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Document 51996AR0353
Opinion of the Committee of the Regions on 'The global challenge of international trade: a market access strategy for the European Union'
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "Welthandel als globale Herausforderung: Eine Marktöffnungsstrategie der Europäischen Union"
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "Welthandel als globale Herausforderung: Eine Marktöffnungsstrategie der Europäischen Union"
CdR 353/96 fin
ABl. C 116 vom 14.4.1997, p. 26–32
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "Welthandel als globale Herausforderung: Eine Marktöffnungsstrategie der Europäischen Union" CdR 353/96 fin
Amtsblatt Nr. C 116 vom 14/04/1997 S. 0026
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "Welthandel als globale Herausforderung: Eine Marktöffnungsstrategie der Europäischen Union" (97/C 116/03) DER AUSSCHUSS DER REGIONEN, gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen zum Thema "Welthandel als globale Herausforderung: Eine Marktöffnungsstrategie der Europäischen Union" (KOM(96) 53 endg.); aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 11. März 1996, den Ausschuß der Regionen gemäß Artikel 198 c Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu obiger Vorlage zu ersuchen; aufgrund seines Beschlusses vom 12. Juni 1996, die Fachkommission 1 "Regionalentwicklung, Wirtschaftsentwicklung, lokale und regionale Finanzen" mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen; gestützt auf den von der Fachkommission 1 am 22. November 1996 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 353/96 rev.) (Berichterstatter: Herr Tindemans), verabschiedete auf seiner 16. Plenartagung am 15. und 16. Januar 1997 (Sitzung vom 15. Januar) mehrheitlich folgende Stellungnahme. 1. Einleitung 1.1. Bei der Gestaltung der Europäischen Politik zur Entwicklung des Welthandels wurde den Folgen und Auswirkungen der internationalen Handelspolitik auf die regionale Ebene bislang nur wenig Aufmerksamkeit gewidmet. 1.2. Die Union hat eine offene Wirtschaft, in der viele Arbeitsplätze direkt und eine noch größere Zahl von Stellen indirekt vom Export abhängen. Gleichzeitig sind Millionen von Arbeitsplätzen direkt von ausländischen Investitionen abhängig. 1.3. Seit dem Inkrafttreten der ersten Binnenmarktrichtlinien sind die regionalen und sozialen Disparitäten jedoch größer geworden, und der Druck auf die Arbeitsbedingungen und den Arbeitsmarkt hat zugenommen. 1.4. Seit dem Zeitraum 1966-1988 haben viele arme Regionen keinen wirtschaftlichen Fortschritt verzeichnet. In einigen Regionen hat sich die Lage sogar verschlechtert. Das soziale Gefälle zwischen entwickelten und rückständigen Gebieten hat sich verstärkt. 1.5. In dem Weißbuch zur europäischen Sozialpolitik gelangte die Europäische Kommission dann auch zu der Feststellung, daß die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen der Mitgliedstaaten noch nie zuvor derartigen Belastungen ausgesetzt gewesen seien. Die diesbezüglichen Ursachen liegen der Kommission zufolge in der Globalisierung des Handels und der Produktion, in den Auswirkungen der neuen Technologien auf die Beschäftigung, in der Gesellschaft und dem einzelnen Bürger, in der Überalterung der Bevölkerung sowie in den auf hohem Niveau stagnierenden Arbeitslosenzahlen. 1.6. Aus diesen Erwägungen sieht sich der Ausschuß der Regionen veranlaßt, über den Bereich des Handels hinaus wie folgt allgemein Stellung zu nehmen. 2. Allgemeine Bemerkungen Wie wirkt sich ein offener Welthandel mit zunehmendem Wettbewerb auf die Regionen, ihre Bürger und ihre Betriebe aus? 2.1. Die Kommission liefert Argumente für die Notwendigkeit einer Strategie, weil, wie sie sagt, der Wohlstand in der Europäischen Union in hohem Maße vom Außenhandel und von Auslandsinvestitionen abhängig ist. Ein offener Weltmarkt würde den Verbrauchern ein vielfältigeres Angebot bringen, wird in den kommenden Jahren jedoch mit einem erhöhten Wettbewerbsdruck infolge der Einfuhren aus Drittstaaten verbunden sein. Dies sollte nach Auffassung der Kommission in einem größeren wirtschaftlichen Zusammenhang gesehen werden, weil bei einer Globalisierung die Verlagerung von Wirtschaftstätigkeiten aufgrund von komparativen Vorteilen und freiem Handel dazu führen kann, daß Wirtschaftstätigkeiten wieder nach Europa zurückverlagert werden, was sich positiv auf den Handel und die Arbeitsplätze in der EU auswirken könne. 