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Document 32014D0234

2014/234/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 23. April 2014 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

ABl. L 125 vom 26.4.2014, p. 75–83 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2014/234/oj

26.4.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 125/75


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

vom 23. April 2014

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

(2014/234/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat gewährte Portugal auf dessen Ersuchen am 17. Mai 2011 mit dem Durchführungsbeschluss 2011/344/EU (2) einen finanziellen Beistand. Dieser finanzielle Beistand wurde zur Unterstützung eines rigorosen wirtschaftlichen und finanziellen Reformprogramms (im Folgenden „Programm“) Ziel der Wiederherstellung des Vertrauens, der Ermöglichung der Rückkehr der Wirtschaft zu nachhaltigem Wachstum und der Wahrung der Finanzstabilität in Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und der Union gewährt.

(2)

Aus technischen Gründen der Datenverfügbarkeit, die nicht mit den Maßnahmen der portugiesischen Behörden zusammenhängen, kann die zwölfte und letzte Überprüfung im Rahmen des Programms nicht vor Mitte April 2014 beginnen. Jedoch ist vorgesehen, dass der Bereitstellungszeitraum für den finanziellen Beistand am 18. Mai 2014 endet. Damit die Einhaltung der Programmauflagen im Rahmen der abschließenden Bewertung mit gebührender Sorgfalt und umfassend geprüft werden kann, was eine Voraussetzung für die Freigabe der letzten Tranche darstellt, ist eine geringfügige technische Verlängerung des Bereitstellungszeitraums des finanziellen Beistands um sechs Wochen erforderlich.

(3)

Gemäß Artikel 3 Absatz 10 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU hat die Kommission zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und im Benehmen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Zeit vom 20. Februar bis zum 28. Februar 2014 die Fortschritte der portugiesischen Behörden bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen im Rahmen des Programms zum elften Mal überprüft.

(4)

Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) entwickelte sich 2013 positiver als in der zehnten Überprüfung im Rahmen des Programms vorhergesagt und ist jetzigen Schätzungen zufolge um 1,4 % gesunken (Aufwärtskorrektur um 0,2 Prozentpunkte). Diese Entwicklung ist das Ergebnis robusten Wachstums im vierten Quartal 2013 sowie statistischer Aufwärtskorrekturen für vorhergehende Quartale. Kurzfristige Indikatoren deuten auf eine weitere Festigung der Konjunkturerholung im laufenden Jahr hin. Auf Jahresbasis dürfte sich das reale BIP ab 2014 wieder im positiven Bereich bewegen und auch 2015 dort verbleiben, mit Zuwachsraten von 1,2 % bzw. 1,5 %. Die Arbeitsmarktaussichten haben sich ebenfalls aufgehellt; obwohl die Arbeitslosigkeit weiterhin hoch ist, wird sie 2014 voraussichtlich auf 15,7 % zurückgehen und dann weiter sinken. Die makroökonomischen Aussichten sind nach wie vor mit Abwärtsrisiken behaftet, da die projizierte Erholung maßgeblich von einer positiven Außenhandels- und Finanzmarktentwicklung abhängt, die wiederum auch von den europäischen Aussichten im Allgemeinen bestimmt wird.

(5)

Das gesamtstaatliche Defizit wurde 2013 schätzungsweise auf rund 4,5 % des BIP gemäß ESVG-95 reduziert (ohne Bankenrekapitalisierungen, mit Bankenrekapitalisierung auf rund 4,9 %); und blieb damit rund 1 % des BIP unter dem Ziel von 5,5 % des BIP. Das über den Erwartungen liegende Ergebnis resultiert hauptsächlich aus unerwartet hohen Steuereinnahmen des Staates (inklusive der einmaligen Maßnahme zur Beitreibung von Steuer- und Sozialversicherungsschulden) und unerwartet niedrigen Ausgaben auf zentralstaatlicher Ebene (z. B. für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen sowie für Investitionen). Die Einnahmen aus nichtsteuerlichen Quellen blieben jedoch hinter den Erwartungen zurück. Insgesamt ergibt sich, gemessen an der Verbesserung des strukturellen Saldos, eine Konsolidierungsanstrengung von schätzungsweise 1 % des BIP.

(6)

Der Bestand an inländischen Zahlungsrückständen ist aufgrund der verschiedenen Schuldenbegleichungsprogramme (im Gesundheitssektor sowie auf lokaler und regionaler Ebene) um rund 1,2 Mrd. EUR (0,7 % des BIP) gesunken. Dennoch werden weitere Zahlungsrückstände akkumuliert, gleichwohl in geringerem Tempo.

(7)

Der Übertrag aus dem Haushaltsvollzug 2013 und die verbesserten makroökonomischen Aussichten für 2014 dürften sich mit schätzungsweise 0,7 % des BIP positiv auf die Ausgangslage der öffentlichen Finanzen auswirken. Der positive Übertrag dürfte rund 0,2 % des BIP beitragen; weitere 0,5 % des BIP sollten sich Schätzungen zufolge aus höheren Einnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen sowie niedrigeren Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit ergeben, dank der Aufwärtskorrektur von Wachstum und Beschäftigung und der Abwärtskorrektur der Arbeitslosenquote.

