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Document 52006PC0185

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat betreffend einen Beschluss über die Neuinanspruchnahme eines Teils der Reserve des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)

/* KOM/2006/0185 endg. */

52006PC0185

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat betreffend einen Beschluß über die Neuinanspruchnahme eines Teils der Reserve des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) /* KOM/2006/0185 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 28.4.2006

KOM(2006)185 endgültig

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat betreffend einen Beschluss über die Neuinanspruchnahme eines Teils der Reserve des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Die Europäische Gemeinschaft beteiligt sich aktiv an der Ausarbeitung und Umsetzung neuer Initiativen zur Unterstützung der Entwicklungsländer. Mit den Initiativen zugunsten der AKP-Staaten wird ein wesentlicher Beitrag zur Armutsminderung geleistet, dem Hauptziel sowohl des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten AKP-EG-Partnerschaftsabkommens als auch der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft.

Seit der ursprünglichen Programmierung des regionalen Finanzrahmens des 9. EEF sind neue Initiativen entstanden, mit denen auf den spezifischen Bedarf eingegangen werden soll, der im Rahmen der bestehenden Prioritäten der AKP-Länder sowie der entwicklungspolitischen Prioritäten der EU insbesondere für die Zusammenarbeit zwischen AKP-Staaten, die zahlreichen oder sogar allen AKP-Staaten zugute kommt, deutlich geworden ist.

Der ursprünglich im 9. EEF für die Zusammenarbeit zwischen AKP-Staaten veranschlagte Betrag (300 Mio. EUR) hat sich jedoch als zu gering erwiesen, um alle diese neuen Initiativen abzudecken. Nach Ausschöpfung der für die regionale Zusammenarbeit veranschlagten Reserve musste zusätzlich zu den regulären Restmittelübertragungen aus den vorangegangenen Fonds (6., 7. und 8. EEF) mehrmals die Reserve des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. EEF eingesetzt werden, um die Ausstattung des Bereichs der Zusammenarbeit zwischen AKP-Staaten zu erhöhen (auch unter Inanspruchnahme der unter Vorbehalt stehenden Summe von 1 Mrd. EUR, die ursprünglich in die Reserve des gesamten 9. EEF eingestellt worden war), welche nunmehr 2.573 Mio. EUR umfasst.

Dieser Betrag ist vollständig programmiert worden, und zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine regionale oder AKP-interne Reserve zur Finanzierung neuer Initiativen mehr verfügbar.

Vor diesem Hintergrund kann der AKP-EG-Ministerrat nach Anhang I Nummer 8 des Finanzprotokolls des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn die im Rahmen eines der Instrumente des Abkommens vorgesehenen Mittel erschöpft sind.

Die Kommission schlägt in diesem Zusammenhang vorbehaltlich der Zustimmung des Rates vor, dass der AKP-EG-Ministerrat den beigefügten Beschluss annimmt, mit dem 110 Mio. EUR aus der Reserve des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. EEF im Rahmen des Finanzrahmens für regionale Zusammenarbeit auf die Ausstattung für die Zusammenarbeit zwischen AKP-Staaten übertragen wird.

Der Gesamtbetrag soll wie folgt verwendet werden:

- ein Betrag von 70 Mio. EUR für die „Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika“, von denen ein Beitrag von 60 Mio. EUR für einen von der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu verwaltenden Treuhandfonds und ein Betrag von 10 Mio. EUR zur Finanzierung der vorbereitenden Maßnahmen und Studien für den Infrastrukturplan für Afrika verwendet werden soll,

- ein Betrag von 20 Mio. EUR für die Förderung der Integration der AKP-Staaten in den Welthandel, von denen ein Betrag von 10 Mio. EUR zur Stärkung der Gemeinschaftsunterstützung für die multilaterale Initiative „Integrierter Rahmen“ und ein Betrag von 10 Mio. EUR für die Weiterführung des Gemeinschaftsprojekts für eine aktivere Beteiligung der AKP-Staaten an der Welthandelsorganisation (WTO) verwendet werden soll,

- ein Betrag von 20 Mio. EUR für verschiedene Maßnahmen wie die Finanzierung eines Forschungsprojekts im Bereich Zucker, mit dem flankierende Maßnahmen für Reformen zugunsten der vom „Zuckerprotokoll“ abhängigen Länder finanziert werden sollen (+/- 9 Mio.), die Schaffung eines ERASMUS MUNDUS-„Fensters“ für die AKP-Staaten (+/- 5 Mio.), einen Beitrag zum Treuhandfonds für den APRM (African Peer Review Mechanism)–Mechanismus der Afrikanischen Union (+/- 2 Mio.) und einen Beitrag für UNO-HABITAT zugunsten eines partizipativen Programms zur Verbesserung der Elendsviertel in den AKP-Ländern (+/- 4 Mio.).

Aus all diesen Gründen schlägt die Kommission vor, dass der Rat den beigefügten Beschluss betreffend die Verwendung der Reserve des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. EEF annimmt.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat betreffend einen Beschluss über die Neuinanspruchnahme eines Teils der Reserve des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 310 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2, 2. Spiegelstrich,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 15 des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten und am 25. Juni 2005 in Luxemburg geänderten AKP-EG-Partnerschaftsabkommens ist der AKP-EG-Ministerrat befugt, im Rahmen dieses Abkommens Beschlüsse zu fassen; nach Anhang I Nummer 8 kann er bei Ausschöpfung eines der im Abkommen vorgesehenen Finanzinstrumente geeignete Maßnahmen treffen.

