört auch die vor kurzem vorgenommene Überarbeitung der einschlägigen Ausschreibungsverfahren. Die Abtretung der Zuständigkeiten für die Durchführung an die Delegationen trägt entscheidend zur Verbesserung der Lage bei. Ziele, wie sie bei Umwelt- und insbesondere bei Waldbewirtschaftungsprojekten angestrebt werden, lassen sich nicht in kurzer Zeit erreichen. Die maximale Dauer von Projekten, die aus der Haushaltslinie „Umwelt und Wälder“ finanziert werden, beträgt jetzt 60 Monate. |
|
60. |
Die in Artikel 166 der Haushaltsordnung stehende Regel d + 3 stellt im Grunde insofern eine zeitliche Einschränkung bei der Verwaltung der Außenhilfe dar, als die Vergabe der Einzelaufträge und die einschlägigen Vereinbarungen (mit Ausnahme der Finanzprüfung und der Evaluierung) zur Umsetzung der Finanzierungsvereinbarungen spätestens drei Jahre nach dem Zeitpunkt der Mittelbindung abgeschlossen sein müssen (die so genannte „n + 1 Frist“ ist dabei in dieser „d + 3 Frist“ schon mit enthalten). Die Auswirkungen dieser Vorschrift waren dieses Jahr zum ersten Mal spürbar, da die Haushaltsordnung am 1. Januar 2003 in Kraft trat. Dieser Vorschrift werden zuweilen gewisse Schwierigkeiten bei der Verwaltung der Außenhilfe zugeschrieben. Die Kommission hat eine Änderung von Artikel 166 der Haushaltsordnung vorgeschlagen, wonach die Auftragsvergabefrist bei einigen langfristigen und Mehr-Phasen-Projekten bis zu fünf Jahre betragen könnte. |
|
61. |
Der Projektumfang sollte im Einzelfall unter Berücksichtigung von projektspezifischen und kontextbezogenen Faktoren betrachtet werden. In einigen Fällen ist bei einem regionenübergreifenden Umfang das Potenzial für eine breite Wirkung entsprechend höher. |
|
62. |
Die Kommission sieht ein, dass NRO und externe Berater ein besseres Verständnis der EG-Verfahren benötigen. Dazu werden regionale Seminare veranstaltet. Darüber hinaus werden die Bemühungen um eine Vereinfachung und Harmonisierung der EG-Verfahren fortgesetzt. |
|
63. |
Die Kommission ist sich bewusst, dass die derzeitige Situation in der Praxis bei der Projektbewertung gebührend mit berücksichtigt werden sollte. Dementsprechend wird im neuen „Praktischen Leitfaden für die Auftragsvergabe für die Außenhilfe der EG“, der seit Februar 2006 vorliegt, bei der Bewertung der Projektvorschläge der Einschätzung der EG-Delegationen mehr Gewicht beigemessen. Kasten 11. Das „Natural Forest Management Project“ (NFMP) scheint übertrieben ehrgeizig angelegt zu sein, da es ein zu großes Gebiet zu umfassen versucht und in einem umweltpolitischen Kontext auf die zentralen Regierungsebenen abstellt. Doch sollte es nicht isoliert betrachtet werden. Mit dem NFMP soll ein von der Zentralregierung betreutes weiter reichendes sektorales Programm, das „Natural Forests Protection Programme“ (NFPP) unterstützt werden, das auf die Verbesserung der Waldbewirtschaftungssysteme im gesamten Land abstellt. Das NFMP stellt damit einen ergänzenden Eingriff aus einer ganzen Serie von Eingriffen dar, die im Rahmen des NFPP zur Verbesserung der Forstwirtschaft in China unternommen werden, und wird vom NFPP unterstützt, so dass es seine Wirkung über einen größeren Raum und in einem umweltpolitischen Kontext entfalten kann. |
|
64.-65. |
