Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52005PC0555

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina {SEK(2005) 1422}

/* KOM/2005/0555 endg. */

52005PC0555

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina {SEK(2005) 1422} /* KOM/2005/0555 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 9.11.2005

KOM(2005) 555 endgültig

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina

(von der Kommission vorgelegt) {SEK(2005) 1422}

BEGRÜNDUNG

Auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki hat der Europäische Rat seine Entschlossenheit bekräftigt, sich mit Nachdruck für die europäische Perspektive der westlichen Balkanstaaten einzusetzen. Er billigte die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Juni 2003 zu den westlichen Balkanstaaten einschließlich der Anlage „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur Europäischen Integration“, in der die Europäischen Partnerschaften als Mittel zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten eingeführt wurden.

Anfang 2004 hat die Kommission erstmals eine Europäische Partnerschaft für Bosnien und Herzegowina vorgeschlagen. Am 14. Juni 2004 wurde sie vom Rat beschlossen. Die Kommission hält es für angezeigt, diese erste Partnerschaft im Lichte der Schlussfolgerungen des Fortschrittsberichts 2005 für Bosnien und Herzegowina zu aktualisieren.

Die Europäische Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina stützt sich auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004. Sie nennt die kurz- und mittelfristigen Prioritäten für die Vorbereitungen des Landes auf eine weitere Integration in die Europäische Union. Bosnien soll im Hinblick auf die Europäische Partnerschaft einen Plan ausarbeiten, in dem erläutert wird, wann und wie das Land die Prioritäten der Europäischen Partnerschaft im Einzelnen umzusetzen gedenkt. Die Fortschritte bei der Umsetzung der Prioritäten werden von der Kommission regelmäßig in Fortschrittsberichten und durch die im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Strukturen geprüft.

Die Prioritäten der Europäischen Partnerschaft sollten die Grundlage für die Programmierung der finanziellen Gemeinschaftshilfe darstellen, die weiterhin über die einschlägigen Finanzierungsinstrumente, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 vom 5. Dezember 2000 (CARDS), bereitgestellt wird.

Der vorgeschlagene Beschluss des Rates hat keine finanziellen Auswirkungen. Auf dieser Grundlage ersucht die Kommission den Rat, den beiliegenden Entwurf für einen Beschluss des Rates anzunehmen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, insbesondere auf Artikel 2[1],

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat unterstützte die Einführung Europäischer Partnerschaften als Mittel zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses.

(2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 Rates beschließt der Rat über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaften sowie über spätere Anpassungen.

(3) Am 14. Juni 2004 genehmigte der Rat eine erste Europäische Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina. Es ist angezeigt, diese Partnerschaft im Lichte der Schlussfolgerungen des Berichts 2005 über die Fortschritte bei den Vorbereitungen des Landes auf eine weitere Integration in die Europäische Union zu aktualisieren.

(4) Die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 sieht vor, dass die Überwachung der Umsetzung der Europäischen Partnerschaften durch die im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen gewährleistet wird.

(5) Zur Vorbereitung auf eine weitere Integration in die Europäische Union soll Bosnien und Herzegowina einen Plan ausarbeiten, in dem erläutert wird, wann und wie das Land die Prioritäten der Europäischen Partnerschaft umzusetzen gedenkt.

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina sind nach Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 im beigefügten Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen überprüft, vor allem den von der Kommission vorgelegten Jahresberichten.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident […]

ANHANG

BOSNIEN UND HERZEGOWINA: EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFT 2005

1. EINLEITUNG

Der Europäische Rat unterstützte die Einführung Europäischer Partnerschaften als Mittel zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses.

Die erste Europäische Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina wurde vom Rat am 14. Juni 2004 genehmigt. Es ist angezeigt, diese erste Partnerschaft im Lichte der Schlussfolgerungen des Fortschrittsberichts 2005 der Kommission für Bosnien und Herzegowina zu aktualisieren. Mit der zweiten Partnerschaft werden neue Prioritäten festgelegt. Diese Prioritäten sind auf die spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand des Landes abgestimmt und werden gegebenenfalls aktualisiert. Die Europäische Partnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle Unterstützung des Landes.