(8)

Das Defizitziel von 4 % des BIP für 2014 wird von Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von insgesamt 2,3 % des BIP gestützt, die im Haushalt 2014 und anderen flankierenden Rechtsvorschriften enthalten sind. Diese Maßnahmen sind vorwiegend dauerhaft angelegt und beruhen vor allem auf Ausgabeneinsparungen. Maßnahmen im Umfang von rund 1,8 % des BIP wurden aus der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben abgeleitet und werden durch Maßnahmen zur Einnahmenerhöhung in kleinerem Maßstab im Umfang von rund 0,4 % des BIP sowie durch einige einmalige Posten von rund 0,1 % des BIP ergänzt. Die Maßnahmen im Rahmen der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben betreffen vorwiegend drei Achsen: i) Reduzierung der Lohnsumme des öffentlichen Sektors, unter anderem durch Reduzierung der Überbeschäftigung in bestimmten Teilsektoren und Überarbeitung der Lohnskala; ii) Reform des Rentensystems, insbesondere durch Anhebung des Renteneintrittsalters auf 66 Jahre und Änderung der Bedingungen für die Gewährung von Hinterbliebenenrenten; iii) sektorspezifische Reformen mit dem vorrangigen Ziel der Straffung von Personalkosten, Vorleistungen und Investitionen quer durch alle Fachministerien. Die übrigen dauerhaften Maßnahmen zur Einnahmenerhöhung betreffen die Erhöhung der Besteuerung von Firmenwagen und der Verbrauchersteuer auf Alkohol und Tabak. Der Großteil der den Konsolidierungsmaßnahmen zugrunde liegenden Rechtsvorschriften trat am 1. Januar 2014 in Kraft.

(9)

Angesichts der verbesserten gesamtwirtschaftlichen Aussichten und des positiven Übertrags aus 2013 sind die Risiken für das Erreichen der Haushaltsziele 2014 nun ausgewogener, da in den geplanten Maßnahmen etwaiger Druck auf die öffentlichen Finanzen und die Durchführungsrisiken berücksichtigt wurden. Ein erhöhter Druck könnte sich vor allem bei einigen Einnahmeposten (z. B. Vermögenseinkommen) sowie bei Vorleistungen und Sozialleistungen aufbauen. Zudem sind die Durchführungsrisiken, abgesehen von Verzögerungen einiger dauerhafter Maßnahmen, hauptsächlich rechtlicher Natur: Vier der in das Haushaltsgesetz aufgenommenen Maßnahmen wurden an das Verfassungsgericht verwiesen (darunter die Überprüfung der Lohnskala und die Änderungen bei den Rentenansprüchen für Hinterbliebene), und es werden womöglich auch noch weitere Maßnahmen des neuen Nachtragshaushalts angefochten.

(10)

Der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP lag 2013 bei 128,8 %. Voraussichtlich wird die Verschuldung ab diesem Jahr langsam zurückgehen und 2014 einen Stand von 126,7 % des BIP erreichen. Es wird erwartet, dass dieser Rückgang 2014 teilweise auf einer weiteren Verwendung der Bareinlagen und auf der laufenden Umschichtung des Sozialversicherungsportfolios von ausländischen Vermögenswerten in Staatspapiere basiert. Die Nettoschulden werden bis Ende 2014 voraussichtlich unter 120 %des BIP bleiben.

(11)

Die Haushaltsanpassung wird von einer Reihe struktureller finanzpolitischer Maßnahmen begleitet, die die Kontrolle der Staatsausgaben und die Einnahmenerhebung verbessern sollen.

In der öffentlichen Finanzverwaltung zeigt das neue Verpflichtungskontrollsystem Wirkung bei der Eindämmung neuer Zahlungsrückstände, doch muss seine Umsetzung genau beobachtet werden, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen durch die verfügbaren Finanzierungsmittel gedeckt sind und keine weiteren Zahlungsrückstände akkumuliert werden. Neue Zahlungsrückstände sind insbesondere auf ein strukturelles Ungleichgewicht in einigen staatlichen Krankenhäusern sowie im Eisenbahnunternehmen Comboios de Portugal zurückzuführen. Die strategischen Pläne zur Stärkung der finanziellen Nachhaltigkeit dieser staatseigenen Unternehmen und zur Verhinderung weiterer Zahlungsrückstände im Jahr 2014 werden derzeit ausgearbeitet. Die umfassende Reform des Haushaltsrahmengesetzes schreitet weiter voran. Im ersten Schritt soll das Gesetz bis Ende März 2014 geändert werden, um die vollständige Umsetzung der Anforderungen des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion und des als „Sechserpaket“ bekannten Gesetzgebungspakets zur wirtschaftspolitischen Steuerung zu gewährleisten.

Die Neuverhandlungen öffentlich-privater Partnerschaften sind zwar vorangekommen, konnten jedoch nicht wie geplant bis Ende 2013 abgeschlossen werden. Ein Teil der Einsparungen wurde 2013 erziehlt, aber 2013 noch nicht verwirklichte Einsparungen werden in diesem Jahr erzielt und zu den substanziellen Einsparungen, die 2014 und in den Folgejahren erwartet werden, hinzukommen. Die staatseigenen Unternehmen erzielten sowohl 2012 als auch 2013 im Schnitt ein ausgeglichenes Betriebsergebnis, und weitere Reformen sind geplant, damit sich ihre Ergebnisse nicht wieder verschlechtern. Die Privatisierung ist gut vorangekommen und hat mehr eingebracht als den im Programm gesetzten Zielwert.