Die Kommission versucht stets, die Effizienz der Verfahren zur Projektvorbereitung weiter zu verbessern, indem sie so weit wie möglich darauf achtet, dass die Machbarkeitsstudien und die Projektkonzeption in Einklang mit hohen Qualitätsstandards und den Grundsätzen einer eigenverantwortlichen Mitwirkung (Ownership) durchgeführt werden. Wenn es demnach notwendig erscheint, Ex-ante-Umweltverträglichkeitsprüfungen unter Teilnahme der Betroffenen durchzuführen, kann sich dies natürlich auch auf die Dauer der Projektvorbereitungsphase auswirken. Was die Verfahren für Ausschreibungen im Rahmen der thematischen Programme anbelangt, räumt die Kommission ein, dass es zwischen dem Start des Ausschreibungsverfahrens und der Unterzeichnung der zweiten Serie von Aufträgen zu Verzögerungen gekommen ist. Dennoch sollte man dabei bedenken, dass die Ausschreibung von 2001 eine der ersten dieser Art war, die die Kommission im Rahmen der thematischen Programme in der Außenhilfe durchgeführt hat. Wie bereits erwähnt hat die Kommission seither versucht, den Projektauswahl- und -managementprozess zu beschleunigen, was bereits bei der nachfolgenden Ausschreibung von 2003 zu erheblichen Verbesserungen geführt hat. In der Ausschreibungsrunde von 2006 ist vorgesehen, dass zwischen der Eröffnung des Ausschreibungsverfahrens und dem Abschluss eines Vertrags über die Vergabe eines Auftrags nicht mehr als ein Jahr liegen darf. |
|
66. |
Die Verfahren und Regeln des öffentlichen Auftragswesens der EG sind auf ein Höchstmaß an Transparenz und Fairness ausgerichtet und sehen eine Aufsicht und Kontrolle der Verwendung öffentlicher Mittel vor. Die Kommission gesteht ein, dass es immer noch Spielraum für weitere Vereinfachungen bei den Verfahren gibt, mit denen das Tempo und die Wirksamkeit der Hilfelieferungen beschleunigt werden könnten, und hat daher einschlägige Änderungen an der Haushaltsordnung vorgeschlagen. Eine erste Überarbeitung der Verfahren nach der derzeit geltenden Haushaltsordnung wurde vom Amt für Zusammenarbeit EuropeAid bereits vorgenommen und trat im Februar dieses Jahres in Kraft (siehe den neuen praktischen Leitfaden). Kasten 12. Die Kommission ist der Ansicht, dass trotz der Verzögerung zwischen der Einreichung des Vorschlags und der Genehmigung das Projekt in Brasilien weiterhin relevant bleibt, da die im Vorschlag angesprochenen und beschriebenen Probleme und Bedürfnisse weiterhin bestanden, als das Projekt dann schließlich begann. Bei der Projektgenehmigung sind Verzögerungen so weit wie möglich zu vermeiden. |
|
68. |
Die Kommission teilt die Auffassung des Rechnungshofs, wonach der Aufbau von Kapazitäten in den Partnerländern von ausschlaggebender Bedeutung ist. Dieses Ziel ist ja im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der EG stets verfolgt worden, obwohl es schwierig ist, qualitativ und quantitativ nachzuweisen, inwieweit dieses Ziel erreicht wurde. Der Aufbau von Kapazitäten erfolgte häufig nach lokalen Schwerpunktsetzungen (Einsatzbereich des Projekts) und zielte neben der Zivilgesellschaft auf die lokale Regierungsebene ab. Im Rahmen von größeren Maßnahmen, die aus den geografischen Programmen finanziert wurden, wurde dann häufiger auch eine Komponente Kapazitätsaufbau eingefügt, die die zentrale Regierungsebene betraf. Damit jedoch der Aufbau von Kapazitäten und die institutionelle Unterstützung ihre ganze Wirkung entfalten können, ist die umfassende eigenverantwortliche Mitwirkung der Empfängerinstitutionen erforderlich, die voll und ganz hinter solchen Maßnahmen stehen müssen. |
|
69. |
Bei der Ermittlung und Konzeption von Maßnahmen im Rahmen der geografischen Programme versucht die EG stets dafür zu sorgen, dass das Empfängerland ein Höchstmaß an politischem Engagement zeigt. Aber aufgrund des, verglichen mit anderen politischen Prioritäten, generell begrenzten Stellenwerts von Umweltaspekten in den begünstigten Ländern/Regionen ist dieses Engagement in der Praxis nicht immer so stark wie zuvor erklärt und schlägt sich nicht immer in einem angemessenen Maß an Zusammenarbeit mit der anderen Seite und der entsprechenden Unterstützung auf der operationellen Ebene nieder. |
|
70. |
