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Document 32019D0035
Decision (EU) 2019/2215 of the European Central Bank of 28 November 2019 amending Decision (EU) 2016/2247 on the annual accounts of the European Central Bank (ECB/2019/35)
Beschluss (EU) 2019/2215 der Europäischen Zentralbank vom 28. November 2019 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/2247 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/35)
Beschluss (EU) 2019/2215 der Europäischen Zentralbank vom 28. November 2019 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/2247 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/35)
ABl. L 332 vom 23.12.2019, p. 168–182
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Modifies | 32016D0035(01) | Zusatz | Artikel 11a | 31/12/2019 | |
Modifies | 32016D0035(01) | Ersetzung | Anhang I | 31/12/2019 | |
Modifies | 32016D0035(01) | Ersetzung | Anhang III | 31/12/2019 | |
Modifies | 32016D0035(01) | Ersetzung | Artikel 11 | 31/12/2019 | |
Modifies | 32016D0035(01) | Ersetzung | Artikel 8 | 31/12/2019 |
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Corrected by | 32019D0035R(01) | (RO) |
23.12.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 332/168 |
BESCHLUSS (EU) 2019/2215 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 28. November 2019
zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/2247 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/35)
DER EZB-RAT —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 26.2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Beschluss (EU) 2016/2247 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/35) (1) legt die Vorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses der Europäischen Zentralbank (EZB) fest. |
(2) |
Der Geltungsbereich der in Artikel 8 des Beschlusses (EU) 2016/2247 (EZB/2016/35) festgelegten Rückstellung sollte erweitert werden, um alle finanziellen Risiken einzuschließen. |
(3) |
Mit Beschluss (EU) 2016/2247 (EZB/2016/35) müssen Bewertungsvorschriften für marktgängige Investmentfonds festgelegt werden, die von den für marktgängige Aktien geltenden Bewertungsvorschriften abgegrenzt sind; ebenso muss das Berichtswesen in Bezug auf befristete Transaktionen mit Finanzinstituten, bei denen es sich nicht um Kreditinstitute handelt, präzisiert werden. |
(4) |
Daher sollte der Beschluss (EU) 2016/2247 (EZB/2016/35) entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Änderungen
Der Beschluss (EU) 2016/2247 (EZB/2016/35) wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 8 erhält folgende Fassung: „Artikel 8 Rückstellung für finanzielle Risiken Unter gebührender Berücksichtigung der Art der Tätigkeit der EZB kann der EZB-Rat eine Rückstellung für finanzielle Risiken in die Bilanz der EZB aufnehmen. Über die Höhe und Verwendung der Rückstellung beschließt der EZB-Rat auf der Grundlage einer mit Gründen versehenen Schätzung der Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist.“ |
2. |
Artikel 11 erhält folgende Fassung: „Artikel 11 Marktgängige Aktien Marktgängige Aktien werden gemäß Artikel 11 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.“ |
3. |
Der folgende Artikel 11a wird eingefügt: „Artikel 11a Marktgängige Investmentfonds Marktgängige Investmentfonds werden gemäß Artikel 11a der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.“ |
4. |
Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I des vorliegenden Beschlusses. |
5. |
Anhang III erhält die Fassung des Anhangs II des vorliegenden Beschlusses. |
Artikel 2
Inkrafttreten
Der vorliegende Beschluss tritt am 31. Dezember 2019 in Kraft.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 28. November 2019.
Für den EZB-Rat
Die Präsidentin der EZB
Christine LAGARDE
(1) Beschluss (EU) 2016/2247 der Europäischen Zentralbank vom 3. November 2016 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/35) (ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 1).