Bosnien und Herzegowina soll einen Plan ausarbeiten, in dem erläutert wird, wann und wie das Land die Prioritäten der Europäischen Partnerschaft umzusetzen gedenkt.

2. GRUNDSÄTZE

Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bleibt in der gesamten Zeit bis zum künftigen Beitritt der westlichen Balkanländer der Rahmen für den von ihnen verfolgten europäischen Kurs.

Die Hauptprioritäten, die für Bosnien und Herzegowina ermittelt wurden, betreffen die Fähigkeit des Landes, die 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen, insbesondere die Bedingungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997 und 21./22. Juni 1999, in der Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000 und in der Agenda von Thessaloniki genannt werden.

3. PRIORITÄTEN

Die in dieser Europäischen Partnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass sie von dem Land in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil zu erreichen sind. Es wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren erreicht werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren erreicht werden sollten. Sie betreffen sowohl Rechtsvorschriften als auch deren Umsetzung.

Weil die Erfüllung aller EU-Anforderungen beträchtliche Kosten beinhaltet und diese Anforderungen in manchen Bereichen äußerst vielschichtig sind, wurden in dieser Partnerschaft noch nicht alle wichtigen Aufgaben aufgenommen. Je nach Fortschritten des Landes werden mit späteren Partnerschaften weitere Prioritäten festgelegt.

Bei den kurzfristigen Prioritäten wurden die wichtigsten gesondert unter Punkt 3.1 vorangestellt. Die Reihenfolge sagt nichts über ihre jeweilige Bedeutung aus.

3.1. Kurzfristige Prioritäten

Wichtigste Prioritäten

- Volle Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) bei der Festnahme aller auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten.

- Vollständige Umsetzung der Vereinbarung über die Neuordnung der Polizei vom Oktober 2005. In diesem Rahmen Einrichtung der Direktion für die Umsetzung der neuen Polizeistruktur bis Dezember 2005 und innerhalb der in der Vereinbarung genannten Fristen Verabschiedung eines Aktionsplans für die Umsetzung der Reform nach den von der Europäischen Kommission festgelegten Grundsätzen.

- Verabschiedung aller erforderlichen Rechtsvorschriften für den öffentlichen Rundfunk auf Ebene des Gesamtstaats und der Entitäten und Beginn der Anwendung.

- Alle Ministerien und Einrichtungen auf Staatsebene müssen angemessen finanziert, handlungsfähig und zweckmäßig ausgestattet sein, vor allem was Gebäude und Personal betrifft.

- Verabschiedung eines Aktionsplans für die Reform der öffentlichen Verwaltung und Beginn mit dessen Umsetzung unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den funktionalen und sektoralen Prüfungen der öffentlichen Verwaltung.

- Schaffung eines echten Binnenmarkts in Bosnien und Herzegowina.

Politische Anforderungen

DEMOKRATIE UND RECHTMÄSSIGKEIT

Staatsführung

- Ausstattung des Parlaments von Bosnien und Herzegowina mit ausreichenden technischen Mitteln und Personal.

- Weitere Verbesserung und Stärkung der Abstimmung zwischen Gesamtstaat und Entitäten durch regelmäßige und institutionalisierte Koordinationsmechanismen zwischen Staat und Entitäten.

- Vorschriftsmäßige Weiterbehandlung der Berichte der Obersten Rechnungskontrollbehörden von Bosnien und Herzegowina und geeignete Verfolgung der Verantwortlichen für Unregelmäßigkeiten.

Wahlen

- Vollständige organisatorische und finanzielle Verantwortung für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2006.

- Änderung des Wahlrechts für die Wahl der Mitglieder des Präsidiums von Bosnien und Herzegowina und die Abgeordneten der Völkerkammer im Hinblick auf die Erfüllung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der an den Beitritt zum Europarat anschließenden Verpflichtungen.