Die vom Rechnungshof in diesem Absatz angesprochene Situation ergibt sich unmittelbar aus den soeben beschriebenen Umständen (Absatz 69) sowie aus einer unzureichenden Kenntnis der Verfahren der Gemeinschaft, worauf bereits in der Antwort auf Absatz 62 eingegangen wurde. Die Kommission legt immer größeren Wert auf eigenverantwortliche Mitwirkung (Ownership) und Verantwortung aufseiten der Partnerverwaltungen, wenn es darum geht, die Maßnahmen in Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Haushaltsordnung zu verwalten. Der fortlaufende Trend hin zu neuen Formen der Hilfeleistung in Abweichung vom klassischen Projektansatz (sektorumfassender Ansatz, Unterstützungsprogramme für sektorumfassende Strategien) erscheint u. a. durch die Sorge um die langfristige Nachhaltigkeit von Maßnahmen gerechtfertigt. Die Kommission ist sich der Probleme der Personalfluktuation bewusst und hat bedauerlicherweise auch die negativen Folgen solcher Abänderungen von Projekten/Programmen erlebt, insbesondere bei Projekten, die in entlegenen Gebieten durchgeführt wurden. Dieses Problem geht aber in der Regel über den politischen Dialog hinaus, den die EG mit den begünstigten Ländern führen kann. |
|
72. |
Die Kommission hat bei der Projekt-/Programm-Konzipierung stets auf die Notwendigkeit einer Verbesserung des Lebensstandards der lokalen Bevölkerung als entscheidende Voraussetzung für die langfristige Nachhaltigkeit der Einrichtung von Schutzgebieten geachtet, was auch in Einklang mit dem überragenden Ziel der Armutsbekämpfung stehen muss. Allerdings bestehen in und um die Schutzgebiete herum in der Regel nur begrenzte Möglichkeiten zur Erwirtschaftung von Einkommen, die nicht ausreichen, um langfristig den Bedarf an lokaler Entwicklung und Umweltschutz befriedigen zu können. Siehe dazu die Antworten der Kommission auf die Absätze 50-56. Entscheidend ist außerdem, dass der im Wege der Entwicklungshilfe der EG geförderte Fortschritt in solchen Gebieten den Auswirkungen der Entwicklungen im Rahmen anderer nationaler oder internationaler Strategien in anderen Bereichen ausgesetzt ist, weshalb es maßgeblich darauf ankommt, eine kohärente Entwicklungspolitik zu verfolgen. Ein großer Teil der Arbeiten im Rahmen des ECOFAC-Programms war während der Laufzeit dieses Programms auf den Tourismus und generell auf Einkommen schaffende Maßnahmen ausgerichtet (Jagdgebiete in Zentralafrika, Tourismusaspekte in Kongo Brazzaville, Gabun, Äquatorialguinea, Sao Tomé). Alle Einrichtungen für den Öko-Tourismus im Interventionsgebiet des ECOFAC-Programms sind erst im Rahmen dieses Programms geschaffen worden. |
|
73.-74. |
Der Projektansatz bietet nur begrenzte Möglichkeiten für eine gemeinsame Bewertung der flächendeckenden Umweltstrategien und Programme der Partnerländer und für eine Abschätzung der Auswirkungen von umweltsektorfremden Strategien auf die Umwelt. Inzwischen aber werden die Länderumweltprofile als Teil der Aufstellung der Länderstrategiepapiere erstellt, und damit sollen derartige Mängel erkannt werden, so dass man dies bei der Konzipierung der Hilfemaßnahmen mit berücksichtigen kann. |
|
75. |
Seit 2001 konnten zentrale Regierungsstellen nicht als Antragsteller oder Partner bei Ausschreibungen im Rahmen der Haushaltslinie Umwelt und Forstwirtschaft auftreten und somit keine Zuschüsse erhalten. Allerdings können sie sich an den Projekten beteiligen, insbesondere als assoziierte Teilnehmer. Ein derartiges Engagement wurde zwar bisher selten festgestellt, sollte jedoch gefördert werden, wenn damit dafür gesorgt werden kann, dass ein Projekt umweltpolitisch nachhaltigere Ergebnisse zeitigt. |
|
76. |
Zur Rolle der Budgethilfe wird auf die Bemerkungen zu den Absätzen 36-38 verwiesen. |