Die Reformen zur Einführung eines modernen Compliance-Risikomanagements für die Steuerverwaltung werden fortgesetzt. Das neue Referat „Risikoüberprüfung“ hat seine Arbeit aufgenommen und konzentriert sich in erster Linie darauf, die Steuerehrlichkeit bestimmter Gruppen wie Selbständiger und von Menschen mit hohem Netto-Vermögen zu verbessern. Steuerbetrug und Steuerumgehung werden weiter bekämpft, etwa mit der kürzlich gestarteten Mehrwehrtsteuerlotterie.

Die laufenden Reformen der öffentlichen Verwaltung zielen darauf ab, Beschäftigung und Einrichtungen im öffentlichen Sektor zu modernisieren und zu rationalisieren. Mit einer Reihe wichtiger Reformen in der öffentlichen Verwaltung wird die Überprüfung der öffentlichen Ausgaben unterstützt und die Konsolidierungsstrategie 2014 gestärkt. Dazu zählen: i) Maßnahmen im Bereich der Beschäftigung im öffentlichen Dienst, die zu einer ausgewogeneren Zusammensetzung des Personalbestands im öffentlichen Sektor mit mehr hochqualifizierten und besser ausgebildeten Beamten führen sollen (z. B. durch einvernehmliche Vertragsbeendigung und ein Umschulungsprogramm); ii) die Überarbeitung der Lohnskala und die Erarbeitung einer einheitlichen Lohnzulagenskala (die bis Ende Dezember bzw. Ende Juni 2014 in Kraft treten sollen); iii) die Zusammenfassung der vorhandenen Bestimmungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in einem neuen allgemeinen Arbeitsrecht für die öffentliche Verwaltung in Anlehnung an die Struktur des Arbeitsrechts für die Privatwirtschaft; iv) die Angleichung des Rentensystems der Bediensteten im öffentlichen Sektor (CGA) an das allgemeine System. Eine weitere kürzlich umgesetzte Reform in der öffentlichen Verwaltung ist die Strategie der gemeinsamen Dienste im Bereich der Finanzressourcen in allen von der Initiative abgedeckten Strukturen.

(12)

Die Umsetzung von Maßnahmen und die Reformen im Gesundheitswesen kommen weiter voran und führen zu Einsparungen durch mehr Effizienz. Die erheblichen Zahlungsrückstände sind in hohem Maße (wenn auch nicht ausschließlich) darauf zurückzuführen, dass die staatlichen Krankenhäuser im Vergleich zu den von ihnen erbrachten Dienstleistungen durchweg unterfinanziert sind. Die portugiesischen Behörden halten an ihrer Verpflichtung fest, die laufende Reform des Krankenhauswesens zu Ende zu führen und das Maßnahmenpaket für die Bereiche Arzneimittel, zentrale Beschaffung und Grundversorgung weiter auszutarieren.

(13)

Bei der Durchführung von Strukturreformen zur Steigerung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit wurden weitere Fortschritte erzielt. Die portugiesischen Behörden haben zusätzliche Maßnahmen beschlossen, um die Arbeitslosigkeit zu senken und die Funktionsweise des Arbeitsmarkts zu verbessern. Derzeit werden weitere Verbesserungen des Tarifverhandlungssystems und fortgesetzte Maßnahmen zur Verringerung der starken Segmentierung des Arbeitsmarkts erörtert. Ein Gesetzesentwurf, der die Definition von fair geregelten Einzelentlassungen im Arbeitsrecht novelliert, wurde ins Parlament eingebracht, nachdem vorhergehende Änderungen vom Verfassungsgericht gekippt worden waren. In Bezug auf das System zur Unterstützung bei der Arbeitssuche und der Aktivierung wurden weitere Fortschritte erzielt.

(14)

Im Bildungssystem wurden die einschlägigen Reformen soweit umgesetzt. Diese werden von den portugiesischen Behörden laufend bewertet und überwacht. Portugal hat zudem ein Gesetzesdekret zur Schaffung eines Kurzausbildungszyklus erlassen, und ein weiteres Gesetz zur Festlegung der Bestimmungen für Referenzberufschulen ist in Vorbereitung.

(15)

Die portugiesische Regierung hat eine neue Abgabe für Energieversorger eingeführt, die genauestens im Auge behalten werden muss, um zu verhindern, dass sie auf den Endverbraucherpreis aufgeschlagen wird. Die Regierung wird konkrete Maßnahmen vorlegen, um die überhöhte ökonomische Rente anzugehen und die Energiekosten für die Wirtschaft weiter zu senken.