- Bereitstellung des erforderlichen Personals für die Kontrollabteilung der Wahlkommission.

Öffentliche Verwaltung

- Ausstattung des Büros des Koordinators für die öffentliche Verwaltung mit den für dessen Arbeit erforderlichen personellen und materiellen Mitteln.

- Gewährleistung reibungsloser Abläufe in den Anstalten des öffentlichen Diensts sowie Ausarbeitung und Umsetzung effizienter Einstellungsverfahren; rasche Ernennung von Beamten, vor allem auf gesamtstaatlicher Ebene, nach bestandenem Auswahlverfahren.

- Umsetzung des im Mai 2005 verabschiedeten Schulungsprogramms für die öffentliche Verwaltung.

- Verabschiedung der neuen Rechtsvorschriften für den gesamtstaatlichen Ombudsmann und Zusammenlegung der Funktionen der Ombudsleute des Gesamtstaats und der Entitäten.

Justizsystem

- Übernahme der vollen Verantwortung für den Staatsgerichtshof, die Staatsanwaltschaft und den Hohen Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft im Hinblick auf Finanzierung, Verwaltung und Personal; Gewährleistung reibungsloser Abläufe.

- Fortschritte bei der Bearbeitung vor Gericht anhängiger Fälle.

- Aufbau eines effizienten Systems zur Bekämpfung der Jugendkriminalität.

Bekämpfung der Korruption

- Ausarbeitung eines ausführlichen Aktionsplans gegen Korruption auf der Grundlage der nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung.

- Harmonisierung der Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung innerhalb von Bosnien und Herzegowina.

- Wirksame Anwendung des Gesetzes über Interessenkonflikte.

MENSCHENRECHTE UND SCHUTZ VON MINDERHEITEN

- Streichung der Passagen über die Todesstrafe in der Verfassung der Republika Srpska.

- Anwendung der von Bosnien und Herzegowina ratifizierten internationalen Konventionen, auch der Berichterstattungspflicht.

- Die Bearbeitung der bei der Menschenrechtskammer im Verfassungsgericht noch anhängigen Fälle soll sichergestellt werden.

- Weitere Verbesserung des Rechtsrahmens für den Minderheitenschutz, damit alle Anforderungen der Rahmenkonvention für Minderheiten des Europarats erfüllt sind, und Anwendung in ganz Bosnien and Herzegowina.

- Einsetzung des Rates für nationale Minderheiten und entsprechender Gremien in den Entitäten.

- Ausarbeitung und Beginn der Anwendung der sektoralen Aktionspläne der nationalen Strategie für die Roma als Teil einer umfassenden Strategie zur Armutslinderung.

REGIONALE ZUSAMMENARBEIT UND INTERNATIONALE VERPFLICHTUNGEN

- Weiterhin Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit und Gewährleistung gut nachbarlicher Beziehungen.

- Deutlich wirksamere Anwendung bilateraler Freihandelsabkommen.

- Abschluss und Anwendung von Vereinbarungen mit Nachbarländern, vor allem über grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Menschenhandel und Schmuggel, justizielle Zusammenarbeit, Grenzverwaltung, Rückübernahme, Umwelt, Verkehr und Energie.

- Angemessene finanzielle Ausstattung und Bewirtschaftung des Fonds für Heimkehrer. Abschluss des Prozesses der Heimkehr/Rückführung von Flüchtlingen und nachweislich deutliche Fortschritte bei der sozialen und wirtschaftlichen Eingliederung dieser Personen.

- Befassung mit den an den Beitritt zum Europarat anschließenden Verpflichtungen, die noch nicht erfüllt sind, vor allem in den Bereichen Bildung und Wahlen.

Wirtschaftliche Anforderungen

- Herstellung eines stabilen makro-ökonomischen Umfelds unter besonderer Berücksichtigung der Zunahme des Kreditvolumens im Kontext der Currency-Board-Regelung.

- Anwendung des gesamtstaatlichen Rahmengesetzes und der Gesetze der Entitäten über das Handelsregister.

