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Document 32020R1059

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1059 der Kommission vom 27. April 2020 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1059/2010, (EU) Nr. 1060/2010, (EU) Nr. 1061/2010, (EU) Nr. 1062/2010, (EU) Nr. 626/2011, (EU) Nr. 392/2012 und (EU) Nr. 874/2012 über die Kennzeichnung bestimmter energieverbrauchsrelevanter Produkte (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2020/2540

ABl. L 232 vom 20.7.2020, p. 28–40 (BG, ES, ET, EL, HR, IT, LV, LT, MT, NL, PL, PT, RO, SL, FI)
ABl. L 232 vom 20.7.2020, p. 28–37 (HU, SK)
ABl. L 232 vom 20.7.2020, p. 28–36 (CS, DA, DE, EN, FR, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2020/1059/oj

20.7.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 232/28


DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/1059 DER KOMMISSION

vom 27. April 2020

zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1059/2010, (EU) Nr. 1060/2010, (EU) Nr. 1061/2010, (EU) Nr. 1062/2010, (EU) Nr. 626/2011, (EU) Nr. 392/2012 und (EU) Nr. 874/2012 über die Kennzeichnung bestimmter energieverbrauchsrelevanter Produkte

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU (1), insbesondere auf Artikel 16,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 der Kommission (2) enthalten in Anhang I Nummer 1 Absatz 1 Ziffern IV und V Fehler hinsichtlich der im Energieetikett für Haushaltsgeschirrspüler aufzuführenden Angaben zum jährlichen Energieverbrauch (AEC ) (in kWh/Jahr) und zum jährlichen Wasserverbrauch (AWC ) (in Liter/Jahr) und in Anhang II Nummer 1 Buchstaben f und i Fehler hinsichtlich der im Produktdatenblatt von Haushaltsgeschirrspülern aufzuführenden und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmenden Angaben zum jährlichen Energieverbrauch (AEC ) (in kWh/Jahr) und zum jährlichen Wasserverbrauch (AWC ) (in Liter/Jahr).

(2)

Die bulgarische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 enthalten in Anhang IV Nummer 1 Buchstabe c einen Fehler hinsichtlich der Angaben zum jährlichen Energieverbrauch (AEC ) (in kWh/Jahr) von Haushaltsgeschirrspülern, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der Nutzer das Gerät ausgestellt sieht.

(3)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 enthalten in Anhang IV Nummer 1 Buchstabe d einen Fehler hinsichtlich der Angaben zum jährlichen Wasserverbrauch (AWC ) (in Liter/Jahr) von Haushaltsgeschirrspülern, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der Nutzer das Gerät ausgestellt sieht.

(4)

Die italienische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 enthält in Anhang VII Nummer 1 Buchstabe c Ziffer ii einen Fehler hinsichtlich der Berechnung des standardmäßigen jährlichen Energieverbrauchs (SAEC ) (in kWh/Jahr) bestimmter Haushaltsgeschirrspüler.

(5)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 enthalten in Anhang VII Nummer 3 einen Fehler hinsichtlich der Berechnung des jährlichen Wasserverbrauchs (AWC ) (in Liter) von Haushaltsgeschirrspülern.

(6)

Die bulgarische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 der Kommission (3) enthalten in Anhang II Nummer 1 Absatz 1 Ziffer IV einen Fehler hinsichtlich der Angaben im Energieetikett für Haushaltskühlgeräte der Energieeffizienzklassen A+++ bis C zum jährlichen Energieverbrauch (AEC ) (in kWh/Jahr).

(7)

Die bulgarische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 enthalten in Anhang III Nummer 1 Buchstabe f einen Fehler hinsichtlich der im Produktdatenblatt von Haushaltskühlgeräten aufzuführenden und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmenden Angaben zum jährlichen Energieverbrauch (AEC ) (in kWh/Jahr).

