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Document 32010D0115(01)

Europäische Investitionsbank — Beschluss des Rates der Gouverneure vom 30. März 2009 über die Erhöhung des Kapitals der Europäischen Investitionsbank

ABl. L 10 vom 15.1.2010, p. 19–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/115(1)/oj

15.1.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 10/19


EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK

BESCHLUSS DES RATES DER GOUVERNEURE

vom 30. März 2009

über die Erhöhung des Kapitals der Europäischen Investitionsbank

DER RAT DER GOUVERNEURE DER EUROPÄISCHEN INVESTITIONSBANK —

in Erwägung der nachstehenden Gründe:

GEMÄSS Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 2 der Satzung,

IN ANBETRACHT der Aufgabe der Bank, die in Artikel 267 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgelegt ist,

IN ANBETRACHT der Tatsache, dass in Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Satzung der Bank als Rechnungseinheit der Euro definiert ist,

DA die jüngste Entwicklung der Aktivitäten der Bank und die wahrscheinliche Zunahme ihrer Darlehensvergabe — vor allem, um auf die vom Europäischen Rat und vom Ecofin-Rat ausgesprochenen Aufforderungen zu reagieren — eine stärkere Unterstützung der EIB für eine Reihe von Wirtschaftsbereichen erfordern, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Aussichten für die wirtschaftliche Lage in der EU in den kommenden Jahren,

IN ANBETRACHT der Überlegungen des Verwaltungsrats zum Kapitalbedarf der Bank in seiner Sitzung am 16. Dezember 2008, wonach das gezeichnete Kapital der Bank auf 232 392 989 000 EUR erhöht werden sollte, der einzuzahlende Anteil 5 % betragen sollte, wobei die erforderlichen Einzahlungen ausschließlich aus den zusätzlichen Rücklagen der Bank finanziert werden, und der Reservefonds schrittweise wieder auf sein satzungsmäßiges Niveau von 10 % des gezeichneten Kapitals aufgefüllt werden sollte,

BESCHLOSS am 30. März 2009 gemäß dem in Artikel 5 der Geschäftsordnung der Bank vorgesehenen schriftlichen Verfahren auf Vorschlag des Verwaltungsrats gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Satzung der EIB EINSTIMMIG FOLGENDES:

1.

Zusätzliche Rücklagen der Bank in Höhe von 5 379 241 000 EUR werden als freie Rücklagen angesehen.

2.

Von den freien Rücklagen werden 2 000 000 000 EUR in eine spezielle Rücklage zur Unterstützung der FSF-Aktivitäten und ähnlicher Initiativen transferiert.

3.

Mit Wirkung zum 1. April 2009 wird das Kapital der Bank wie folgt erhöht:

3.1.

Das von den Mitgliedstaaten gezeichnete Kapital wird anteilmäßig von 164 808 169 000 EUR auf 232 392 989 000 EUR erhöht, so dass sich die folgenden Beträge ergeben (in Euro):

Deutschland

37 578 019 000

Frankreich

37 578 019 000

Italien

37 578 019 000

Vereinigtes Königreich

37 578 019 000

Spanien

22 546 811 500

Belgien

10 416 365 500

Niederlande

10 416 365 500

Schweden

6 910 226 000

Dänemark

5 274 105 000

Österreich

5 170 732 500

Polen

4 810 160 500

Finnland

2 970 783 000

Griechenland

2 825 416 500

Portugal

1 820 820 000

Tschechische Republik

1 774 990 500

Ungarn

1 679 222 000

Irland

1 318 525 000

Rumänien

1 217 626 000

Slowakei

604 206 500

Slowenien

560 951 500

Bulgarien

410 217 500

Litauen

351 981 000

Luxemburg

263 707 000

Zypern

258 583 500

Lettland

214 805 000

Estland

165 882 000

Malta

98 429 500

3.2.

Von den freien Rücklagen werden 3 379 241 000 EUR durch Transfer aus den zusätzlichen Rücklagen der Bank in ihr Kapital in eingezahltes Kapital umgewandelt.

3.3.

Dieses Kapital wird als Teil des gezeichneten und eingezahlten Kapitals angesehen, wodurch sich das eingezahlte Kapital der Bank von 8 240 408 450 EUR auf 11 619 649 450 EUR erhöht.

DAHER wird

3.4.

die Satzung der Bank zum 1. April 2009 geändert. Der erste Unterabsatz von Artikel 4 Absatz 1 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:

„Die Bank wird mit einem Kapital von 232 392 989 000 EUR ausgestattet, das von den Mitgliedstaaten in folgender Höhe gezeichnet wird:

Deutschland

37 578 019 000

Frankreich

37 578 019 000

Italien

37 578 019 000

Vereinigtes Königreich

37 578 019 000

Spanien

22 546 811 500

Belgien

10 416 365 500

Niederlande

10 416 365 500

Schweden

6 910 226 000

Dänemark

5 274 105 000

Österreich

5 170 732 500

Polen

4 810 160 500

Finnland

2 970 783 000

Griechenland

2 825 416 500

Portugal

1 820 820 000

Tschechische Republik

1 774 990 500

Ungarn

1 679 222 000

Irland

1 318 525 000

Rumänien

1 217 626 000

Slowakei

604 206 500

Slowenien

560 951 500

Bulgarien

410 217 500

Litauen

351 981 000

Luxemburg

263 707 000

Zypern

258 583 500

Lettland

214 805 000

Estland

165 882 000

Malta

98 429 500“

4.

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Für den Rat der Gouverneure

Der Vorsitzende

C. STAVRAKIS

Der Sekretär

A. QUEREJETA


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