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Document 32021C0218(02)

    Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und der Kommission über die Erhebung von Daten für wirksame Kontrollen und Prüfungen 2021/C 58 I/02

    ABl. C 58I vom 18.2.2021, p. 2–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.2.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CI 58/2


    Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und der Kommission über die Erhebung von Daten für wirksame Kontrollen und Prüfungen

    (2021/C 58 I/02)

    Das Europäische Parlament und die Kommission weisen darauf hin, dass wirksame Kontrollen und Prüfungen durchgeführt werden müssen, um Doppelfinanzierung zu vermeiden und Betrug, Korruption und Interessenkonflikte im Zusammenhang mit den von der Aufbau- und Resilienzfazilität geförderten Maßnahmen zu verhindern und aufzudecken sowie einschlägige Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Die beiden Organe halten es für entscheidend, dass die Mitgliedstaaten Daten über die Endempfänger und Begünstigten von Unionsmitteln in einem elektronisch standardisierten und interoperablen Format erheben und aufzeichnen und dabei das gemeinsame Instrument zur Datenauswertung verwenden, das die Kommission zur Verfügung stellen wird.


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