(8)

Die bulgarische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 enthalten in Anhang V Nummer 1 Buchstabe b einen Fehler hinsichtlich der Angaben zum jährlichen Energieverbrauch (AEC ) (in kWh/Jahr) von Haushaltskühlgeräten, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der Nutzer das Gerät ausgestellt sieht.

(9)

Die bulgarische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 der Kommission (4) enthalten in Anhang I Nummer 1 Absatz 1 Ziffern IV und V Fehler hinsichtlich der Angaben im Energieetikett für Haushaltswaschmaschinen zum gewichteten jährlichen Energieverbrauch (AEC ) (in kWh/Jahr) und zum gewichteten jährlichen Wasserverbrauch (AWC ) (in Liter/Jahr).

(10)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 enthalten in Anhang II Nummer 1 Buchstaben f und i Fehler hinsichtlich der auf dem Produktdatenblatt von Haushaltswaschmaschinen aufzuführenden und in die Produktbroschüre und andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmenden Angaben zum gewichteten jährlichen Energieverbrauch (AEC ) (in kWh/Jahr) und zum gewichteten jährlichen Wasserverbrauch (AWC ) (in Liter/Jahr).

(11)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 enthalten in Anhang IV Nummer 1 Buchstabe c einen Fehler hinsichtlich der Angaben zum gewichteten jährlichen Energieverbrauch (AEC ) (in kWh/Jahr) von Haushaltswaschmaschinen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der Nutzer das Gerät ausgestellt sieht.

(12)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 enthalten in Anhang IV Nummer 1 Buchstabe d einen Fehler hinsichtlich der Angaben zum gewichteten jährlichen Wasserverbrauch (AWC ) (in Liter/Jahr) von Haushaltswaschmaschinen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der Nutzer das Gerät ausgestellt sieht.

(13)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 enthalten in Anhang VII Nummer 2 Fehler hinsichtlich der Berechnung des gewichteten jährlichen Wasserverbrauchs (AWC ) (in Liter) von Haushaltswaschmaschinen.

(14)

Die deutsche Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 enthält in Anhang VII Nummer 3 einen Fehler hinsichtlich der Berechnung der gewichteten Restfeuchte (D) (in Prozent) von Haushaltswaschmaschinen.

(15)

Die griechische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission (5) enthält in Anhang V Nummer 1 Buchstabe a Ziffer IV einen Fehler hinsichtlich der im Energieetikett für Fernsehgeräte aufzuführenden Angaben zur Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (in Watt).

(16)

Die italienische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 der Kommission (6) enthält in Artikel 4 Buchstaben c, d und e Fehler hinsichtlich der Angaben zu den Energieeffizienzklassen bei jeglicher Werbung und im technischen Werbematerial für Luftkonditionierer und der Angaben zu Einkanal-Luftkonditionierer auf der Verpackung, in Produktunterlagen und jeglichem Absatzförderungs- und Werbematerial.

(17)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische und tschechische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 1.1 Buchstabe a Ziffern V, VI, VII und VIII Fehler hinsichtlich der Angaben zur Auslegungslast im Kühlbetrieb (in kW), zur Auslegungslast im Heizbetrieb (in kW), zur jahreszeitbedingten Leistungszahl im Kühlbetrieb (SEER-Wert) und zur jahreszeitbedingten Leistungszahl im Heizbetrieb (SCOP-Wert), die in das Energieetikett für umschaltbare Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A bis G aufzunehmen sind.

(18)

Die bulgarische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 1.1 Buchstabe a Ziffer IX einen Fehler hinsichtlich der Angaben im Energieetikett für umschaltbare Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A bis G zum jährlichen Energieverbrauch (in kWh/Jahr).

(19)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische und tschechische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 1.5 Ziffer iv Nummer 10 einen Fehler hinsichtlich der Anforderungen an die Gestaltung des Etiketts für umschaltbare Luftkonditionierer in Bezug auf die SCOP- und SEER-Werte.