2.2. Im Hinblick auf Schutzmaßnahmen oder staatliche Subventionen wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß eine über die Grenzen hinaus blickende Politik ein größeres Wachstumspotential bietet. Auf die Union entfällt nach Aussage der Kommission ein Fünftel des gesamten Warenverkehrs in der Welt. Die europäischen Direktinvestitionen in Drittländern machen mehr als ein Drittel der weltweit getätigten Direktinvestitionen aus. Die ausländischen Direktinvestitionen in Europa belaufen sich auf 460 Milliarden US-Dollar, und von diesen Direktinvestitionen hängen Millionen von Arbeitsplätzen ab. 2.3. Es muß angestrebt werden, den Marktzugang in Drittländern zu verbessern und gleichzeitig den eigenen Markt schrittweise stärker zu öffnen. Die aktive Unterstützung der europäischen Unternehmen ist dabei von wesentlicher Bedeutung. 2.4. Die europäischen Firmen sollten die Möglichkeit erhalten, unter gleichen Bedingungen und ungehindert durch Handelshemmnisse mit anderen Unternehmen in Wettbewerb zu treten. Waren- und Dienstleistungsverkehr gehen in zunehmendem Maße Hand in Hand mit Investitionen und der Vernetzung der Geschäftstätigkeit zwischen Unternehmen. Die Verlagerung von Aktivitäten in andere Länder muß deshalb zur optimalen Nutzung von Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsanlagen führen. 2.5. Die internationale industrielle Zusammenarbeit führt verstärkt zu Verbindungen in Form strategischer Allianzen und zu einem freieren Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr. Die Schaffung günstiger Voraussetzungen für die optimale Nutzung von Standortvorteilen ist ein erklärtes Ziel der Kommission. 2.6. Die europäischen Unternehmen müssen auf den Märkten dritter Länder präsent sein, wenn sie sich für die Zukunft Marktanteile sichern wollen. 2.7. Der Binnenmarkt erleichtert die wirtschaftliche Integration und den Strukturwandel, weil dadurch gleiche Voraussetzungen für alle EU-Unternehmen angestrebt werden. 2.8. In gleichem Maße, in dem ausländische Konkurrenten Vorteile aus dem freien Binnenmarkt ziehen, sollten Anstrengungen unternommen werden, um der europäischen Wirtschaft Chancen auf den Märkten dritter Länder zu eröffnen. Daher müßten die Aufgaben der Europäischen Kommission neu definiert werden. Europäische Firmen stoßen im Ausland auf vielfältige Hemmnisse. Die Europäische Union muß daher gleichzeitig mit der fortschreitenden Öffnung ihres eigenen Marktes einen besseren Zugang zu den Märkten dritter Länder erreichen. 2.9. Für die Länder Mittel- und Osteuropas muß der Marktzugang über die Durchführung der Europa-Abkommen erfolgen, die den betreffenden Ländern den Beitritt zur EU erleichtern. Bei anderen Ländern, z. B. bei der GUS, muß dies über den Beitritt dieser Staaten zur WTO geschehen. Mit Ländern in anderen Regionen sollte über weitere Zollsenkungen und den Abbau sonstiger Handelshemmnisse verhandelt werden. 2.10. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei die aktive Unterstützung der europäischen Unternehmen. Eine Strategie für einen besseren Marktzugang beinhaltet ein effizienteres Auftreten der Gemeinschaft und muß zu konkreten Vorteilen für die europäische Industrie, namentlich für die kleinen und mittleren Unternehmen, führen. 2.11. Die Ziele einer Strategie der Europäischen Kommission a) Die Handelspartner der Gemeinschaft sollten ihren Verpflichtungen nachkommen. Die WTO regelt sehr viel mehr Bereiche, als dies im GATT der Fall war, u.a. auch die Rechte an geistigem Eigentum und den Dienstleistungsverkehr. Die EU muß selbstverständlich ihre eigenen Verpflichtungen im Rahmen der WTO strikt erfuellen. b) Die vorhandenen Marktöffnungsinstrumente müssen voll genutzt werden. c) Die Gemeinschaft muß auch gegen Behinderungen der Handels- oder Investitionsströme angehen, die nicht unter den herkömmlichen Begriff der "Handelsschranken" fallen (diskriminierende nationale Investitionsgesetze, undurchsichtige Handelspraktiken oder die Verweigerung des Zugangs zu Vertriebseinrichtungen usw.). d) Die Wirtschaft muß über die Möglichkeiten unterrichtet werden, die das vorhandene Instrumentarium zum Abbau von Handelshemmnissen bietet; ferner muß sie die handelspolitischen Instrumente kennen, mit denen die Gemeinschaft sich vor unlauteren Handelspraktiken, wie Dumping oder Exportsubventionen, zu schützen sucht. 