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Document 32013R0621

    Delegierte Verordnung (EU) Nr. 621/2013 der Kommission vom 21. März 2013 zur Berichtigung der polnischen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und die Veröffentlichung solcher Prospekte und die Verbreitung von Werbung Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. L 177 vom 28.6.2013, p. 14–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 20/07/2019; Stillschweigend aufgehoben durch 32019R0980

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2013/621/oj

    28.6.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 177/14


    DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 621/2013 DER KOMMISSION

    vom 21. März 2013

    zur Berichtigung der polnischen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und die Veröffentlichung solcher Prospekte und die Verbreitung von Werbung

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (1), insbesondere Artikel 5 Absatz 5, Artikel 7, Artikel 11 Absatz 3, Artikel 14 Absatz 8 und Artikel 15 Absatz 7,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die polnische Fassung der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und die Veröffentlichung solcher Prospekte und die Verbreitung von Werbung (2) weist mehrere Fehler auf. Die in Anhang XV Nummer 5.1 enthaltenen Fehler könnten zu Problemen bei der Auslegung der Bestimmungen in Bezug auf den Umfang der geforderten Angaben führen. Die polnische Sprachfassung ist daher zu berichtigen. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.

    (2)

    Die Verordnung (EG) Nr. 809/2004 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Um die im zu berichtigenden Rechtsakt enthaltenen Fehler schnellstmöglich zu beseitigen, sollte die vorliegende Verordnung am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Betrifft nur die polnische Fassung.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 21. März 2013

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 64.

    (2)  ABl. L 149 vom 30.4.2004, S. 3.


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