(20)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische und tschechische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 2.1 Buchstabe a Ziffern V und VI Fehler hinsichtlich der Angaben zur Auslegungslast im Kühlbetrieb (in kW) und zum SEER-Wert, die in das Energieetikett für nur mit Kühlfunktion ausgestattete Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A bis G aufzunehmen sind.

(21)

Die bulgarische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 2.1 Buchstabe a Ziffer VII einen Fehler hinsichtlich der Angaben im Energieetikett für nur mit Kühlfunktion ausgestattete Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A bis G zum jährlichen Energieverbrauch (in kWh/Jahr).

(22)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische und tschechische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 2.5 Ziffer iv Nummer 10 einen Fehler hinsichtlich der Anforderungen an die Gestaltung des Etiketts für nur mit Kühlfunktion ausgestattete Luftkonditionierer in Bezug auf den SEER-Wert.

(23)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische und tschechische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 3.1 Buchstabe a Ziffern V und VI Fehler hinsichtlich der Angaben zur Auslegungsheizlast (in kW) und zum SCOP-Wert, die in das Energieetikett für nur mit Heizfunktion ausgestattete Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A bis G aufzunehmen sind.

(24)

Die bulgarische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 3.1 Buchstabe a Ziffer VII einen Fehler hinsichtlich der Angaben im Energieetikett für nur mit Heizfunktion ausgestattete Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A bis G zum jährlichen Energieverbrauch (in kWh/Jahr).

(25)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 3.5 Ziffer iv Nummer 9 einen Fehler hinsichtlich der Anforderungen an die Gestaltung des Etiketts für nur mit Heizfunktion ausgestattete Luftkonditionierer in Bezug auf die SCOP-Werte.

(26)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 4.1 Buchstabe a Ziffern V und VI Fehler hinsichtlich der Angaben zur Nennleistung im Kühlbetrieb und im Heizbetrieb (in kW) sowie zur Nennleistungszahl im Kühlbetrieb (EERrated-Wert) und im Heizbetrieb (COPrated-Wert), die in das Energieetikett für umschaltbare Zweikanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D aufzunehmen sind.

(27)

Die bulgarische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 4.1 Buchstabe a Ziffer VII einen Fehler hinsichtlich der Angaben im Energieetikett für umschaltbare Zweikanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D zum stündlichen Energieverbrauch (in kWh/60min).

(28)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 4.2 Ziffer iv Nummer 11 einen Fehler hinsichtlich der Anforderungen an die Gestaltung des Etiketts für umschaltbare Zweikanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D in Bezug auf die Leistungszahl im Heizbetrieb (COP-Wert) und im Kühlbetrieb (EER-Wert).

(29)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 4.3 Buchstabe a Ziffern V und VI Fehler hinsichtlich der Angaben zur Nennkühlleistung (in kW) und zum EERrated-Wert, die in das Energieetikett für nur mit Kühlfunktion ausgestattete Zweikanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D aufzunehmen sind.

(30)

Die bulgarische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 4.3 Buchstabe a Ziffer VII einen Fehler hinsichtlich der Angaben im Energieetikett für nur mit Kühlfunktion ausgestattete Zweikanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D zum stündlichen Energieverbrauch (in kWh/60min).

(31)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 4.4 Ziffer iv Nummer 11 einen Fehler hinsichtlich der Anforderungen an die Gestaltung des Etiketts für nur mit Kühlfunktion ausgestattete Zweikanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D in Bezug auf den EER-Wert.

(32)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 4.5 Buchstabe a Ziffern V und VI Fehler hinsichtlich der Angaben zur Nennheizleistung (in kW) und zum COPrated-Wert, die in das Energieetikett für nur mit Heizfunktion ausgestattete Zweikanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D aufzunehmen sind.

(33)

Die bulgarische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 4.5 Buchstabe a Ziffer VII einen Fehler hinsichtlich der Angaben im Energieetikett für nur mit Heizfunktion ausgestattete Zweikanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D zum stündlichen Energieverbrauch (in kWh/60min).