|
77. |
Es sollten größere Anstrengungen zur besseren Verbreitung der im Rahmen der Projekte des Programms „Umwelt und Wälder“ erzielten Ergebnisse und der daraus abgeleiteten Lehren unternommen werden. Bei der Bewertung eines Vorschlags sollte ein Teil des Etats für Aspekte der Ergebnisverbreitung und Nachhaltigkeit für die Zeit nach Abschluss der Projekttätigkeit vorbehalten werden. Während der Projektdurchführung sollte im letzten Jahr ein klarer Plan für die Weiterverbreitung und für zukünftige Tätigkeiten aufgestellt werden. Außerdem ist damit zu rechnen, dass nach dem Prozess der Dezentralisierung die Regierungen der Partnerländer besser über die Ergebnisse der Projekte informiert werden. Kasten 15. Die Konzeption des Pilotprogramms PPG7 war von Anfang an eine komplexe Angelegenheit. 1992 konnte Brasilien als Gastgeber der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung von den sieben großen Wirtschaftsmächten zur Einführung des PPG7 bewegt werden. Damals jedoch gab es im Lande kein weit verbreitetes Bewusstsein um die Dringlichkeit von mehr Umweltschutz im Amazonasgebiet, und in den teilnehmenden Bundesstaaten gab es kaum entsprechende Strukturen und Haushaltsmittel. Allerdings führte das Programm zur Einrichtung eines Umweltministeriums und von Umweltsekretariaten in den beteiligten Staaten. Außerdem wurden zahlreiche Schulungsmaßnahmen durchgeführt, die jedoch wegen der starken Personalfluktuation nicht immer den vollen erwarteten Nutzen erbrachten. Ein weiterer Faktor, der die Dinge kompliziert, sind die enormen kulturellen und gesetzlichen Abweichungen zwischen den verschiedenen Staaten der Amazonas-Region. So war zum Beispiel Rondônia der einzige Bundesstaat, in dem die Ausweisung von Gebieten mit vorrangig ökologischen und ökonomischen Funktionen (Ecological and Economic Zoning — EEZ) gesetzlich verankert war. In den anderen Bundesstaaten gab es keine offizielle Politik zur Unterstützung des EEZ-Konzepts. Die Erfahrungen zeigen, dass sich „Kommando- und Kontrollmaßnahmen“ nicht wirksam umsetzen lassen. In diesem Gebiet ist der Staat praktisch nicht präsent. Darüber hinaus wäre für die Kontrolle der 5 Millionen Quadratkilometer des Amazonas-Waldgebiets, was deutlich mehr ist als die 4 Millionen Quadratkilometer, die die gegenwärtige EU aufweist, eine enorme Präsenz des Staates erforderlich. Dieser Mangel wird allmählich durch die Überwachung aus der Luft und per Satellit kompensiert. Trotz einschlägiger Anstrengungen des Umweltministeriums in dieser Richtung bleibt es weiterhin schwierig, Umweltstrategien als Querschnittsaufgabe und damit unter Einbeziehung anderer Ministerien umzusetzen, da diese politisch vielmehr gehalten sind, Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze zu schaffen. |
|
78. |
Zur finanziellen Nachhaltigkeit der Projekte im Umweltsektor (d. h. Schutz, Erhaltung, Aufwertung) wird auf die Antworten auf die Absätze 50-56 und 72 verwiesen. |
|
79. |
Die Kommission ist sich des Problems bewusst und berücksichtigt es bei der Ausarbeitung des neuen thematischen Programms für 2007-2013, wo das thematische Programm subsidiär und komplementär zu den geografischen Programmen zu verstehen ist. |
|
80. |