(16)

Obwohl im Überprüfungszeitraum positive Entwicklungen beobachtet werden konnten, schreiten die Reformen im Bereich Verkehr langsamer voran als erwartet. Aufgrund der Vorstellung der die Priorisierung von Infrastrukturprojekten wird bis zur zwölften Überprüfung eine klare Langzeitstrategie für das Verkehrssystem erwartet. Unterdessen ist der rechtliche Rahmen für die Transportregulierungsbehörde (AMT) im März 2014 verabschiedet worden. Weitere politische Reformen sind im Hafensektor erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit Portugals zu verbessern. Im Bereich des Bahnverkehrs und des öffentlichen Nahverkehrs müssen die portugiesischen Behörden weitere Anstrengungen unternehmen, um die finanzielle Tragfähigkeit, den Wettbewerb und die Effizienz zu erhöhen.

(17)

Die Verabschiedung von gesetzlichen Änderungen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) schreitet weiter voran, wenn auch langsam. Es kommt zu weiteren Verzögerungen bei den Gesetzen für die Bauwirtschaft, dem Gesetz zur Änderung der Rechtsvorschriften für Universitäten und bei der Einbringung der geänderten Satzungen der Berufsorganisationen nach der Verabschiedung des horizontalen Rahmengesetzes über die öffentlich-rechtlichen Berufsorganisationen. In Hinblick auf die volle Funktionsfähigkeit des einheitlichen Ansprechpartners waren Fortschritte zu verzeichnen.

(18)

Die Reform der städtischen Miet- und Pachtverträge schreitet nach der vollständigen Einführung des neuen Rechtsrahmens weiter voran. Die Auswirkungen der Reform müssen jedoch laufend bewertet werden.

(19)

Die Satzungen der nationalen Regulierungsbehörden werden nach der Verabschiedung des Rahmengesetzes, in dem ihre Funktionsweise grundsätzlich festgelegt ist, entsprechend geändert. Einige geänderte Satzungen wurden bereits angenommen.

(20)

Die Maßnahmen zur Verbesserung des Lizenz- und Genehmigungswesens und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sind weiter vorangekommen. Derzeit läuft eine Erhebung der belastenden Regelungen. Verzögerungen gibt es jedoch bei der „Eine-Norm-gegen-eine-andere-Regel“ („one-in/one-out rule“) für neue Rechtsvorschriften, den Maßnahmen für Umweltschutz und Raumplanung und den Lizenzierungsverfahren für geologische Exploration und Bergbau.

(21)

Die Nach den Kriterien der neuen Eigenkapitalvorschriften der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (4) sind die Kapitalpuffer der Banken im Großen und Ganzen noch ausreichend. Diese Eigenkapitalvorschriften gelten seit Januar 2014 und sehen einen Schwellenwert von 7 % für die harte Kernkapitalquote aller Banken sowie einen Aufschlag von 1 Prozentpunkt für die vier größten Banken vor. Das systemweite Kredit-Einlagen-Verhältnis ist auf 117,0 % gesunken und wird bis Ende 2014 voraussichtlich weiter abnehmen.

(22)

Die Anstrengungen zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen für den Unternehmenssektor werden kontinuierlich verstärkt. Die portugiesische Regierung hat Experten für die Kommission zur Einrichtung einer Entwicklungsbank ernannt. Diese Kommission ist verantwortlich für die Konzipierung der Gründungsdokumente der Entwicklungsbank, insbesondere der Satzung, für die Erarbeitung des strategischen Geschäftsplans sowie für die Festlegung der Struktur des neuen Instituts. Ziel der Entwicklungsbank ist es, die Umsetzung von Finanzinstrumenten im Rahmen des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zur Bereitstellung von Mitteln für den Unternehmenssektor zu optimieren und zu zentralisieren.

(23)

Die portugiesischen Behörden haben zugesagt, in Zusammenarbeit mit der Banco de Portugal einen Strategieplan erarbeiten, der dem Schuldenüberhang der Unternehmen entgegenwirkt und die Kapitalumverteilung zugunsten produktiver Wirtschaftssektoren unterstützt, dabei aber gleichzeitig die Finanzstabilität fördert.

(24)

Es wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Leitungs-, Effizienz- und Risikobewältigungspraktiken des staatlichen Bürgschaftsystems, das die staatlich geförderten Kreditlinien verwaltet, eingeführt. Auf garantierte Darlehen wird derzeit eine neue Methode zur Festlegung der Zinsobergrenzen angewandt.

(25)

Angesichts dieser Entwicklungen sollte der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2)   Der finanzielle Beistand steht ab dem ersten Tag nach Inkrafttreten dieses Beschlusses drei Jahre und sechs Wochen lang zur Verfügung.“

2.

