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Document 51999AC0452

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem «Vorschlag der Kommission betreffend die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse (1999/2000)»

ABl. C 169 vom 16.6.1999, p. 20 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51999AC0452

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem «Vorschlag der Kommission betreffend die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse (1999/2000)»

Amtsblatt Nr. C 169 vom 16/06/1999 S. 0020


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag der Kommission betreffend die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse (1999/2000)"(1)

(1999/C 169/09)

Der Rat beschloß am 23. März 1999, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 43 und 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 8. April 1999 an. Berichterstatter war Herr Strasser.

Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 363. Plenartagung (Sitzung vom 28. April 1999) mit 90 gegen 2 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Inhalt des Kommissionsvorschlages

1.1. Die Agrarwirtschaft 1998

1.1.1. Das Wirtschaftsjahr 1998 war durch eine ausgeprägte Verschlechterung der Lage auf den Agrarmärkten bei einigen Produkten gekennzeichnet. Die Wirtschafts- und Finanzkrise in einigen Drittländern hat vor allem die Märkte für Schweinefleisch und Rindfleisch am stärksten in Mitleidenschaft gezogen.

1.1.2. Bei Getreide sind als Folge von zwei aufeinanderfolgenden Rekordernten die Weltmarktpreise auf den niedrigsten Stand seit fünf Jahren zurückgefallen. Das Wachstum der Nachfrage auf den Weltmärkten hat sich verlangsamt. Die Interventionsbestände bei Getreide, vor allem bei Gerste und Roggen, sind gegen Ende des Jahres 1998 auf 16 Millionen Tonnen angewachsen und haben ebenfalls einen Preisrückgang verursacht.

1.1.3. Während bei den meisten Produkten die Preise gesunken sind, gab es nur bei Obst (außer Zitrusfrüchten), Wein, Kartoffeln und Rindfleisch gegenüber dem Vorjahr Preisverbesserungen.

1.2. Die Entwicklung der Agrarproduktion

1.2.1. Mit einer Ernte von rund 208 Millionen Tonnen Getreide (plus 2,1 gegenüber 1997) wurde 1998 eine neue Rekordhöhe erreicht und zwar als Folge einer Ertragssteigerung von plus 4,2 %. Auch bei Ölsaaten kam es zu einer Ausweitung der geernteten Menge um 6,5 % auf 15,5 Millionen Tonnen, wovon 14,2 Millionen Tonnen für Nahrungsmittelzwecke verwendet werden.

1.2.2. Bei Zuckerrüben (Reduktion der Flächen um 7,5 % und Erträge um 5 %) und bei Olivenöl (minus 500000 t) ist die Produktion stark zurückgegangen.

1.2.3. Es wird angenommen, daß die Milcherzeugung geringfügig zurückgegangen ist (auf 120 Millionen Tonnen) und die Rindfleischerzeugung sich um 4,2 % auf 7,5 Millionen Tonnen reduziert hat.

1.2.4. Demgegenüber ist die Schweinefleischerzeugung um schätzungsweise 6,5 % ausgeweitet worden, die Gefluegelfleischerzeugung um 2,1 %, die Schaf- und Ziegenfleischerzeugung um 2,9 %.

1.3. Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen

1.3.1. Nach ersten Schätzungen von Eurostat dürften die landwirtschaftlichen Einkommen (1998) in der EU durchschnittlich je Beschäftigten real um 3,9 % zurückgegangen sein. Als Gründe werden von der Kommission genannt:

- die Preiseinbrüche bei Fleisch (vor allem Schweinefleisch minus 26,1 %);

- die Verringerung der Beihilfen für den Agrarsektor (minus 6,2 %);

- die deutliche Verlangsamung des Rückgangs der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte.

1.3.2. Beihilfen machen mittlerweile im Schnitt 29 % des landwirtschaftlichen Einkommens in der EU aus. Das ist eine Frage der teilweisen Verlagerung der Marktpreisstützung hin zu einer direkteren Einkommensstützung.

