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Document 32016D0949

Beschluss (EU) 2016/949 des Rates vom 6. Juni 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

ABl. L 159 vom 16.6.2016, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/949/oj

16.6.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 159/1


BESCHLUSS (EU) 2016/949 DES RATES

vom 6. Juni 2016

über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 207 und 209 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,

gestützt auf die Akte über den Beitritt der Republik Kroatien, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 6 Absatz 2 der Akte über den Beitritt der Republik Kroatien wird der Beitritt der Republik Kroatien zu dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits durch den Abschluss eines Protokolls zu diesem Abkommen geregelt. Nach Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte gilt für einen derartigen Beitritt ein vereinfachtes Verfahren, nach dem das Protokoll zwischen dem Rat, der im Namen der Mitgliedstaaten handelt und einstimmig beschließt, und dem betreffenden Drittstaat geschlossen wird.

(2)

Am 14. September 2012 hat der Rat die Kommission ermächtigt, Verhandlungen mit den betreffenden Drittstaaten aufzunehmen. Die Verhandlungen mit der Mongolei wurden durch eine Verbalnote mit Datum vom 2. Dezember 2014 erfolgreich abgeschlossen.

(3)

Das Protokoll sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (1) wird vorbehaltlich des Abschlusses des Protokolls genehmigt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 6. Juni 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

H.G.J. KAMP


(1)  Der Wortlaut des Protokolls wird gemeinsam mit dem Beschluss über seinen Abschluss veröffentlicht.


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