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Document 32019D1595

    Beschluss (GASP) 2019/1595 des Rates vom 26. September 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/778 über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA)

    ST/12006/2019/INIT

    ABl. L 248 vom 27.9.2019, p. 73–73 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/03/2020; Stillschweigend aufgehoben durch 32020D0471

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/1595/oj

    27.9.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 248/73


    BESCHLUSS (GASP) 2019/1595 DES RATES

    vom 26. September 2019

    zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/778 über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 18. Mai 2015 den Beschluss (GASP) 2015/778 (1) über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) angenommen.

    (2)

    Der Beschluss (GASP) 2015/778 wurde vom Rat am 29. März 2019 durch den Beschluss (GASP) 2019/535 (2) bis zum 30. September 2019 verlängert.

    (3)

    Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat sich am 12. September 2019 darauf geeinigt, das Mandat von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA um sechs Monate zu verlängern. Der Beschluss (GASP) 2015/778 sollte entsprechend geändert werden.

    (4)

    Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Dänemark beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieses Beschlusses, ist weder durch diesen gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet und beteiligt sich daher nicht an der Finanzierung dieser Operation —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Beschluss (GASP) 2015/778 wird wie folgt geändert:

    1.

    In Artikel 11 wird folgender Absatz angefügt:

    „(7)   Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 31. März 2020 beläuft sich der als Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA dienende Betrag auf 3 059 000 EUR. Der in Artikel 25 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2015/528 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 15 % an Mitteln für Verpflichtungen und 0 % an Mitteln für Zahlungen.“

    2.

    Artikel 13 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

    „Die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA endet am 31. März 2020.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Er gilt ab dem 1. Oktober 2019.

    Geschehen zu Brüssel am 26. September 2019.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    T. HARAKKA


    (1)  Beschluss (GASP) 2015/778 des Rates vom 18. Mai 2015 über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) (ABl. L 122 vom 19.5.2015, S. 31).

    (2)  Beschluss (GASP) 2019/535 des Rates vom 29. März 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/778 über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) (ABl. L 92 vom 1.4.2019, S. 1).


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