- Unterstützung der Tätigkeit der Arbeitsgruppe für eine nachhaltige Finanzpolitik mit dem Ziel, die realen öffentlichen Ausgaben zu senken.

- Abschließende Befriedigung inländischer Forderungen und Verabschiedung des gesamtstaatlichen Gesetzes über die Inlandsschuld als Richtschnur für Zahlungen bei allen inländischen Forderungen.

- Verabschiedung des Gesetzes über den nationalen Finanzrat und Festlegung der Verfahren für seine wirksame Tätigkeit.

- Reform und Lockerung des Lohngestaltungssystems, vor allem im öffentlichen Sektor.

- Entwurf eines Schemas für die Institutionalisierung der wirtschaftspolitischen Planungsstelle.

- Deutliche Fortschritte bei der Unternehmensführung (Corporate Governance), unter anderem durch Beschleunigung des Prozesses zur Privatisierung und Neugestaltung privater Investmentfonds.

- Inkraftsetzen und Beginn der Anwendung des Gesetzes über die finanzielle Umstrukturierung.

- Gewährleistung reibungsloser Abläufe bei den Handelsgerichten und Vorbereitung der Gerichtshöfe auf die Abwicklung von Konkursverfahren.

Europäische Standards

BINNENMARKT

Freier Warenverkehr

- Anwendung des geltenden Rechts in den Bereichen Normen, Zertifizierung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung; Einrichtung der von diesen Vorschriften vorgesehenen Institutionen und Ausstattung mit materiellen und personellen Mitteln für ihre Aufgabe. Fortsetzung der Bemühungen, Regeln und Vorschriften in diesen Bereichen mit dem Acquis in Einklang zu bringen, vor allem um günstige Handelsbedingungen zu schaffen.

- Einrichtung eines internen Mechanismus für die Konsultation und Berichterstattung bei neuen technischen Verordnungen vor ihrer Verabschiedung bei Maßnahmen mit Folgen für den Handel.

- Weitere Fortschritte bei der Übernahme europäischer Standards.

- Einrichtung der Marktüberwachungsagentur und angemessene Ausstattung für deren Aufgaben. Fortsetzung der Maßnahmen zum Aufbau einer Marktüberwachungsstruktur, die den Anforderungen des Acquis an die Freizügigkeit des Warenverkehrs genügt.

Freizügigkeit von Personen und Dienstleistungen und Niederlassungsrecht

- Einrichtung der Versicherungsagentur von Bosnien und Herzegowina und Gewährleistung ihres Betriebs.

- Übertragung der Bankenaufsicht auf die gesamtstaatliche Ebene und Gewährleistung der Wirksamkeit der Aufsichtsbehörde.

Zoll und Steuern

- Weitere Annäherung der zollrechtlichen Vorschriften und Verfahren an den Acquis.

- Der rechtliche Rahmen für Freizonen muss mit EU-Standards vereinbar sein und die angemessene Überwachung der Freizonen sicherstellen.

- Einleitung aller Schritte, die zur korrekten Anwendung der Ursprungsregeln erforderlich sind.

- Anwendung der Regeln zur Zollwertermittlung nach internationalen Normen und Praktiken.

- Erhöhung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung der Zollgesetzgebung und zur Bekämpfung von Korruption, grenzüberschreitender Kriminalität und Steuerflucht.

- Gewährleistung einer angemessenen Aufgabenwahrnehmung der Behörde für indirekte Steuern.

- Volle Anwendung und Durchsetzung des Mehrwertsteuergesetzes und weitere Annäherung der Steuergesetze an den Acquis.

- Befolgung der Grundsätze des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung und Berücksichtigung dieser Grundsätze bei neuen Steuermaßnahmen.

Wettbewerb

- Ausbau der Kapazität des Wettbewerbsrates, damit dieser seine Aufgaben bei der Durchsetzung der einschlägigen Regeln und das Eintreten für die Wettbewerbspolitik in vollem Umfang wahrnehmen kann.

