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Document 32012D0308R(01)

Berichtigung des Beschlusses 2012/308/GASP des Rates vom 26. April 2012 über den Beitritt der Europäischen Union zum Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien ( ABl. L 154 vom 15.6.2012 )

ABl. L 205 vom 1.8.2012, p. 19–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/308/corrigendum/2012-08-01/oj

1.8.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 205/19


Berichtigung des Beschlusses 2012/308/GASP des Rates vom 26. April 2012 über den Beitritt der Europäischen Union zum Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien

( Amtsblatt der Europäischen Union L 154 vom 15. Juni 2012 )

Seite 10, Urkunde über den Beitritt der Europäischen Union zum Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien:

a)

Zweiter Erwägungsgrund:

anstatt:

„IN DER ERWÄGUNG, dass nach Artikel 18 Absatz 3 dieses Vertrags in der durch Artikel 1 des Dritten Protokolls geänderten Fassung regionale Organisationen, denen ausschließlich souveräne Staaten angehören, mit Zustimmung aller Staaten Südostasiens — Brunei Darussalam, Königreich Kamboscha, Republik Indonesien, Demokratische Volksrepublik Laos, Malaysia, Union Myanmar, Republik der Philippinen, Republik Singapur, Königreich Thailand und Sozialistische Republik Vietnam — diesem Vertrag beitreten können,“

muss es heißen:

„IN DER ERWÄGUNG, dass nach Artikel 18 Absatz 3 dieses Vertrags in der durch Artikel 1 des Dritten Protokolls geänderten Fassung Staaten außerhalb Südostasiens und regionale Organisationen, denen ausschließlich souveräne Staaten angehören, vorbehaltlich der Zustimmung aller Staaten Südostasiens — Brunei Darussalam, Königreich Kamboscha, Republik Indonesien, Demokratische Volksrepublik Laos, Malaysia, Republik der Union Myanmar, Republik der Philippinen, Republik Singapur, Königreich Thailand und Sozialistische Republik Vietnam — diesem Vertrag beitreten können, und“.

b)

Der dritte Erwägungsgrund wird gestrichen.

c)

Vierter Erwägungsgrund:

anstatt:

„IN DER ERWÄGUNG, dass die Staaten Südostasiens dem Beitritt der Europäischen Union zu dem Vertrag zugestimmt haben,“

muss es heißen:

„IN DER ERWÄGUNG, dass alle Staaten Südostasiens dem Beitritt der Europäischen Union zu dem Vertrag zugestimmt haben,“.

d)

Verfügender Teil:

anstatt:

„tritt die Europäische Union dem Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien mit Wirkung ab dem Tag der Hinterlegung dieser Urkunde bei.“

muss es heißen:

„tritt daher die Europäische Union HIERMIT, nach Kenntnisnahme des genannten Vertrags in der Form, die er durch die Protokolle erhalten hat, dem Vertrag bei und verpflichtet sich feierlich, alle darin enthaltenen Bestimmungen zu erfüllen und auszuführen.“

e)

Unterschriftsformel:

anstatt:

„ZU URKUND DESSEN wird diese Beitrittsurkunde von [TITEL] unterzeichnet.“

muss es heißen:

„ZU URKUND DESSEN wird diese Beitrittsurkunde von der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik unterzeichnet.“


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