Die Kommission kann sich den Bemerkungen des Hofes voll und ganz anschließen. Auch hier wird auf die Antworten auf die Absätze 50-56 und 72 verwiesen. Die Kommission misst der Gewährleistung einer entwicklungspolitischen Kohärenz durchaus Bedeutung bei, um Maßnahmen zu verhindern, die vielleicht einen starken Anreiz für kurzfristige wirtschaftliche Vorteile beinhalten und damit die Kooperationsanstrengungen zur Erhaltung der Umwelt und ihre Aussichten auf Nachhaltigkeit wieder unterminieren könnten. Des Weiteren hat die Kommission im Hinblick auf den illegalen Holzeinschlag (Kasten 16), der so häufig als ein entscheidender Faktor für die Unterminierung der Tragfähigkeit einiger von der EG finanzierter Projekte hingestellt wird, den ersten FLEGT-Aktionsplan (Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor — Forest Law Enforcement, Governance and Trade) (KOM/2003/251 endg.) auf den Weg gebracht. Dieser Aktionsplan ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ist auf globalere und umfassendere Ansätze zu Umweltproblemen ausgerichtet, wobei die grundlegenden und häufig übersehenen Auswirkungen von Handelsstrukturen auf Umwelterhaltungsmaßnahmen mit berücksichtigt werden sollen. |
|
81. |
Kasten 16. Sämtlichen Naturwaldgebieten in China wird eine Holzeinschlagqoute zugewiesen, womit festgelegt ist, wie viel Holz i) zur Verwendung in Haushalten/als Brennholz und ii) zur Renovierung von Häusern gewonnen werden darf. In den Gebieten des NFMP gelten folgende Regeln: in der Provinz Sechuan herrscht ein totales Holzeinschlagsverbot, in den Provinzen Hunan und Hainan ist der Holzeinschlag nicht grundsätzlich untersagt. In Hunan und Hainan sind die Wälder über Jahrzehnte hinweg abgeholzt und durch Bambus (Hunan) oder Kautschuk (Hainan) ersetz worden oder werden derzeit noch ersetzt, und diese Wälder werden zur Holz- bzw. Gummigewinnung genutzt. Die Bambus-/Kautschuk-Gebiete befinden sich in volkseigenem Besitz und grenzen an Naturwaldgebiete an. Es gab Berichte, wonach Bauern in die Naturwaldgebiete eindringen, wenn sie die volkseigenen Wälder bewirtschaften. Nach dem Informationsstand der EG-Delegation in China gibt es keinen illegalen Holzeinschlag und Handel mit Produkten, die dann ihren Weg in die kommerzielle Holz- bzw. Bauholzwirtschaft finden. Die kommerzielle Holzgewinnung in Hunan und Hainan hat sich in keiner Weise auf die Wirksamkeit des NFMP ausgewirkt. Bei der Nutzung von Naturwäldern durch die ländliche Bevölkerung ist gerade das NFMP gefordert, Modelle für eine nachhaltige Nutzung zu entwickeln. In Indonesien hat die Kommission das Berau Forstwirtschaftsprojekt (BFMP) unterstützt, womit eine nachhaltige Forstwirtschaft eingeführt wurde und die international wichtigen STREK- Forschungsflächen besser geschützt werden konnten, die ursprünglich mit Hilfe von CIRAD aus Frankreich eingerichtet worden waren. Die Bedrohung durch den Kohlebergbau ist weiterhin gegeben. Dennoch wird das geplante neue Projekt — „Participatory Planning of Natural Resources“ — in Berau und Bulugan den Bezugsrahmen für die integrierte Flächennutzungsplanung bilden, die erforderlich ist, damit die Bezirksversammlungen sachkundige Entscheidungen zu konkurrierenden Flächennutzungen treffen können. |
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN
|
82. |
Nachdem im Dezember 2005 der Europäische Konsens zur Entwicklungszusammenarbeit unterzeichnet worden ist, der den Umweltaspekten in der Entwicklungspolitik größere Bedeutung zuerkennt, wird die Kommission die Strategie zur Einbeziehung der Umwelt in die Entwicklungszusammenarbeit von 2001 überprüfen, aktualisieren und ausweiten. |
|
83. |
Hinsichtlich des Personalbedarfs ist zu bedenken, dass beim Einsatz begrenzter Mittel der Schwerpunkt besonders auf den Aufbau von Kapazitäten bei nicht spezialisierten Mitarbeitern gesetzt werden sollte, damit diese befähigt werden, mit grundlegenden Verfahren zur Einbeziehung der Umweltproblematik in die Entwicklungszusammenarbeit (Screening) umzugehen; Unterstützung durch Experten sollte nur auf Anfrage während der Ermittlung und Ausformulierung dieser Aspekte zur Verfügung gestellt werden. Der Entwurf des Leitfadens zur Einbeziehung der Umweltdimension in