Artikel 3 Absätze 8 und 9 erhalten folgende Fassung:

„(8)   Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2014 folgende Maßnahmen:

a)

Das gesamtstaatliche Defizit geht im Jahr 2014 nicht über 4 % des BIP hinaus, und neue Zahlungsrückstände werden verhindert. Die etwaigen Kosten, die dem Haushalt durch die Stützung von Banken im Rahmen der Strategie der Regierung für den Finanzsektor entstehen könnten, werden nicht in die Berechnung des Defizitziels einbezogen. Um dieses Ziel zu erreichen, führt Portugal Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 2,3 % des BIP durch, wie sie im Haushaltsgesetz 2014 und den zu diesem Zweck erlassenen flankierenden Rechtsvorschriften festgelegt sind.

b)

Um mögliche Ausgabenüberschreitungen im Zaum zu halten, behält die Regierung die Einhaltung der Ausgabenplafonds der Ministerien mittels monatlicher Berichterstattung an den Ministerrat genauestens im Auge.

c)

Die geplanten Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen für Hinterbliebenenrenten werden von Portugal zügig festgelegt und eingeführt, und der Entwurf des Rahmengesetzes zur Regelung der Bedingungen für den Verkauf von Online-Glücksspiellizenzen wird bis Ende März fertiggestellt. Außerdem unternimmt Portugal entscheidende Schritte zur Umsetzung des vereinbarten Verkaufs von Hafenkonzessionen.

d)

Die umfassende Reform der Körperschaftsteuer erfolgt innerhalb des bestehenden Haushaltsrahmens, damit die Zielvorgaben für die Haushaltskonsolidierung eingehalten werden.

e)

Die Stillstandsregelung für steuerliche Vergünstigungen auf zentralstaatlicher, regionaler oder kommunaler Ebene wird aufrechterhalten. Die Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerumgehung und -betrug bei verschiedenen Steuerarten werden weiter verstärkt, unter anderem durch Überwachung des neuen elektronischen Rechnungsstellungssystems. Bis zur zwölften Überprüfung wird eine Studie über die Verbreitung der Schattenwirtschaft auf dem Wohnimmobilienmarkt durchgeführt, um Mittel und Wege gegen die Mietsteuerumgehung zu finden.

f)

Sollten rechtliche oder sonstige Abwärtsrisiken für den Haushaltsvollzug eintreten, führt Portugal Ausgleichsmaßnahmen von hoher Qualität durch, um das Defizitziel zu erreichen.

g)

Die Regierung legt die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des für 2015 vorgesehenen Defizitziels von höchsten 2,5 % des BIP fest. Die ausführlichen Pläne werden in das spätestens Ende April 2014 zu veröffentlichende Dokument zur finanzpolitischen Strategie 2014 einfließen, in dem auch genaue Ausgabenobergrenzen der Fachministerien vorgesehen werden. Um den Anforderungen des haushaltspolitischen Rahmens der Union zu genügen, wird dieses Dokument auch Einzelheiten zur mittelfristigen Haushaltsplanung enthalten.

h)

Die Haushaltskonsolidierungsstrategie für 2015 wird unter anderem durch folgende Maßnahmen unterstützt:

i)

Die Regierung arbeitet im Jahr 2014 eine einheitliche Lohnskala aus, die im Jahr 2015 umgesetzt werden soll, um die Vergütungspolitik über alle Laufbahnen des öffentlichen Sektors hinweg rationeller und kohärenter zu gestalten.

ii)

Die einheitliche Lohnzuschlägeskala, deren Umsetzung im Jahr 2014 erwartet wird, wird ihre volle haushaltspolitische Wirkung im Jahr 2015 entfalten.

iii)

Es wird eine neue umfassende Maßnahme als Teil der laufenden Rentenreform durchgeführt, um die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu verbessern. Der unlängst eingesetzte Rentenreformausschuss arbeitet spezifische Details der Reform aus. Die Reform schließt kurzfristige Maßnahmen zur weiteren Anpassung der Rentenansprüche an demografische und wirtschaftliche Kriterien ein, wahrt jedoch gleichzeitig die Progressivitätsgrundsätze in Übereinstimmung mit dem Urteil des Verfassungsgerichts über die Konvergenz des Rentensystems für Staatsbedienstete (CGA) mit dem allgemeinen Rentensystem. Die konkreten Maßnahmen der Reform werden bis zur zwölften Überprüfung zusammen mit einem dem Parlament in der ersten Jahreshälfte vorzulegenden Gesetzentwurf vorgestellt. Darüber hinaus werden weitere Schritte zur Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit der Rentensysteme festgelegt. Die Regierung trägt ferner dafür Sorge, dass das unlängst angehobene Renteneintrittsalter im Laufe des Jahres 2014 für alle CGA-Rentner gilt.

iv)

Etwaige sonstige Maßnahmen zur Erreichung des Defizitziels von 2,5 % des BIP werden bis spätestens Mitte April festgelegt.

i)

Die mittelfristige finanzpolitische Strategie baut auf weiteren Reformen auf, die unter anderem im Vorschlag zur Staatsreform skizziert sind. Diese Reformen stellen auf eine höhere Effizienz im öffentlichen Sektor und auf eine bessere Qualität der öffentlichen Dienstleistungen ab. Die diesbezüglich erzielten Fortschritte werden auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Gesprächsrunde mit den Sozialpartnern bei der zwölften Überprüfung erörtert.

j)

Portugal veröffentlicht als Teil des Haushalts für 2014 einen Bericht über die steuerlichen Mindereinnahmen der zentralen, regionalen und lokalen Verwaltungen.

k)

Portugal richtet bis spätestens Ende Juni 2014 im Finanzministerium eine Rechnungsführungsfunktion zur Verbesserung des Buchführungs- und Berichterstattungsrahmens im öffentlichen Sektor ein. Deren Aufgabe wird insbesondere darin bestehen, eine ordnungsgemäße Buchführung über Einnahmen, Ausgaben, Aktiva und Passiva von Bankkonten der Regierung, Schulden und Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sicherzustellen.

