This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32018D1041
Council Decision (EU) 2018/1041 of 13 July 2018 on the conclusion, on behalf of the European Union and its Member States, of a Protocol to the Framework Agreement between the European Union and its Member States, on the one part, and the Republic of Korea, on the other part, to take account of the accession of the Republic of Croatia to the European Union
Beschluss (EU) 2018/1041 des Rates vom 13. Juli 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union
Beschluss (EU) 2018/1041 des Rates vom 13. Juli 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union
ST/7817/2016/INIT
ABl. L 188 vom 25.7.2018, p. 1–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
25.7.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 188/1 |
BESCHLUSS (EU) 2018/1041 DES RATES
vom 13. Juli 2018
über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 207 und 212 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a,
gestützt auf die Akte über den Beitritt der Republik Kroatien, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte wird dem Beitritt Kroatiens zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (2) durch den Abschluss eines Protokolls zu diesem Abkommen zugestimmt. Dazu ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, nach dem das Protokoll von dem Rat, der im Namen der Mitgliedstaaten handelt und einstimmig beschließt, und von den betreffenden Drittstaaten geschlossen wird. |
(2) |
Am 14. September 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit den betreffenden Drittstaaten aufzunehmen. Die Verhandlungen mit der Republik Korea wurden erfolgreich abgeschlossen, und das Protokoll wurde am 21. Juni 2017 in Brüssel (3) im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet. |
(3) |
Das Protokoll sollte daher genehmigt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Protokoll zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt (4).
Artikel 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 4 Absatz 1 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2018.
Im Namen des Rates
Der Präsident
H. LÖGER
(1) Zustimmung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2018.
(2) ABl. L 20 vom 23.1.2013, S. 2.
(3) Beschluss (EU) 2018/902 des Rates vom 21. April 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (ABl. L 161 vom 26.6.2018, S. 1).
(4) Das Protokoll wurde zusammen mit dem Beschluss über die Unterzeichnung im ABl. L 161 vom 26.6.2018, S. 3, veröffentlicht.