die Entwicklungszusammenarbeit steht kurz vor dem Abschluss. Teile davon werden bereits angewandt und wurden intensiv konsultiert. Von November 2004 bis Ende 2005 wurden ca. 350 Mitarbeiter am Hauptsitz der Kommission und in den Delegationen entsprechend geschult. Die Kommission räumt ein, dass der Kenntnisstand der Bediensteten weiter ausgebaut werden muss und denkt daran, thematische Schulungskurse für einen bestimmten Kern von Bediensteten verbindlich vorzuschreiben. Die Monitoring- und Evaluierungssysteme weisen bereits einen hohen Entwicklungsstand auf, doch wird die Kommission prüfen, wie die Verbreitung von vorbildlichen Verfahren (Best Practice) von Evaluierungen auf der Projektebene weiter verbessert werden kann. |
|
84. |
Im Hinblick auf die bessere Einbeziehung der Umweltdimension in die nächste Generation von Länderstrategiepapieren (2007-2013) hat die Kommission systematisch Länderumweltprofile erstellt, doch hängt ihre Wirkung auf die neue Art der Länderstrategiepapiere letzten Endes von dem Stellenwert ab, den die Partnerländer Umweltfragen beimessen. Allgemeine Budgethilfe (General Budget Support — GBS) beinhaltet einen breit angelegten entwicklungspolitischen Dialog über die Entwicklungsstrategien der Partnerländer, wobei der Schwerpunkt auf Armutsbekämpfung, makroökonomischer Stabilität und besserem Management der öffentlichen Finanzen nach einschlägigen Rechtsvorschriften und eingegangenen Verpflichtungen (wie gemäß Artikel 61 Absatz 2 des Abkommens von Cotonou) liegt. Die Kommission wird versuchen, die Umweltdimension gegebenenfalls auf der Ebene des sachpolitischen Dialogs in die Diskussion einzubringen. Im Falle von sektorspezifischer Budgethilfe (Sector Budget Support — SBS) können sektorspezifische Umweltanliegen im Wege des sektorspezifischen sachpolitischen Dialogs sowie über die Programmgestaltung selbst mit berücksichtigt werden. Auch ein rein auf die Umwelt ausgerichteter SBS-Ansatz wäre möglich. Bei der gegenwärtigen Überarbeitung ihrer Leitfäden zur allgemeinen und zur sektorspezifischen Budgethilfe berücksichtigt die Kommission bereits die Umweltdimension. |
|
85. |
Angesichts des schwierigen Kontexts, in dem sich die Entwicklungszusammenarbeit abspielt, hält die Kommission die Projekte im Großen und Ganzen für wirksam. Es gilt, die zahlreichen Faktoren (darunter politische Instabilität und Probleme mit der Durchsetzung von Rechtsvorschriften) zu bedenken, die sich auf die Durchführung eines Projekts auswirken, sich oft der Kontrolle durch das Projekt entziehen und dieses daran hindern, die angestrebten Ergebnisse zu erreichen und die angestrebte Wirkung zu entfalten. Die Kommission bemüht sich um eine weitere Verbesserung der Projektbewertungsverfahren. Die Kommission legt immer größeren Wert auf die eigenverantwortliche Mitwirkung (Ownership) und die Verantwortung aufseiten der Partnerverwaltungen, die die Maßnahmen in Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Haushaltsordnung verwalten müssen. Die Entwicklung hin zu neuen Formen der Hilfeleistung, die vom klassischen Projektansatz (sektorumfassender Ansatz, Unterstützungsprogramme für sektorumfassende Strategien) abweichen, erscheint u. a. durch die Sorge um die langfristige Nachhaltigkeit von Maßnahmen gerechtfertigt. |
|
86. |