l)

Das Gesetz zur Kontrolle der Verpflichtungen wird auf allen Ebenen des Staates vollständig umgesetzt, damit keine neuen Zahlungsrückstände entstehen.

m)

Portugal trifft zusätzliche Maßnahmen, um seine öffentliche Finanzverwaltung weiter zu stärken. Portugal überprüft sein Haushaltsrahmengesetz bis spätestens Ende März, um die einschlägigen Unions-Rechtsvorschriften vollständig umzusetzen. Außerdem führt Portugal eine umfassendere Überarbeitung seines Haushaltsrahmengesetzes durch, um die Fragmentierung des Haushalts durch Begrenzung der Zahl der Einzelhaushalte und durch Überprüfung der Eigeneinnahmenklassifikation abzubauen, die Struktur der Mittelzuweisungen zu straffen, die Rechenschaftspflicht zu stärken und die öffentlichen Finanzen mittelfristig verbindlicher zu verankern. Die wichtigsten Aspekte und die Struktur des neuen Gesetzes werden bis spätestens Ende April 2014 ausgearbeitet. Portugal stellt sicher, dass die Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Haushaltsrahmens auf zentralstaatlicher Ebene auch auf regionaler und kommunaler Ebene angewandt werden;

n)

Portugal führt den neuen rechtlichen und institutionellen Rahmen für ÖPP vollständig ein. In verschiedenen Sektoren wird die Neuaushandlung von ÖPP weitergeführt, um deren Auswirkungen auf den Haushalt einzudämmen. Durch eine jährliche Berichterstattung über ÖPP wird eine umfassende Bewertung der von den ÖPP und den Konzessionen ausgehenden finanzpolitischen Risiken ermöglicht, so dass die finanzpolitischen Risiken des Gesamthaushalts rechtzeitig bewertet werden können. Das nach dem neuen Rahmengesetz über staatseigene Unternehmen und im Einklang mit der gestärkten Rolle des Finanzministeriums als Anteilseigner eingerichtete Fachreferat zur Überwachung der staatseigenen Unternehmen wird personell verstärkt. Die Regierung führt ihr umfassendes Programm zur Umstrukturierung staatseigener Unternehmen fort, damit diese weiterhin tragfähige Betriebsergebnisse erzielen. Die Regierung führt die bereits in Vorbereitung befindlichen Privatisierungen fort;

o)

Portugal führt die Reformagenda für eine modernere und effizientere Steuerverwaltung im Einklang mit international bewährten Praktiken fort. Portugal veröffentlicht bis spätestens März 2014 die Liste von 50 % aller örtlichen Finanzämter, die bis spätestens Mai 2014 zu schließen sind. Bis zur zwölften Überprüfung wird das für die Finanzprüfung zuständige Personal der Steuerverwaltung um mindestens 30 % des Gesamtpersonalbestands aufgestockt. Innerhalb der Steuerverwaltung wird eine neue Abteilung eingerichtet, in der die verschiedenen Dienstleistungen für die Steuerzahler zusammengefasst werden. Das Referat ‚Risikomanagement‘ wird im ersten Quartal 2014 voll einsatzfähig sein und sich zunächst auf zielgerichtete Projekte konzentrieren, die die Steuerehrlichkeit von Selbständigen und Menschen mit hohem Netto-Vermögen erhöhen sollen. Die Einhaltung der Steuervorschriften wird kontinuierlich im Auge behalten. Der Rechts- und Regulierungsrahmen für die Geldwäschebekämpfung wird verstärkt, um wirksamer gegen die Geldwäsche und ihre Vortaten (darunter Steuerdelikte) vorzugehen;

p)

Portugal legt einen Bericht vor, der folgenden Zielen dient:

i)

Feststellung von Überschneidungen zwischen Diensten und zuständigen Gerichten sowie anderen Ineffizienzen zwischen der zentralen und der kommunalen Staatsebene und

ii)

Neuordnung des Netzes der dezentralen Dienststellen der Ministerien, vor allem durch das Netzwerk der 'Lojas do Cidadão' (einheitliche Ansprechpartner in der Verwaltung und den Versorgungsunternehmen), und andere Ansätze, sodass die geografische Aufteilung effizienter und die Nutzung gemeinsamer Dienste und digitaler Behördendienste verstärkt wird.

q)

Portugal setzt die Strategie für gemeinsame Dienste in der öffentlichen Verwaltung weiter um, insbesondere in den Bereichen Humanressourcen und Informations- und Kommunikationstechnologien.

r)

Portugal setzt weitere Maßnahmen zur Reform der Personalverwaltung im öffentlichen Dienst um. Auf der Grundlage einer Erhebung und eines Berichts über Lohnzulagen wird bis zur zwölften Überprüfung ein Rechtsentwurf für eine einheitliche Lohnzulagenordnung vorgelegt, deren Umsetzung bis spätestens Juni 2014 vorgesehen wird. Das neue Gesetz über die Beschäftigung im öffentlichen Dienst, durch das die geltenden Bestimmungen für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst vereinfacht, zusammengefasst und wie im Arbeitsrecht für die Privatwirtschaft strukturiert werden sollen, wird bis Mitte März 2014 vom Parlament verabschiedet.