1.4. Haushaltslage

1.4.1. Der Mittelbedarf der EAGFL-Garantie wird für 1999 von der Kommission auf 40,953 Milliarden Euro veranschlagt und liegt somit weit unterhalb der Agrarleitlinie von 45,188 Milliarden Euro.

1.5. Preisvorschläge der Kommission

1.5.1. Die Kommission verweist auf die Tatsache, daß als Folge von erfolgten Reformen nur noch wenige Marktverwaltungsparameter auf Jahresbasis festgesetzt sind. Sie verweist außerdem auf die Diskussion über die vorgeschlagenen Reformmaßnahmen im Rahmen der Agenda 2000. Die Kommission schlägt daher mit wenigen Ausnahmen vor, in den Fällen, in denen ein Beschluß erforderlich ist, die geltenden Beträge beizubehalten. Das gilt für die institutionellen Preise, die Zuschüsse und die monatlichen Zuschüsse für Getreide und Reis.

1.5.2. Als einzige Änderung gegenüber den bestehenden Regelungen bei Getreide wird von der Kommission folgende Änderung für bewässerte Flächen vorgeschlagen: So wie in der Agenda 2000 vorgesehen, sollen für den Fall der Überschreitung der "Bewässerungsfläche" im Jahre 1999/2000 die Ausgleichszahlungen proportional (1:1) gekürzt werden und nicht um das Eineinhalbfache des Überschreitungssatzes entsprechend der Verordnung (EWG) Nr. 1765/92.

1.5.3. Bei Zucker wird vorgeschlagen, die monatliche Lagerkostenerstattung von 0,38 Euro auf 0,33 Euro je 100 kg zu kürzen, um dem Rückgang der Zinsen Rechnung zu tragen. Ferner wird vorgeschlagen, für Italien keinen abgeleiteten Interventionspreis für Weißzucker (höheren) vorzuschlagen, da es sich um kein Zuschußgebiet handelt.

1.5.4. Obwohl nach Auffassung der Kommission entsprechend der Kürzung des Interventionspreises für Reis eine derartige auch für die monatlichen Zuschläge vorgeschlagen hätte werden können, wurde angesichts der schwierigen Lage auf dem Reismarkt darauf verzichtet.

1.5.5. Bei Wein geht es um ein Paket von Übergangsmaßnahmen, bis zum Inkrafttreten der reformierten Gemeinsamen Marktorganisation für Wein, die mit 1. August 2000 in Kraft treten soll.

1.5.6. Da die Kommission am 6. November 1998 bei Tabak einen Vorschlag zur Festsetzung der Garantieschwelle (Quoten) und der Höhe der Prämien für die Jahre 1999 bis 2001 vorgelegt hat, wurde auf einen Vorschlag im Preispaket 1999/2000 verzichtet.

1.5.7. Bezüglich Saatgut werden einige Änderungen der Grundverordnung vorgeschlagen. Im Falle von Reis und Hanf zielen sie darauf ab, das Saatgutrecht mit den Rechtsvorschriften für die einzelnen Produkte in Einklang zu bringen.

2. Allgemeine Bemerkungen

2.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat zu den von der Kommission vorgeschlagenen Reformen der GAP im Rahmen der Agenda 2000 ausführlich Stellung bezogen. Der Ausschuß immt daher davon Abstand, die Stellungnahme zum Preispaket 1999/2000 zum Anlaß zu nehmen, neuerlich auf die einzelnen Punkte der Reform der GAP einzugehen. Der Ausschuß bedauert jedoch, daß die Kommission, wenn von wenigen Ausnahmen abgesehen wird, kaum Bereitschaft gezeigt hat, Argumente bzw. Vorschläge für andere Wege der Reform der GAP aufzugreifen, wie sie auch vom WSA vorgebracht wurden. Positiv ist zu vermerken, daß die Agrarminister sowie die Staats- und Regierungschefs die Notwendigkeit von Änderungen der Kommissionsvorschläge gesehen haben, die teilweise jenen entsprechen, wie sie auch in den Stellungnahmen des Ausschusses zu den Legislativvorschlägen für die GAP-Reform als notwendig erachtet wurden.

