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Document 32016D0712

    Beschluss (GASP) 2016/712 des Rates vom 12. Mai 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)

    ABl. L 125 vom 13.5.2016, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/712/oj

    13.5.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 125/11


    BESCHLUSS (GASP) 2016/712 DES RATES

    vom 12. Mai 2016

    zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28, Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 22. Juli 2014 den Beschluss 2014/486/GASP (1) angenommen.

    (2)

    Mit dem Beschluss 2014/486/GASP, geändert durch den Beschluss (GASP) 2015/2249 (2), wurde die EUAM Ukraine mit einem als Bezugsrahmen dienenden Betrag für den Zeitraum bis zum 30 November 2016 und mit einem Mandat für den Zeitraum bis zum 30. November 2017 ausgestattet.

    (3)

    Der als Bezugsrahmen dienende Betrag sollte angepasst und der Beschluss 2014/486/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 14 Absatz 1 des Beschlusses 2014/486/GASP erhält folgende Fassung:

    „(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM Ukraine bis zum 30. November 2014 beläuft sich auf 2 680 000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM Ukraine für den Zeitraum vom 1. Dezember 2014 bis zum 30. November 2015 beläuft sich auf 13 100 000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM Ukraine für den Zeitraum vom 1. Dezember 2015 bis zum 30. November 2016 beläuft sich auf 17 670 000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die darauf folgenden Zeiträume wird vom Rat festgelegt.“

    Artikel 2

    Inkrafttreten

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 12. Mai 2016.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    F. MOGHERINI


    (1)  Beschluss 2014/486/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 217 vom 23.7.2014, S. 42).

    (2)  Beschluss (GASP) 2015/2249 des Rates vom 3. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 318 vom 4.12.2015, S. 38).


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