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Document 52005AR0252

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — i2010 — Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung

ABl. C 192 vom 16.8.2006, p. 21–24 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

16.8.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 192/21


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — „i2010 — Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“

(2006/C 192/05)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — „i2010Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ KOM(2005) 229 endg.;

aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 1. Juni 2005, den Ausschuss gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu dieser Vorlage zu ersuchen;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 12. April 2005, die Fachkommission für Kultur und Bildung mit der Ausarbeitung einer diesbezüglichen Stellungnahme zu beauftragen;

gestützt auf das Ziel der Lissabon-Strategie, „die Union [bis 2010] zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum zu machen — einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen“;

gestützt auf die Aufforderung des Europäischen Rates von Brüssel am 22./23. März 2005 an die Kommission, die Strategie auf der Grundlage wachstums- und beschäftigungsbezogener Ansatzpunkte umgehend neu zu beleben (1);

gestützt auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel am 22./23. März 2005, in denen es heißt: „Es muss unbedingt eine Informationsgesellschaft angestrebt werden, an der alle teilhaben und die sich auf den umfassenden Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien in den öffentlichen Diensten, KMU und Privathaushalten stützt. In diesem Sinne liegt der Schwerpunkt der Initiative i2010 auf Forschung und Innovation im Bereich der IKT, auf der Entwicklung der Industrien für Informationsinhalte, auf der Sicherheit von Netzen und Informationen sowie auf Konvergenz und Interoperabilität im Hinblick auf die Schaffung eines Informationsraums ohne Grenzen.“ (2);

gestützt auf die Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission „Aktionsplan eEurope 2005: Aktualisierung“ (CdR 193/2004 fin) (3);

gestützt auf die Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission „Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Nationale Breitbandstrategien“ (CdR 257/2004 fin) (4);

gestützt auf die Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission über die „Zukunft der europäischen Regulierungspolitik im audiovisuellen Bereich“ (CdR 67/2004 fin) (5);

gestützt auf die Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission „Wissenschaft und Technologie: Schlüssel zur Zukunft EuropasLeitlinien für die Forschungsförderung der Europäischen Union“ (CdR 194/2004 fin) (6);

gestützt auf die Sondierungsstellungnahme zum Thema „Die Rolle der Universitäten in der lokalen und regionalen Entwicklung im Europa des Wissens“ (CdR 89/2003 fin) (7);

gestützt auf den von der Fachkommission für Kultur und Bildung am 7. Dezember 2005 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 252/2005 rev. 2) (Berichterstatter: Herr Georgakis, Bürgermeister von Ilioupolis (EL/SPE));

IN ERWÄGUNG FOLGENDER GRÜNDE:

1.

Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) können direkt und indirekt einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Lissabon-Strategie leisten.

2.

Die Verwirklichung des ehrgeizigen Ziels von Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa auf der Grundlage der Chancengleichheit und des Zugangs zu Digitaltechnologien ohne Diskriminierungen im Rahmen einer europaweiten Informationsinfrastruktur muss bei der Einigung Europas als Ganzem mit allen derzeitigen und künftigen EU-Mitgliedstaaten, d.h. ihren Städten und Gemeinden, ihren Unternehmen und Bürgern eine Schlüsselrolle spielen.

3.

Damit der IKT-Sektor weiterhin zu Wachstum und Beschäftigung beitragen kann, sind Investitionen in die Forschung und Innovation unverzichtbar.

4.

Es ist von wesentlicher Bedeutung, eine effiziente und moderne Informationsinfrastruktur sowohl für alteingesessene als auch neue Unternehmen und für modernere öffentliche Dienste bereitzustellen.

5.

Die Chancengleichheit in der Informationsgesellschaft in Bezug auf die Verfügbarkeit von Anschlüssen und Diensten unabhängig von der Art des Nutzers, seiner gesellschaftlichen Stellung oder seinem Wohnort sollte zu den Rechten der europäischen Bürger zählen.

6.