(34)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowenische, spanische und tschechische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 4.6 Ziffer iv Nummer 11 einen Fehler hinsichtlich der Anforderungen an die Gestaltung des Etiketts für nur mit Heizfunktion ausgestattete Zweikanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D in Bezug auf den COP-Wert.

(35)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 5.1 Buchstabe a Ziffern V und VI Fehler hinsichtlich der Angaben zur Nennleistung im Kühl- und im Heizbetrieb (in kW) sowie zu den EERrated- und COPrated-Werten, die in das Energieetikett für umschaltbare Einkanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D aufzunehmen sind.

(36)

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthält in Anhang III Nummer 5.1 Buchstabe a Ziffer VII Fehler hinsichtlich der Angaben im Energieetikett für umschaltbare Einkanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D zum stündlichen Energieverbrauch (in kWh/60min). Diese Fehler betreffen alle Sprachfassungen.

(37)

Die bulgarische, deutsche, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 5.2 Ziffer iv Nummer 11 einen Fehler hinsichtlich der Anforderungen an die Gestaltung des Etiketts für umschaltbare Einkanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D in Bezug auf die EER- und COP-Werte.

(38)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 5.3 Buchstabe a Ziffern V und VI Fehler hinsichtlich der Angaben zur Nennkühlleistung (in kW) und zum EERrated-Wert, die in das Energieetikett für nur mit Kühlfunktion ausgestattete Einkanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D aufzunehmen sind.

(39)

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthält in Anhang III Nummer 5.3 Buchstabe a Ziffer VII Fehler hinsichtlich der Angaben im Energieetikett für nur mit Kühlfunktion ausgestattete Einkanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D zum stündlichen Energieverbrauch (in kWh/60min). Diese Fehler betreffen alle Sprachfassungen.

(40)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 5.4 Ziffer iv Nummer 11 einen Fehler hinsichtlich der Anforderungen an die Gestaltung des Etiketts für nur mit Kühlfunktion ausgestattete Einkanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D in Bezug auf den EER-Wert.

(41)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 5.5 Buchstabe a Ziffern V und VI Fehler hinsichtlich der Angaben zur Nennheizleistung (in kW) und zum COPrated-Wert, die in das Energieetikett für nur mit Heizfunktion ausgestattete Einkanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D aufzunehmen sind.

(42)

Die bulgarische, dänische, deutsche, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 5.5 Buchstabe a Ziffer VII einen Fehler hinsichtlich der Angaben zum stündlichen Energieverbrauch (in kWh/60min), die in das Energieetikett für nur mit Heizfunktion ausgestattete Einkanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D aufzunehmen sind.

(43)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische und tschechische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 enthalten in Anhang III Nummer 5.6 Ziffer iv Nummer 11 einen Fehler hinsichtlich der Anforderungen an die Gestaltung des Etiketts für nur mit Heizfunktion ausgestattete Einkanal-Luftkonditionierer der Energieeffizienzklassen A+++ bis D in Bezug auf den COP-Wert.

(44)

Die bulgarische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 392/2012 der Kommission (7) enthalten in Anhang I Nummer 1.1 Ziffer IV einen Fehler hinsichtlich der Angaben im Energieetikett für Abluft-Haushaltswäschetrockner zum gewichteten jährlichen Energieverbrauch (AEC ) (in kWh/Jahr).

(45)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 392/2012 enthalten in Anhang II Nummer 1 Buchstabe f Fehler hinsichtlich der auf dem Produktdatenblatt von elektrisch beheizten Haushaltswäschetrocknern aufzuführenden Angaben zum gewichteten jährlichen Energieverbrauch (AEC ) und der auf dem Produktdatenblatt von gasbeheizten Haushaltswäschetrocknern aufzuführenden Angaben zum gewichteten jährlichen Energieverbrauch (AEC(Gas) und AEC(Gas)el ), die in die Produktbroschüre und andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmenden sind, und in Anhang III Nummer 1 Buchstabe f Ziffer i Fehler hinsichtlich der in die technischen Unterlagen gemäß Artikel 3 Buchstabe c der genannten Delegierten Verordnung aufzunehmenden technischen Parameter für Messungen des gewichteten jährlichen Energieverbrauchs (AEC(Gas) und AEC(Gas)el ) von gasbeheizten Haushaltswäschetrocknern.

