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Document 32022D0124

Beschluss (EU) 2022/124 des Rates vom 25. Januar 2022 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten

ST/6385/2021/INIT

ABl. L 20 vom 31.1.2022, p. 38–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/124/oj

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31.1.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 20/38


BESCHLUSS (EU) 2022/124 DES RATES

vom 25. Januar 2022

über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Maßgabe des Beschlusses 2010/465/EU des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (2) wurde das Protokoll zur Änderung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (im Folgenden „Protokoll“) am 24. Juni 2010 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.

(2)

Das Protokoll wurde von allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Republik Kroatien ratifiziert. Die Republik Kroatien hat dem Protokoll gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2012 beizutreten.

(3)

Das Protokoll sollte gebilligt werden.

(4)

Da Artikel 5 des Beschlusses 2010/465/EU betreffend die Unterrichtung durch die Mitgliedstaaten nicht mehr erforderlich ist, sollte die Geltungsdauer des genannten Artikels mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Beschlusses enden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Protokoll zur Änderung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (im Folgenden „Protokoll“) wird im Namen der Europäischen Union gebilligt (3).

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Union den Austausch der diplomatischen Noten nach Artikel 10 des Protokolls vor.

Artikel 3

Die Geltungsdauer des Artikels 5 des Beschlusses 2010/465/EU endet mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 25. Januar 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

C. BEAUNE


(1)  Zustimmung vom 14. Dezember 2021 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  Beschluss 2010/465/EU des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 24. Juni 2010 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (ABl. L 223 vom 25.8.2010, S. 1).

(3)  Der Wortlaut des Protokolls wurde zusammen mit dem Beschluss über die Unterzeichnung in ABl. L 223 vom 25.8.2010, S. 3, veröffentlicht.


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