Die Informationsinfrastruktur sollte sowohl im Verständnis innerhalb der Gesellschaft als auch hinsichtlich der Verwaltung der Wasser- und Energieversorgung gleichgesetzt sein;

verabschiedete auf seiner 63. Plenartagung am 15./16. Februar 2006 (Sitzung vom 16. Februar) folgende Stellungnahme:

1.   Standpunkte des Ausschusses der Regionen

Allgemeine Bemerkungen

Der Ausschuss der Regionen

1.1

begrüßt die prägnante und klare Analyse und die Schlussfolgerungen der Kommission in ihrer Mitteilung „i2010Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“;

1.2

unterschreibt die Feststellung, dass Wissen, Forschung und Innovation Motoren für nachhaltiges Wachstum sind;

1.3

unterstützt nachdrücklich die Auffassung, dass der Aufbau einer vollständig integrativen Informationsgesellschaft zu einer zentralen Aufgabe erklärt wird;

1.4

akzeptiert den Standpunkt, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), denen laut Statistik ein Viertel der Zunahme des EU-Bruttoinlandsprodukts und 40 % des Produktivitätszuwachses zu verdanken sind, eine starke Triebkraft für Wachstum und Beschäftigung darstellen;

1.5

erkennt an, dass die digitale Konvergenz der Dienste, Netze, Geräte und Medien immer schneller voranschreitet und die Zugangskanäle der Bürger zum Informationsreichtum dadurch erweitert werden;

1.6

weist darauf hin, dass die Erreichung der digitalen Konvergenz durch die soziale Konvergenz und die entsprechende Gestaltung des Regulierungsrahmens erleichtert wird;

1.7

begrüßt die Strategie i2010 für die europäische Informationsgesellschaft und stimmt den allgemeinen politischen Orientierungen und den grundlegenden Prioritäten zu;

1.8

unterschreibt die Auffassung, dass die Strategie i2010 einer offenen und wettbewerbsfähigen digitalen Wirtschaft dient und für Qualität und soziale Integration sorgt;

1.9

unterstreicht die Bedeutung der drei Prioritäten der Strategie i2010 und erklärt sich einverstanden mit

der Schaffung eines einheitlichen europäischen Informationsraums,

der Steigerung der Innovation und Investition in die Forschung,

der Schaffung einer integrativen Informationsgesellschaft für alle mit dem Schwerpunkt auf besseren öffentlichen Diensten und Lebensqualität;

1.10

ist davon überzeugt, dass die Initiative i2010 zu einer Verbesserung der Lebensqualität der Bürger sowie generell zu einer besseren Gesellschaft beitragen wird.

In Bezug auf den einheitlichen europäischen Informationsraum

Der Ausschuss der Regionen

1.11

unterstützt den vorausschauenden politischen Ansatz der Europäischen Kommission, da er der Auffassung ist, dass der IKT-Markt der Europäischen Union ein gewaltiges Potenzial besitzt, das sich Europa nicht entgehen lassen darf. Ein europäischer Binnenmarkt mit Bestimmungen, die nicht von Land zu Land unterschiedlich sind, ist für die Unternehmenstätigkeit besonders vorteilhaft;

1.12

unterstreicht die Notwendigkeit, die Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften anzuerkennen und zu strukturieren, um die Ziele der Strategie i2010 zu erreichen;

1.13

nimmt mit Zufriedenheit das Bemühen um Bewältigung der großen Herausforderungen zur Kenntnis, weist jedoch darauf hin, dass die Ergebnisse auch nach Maßgabe der vorgeschlagenen Aktionsprogramme bewertet werden werden;

1.14

hebt hervor, dass diese Herausforderungen in Bezug auf schnellere Breitbanddienste in strukturschwachen und benachteiligten Gebieten die Bereitstellung wichtiger Instrumente aus den Strukturfonds und im Hinblick auf reichhaltige Informationsinhalte, Interoperabilität und Transaktionssicherheit die Bereitstellung wichtiger Instrumente aus den Forschungs- und Entwicklungsprogrammen verlangen;