s)

Portugal stellt die Effizienz und Wirksamkeit des Gesundheitssystems sicher, indem es weiterhin eine rationelle Dienstenutzung und Ausgabenkontrolle sicherstellt, die öffentlichen Arzneimittelausgaben senkt und Zahlungsrückstände abbaut.

t)

Portugal setzt die Neuordnung und Rationalisierung des Krankenhausnetzes durch Spezialisierung, Konzentration und Neuzuweisung von Krankenhausdiensten fort und sorgt für die Umsetzung des mehrjährigen Aktionsplans für die Neuordnung der Krankenhäuser.

u)

Portugal führt Reformen zur Beseitigung der hochgradigen Segmentierung des Arbeitsmarkts durch.

v)

Portugal fördert eine Lohnentwicklung, die mit den Zielen Arbeitsplatzschaffung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Einklang steht, um makroökonomische Ungleichgewichte abzubauen. Eine Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn sie durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist.

w)

Portugal stellt weiterhin die Wirksamkeit seiner aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen sicher und stützt sich dabei auf die Ergebnisse des Bewertungsberichts und den Aktionsplan zur Verbesserung der Funktionsweise der staatlichen Arbeitsvermittlung.

x)

Portugal setzt die in seinen Aktionsplänen vorgesehenen Maßnahmen weiter um, um die Sekundarausbildung sowie die berufliche Aus- und Weiterbildung zu verbessern und die Wirtschaft stärker in die Schul- und Berufsausbildung einzubinden.

y)

Portugal setzt den Plan zur Schaffung einer unabhängigen Logistik-Betreibergesellschaft für Gas und Elektrizität um.

z)

Portugal führt geeignete Maßnahmen durch, um die Energietarifschulden zu begleichen und die langfristige Tragfähigkeit des nationalen Elektrizitätssystems sicherzustellen.

aa)

Portugal nimmt Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Verkehrssystems an; der Strategieplan für das Verkehrswesen für den Zeitraum 2011-2015 wird einschließlich langfristiger Maßnahmen zur Sicherstellung der Effizienz und Nachhaltigkeit vollständig umgesetzt.

bb)

Portugal setzt die EU-Eisenbahnpakete weiter um.

cc)

Portugal arbeitet weiter an der Verbesserung des Systems für die Verwaltung der Häfen, seiner wirtschaftspolitischen Regulierung und seiner Funktionsweise.

dd)

Portugal beseitigt weitere Zutrittsschranken, lockert die bestehenden Zulassungsanforderungen und baut Bürokratielasten im Dienstleistungssektor ab.

ee)

Portugal schließt die Annahme der Gesetze für die Bauwirtschaft und die anderen sektorspezifischen Änderungen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG ab und bringt zu diesem Zweck im Parlament entsprechende Rechtsvorlagen ein.

ff)

Die Regierung legt dem Parlament die geänderten Satzungen der Berufsorganisationen vor.

gg)

Portugal verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch die Vollendung ausstehender Reformen zum Bürokratieabbau, insbesondere durch die Herstellung der vollen Einsatzbereitschaft des einheitlichen Ansprechpartners nach Maßgabe der Richtlinie 2006/123/EG und der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (5) und durch die weitere Vereinfachung der geltenden Lizenz- und Genehmigungsverfahren, Regularien und sonstigen Bürokratielasten für die Wirtschaft, die die Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten maßgeblich hemmen.

hh)

Nach Verabschiedung der Änderungen am Gesetz 6/2006 über neue städtische Miet- und Pachtverträge und des Gesetzesdekrets, das das Verwaltungsverfahren für Renovierungen vereinfacht, führt Portugal eine umfassende Überprüfung der Funktionsweise des Wohnimmobilienmarkts durch.

ii)

Die Regierung verabschiedet die entsprechenden Änderungen an den Satzungen der nationalen Regulierungsbehörden und stellt sicher, dass das Modell für die Finanzierung der Wettbewerbsbehörde wirksam funktioniert.

jj)

Portugal bewertet die Auswirkungen der fakultativen Regelung zur Einnahmen-/Ausgabenrechnung (‚cash accounting‘) für die Mehrwertsteuer.

kk)

Portugal setzt das umfassende Programm zum Abbau überflüssiger Lizenz- und Genehmigungsverfahren, Regularien und sonstiger Bürokratielasten für die Wirtschaft weiter um.

