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Document 32012B0588
2012/588/EU: Decision of the European Parliament of 10 May 2012 on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Agency for Safety and Health at Work for the financial year 2010
2012/588/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2010
2012/588/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2010
ABl. L 286 vom 17.10.2012, p. 246–246
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2010
17.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 286/246 |
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 10. Mai 2012
betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2010
(2012/588/EU)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
— |
in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2010, |
— |
in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammen mit den Antworten der Agentur (1), |
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in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012), |
— |
gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (3), insbesondere auf Artikel 14, |
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gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94, |
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gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0117/2012), |
1. |
erteilt der Direktorin der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010; |
2. |
legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder; |
3. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. |
Der Präsident
Martin SCHULZ
Der Generalsekretär
Klaus WELLE
(1) ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 45.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1.
(4) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
ANHANG
EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZEN JAHREN
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
||||||||
Leistung |
k. A. |
k. A. |
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Das Parlament fordert die Agentur auf, in einer Tabelle, die dem nächsten Bericht des Rechnungshofs als Anhang beigefügt wird, einen Vergleich zwischen den in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und den im vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen zu liefern, damit die Entlastungsbehörde die Leistung der Agentur von einem Jahr zum anderen besser bewerten kann. |
||||||||
Leitungsstruktur der Agentur |
k. A. |
k. A. |
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Übertragung von operativen Mitteln auf das folgende Haushaltsjahr |
Der Haushaltsgrundsatz der Spezialität wurde nicht strikt eingehalten. (Der Direktor unterzeichnete 19 Beschlüsse über einen Betrag von rund 880 000 EUR zur Genehmigung von Mittelübertragungen von Artikel zu Artikel innerhalb von Kapiteln. Entgegen den Bestimmungen der Finanzregelung wurden dem Verwaltungsrat nicht die erforderlichen Informationen übermittelt.) |
k. A. |
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Auftragsvergabeverfahren |
k. A. |
k. A. |
Das Parlament fordert die Agentur auf, für die Zukunft das Problem der Inanspruchnahme eines Rahmenvertrags für öffentliche Aufträge über einen maximalen Vertragswert hinaus zu beseitigen, um somit dem Europäischen Haushaltsrecht zur Durchsetzung zu verhelfen. |
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||||||||
Humanressourcen und interne Prüfung |
k. A. |
k. A. |
Das Parlament fordert die Agentur auf, Maßnahmen zu ergreifen, um noch 14 der 33 vom Rechnungshof abgegebenen Empfehlungen umzusetzen; stellt fest, dass davon sechs als „sehr wichtig“ angesehen werden, wobei diese den Umgang mit den Erwartungen der interessierten Kreise und die Umsetzung bestimmter interner Kontrollstandards (d. h. die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit einzelnen Vorgängen, den Jahresbericht über die interne Kontrolle und die Förderung interner Kontrollverfahren) betreffen. |
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17.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 286/247 |
ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 10. Mai 2012
mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2010 sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
— |
in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2010, |
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in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammen mit den Antworten der Agentur (1), |
— |
in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012), |
— |
gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (3), insbesondere auf Artikel 14, |
— |
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (4) des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere auf Artikel 94, |
— |
gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung, |
— |
in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0117/2012), |
A. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; |
B. |
in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 erteilt hat (5) und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem
|
C. |
in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 auf insgesamt 15 500 000 EUR belief, was gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 einer Zunahme um 3,3 % entspricht, während der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Agentur 13 743 434 EUR gegenüber 13 800 000 EUR im Jahr 2009 betrug (6), was einen Rückgang um 0,41 % darstellt; |
