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Document 32019R1384R(01)
Corrigendum to Commission Implementing Regulation (EU) 2019/1384 of 24 July 2019 amending Regulations (EU) No 965/2012 and (EU) No 1321/2014 as regards the use of aircraft listed on an air operator certificate for non-commercial operations and specialised operations, the establishment of operational requirements for the conduct of maintenance check flights, the establishment of rules on non-commercial operations with reduced cabin crew on board and introducing editorial updates concerning air operations requirements (OJ L 228, 4.9.2019)
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1384 der Kommission vom 24. Juli 2019 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 965/2012 und (EU) Nr. 1321/2014 in Bezug auf den Einsatz von in einem Luftverkehrsbetreiberzeugnis für den nichtgewerblichen Flugbetrieb und spezialisierten Flugbetrieb aufgeführten Luftfahrzeugen, die Festlegung betrieblicher Anforderungen an die Durchführung von Instandhaltungstestflügen, die Festlegung von Vorschriften für den nichtgewerblichen Flugbetrieb mit verringerter Kabinenbesatzung an Bord und redaktionelle Aktualisierungen in Bezug auf die Anforderungen an den Flugbetrieb (ABl. L 228 vom 4.9.2019)
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1384 der Kommission vom 24. Juli 2019 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 965/2012 und (EU) Nr. 1321/2014 in Bezug auf den Einsatz von in einem Luftverkehrsbetreiberzeugnis für den nichtgewerblichen Flugbetrieb und spezialisierten Flugbetrieb aufgeführten Luftfahrzeugen, die Festlegung betrieblicher Anforderungen an die Durchführung von Instandhaltungstestflügen, die Festlegung von Vorschriften für den nichtgewerblichen Flugbetrieb mit verringerter Kabinenbesatzung an Bord und redaktionelle Aktualisierungen in Bezug auf die Anforderungen an den Flugbetrieb (ABl. L 228 vom 4.9.2019)
ABl. L 230 vom 6.9.2019, p. 10–10
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/1384/corrigendum/2019-09-06/oj
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Corrigendum to | 32019R1384 |
6.9.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 230/10 |
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1384 der Kommission vom 24. Juli 2019 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 965/2012 und (EU) Nr. 1321/2014 in Bezug auf den Einsatz von in einem Luftverkehrsbetreiberzeugnis für den nichtgewerblichen Flugbetrieb und spezialisierten Flugbetrieb aufgeführten Luftfahrzeugen, die Festlegung betrieblicher Anforderungen an die Durchführung von Instandhaltungstestflügen, die Festlegung von Vorschriften für den nichtgewerblichen Flugbetrieb mit verringerter Kabinenbesatzung an Bord und redaktionelle Aktualisierungen in Bezug auf die Anforderungen an den Flugbetrieb
( Amtsblatt der Europäischen Union L 228 vom 4. September 2019 )
Seite 108, Artikel 1 Nummer 3:
Anstatt:
„3. |
der folgende Artikel 9aa wird eingefügt:
‚Artikel 9aa Anforderungen an die Flugbesatzung bei Instandhaltungstestflügen Einem Piloten, der vor dem 20. August 2019 als verantwortlicher Pilot einen nach der Begriffsbestimmung in Anhang VIII Punkt SPO.SPEC.MCF.100 als Instandhaltungstestflug der Stufe A eingestuften Instandhaltungstestflug durchgeführt hat, wird dieses für die Zwecke der Erfüllung von Punkt SPO.SPEC.MCF.115(a)(1) jenes Anhangs angerechnet. In diesem Fall muss der Betreiber sicherstellen, dass der verantwortliche Pilot ein Briefing zu etwaigen Unterschieden erhält, die zwischen der vor dem 20. August 2019 geltenden betrieblichen Praxis und den Verpflichtungen aus Anhang II Teilabschnitt E Abschnitte 5 und 6 dieser Verordnung bestehen, auch zu solchen, die sich aus den einschlägigen, vom Betreiber festgelegten Verfahren ergeben.‘“ |
muss es heißen:
„3. |
der folgende Artikel 9aa wird eingefügt:
‚Artikel 9aa Anforderungen an die Flugbesatzung bei Instandhaltungstestflügen Einem Piloten, der vor dem 24. September 2019 als verantwortlicher Pilot einen nach der Begriffsbestimmung in Anhang VIII Punkt SPO.SPEC.MCF.100 als Instandhaltungstestflug der Stufe A eingestuften Instandhaltungstestflug durchgeführt hat, wird dieses für die Zwecke der Erfüllung von Punkt SPO.SPEC.MCF.115(a)(1) jenes Anhangs angerechnet. In diesem Fall muss der Betreiber sicherstellen, dass der verantwortliche Pilot ein Briefing zu etwaigen Unterschieden erhält, die zwischen der vor dem 24. September 2019 geltenden betrieblichen Praxis und den Verpflichtungen aus Anhang II Teilabschnitt E Abschnitte 5 und 6 dieser Verordnung bestehen, auch zu solchen, die sich aus den einschlägigen, vom Betreiber festgelegten Verfahren ergeben.‘“ |