Die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft richtet sich nach den Grundsätzen der Partnerschaft und der eigenverantwortlichen Mitwirkung der Empfängerländer. Die Prioritäten der geografischen Kooperationsmechanismen werden also in einem Konsultationsprozess vereinbart; dabei entscheiden sich bestimme Partnerländer möglicherweise, größere Anstrengungen in sozialen Bereichen, beispielsweise bei der Gesundheit und der Bildung, zu unternehmen. Dennoch wird die Kommission in ihren bilateralen Beziehungen mit den Partnerländern weiter versuchen, ein stärkeres Bewusstsein für die Umweltdimension zu wecken. Die Kommission konzentriert sich in ihren Anstrengungen auf die möglichst optimale Verwendung knapper Ressourcen. In dieser Hinsicht ist das thematische Expertenwissen bei EuropeAid im März 2005 so umstrukturiert worden, dass jetzt Unterstützung von hoher Qualität auf effiziente Weise bereitgestellt werden kann. |
|
87. |
Die Kommission wird die Strategie zur Integration der Umweltdimension 2001 überprüfen, aktualisieren und ausweiten, so dass auch jüngere entwicklungspolitische Entwicklungen wie der im Dezember 2005 zustande gekommene Konsens zur Entwicklungszusammenarbeit, die nachhaltige Entwicklungsstrategie und das thematische Programm für Umwelt und nachhaltiges Management der natürlichen Ressourcen einschließlich Energie (ENRTP) mit berücksichtigt werden können. |
|
88. |
Die Kommission wird eine dienststellenübergreifende Lenkungsgruppe über Umweltaspekte in der Entwicklung einsetzen, die die neue Richtung in der Entwicklungspolitik vorgeben und für eine bessere Koordinierung sorgen soll. Weitere Synergieeffekte werden von der Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Umwelt und nachhaltige Entwicklung durch die Gemeinsame Forschungsstelle der EU erwartet. Diese Beobachtungsstelle soll die Planung und Umsetzung der EU-Entwicklungspolitik unterstützen. |
|
89. |
Beim Einsatz begrenzter Mittel sollte der Schwerpunkt besonders auf den Aufbau von Kapazitäten bei nicht spezialisierten Mitarbeitern gesetzt werden, damit diese befähigt werden, mit grundlegenden Verfahren zur Einbeziehung der Umweltproblematik in die Entwicklungszusammenarbeit (Screening) umzugehen; Experten sollten nur auf Anfrage während der Ermittlung und Ausformulierung dieser Aspekte zur Verfügung gestellt werden. |
|
90. |
Der Leitfaden zur Integration der Umweltdimension dürfte noch 2006 genehmigt und den maßgeblichen Dienststellen der EG in Brüssel und den Delegationen zugeleitet werden. Die Gruppe Qualitätssicherung wird in den verschiedenen Phasen der Projektermittlung und -ausformulierung prüfen, inwieweit er befolgt wird. |
|
91. |
Die Kommission sieht ein, dass der Kenntnisstand der Bediensteten weiter ausgebaut werden muss und denkt daran, thematische Schulungskurse für einen bestimmten Kern von Bediensteten verbindlich vorzuschreiben. Diese Entscheidung muss parallel zu der Entscheidung über die Zuweisung der erforderlichen Haushaltsmittel für diese Schulungen erfolgen. Die Kommission wird sich damit noch vor Ende 2006 auseinandersetzen. |
|
92. |
Die Kommission wird prüfen, ob zu diesem Zeitpunkt eine Gesamtevaluierung zweckmäßig ist, und inwieweit die Daten aus dem Monitoring-System nicht besser genutzt werden können, um die Leistungsfähigkeit weiter zu verbessern. Die Kommission hat die Einrichtung einer Datenbank sämtlicher Projektevaluierungen in Angriff genommen, die mit Suchbegriffen einschließlich des Begriffs „Umwelt“/„Environment“ zugänglich und abfragbar wird. Das wird es ermöglichen, die Ergebnisse systematischer zu bewerten. |
|
93. |
Die Kommission ist sich bewusst, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um möglichst präzise Informationen zu den Umweltaufwendungen liefern zu können. Allerdings sind die Möglichkeiten nicht unbegrenzt, da sich die umweltbezogenen Aufwendungen im Rahmen von Nicht-Umweltprojekten nicht immer leicht ermitteln lassen. |
|
94. |
Die Planungsleitlinien für die nächste Generation von Länderstrategiepapieren sehen ausdrücklich eine Analyse der Umweltsituation auf der Grundlage der Länderumweltprofile vor und nennen mögliche Handlungsbereiche (die entweder Teil der prioritären Sektoren sind oder einen eigenen Sektor Umweltressourcen/natürliche Ressourcen bilden). |