Haushaltsführung und Finanzmanagement
1. |
weist darauf hin, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Agentur auf 13 743 434 EUR belief; stellt jedoch fest, dass zu diesem Betrag ein rückvergüteter Überschuss von 506 566 EUR hinzukam, womit sich der Beitrag der Union für 2010 auf insgesamt 14 250 000 EUR erhöht; |
2. |
entnimmt dem Jahresabschluss, dass der ursprüngliche Haushaltsplan der Agentur für 2010 zweimal berichtigt wurde und dass Mittelübertragungen vorgenommen wurden; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde Informationen zu den Gründen für diese Änderungen zu liefern; |
3. |
entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht (JTB) der Agentur, dass von den für 2010 verfügbaren Mitteln bis zum Ende des Jahres 96,1 % gebunden wurden; |
Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr
4. |
stellt fest, dass es, was die Übertragung von Haushaltsmitteln der Agentur auf das folgende Haushaltsjahr betrifft, im Laufe der Jahre zu einer Verbesserung gekommen ist; stellt insbesondere fest, dass die Agentur die Rate der in Abgang gestellten Mittel, die 2009 19 % betrug, im Jahr 2010 auf 11 % gesenkt hat; fordert die Agentur dennoch auf, die Situation dadurch weiter zu verbessern, dass sie Verzögerungen bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten vermeidet; |
Humanressourcen
5. |
entnimmt dem JTB der Agentur, dass die Zahl der Bediensteten zum 31. Dezember 2010 insgesamt 66 betrug; stellt darüber hinaus fest, dass sich die Bediensteten wie folgt zusammensetzten: 44 Bedienstete auf Zeit, 21 Vertragsbedienstete und 1 im Bereich Vernetzung und Koordinierung eingesetzter Vertragsbediensteter, der aus dem Programm IPAC2 finanziert wurde; |
6. |
fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die Maßnahmen zu informieren, die sie getroffen hat, um die nachstehenden, in ihrem Jahresarbeitsprogramm aufgeführten Ziele zu erreichen:
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Leistung
7. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur in ihrem JTB detaillierte Angaben liefert, die einen Vergleich von einem Jahr zum anderen ermöglichen, so dass die Entlastungsbehörde die Leistung der Agentur wirksamer beurteilen kann; sieht darin eine optimale Vorgehensweise, die von den anderen Agenturen übernommen werden sollte; |
8. |
begrüßt die Initiative der Agentur zur Einleitung einer vorausschauenden Untersuchung über die gesundheits- und sicherheitsbezogenen Auswirkungen technologischer Innovationen im Bereich umweltfreundlicher Arbeitsplätze bis 2020; nimmt zur Kenntnis, dass jetzt auf dem Weltkongress und in einer Seminarreihe damit begonnen wurde, die Ergebnisse dieser Projekte dem Zielpublikum bekanntzugeben; würde es daher zu schätzen wissen, wenn es von der Agentur eine Rückmeldung über diese Initiativen erhielte; |
Interne Prüfung
9. |
begrüßt die Initiative der Agentur, der Entlastungsbehörde automatisch den Jahresbericht des Internen Auditdienstes (IAS) über die bei der Agentur durchgeführte interne Prüfung vorzulegen; betrachtet dies als Zeichen der Transparenz und als ein Beispiel für bewährte Verfahren, dem alle anderen Agenturen nacheifern sollten; ist der Ansicht, dass die Prüfungsberichte des IAS oft zur Weiterentwicklung von Verfahren und Maßnahmen beitragen, mit denen sich die Risiken der Agentur mindern bzw. beherrschen lassen; |
10. |
nimmt zur Kenntnis, dass der IAS der Agentur zufolge eine Folgeprüfung zu den nicht umgesetzten Empfehlungen aus vergangenen Prüfungen durchgeführt hat; begrüßt insbesondere, dass der Interne Prüfer in Bezug auf die Weiterverfolgung früherer Empfehlungen des IAS zu dem Ergebnis gekommen ist, dass alle sehr wichtigen Empfehlungen mit Ausnahme der Empfehlung, die die Validierung der Rechnungsführungssysteme betraf und die wegen ihrer teilweisen Umsetzung als „wichtig“ heruntergestuft wurde, angemessen umgesetzt und abgeschlossen wurden; fordert daher die Agentur auf, auch diese Empfehlung vollständig umzusetzen und die Entlastungsbehörde über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten; |
11. |
nimmt ferner zur Kenntnis, dass der IAS im November 2010 eine Rechnungsprüfung zum Thema „Website und externe Kommunikation“ durchgeführt hat; stellt insbesondere fest, dass der IAS im Zusammenhang mit dieser Prüfung sieben Empfehlungen abgegeben hat, von denen keine als „kritisch“, aber zwei, die die nachstehenden Fragen betrafen, als „sehr wichtig“ eingestuft wurden:
fordert daher die Agentur auf, diese beiden Empfehlungen umgehend umzusetzen und die Entlastungsbehörde über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten; |
12. |
verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung; |
13. |
verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (7) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen. |
(1) ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 45.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1.
(4) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(5) ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 201.
(6) ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 507.
(7) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).