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Document 32017D1386

    Beschluss (GASP) 2017/1386 des Rates vom 25. Juli 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

    ABl. L 194 vom 26.7.2017, p. 63–64 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/1386/oj

    26.7.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 194/63


    BESCHLUSS (GASP) 2017/1386 DES RATES

    vom 25. Juli 2017

    zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    gestützt auf den Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 1,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, angenommen.

    (2)

    Am 13. März 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/445 (2) angenommen, mit dem diese Maßnahmen um weitere sechs Monate verlängert wurden.

    (3)

    Der Rat hat eine einzelne Benennung im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP überprüft. Der Eintrag zu der betreffenden Person sollte geändert werden.

    (4)

    Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 25. Juli 2017.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    M. MAASIKAS


    (1)  ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16.

    (2)  Beschluss (GASP) 2017/445 des Rates vom 13. März 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 67 vom 14.3.2017, S. 88).


    ANHANG

    Im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP erhält der Eintrag Nr. 92 unter dem Titel „Personen“ folgende Fassung:

     

    Name

    Angaben zur Identifizierung

    Begründung

    Datum der Aufnahme in die Liste

    „92.

    Arkady Romanovich ROTENBERG,

    Arkadii Romanovich ROTENBERG

    (Аркадий Романович РОТЕНБЕРГ)

    Geburtsdatum: 15.12.1951

    Geburtsort: Leningrad (Sankt Petersburg)

    Arkady Rotenberg ist ein prominenter russischer Geschäftsmann mit engen persönlichen Beziehungen zu Präsident Putin. Seit März 2014 haben Rotenberg bzw. seine Unternehmen staatliche Aufträge in einer Höhe von insgesamt mehr als 7 Mrd. USD erhalten. 2015 führte Rotenberg die jährliche Auflistung der staatlichen Aufträge nach ihrem Auftragswert an, nachdem er von der russischen Regierung Aufträge im Wert von 555 Mrd. Rubel erhalten hatte. Viele dieser Aufträge wurden ohne förmliche Vergabeverfahren vergeben. Am 30. Januar 2015 unterzeichnete Ministerpräsident Dmitri Medwedew eine Verfügung, mit der an Rotenbergs Unternehmen Stroygazmontazh ein staatlicher Auftrag für den Bau der Kertsch-Brücke von Russland in die rechtswidrig annektierte Autonome Republik Krim vergeben wurde. Durch diese Aufträge hat er von russischen Entscheidungsträgern, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der östlichen Ukraine verantwortlich sind, finanziell profitiert.

    Er ist der Eigentümer des Unternehmens Stroygazmontazh, dem der Staat einen Auftrag für den Bau der Kertsch-Brücke von Russland in die rechtswidrig annektierte Autonome Republik Krim erteilt hat, wodurch die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation konsolidiert wurde, was wiederum die territoriale Unversehrtheit der Ukraine weiter untergräbt. Ebenso erhielt Stroygazmontazh im Januar 2017 einen staatlichen Auftrag im Wert von 17 Mrd. Rubel für den Bau von Eisenbahngleisen auf der Kertsch-Brücke, was die territoriale Unversehrtheit der Ukraine erneut weiter untergräbt.

    Er ist Aufsichtsratsvorsitzender des Verlags Prosvescheniye, der insbesondere das Projekt ‚Für die Kinder Russlands — Adresse: Krim‘ durchgeführt hat; hierbei handelte es sich um eine Medienkampagne, mit der Kinder von der Krim davon überzeugt werden sollten, dass sie nunmehr russische Bürger seien, die in Russland lebten, und mit der die Politik der russischen Regierung zur Eingliederung der Krim in die Russische Föderation unterstützt wurde.

    30.7.2014“


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