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Document 32019D1893
Council Decision (CFSP) 2019/1893 of 11 November 2019 amending Decision (CFSP) 2017/2074 concerning restrictive measures in view of the situation in Venezuela
Beschluss (GASP) 2019/1893 des Rates vom 11. November 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
Beschluss (GASP) 2019/1893 des Rates vom 11. November 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
ST/12995/2019/INIT
ABl. L 291 vom 12.11.2019, p. 42–46
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Extended validity | 32017D2074 | 13/11/2019 | 14/11/2020 | ||
Modifies | 32017D2074 | Zusatz | Artikel 9a | 13/11/2019 | |
Modifies | 32017D2074 | Ersetzung | Anhang I Nummer 1 | 13/11/2019 | |
Modifies | 32017D2074 | Ersetzung | Anhang I Nummer 10 | 13/11/2019 | |
Modifies | 32017D2074 | Ersetzung | Anhang I Nummer 13 | 13/11/2019 | |
Modifies | 32017D2074 | Ersetzung | Anhang I Nummer 15 | 13/11/2019 | |
Modifies | 32017D2074 | Ersetzung | Anhang I Nummer 19 | 13/11/2019 | |
Modifies | 32017D2074 | Ersetzung | Anhang I Nummer 21 | 13/11/2019 | |
Modifies | 32017D2074 | Ersetzung | Anhang I Nummer 3 | 13/11/2019 | |
Modifies | 32017D2074 | Ersetzung | Anhang I Nummer 6 | 13/11/2019 | |
Modifies | 32017D2074 | Ersetzung | Artikel 13 Absatz 1 | 13/11/2019 |
12.11.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 291/42 |
BESCHLUSS (GASP) 2019/1893 DES RATES
vom 11. November 2019
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 13. November 2017 den Beschluss (GASP) 2017/2074 (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela angenommen. |
(2) |
Der Rat betonte, dass die restriktiven Maßnahmen zielgerichtet, flexibel und reversibel sind und schrittweise eingeführt werden, die breite Bevölkerung nicht in Mitleidenschaft ziehen und darauf abzielen, einen glaubwürdigen und bedeutsamen Prozess zu fördern, der zu einer friedlichen Lösung auf dem Verhandlungsweg führen kann. |
(3) |
In Anbetracht der sich weiter verschlechternden Lage in Venezuela hat der Rat am 22. Januar 2018 den Beschluss (GASP) 2018/90 (2) angenommen, mit dem sieben Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 aufgenommen wurden. |
(4) |
Am 28. Mai 2018 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, denen zufolge die vorgezogenen Präsidentschaftswahlen in Venezuela, die zusammen mit den Regionalwahlen am 20. Mai 2018 durchgeführt wurden, weder frei noch fair waren. Die Union forderte die Abhaltung neuer Präsidentschaftswahlen und erklärte, sie zügig handeln werde, um zusätzliche gezielte und umkehrbare restriktive Maßnahmen zu verhängen. |
(5) |
Am 25. Juni 2018 hat der Rat im Nachgang zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Mai 2018 den Beschluss (GASP) 2018/901 (3) angenommen, mit dem elf Personen benannt wurden. |
(6) |
Am 25. Oktober 2018 hat die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohe Vertreterin“) im Namen der Union eine Erklärung abgegeben, der zufolge die Union nach wie vor der Überzeugung ist, dass es nur eine demokratische politische und friedliche Lösung der derzeitigen Krise geben kann, und in der die Union unterstreicht, dass sie entschlossen ist, alle ihr zur Verfügung stehenden politischen Instrumente einzusetzen, um zu einer solchen Lösung beizutragen. |
(7) |
Am 6. November 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1656 (4) angenommen, mit dem die angesichts der Lage in Venezuela geltenden restriktiven Maßnahmen in Anbetracht der anhaltenden und sich verschärfenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Krise in diesem Land verlängert wurden. |
(8) |
Im Januar, Februar, März und April 2019 hat die Hohe Vertreterin im Namen der Union Erklärungen zur Lage in Venezuela abgegeben, in denen die Bereitschaft der Union betont wurde, weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, damit eine Wiederherstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erreicht wird, weitere Maßnahmen zu treffen und auf Beschlüsse und Handlungen, die zu einer weiteren Aushöhlung der demokratischen Institutionen und Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte führen, mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren. |