3. Besondere Bemerkungen Auswirkungen, die sich nach Ansicht des Ausschusses aus der vorstehend dargelegten Strategie ergeben 3.1. Der Ausschuß der Regionen will den Versuch unternehmen, ein ungefähres Bild der Auswirkungen zu entwerfen, die sich seiner Ansicht nach aus der vorstehend dargelegten Strategie für die Regionen, ihre Bürger und ihre Betriebe ergeben könnten. Er geht dabei von folgenden Fakten bzw. Feststellungen aus: - einer Gesamtzahl von 18 Millionen Arbeitslosen in der EU; - einer Sozialstruktur, die Herrn Santer zufolge einer Zerreißprobe ausgesetzt ist; - dem Signal, das selbst die OECD mit ihrer Aussage ausgesandt hat, daß ein freieres Spiel der Marktkräfte kein Allheilmittel für die Bekämpfung der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit sei. 3.2. Verbrauch/Produktion (global und regional betrachtet) 3.2.1. Es stellt sich die Frage, ob die Regionen die weltweite Ausdehnung des Freihandels verkraften können. Die Verkehrsinfrastruktur der Ballungsräume ist mittlerweile schweren Belastungen ausgesetzt. Das Anwachsen der Verkehrsströme infolge des wachsenden Welthandels hat unbestreitbar eine Reihe negativer Auswirkungen auf die Umwelt (mehr Transporte = mehr Straßen- oder Luftverkehr = mehr Straßen/Flugplätze bzw. Flüge = mehr Umweltverschmutzung + Lärmbelastung). 3.2.2. Gleichzeitig wird immer deutlicher, daß sich die Wirtschaftsstrukturen in den Regionen auflösen, weil die Grenzen der Europäischen Union nun einmal für Erzeugnisse aus Niedriglohnländern offenstehen. Die Wettbewerber aus Drittstaaten sind entsprechend zahlreich. Firmenleitungen stehen dermaßen unter Druck, daß sie Produktionsverlagerungen in Niedriglohnländer erwägen müssen, um auf diese Weise den Fortbestand ihrer Unternehmen zu sichern. Dies führt jedoch zu schweren Verwerfungen auf den städtischen oder regionalen Arbeitsmärkten, die wiederum ernste Folgen für den sozialen Zusammenhalt in den Regionen haben. Für bestimmte gesellschaftliche Gruppen in der Europäischen Union hat sich eine strukturelle Arbeitslosigkeit entwickelt. 3.2.3. Unternimmt jedoch eine Regionalregierung, die eine aktive Beschäftigungspolitik betreiben will, den Versuch, einen Industriezweig im Lande zu behalten, wird sie mit EU-Rechtsvorschriften konfrontiert, die derartige Unterstützungsmaßnahmen der öffentlichen Hand untersagen, wie das Beispiel Volkswagen in Sachsen zeigt. Auch im Europäischen Parlament wächst ganz offensichtlich die Besorgnis über die Auswirkungen der Freihandelspolitik auf unsere europäischen Betriebe, wie die Debatte über die Sonderzölle auf asiatische Schuhimporte beweist. Angesichts der allseits bekannten Tatsache, daß sich der Wettbewerb auf einem offenen Weltmarkt mittelfristig noch verschärfen wird, befürchtet der Ausschuß, daß bis auf weiteres nicht damit zu rechnen ist, daß die betrieblichen Umstrukturierungen und die sich daraus ergebenden Beschäftigungsverlagerungen innerhalb von Regionen sowie zwischen reichen und armen Gebieten in Europa ein Ende finden. 3.2.4. Gleichzeitig möchte der Ausschuß jedoch auch betonen, daß der Welthandel als klassische Form der Globalisierung seit 1950 stärker gestiegen ist als das globale Bruttosozialprodukt, wobei in den letzten Jahren eine Verschiebung zugunsten der Entwicklungsländer konstatiert wurde. Europa hat jedoch im Wettbewerb mit anderen Erdteilen seine relativ starke Position im industriellen Bereich nicht halten können. Nach Ansicht des Ausschusses besteht deshalb Grund zur Besorgnis in bezug auf die künftige Entwicklung. 3.2.5. Sowohl aus politischen als auch aus wirtschaftlichen Erwägungen sind intensive Bemühungen um Marktöffnungen im Handelsverkehr mit den mittel- und osteuropäischen Staaten erforderlich. Den jungen Demokratien der MOE-Länder kann durch diese Marktliberalisierungen deutlich gemacht werden, welch große Bedeutung die hochentwickelten Länder des Westens der Integration ihrer östlichen Partner in die westeuropäischen Strukturen beimessen. Es versteht sich von selbst, daß in diesem Zusammenhang einige Übergangsmaßnahmen erforderlich sind, damit soziale Konflikte vermieden werden können. 3.2.6. Außerdem besteht die Notwendigkeit, die handels-, industrie- und regionalpolitischen Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen, damit den Auswirkungen auf die Beschäftigung und die soziale Stabilität - auch im Hinblick auf Erweiterungen der Gemeinschaft nach Mittel- und Osteuropa - größere Aufmerksamkeit gewidmet werden kann. Außerdem müssen die Zusammenhänge zwischen Umwelt- und Handelspolitik besser berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck ist eine Abstimmung auf EU-Ebene erforderlich. 