2.2. Mit großer Besorgnis sieht der Ausschuß die Einkommensentwicklung der Landwirte in der Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten, wobei in einzelnen Mitgliedstaaten die Einkommensrückgänge besonders hoch sind. Der starke Rückgang der landwirtschaftlichen Einkommen ist vor allem auch deshalb sehr kritisch zu sehen, da aufgrund der Preisentwicklung bei wichtigen Agrarprodukten auch 1999 mit weiteren Rückgängen bei den landwirtschaftlichen Einkommen zu rechnen ist bzw. durch die Reform der GAP ein zusätzlicher Einkommensdruck auf die Landwirte zukommt.

In diesem Zusammenhang ist zu sehen, daß durch die Einführung des Euro in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten sich die institutionellen Preise - in nationalen Währungen ausgedrückt - verringert haben. Nur in wenigen Mitgliedstaaten werden diese Aufwertungsverluste ausgeglichen.

2.3. Von der Kommission wird als einer der Hauptgründe für den Einkommensrückgang "die deutliche Verlangsamung des Rückgangs der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte" genannt.

Die steigende Arbeitslosigkeit in der EU ist nach wie vor eines der großen unbewältigten Probleme. Davon besonders betroffen sind viele ländliche Regionen. Das bedeutet aber auch, daß es für die Landwirte in vielen Regionen immer schwieriger geworden ist bzw. wird, außerhalb der Landwirtschaft Einkommensmöglichkeiten zu finden. Dies hat zwangsläufig einen Einfluß auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft. Daher sollte nach Auffassung des Ausschusses die Bewältigung der sich abzeichnenden Verschärfung des Einkommensproblems nicht in der Abwanderung einer großen Zahl von Arbeitskräften aus der Landwirtschaft gesehen werden. Die wesentliche Ursache für die Einkommensrückgänge in den vergangenen Jahren liegt jedenfalls bei der negativen Preisentwicklung für wichtige Agrarprodukte.

Der Ausschuß bringt in Erinnerung, daß in seiner Stellungnahme zum Preispaket 1997/1998 der Vorschlag unterbreitet wurde, die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft auf die Beschäftigung insgesamt zu untersuchen.

2.4. Der Ausschuß kann die Auffassung der Kommission nicht teilen, daß mit der teilweisen Verlagerung von der Marktpreisstützung hin zu einer direkten Einkommensstützung "generell eine Konsolidierung des landwirtschaftlichen Einkommens und die Abschwächung seiner Schwankungen bewirkt" wurde. Die massiven Einkommenseinbrüche in einzelnen Mitgliedstaaten stehen dieser These entgegen. Es zeigt sich, daß selbst höhere Direktzahlungen Einkommensverluste als Folge von Marktschwankungen nicht ausgleichen können. Daher ist die konsequente Anwendung der vorhandenen Instrumente zur Marktsteuerung unverzichtbar.

2.5. Der Ausschuß ist sich dessen bewußt, daß nicht vorhersehbare Ereignisse, wie die Finanzkrisen in Südostasien und die Krise in Rußland, starke Auswirkungen auf den Absatz und damit die Preisbildung bei wichtigen Agrarprodukten hatten. Diese Entwicklung steht den Annahmen entgegen, wie sie von der Kommission in den "Long Term Prospects" als eine der Grundlagen für die GAP-Reform vorgenommen wurden. Außerdem zeigen die Ereignisse des Vorjahres, daß in einem bestimmten Ausmaß keinesfalls auf Instrumente der Marktordnung verzichtet werden kann,

- einerseits in geeigneter Weise auf die Produktion regulierend einzugreifen;

- andererseits die Landwirte der EU nicht zur Gänze den Unwägbarkeiten des Weltmarktes auszusetzen.