(9) |
Am 8. Juli 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/1171 (5) angenommen, mit dem die Begründung für drei in der Liste aufgeführte Personen aktualisiert wurde. |
(10) |
Am 16. Juli 2019 hat die Hohe Vertreterin im Namen der Union eine Erklärung abgegeben, der zufolge der Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte deutlich und detailliert das Ausmaß und die Schwere der Menschenrechtsverletzungen, die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit und den Abbau demokratischer Institutionen in Venezuela bestätigt. Ferner hat die Union ihre Bereitschaft bekundet, mit der Vorbereitung gezielter Maßnahmen gegen diejenigen Mitglieder der Sicherheitskräfte zu beginnen, die an Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. |
(11) |
Im Nachgang zur Erklärung vom 16. Juli 2019 und in Anbetracht der weiterhin ernsten Lage in Venezuela hat der Rat am 26. September 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1596 (6) angenommen, mit dem sieben Personen benannt wurden. |
(12) |
In diesem Zusammenhang hat der Rat gemäß Artikel 13 des Beschlusses (GASP) 2017/2074 die angesichts der Lage in Venezuela geltenden restriktiven Maßnahmen überprüft. |
(13) |
Da die politische, wirtschaftliche, soziale und humanitäre Krise in Venezuela und die Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte untergraben, andauern, sollten die geltenden restriktiven Maßnahmen einschließlich aller Benennungen bis zum 14. November 2020 verlängert werden. Diese Maßnahmen ziehen die breite Bevölkerung nicht in Mitleidenschaft und können bei Fortschritten im Hinblick auf die Wiederherstellung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte in Venezuela zurückgenommen werden. |
(14) |
Die einzelnen Benennungen in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 wurden überprüft; die Angaben zu acht Personen sollten geändert werden. |
(15) |
Außerdem sollte in den Beschluss (GASP) 2017/2074 eine Bestimmung aufgenommen werden, nach der der Rat und der Hohe Vertreter personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, um ihre Aufgaben nach jenem Beschluss zu erfüllen. |
(16) |
Der Beschluss (GASP) 2017/2074 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss (GASP) 2017/2074 wird wie folgt geändert:
1. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 9a (1) Der Rat und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden ‚Hoher Vertreter‘) können personenbezogene Daten verarbeiten, um ihre Aufgaben nach diesem Beschluss wahrzunehmen, insbesondere
(2) Der Rat und der Hohe Vertreter dürfen gegebenenfalls einschlägige Daten, die Straftaten der in der Liste geführten natürlichen Personen, strafrechtliche Verurteilungen dieser Personen oder Sicherungsmaßregeln im Zusammenhang mit diesen Personen betreffen, nur in dem Umfang verarbeiten, in dem dies für die Ausarbeitung der Anhänge I und II erforderlich ist. (3) Für die Zwecke dieses Beschlusses werden der Rat und der Hohe Vertreter zu ‚Verantwortlichen‘ im Sinne von Artikel 3 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (*1) bestimmt, um sicherzustellen, dass die betreffenden natürlichen Personen ihre Rechte nach der Verordnung (EU) 2018/1725 ausüben können. (*1) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).“" |
2. |
Artikel 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 14. November 2020.“ |
3. |
Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 11. November 2019.
Im Namen des Rates
Der Präsident
F. MOGHERINI
(1) Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 60).
(2) Beschluss (GASP) 2018/90 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 16 I vom 22.1.2018, S. 14).
(3) Beschluss (GASP) 2018/901 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 160 I vom 25.6.2018, S. 12).
(4) Beschluss (GASP) 2018/1656 des Rates vom 6. November 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 276 vom 7.11.2018, S. 10).
(5) Beschluss (GASP) 2019/1171 des Rates vom 8. Juli 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 183 vom 9.7.2019, S. 9).
(6) Beschluss (GASP) 2019/1596 des Rates vom 26. September 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 248 vom 27.9.2019, S. 74).
