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Document 32014D0234
2014/234/EU: Council Implementing Decision of 23 April 2014 amending Implementing Decision 2011/344/EU on granting Union financial assistance to Portugal
2014/234/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 23. April 2014 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal
2014/234/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 23. April 2014 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal
ABl. L 125 vom 26.4.2014, p. 75–83
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Modifies | 32011D0344 | Ersetzung | Artikel 1 P.2 | ||
Modifies | 32011D0344 | Ersetzung | Artikel 3 P.8 | ||
Modifies | 32011D0344 | Ersetzung | Artikel 3 P.9 |
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Corrected by | 32014D0234R(01) | (PL) |
26.4.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 125/75 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
vom 23. April 2014
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal
(2014/234/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat gewährte Portugal auf dessen Ersuchen am 17. Mai 2011 mit dem Durchführungsbeschluss 2011/344/EU (2) einen finanziellen Beistand. Dieser finanzielle Beistand wurde zur Unterstützung eines rigorosen wirtschaftlichen und finanziellen Reformprogramms (im Folgenden „Programm“) Ziel der Wiederherstellung des Vertrauens, der Ermöglichung der Rückkehr der Wirtschaft zu nachhaltigem Wachstum und der Wahrung der Finanzstabilität in Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und der Union gewährt. |
(2) |
Aus technischen Gründen der Datenverfügbarkeit, die nicht mit den Maßnahmen der portugiesischen Behörden zusammenhängen, kann die zwölfte und letzte Überprüfung im Rahmen des Programms nicht vor Mitte April 2014 beginnen. Jedoch ist vorgesehen, dass der Bereitstellungszeitraum für den finanziellen Beistand am 18. Mai 2014 endet. Damit die Einhaltung der Programmauflagen im Rahmen der abschließenden Bewertung mit gebührender Sorgfalt und umfassend geprüft werden kann, was eine Voraussetzung für die Freigabe der letzten Tranche darstellt, ist eine geringfügige technische Verlängerung des Bereitstellungszeitraums des finanziellen Beistands um sechs Wochen erforderlich. |
(3) |
Gemäß Artikel 3 Absatz 10 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU hat die Kommission zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und im Benehmen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Zeit vom 20. Februar bis zum 28. Februar 2014 die Fortschritte der portugiesischen Behörden bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen im Rahmen des Programms zum elften Mal überprüft. |
(4) |
Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) entwickelte sich 2013 positiver als in der zehnten Überprüfung im Rahmen des Programms vorhergesagt und ist jetzigen Schätzungen zufolge um 1,4 % gesunken (Aufwärtskorrektur um 0,2 Prozentpunkte). Diese Entwicklung ist das Ergebnis robusten Wachstums im vierten Quartal 2013 sowie statistischer Aufwärtskorrekturen für vorhergehende Quartale. Kurzfristige Indikatoren deuten auf eine weitere Festigung der Konjunkturerholung im laufenden Jahr hin. Auf Jahresbasis dürfte sich das reale BIP ab 2014 wieder im positiven Bereich bewegen und auch 2015 dort verbleiben, mit Zuwachsraten von 1,2 % bzw. 1,5 %. Die Arbeitsmarktaussichten haben sich ebenfalls aufgehellt; obwohl die Arbeitslosigkeit weiterhin hoch ist, wird sie 2014 voraussichtlich auf 15,7 % zurückgehen und dann weiter sinken. Die makroökonomischen Aussichten sind nach wie vor mit Abwärtsrisiken behaftet, da die projizierte Erholung maßgeblich von einer positiven Außenhandels- und Finanzmarktentwicklung abhängt, die wiederum auch von den europäischen Aussichten im Allgemeinen bestimmt wird. |
(5) |
Das gesamtstaatliche Defizit wurde 2013 schätzungsweise auf rund 4,5 % des BIP gemäß ESVG-95 reduziert (ohne Bankenrekapitalisierungen, mit Bankenrekapitalisierung auf rund 4,9 %); und blieb damit rund 1 % des BIP unter dem Ziel von 5,5 % des BIP. Das über den Erwartungen liegende Ergebnis resultiert hauptsächlich aus unerwartet hohen Steuereinnahmen des Staates (inklusive der einmaligen Maßnahme zur Beitreibung von Steuer- und Sozialversicherungsschulden) und unerwartet niedrigen Ausgaben auf zentralstaatlicher Ebene (z. B. für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen sowie für Investitionen). Die Einnahmen aus nichtsteuerlichen Quellen blieben jedoch hinter den Erwartungen zurück. Insgesamt ergibt sich, gemessen an der Verbesserung des strukturellen Saldos, eine Konsolidierungsanstrengung von schätzungsweise 1 % des BIP. |