Der Ausschuß stellt mit Interesse fest, daß die USA die mit dem Fair Act eingeschlagene Neuausrichtung der Agrarpolitik korrigierte, um auf die Krise auf wichtigen Agrarmärkten zu reagieren. Im Gegensatz zur EU hat die US-Administration rasch gehandelt, womit sie der US-Landwirtschaft Wettbewerbsvorteile gesichert hat.

2.6. Der Ausschuß hält kritisch fest, daß die Kommission jedenfalls zu langsam auf die Krise auf den Schweinemärkten reagierte. Das gilt sowohl für die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung, wie auch für die Erhöhung der Ausfuhrerstattungen.

2.6.1. Der Ausschuß erwartet, daß die Kommission die vorhandenen Marktordnungsinstrumente jeweils rechtzeitig zur Anwendung bringt, um Preiseinbrüche zu verhindern, die zu Einkommensverlusten bei einer Mehrzahl der Landwirte führen würde.

2.7. Der Ausschuß ersuchte bereits wiederholt die Kommission, die Auswirkungen der GAP und der Reformen der GAP, vor allem von Reduktionen der Erzeugerpreise für Agrarprodukte, auf Verbraucherpreise, Lebensmittelqualität, Gesundheit, Umwelt, Beschäftigung und ländliche Gebiete eingehend zu untersuchen. Der Ausschuß bedauert, daß die Kommission bis jetzt keine derartige umfassende Analyse vorgelegt hat, die er nach wie vor für notwendig erachtet.

2.8. Der Ausschuß weist darauf hin, daß auch 1998 keine zusätzlichen Maßnahmen gesetzt wurden, um den Anbau von erneuerbaren Energieträgern bzw. nachwachsenden Rohstoffe für industrielle Zwecke zu forcieren. Es wird bedauert, daß im vorliegenden Preispaket ebenfalls keine diesbezüglichen Initiativen vorgesehen sind. Im Gegenteil, nach wie vor ändern sich jährlich die Voraussetzungen für den Anbau nachwachsender Rohstoffe, so daß in keiner Weise von stabilen Bedingungen für diesen immer wichtiger werdenden Produktionszweig gesprochen werden kann. Mehr noch, der Anteil der Ölsaaten für non food-Zwecke ist stark zurückgegangen.

2.9. Der Ausschuß hofft, daß trotz des kollektiven Rückritts der Europäischen Kommission die anstehenden Arbeiten bewältigt werden und keine Unsicherheiten auch in den für die Land- und Ernährungswirtschaft wichtigen Rechtsbereichen über die Zukunft auftreten.

3. Besondere Bemerkungen

3.1. Getreide

3.1.1. Der Ausschuß nimmt zur Kenntnis, daß für Getreide keine Änderungen der institutionellen Preise bzw. Prämien vorgesehen werden.

3.1.2. Es wird begrüßt, daß die Kommission keine Kürzung der monatlichen Zuschläge vorgenommen hat. Die Beibehaltung dieser Zuschläge auf mindestens dem bisherigen Niveau wäre auch künftig von großer Bedeutung.

3.1.3. Dem Vorschlag der Kommission, die Sanktionsregelung bei Überschreitung der Bewässerungsflächen nicht mehr überproportional, sondern proportional zu kürzen, stimmt der Ausschuß zu, da dadurch eine Systemvereinfachung erzielt wird.

3.1.4. Da sich der Preisdruck bei Getreide weiter verschärft hat, die Interventionsbestände im laufenden Wirtschaftsjahr weiter angewachsen sind, spricht sich der Ausschuß sowohl für die Beibehaltung der Stillegungsrate in der Höhe von 10 % für die Ernte 2000 als auch für die Anwendung marktstabilisierender Maßnahmen aus. Außerdem tritt der Ausschuß dafür ein, daß der maximale Feuchtigkeitsgehalt für die Getreideintervention - so wie bisher - mit 15 % festgesetzt wird.

3.2. Reis

3.2.1. Der Ausschuß begrüßt den Vorschlag der Kommission, keine Kürzung der monatlichen Zuschläge vorzunehmen, um damit der schwierigen Lage auf dem Reismarkt zu begegnen.