ANHANG I
Anhang I des Beschlusses (EU) 2016/2247 (EZB/2016/35) erhält folgende Fassung:
„ANHANG I
GLIEDERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE BILANZ
AKTIVA
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Bilanzposition |
Inhalt der Bilanzposition |
Bewertungsprinzip |
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1 |
Gold und Goldforderungen |
Physisches Gold, d. h. Barren, Münzen, Platten, Klumpen auf Lager oder auf dem Transportweg zwischen Lagern. Nicht physisch vorhandenes Gold wie beispielsweise Goldsichtkonten (nicht zugewiesene Konten), Termineinlagen und Goldforderungen aus folgenden Transaktionen: a) Upgrading- oder Downgrading-Transaktionen, und b) nicht taggleich abgewickelte Goldlagerstellen- und Goldgehaltswaps |
Marktwert |
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2 |
Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
Forderungen gegen Geschäftspartner mit Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets, einschließlich internationaler und supranationaler Institutionen und nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörender Zentralbanken, in Fremdwährung. |
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2.1 |
Forderungen gegen den Internationalen Währungsfonds (IWF) |
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2.2 |
Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige ausländische Vermögenswerte |
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3 |
Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige des Euro-Währungsgebiets |
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4 |
Forderungen in Euro gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
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4.1 |
Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite |
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4.2 |
Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des Wechselkursmechanismus (WKM) II |
Kreditgewährung zu den Bedingungen des WKM II |
Nennwert |
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5 |
Kreditgewährung in Euro im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet |
Positionen 5.1. bis 5.5: Transaktionen im Einklang mit den geldpolitischen Instrumenten, die in der Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/60) aufgeführt sind (*) |
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5.1 |
Hauptrefinanzierungsgeschäfte |
Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit wöchentlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von einer Woche |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
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5.2 |
Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte |
Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit üblicherweise monatlicher Frequenz, die eine längere Laufzeit als die Hauptrefinanzierungsgeschäfte haben. |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
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5.3 |
Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen |
Befristete Transaktionen, ausgeführt als Ad-hoc-Geschäfte zu Feinsteuerungszwecken |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
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5.4 |
Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen |
Befristete Transaktionen zur Anpassung der strukturellen Position des Eurosystems gegenüber dem Finanzsektor |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
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5.5 |
Spitzenrefinanzierungsfazilität |
Bereitstellung von Liquidität über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz gegen Beleihung refinanzierungsfähiger Vermögenswerte (ständige Fazilität) |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
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5.6 |
Kredite im Zusammenhang mit Margenausgleich |
Aufstockung von Krediten an Kreditinstitute, die sich aus Wertsteigerungen der Vermögenswerte ergibt, die zur Besicherung sonstiger, diesen Kreditinstituten gewährten Krediten hinterlegt werden |
Nennwert oder Anschaffungskosten |
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6 |
Sonstige Forderungen in Euro gegen Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet |
Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition 7 ‚Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets‘ eingestellten Wertpapierportfolios, einschließlich Transaktionen, die aus der Konversion alter Währungsreserven des Euro-Währungsgebiets resultieren, und sonstiger Forderungen. Korrespondenzkonten bei Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Sonstige Forderungen und Geschäfte, die nicht im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen des Eurosystems stehen. |
Nennwert oder Anschaffungskosten |
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7 |
Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets |
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7.1 |
Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere |
Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere (einschließlich zu geldpolitischen Zwecken erworbener Wertpapiere, die von supranationalen oder internationalen Organisationen oder multilateralen Entwicklungsbanken begeben werden, unabhängig von deren Sitz). Für Feinsteuerungsmaßnahmen erworbene Schuldverschreibungen der Europäischen Zentralbank (EZB) |
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7.2 |
Sonstige Wertpapiere |
Wertpapiere außer Wertpapieren der Aktivpositionen 7.1 ‚Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere‘ und 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘; Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, endgültig erworbene Geldmarktpapiere in Euro (einschließlich vor Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) begebener staatlicher Wertpapiere). Aktien und Investmentfonds |
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8 |
Forderungen in Euro gegen öffentliche Haushalte |
Vor Beginn der WWU begründete Forderungen gegen den öffentlichen Sektor (nicht marktgängige Wertpapiere, Kredite) |
Einlagen/Kredite zum Nennwert, nicht marktgängige Wertpapiere zu Anschaffungskosten |
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9 |
Intra-Eurosystem-Forderungen |
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9.1 |
Forderungen im Zusammenhang mit der Emission von EZB-Schuldverschreibungen |
Forderungen innerhalb des Eurosystems gegenüber nationalen Zentralbanken (NZBen), die sich aus der Emission von EZB-Schuldverschreibungen ergeben |
Anschaffungskosten |
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9.2 |
Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems |
Forderungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB gemäß dem Beschluss EZB/2010/29 der Europäischen Zentralbank (**) |
Nennwert |
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9.3 |
Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto) |
Nettoposition der folgenden Unterpositionen:
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10 |
Schwebende Verrechnungen |
Forderungen aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (insbesondere aus Scheckeinzug) |
Nennwert |
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11 |
Sonstige Vermögenswerte |
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11.1 |
Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets |
Euro-Münzen |
Nennwert |
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11.2 |
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte |
Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, einschließlich EDV-Ausstattung, Software |
Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung |
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Abschreibung ist die systematische Zuweisung des Abschreibungsvolumens eines Vermögenswerts im Lauf seiner Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist der Zeitraum, während dessen ein Anlagewert dem Wirtschaftssubjekt voraussichtlich zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Nutzungsdauer einzelner wesentlicher Anlagewerte kann systematisch überprüft werden, falls die Voraussagen von früheren Schätzungen abweichen. Größere Vermögenswerte können Bestandteile mit unterschiedlicher Nutzungsdauer aufweisen. Die Nutzungsdauer dieser Bestandteile sollte einzeln bewertet werden. Die Kosten der immateriellen Anlagewerte beinhalten den Anschaffungspreis des immateriellen Anlagewerts. Sonstige unmittelbare oder mittelbare Kosten sind aufwandswirksam zu erfassen. Aktivierungsuntergrenze (keine Aktivierung von Anlagegütern unter 10 000 EUR exklusive Umsatzsteuer) |
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11.3 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
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11.4 |
Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften |
Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps (es sei denn, die täglichen Nachschussleistungen sind anzuwenden), Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag |
Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs |
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11.5 |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
Noch nicht fällige Einnahmen, die der Berichtsperiode als Ertrag zuzurechnen sind. Vorauszahlungen, gezahlte Stückzinsen, d. h. Anspruch auf aufgelaufene Zinsen, der mit einem Wertpapier erworben wird |
Nennwert, bei Fremdwährungspositionen zum Marktpreis umgerechnet. |
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11.6 |
Sonstiges |
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12 |
Bilanzverlust |
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Nennwert |
PASSIVA
|
Bilanzposition |
Inhalt der Bilanzposition |
Bewertungsprinzip |
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1 |
Banknotenumlauf |
Von der EZB ausgegebene Euro-Banknoten gemäß dem Beschluss EZB/2010/29 |
Nennwert |
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2 |
Verbindlichkeiten aus geldpolitischen Operationen in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet |
Positionen 2.1, 2.2, 2.3 und 2.5: Einlagen in Euro gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) |
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2.1 |
Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben) |
Euro-Konten von Kreditinstituten, die im Verzeichnis der Finanzinstitute aufgeführt sind, die gemäß der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (die ‚ESZB-Satzung‘) den Mindestreservevorschriften des Eurosystems unterliegen. Diese Position enthält in erster Linie Konten für Mindestreserveguthaben. |
Nennwert |
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2.2 |
Einlagefazilität |
Hereinnahme von Einlagen über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz (ständige Fazilität) |
Nennwert |
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2.3 |
Termineinlagen |
Hereinnahme von Einlagen zum Zweck der Liquiditätsabsorption aufgrund von Feinsteuerungsoperationen |
Nennwert |
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2.4 |
Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen |
Geldpolitische Transaktionen zum Zweck der Liquiditätsabsorption |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
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2.5 |
Einlagen aus Margenausgleich |
Einlagen von Kreditinstituten zur Abdeckung eines Wertverlusts für Vermögenswerte, die für Kredite an diese Kreditinstitute hinterlegt werden |
Nennwert |
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3 |
Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet |
Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition 7 ‚Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets‘ eingestellten Wertpapier-Portfolios. Sonstige Geschäfte, die keinen Bezug zu den geldpolitischen Operationen des Eurosystems haben. Girokonten von Kreditinstituten sind ausgeschlossen. |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
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4 |
Begebene EZB-Schuldverschreibungen |
Schuldverschreibungen gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60). Zum Zweck der Liquiditätsabsorption begebene Diskontpapiere |
Anschaffungskosten Etwaige Disagiobeträge werden amortisiert |
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5 |
Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebiets |
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5.1 |
Öffentliche Haushalte |
Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen |
Nennwert |
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5.2 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
Girokonten von Mitarbeitern, Unternehmen und Kunden einschließlich Finanzinstituten, die von der Mindestreservehaltung befreit sind (vgl. Passivposition 2.1); Repo-Geschäfte mit Finanzinstituten außer mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren außer den in der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘ eingestellten Wertpapieren; Termineinlagen, Sichteinlagen |
Nennwert |
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6 |
Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen, einschließlich Konten für Zahlungsverkehrszwecke und zur Reservehaltung: von anderen Banken, Zentralbanken, internationalen/supranationalen Institutionen, einschließlich der Europäischen Kommission; Girokonten anderer Einleger. Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren in Euro. Guthaben von TARGET2-Konten von Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist. |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
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7 |
Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebiets |
Girokonten. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold |
Nennwert, umgerechnet zum Währungskurs per Jahresende |
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8 |
Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
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8.1 |
Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten |
Girokonten. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold |
Nennwert, umgerechnet zum Währungskurs per Jahresende |
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8.2 |
Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II |
Kreditaufnahmen zu den Bedingungen des WKM II |
Nennwert, umgerechnet zum Währungskurs per Jahresende |
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9 |
Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte |
Auf Sonderziehungsrechte lautende Position, die den Betrag der dem jeweiligen Land/der jeweiligen NZB ursprünglich zugeteilten SZR enthält |
Nennwert, umgerechnet zum Währungskurs per Jahresende |
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10 |
Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten |
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10.1 |
Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven |
EZB-Bilanzposition in Euro |
Nennwert |
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10.2 |
Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto) |
Nettoposition der folgenden Unterpositionen:
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11 |
Schwebende Verrechnungen |
Verbindlichkeiten aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (inklusive Überweisungen) |
Nennwert |
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12 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
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12.1 |
Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften |
Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps (es sei denn, die täglichen Nachschussleistungen sind anzuwenden), Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag |
Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs |
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12.2 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
Noch nicht fällige Ausgaben, die der Berichtsperiode als Aufwand zuzurechnen sind. Einnahmen der Berichtsperiode, die zukünftigen Perioden zuzurechnen sind. |
Nennwert, bei Fremdwährungspositionen zum Marktpreis umgerechnet. |
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12.3 |
Sonstiges |
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13 |
Rückstellungen |
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14 |
Ausgleichsposten aus Neubewertung |
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15 |
Kapital und Rücklagen |
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15.1 |
Kapital |
Eingezahltes Kapital |
Nennwert |
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15.2 |
Rücklagen |
Gesetzliche Rücklagen im Sinne von Artikel 33 der ESZB-Satzung und Beiträge im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden |
Nennwert |
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16 |
Bilanzgewinn |
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Nennwert |
(*) Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2014 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EZB/2014/60) (ABl. L 91 vom 2.4.2015, S. 3).
(**) Beschluss EZB/2010/29 der Europäischen Zentralbank vom 13. Dezember 2010 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (ABl. L 35 vom 9.2.2011, S. 26).
ANHANG II
Anhang III des Beschlusses (EU) 2016/2247 (EZB/2016/35) erhält folgende Fassung:
„ANHANG III
VERÖFFENTLICHTE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER EZB
(in Mio. EUR) |
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Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr … |
Berichtsjahr |
Vorjahr |
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1.1.1. |
Zinserträge aus Währungsreserven |
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1.1.2. |
Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems |
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1.1.3. |
Sonstige Zinserträge |
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1.1. |
Zinserträge |
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1.2.1. |
Verzinsung der Forderungen der NZBen aus übertragenen Devisenreserven |
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1.2.2. |
Sonstige Zinsaufwendungen |
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1.2. |
Zinsaufwendungen |
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1 |
Nettozinsertrag |
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2.1. |
Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen |
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2.2. |
Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen |
|
|
2.3. |
Zuführung zu/Auflösung von Rückstellungen für finanzielle Risiken |
|
|
2 |
Nettoertrag aus Finanzoperationen, Abschreibungen und Risikorückstellungen |
|
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3.1. |
Erträge aus Gebühren und Provisionen |
|
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3.2. |
Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen |
|
|
3 |
Nettoertrag/Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen (2) |
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4 |
Erträge aus Aktien und Beteiligungen |
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5 |
Sonstige Erträge |
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Nettoerträge insgesamt |
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6 |
Personalaufwendungen (3) |
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7 |
Verwaltungsaufwendungen (3) |
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8 |
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte |
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9 |
Aufwendungen für Banknoten (4) |
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10 |
Sonstige Aufwendungen |
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Jahresüberschuss (-fehlbetrag) |
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(1) Die EZB kann auch exakte Euro-Beträge oder anders gerundete Beträge veröffentlichen.
(2) Die Aufschlüsselung von Erträgen und Aufwendungen kann auch in den Erläuterungen zum Jahresabschluss erfolgen.
(3) Einschließlich Rückstellungen für Verwaltungsaufwendungen.
(4) Sollte die Banknotenproduktion an externe Firmen ausgelagert werden, werden in dieser Position die Kosten für den Ankauf der Banknoten durch die Zentralbanken erfasst. Es wird empfohlen, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von nationalen Banknoten sowie Euro-Banknoten verursachten Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, wenn sie in Rechnung gestellt werden oder anderweitig anfallen, siehe auch Leitlinie (EU) 2016/2249 EZB/2016/34.