(2) Die im Finanzrahmen des 9. EEF vorgesehenen Mittel für die regionale Zusammenarbeit und Integration sind vollständig programmiert. Der Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat sollte daher so festgelegt werden, dass ein Beschluss angenommen werden kann, mit dem ein Teil der Reserve des für langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. EEF im Rahmen des Finanzrahmens für regionale Zusammenarbeit auf die Ausstattung für die Zusammenarbeit zwischen AKP-Staaten übertragen wird,

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Gemeinschaft schlägt vor, im AKP-EG-Ministerrat folgenden Standpunkt betreffend die Verwendung der für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Reserve des 9. EEF auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs eines Beschlusses des AKP-EG-Ministerrats anzunehmen.

Kleinere Änderungen an dem Entwurf können ohne neuen Beschluss des Rates vorgenommen werden.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

ANHANG

Entwurf

BESCHLUSS DES AKP-EG-MINISTERRATS

über die Neuinanspruchnahme eines Teils der Reserve des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)

DER AKP-EG-MINISTERRAT -

gestützt auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits (nachstehend „AKP-Staaten“ genannt) und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet[1] und am 25. Juni 2005 in Luxemburg geändert wurde[2] (nachstehend „AKP-EG-Partnerschaftsabkommen“ genannt), insbesondere auf Anhang I Nummer 8,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die für die regionale Zusammenarbeit und Integration vorgesehenen Mittel sind programmiert.

(2) Als Beitrag zu der Errichtung einer Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika, mit der die Interkonnektivität des ganzen Kontinents und damit die regionale Integration gefördert werden sollen, müssen zusätzliche Mittel bewilligt werden.

(3) Für eine bessere Integration der AKP-Staaten in den Welthandel im Einklang mit den bereits eingeleiteten Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft müssen zusätzliche Mittel bewilligt werden.

(4) Zur Unterstützung der Forschung im Zuckerbereich müssen in Ergänzung der flankierenden Maßnahmen zu den bereits begonnenen Reformen, die den vom „Zuckerprotokoll“ abhängigen Ländern zugute kommen sollen, zusätzliche Mittel bewilligt werden.

(5) Damit den AKP-Staaten das Programm ERASMUS MUNDUS zugute kommen kann, müssen zusätzliche Mittel bewilligt werden.

(6) Zur Unterstützung des APRM (African Peer Review Mechanism)–Mechanismus der Afrikanischen Union, mit dem politische Stabilität, Wirtschaftswachstum und nachhaltige Entwicklung gefördert werden sollen, müssen zusätzliche Mittel bewilligt werden.

(7) Zur Einrichtung von Aktionsplänen zur Sanierung der Elendsviertel in bestimmten Gebieten der AKP-Länder müssen zusätzliche Mittel bewilligt werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1 – Zusammenarbeit zwischen AKP-Staaten innerhalb des Finanzrahmens für regionale Zusammenarbeit und Integration

Entsprechend den Zielen der Artikel 28, 29 und 30 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens wird ein Betrag von 110 Mio. EUR aus der Reserve des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. EEF auf die Ausstattung übertragen, die innerhalb des Finanzrahmens für regionale Zusammenarbeit und Integration für die Zusammenarbeit zwischen AKP-Staaten vorgesehen ist. Dieser Betrag kann für folgende Ziele verwendet werden:

1.1 Schaffung einer „Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika“ (70 Mio. EUR): Gewährung eines Beitrags von 60 Mio. EUR für einen von der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu verwaltenden Treuhandfonds und Bereitstellung eines Betrags von 10 Mio. EUR zur Finanzierung von vorbereitenden Aktionen und Studien für den Infrastrukturplan für Afrika,

1.2 Förderung der Integration der AKP-Staaten in den Welthandel (bis zu 20 Mio. EUR): Bereitstellung eines Betrags von bis zu 10 Mio. EUR für eine stärkere Unterstützung der multilateralen Initiative „Integrierter Rahmen“ durch die Gemeinschaft und eines Betrags von bis zu 10 Mio. EUR für die Fortführung des Gemeinschaftsprojekts mit dem Ziel einer aktiveren Beteiligung der AKP-Staaten an der Welthandelsorganisation (WTO),

1.3 Sicherstellung der Finanzierung folgender Maßnahmen zugunsten zahlreicher oder aller AKP-Staaten (bis zu 20 Mio. EUR): Finanzhilfe für ein Forschungsprojekt im Zuckerbereich in Ergänzung zu den flankierenden Maßnahmen der Reformen für Länder, die vom „Zuckerprotokoll“ abhängen (bis zu 9 Mio.), Schaffung eines ERASMUS MUNDUS-„Fensters“ für die AKP-Staaten (bis zu 5 Mio.), Beitrag für den Treuhandfonds für den APRM (African Peer Review Mechanism)-Mechanismus der Afrikanischen Union (bis zu 2 Mio.) und Beitrag für UNO-HABITAT für ein partizipatives Programm zur Verbesserung der Elendsviertel in den AKP-Ländern (bis zu 4 Mio.).

Artikel 2 -Unterstützungsersuchen

In Übereinstimmung mit Artikel 13 Absatz 2 Anhang IV des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens, fordert der AKP-EG Ministerrat die Kommission auf, die in Artikel 1 vorgesehenen Maßnahmen zu finanzieren.

Artikel 3 -Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu

Für den AKP-EG-Ministerrat

Der Präsident

[1] ABl. L 317, 15.12.2000, S. 3.

[2] ABl. L 287, 28.10.2005, S. 4.

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