- Verabschiedung der erforderlichen Rechtsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen und Angleichung der bereits bestehenden Vorschriften an die Regeln für Wettbewerb und staatliche Beihilfen der EU.

Öffentliches Auftragswesen

- Vorschriftsmäßige Umsetzung der Rechtsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen, einschließlich Einrichtung sowie personelle und finanzielle Ausstattung des Amtes für das öffentliche Auftragswesen und der Kontrollbehörde für das öffentliche Auftragswesen.

Gesetz über Geistiges Eigentum

- Anwendung und Durchsetzung des bestehenden Rechtsrahmens, vor allem durch den vorschriftsmäßigen Betrieb des Instituts für geistiges Eigentum.

Statistik

- Annahme und Beginn der Anwendung der Vereinbarung zwischen den Entitäten im statistischen System über die Verbesserung der Arbeit einer zentralen statistischen Agentur in Bosnien und Herzegowina.

SEKTORALE POLITIK

Industrie und KMU

- Unverzüglich Annahme des vorliegenden Vorschlags für eine gesamtstaatliche KMU-Strategie und Beginn der Anwendung vorrangiger Aktionen.

- Ausarbeitung einer soliden und umfassenden Industriepolitik.

Landwirtschaft und Fischerei

- Ausarbeitung einer umfassenden gesamtstaatlichen Landwirtschaftsstrategie auf der Grundlage der Empfehlungen der funktionalen Überprüfung von November 2004 und Festlegung eines Rechtsrahmens für ihre Anwendung.

- Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den Acquis der EU im tier- und pflanzengesundheitlichen Bereich.

- Einrichtung und Betrieb der gesamtstaatlichen Agentur für Lebensmittelsicherheit. Betrieb der Agentur für Pflanzengesundheit.

- Ausbau von Labors und Inspektionskapazität im tier- und pflanzengesundheitlichen Bereich, Einrichtung eines Referenzlabors und Entwicklung von Probenahmeverfahren gemäß den EU-Anforderungen.

- Vollendung der Verfahren für die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach den Vorgaben der EU.

- Mehr Aufwand bei der Sammlung und Bearbeitung von Landwirtschaftsdaten nach Standards und Methoden der EU.

Umwelt

- Verabschiedung eines gesamtstaatlichen Umweltgesetzes als Rahmen für einen landesweiten harmonisierten Umweltschutz.

- Einrichtung und vorschriftsmäßiger Betrieb der gesamtstaatlichen Umweltagentur.

Energie

- Schritt für Schritt Einhaltung der im Rahmen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen.

- Entwicklung und Annahme einer umfassenden Energiestrategie; Fortsetzung der Reformen und der Liberalisierung des Energiesektors.

- Schaffung der Voraussetzungen für eine rasche Betriebsaufnahme des unabhängigen Systembetreibers und des Stromübertragungsunternehmens als separate gesamtstaatliche Unternehmen.

Verkehrspolitik

- Anwendung des gesamtstaatlichen Eisenbahngesetzes.

- Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften über den Luftverkehr an den Acquis im Hinblick auf den gemeinsamen europäischen Verkehrsraum (ECAA).

Informationsgesellschaft und Medien

- Verabschiedung des Gesetzes über die Agentur für die Informationsgesellschaft und Einrichtung dieser Agentur.

- Weitere Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte und Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur effektiven Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften zur Förderung des Wettbewerbs.

- Weiterer Ausbau der Rolle und der Verwaltungskapazität der Regulierungsbehörde.

Finanzkontrolle

- Entwicklung einer Strategie für eine interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen.

RECHT, FREIHEIT UND SICHERHEIT

Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration

- Angemessene personelle Ausstattung der für Asyl und Migration zuständigen Dienststellen im Sicherheitsministerium.

- Anwendung des Gesetzes über Freizügigkeit und Aufenthalt von Ausländern von 2003. Änderungen dieses Gesetzes müssen mit dem Acquis und internationalen Normen vereinbar sein und einen zusätzlichen Nutzen zu den bestehenden Vorschriften darstellen.