(6) |
Der Bestand an inländischen Zahlungsrückständen ist aufgrund der verschiedenen Schuldenbegleichungsprogramme (im Gesundheitssektor sowie auf lokaler und regionaler Ebene) um rund 1,2 Mrd. EUR (0,7 % des BIP) gesunken. Dennoch werden weitere Zahlungsrückstände akkumuliert, gleichwohl in geringerem Tempo. |
(7) |
Der Übertrag aus dem Haushaltsvollzug 2013 und die verbesserten makroökonomischen Aussichten für 2014 dürften sich mit schätzungsweise 0,7 % des BIP positiv auf die Ausgangslage der öffentlichen Finanzen auswirken. Der positive Übertrag dürfte rund 0,2 % des BIP beitragen; weitere 0,5 % des BIP sollten sich Schätzungen zufolge aus höheren Einnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen sowie niedrigeren Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit ergeben, dank der Aufwärtskorrektur von Wachstum und Beschäftigung und der Abwärtskorrektur der Arbeitslosenquote. |
(8) |
Das Defizitziel von 4 % des BIP für 2014 wird von Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von insgesamt 2,3 % des BIP gestützt, die im Haushalt 2014 und anderen flankierenden Rechtsvorschriften enthalten sind. Diese Maßnahmen sind vorwiegend dauerhaft angelegt und beruhen vor allem auf Ausgabeneinsparungen. Maßnahmen im Umfang von rund 1,8 % des BIP wurden aus der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben abgeleitet und werden durch Maßnahmen zur Einnahmenerhöhung in kleinerem Maßstab im Umfang von rund 0,4 % des BIP sowie durch einige einmalige Posten von rund 0,1 % des BIP ergänzt. Die Maßnahmen im Rahmen der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben betreffen vorwiegend drei Achsen: i) Reduzierung der Lohnsumme des öffentlichen Sektors, unter anderem durch Reduzierung der Überbeschäftigung in bestimmten Teilsektoren und Überarbeitung der Lohnskala; ii) Reform des Rentensystems, insbesondere durch Anhebung des Renteneintrittsalters auf 66 Jahre und Änderung der Bedingungen für die Gewährung von Hinterbliebenenrenten; iii) sektorspezifische Reformen mit dem vorrangigen Ziel der Straffung von Personalkosten, Vorleistungen und Investitionen quer durch alle Fachministerien. Die übrigen dauerhaften Maßnahmen zur Einnahmenerhöhung betreffen die Erhöhung der Besteuerung von Firmenwagen und der Verbrauchersteuer auf Alkohol und Tabak. Der Großteil der den Konsolidierungsmaßnahmen zugrunde liegenden Rechtsvorschriften trat am 1. Januar 2014 in Kraft. |
(9) |
Angesichts der verbesserten gesamtwirtschaftlichen Aussichten und des positiven Übertrags aus 2013 sind die Risiken für das Erreichen der Haushaltsziele 2014 nun ausgewogener, da in den geplanten Maßnahmen etwaiger Druck auf die öffentlichen Finanzen und die Durchführungsrisiken berücksichtigt wurden. Ein erhöhter Druck könnte sich vor allem bei einigen Einnahmeposten (z. B. Vermögenseinkommen) sowie bei Vorleistungen und Sozialleistungen aufbauen. Zudem sind die Durchführungsrisiken, abgesehen von Verzögerungen einiger dauerhafter Maßnahmen, hauptsächlich rechtlicher Natur: Vier der in das Haushaltsgesetz aufgenommenen Maßnahmen wurden an das Verfassungsgericht verwiesen (darunter die Überprüfung der Lohnskala und die Änderungen bei den Rentenansprüchen für Hinterbliebene), und es werden womöglich auch noch weitere Maßnahmen des neuen Nachtragshaushalts angefochten. |
(10) |
Der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP lag 2013 bei 128,8 %. Voraussichtlich wird die Verschuldung ab diesem Jahr langsam zurückgehen und 2014 einen Stand von 126,7 % des BIP erreichen. Es wird erwartet, dass dieser Rückgang 2014 teilweise auf einer weiteren Verwendung der Bareinlagen und auf der laufenden Umschichtung des Sozialversicherungsportfolios von ausländischen Vermögenswerten in Staatspapiere basiert. Die Nettoschulden werden bis Ende 2014 voraussichtlich unter 120 %des BIP bleiben. |
(11) |
Die Haushaltsanpassung wird von einer Reihe struktureller finanzpolitischer Maßnahmen begleitet, die die Kontrolle der Staatsausgaben und die Einnahmenerhebung verbessern sollen.