3.2.2. Mit Bezug auf diese schwierige Lage erwartet der Ausschuß, daß bis zur Reform der GMO Reis alle Instrumente ausgeschöpft werden, um den Markt zu stabilisieren.

3.3. Zucker

3.3.1. Der Ausschuß spricht sich dafür aus, daß die Kommission nochmals überprüft, ob die vorgeschlagene Kürzung der monatlichen Lagerkostenerstattung ausreichend begründbar ist. Der von der Kommission geltend gemachten stabilen Zinssituation steht nämlich unter anderem gegenüber, daß die Einführung des Euro mit 1. Januar 1999 im Durchschnitt eine Reduktion des Rüben- und Zuckerpreises um 1,54 % in nationaler Währung zur Folge hatten. Außerdem ist noch genau zu prüfen, ob tatsächlich die Voraussetzungen in Italien gegeben sind, keinen abgeleiteten Interventionspreis festzusetzen.

3.4. Faserpflanzen

3.4.1. Der Ausschuß würdigt, daß bei Flachs und Hanf im Gegensatz zu den Vorjahren keine Kürzung der Prämien vorgeschlagen wird.

3.4.2. Es wird angeregt, eine Verwaltungsvereinfachung beispielsweise in der Form anzustreben, daß nicht mehrere Formulare für den Erhalt der Prämien ausgefuellt werden müssen. Weiters wird angemerkt, daß die derzeitige Koeffizientenregelung bei Flachs sehr verwaltungsaufwendig ist, und Wettbewerbsnachteile in einigen EU-Regionen verursacht. Daher sollte auch diesbezüglich eine Vereinfachung durch Abschaffung der Koeffizientenregelung angestrebt werden.

3.5. Wein

3.5.1. Bezüglich Wein teilt der Ausschuß die Auffassung der Kommission, daß die derzeit geltenden Regelungen bis zum Inkrafttreten der Reform beibehalten werden sollen. Aus diesem Grund sind auch die im Preispaket festgelegten flankierenden Maßnahmen bzw. Ausnahmeregeln für bestimmte Mitgliedstaaten ebenfalls fortzuführen.

3.6. Obst und Gemüse

3.6.1. Der Ausschuß nimmt zur Kenntnis, daß in Folge der 1997 erfolgten Reform der GMO Obst und Gemüse keine Änderungen vorgeschlagen wurden.

3.6.2. Die Senkung der Budgetausgaben für diesen wichtigen Sektor ist kritisch zu sehen, da unter anderem durch die Umstellung des Prämiensystems bei Zitrusfrüchten ein starker Preisdruck eingetreten ist.

3.7. Saatgut

3.7.1. Der Ausschuß nimmt die Vorschläge der Kommission zur Änderung der Grundverordnung für Saatgut zur Kenntnis. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß der Vorschlag für die Festsetzung der Beihilfen bei Lolium perenne L. eine Kürzung für eine bestimmte Sortengruppe bedeutet, wodurch eine Reihe von Saatgutvermehrern benachteiligt werden.

3.8. Tierische Erzeugnisse

3.8.1. Der Ausschuß nimmt zur Kenntnis, daß für Milch, Rindfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch sowie Schweinefleisch keine Änderungen der institutionellen Preise bzw. Prämien vorgesehen sind. Angesichts der Bedeutung der Preise von tierischen Erzeugnissen für die Einkommen der Landwirte fordert der Ausschuß die Kommission auf, die vorhandenen Instrumente zur Marktentlastung voll auszuschöpfen, insbesondere auch in Richtung Verbesserung der Situation auf den Schweinemärkten.

3.8.2. Der Ausschuß spricht sich für die Weiterführung der Ausnahmeregelung der 90-Tier-Grenze in den neuen Bundesländern in Deutschland aus.

Brüssel, den 28. April 1999.

Die Präsidentin

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Beatrice RANGONI MACHIAVELLI

(1) ABl. C 59 vom 1.3.1999, S. 1-27.

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