3.2.7. Nach Ansicht des Ausschusses sollte die langfristige Entwicklung in diesem Zusammenhang wie folgt verlaufen: - Es sollte danach gestrebt werden, Produktion und Verbrauch auf regionaler Ebene wieder zusammenzuführen, so daß der Güterverkehr innerhalb "regionaler" Handelsblöcke stattfinden kann. Das Ziel müßte darin bestehen, Waren innerhalb angemessen großer Räume zu produzierten und für den Verbraucher verfügbar zu machen (als "Regionen" sind in diesem Zusammenhang "Weltregionen" zu verstehen: West- und Osteuropa = eine Region; Asien = eine Region usw.). Eine der Maßnahmen, die zur Förderung dieser Entwicklung getroffen werden könnten, wäre die Internalisierung der externen Transportkosten (Beispiel: Umweltschäden). - Der (gewerbliche oder nicht gewerbliche) Austausch von Informationen und Know-how müßte in großem Maßstab auf Weltebene erfolgen. Auf diese Weise könnte der jeweils neueste Wissensstand ohne negative Folgen für die Umwelt oder die Beschäftigungslage in den eigenen Regionen "exportiert" werden. Gleichzeitig würde anderen Regionen die Möglichkeit geboten, mit dem frisch erworbenen Wissen ihre eigene regionale Wirtschaft aufzubauen. 3.2.8. Dem Ausschuß ist natürlich begreiflich, daß das Augenmerk mittelfristig gesehen auf eine stabile Entwicklung des Welthandelssystems gerichtet werden muß, die den Volkswirtschaften der armen Länder (z. B. in Afrika) Impulse verleiht und den Weltfrieden fördert. 3.3. Gleichgewicht in der regionalen Wirtschaft 3.3.1. Wünschenswert ist eine Verknüpfung des globalen Freihandels mit regionalen Wirtschaftsstrukturen, in deren Rahmen Betriebe zur Zusammenarbeit innerhalb der eigenen Regionen ermutigt werden, und mit einer auf die eigene Gemeinschaft ausgerichteten und längerfristig angelegten Arbeitsmarkt- und Innovationsstrategie. 3.3.2. Aus Untersuchungen (Porter) geht hervor, daß es insbesondere in einer globalen Wirtschaft von ausschlaggebender Bedeutung ist, daß Gruppen ("clusters") von miteinander verknüpften Produktionsfaktoren in enger räumlicher Nähe zueinander angesiedelt sind. Auch im Zeitalter der Information ist es nach wie vor so, daß qualifizierte Mitarbeiter, große Netzwerke im industriellen Zulieferbereich usw. ("Diamanten des Wettbewerbs") leistungsfähiger sind, wenn die räumliche Entfernung zwischen ihnen gering ist. Wir sind deshalb gut beraten, weitere Abwanderungen von Industrien nicht einfach als einen natürlichen Übergangsprozeß auf dem Weg zu einer "wissensintensiven" Wirtschaft zu betrachten. 3.3.3. Aus beschäftigungs-, umwelt- und verkehrspolitischen Gründen erscheint es nicht wünschenswert, daß die Europäische Union sich letztendlich in einer Situation wiederfindet, in der sie bei vielen Gütern von Einfuhren aus anderen Teilen der Welt abhängig ist. Die strukturelle Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union wurde vor allem durch den Stellenabbau verursacht, der während des letzten Jahrzehnts im Produktionssektor erfolgt ist. Der Verlust an Arbeitsplätzen im produzierenden Gewerbe führt langfristig unwiderruflich zu einem Verlust an Stellen bei den gewerblichen Dienstleistungen, weil zwischen beiden Sektoren viele Zusammenhänge bestehen. 3.3.4. Der Ausschuß befürwortet in diesem Zusammenhang eine langfristige Strategie, die man als "global approach on local level" bezeichnen kann und die darin besteht, daß jede Region (bzw. Grafschaft, Bundesland usw.) zusammen mit den auf ihrem Territorium ansässigen Groß- bzw. multinationalen Unternehmen ein proaktives Konzept fördert, dessen Ziel darin besteht, über eine gemeinsame regionale Internationalisierungsstrategie ein schlagkräftiger Wettbewerber in der "global economy" zu werden und die hierfür notwendige Infrastruktur zu schaffen (Know-how-Zentren, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Banken, Verkehrsinfrastrukturen (Straße, Wasser und Eisenbahn), Informationstechnologie usw.). 3.3.5. Die Verfolgung einer derartigen Politik in der Europäischen Union impliziert, daß jede Region sich dort profiliert, wo die für sie charakteristischen Stärken ihrer Wirtschaft liegen. Dies kann somit bedeuten, daß in bestimmten Industriezweigen im nachhinein noch eine innereuropäische Umstrukturierung erforderlich ist. Gleichzeitig müssen die Regionen allerdings für eine ausreichende Diversifizierung ihrer regionalen Wirtschaftsstruktur sorgen, damit sie nicht in eine zu große Abhängigkeit von einem einzigen Industriezweig geraten. 