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Document 41999D0014

    Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 28. April 1999 zur Schaffung eines Handbuches visierfähiger Dokumente (SCH/Com-ex (99) 14)

    ABl. L 239 vom 22.9.2000, p. 298–298 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1999/14(3)/oj

    41999D0014

    Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 28. April 1999 zur Schaffung eines Handbuches visierfähiger Dokumente (SCH/Com-ex (99) 14)

    Amtsblatt Nr. L 239 vom 22/09/2000 S. 0298 - 0298


    BESCHLUSS DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES

    vom 28. April 1999

    zur Schaffung eines Handbuches visierfähiger Dokumente

    (SCH/Com-ex (99) 14)

    Der Exekutivausschuss hat am 16. Dezember 1998 in Berlin den Beschluss zur Schaffung eines Handbuches über visierfähige Dokumente gefasst (SCH/Com-ex (98) 56).

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Der Exekutivausschuss nimmt zur Kenntnis, dass neben dem Teil I Visierfähige Reisedokumente, der bereits am 16. Dezember 1998 vorgelegen hat, nunmehr auch die Teile II, III und V vorliegen (Anlage(1)).

    Damit liegen die wesentlichen Teile des Handbuches über die visierfähigen Dokumente vor. Der sukzessive Aufbau einer Dokumentation, die diese Dokumente als Kopie der Originale enthält, erfolgt im Rahmen der Arbeiten der Europäischen Union. Hilfsweise kann das durch Interpol herausgegebene Handbuch über echte Dokumente herangezogen werden.

    Der inzwischen fortgeschriebene Teil I sowie die Teile II, III und V werden den Auslandsvertretungen sowie den Konsulardienststellen zur Verfügung gestellt. Sie können auch den Grenzdienststellen und anderen mit ausländerrechtlichen Fragen befassten Behörden zur Verfügung gestellt werden.

    Die vorliegenden Teile des Handbuchs Visierfähige Dokumente sollen, soweit erforderlich, ggf. vierteljährlich, beginnend den 1. Juli 1999, fortgeschrieben werden.

    Luxemburg, den 28. April 1999

    Der Vorsitzende

    C. H. Schapper

    (1) Siehe Anlage des Dokumentes SCH/Com-ex (98) 56.

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