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Document 32017D2381
Council Decision (EU) 2017/2381 of 5 December 2017 on the signing, on behalf of the Union, of the Agreement between the European Union and the Kingdom of Norway on administrative cooperation, combating fraud and recovery of claims in the field of value added tax
Beschluss (EU) 2017/2381 des Rates vom 5. Dezember 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
Beschluss (EU) 2017/2381 des Rates vom 5. Dezember 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
ABl. L 340 vom 20.12.2017, p. 4–5
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/2381/oj
20.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 340/4 |
BESCHLUSS (EU) 2017/2381 DES RATES
vom 5. Dezember 2017
über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 113 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 9. Dezember 2014 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Übereinkunft mit Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer. |
(2) |
Der Wortlaut der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (im Folgenden „Übereinkunft“), der das Ergebnis der Verhandlungen ist, spiegelt die Verhandlungsrichtlinien des Rates gebührend wider. |
(3) |
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) konsultiert. |
(4) |
Die Übereinkunft sollte unterzeichnet werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer wird, vorbehaltlich des Abschlusses der genannten Übereinkunft (2), genehmigt.
Artikel 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Übereinkunft im Namen der Union zu unterzeichnen.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 5. Dezember 2017.
Im Namen des Rates
Der Präsident
T. TÕNISTE
(1) Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1).
(2) Der Wortlaut der Übereinkunft wird zusammen mit dem Beschluss über ihren Abschluss veröffentlicht.