|
(12) |
Die Umsetzung von Maßnahmen und die Reformen im Gesundheitswesen kommen weiter voran und führen zu Einsparungen durch mehr Effizienz. Die erheblichen Zahlungsrückstände sind in hohem Maße (wenn auch nicht ausschließlich) darauf zurückzuführen, dass die staatlichen Krankenhäuser im Vergleich zu den von ihnen erbrachten Dienstleistungen durchweg unterfinanziert sind. Die portugiesischen Behörden halten an ihrer Verpflichtung fest, die laufende Reform des Krankenhauswesens zu Ende zu führen und das Maßnahmenpaket für die Bereiche Arzneimittel, zentrale Beschaffung und Grundversorgung weiter auszutarieren. |
(13) |
Bei der Durchführung von Strukturreformen zur Steigerung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit wurden weitere Fortschritte erzielt. Die portugiesischen Behörden haben zusätzliche Maßnahmen beschlossen, um die Arbeitslosigkeit zu senken und die Funktionsweise des Arbeitsmarkts zu verbessern. Derzeit werden weitere Verbesserungen des Tarifverhandlungssystems und fortgesetzte Maßnahmen zur Verringerung der starken Segmentierung des Arbeitsmarkts erörtert. Ein Gesetzesentwurf, der die Definition von fair geregelten Einzelentlassungen im Arbeitsrecht novelliert, wurde ins Parlament eingebracht, nachdem vorhergehende Änderungen vom Verfassungsgericht gekippt worden waren. In Bezug auf das System zur Unterstützung bei der Arbeitssuche und der Aktivierung wurden weitere Fortschritte erzielt. |
(14) |
Im Bildungssystem wurden die einschlägigen Reformen soweit umgesetzt. Diese werden von den portugiesischen Behörden laufend bewertet und überwacht. Portugal hat zudem ein Gesetzesdekret zur Schaffung eines Kurzausbildungszyklus erlassen, und ein weiteres Gesetz zur Festlegung der Bestimmungen für Referenzberufschulen ist in Vorbereitung. |
(15) |
Die portugiesische Regierung hat eine neue Abgabe für Energieversorger eingeführt, die genauestens im Auge behalten werden muss, um zu verhindern, dass sie auf den Endverbraucherpreis aufgeschlagen wird. Die Regierung wird konkrete Maßnahmen vorlegen, um die überhöhte ökonomische Rente anzugehen und die Energiekosten für die Wirtschaft weiter zu senken. |
(16) |
Obwohl im Überprüfungszeitraum positive Entwicklungen beobachtet werden konnten, schreiten die Reformen im Bereich Verkehr langsamer voran als erwartet. Aufgrund der Vorstellung der die Priorisierung von Infrastrukturprojekten wird bis zur zwölften Überprüfung eine klare Langzeitstrategie für das Verkehrssystem erwartet. Unterdessen ist der rechtliche Rahmen für die Transportregulierungsbehörde (AMT) im März 2014 verabschiedet worden. Weitere politische Reformen sind im Hafensektor erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit Portugals zu verbessern. Im Bereich des Bahnverkehrs und des öffentlichen Nahverkehrs müssen die portugiesischen Behörden weitere Anstrengungen unternehmen, um die finanzielle Tragfähigkeit, den Wettbewerb und die Effizienz zu erhöhen. |
(17) |
Die Verabschiedung von gesetzlichen Änderungen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) schreitet weiter voran, wenn auch langsam. Es kommt zu weiteren Verzögerungen bei den Gesetzen für die Bauwirtschaft, dem Gesetz zur Änderung der Rechtsvorschriften für Universitäten und bei der Einbringung der geänderten Satzungen der Berufsorganisationen nach der Verabschiedung des horizontalen Rahmengesetzes über die öffentlich-rechtlichen Berufsorganisationen. In Hinblick auf die volle Funktionsfähigkeit des einheitlichen Ansprechpartners waren Fortschritte zu verzeichnen. |
(18) |
Die Reform der städtischen Miet- und Pachtverträge schreitet nach der vollständigen Einführung des neuen Rechtsrahmens weiter voran. Die Auswirkungen der Reform müssen jedoch laufend bewertet werden. |
(19) |
Die Satzungen der nationalen Regulierungsbehörden werden nach der Verabschiedung des Rahmengesetzes, in dem ihre Funktionsweise grundsätzlich festgelegt ist, entsprechend geändert. Einige geänderte Satzungen wurden bereits angenommen. |