3.3.6. Insgesamt betrachtet müssen diese proaktiven Regionalstrategien eine starke gesamteuropäische Wirtschaft bilden, die im weltweiten Wettbewerb bestehen kann und innerhalb ihres eigenen Territoriums über die Industrien verfügt, die für unseren Kontinent von essentieller Bedeutung sind. 3.4. Beschäftigung/Arbeitslosigkeit 3.4.1. Die europäischen Regionen werden ständig zu handelspolitischen Anpassungen gezwungen sein, und unsere Unternehmen müssen sich auf einen permanenten Konkurrenzkampf einstellen. Der Lebensstandard wird steigen, allerdings wird diese Entwicklung von einem Druck auf die Arbeitsprozesse und die Produktivität begleitet sein. Um diese Herausforderung bestehen zu können, müssen die europäischen Regionen ihre Erwerbsbevölkerung durch geeignete Begleitmaßnahmen unterstützen, damit sie sich gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland (d.h. aus Drittstaaten) behaupten können. 3.4.2. Die Regionen werden den Mut aufbringen müssen, die sektorale Spezialisierung der Betriebe zu akzeptieren und begleitend zu unterstützen. Zu diesem Zweck sind Schulungsprogramme für die Ausbildung hochqualifizierter Arbeitnehmer erforderlich, die dem Anforderungsprofil der regionalen Unternehmen entsprechen. 3.4.3. Außerdem werden die europäischen Regionen akzeptieren müssen, daß einige Industriezweige aus ihren angestammten Gebieten abwandern, weil sie in anderen Teilen Europas bessere Entfaltungsmöglichkeiten vorfinden. In derartigen Fällen müssen die wirtschaftlichen Stärken der eigenen Region neu definiert und räumliche Umstrukturierungen vorgenommen werden. 3.4.4. Auf der anderen Seite sehen sich die Regionen in der EU mit dem Wohlstandsparadoxon konfrontiert, das folgende Merkmale aufweist: Aushöhlung des öffentlichen Leistungsangebots, wachsende Kriminalität, überlastete Verkehrswege, verwahrloste Städte und hohe Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig profitieren die europäischen Verbraucher von einem preiswerten Warenangebot infolge des "Outsourcing" von Erzeugnissen in Niedriglohnländer. Bei der Entwicklung des Welthandels ist es nach Ansicht des Ausschusses wichtig, daß zumindest die kurzfristigen Folgen, die die Maßnahmen für die regionale und lokale Ebene mit sich bringen, berücksichtigt werden, damit die Regionen mehr Möglichkeiten haben, ihre Wirtschaft und ihren Produktionssektor auf die bevorstehenden Veränderungen einzustellen. Parallel dazu müssen kurzfristig Möglichkeiten gefunden werden, um es den EU-Regionen mittels ausreichend langer Übergangszeiträume zu erleichtern, ihre Wirtschaft den neuen Umständen anzupassen. 3.4.5. In Anbetracht der Tatsache, daß der europäische Markt ein gesättigter Markt ist, werden der Zentralstaat und die regionalen Gebietskörperschaften die europäischen Bürger darauf vorzubereiten haben, daß das Augenmerk in Europa weniger auf das materielle Wachstum, dafür jedoch - auf der Grundlage des mittlerweile erreichten Lebensstandards (Gesundheitsfürsorge, Bildungswesen, Umwelt) - mehr auf eine Steigerung des immateriellen Wohlbefindens gerichtet werden muß. Dies bedeutet, daß die öffentlichen Entscheidungsträger auf den Wunsch der Öffentlichkeit nach mehr Lebensqualität in der Weise reagieren müssen, daß sie Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor schaffen, damit die Leistungen angeboten werden können, die die europäischen Bürger im Hinblick auf die Verbesserung ihrer Lebens- und Umweltbedingungen nachfragen. Die Bürger, die ihren Arbeitsplatz im Zuge von Betriebsstillegungen verloren haben, können auf diese Weise in neuen Dienstleistungsbereichen beschäftigt werden, die die europäische Bevölkerung als notwendig erachtet. 3.4.6. Zur Finanzierung dieser neuen Arbeitsplätze ist es nach Ansicht des Ausschusses unbedingt erforderlich, daß steuerpolitische Maßnahmen auf europäischer Ebene ergriffen werden, durch die der Faktor Arbeit entlastet und die Besteuerungsschwerpunkte in die Bereiche Umwelt, Verbrauch (Mehrwertsteuer) und Kapital verlagert werden. Dies wird jedoch nur dann möglich sein, wenn wir uns dem internationalen Wettbewerb im Rahmen eines marktorientierten Konzepts stellen. (In den Niederlanden beispielsweise verzeichneten die 50 größten Arbeitgeber zwischen 1991 und 1995 explosionsartige Gewinnsteigerungen, während sich die Beschäftigungsbilanz innerhalb des gleichen Zeitraums nur geringfügig verbesserte.) 