(46)

Die bulgarische, estnische, finnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 392/2012 enthalten in Anhang IV Nummer 1 Buchstabe d Fehler hinsichtlich der Angaben zum gewichteten jährlichen Energieverbrauch (AEC ) von elektrisch beheizten Haushaltswäschetrocknern und der Angaben zum gewichteten jährlichen Energieverbrauch (AEC(Gas) und AEC(Gas)el ) von gasbeheizten Haushaltswäschetrocknern, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der Nutzer das Gerät ausgestellt sieht, und in Anhang IV Nummer 1 Buchstabe f Fehler hinsichtlich der Angaben zum Energieverbrauch (Edry, Edry½, Egdry, Egdry½, Egdry,a, Egdry½,a ) von Haushaltswäschetrocknern für das Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung und Teilbefüllung, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der Nutzer das Gerät ausgestellt sieht.

(47)

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 392/2012 enthält in Anhang VI Nummer 2 Absatz 2 einen Fehler hinsichtlich der gewichteten Kondensationseffizienz (Ct ) eines Kondensations-Haushaltswäschetrockners. Dieser Fehler betrifft alle Sprachfassungen.

(48)

Die griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowenische und spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission (8) enthalten in Anhang I Teil 1 Nummer 2 Ziffer IV Fehler hinsichtlich der Angaben im Energieetikett für elektrische Lampen zum gewichteten Energieverbrauch (EC ) (in kWh/1 000 h).

(49)

Die estnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowenische, spanische und tschechische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 enthalten in Anhang IV Nummer 1 Buchstabe b einen Fehler hinsichtlich der Angaben zum gewichteten Energieverbrauch (in kWh/1 000 h) von elektrischen Lampen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der endgültige Eigentümer das Produkt ausgestellt sieht.

(50)

Die deutsche Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 enthält in Anhang VII Teil 1 Absätze 2 und 3 einen Fehler hinsichtlich der Berechnung des Energieeffizienzindex (EEI) für Lampenmodelle.

(51)

Die Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1059/2010, (EU) Nr. 1060/2010, (EU) Nr. 1061/2010, (EU) Nr. 1062/2010, (EU) Nr. 626/2011, (EU) Nr. 392/2012 und (EU) Nr. 874/2012 sollten daher entsprechend berichtigt werden.

(52)

Die Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1059/2010, (EU) Nr. 1060/2010, (EU) Nr. 1061/2010, (EU) Nr. 1062/2010, (EU) Nr. 626/2011, (EU) Nr. 392/2012 und (EU) Nr. 874/2012 haben dieselbe Rechtsgrundlage. Sie betreffen ähnliche Anforderungen an bestimmte Gruppen energieverbrauchsrelevanter Produkte. Damit die Fehler in diesen miteinander verbundenen Rechtsakten auf kohärente Weise behoben werden, sollten diese delegierten Verordnungen durch einen einzigen Rechtsakt berichtigt werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1059/2010

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

Artikel 2

Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1060/2010

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

Artikel 3

Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 wird wie folgt berichtigt:

1.

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

2.

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

3.

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

4.

Anhang VII wird wie folgt berichtigt:

a)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

b)

Nummer 3 erhält folgende Fassung:

„3.

BERECHNUNG DER GEWICHTETEN RESTFEUCHTE

Die gewichtete Restfeuchte (D) einer Haushaltswaschmaschine wird wie folgt in Prozent berechnet und auf das nächstliegende ganze Prozent gerundet.