- Weitere Senkung der Zahl der an der Grenze ausgestellten Visa.

- Anwendung aller internationalen und regionalen Verpflichtungen bei der Grenzverwaltung.

Geldwäsche

- Personelle Aufstockung der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen (Financial Intelligence Unit).

- Noch stärkere Zusammenarbeit zwischen der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen und der Kriminalabteilung des gesamtstaatlichenstaatlichen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes (SIPA).

- Angemessene Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften gegen Geldwäsche und weitere Verfeinerung dieser Vorschriften.

- Einhaltung einschlägiger internationaler Konventionen.

Drogen

- Ausarbeitung einer gesamtstaatlichen Drogenpolitik nach EU-Standards.

- Verabschiedung des Gesetzes über die Verfolgung des Drogenmissbrauchs und des Drogenhandels.

Polizei

- Weiter Stärkung des gesamtstaatlichen Sicherheitsdienstes (SIPA), vor allem durch Einstellung des gesamten dafür vorgesehenen Personals.

Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus

- Gewährung der vorschriftsmäßigen Anwendung des nationalen Aktionsplans für die Bekämpfung des Menschenhandels.

- Ergreifen zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Menschenhandel und angemessene Anwendung der Zeugenschutzregelung.

- Ausbau der Kapazität des Sicherheitsdienstes SIPA bei der Bekämpfung des Terrorismus; stärkere internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich, unter anderem durch die korrekte Anwendung internationaler Konventionen.

- Verabschiedung des Gesetzes über den Schutz persönlicher Daten und Einrichtung der Datenschutzagentur.

3.2. Mittelfristige Prioritäten

Politische Anforderungen

Staatsführung

- Weiterführung der Fortschritte bei der vollständigen Übernahme der Verantwortung für die Formulierung der Politik und die Beschlussfassung.

Öffentliche Verwaltung

- Umsetzung des umfassenden Aktionsplans für die Reform der öffentlichen Verwaltung.

- Aufbau von Schulungskapazitäten für Beamte in Bosnien und Herzegowina und weitere Verbesserung der Kapazitäten für die Formulierung von Politik und die Koordinierung.

- Erhöhung der Kapazität für die fortschreitende rechtliche Angleichung an den Acquis und Ausbau der Rolle von Bosnien und Herzegowina bei der Programmierung und Anwendung von Finanzhilfe zur Vorbereitung auf die Dezentralisierung der Gemeinschaftshilfe.

Polizeireform

- Anwendung des Aktionsplans für die Umstrukturierung der Polizei.

Justizsystem

- Gewährleistung einer angemessenen Ausbildung des Justizpersonals, vor allem in menschenrechtlichen Aspekten sowie Aspekten im Zusammenhang mit der Umsetzung einer künftigen Stabilisierungs- und Assoziierungsvereinbarung.

- Alle Gerichtshöfe müssen mit den erforderlichen technischen und finanziellen Mitteln ausgestattet sein, um wirksam und vorschriftsmäßig Recht sprechen zu können.

Korruptionsbekämpfung

- Anwendung des Aktionsplans gegen Korruption und der GRECO-Empfehlungen.

- Vorschriftsmäßige Anwendung internationaler Konventionen über Korruption und deutliche Verringerung von Korruption.

MENSCHENRECHTE UND SCHUTZ VON MINDERHEITEN

- Die innerstaatlichen Vorschriften müssen vollständig mit der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sein.

- Gewährleistung des Minderheitenschutzes nach europäischen und internationalen Standards.

- Anwendung der nationalen Strategie für die Roma und der dazugehörigen sektoralen Aktionspläne.

Wirtschaftliche Anforderungen

- Gewährleistung der Beibehaltung der makro-ökonomischen Stabilität und Anstrengungen zur Förderung der Nachhaltigkeit der Zahlungsbilanz.

- Weitere Verringerung der öffentlichen Ausgaben als Anteil am BIP.