(9)   Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, bemüht sich Portugal, im Bankensektor eine adäquate Eigenkapitalausstattung aufrechtzuerhalten und einen geordneten Verschuldungsabbau sicherzustellen, wobei die im Memorandum of Understanding niedergelegten Fristen eingehalten werden. Zur Wahrung der Finanzstabilität setzt Portugal die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal folgende Maßnahmen ergreifen:

a)

Es wird sicherstellen, dass die Kapitalpuffer der Banken weiterhin angemessen bleiben und den neuen Vorschriften der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (6) über Eigenkapitalanforderungen entsprechen.

b)

Es wird die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer Sicherheitspuffer anhalten.

c)

Es wird an seiner Verpflichtung festhalten, das Bankensystem erforderlichenfalls weiter zu unterstützen, und die Banken dazu anhalten, sich um privatwirtschaftliche Lösungen zu bemühen, während Mittel aus der Solvenzstützungsfazilität in Einklang mit den kürzlich geänderten EU-Beihilfevorschriften zur Verfügung stehen, um lebensfähige Banken unter strengen Auflagen weiter zu stützen.

d)

Es wird einen ausgewogenen und geordneten Verschuldungsabbau im Bankensektor sicherstellen, der entscheidend dazu beiträgt, Finanzierungsungleichgewichte dauerhaft zu beseitigen und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem auf mittlere Sicht zu verringern. Die Finanzierungs- und Kapitalpläne der Banken werden vierteljährlich überprüft.

e)

Es wird die Aufsichtsorganisation der Bank von Portugal weiter stärken, deren Aufsichtsverfahren optimieren und neue Aufsichtsmethoden und -instrumente entwickeln und umsetzen. Die Bank von Portugal wird die Standards für notleidende Kredite überarbeiten, um sie innerhalb des auf EU-Ebene festgelegten Zeitrahmens mit dem einschlägigen technischen Standard der EBA in Einklang zu bringen.

f)

Es wird den potenziellen Kapitalbedarf der Banken unter Stressbedingungen im Rahmen eines vorausschauenden Ansatzes weiterhin vierteljährlich prüfen, auch indem der neue Rahmen für Top-down-Stresstests in den Prozess der Qualitätssicherung integriert wird, sodass die wichtigsten Ergebnistreiber überprüft werden können.

g)

Es wird die Umsetzung der Maßnahmen, die in den Plänen für die Umstrukturierung der mit staatlichen Kapitalhilfen unterstützten Banken festgelegt worden sind, weiterhin genau beobachten.

h)

Es wird die zeitige Veräußerung der Tochterunternehmen und Vermögenswerte aller drei staatseigenen Zweckgesellschaften einschließlich der beiden ausgewählten Dienstanbieter sicherstellen.

i)

Es wird die Sanierungspläne der Banken analysieren und dem System Leitlinien für Sanierungspläne an die Hand geben, die mit dem einschlägigen technischen Standard der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten in Einklang stehen, sowie auf der Grundlage der von den Banken vorgelegten Berichte Abwicklungspläne ausarbeiten.

j)

Es wird vierteljährliche Berichte über die Umsetzung der neuen Umstrukturierungsinstrumente erstellen, weiterhin die Umsetzung des Rahmens für außergerichtliche Umschuldungen durch Finanzinstitute zugunsten von Haushalten überwachen, für eine reibungslosere Anwendung des Umschuldungsrahmens für Unternehmen sorgen und in Absprache mit der Bank von Portugal einen Strategieplan zum Abbau des Schuldenüberhangs der Unternehmen aufstellen, durch den die Neuzuweisung von Kapital an die produktiven Sektoren der Wirtschaft unterstützt und gleichzeitig die finanzielle Stabilität gefördert wird.

k)

Es wird die hohe Verschuldung der Unternehmen und Haushalte mittels vierteljährlicher Berichte und auch die Umsetzung des neuen Umschuldungsrahmens im Auge behalten, um zu gewährleisten, dass dieser möglichst wirkungsvoll funktioniert.

l)

Es wird, ausgehend von den vorgelegten Vorschlägen, die Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor fördern und Lösungen entwickeln und umsetzen, die für den Unternehmenssektor Finanzierungsalternativen zum herkömmlichen Bankdarlehen bieten, und zwar durch verschiedene Maßnahmen, die ihren Zugang zu den Kapitalmärkten verbessern.

m)

Es wird weiterhin die Auswirkungen der verbesserten staatlich garantierten Kreditinstrumente auf die tatsächlich gewährten Zinssätze analysieren, sich die Bereitschaft erhalten, bei Bedarf Alternativmaßnahmen zur Sicherstellung wettbewerbsfähiger, transparenter und endkundenfreundlicher Preise staatlich garantierter Darlehen zu ergreifen und regelmäßig über die erzielten Fortschritte Bericht erstatten.

n)

Es wird eine Entwicklungsbank einrichten, um die Umsetzung der mit Mitteln aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds geförderten Finanzierungsinstrumente im Programmierungszeitraum 2014-2020 zu straffen und zentral zusammenzufassen. Die Entwicklungsbank nimmt keine Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder vom Publikum entgegen, sie vergibt keine direkten Kredite, sie kauft keine Staatsschuldtitel an, und sie vergibt keine Darlehen an den Staat. Das Geschäftsmodell und die Satzung der Entwicklungsbank werden so konzipiert, dass zusätzliche Lasten und Risiken für die öffentlichen Finanzen vermieden werden.“

(5)  Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22)."

(6)  Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338)."

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 23. April 2014.

Im Namen des Rates

Der Präsident

D. KOURKOULAS


(1)  ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.

(2)  Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates vom 17. Mai 2011 über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal (ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88).

(3)  Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).

(4)  Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338).


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