Image 1

Hierbei sind:

D 60

Restfeuchte des Standardprogramms ‚Baumwolle 60 °C‘ bei vollständiger Befüllung in Prozent, auf das nächstliegende ganze Prozent gerundet;

Image 2

Restfeuchte des Standardprogramms ‚Baumwolle 60 °C‘ bei Teilbefüllung in Prozent, auf das nächstliegende ganze Prozent gerundet;

Image 3

Restfeuchte des Standardprogramms ‚Baumwolle 40 °C‘ bei Teilbefüllung in Prozent, auf das nächstliegende ganze Prozent gerundet.“

Artikel 4

Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

Artikel 5

Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 wird wie folgt berichtigt:

1.

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

2.

Anhang III wird wie folgt berichtigt:

a)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

b)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

c)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

d)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

e)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

f)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

g)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

h)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

i)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

j)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

k)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

l)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

m)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

n)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

o)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

p)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

q)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

r)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

s)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

t)

Nummer 5.1 Buchstabe a Ziffer VII erhält folgende Fassung:

„VII.

stündlicher Energieverbrauch im Kühl- und im Heizbetrieb in kWh/60min, auf die nächste Ganzzahl aufgerundet;“

u)

Nummer 5.2 Ziffer iv Nummer 11 erhält folgende Fassung:

Image 4

EER- und COP-Werte, auf eine Dezimalstelle aufgerundet

Text: Calibri normal 14 pt, Großbuchstaben, 100 % schwarz.

Wert ‚X,Z‘: Calibri fett 22 pt, 100 % schwarz.“

v)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

w)

Nummer 5.3 Buchstabe a Ziffer VII erhält folgende Fassung:

„VII.

stündlicher Energieverbrauch in kWh/60min, auf die nächste Ganzzahl aufgerundet;“

x)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

y)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

z)

Nummer 5.5 Buchstabe a Ziffer VII erhält folgende Fassung:

„VII.

stündlicher Energieverbrauch in kWh/60min, auf die nächste Ganzzahl aufgerundet;“

aa)

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

Artikel 6

Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 392/2012

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 392/2012 wird wie folgt berichtigt:

1.

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

2.

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

3.

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

4.

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

5.

Anhang VI Nummer 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Die gewichtete Kondensationseffizienz (Ct ) eines Kondensations-Haushaltswäschetrockners wird gemäß Anhang VII Nummer 3 ermittelt.“

Artikel 7

Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 874/2012 wird wie folgt berichtigt:

1.

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

2.

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

3.

Anhang VII Teil 1 Absätze 2 und 3 erhält folgende Fassung:

„Der EEI wird wie folgt berechnet und auf zwei Dezimalstellen gerundet:

EEI = Pcor/Pref

Dabei gilt:

Pcor ist bei Modellen ohne externe Betriebsgeräte der Bemessungswert der Leistungsaufnahme (Prated) und bei Modellen mit externen Betriebsgeräten der gemäß Tabelle 2 korrigierte Bemessungswert der Leistungsaufnahme (Prated). Der Bemessungswert der Leistungsaufnahme der Lampen wird bei deren Nenneingangsspannung gemessen.“

Artikel 8

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 27. April 2020

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 1.

(2)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern in Bezug auf den Energieverbrauch (ABl. L 314 vom 30.11.2010, S. 1).

(3)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltskühlgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch (ABl. L 314 vom 30.11.2010, S. 17).

(4)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen in Bezug auf den Energieverbrauch (ABl. L 314 vom 30.11.2010, S. 47).

(5)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Fernsehgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch (ABl. L 314 vom 30.11.2010, S. 64).

(6)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 der Kommission vom 4. Mai 2011 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Luftkonditionierern in Bezug auf den Energieverbrauch (ABl. L 178 vom 6.7.2011, S. 1).

(7)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 392/2012 der Kommission vom 1. März 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltswäschetrocknern in Bezug auf den Energieverbrauch (ABl. L 123 vom 9.5.2012, S. 1).

(8)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission vom 12. Juli 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten (ABl. L 258 vom 26.9.2012, S. 1).


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