- Weiter Verbesserung des Wirtschaftsklimas und der Unternehmensführung sowie Fortsetzung der Umstrukturierung von Unternehmen, auch öffentlicher Versorgungsunternehmen.

- Weiterhin stärkere Koordinierung der steuer- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen.

- Gewährleistung eines angemessenen Arbeitens der wirtschaftspolitischen Planungsstelle in der Agentur für indirekte Steuern.

- Erstellung umfassender und konsolidierter Staatskonten.

- Ausbau der Verfahren für die Vorbereitung und Ausführung des Haushalts und die Rechnungslegung.

- Ergreifen von Maßnahmen zur Senkung der Arbeitslosigkeit, vor allem der Langzeitarbeitslosigkeit.

- Bessere Koordinierung der Arbeitsvermittlungsagenturen im Land und Verhinderung der Zersplitterung des Arbeitsmarkts.

- Lösung des Problems der Zersplitterung des Bildungssystems und der Aufgabenüberschneidung zwischen verschiedenen Organisationsebenen. Stärkung der Politikentwicklung und der strategischen Planung zur Verbesserung der Bildungsqualität.

- Fortsetzung der erforderlichen Reformen zur Einhaltung von Regeln und Verpflichtungen der WTO, um den Beitrittsprozess zur WTO zu beschleunigen.

Europäische Standards

BINNENMARKT UND HANDEL

Freier Warenverkehr

- Weiter Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Normen, Zertifizierung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung an den Acquis sowie Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen und globalen Konzept sowie nach dem alten Konzept.

Zoll und Steuern

- Gewährleistung einer weiteren Annäherung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften an den Acquis und weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität zur Umsetzung dieser Vorschriften sowie zur Bekämpfung von Korruption, grenzüberschreitender Kriminalität und Steuerflucht.

- Verbesserung der Transparenz und des Informationsaustauschs mit der EU zur Unterstützung der Durchsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung oder Steuerflucht.

Wettbewerb

- Anwendung der Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen.

- Vorlage eines Verzeichnisses der staatlichen Beihilfen.

Öffentliches Auftragswesen

- Der rechtliche Rahmen für das öffentliche Auftragswesen in Bosnien und Herzegowina muss mit dem Acquis vereinbar sein und die Verfahren bei öffentlichen Aufträgen müssen vorschriftsmäßig angewandt werden.

Statistik

- Entwicklung verlässlicher Wirtschaftsstatistiken und Ausbau der Kapazität der Institutionen, statistische Grunddaten nach europäischen Standards zu erzeugen und zu veröffentlichen, vor allem in den Bereichen volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Arbeitskräfte- und Wirtschaftsstatistiken.

SEKTORALE POLITIK

Industrie und KMU

- Anwendung der KMU-Strategie.

- Gewährleistung der Anwendung der Industriepolitik.

- Beginn des Entwurfs und der Anwendung einer integrierten Forschungspolitik.

Landwirtschaft und Fischerei

- Anwendung der umfassenden Landwirtschaftstrategie auf gesamtstaatlicher Ebene.

- Einleitung von Maßnahmen zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen und Registrierung ihres Transportes.

- Vorbereitung eines Programms zur Anpassung von fleischverarbeitenden Betrieben an EU-Anforderungen.

- Einleitung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle der einheimischen Pflanzenproduktion, vor allem bei Erzeugnissen, für die besondere EU-Anforderungen gelten.

Umwelt

- Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität der mit dem Umweltschutz befassten Institutionen, vor allem auf gesamtstaatlicher Ebene und Gewährleistung der Anwendung der bereits umgesetzten Rechtsvorschriften.

- Gewährleistung eines wirksamen Systems zur Umweltüberwachung.

Verkehrspolitik

- Weitere Umstrukturierung und Liberalisierung des Bahnsektors.

- Gewährleistung einer schrittweisen Annäherung der Verkehrsvorschriften an den Acquis, vor allem im Hinblick auf technische und Sicherheitsnormen, soziale Standards und Marktliberalisierung.

