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Document 41998D0059

Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. Dezember 1998 bezüglich des koordinierten Einsatzes von Dokumentenberatern (SCH/Com-ex (98) 59 rev.)

ABl. L 239 vom 22.9.2000, p. 308–316 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 01/05/2004

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1998/59(3)/oj

41998D0059

Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. Dezember 1998 bezüglich des koordinierten Einsatzes von Dokumentenberatern (SCH/Com-ex (98) 59 rev.)

Amtsblatt Nr. L 239 vom 22/09/2000 S. 0308 - 0316


BESCHLUSS DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES

vom 16. Dezember 1998

bezüglich des koordinierten Einsatzes von Dokumentenberatern

(SCH/Com-ex (98) 59 rev.)

DER EXEKUTIVAUSSCHUSS -

gestützt auf Artikel 132 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens,

gestützt auf Artikel 12 und 26 dieses Übereinkommens,

unter Berücksichtigung seiner Erklärung vom 16. September 1998 (Dokument SCH/Com-ex (98) decl 3) -

BESCHLIESST:

1. Dem Konzept zum koordinierten Einsatz von Dokumentenberatern im Flug- und Seeverkehr und bei konsularischen Vertretungen (Dokument SCH/I-Front (98) 171 rev. 4) wird zugestimmt.

2. Die Übersicht über die Einsatzorte, die nach derzeitiger Einschätzung für Dokumentenberatermissionen grundsätzlich in Frage kommen, und über die Bestimmung der aktuellen Schwerpunktorte und -regionen (Dokument SCH/I-Front (98) 184 rev. 3) wird zur Kenntnis genommen.

Berlin, den 16. Dezember 1998

Der Vorsitzende

C. H. Schapper

UMSETZUNGSKONZEPT

SCH/I-Front (98) 171, 4. Rev.

Der Exekutivausschuss hat in seiner Sitzung vom 16. September 1998 die besondere Bedeutung der Dokumentenberatung bei der Bekämpfung der illegalen Migration in den Schengen-Raum hervorgehoben (vgl. SCH/Com-ex (98) decl. 3).

Darüber hinaus hat der Exekutivausschuss den Auftrag erteilt, ein konkretes Umsetzungskonzept zu erarbeiten, das hiermit vorgelegt wird.

Der koordinierte Einsatz von Dokumentenberatern im Flug- und Seeverkehr und bei konsularischen Vertretungen soll nach Maßgabe folgender Richtlinien erfolgen:

1. Modalitäten der Bildung gemeinsamer Dokumentenberaterteams

a) Die Schengen-Staaten führen fallweise und je nach den Erfordernissen des Einzelfalles in unterschiedlicher Zusammensetzung und mit unterschiedlicher Dauer Informationsveranstaltungen durch zu den Themenkomplexen:

- Erkennen ge- und verfälschter Dokumente,

- modi operandi,

- Erwerb von Geräten zur Detektion von ge- und verfälschten Dokumenten,

- Rechts- und Kontrollvorschriften.

Diese Beratungstätigkeiten erfolgen

- zugunsten von Luft- oder Seefahrtunternehmen,

- zur Unterstützung von konsularischen Vertretungen eines oder mehrerer Schengen-Staaten in Drittstaaten,

- zur Unterstützung von Grenz- bzw. Ausländerbehörden auf Ausreiseflug- und Seehäfen in Drittstaaten.

Ferner unterstützen die Dokumentenberater Beförderungsunternehmen und Kontrollpersonal bei der Durchführung von preboarding-checks in den Ausgangsflug- und Seehäfen.

Die Schengen-Staaten streben im Allgemeinen eine Entsendedauer von 2-3 Wochen an. Einseitige nationale Anschlussmaßnahmen bleiben vorbehalten.

b) Die Schengen-Staaten benennen zentrale Kontaktstellen, über die Beratungsbedarf und Unterstützungskapazitäten mitgeteilt sowie sämtliche organisatorischen Aspekte abgewickelt und Informationen im Zusammenhang mit Dokumentenberatungen weitergeleitet werden. Die geschäftsmäßige Koordination (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einzelner Entsendeaktionen) wird durch die zentrale Kontaktstelle desjenigen Partnerstaates vorgenommen, der den Vorschlag zur Durchführung dieser Mission unterbreitet hat. Sowohl der Vorsitz als auch die federführende Kontaktstelle nehmen Rücksicht auf parallele Aktivitäten im EU-Rahmen.

c) Die zentralen Kontaktstellen arbeiten unmittelbar vertrauensvoll zusammen.