3.4.7. Gleichzeitig muß den Bürgern klargemacht werden, daß die auf dem europäischen Markt tätigen Unternehmen das uneingeschränkte Recht haben müssen, ihre hier erwirtschafteten Gewinne außerhalb Europas neu zu investieren. Auf dieser Grundlage kann für eine schrittweise Angleichung des Wohlstands in den verschiedenen Erdteilen gesorgt werden, ohne daß gleichzeitig ein Akzeptanzverlust in der eigenen (europäischen) Bevölkerung befürchtet werden muß. 3.4.8. Europäische Unternehmen/multinationale Konzerne können auf diese Weise weltweit neue Niederlassungen gründen, wodurch an Ort und Stelle neue Arbeitsplätze entstehen. Eine derartige Strategie erfordert jedoch auch eine gute Unternehmensbasis im eigenen Lande mit dem erforderlichen Know-how in den europäischen Regionen, damit das auf den Weltmarkt ausgerichtete Konzept der multinationalen Unternehmen über ein ausreichendes Fundament verfügt. 3.4.9. Langfristig gesehen bietet sich nach Ansicht des Ausschusses eine Strategie der "Regionalwirtschaft im globalen Kontext" an. Sie impliziert: - sektorale Spezialisierungen im industriellen Bereich auf regionaler Ebene; - das Schaffen von Voraussetzungen in den Regionen für neue Unternehmensformen (Telekommunikationsinfrastrukturen, Know-how-Infrastrukturen usw.); - regionale Umschulungsprogramme, in deren Rahmen die Arbeitnehmer für neue Arbeitsplätze qualifiziert werden, die a) international und b) regional ausgerichtet sind; - regionale Beschäftigungsimpulse, die den regionalen Produktionsaktivitäten und den niedrigqualifizierten Arbeitnehmern zugute kommen (Transportgewerbe, kleiner Einzelhandel, Altenbetreuung, Freizeit und Erholung); - die Verwirklichung großer Infrastrukturvorhaben, die die Entwicklung der regionalen Wirtschaft fördern, mit öffentlichen und privaten Geldern; - eine gleichmäßige Streuung von Aktivitäten innerhalb der Regionen. 3.5. Finanzmärkte (aus globaler und regionaler Sicht) 3.5.1. Der Ausschuß unterstreicht die Bedeutung des Starts der Europäischen Währungsunion, auf die er in seiner Stellungnahme vom 18. September 1996 ausführlich eingegangen ist. Gleichzeitig möchte er feststellen, daß die Globalisierung des Handels auf längere Sicht auch zu einer monetären Globalisierung führen wird. Handel leidet gegenwärtig unter den Schwankungen des Dollarkurses, und die Konkurrenz des Yen bietet ebenfalls Grund zur Besorgnis. 3.5.2. Gleichzeitig pflichtet der Ausschuß uneingeschränkt der von der Europäischen Kommission vertretenen Ansicht bei, daß für multinationale Unternehmen ein "global-level playing field", in dessen Rahmen Investitionsfreiheit herrschen müsse, erforderlich sei. Allerdings müssen wir Europäer uns der Tatsache bewußt sein, daß die in unseren regionalen Wirtschaftsräumen erzielten Gewinne unter diesen Bedingungen teilweise in Investitionen fließen, die in anderen Teilen der Welt getätigt werden. Nach Ansicht des Ausschusses ist dies jedoch Teil eines natürlichen Prozesses, in dessen Verlauf sich die sozioökonomischen Entwicklungen in den verschiedenen Teilen der Welt einander angleichen. 3.5.3. Die wirtschaftlichen Aktivitäten verlagern sich bereits in zunehmenden Maße vom Warenhandel zu Direktinvestitionen im Ausland. Die Europäische Kommission bezieht sich in ihrer Mitteilung jedoch in erster Linie auf den Handel, so daß die Direktinvestitionen zu wenig Beachtung finden. Der Ausschuß vertritt in diesem Zusammenhang nachdrücklich die Meinung, daß die Auslandsinvestitionen der Weltwirtschaftsfaktor sind, der in den letzten Jahren die größte Dynamik entfaltet hat. 3.5.4. Der Ausschuß möchte jedoch auch betonen, daß alle Aktivitäten im Wirtschaftsleben auf Beziehungen zwischen Menschen beruhen, bei denen Vertrauen, Engagement, die physische Präsenz und der persönliche Kontakt von entscheidender Bedeutung sind. Der "Markt der Beziehungen" ist einer der Faktoren, die den Erfolg der regionalen Wirtschaftsräume auf dem asiatischen Kontinent ausmachen. Der Ausschuß legt deshalb Wert auf die Feststellung, daß auch in Europa dem Wirtschaftsleben in den Regionen Impulse verliehen werden können, wenn die staatlichen Aktivitäten dezentralisiert werden und fest verwurzelte regionale Bankensysteme vorhanden sind. Mit regionalen Wertpapierbörsen könnte zudem dafür gesorgt werden, daß Klein- und Mittelbetriebe leichter Zugang zu den Finanzmärkten finden. 