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Document 32015R0869

Durchführungsverordnung (EU) 2015/869 des Rates vom 5. Juni 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine

ABl. L 142 vom 6.6.2015, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2015/869/oj

6.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 142/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/869 DES RATES

vom 5. Juni 2015

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 5. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 erlassen.

(2)

Der Rat hat am 5. März 2015 den Beschluss (GASP) 2015/364 (2) erlassen, mit dem bestimmt wird, dass die im Beschluss 2014/119/GASP (3) festgelegten restriktiven Maßnahmen für 14 Personen bis zum 6. März 2016 und für vier Personen bis zum 6. Juni 2015 gelten.

(3)

Der Rat hat am 5. Juni 2015 den Beschluss (GASP) 2015/876 (4) erlassen, mit dem bestimmt wird, dass die restriktiven Maßnahmen für eine dieser vier Personen bis zum 6. Oktober 2015 und für zwei dieser Personen bis zum 6. März 2016 gelten sollten. Ferner sollten die Begründungen für diese Personen aktualisiert werden.

(4)

Eine Personen sollte nicht länger in der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 enthaltenen Liste von natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgeführt werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 5. Juni 2015.

Im Namen des Rates

Der Präsident

E. RINKĒVIČS


(1)  ABl. L 66 vom 6.3.2014, S. 1.

(2)  Beschluss (GASP) 2015/364 des Rates vom 5. März 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. L 62 vom 6.3.2015, S. 25).

(3)  Beschluss 2014/119/GASP des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. L 66 vom 6.3.2014, S. 26).

(4)  Beschluss (GASP) 2015/876 des Rates vom 5. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (siehe Seite 30 dieses Amtsblatts).


ANHANG

1.

Folgende Person wird mit Wirkung vom 6. Juni 2015 aus der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 enthaltenen Liste gestrichen:

Eintrag Nr. 8 — Viktor Viktorovych Yanukovych (Віктор Вікторович Янукович) (Sohn des ehemaligen Staatspräsidenten)

2.

Die Einträge zu folgenden Personen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 erhalten folgende Fassung:

4.

Olena Leonidivna Lukash (Олена Леонідівна Лукаш), Elena Leonidovna Lukash (Елена Леонидовна Лукаш)

Geboren am 12.11.1976 in Rîbnița (Moldau), ehemalige Justizministerin

Person ist Gegenstand von Ermittlungen seitens der ukrainischen Behörden wegen der Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder.

6.3.2014

10.

Serhii Petrovych Kliuiev (Сергій Петрович Клюєв), Serhiy Petrovych Klyuyev

Geboren am 19.8.1969 in Donezk, Bruder von Andrii Kliuiev, Geschäftsmann

Person ist Gegenstand von Ermittlungen seitens der ukrainischen Behörden wegen der Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Person ist verbunden mit einer benannten Person (Andrii Petrovych Kliuiev), die Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung seitens der ukrainischen Behörden wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder oder Vermögenswerte ist.

6.3.2014

13.

Dmytro Volodymyrovych Tabachnyk (Дмитро Володимирович Табачник)

Geboren am 28.11.1963 in Kiew, ehemaliger Minister für Bildung und Wissenschaft

Person ist Gegenstand von Ermittlungen seitens der ukrainischen Behörden wegen der Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder.

6.3.2014


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