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Document 32024D2983

Beschluss (GASP) 2024/2983 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 28. November 2024 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2676 (ATALANTA/4/2024)

ST/15567/2024/INIT

ABl. L, 2024/2983, 29.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2983/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 19/02/2025; Aufgehoben durch 32025D0365

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2983/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2983

29.11.2024

BESCHLUSS (GASP) 2024/2983 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 28. November 2024

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2676 (ATALANTA/4/2024)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP des Rates vom 10. November 2008 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 10. November 2008 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP angenommen, die eine Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) vorsieht.

(2)

Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die EUNAVFOR ATALANTA (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte“) zu fassen.

(3)

Das PSK hat am 9. Oktober 2024 den Beschluss (GASP) 2024/2676 (2) angenommen, mit dem Flottillenadmiral Armando PEREIRA DA COSTA VALENTE TINOCO zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte ernannt wurde.

(4)

Am 31. Oktober 2024 haben die Militärbehörden Portugals vorgeschlagen, Flottillenadmiral Alexandre Joaquim GAMURÇA SERRANO als Nachfolger von Flottillenadmiral Armando PEREIRA DA COSTA VALENTE TINOCO mit Wirkung vom 2. Dezember 2024 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen (im Folgenden „vorgeschlagene Ernennung“).

(5)

Am 5. November 2024 hat der EU-Operationsbefehlshaber der EUNAVFOR ATALANTA die vorgeschlagene Ernennung unterstützt.

(6)

Am 8. November 2024 hat der EU-Militärausschuss die vorgeschlagene Ernennung unterstützt und empfohlen, Flottillenadmiral Alexandre Joaquim GAMURÇA SERRANO mit Wirkung vom 2. Dezember 2024 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen.

(7)

Es sollte ein Beschluss zur Ernennung von Flottillenadmiral Alexandre Joaquim GAMURÇA SERRANO zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte gefasst werden.

(8)

Der Beschluss (GASP) 2024/2676 sollte daher aufgehoben werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Flottillenadmiral Alexandre Joaquim GAMURÇA SERRANO wird mit Wirkung vom 2. Dezember 2024 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2024/2676 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 2. Dezember 2024 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. November 2024.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

D. PRONK


(1)   ABl. L 301 vom 12.11.2008, S. 33.

(2)  Beschluss (GASP) 2024/2676 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 9. Oktober 2024 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/1691 (ATALANTA/3/2024) (ABl. L, 2024/2676, 11.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2676/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2983/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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