d) Die zentralen Kontaktstellen stimmen regelmäßig den Bedarf an Schulungsmaterialien ab, schreiben diesen ggf. nach den praktischen Erfahrungen fort und unterrichten sich unverzüglich gegenseitig über neu auftretende modi operandi.

e) Der jeweilige Vorsitz fragt bei den Delegationen zeitgerecht den Bedarf für die Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln (ODYSSEUS) ab und legt - was die praktischen Bestimmungen bezüglich der Veranstaltung der Ausbildungstätigkeiten, die Unterstützung und die Herstellung von Schulungsmaterial betrifft - über die jeweilige EU-Präsidentschaft der EU-Kommission einen Antrag auf finanzielle Beihilfe aus dem ODYSSEUS-Programm zur Bewilligung vor. Ein entsprechender Antrag mit Definition des durchzuführenden Projektes (teilnehmende Staaten, Koordinierung der Gruppen, Einsatzort, finanzieller Zuschuss) wird erstmals bis spätestens 31. März 1999 gestellt (Abgabefrist).

2. Auswahl der für Dokumentenberatermissionen in Frage kommenden Einsatzorte

Die Auswahl der Orte mit konsularischen Vertretungen und (oder) Auslandsstationen von Beförderungsunternehmen, die nach jeweils aktueller Lage grundsätzlich für Dokumentenberatermissionen in Frage kommen, wird durch die Untergruppe "Grenzen" gesondert festgelegt.

Soweit in jener Aufzählung nicht gesondert erwähnt, sollte auch dem Personal der jeweiligen nationalen Fluglinien und Schifffahrtsgesellschaften, die von diesen Staaten Personen in den Schengen-Raum verbringen, nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten Schulungsmaßnahmen angeboten werden.

Darüber hinaus kann bei Vorliegen entsprechender Kapazitäten Dokumentenberatung auch solchen Beförderungsunternehmen angeboten werden, die zwar nicht unmittelbar Ziele im Schengen-Raum bedienen, aber Zubringerdienste zu entsprechenden Flug- und Seeverbindungen leisten.

In jedem Fall ist nach Festlegung der einzelnen Beratungsprojekte unverzüglich mit den konsularischen Vertretungen und Transportgesellschaften Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich werden alle konsularischen Vertretungen der Schengen-Staaten über eine geplante Entsendung von Dokumentenberatern vor Ort informiert.

3. Bestimmung der Schwerpunktorte und -regionen

Der Einsatz von Dokumentenberatern erfolgt aufgrund der aktuellen Beurteilung der Lage. Die Untergruppe "Grenzen" bestimmt die Schwerpunktorte und -regionen gesondert.

4. Anforderungsprofil des für die Dokumentenberatung eingesetzten Personals

Als Dokumentenberater tätiges Personal muss hierfür persönlich und fachlich geeignet sein. Eine mindestens fünfjährige Verwendungsdauer im Vollzugsdienst sollte gegeben sein.

Dokumentenberater sollten über ausreichende Kenntnisse der am Einsatzort im Luft- und Seeverkehr hauptsächlich verwendeten Sprache aufweisen und die englischen luftfahrt- und dokumententechnischen Fachbegriffe (IATA-Schulungsunterlagen) sicher beherrschen. Daneben müssen Bedienstete, die als Dokumentenberater zum Einsatz kommen sollen, über das für diese Tätigkeit notwendige pädagogisch-didaktische Geschick verfügen.

5. Berichtsregelungen und konzeptionelle Fortentwicklung

Die Dokumentenberater erstatten nach Durchführung ihrer Mission einen schriftlichen Bericht, der den Einsatzverlauf und die erkannten Schwachstellen, modi operandi sowie die bereits getroffenen Gegenmaßnahmen enthalten soll. Der Bericht wird über den federführenden Staat dem Generalsekretariat zur Weiterleitung an alle Delegationen in der Untergruppe "Grenzen" übermittelt.

Die jeweilige Präsidentschaft erarbeitet nach jedem Kalenderhalbjahr einen der AG I "Polizei und Sicherheit" vorzulegenden Gesamtbericht über die im abgelaufenen Halbjahr entfalteten Aktivitäten einschließlich einer Bewertung.

Ferner erarbeitet sie Vorschläge bezüglich des weiteren Vorgehens, insbesondere hinsichtlich der Planung weiterer Beratungsmaßnahmen und technischer oder taktischer Verbesserungsmöglichkeiten, und legt diese der Untergruppe "Grenzen" vor.