1.15

ist der Auffassung, dass der hochwertige und erschwingliche Breitbandzugang einer der wichtigsten Faktoren ist, die die Qualität der Dienste für den Bürger bestimmen, indem vor allem die Qualität der von den Kommunalverwaltungen angebotenen Dienstleistungen verbessert wird und gleichzeitig die Wirtschaftsaktivitäten kleiner und mittlerer Unternehmen erleichtert werden. Der größere und schnellere Zugang zu den Breitbanddiensten kommt voraussichtlich insbesondere den entlegenen Gebieten und Gemeinschaften, vor allem denen in äußerster Randlage, zugute;

1.16

hebt hervor, dass die Gesellschaft eine besondere Sensibilität für Aspekte des Verbraucherschutzes und des Schutzes personenbezogener Daten hat und dieser Umstand bei der Ausarbeitung der Strategie und der Funktionsregeln des IKT-Marktes berücksichtigt werden muss;

1.17

ist folglich der Überzeugung, dass die neuen Dienste und Einsatzmöglichkeiten der IKT auf jeden Fall die Datenschutzbestimmungen respektieren müssen, während die Verbraucher gleichzeitig immer die Möglichkeit haben müssen, herauszufinden, was mit persönlichen Daten geschieht. Die in der Mitteilung vorgeschlagene Schärfung des Bewusstseins „für die Notwendigkeit des Selbstschutzes“ (8) muss auch mit strengeren Sicherungsmaßnahmen einhergehen;

1.18

legt besonderes Gewicht auf die Transaktionssicherheit bei der Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte im Internet sowie die Notwendigkeit, dass die EU hochwertige und erschwingliche Dienste und Kommunikation gewährleistet, die den territorialen Zusammenhalt der gesamten EU, insbesondere in den entlegensten Gebieten und den Regionen in äußerster Randlage, garantieren;

1.19

ist der Ansicht, dass die Inhalte der neuen Dienste und die neuen digitalen Medien nicht nur auf der Grundlage wirtschaftlicher Kriterien konzipiert werden sollten, sondern ihre Entwicklung sich auch an den sozialen und kulturellen Bedürfnissen orientieren sollte;

1.20

ermuntert zur Einrichtung von Wissenschaftsparks und zur Schaffung des geeigneten Rahmens für Investitionen seitens der KMU.

In Bezug auf Innovation und Investitionen in die Forschung

Der Ausschuss der Regionen

1.21

unterschreibt nachdrücklich den Ansatz der Europäischen Kommission, der mehr und bessere IKT-Forschung ins Visier nimmt. Diesbezüglich muss jedoch ein Transfer des generierten Wissens gewährleistet sein, damit es sich in Ergebnissen dergestalt konkretisiert, dass die gesamte europäische Industrie davon profitiert und der Fortschritt in Richtung der Lissabon-Ziele in allen Regionen gewahrt bleibt;

1.22

hält es für notwendig, eine umfangreiche Ausstattung an Forschungsmitteln für den Zeitraum 2007-2013 zu gewährleisten, „auch wenn andere Bereiche des Haushaltsentwurfs für den Zeitraum 2007-2013 geändert werden sollten“ (9);

1.23

unterstreicht, dass die Besonderheiten des IKT-Sektors gebührend berücksichtigt werden müssen, auch wenn die Umsetzung der Forschungsergebnisse in Produkte für jede Wirtschaft und jede Technologie äußerst wichtig ist. Und zwar vor allem deshalb, weil die Informations- und Kommunikationstechnologien einen Einfluss darauf haben, auf welche Weise die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften arbeiten (elektronische Verwaltung) und ihr Aufgabenfeld (bezüglich Versorgung mit zahlreichen personenbezogenen Dienstleistungen, Mitverwaltung des historischen und des natürlichen Erbes, Mitverwaltung der Netzwerke und Infrastrukturen des Nahverkehrs) organisieren und ausgestalten (eLearning, Gesundheit online, Telearbeit usw.);

1.24

erinnert daran, dass die IKT grundlegend sind, um die Koordination und die Zusammenarbeit in den verschiedenen Bereichen zwischen den lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Behörden einerseits sowie zwischen diesen und den Bürgern und privaten Einrichtungen in der EU andererseits zu verbessern. Außerdem stellen die IKT eine wichtige und relevante Möglichkeit zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Dienste dar.