- Anwendung des Memorandums des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes, das auch die Verkehrsbeobachtungsstelle (SEETO) betrifft.

Energie

- Anwendung der Aktionspläne der Entitäten für die Umstrukturierung des Energiesektors.

- Konsolidierung der Energieregulierungsbehörden des Gesamtstaates und der Entitäten.

- Einleitung für Maßnahmen für konkrete Fortschritte im Gassektor, unter anderem durch die Entwicklung einer Gasenergiestrategie, Einsetzung eines Systembetreibers und einer Regulierungsstelle und Entwicklung des einheimischen Gasmarktes.

Informationsgesellschaft und Medien

- Anwendung der Rechtsvorschriften für den öffentlichen Rundfunk und Abschluss der Strukturreform des öffentlichen Rundfunks.

- Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationen und Dienstleistungen und Gewährleistung ihrer Anwendung.

- Angleichung an das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen und die Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen.

Finanzkontrolle

- Entwicklung und Anwendung der Grundsätze einer dezentralen Haftung von Führungskräften und einer funktional unabhängigen Innenrevision nach international anerkannten Standards und vorbildlicher Praxis in der EU.

- Stärkung der Handlungskapazität und der funktionalen sowie der finanziellen Unabhängigkeit der obersten Rechnungskontrollbehörden.

- Entwicklung von Verfahren und Verwaltungskapazitäten für einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der EU.

RECHT, FREIHEIT UND SICHERHEIT

Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration

- Vollständige Anwendung der Strategie für eine integrierte Grenzverwaltung und Erzielung von Effizienz in der Grenzverwaltung.

- Übernahme der alleinigen Verantwortung für die Aufnahmezentren.

Geldwäsche

- Gewährleistung einer zunehmenden Verbesserung der Durchsetzungserfolge bei der Geldwäsche.

Drogen

- Angemessene Ausstattung der Vollzugsorgane für die Bekämpfung des Drogenhandels und weitere Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Agenturen und Ländern; Erzielung konkreter Ergebnisse in diesem Bereich.

- Einrichtung eines Amtes für Suchtstoffe auf gesamtstaatlicher Ebene.

Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus

- Gewährleistung der lückenlosen Anwendung aller Maßnahmen des Aktionsplans gegen die organisierte Kriminalität.

4. PROGRAMMIERUNG

Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird über die einschlägigen Finanzierungsinstrumente und zwar insbesondere über die Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates[2] bereitgestellt; folglich wird dieser Beschluss keine finanziellen Auswirkungen haben. Bosnien und Herzegowina kommt für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht.

5. KONDITIONALITÄT

Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird von weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen und bei der Umsetzung der in der Europäischen Partnerschaft festgelegten Prioritäten abhängig gemacht. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen könnte dazu führen, dass der Rat geeignete Maßnahmen auf der Grundlage des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000[3] des Rates ergreift. Für die Gemeinschaftshilfe gelten auch die Bedingungen, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 und vom 21./22. Juni 1999 festgelegt hat, vor allem was die Verpflichtung der Empfängerländer anbelangt, demokratische, wirtschaftliche und institutionelle Reformen durchzuführen.

6. MONITORING

Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen überprüft, vor allem der Jahresberichte der Kommission.

[1] ABl. L 86 vom 24.3.2004, S. 1.

[2] ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2415/2001 (ABl. L 327 vom 12.12.2001, S. 3).

[3] Artikel 5 der Verordnung Nr. 2666/2000 des Rates:

"1. Die Wahrung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze, der Menschenrechte, der Rechte der Minderheiten und der Grundfreiheiten ist ein wesentliches Element für die Durchführung dieser Verordnung sowie eine Voraussetzung für die Gewährung der Gemeinschaftshilfe. Bei Nichteinhaltung dieser Grundsätze kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen beschließen.

2. Für die Gemeinschaftshilfe gelten ferner die vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 festgelegten Bedingungen, insbesondere was die Verpflichtung der Empfängerländer anbelangt, demokratische, wirtschaftliche und institutionelle Reformen einzuleiten."

Top