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Document 32010R0698

    Verordnung (EU) Nr. 698/2010 der Kommission vom 4. August 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Mâconnais (g.U.))

    ABl. L 203 vom 5.8.2010, p. 3–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/698/oj

    5.8.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 203/3


    VERORDNUNG (EU) Nr. 698/2010 DER KOMMISSION

    vom 4. August 2010

    zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Mâconnais (g.U.))

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4 Unterabsatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Antrag Frankreichs auf Eintragung der Bezeichnung „Mâconnais“ wurde gemäß Artike 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im Amtsblatt der Europäischen Union  (2) veröffentlicht.

    (2)

    Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 4. August 2010

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.

    (2)  ABl. C 308 vom 18.12.2009, S. 47.


    ANHANG

    Für den menschlichen Verzehr bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

    Klasse 1.3.   Käse

    FRANKREICH

    Mâconnais (g.U.)


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