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Document 32010D0063

    2010/63/: Beschluss der Kommission vom 4. Februar 2010 über die Verlängerung der Geltungsdauer des Beschlusses 2006/210/EG

    ABl. L 35 vom 6.2.2010, p. 14–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2012

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/63(1)/oj

    6.2.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 35/14


    BESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 4. Februar 2010

    über die Verlängerung der Geltungsdauer des Beschlusses 2006/210/EG

    (2010/63/EU)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die durch den Beschluss 2006/210/EG der Kommission (1) eingesetzte Gruppe von hochrangigen nationalen Rechtsetzungssachverständigen ist eine Beratergruppe zur Förderung besserer Rechtsetzung.

    (2)

    Der Präsident der Kommission hat angekündigt, dass die Förderung besserer Rechtsetzung auch künftig eine Priorität in der politischen Agenda der Kommission darstellen wird (2).

    (3)

    Ein Forum, in dem Fragen der besseren Rechtsetzung und der Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich erörtert werden, trägt wesentlich zur Umsetzung dieser Agenda bei.

    (4)

    Das Mandat dieser Gruppe sollte deshalb um drei Jahre verlängert werden.

    (5)

    Die Geltungsdauer des Beschlusses 2006/210/EG sollte entsprechend verlängert werden.

    (6)

    Dieser Beschluss sollte am 1. Januar 2010 in Kraft treten, um der Beratergruppe die Fortführung ihrer Arbeit zu ermöglichen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 6 Satz 2 des Beschlusses 2006/210/EG erhält folgende Fassung:

    „Er gilt bis zum 31. Dezember 2012.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

    Brüssel, den 4. Februar 2010

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 76 vom 15.3.2006, S. 3.

    (2)  „Politische Leitlinien für die nächste Kommission“; dieses Dokument wurde am 15. September 2009 den Mitgliedern des Europäischen Parlaments vorgestellt.


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