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Document 32013R0621
Commission Delegated Regulation (EU) No 621/2013 of 21 March 2013 correcting the Polish version of Regulation (EC) No 809/2004 implementing Directive 2003/71/EC of the European Parliament and of the Council as regards information contained in prospectuses as well as the format, incorporation by reference and publication of such prospectuses and dissemination of advertisements Text with EEA relevance
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 621/2013 der Kommission vom 21. März 2013 zur Berichtigung der polnischen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und die Veröffentlichung solcher Prospekte und die Verbreitung von Werbung Text von Bedeutung für den EWR
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 621/2013 der Kommission vom 21. März 2013 zur Berichtigung der polnischen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und die Veröffentlichung solcher Prospekte und die Verbreitung von Werbung Text von Bedeutung für den EWR
ABl. L 177 vom 28.6.2013, p. 14–14
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 20/07/2019; Stillschweigend aufgehoben durch 32019R0980
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Corrigendum to | 32004R0809 | (PL) | 01/07/2013 |
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Implicitly repealed by | 32019R0980 | 21/07/2019 |
28.6.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 177/14 |
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 621/2013 DER KOMMISSION
vom 21. März 2013
zur Berichtigung der polnischen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und die Veröffentlichung solcher Prospekte und die Verbreitung von Werbung
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (1), insbesondere Artikel 5 Absatz 5, Artikel 7, Artikel 11 Absatz 3, Artikel 14 Absatz 8 und Artikel 15 Absatz 7,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die polnische Fassung der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und die Veröffentlichung solcher Prospekte und die Verbreitung von Werbung (2) weist mehrere Fehler auf. Die in Anhang XV Nummer 5.1 enthaltenen Fehler könnten zu Problemen bei der Auslegung der Bestimmungen in Bezug auf den Umfang der geforderten Angaben führen. Die polnische Sprachfassung ist daher zu berichtigen. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen. |
(2) |
Die Verordnung (EG) Nr. 809/2004 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Um die im zu berichtigenden Rechtsakt enthaltenen Fehler schnellstmöglich zu beseitigen, sollte die vorliegende Verordnung am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Betrifft nur die polnische Fassung.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 21. März 2013
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel BARROSO
(1) ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 64.
(2) ABl. L 149 vom 30.4.2004, S. 3.