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Document 32009D0816

2009/816/EG,Euratom: Beschluss des Rates und der Kommission vom 19. Oktober 2009 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

ABl. L 291 vom 7.11.2009, p. 24–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/816/oj

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7.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 291/24


BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION

vom 19. Oktober 2009

über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

(2009/816/EG, Euratom)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 2, Artikel 47 Absatz 2 letzter Satz, Artikel 55, Artikel 57 Absatz 2, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2 und die Artikel 93, 94, 133 und 181a in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 2 und Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2,

gestützt auf die Akte über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

mit Zustimmung des Rates nach Artikel 101 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union ist gemäß dem Beschluss 2009/173/EG des Rates (2) am 9. Dezember 2008 im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten unterzeichnet worden.

(2)

Bis zu seinem Inkrafttreten ist das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt worden.

(3)

Das Protokoll sollte geschlossen werden —

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Mitgliedstaaten genehmigt.

Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt (3).

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 3 des Protokolls vorgesehene Notifizierung im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vor. Der Präsident der Kommission nimmt diese Notifizierung gleichzeitig im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft vor.

Geschehen zu Luxemburg am 19. Oktober 2009.

Im Namen des Rates

Der Präsident

E. ERLANDSSON

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2007 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  ABl. L 62 vom 6.3.2009, S. 7.

(3)  ABl. L 62 vom 6.3.2009, S. 9.


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