ANHANG
In Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 erhalten die Einträge 1, 3, 6, 10, 13, 15, 19 und 21 folgende Fassung:
|
Name |
Angaben zur Person |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„1. |
Néstor Luis Reverol Torres |
Geburtsdatum: 28. Oktober 1964 Geschlecht: männlich |
Seit 2016 Minister für Inneres, Justiz und Frieden. Im April 2019 auch zum Vizepräsidenten der Dienststellen für öffentliche Arbeiten und Dienstleistungen und zum Exekutivsekretär des Generalstabs für das Elektrizitätswesen ernannt. Ehemaliger Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen einschließlich der Folterung (politischer) Gefangener und für die Unterdrückung der demokratischen Opposition in Venezuela, einschließlich des Verbots und der Niederschlagung politischer Demonstrationen durch von ihm befehligte Sicherheitskräfte. |
22.1.2018 |
3. |
Tibisay Lucena Ramírez |
Geburtsdatum: 26. April 1959 Geschlecht: weiblich |
Präsidentin des nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral— CNE). Durch ihre Handlungen und Maßnahmen hat sie die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, auch indem sie nicht dafür Sorge trug, dass der CNE im Einklang mit der venezolanischen Verfassung ein unparteiliches und unabhängiges Organ bleibt, wodurch sie der Einsetzung der verfassungsgebenden Versammlung und der Wiederwahl von Nicolás Maduro im Mai 2018 durch Präsidentschaftswahlen, die weder frei noch fair waren, Vorschub geleistet hat. |
22.1.2018 |
6. |
Tarek William Saab Halabi |
Geburtsdatum: 10. September 1963 Geburtsort: El Tigre, Bundesstaat Anzoátegui, Venezuela Geschlecht: männlich |
Von der verfassungsgebenden Versammlung ernannter Generalstaatsanwalt Venezuelas. In dieser Funktion und seinen früheren Funktionen als Bürgerbeauftragter und Präsident des Republikanischen Moralrates (Consejo Moral Republicano) hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, indem er Maßnahmen gegen Gegner der Regierung Venezuelas und den Entzug der Befugnisse der Nationalversammlung öffentlich befürwortet hat. |
22.1.2018 |
10. |
Jesús Rafael Suárez Chourio |
Geburtsdatum: 19. Juli 1962 Geschlecht: männlich |
Oberster Befehlshaber der bolivarischen Armee und Generalstabschef des Oberbefehlshabers. Ehemaliger Oberbefehlshaber der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee und ehemaliger Befehlshaber der venezolanischen Region für integrale Verteidigung Zentrum (REDI Central). Er ist verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, die von Kräften unter seinem Kommando während seiner Amtszeit als Oberbefehlshaber der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee verübt wurden, einschließlich der übermäßigen Gewaltanwendung und der Misshandlung von Inhaftierten. Er hat die demokratische Opposition verfolgt und den Einsatz von Militärgerichten für Anklagen gegen zivile Demonstranten unterstützt. |
25.6.2018 |
13. |
Elías José Jaua Milano |
Geburtsdatum: 16. Dezember 1969 Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Minister der Volksmacht für die Bildung. Ehemals Vorsitzender der Präsidialkommission für die unrechtmäßige Verfassungsgebende Nationalversammlung. Durch seine führende Rolle bei der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung ist er verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela. |
25.6.2018 |
15. |
Freddy Alirio Bernal Rosales |
Geburtsdatum: 16. Juni 1962 Geburtsort: San Cristóbal, Bundesstaat Táchira, Venezuela Geschlecht: männlich |
Leiter des Nationalen Kontrollzentrums des Komitees für lokale Versorgung und Produktion (CLAP) und Protektor des Bundesstaates Táchira. Auch ein Generalkommissar des bolivarischen nationalen Geheimdienstes (SEBIN). Als Leiter des CLAP und Protektor des Bundesstaates Táchira kann er die Spezialkräfte (FAES) in Anspruch nehmen und auf die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten Einfluss nehmen. Er ist verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, weil er die Verteilung von Hilfsmitteln im Rahmen des CLAP-Programms zu Wahlzwecken manipuliert hat. Außerdem ist er als Generalkommissar des SEBIN verantwortlich für dessen Tätigkeiten, die schwere Menschenrechtsverletzungen umfassen wie etwa willkürliche Festnahmen. |
25.6.2018 |
19. |
Nestor Neptali Blanco Hurtado |
Geburtsdatum: 26. September 1982 Ausweisnummer: V‐15222057 Geschlecht: männlich |
Major in der bolivarischen Nationalgarde (GNB), arbeitet seit mindestens Dezember 2017 Hand in Hand mit Beamten der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen der DGCIM. |
27.9.2019 |
21. |
Carlos Alberto Calderon Chirinos |
Ausweisnummer: V-10352300 Geschlecht: männlich |
Führungskraft (bezeichnet als ‚Kommissar‘, ‚Direktor‘ und ‚Generaldirektor‘) im bolivarischen nationalen Geheimdienst (SEBIN). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen des SEBIN. Insbesondere war er an Folterungen und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Insassen des El Helicoide, einer Haftanstalt des SEBIN, beteiligt oder dafür verantwortlich. |
27.9.2019“ |