In Bezug auf die Schaffung einer integrativen Informationsgesellschaft für alle, mit dem Schwerpunkt auf besseren öffentlichen Diensten und Lebensqualität

Der Ausschuss der Regionen

1.25

unterstreicht die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen den positiven wirtschaftlichen Effekten der IKT und den mit der Einführung der IKT eventuell einhergehenden sozialen, rechtlichen und kulturellen Auswirkungen auf das Leben der europäischen Bürger. Deswegen müssen die IKT-Strategien mit der Jugend- und der Bildungspolitik und den grundlegenden Menschenrechten kombiniert werden;

1.26

teilt die Betrachtungsweise, wonach die Informations- und Kommunikationstechnologie auf eine Verbesserung der Lebensqualität hoffen lässt. So könnten etwa durch einen stärkeren Einsatz dieser Technologien bestehende IKT-gestützte Gesundheitsdienste verbessert und neue Dienste dieser Art geschaffen werden. Dadurch könnte ein Beitrag zur Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung geleistet und den Bürgern ein besserer und effektiverer Zugang zu öffentlichen Leistungen im Gesundheitswesen verschafft werden;

1.27

ist der Auffassung, dass die Nutzung der IKT als neue „Kultur“ neben dem Lesen und Schreiben auf einen Rückgang der traditionellen Informationsquellen und -kanäle (Zeitungen, Schriftverkehr) hinauslaufen kann. Im Interesse der Erhaltung dieser Grundfertigkeiten ist es jedoch erforderlich, dass das Lernhilfsmittel IKT die traditionellen Informationsformen ergänzt und nicht etwa ersetzt;

1.28

macht nachdrücklich auf die Notwendigkeit der Bewahrung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt aufmerksam. Die Verwendung einer einzigen Hauptsprache im IKT-Sektor (10) darf keinen Einfluss auf die notwendige Bereitstellung von Fachdiensten für die Bürger in anderen Sprachen oder die Achtung von kultureller und sprachlicher Vielfalt haben;

1.29

weist darauf hin, dass das schriftliche europäische Kulturerbe digitalisiert werden muss, damit es für die künftigen Generationen erhalten bleibt. Dies muss für sämtliche Sprachen, Regionen und Länder Europas getan werden;

1.30

unterstreicht, dass die Anwendung von IKT notwendigerweise zu einer erheblichen Steigerung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit führt, einschließlich der bedeutenden Vorteile, die sich daraus für eine Gesellschaft ergeben;

1.31

unterstützt die drei vorgeschlagenen IKT-Vorreiterinitiativen in den Bereichen: Bedürfnisse der alternden Gesellschaft, sicherer und sauberer Verkehr und kulturelle Vielfalt;

1.32

hebt hervor, dass es wichtig ist, die IKT als neues „soziales Instrument“ zu nutzen. Daher müssen die IKT-Strategien an die Sozialpolitik der Gemeinschaft anknüpfen;

1.33

plädiert für die Schaffung von digitalen Bibliotheken und Bildergalerien für das Geschichts- und Kulturerbe mit universellem Zugang;

1.34

unterstützt die Förderung des digitalen Dialogs (eConsultancy) zum Zwecke des Austauschs von Vorschlägen, Gedanken, Ideen, Bemerkungen und bewährten Praktiken zwischen den Ländern und Regionen sowie der Zivilgesellschaft ganz allgemein.