|
95. |
Im Wege der Aktualisierung der einschlägigen Leitfäden, die bis Ende 2006 abgeschlossen sein soll, unternimmt die Kommission besondere Anstrengungen für eine bessere Integration der Umweltdimension in ihre direkte Budgethilfe. Dies geschieht über den Dialog über die Armutsbekämpfungsstrategien als flankierende Maßnahmen zur allgemeinen Budgethilfe und gegebenenfalls über den sektorpolitischen Dialog und die Konzeption einzelner sektoraler Budgethilfeoperationen (Förderfähigkeit und Auszahlungsbedingungen). Wo immer dies angebracht erscheint, sollten die Politikkonzepte der Regierungen unbedingt strategischen Umweltbewertungen (SEA) unterzogen werden, insbesondere im Zusammenhang mit sektorumfassenden Ansätzen bzw. sektorbezogener Budgethilfe, die auf stärker umweltsensible Sektoren ausgerichtet ist. |
|
96. |
Die Screening-Verfahren werden im Umwelthandbuch erläutert. Ihre Anwendung wird im Rahmen der Kontrollen der Gruppe Qualitätssicherung bei der Projektermittlung und -ausformulierung überprüft. Die Kommission prüft, ob die EG-Delegationen nicht eine größere Rolle in diesem Bereich übernehmen könnten. Diese müsste mit der derzeitigen und zukünftigen Verfügbarkeit von qualifizierten Personalressourcen vereinbar sein. Gleichzeitig wäre darauf zu achten, dass damit die aktuellen Bemühungen um eine Vereinfachung der Verfahren nicht wieder unterlaufen würden. Einen Schwerpunkt in diesem Zusammenhang bildet der Aufbau von Kapazitäten bei nicht spezialisierten Mitarbeitern, so dass diese das Screening selbst durchführen können, und Expertenwissen nur auf Antrag bereitgestellt wird. |
|
97. |
Die meisten dieser Kontrollen finden als Teil der Arbeit der Gruppe zur Qualitätssicherung während der Projektformulierungsphase statt. Dabei wird eine vorgeschlagene Operation auf Qualität und Kohärenz einschließlich der Qualität und Vollständigkeit aller Vorläuferstudien und der Bestimmungen der geplanten Finanzierungsvereinbarungen geprüft. |
|
98. |
Die Kommission ist sich bewusst, dass die derzeitige Situation vor Ort bei der Projektbewertung gebührend berücksichtigt werden sollte. Dementsprechend wird im neuen „Praktischen Leitfaden für die Auftragsvergabe für die Außenhilfe der EG“, der seit Februar 2006 vorliegt, bei der Bewertung der Projektvorschläge der Einschätzung der EG-Delegationen mehr Gewicht beigemessen. |
|
99. |
Die Kommission räumt ein, dass es immer noch Spielraum für weitere Vereinfachungen bei den Verfahren gibt, mit denen das Tempo und die Wirksamkeit der Hilfelieferungen unter Wahrung von Transparenz und Fairness beschleunigt werden könnten, und hat daher entsprechende Änderungen der Haushaltsordnung vorgeschlagen. Eine erste Überarbeitung der Verfahren nach der derzeit geltenden Haushaltsordnung wurde von EuropeAid bereits vorgenommen und trat im Februar dieses Jahres in Kraft (siehe den neuen praktischen Leitfaden). |
|
100. |
Durch das anstehende Thematische Programm für Umwelt und Natürliche Ressourcen einschließlich Energie werden örtliche Gemeinschaften ermutigt, Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften. Außerdem soll die Integration derartiger Maßnahmen in die geografischen Programme gefördert werden. |
|
101. |
Die Kommission erwägt die Durchführung einer Studie über die verfügbaren Optionen für die Bereitstellung von Hilfe im Umweltsektor als Teil einer überarbeiteten Umweltstrategie unter Rückgriff auf ihre eigenen Erfahrungen und die Erfahrungen anderer Geber und unter Berücksichtigung der derzeitigen verfahrensmäßigen und rechtlichen Zwänge. |