KOORDINIERTER EINSATZ VON DOKUMENTENBERATERN IM FLUG- UND SEEVERKEHR UND BEI KONSULARISCHEN VERTRETUNGEN

SCH/I-Front (98) 184 rev. 3

Auswahl der Einsatzorte, die nach derzeitiger Einschätzung für Dokumentenberatermissionen grundsätzlich in Frage kommen, und Bestimmung der aktuellen Schwerpunktorte und -regionen:

I. Auswahl der für Dokumentenberatermissionen nach derzeitiger Einschätzung in Betracht kommenden Einsatzorte

Nach derzeitiger Lage kommen für Dokumentenberatermissionen grundsätzlich folgende Orte mit konsularischen Vertretungen und/oder Auslandsstationen von Lufttransportunternehmen und Schifffahrtsgesellschaften in Frage (die Übersicht wird bei Bedarf fortgeschrieben):

- Abidjan (Elfenbeinküste)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Frankreich, Portugal

- Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate)

Wichtiger Transitflughafen für Flüge nach Europa, sodass Beratungs- und Schulungsmaßnahmen vor allem Luftverkehrsgesellschaften zugute kommen sollten

- Accra (Ghana)

Luftverkehrsunternehmen

- Ankara (Türkei)

Luftverkehrsunternehmen

- Bamako (Mali)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Frankreich

- Bangkok (Thailand)

Luftverkehrsunternehmen

- Bissau (Guinea-Bissau)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Portugal

- Brazzaville (Kongo)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Frankreich

- Casablanca (Marokko)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Spanien

- Colombo (Sri Lanka)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Frankreich

- Dacca (Bangladesh)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Frankreich

- Dakar (Senegal)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Frankreich, Portugal, Spanien

- Douala (Kamerun)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Frankreich

- Dubai (Vereinigte Arabische Emirate)

Wichtiger Transitflughafen für Flüge nach Europa, sodass Beratungs- und Schulungsmaßnahmen vor allem Luftverkehrsgesellschaften zugute kommen sollten

- Haiti

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Frankreich

- Ho-Chi-Minh-Stadt (Vietnam)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Frankreich

- Hongkong

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Frankreich

- Islamabad (Pakistan)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Spanien

- Istanbul (Türkei)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Spanien

- Karachi (Pakistan)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Deutschland

- Kiew (Ukraine)

Auslandsvertretungen: Portugal

- Kuwait

Luftverkehrsunternehmen

- Lagos (Nigeria)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Deutschland, Frankreich, Spanien

- Lima (Peru)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Spanien

- Luanda (Angola)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Portugal

- Macao

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Portugal

- Malabo (Äquatorialguinea)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Spanien

- Maputo (Mosambik)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Portugal

- Moskau (Rußland)

Luftverkehrsunternehmen

- Nador (Marokko)

Auslandsvertretungen: Spanien

- Nairobi (Kenia)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Deutschland, Frankreich

- Peking (China)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Frankreich, Spanien

- Praia (Kapverde)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Portugal

- Rabat (Marokko)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Spanien

- Rio de Janeiro (Brasilien)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Portugal

- São Tomé (São Tomé und Príncipe)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Portugal

- Sal (Kapverde)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Portugal

- Sanaa (Jemen)

Luftverkehrsunternehmen

- Santo Domingo (Dominikanische Republik)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Spanien

- Shanghai (China)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Frankreich

- Skopje (Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien - FYROM)

Luftverkehrsunternehmen

- Tanger (Marokko)

Luftverkehrsunternehmen

Schiffahrtsgesellschaften

Auslandsvertretungen: Spanien

- Tetuan (Marokko)

Auslandsvertretungen: Spanien

- Tirana (Albanien)

Luftverkehrsunternehmen

- Tunis (Tunesien)

Luftverkehrsunternehmen

- Yaounde (Kamerun)

Luftverkehrsunternehmen

Auslandsvertretungen: Frankreich

II. Bestimmung der aktuellen Schwerpunktorte und -regionen

Der Einsatz von Dokumentenberatern erfolgt aufgrund der aktuellen Beurteilung der Lage und wird an nachfolgend aufgeführten Orten aus der unter Nr. I dargestellten Auswahl derzeit für besonders vordringlich erachtet. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Die Liste wird bei Bedarf unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse der Einsatzplanung fortgeschrieben.

- Abidjan

- Abu Dhabi

- Accra

- Bamako

- Brazzaville

- Casablanca

- Dakar

- Dubai

- Istanbul

- Lagos

- Moskau

- Tirana

- Tunis

Eine abgestimmte Entsendung von Dokumentenberatern an diese Orte ist unverzüglich anzustreben.

Des Weiteren sind Dokumentenberater so bald als möglich an Orte in folgender Reihenfolge zu entsenden:

- Bangkok

- Ankara

- Karachi

- Nairobi

- Sanaa

- Skopje

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