3.5.5. Die Globalisierung der Finanzmärkte, die den Aktionären Gewinnmaximierungsmöglichkeiten eröffnet, kann sich jedoch hemmend auf unsere Investitionen in den Regionen und die dortige Beschäftigungslage auswirken - vor allem dann, wenn es um mit hohen Risiken behaftete innovatorische Investitionen geht, die den Aktionären natürlich einen erheblich geringeren Gewinn versprechen. Der Ausschuß möchte deshalb unterstreichen, daß Kontroll- und Konzertierungsmechanismen erforderlich sind, die im Interesse der europäischen Wirtschaft dafür sorgen, daß das Geschehen auf den Aktienmärkten in geregelten Bahnen verläuft. Auch im Bereich des "Wagniskapitals" müssen wirksame Maßnahmen getroffen werden. 3.5.6. Auch ein relativ weitgehender Freihandel muß mit sozialer Stabilität und Kohäsion einhergehen. 3.5.7. Modell für eine langfristige Strategie: "globales Finanzsystem für multinationale Unternehmen", "Übergang von der Gewinnmaximierung zur Gewinnoptimierung" und "lokale Finanzierung, globale Vernetzung": - ein regional fest verwurzeltes Bankensystem in unmittelbarer Nähe der betroffenen, regional operierenden Unternehmen (eventuell regionale Wertpapierbörsen); - ein "globales System" für international operierende multinationale Unternehmen; - Gewinnoptimierung: Gewinne müssen erzielt werden, zum Teil jedoch in langfristige innovatorische Investitionen auf globaler Ebene fließen. 3.6. Wirtschaftsführung auf globaler, nationaler und regionaler Ebene 3.6.1. Die Regionen bekommen die positiven und negativen Folgen der Wirtschaftsglobalisierung unmittelbar zu spüren. Durch die Globalisierung des Handels sind die Regionen einiger Instrumente beraubt worden. Infolge des informationstechnischen Fortschritts kann ein jeder von uns weltweit kommunizieren, Zahlungen leisten, Waren bestellen usw. Die Möglichkeiten der Regierungen, auf den Globalisierungsprozeß Einfluß zu nehmen, schwinden zusehends, weil geographische Grenzen verschwunden sind und die Kapitalströme weltweit fließen. 3.6.2. Es stellt sich daher die Frage, ob einzelne Staaten noch mit eigenen Entscheidungen auf die Inflation, das Wachstum und die Beschäftigungsentwicklung reagieren können. Da die wichtigen Märkte sich flächenmäßig immer weiter ausdehnen und die Unternehmen immer häufiger internationale Zusammenschlüsse bilden, verlieren die wettbewerbspolitischen Instrumente der einzelnen Staaten zusehends an Kraft. Unternehmen versuchen, Preisabsprachen zu treffen, Märkte unter sich aufzuteilen und ihre derzeitige Marktposition gegen potentielle Konkurrenten abzusichern. Mit nahezu jeder zweiten Großfusion wird nämlich das nur zu deutlich erkennbare Ziel verfolgt, die Marktposition der betreffenden Unternehmen zu verbessern. Für die wirtschaftspolitisch Verantwortlichen stellt sich hier die wichtige Aufgabe, internationale Wettbewerbsregeln zur Ergänzung des traditionellen Handelssystems festzulegen. Die internationale Wettbewerbs- und Handelspolitik würden dann Hand in Hand gehen, was in einem konsistenten Ordnungssystem auch der Fall sein sollte. Gleichzeitig gewinnt die Rolle der Regionen immer dann an Gewicht, wenn sie in der Nähe leistungsfähiger "Wirtschaftsmotoren" liegen. Innergemeinschaftliche Staatsgrenzen spielen in diesen Fällen keine Rolle mehr. Nach Ansicht des Ausschusses sind deshalb auch strukturelle und konzeptionelle Veränderungen erforderlich, wenn es um "Wirtschaftsführung und flankierende wirtschaftspolitische Maßnahmen seitens der öffentlichen Entscheidungsträger in Europa" geht. 3.6.3. Der Ausschuß hält es deshalb für dringend geboten, daß untersucht wird, wie ein Kooperationsmodell geschaffen werden kann, mit dessen Hilfe die Regierungen wieder in das weltweite Wirtschaftsgeschehen eingreifen bzw. daran teilnehmen können. Hier müssen kreative Lösungen gefunden werden, die die Entwicklung einer regionalen Politik ermöglichen. So werden beispielsweise steuerpolitische Maßnahmen erforderlich sein, mit denen auf regionaler Ebene neue Arbeitsplätze im öffentlichen Dienstleistungsbereich geschaffen werden können. Eine bessere Koordinierung zwischen der Industrie und dem Finanzsektor im Rahmen einer langfristigen Strategie auf europäischer Ebene ist dringend erforderlich. 