(20) |
Die Maßnahmen zur Verbesserung des Lizenz- und Genehmigungswesens und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sind weiter vorangekommen. Derzeit läuft eine Erhebung der belastenden Regelungen. Verzögerungen gibt es jedoch bei der „Eine-Norm-gegen-eine-andere-Regel“ („one-in/one-out rule“) für neue Rechtsvorschriften, den Maßnahmen für Umweltschutz und Raumplanung und den Lizenzierungsverfahren für geologische Exploration und Bergbau. |
(21) |
Die Nach den Kriterien der neuen Eigenkapitalvorschriften der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (4) sind die Kapitalpuffer der Banken im Großen und Ganzen noch ausreichend. Diese Eigenkapitalvorschriften gelten seit Januar 2014 und sehen einen Schwellenwert von 7 % für die harte Kernkapitalquote aller Banken sowie einen Aufschlag von 1 Prozentpunkt für die vier größten Banken vor. Das systemweite Kredit-Einlagen-Verhältnis ist auf 117,0 % gesunken und wird bis Ende 2014 voraussichtlich weiter abnehmen. |
(22) |
Die Anstrengungen zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen für den Unternehmenssektor werden kontinuierlich verstärkt. Die portugiesische Regierung hat Experten für die Kommission zur Einrichtung einer Entwicklungsbank ernannt. Diese Kommission ist verantwortlich für die Konzipierung der Gründungsdokumente der Entwicklungsbank, insbesondere der Satzung, für die Erarbeitung des strategischen Geschäftsplans sowie für die Festlegung der Struktur des neuen Instituts. Ziel der Entwicklungsbank ist es, die Umsetzung von Finanzinstrumenten im Rahmen des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zur Bereitstellung von Mitteln für den Unternehmenssektor zu optimieren und zu zentralisieren. |
(23) |
Die portugiesischen Behörden haben zugesagt, in Zusammenarbeit mit der Banco de Portugal einen Strategieplan erarbeiten, der dem Schuldenüberhang der Unternehmen entgegenwirkt und die Kapitalumverteilung zugunsten produktiver Wirtschaftssektoren unterstützt, dabei aber gleichzeitig die Finanzstabilität fördert. |
(24) |
Es wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Leitungs-, Effizienz- und Risikobewältigungspraktiken des staatlichen Bürgschaftsystems, das die staatlich geförderten Kreditlinien verwaltet, eingeführt. Auf garantierte Darlehen wird derzeit eine neue Methode zur Festlegung der Zinsobergrenzen angewandt. |
(25) |
Angesichts dieser Entwicklungen sollte der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Der finanzielle Beistand steht ab dem ersten Tag nach Inkrafttreten dieses Beschlusses drei Jahre und sechs Wochen lang zur Verfügung.“ |
2. |
Artikel 3 Absätze 8 und 9 erhalten folgende Fassung: „(8) Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2014 folgende Maßnahmen:
(9) Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, bemüht sich Portugal, im Bankensektor eine adäquate Eigenkapitalausstattung aufrechtzuerhalten und einen geordneten Verschuldungsabbau sicherzustellen, wobei die im Memorandum of Understanding niedergelegten Fristen eingehalten werden. Zur Wahrung der Finanzstabilität setzt Portugal die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal folgende Maßnahmen ergreifen:
(5) Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22)." (6) Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338)." |
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Artikel 3
Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 23. April 2014.
Im Namen des Rates
Der Präsident
D. KOURKOULAS
(1) ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.
(2) Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates vom 17. Mai 2011 über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal (ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88).
(3) Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).
(4) Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338).