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Document 32018D1041

    Beschluss (EU) 2018/1041 des Rates vom 13. Juli 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union

    ST/7817/2016/INIT

    ABl. L 188 vom 25.7.2018, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/1041/oj

    25.7.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 188/1


    BESCHLUSS (EU) 2018/1041 DES RATES

    vom 13. Juli 2018

    über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 207 und 212 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a,

    gestützt auf die Akte über den Beitritt der Republik Kroatien, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte wird dem Beitritt Kroatiens zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (2) durch den Abschluss eines Protokolls zu diesem Abkommen zugestimmt. Dazu ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, nach dem das Protokoll von dem Rat, der im Namen der Mitgliedstaaten handelt und einstimmig beschließt, und von den betreffenden Drittstaaten geschlossen wird.

    (2)

    Am 14. September 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit den betreffenden Drittstaaten aufzunehmen. Die Verhandlungen mit der Republik Korea wurden erfolgreich abgeschlossen, und das Protokoll wurde am 21. Juni 2017 in Brüssel (3) im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet.

    (3)

    Das Protokoll sollte daher genehmigt werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Das Protokoll zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt (4).

    Artikel 2

    Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 4 Absatz 1 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2018.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    H. LÖGER


    (1)  Zustimmung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2018.

    (2)  ABl. L 20 vom 23.1.2013, S. 2.

    (3)  Beschluss (EU) 2018/902 des Rates vom 21. April 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (ABl. L 161 vom 26.6.2018, S. 1).

    (4)  Das Protokoll wurde zusammen mit dem Beschluss über die Unterzeichnung im ABl. L 161 vom 26.6.2018, S. 3, veröffentlicht.


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