3.6.4. Der Ausschuß hält es für dringend geboten, daß die Europäische Kommission mehr Kohärenz in die bestehenden Programme zur Unterstützung von Joint-ventures bringt, die von Unternehmen aus verschiedenen Ländern ins Leben gerufen werden. Ein solches Programm kann ein geeignetes Instrument für eine intensive wechselseitige (d.h. über einzelstaatliche Grenzen hinweg stattfindende) Marktdurchdringung sein und dürfte sich positiv auf den Produktionssektor, den Arbeitsmarkt und die gegenseitigen Ein- und Ausfuhren auswirken, ohne daß über Behinderungen in Form von Zollschranken geklagt werden müßte. Vielmehr würde es dafür sorgen, daß bestehende Hemmnisse aus dem Weg geräumt werden. 3.6.5. Im übrigen darf nicht vergessen werden, daß ein ausgeglichener und einheitlicher europäischer Markt eine conditio sine qua non für alle Bestrebungen ist, die die Stärkung der Position Europas auf den Märkten der Drittstaaten zum Ziel haben. Beispielsweise findet der Grundsatz der wechselseitigen Anerkennung technischer Normen im allgemeinen keine Anwendung, so daß in jedem Mitgliedstaat stets aufs neue Untersuchungen und Prüfungen durchgeführt werden. Überdies werden einzelstaatliche Untersuchungsergebnisse zumeist nicht ohne weiteres anerkannt. 4. Schlußfolgerungen 4.1. Der Ausschuß der Regionen befürwortet im großen und ganzen die von der Kommission vorgelegte Mitteilung zum Thema "Welthandel als globale Herausforderung: Eine Marktöffnungsstrategie der Europäischen Union". Er vertritt in diesem Zusammenhang folgende Ansichten: a) Alle Regionen werden ständig zu wirtschaftlichen Umstrukturierungen gezwungen sein. b) Die Globalisierung des Know-how und die Finanzmärkte können zu Wachstum und Ausbreitung von Unternehmen sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor innerhalb der EU beitragen. c) Die Regionalisierung der Warenproduktion und des Verkehrs könnte dazu beitragen, daß einerseits Verkehrs- und Umweltprobleme entschärft und andererseits neue Arbeitsplätze im Produktionssektor der EU (für Niedrigqualifizierte) geschaffen werden. Gleichzeitig kann diese Politik Möglichkeiten zur Herstellung von Produkten eröffnen, die an die Bedürfnisse der lokalen/regionalen Verbraucher angepaßt sind. d) Auf seiten der Kommission ist dringend dafür zu sorgen, daß handels-, industrie-, regional- und sozialpolitische Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden. e) Es sind intensive Bemühungen um eine Öffnung der mittel- und osteuropäischen Märkte erforderlich. Außerdem muß auch anderen Ländern, in denen sich der europäischen Wirtschaft interessante Möglichkeiten bieten, Aufmerksamkeit gewidmet werden. f) Jede Region muß ein proaktives Konzept entwickeln, um im weltweiten Wettbewerb mithalten zu können. g) In Europa muß eine Antwort auf das "Wohlstandsparadoxon" (Massenarbeitslosigkeit, Umweltverschmutzung, Kriminalität) gefunden werden. Die dazu erforderlichen Finanzmittel können durch eine Verlagerung der Besteuerungsschwerpunkte verfügbar gemacht werden (Entlastung des Faktors Arbeit und statt dessen höhere Umwelt-, Verbrauchs- (d.h. MWSt-) und Kapitalbesteuerung. h) Es kann nicht länger hingenommen werden, daß die Gewinne von Unternehmen explosionsartig steigen, gleichzeitig jedoch kaum neue Arbeitsplätze geschaffen werden. i) In Europa muß ein Schritt von der Gewinnmaximisierung zur Gewinnoptimierung vollzogen werden, d.h. die Gewinne müssen sowohl auf globaler als auch auf lokaler Ebene teilweise für langfristige Investitionen und Innovationen verwendet werden. j) Es muß für eine bessere Koordinierung zwischen der Industrie und dem Finanzsektor im Rahmen einer langfristigen Strategie auf europäischer Ebene gesorgt werden. In dem Zusammenhang ist es unbedingt erforderlich, der internationalen Zusammenarbeit Impulse zu verleihen, wobei die diesbezüglichen Maßnahmen nicht nur auf den Industriesektor, sondern auch auf die Wirtschaft im allgemeinen abzielen müssen. k) Es muß ein Netz aus demokratisch legitimierten Zusammenschlüssen von Staaten, Regionen und lokalen Behörden aufgebaut werden, in dessen Rahmen die öffentlichen Entscheidungsträger die europäische Wirtschaft "managen" bzw. mit flankierenden Maßnahmen unterstützen. l) Auf diese Weise kann letztendlich ein Modell entstehen, in dessen Rahmen sich die Globalisierung von Handel und Wirtschaft mit einer globalen Strategie auf lokaler Ebene (der "Glokalisierung") verknüpfen läßt. Brüssel, den 15. Januar 1997. Der Präsident des Ausschusses der Regionen Pasqual MARAGALL i MIRA