2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

2.1

schlägt der Kommission und den Mitgliedstaaten vor, der Dezentralisierung und der Verwaltung von

Politiken,

Aktionsprogrammen und

Finanzmitteln

betreffend den Fragenkomplex i2010 durch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften besonderes Gewicht und hohe Priorität einzuräumen, um auf die Einsetzung von Strukturen und Diensten hinzuwirken, die die regionale Entwicklung fördern und der Lebensqualität der Bürger in den Regionen zuträglich sind;

2.2

empfiehlt der Kommission, auf die Konzeption und Anwendung von Indikatoren hinzuwirken, anhand derer ein Benchmarking der Verbreitung und Verwendung von IKT in den Regionen vorgenommen werden kann, so dass dann fortlaufend die entsprechenden Schlussfolgerungen gezogen werden können, die für die Ergreifung von Maßnahmen zur Herbeiführung der wirtschaftlichen, sozialen und technologischen Konvergenz der Regionen zweckmäßig und erforderlich sind;

2.3

äußert den Wunsch, von den Ergebnissen und Schlussfolgerungen aus dem Zwischenbericht zur Bewertung der Strategie i2010, der rechtzeitig bekannt gemacht werden muss, Kenntnis zu erhalten und zu ihnen Stellung zu nehmen;

2.4

empfiehlt der Kommission, bei der Konzipierung der Aktionsprogramme zu berücksichtigen, dass die Entwicklung zum großen Teil auf die Spieleindustrie zurückzuführen ist und deshalb besonderes Gewicht auf die Qualität dieser Entwicklung und deren Folgen für die Gesellschaft und insbesondere die junge Generation gelegt werden muss;

2.5

ersucht die Kommission darum, umfassend an den Initiativen beteiligt zu werden, deren Ziel die Überprüfung oder Anpassung der beschlossenen und in die Praxis umgesetzten Strategie ist;

2.6

bringt der Kommission seine Absicht zur Kenntnis, die Mitgliedstaaten verstärkt dazu anzuhalten, die Initiative i2010 effizient voranzutreiben und ihre nationalen Reformprogramme — auch die für die IKT — einander anzugleichen, mit dem vorrangigen Ziel, dadurch ihre Regionen zu stärken, insbesondere die entlegensten, in äußerster Randlage befindlichen Regionen, die ländlichen Gebiete sowie die Inselgemeinschaften, denen die IKT-Entwicklung den größten sozioökonomischen Nutzen bringt;

2.7

legt der Kommission nahe, wirtschaftlich weniger entwickelten Regionen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, damit sie die durch die IKT eröffneten Chancen zur Erzielung echter Konvergenz nutzen und die Gefahr der Ausgrenzung abwenden können, die die IKT für diejenigen bergen, die keinen Zugang dazu haben.

Insgesamt hält es der Ausschuss der Regionen aufgrund der rasanten Entwicklung des technologischen Fortschritts und der sich ständig ergebenden Erfordernisse ausdrücklich für erforderlich, den Dialog über die Strategie „i2010 — Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ kontinuierlich und ungehindert weiterzuentwickeln und aufrechtzuerhalten.

Brüssel, den 16. Februar 2006

Der Präsident

des Ausschusses Der Regionen

Michel DELEBARRE


(1)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat von Brüssel, 22./23. März 2005, 7619/1/05 rev. 1, Ziffer 8, http://ue.eu.int/docCenter.asp.

(2)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat von Brüssel, 22./23. März 2005, 7619/1/05 rev. 1, Ziffer 18, http://ue.eu.int/docCenter.asp.

(3)  ABl. C 71 vom 22.3.2005, S. 59.

(4)  ABl. C 71 vom 22.3.2005, S. 55.

(5)  ABl. C 318 vom 22.12.2004, S. 27.

(6)  ABl. C 71 vom 12.3.2005, S. 22.

(7)  ABl. C 73 vom 23.3.2005, S. 55.

(8)  Siehe S. 8 der Mitteilung.

(9)  CdR 194/2004, Ziffer 1.6 (Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission „Wissenschaft und Technologie: Schlüssel der Zukunft - Leitlinien für die Forschungsförderung der Europäischen Union“, Berichterstatter: Herr Myllyvirta).

(10)  Schätzungsweise 80 % der Inhalte des World Wide Web wurden auf Englisch erstellt (Quelle: www.englishenglish.com).


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